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   BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06   

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https://dejure.org/2006,1354
BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06 (https://dejure.org/2006,1354)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.2006 - 4 BN 26.06 (https://dejure.org/2006,1354)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - 4 BN 26.06 (https://dejure.org/2006,1354)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    BauGB § 1a Abs. 3 Satz 5, § 34 Abs. 1; VwGO §§ 47, 86 Abs. 1
    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen; Eingriffsflächen; Bebauungszusammenhang; gerichtliche Kontrolldichte; "ungefragte" Fehlersuche.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 1a Abs. 3 Satz 5, § 34 Abs. 1
    Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen; Bebauungszusammenhang; Eingriff in Natur und Landschaft; Eingriffsflächen; gerichtliche Kontrolldichte; "ungefragte" Fehlersuche

  • Wolters Kluwer

    Uneingeschränkte gerichtliche Kontrolle hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen des § 1a Abs. 3 S. 5 Baugesetzbuch (BauGB); "Gleichsam ungefragte" Fehlersuche der Tatsachengerichte als Umschreibung einer Maxime richterlichen Handelns; Geltung des ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen; Eingriffsflächen; Bebauungszusammenhang; gerichtliche Kontrolldichte; "ungefragte" Fehlersuche

  • Judicialis

    BauGB § 1a Abs. 3 Satz 5; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; VwGO § 47; ; VwGO § 86 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen; Eingriffsflächen; Bebauungszusammenhang; gerichtliche Kontrolldichte; "ungefragte" Fehlersuche

  • rechtsportal.de

    Bauplanungsrecht - Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen; Eingriffsflächen; Bebauungszusammenhang; gerichtliche Kontrolldichte; "ungefragte" Fehlersuche

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gerichtliche Kontrolle kommunaler Satzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 223
  • DVBl 2007, 260 (Ls.)
  • BauR 2007, 335
  • BauR 2007, 597
  • ZfBR 2007, 56
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06
    Die Mahnung, die Tatsachengerichte sollten nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche gehen, stellt keinen Rechtssatz dar, sondern umschreibt eine Maxime richterlichen Handelns, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht in Frage stellt (im Anschluss an Urteil vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - BVerwGE 116, 188 ).

    2.1 Die Beschwerde sieht darin, dass das Normenkontrollgericht den Bebauungsplan allein aus einem Grund für unwirksam erklärt hat, den der Antragsteller selbst nicht geltend gemacht hat, eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2002 - BVerwG 7 B 11.02 - (Buchholz 406.25 § 31 BImSchG Nr. 2) und vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - (BVerwGE 116, 188 ), in denen die "Mahnung" ausgesprochen wird, die Tatsachengerichte sollten sich nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche begeben.

    Die Rüge greift schon deshalb nicht durch, weil diese "Mahnung" keinen Rechtssatz darstellt, sondern eine Maxime richterlichen Handelns umschreibt, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) nicht in Frage stellt (vgl. Urteil vom 17. April 2002 a.a.O. S. 197).

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06
    Die Beschwerde sieht darin eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1972 - BVerwG 4 C 6.71 - (BVerwGE 41, 227), nach der ein Grundstück nicht schon deshalb unter § 34 BBauG falle, weil es von einer zusammenhängenden Bebauung umgeben sei, das Grundstück müsse vielmehr selbst einen Bestandteil des Bebauungszusammenhanges bilden.

    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 1. Dezember 1972 (a.a.O. S. 233) ausgeführt, dass ein bebauungsfähiges Grundstück einem Bebauungszusammenhang im Sinne des § 34 BBauG angehöre, wenn es sich um eine Baulücke im engeren Sinne des Wortes, d.h. um ein zwar unbebautes, aber doch deshalb bebauungsfähiges Grundstück handele, weil es trotz der ihm fehlenden Bebauung gemeinsam mit den es umgebenden Grundstücken jenen Eindruck der Geschlossenheit (Zusammengehörigkeit) vermittele, den § 34 BBauG voraussetze.

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06
    Sie ist auf der Grundlage des Gesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB entwickelten Grundsätzen zu beantworten (vgl. zusammenfassend etwa Beschluss vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 B 238.96 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 186 = ZfBR 1997, 324).
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass das Verfahren der Normenkontrolle nach § 47 VwGO nicht nur dem subjektiven Rechtsschutz dient, sondern zugleich ein Verfahren der objektiven Rechtskontrolle darstellt (Beschluss vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06
    Es kann die Satzung auch aus Gründen für nichtig erklären, welche die privaten Belange des Antragstellers nicht berühren oder nicht von ihm als Satzungsmangel geltend gemacht worden sind (Beschluss vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 4 BN 59.00 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 144, S. 50).
  • BVerwG, 31.05.2002 - 7 B 11.02

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Änderungsgenehmigung zur

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06
    2.1 Die Beschwerde sieht darin, dass das Normenkontrollgericht den Bebauungsplan allein aus einem Grund für unwirksam erklärt hat, den der Antragsteller selbst nicht geltend gemacht hat, eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Mai 2002 - BVerwG 7 B 11.02 - (Buchholz 406.25 § 31 BImSchG Nr. 2) und vom 17. April 2002 - BVerwG 9 CN 1.01 - (BVerwGE 116, 188 ), in denen die "Mahnung" ausgesprochen wird, die Tatsachengerichte sollten sich nicht "gleichsam ungefragt" auf Fehlersuche begeben.
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 5, § 98 ArbGG hat das Landesarbeitsgericht als einzige Tatsacheninstanz (§ 98 Abs. 2 ArbGG) deshalb nach Maßgabe des Untersuchungsgrundsatzes die Wirksamkeit der AVE oder VO unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen und ist an Rügen der Parteien nicht gebunden (vgl. auch die st. Rspr. zu § 47 VwGO, zB BVerwG 4. Oktober 2006 - 4 BN 26.06 - Rn. 8 mwN) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 5, § 98 ArbGG hat das Landesarbeitsgericht als einzige Tatsacheninstanz (§ 98 Abs. 2 ArbGG) deshalb nach Maßgabe des Untersuchungsgrundsatzes die Wirksamkeit der AVE oder VO unter allen rechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen und ist an Rügen der Parteien nicht gebunden (vgl. auch die st. Rspr. zu § 47 VwGO, zB BVerwG 4. Oktober 2006 - 4 BN 26.06 - Rn. 8 mwN) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Widerspruch gegen

    Es ist nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte und folgt auch nicht aus der Sachaufklärungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO, bei Plänen gleichsam ungefragt auf Fehlersuche zu gehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.09.1979 - 4 C 7.77 -, DVBl 1980, 230; Urt. v. 03.12.1998 - 4 CN 3.97 -, BVerwGE 108, 71, RdNr. 21 in Juris; Beschl. v. 04.10.2006 - 4 BN 26.06 -, NVwZ 2007, 223).
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