Rechtsprechung
   BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; § 17 Abs. 2 HandwO; § 118 Abs. 1 Nr. 2 HandwO; § 102 StPO; § 46 OWiG
    Kein Betretungs- und Besichtigungsrecht der Handwerkskammern bei Gewerbetreibenden bei denen bereits feststeht, dass sie nicht in die Handwerksrolle eingetragen werden können (Reisegewerbe); Unverletzlichkeit der Wohnung (Abgrenzung von Betretungsrechten zum Zwecke der Prüfung der Eintragung in die Handwerksrolle von der Durchsuchung zur Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten; Richtervorbehalt; "Nachschaurecht").

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
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  • NWB SteuerXpert START
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsbesichtigungsrecht - Kein von Handwerkskammern zur Fahndung nach Schwarzarbeitern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HandwO § 17 Abs. 1; GG Art. 13
    Betretungsrecht der Handwerkskammern bei nicht in der Handwerksrolle eingetragenen Betrieben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berufsrecht - Betriebsbesichtigungsrecht der Handwerkskammern

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Betriebsbesichtigungsrecht der Handwerkskammern bei Gewerbetreibenden, die die Eintragungsvoraussetzungen in die Handwerksrolle nicht erfüllen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsbesichtigungsrecht der Handwerkskammern

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Betriebsbesichtigungsrecht der Handwerkskammern

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  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Betretungs- und Besichtigungsrecht der Handwerkskammern

  • Institut für Kammerrecht (Leitsatz)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Handwerkskammern: Kein Recht zur Fahndung nach Schwarzarbeitern

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Handwerkskammer darf Kleingewerbetreibenden nicht durchsuchen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsbesichtigungen durch Handwerkskammer eingeschränkt! (IBR 2007, 342)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 10, 403
  • WM 2007, 956
  • DVBl 2007, 624
  • DÖV 2007, 607
  • IBR 2007, 342
  • NVwZ 2007, 1049



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Wird zitiert von ... (14)  

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2009 - 6 S 109/08  

    Auswirkungen der Änderung eines Bescheides auf dessen Rechtmäßigkeit; keine

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2007-03-15, 1 BvR 2138/05, NVwZ 2007, 1049, die zu HwO § 17 Abs. 1 ergangen ist, ist auf Fälle nach HwO § 17 Abs. 2 nicht anwendbar.  (Rn.8).

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2007-03-15, 1 BvR 2138/05, NVwZ 2007, 1049, trifft keine tragende Aussage zur Auslegung der Tatbestandsmerkmale des Auskunftsanspruchs nach HwO § 17 Abs. 1. (Rn.9).

    Des Weiteren macht der Kläger geltend, dass das verwaltungsgerichtliche Urteil von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.03.2007 -1 BvR 2138/05 -, NVwZ 2007, 1049, abweiche, mit dem das Bundesverfassungsgericht entschieden habe, dass das Betretungsrecht nach § 17 HwO zwar verfassungsgemäß sei, das Auskunfts- und Betretungsrecht nach § 17 HwO aber nur insoweit ausgeübt werden dürfe, als es dazu diene, der Handwerkskammer das korrekte Führen der Handwerksrolle zu ermöglichen.

    Soweit der Kläger schließlich pauschal und ohne weitere Begründung vorbringt, dass damit (gemeint der Widerspruch des verwaltungsgerichtlichen Urteils zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.03.2007, a.a.O.) nicht nur der Zulassungsgrund der Divergenz, sondern auch die Zulassungsgründe der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), der besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und der grundsätzlichen Bedeutung (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) vorliegen, lässt sein Vorbringen die erforderliche (gesonderte) Darlegung der Voraussetzungen dieser Zulassungsgründe im Einzelnen vermissen.

    Darüber hinaus liegt, wie bereits dargestellt, eine Divergenz zu tragenden Rechtssätzen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 15.03.2007, a.a.O., gerade nicht vor.

  • BVerfG, 10.04.2008 - 1 BvR 848/08  

    Verfassungsmäßigkeit des Kontroll- und Betretungsrechts des Urhebers

    Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines Kontroll- und Betretungsrechts sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 97, 228 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 -, EuGRZ 2007, S. 486 ).

    Rechte zum Betreten von Betriebsräumen verstoßen daher dann nicht gegen Art. 13 Abs. 1 GG, wenn sie auf einer besonderen gesetzlichen Grundlage beruhen, das Betreten einem erlaubten Zweck dient und für dessen Erreichung erforderlich ist, das Gesetz Zweck, Gegenstand und Umfang des Betretens erkennen lässt und das Betreten auf Zeiten beschränkt wird, in denen die Räume normalerweise für die betriebliche Nutzung zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 97, 228 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 -, EuGRZ 2007, S. 486 ).

  • BVerwG, 15.12.2010 - 8 C 49.09  

    Bindungswirkung; Auskunftspflicht; Handwerksrolle; Gewerbetreibender;

    Das Oberverwaltungsgericht hat mit seiner Annahme, dass § 17 Abs. 1 Satz 1 HwO eigenständig und unabhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 - (GewArch 2007, 206 f.) zum Betretungsrecht gemäß § 17 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 HwO auszulegen ist, nicht gegen § 31 Abs. 1 BVerfGG, Art. 20 Abs. 3 GG verstoßen.

    Sobald auch nur eine Eintragungsvoraussetzung erkennbar nicht gegeben ist, besteht keine Auskunftspflicht im Sinne von § 17 Abs. 1 Satz 1 HwO (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. März 2007 a.a.O.).

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  • OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 8 LB 118/08  

    Auskunftspflicht nach § 17 Abs. 1 HwO

    Das habe das Bundesverfassungsgericht in einer (Kammer-)Entscheidung vom 15. März 2007 (1 BvR 2138/05) klargestellt.

    Diese Frage ist nicht schon mit gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG den Senat bindender Wirkung durch den Beschluss der 3. Kammer des 1. Senates des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 15.3.2007 - 1 BvR 2138/05 -, GewArch 2007, 206 ff.) geklärt.

    Inwieweit solche Informationen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und/oder zur Einleitung eines Verfahrens zur Betriebsuntersagung weitergegeben werden dürfen, braucht vorliegend nicht geklärt zu werden (ablehnend BVerfG, Beschl. v. 15.3.2007, a. a. O., sowie Wolff, GewArch 2007, 231 f; unklar Detterbeck, HwO, Kommentar, 4. Aufl., § 17, Rn. 9; a. A. Dürr, DVBl. 2008, 1356, 1363 f., Schmitz, a. a. O., § 7, Rn. 15,).

  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 8.10  

    "Altgeselle"; Antragsauslegung; Berufsfreiheit; Berufsausübungsregelung;

    Die Überwachung und die Verfolgung der unerlaubten Ausübung zulassungspflichtiger Handwerke obliegen danach nicht (mehr auch) der Handwerkskammer, sondern ausschließlich der nach Landesrecht zuständigen Behörde (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 - NVwZ 2007, 1049 ; BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2010 - BVerwG 8 C 49.09 - a.a.O. S. 316).
  • BVerfG, 16.11.2007 - 1 BvR 2818/07  

    Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung durch die

    Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eines Kontroll- und Betretungsrechts sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich bereits geklärt (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 97, 228 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 -, EuGRZ 2007, S. 486 ).

    Hierbei werden die vom Bundesverfassungsgericht hierzu aufgestellten allgemeinen Grundsätze (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 97, 228 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 -, EuGRZ 2007, S. 486 ) zu beachten sein.

  • VG Hannover, 04.07.2008 - 11 A 4598/07  

    Auskunftspflicht des in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden

    Die Ausführungen des BVerfG im Beschluss vom 15.03.2007 (1 BvR 2138/05) zum Betretungsrecht nach § 17 Abs. 2 HandwO sind insoweit auf das Auskunftsrecht übertragbar.

    Diese Auslegung ist nach Auffassung des Gerichts vor dem Hintergrund des Beschlusses der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2007 (- 1 BvR 2138/05 - GewArch 2007, 206 ff.) zum Betretungsrecht der Handwerkskammern nach § 17 Abs. 2 HwO dahingehend einzuschränken, dass eine Auskunftspflicht des nicht in die Handwerksrolle eingetragenen Gewerbetreibenden dann nicht besteht, wenn er die persönlichen Voraussetzungen für die Eintragung nicht aufweist, mithin nicht eintragungsfähig ist.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2009 - 3 M 433/08  

    Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zum Umfang der Besuchs- und

    Um eine übermäßige Einengung des Begriffs der "Eingriffe und Beschränkungen" im Sinne von Art. 13 Abs. 7 GG und damit eine Aushöhlung des durch Art. 13 Abs. 1 GG gewährleisteten Schutzes zu vermeiden, müssen die in der vorgenannten Entscheidung definierten (Abgrenzungs-)Kriterien eng ausgelegt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05 - NVwZ 2007, 1049).
  • VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09  

    Auskunftspflicht des in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden

    Diese Auslegung des Begriffs des einzutragenden Gewerbetreibenden im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 HandwO stellt sicher, dass der Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit, der in der Verpflichtung zur Auskunftserteilung liegt, verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist, insbesondere der Zweck der Auskunftspflicht, der Handwerkskammer die Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen in die Handwerksrolle zu ermöglichen, in einer mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang stehenden Weise verwirklicht wird (vgl. zu Vorstehendem: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 15. März 2007 - 1 BvR 2138/05 - GewArch 2007, 206; Hess. VGH, Beschluss vom 17. September 2008 - 9 A 1434/08.Z - GewArch 2009, 247; Maiwald, GewArch 2007, 208 ff.; Schmitz, GewArch 2009, 237; für eine von den personengebundenen Eintragungsvoraussetzungen gänzlich unabhängige Auskunftspflicht: OVG Lüneburg, Urteil vom 12. November 2009 - 8 LB 118/08 - GewArch 2010, 84).
  • VG Stuttgart, 06.12.2011 - 5 K 4898/10  

    Gebührenerhebung für waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrolle; Rechtsmäßigkeit der

    Eine Durchsuchung ist allgemein definiert als das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Amtsträger nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts in einer Wohnung, um dort planmäßig etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05 -, DVBl 2007, 624 ff.; BVerwG, Beschl. v. 07.06.2006 - 4 B 36/06 -, NJW 2006, 2504 f. ; Papier, in: Maunz-Dürig, GG, Stand: Mai 2011 (62. Lief.), Art. 13 Rn. 23).
  • VGH Hessen, 17.09.2008 - 9 A 1434/08  

    Prüfung der Voraussetzungen einer Eintragung in die Handwerksrolle

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 B 1143/10  

    Rechtliche Ausgestaltung der Zuständigkeit für approbationsrechtliche Maßnahmen

  • VG Darmstadt, 18.09.2009 - 9 K 62/08  

    Auskunftspflicht gegenüber Handwerkskammer; Erforderlichkeit des

  • VG München, 10.05.2011 - M 16 K 10.5851  

    Keine Auskunftspflicht gegenüber Handwerkskammer nach bereits erteilter Auskunft

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