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   BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06   

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https://dejure.org/2007,206
BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06 (https://dejure.org/2007,206)
BVerfG, Entscheidung vom 10.08.2007 - 2 BvR 535/06 (https://dejure.org/2007,206)
BVerfG, Entscheidung vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 (https://dejure.org/2007,206)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch generalpräventiv begründete Ausweisung eines straffällig gewordenen, seit langem rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländers

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der generalpräventiv begründeten Ausweisung eines seit langem rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländers ohne tatsächliche Beziehung zu seinem Heimatstaat; Ausweisung als Eingriff in das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 2 Abs. 1; AuslG § 45; AuslG § 47; AuslG § 48; AufenthG § 53; AufenthG § 54; AufenthG § 55; AufenthG § 56; EMRK Art. 8
    D (A), Ausweisung, Verfassungsmäßigkeit, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Privatleben, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Verhältnismäßigkeit, Sachaufklärungspflicht, Generalprävention, Drogendelikte, Spezialprävention, Wiederholungsgefahr, Zukunftsprognose, ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1; AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 2
    Verfassungsmäßigkeit einer auf generalpräventive Erwägungen gestützen Ausweisung eines Ausländers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation und Auszüge)

    Anforderungen an die Ausweisung faktischer Inländer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 37
  • NVwZ 2007, 1300
 
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Wird zitiert von ... (296)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06
    Im Grundsatz nicht anders als bei der Würdigung der von dem Ausländer künftig ausgehenden Gefahren im Rahmen spezialpräventiv motivierter Ausweisungen genügt es insbesondere nicht, das Gewicht des für eine Ausweisung sprechenden öffentlichen Interesses allein anhand der Typisierung der den Ausweisungsanlass bildenden Straftaten in den Ausweisungsvorschriften des Aufenthaltsgesetzes zu bestimmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 -, ZAR 2007, S. 243 ff.).

    (2) Bei der Prüfung der Frage, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Annahme eines Ausnahmefalls im Sinne von § 47 Abs. 3 Satz 1 AuslG gebietet, verkennt das Verwaltungsgericht in verfassungsrechtlich erheblicher Weise das Gewicht des über 25 Jahre andauernden Aufenthalts des Beschwerdeführers im Bundesgebiet, seiner Integration in die deutsche Gesellschaft, auch soweit sie keinen familiären Bezug hat (vgl. dazu unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EGMR BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 -, a.a.O.), und des substantiiert vorgetragenen Fehlens tatsächlicher Bindungen an den Staat seiner Staatsangehörigkeit.

    Diese Feststellung wird für sich genommen aber dem von Verfassungs wegen gebotenen, auf die Erfassung der individuellen Lebensumstände des Ausländers angelegten Prüfprogramm nicht gerecht (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06
    Dabei können, wie in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. BVerwGE 101, 247 ; BVerwGE 121, 356 ) und vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich gebilligt (vgl. BVerfGE 50, 166 ; 51, 386 ), auch generalpräventive Erwägungen von Bedeutung sein.

    Auch bei generalpräventiv motivierten Ausweisungen, die ihren Anlass im Bereich der Drogenkriminalität finden, gilt, dass die Umstände der begangenen Straftat, wie sie sich aus dem Strafurteil und dem vorangegangenen Strafverfahren ergeben, individuell zu würdigen sind (vgl. BVerwGE 101, 247 ).

    Allerdings dürfen auch bei Betäubungsmittelstraftaten weder die gesetzlichen Vorgaben noch ein allgemeines Erfahrungswissen zu einer schematischen Gesetzesanwendung führen, die die im Einzelfall für den Ausländer sprechenden Umstände ausblendet (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 1999 - 1 C 11.99 -, NVwZ-RR 2000, S. 320 ; BVerwGE 101, 247 ; vgl. auch EGMR, Urteil vom 26. September 1997 - 85/1996/704/896 - Fall Mehemi, NVwZ 1998, S. 164 ).

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06
    Dabei können, wie in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. BVerwGE 101, 247 ; BVerwGE 121, 356 ) und vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich gebilligt (vgl. BVerfGE 50, 166 ; 51, 386 ), auch generalpräventive Erwägungen von Bedeutung sein.

    Im Regelfall ist deshalb vor der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Ausweisung die Einsicht in die Strafakten ebenso unerlässlich wie genaue Feststellungen zu den Bindungen des Betroffenen an die Bundesrepublik Deutschland und an seinen Heimatstaat (vgl. BVerfGE 51, 386 ).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06
    Die Beschränkung des Grundrechts der Freizügigkeit auf Deutsche und auf das Bundesgebiet (Art. 11 GG) schließt nicht aus, auf den Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland Art. 2 Abs. 1 GG anzuwenden (vgl. BVerfGE 35, 382 ).

    c) Der aus dem Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit folgende Schutz vor Eingriffen ist nur in dem durch Art. 2 Abs. 1 GG gezogenen Rahmen, insbesondere nur in den Schranken der verfassungsmäßigen Ordnung, gewährleistet (BVerfGE 35, 382 ; 49, 168 ).

  • VGH Bayern, 03.02.2006 - 24 ZB 05.3202

    Ausländerrecht: Ausweisung nach BtM-Straftat, Schutz des Familienlebens bei

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06
    a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Februar 2006 - 24 ZB 05.3202 -,.

    Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 28. Oktober 2005 - RN 9 K 04.2490 - und der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Februar 2006 - 24 ZB 05.3202 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06
    Der Umstand, dass der Beschwerdeführer erheblich gegen die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes verstoßen hat, rechtfertigt für sich allein eine generalpräventive Ausweisung noch nicht (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1997 - 1 C 17/94 -, NVwZ 1997, S. 1119 ).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung;

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06
    Allerdings dürfen auch bei Betäubungsmittelstraftaten weder die gesetzlichen Vorgaben noch ein allgemeines Erfahrungswissen zu einer schematischen Gesetzesanwendung führen, die die im Einzelfall für den Ausländer sprechenden Umstände ausblendet (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 1999 - 1 C 11.99 -, NVwZ-RR 2000, S. 320 ; BVerwGE 101, 247 ; vgl. auch EGMR, Urteil vom 26. September 1997 - 85/1996/704/896 - Fall Mehemi, NVwZ 1998, S. 164 ).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77

    Ausweisung I

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06
    Dabei können, wie in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. BVerwGE 101, 247 ; BVerwGE 121, 356 ) und vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich gebilligt (vgl. BVerfGE 50, 166 ; 51, 386 ), auch generalpräventive Erwägungen von Bedeutung sein.
  • EGMR, 26.09.1997 - 25017/94

    MEHEMI v. FRANCE

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06
    Allerdings dürfen auch bei Betäubungsmittelstraftaten weder die gesetzlichen Vorgaben noch ein allgemeines Erfahrungswissen zu einer schematischen Gesetzesanwendung führen, die die im Einzelfall für den Ausländer sprechenden Umstände ausblendet (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 1999 - 1 C 11.99 -, NVwZ-RR 2000, S. 320 ; BVerwGE 101, 247 ; vgl. auch EGMR, Urteil vom 26. September 1997 - 85/1996/704/896 - Fall Mehemi, NVwZ 1998, S. 164 ).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

    Auszug aus BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06
    Das Bundesverfassungsgericht kann die gerichtlichen Entscheidungen nicht in allen Einzelheiten, sondern nur auf die Beachtung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe überprüfen (vgl. BVerfGE 27, 211 ; 76, 363 ).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

  • BVerwG, 31.10.1991 - 1 B 111.91
  • BVerwG, 31.03.1998 - 1 C 28.97

    Aufenthalt im Bundesgebiet; Ausweisung; Einreiseverbot.

  • BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03

    Ausweisung eines Asylberechtigten; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; besonderer

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16

    Erdoğan gegen Böhmermann auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich

    Hierauf kann sich auch der Kläger als Ausländer berufen (vgl. BVerfGE 116, 243 s. auch BVerfG, NVwZ 2007, 1300).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Der Konventionstext und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dienen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf der Ebene des Verfassungsrechts als Auslegungshilfen für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes, sofern dies nicht zu einer - von der Konvention selbst nicht gewollten (vgl. Art. 53 EMRK) - Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 83, 119 ; 111, 307 ; 120, 180 ; BVerfGK 3, 4 ; 9, 174 ; 10, 66 ; 10, 234 ; 11, 153 ; 12, 37 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2000 - 2 BvR 591/00 -, NJW 2001, S. 2245 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. November 2002 - 1 BvR 1965/02 -, NJW 2003, S. 344 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2008 - 1 BvR 3006/07 -, NJW 2008, S. 2978 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2008 - 1 BvR 2604/06 -, NJW 2009, S. 1133 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2010 - 2 BvR 2307/06 -, EuGRZ 2010, S. 145 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16

    Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1

    Schon der Ansatz der Gesetzesbegründung der Bundesregierung, eine Ausweisungsentscheidung könne " grundsätzlich auch" auf generalpräventive Erwägungen gestützt werden, gerät in Konflikt mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für generalpräventive Ausweisungen, wie sie das Bundesverfassungsgericht formuliert hat (Beschluss vom 10.08.2007 - 2 BvR 535/06 -, NVwZ 2007, 1300), nach denen.

    Diesem Argument kommt freilich nach neuer Rechtslage und im Rahmen der Frage der Zulässigkeit einer richterlichen Rechtsfortbildung keine wesentliche Bedeutung zu, so dass auch nicht mehr entscheidend ist, dass diese Argumentation aufgrund der ihr zugrunde gelegten Prämisse, die Generalprävention sei im bisherigen Recht stets angelegt gewesen, ihrerseits angreifbar war, nachdem sie sich letztlich auch nur auf richterliche (Rechts-)Schöpfung stützte, deren gesetzliche Verankerung sich nur vor dem Hintergrund eines Normverständnisses erklären ließ, das zwingende Ausweisungen lange Zeit für rechtsstaatlich unbedenklich hielt, was sich letztlich aber als unzutreffend erwiesen hat (BVerfG, Beschlüsse vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -, NVwZ 2007, 946 und vom 10.08.2007 - 2 BvR 535/06 -, NVwZ 2007, 1300; dem folgend BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, BVerwGE 367; Mayer, VerwArch 2010 482 , m.w.N.).

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