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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06   

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https://dejure.org/2007,2395
OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06 (https://dejure.org/2007,2395)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.01.2007 - 1 ME 177/06 (https://dejure.org/2007,2395)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 1 ME 177/06 (https://dejure.org/2007,2395)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    An- und Abfahrtslärm wird nach der 16. BImSchV beurteilt! (IBR 2007, 1169)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 608 (Ls.)
  • NZBau 2007, 368 (Kurzinformation)
  • DVBl 2007, 453 (Ls.)
  • BauR 2007, 1
  • BauR 2007, 1394
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (30)

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2005 - 1 ME 153/05

    Abstand; Ausnahme; Bebauungsplan; Drittschutz; Einkaufszentrum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06
    Dessen gegen den Bauschein der Antragsgegnerin vom 14.12.2004 gerichteter Eilantrag hatte keinen Erfolg (Beschwerdeentscheidung des Senats vom 15.11.2005 - 1 ME 153/05 -, NST-N 2005, 285 ).

    Zur Begründung hat es unter Hinweis auf seine Eilentscheidung vom 14. Juli 2005 in der Sache 12 B 826/05 (das dazu zum Aktenzeichen 1 ME 159/05 geführte Beschwerdeverfahren war durch Rücknahme beendet worden) sowie den Senatsbeschluss vom 15. November 2005 (- 1 ME 153/05 -, NST-N 2005, 285) ausgeführt: Nach dem Ergebnis der von der Ingenieurgemeinschaft E. /F. /G. erstatteten Gutachten werde das Sondereigentum der Antragstellerin durch das angegriffene Vorhaben keinem unzumutbar starken Lärm ausgesetzt.

    Blatt 000126 der Beiakte N zum Verfahren 1 ME 153/05 enthält einen Rangierplan.

    Diese sind ausgesprochen wendig und werden die auf Blatt 000126 der BA "N" 1 ME 153/05 optisch beschriebenen Fahrbewegungen in etwa einer halben Minute absolvieren können.

    Damit ist zugleich gesagt, dass der Senat auch an seiner im Eilbeschluss vom 15. November 2005 (- 1 ME 153/05 -, aaO) entwickelten Auffassung festhält, eine einseitig zum Vorteil der Antragstellerin gehende sog. worst case-Betrachtung sei nicht angezeigt, da sie nicht realistisch sei und zugleich nicht zu einem ausgewogenen, beide Nutzungs-/Verhinderungsinteressen beidermaßen berücksichtigenden Ergebnis führe.

    Der dementsprechend nur zur Hälfte einzuberechnende Abstandsschatten reicht in der Hauptsache nur unwesentlich über die Straßenmitte hinaus; lediglich der Abstandsschatten, den der 6 m breite und 4, 50 m, risalitartig neben der Auffahrtsschnecke vorkragende Bauteil wirft, geht deutlich über die Straßenmitte hinaus (vgl. dazu Bl. 153 und 154 der BA P zum Verfahren 1 ME 153/05).

    Das Maß der Überschreitung des § 9 Abs. 1 NBauO hatte der Senat entgegen der Einschätzung der Antragstellerin (Seite 34 der Beschwerdebegründung, zu 3.2.7) in seinem Beschluss vom 15. November 2005 (- 1 ME 153/05 -, NST-N 2005, 285) auch hinreichend deutlich gemacht.

    In seinem Beschluss vom 15.11.2005 (- 1 ME 153/05 -, NST-N 2005, 285) hatte er dazu ausgeführt:.

    Wie sich schon aus den oben zitierten Unterlagen (BA P des Verfahrens 1 ME 153/05, Bl. 153 f.) ergab, war der Antragsgegnerin als planende Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde klar, dass diese Gebäudegestaltung nur unter Abweichung von den Bestimmungen des Grenzabstandsrechts würde genehmigt werden können.

    Die vom Senat in seiner Entscheidung vom 15. November 2005 (- 1 ME 153/05 -, NST-N 2005, 285) nochmals zusammengefassten Grundsätze zeigen, dass dies möglich ist.

    Der Senat erspart es sich, seine beiden Beteiligten bekannten Ausführungen aus dem Beschluss vom 15. November 2005 (- 1 ME 153/05 -, NST-N 2005, 285) neuerlich zu wiederholen.

    Das ergibt sich aus dem Abstandsflächenplan Blätter 154 und 153 BA P zu 1 ME 153/05).

    Anders als im Verfahren 1 ME 153/05 verteidigt die Antragstellerin nicht lediglich die Nutzbarkeit einer Wohnung, welche sich nur mit der einen Seite zum angegriffenen Vorhaben hin öffnet.

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2003 - 1 LC 75/02

    Kein Nachbarschutz gegen den Betrieb einer Lichtwerbeanlage auf dem ehemaligen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06
    Der Senat lässt - vorab - wie in seiner Entscheidung vom 26. Februar 2003 (- 1 LC 75/02 -, NdsVBl 2003, 180 = NordÖR 2003, 242 = NVwZ 2003, 820 = BauR 2004, 68) unentschieden, ob sich die Antragstellerin auch im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentums in diesem Gebäude auf nachbarschützende Vorschriften, insbesondere des Grenzabstandsrechts und des Lärmschutzes berufen kann.

    Diese verdienen indes schon wegen ihrer dienenden, nicht unmittelbar der Wohnnutzung zuzuordnenden Funktion keinen besonderen Schutz (vgl. dazu Senatsurteil vom 26.2.2003 - 1 LC 75/02 -, BauR 2004, 68 = NVwZ 2003, 820 = NdsVBl. 2003, 180).".

  • OVG Bremen, 05.09.2006 - 1 B 285/06

    Nachbareinwendungen gegen Verbrauchermarkt - Befreiung; Gebietsüberschreitender

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 1 ME 177/06
    Der Senat hat diese Regelung in zwei Beschlüssen (vom 25.6.2003 - 1 ME 347/02 -, Vnb, und vom 19.11.2004 - 1 ME 283/04 -, Langtext JURIS, sonstige Veröffentlichung nicht bekannt) für maßgeblich erachtet (ebenso wohl OVG Bremen, B. v. 5.9.2006 - 1 B 285/06 -, Langtext JURIS, sonstige Vnb.; BayVGH, B. v. 23.6.2005 - 25 CS 05.736 - und vom 5.4.2005 - 25 ZB 00.1208 -, beide Langtext JURIS, sonstige Vnb.).
  • OVG Niedersachsen, 22.10.2008 - 1 ME 134/08

    Zeitpunkt für das Entfallen eines Rechtsschutzbedürfnisses eines sich gegen ein

    Ausgewogen ist ein Drittrechtsschutz nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. B. v. 25.1. 2007 - 1 ME 177/06 -, BauR 2007, 1394) in aller Regel nur dann, wenn er auch die finanziellen Risiken zwischen Nachbarn und Bauherrn ausgewogen verteilt.
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2017 - 1 ME 64/17

    Geruchsimmissions-Richtlinie; Gewichtungsfaktor; Hedonik; Nachbarschutz;

    Seine ständige Rechtsprechung zur Frage, wann (erst) ein Nachbareilantrag Erfolg haben kann, hatte der Senat in seinem Beschluss vom 25. Januar 2007 (- 1 ME 177/06 -, BauR 2007, 1394 = BRS 71 Nr. 165, JURIS-Rdnr. 11) wie folgt zusammengefasst:.
  • OVG Niedersachsen, 22.10.2008 - 1 KN 215/07

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses einer Normenkontrolle aufgrund

    Anders als bei Gewerbe- und Industriegebieten reicht nicht aus, wenn es sich lediglich um ein faktisches Kerngebiet handelt (zur Auslegung und Handhabung dieser Norm vergleiche Senatsbeschluss vom 25. Januar 2007 - 1 ME 177/06 -, BauR 2007, 1394).

    Zu demselben Objekt stellte der Senat in seinem Beschluss vom 25. Januar 2007 (- 1 ME 177/06 -, NVwZ 2007, 608) klar: "Richtig ist zwar, dass vor einer "Banalisierung des § 13 Abs. 1 Nr. 1 NBauO" zu warnen ist.

    Allein die Absicht, großflächigen Einzelhandel in zentraler Lage unterzubringen, ist eine übliche und normale Überlegung, die eine Unterschreitung der Grenzabstände nicht rechtfertigt (so OVG Lüneburg, B. v. 25.1.2007, 1 ME 177/06 -, aaO; anders VG Hannover, B. v. 21.8.2007, aaO).

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2007 - 8 B 2253/06   

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https://dejure.org/2007,5156
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2007 - 8 B 2253/06 (https://dejure.org/2007,5156)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.01.2007 - 8 B 2253/06 (https://dejure.org/2007,5156)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 8 B 2253/06 (https://dejure.org/2007,5156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Erstellung eines Aktionsplans für Maßnahmen zum Schutze der menschlichen Gesundheit gegen Rußpartikel in einem festgesetzten Gefahrengebiet; Notwendigkeit eines subjektiven Rechts auf Aufstellung eines entprechenden Aktionsplans; Voraussetzungen für eine ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 608
  • DVBl 2007, 327 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 18.05.2006 - 22 BV 05.2462

    Überschreitung des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel PM10; Verpflichtung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2007 - 8 B 2253/06
    Dieser auch in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung - vgl. Bay. VGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - 22 BV 05.2462 -, BayVBl. 2006, 566; Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 47 BImSchG Rn. 13; Jarass, BImSchG, 6. Aufl. 2005, § 47 Rn. 19 - begegnen Bedenken.
  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 5.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2007 - 8 B 2253/06
    Unter ausdrücklicher Ablehnung der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 23. Februar 2005 - 4 A 5.04 - (BVerwGE 123, 23), wonach bereits ab Jahresmittelwerten von (etwa) 28 µg/m³ mit mehr als den nach § 4 Abs. 2 der 22. BImSchV zugelassenen 35 Überschreitungen des Tagesmittelwerts von 50 µg/m³ zu rechnen sei, hat das Verwaltungsgericht insbesondere in Auswertung der vorliegenden Gutachten ausdrücklich festgestellt, erst ab einem Jahresmittelwert von 30 µg/m³ seien die zulässigen Überschreitungstage häufiger über- als unterschritten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 8 E 1246/10

    Streitwertfestsetzung bei einem Anspruch auf Aufstellung eines Aktionsplanes zur

    Das Verwaltungsgericht hat den auf jeden Kläger entfallenden Streitwert für das erstinstanzliche Klageverfahren im Einklang mit dem Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 - 8 B 2253/06 - in Anlehnung an Nrn. 19.2 und 2.2.2 des Streitwertkataloges mit 15.000,00 Euro bemessen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 8 E 814/10

    Addition der Werte der einzelnen Klagen im Falle von mehreren Klagen gegen den

    Das Verwaltungsgericht hat den auf jeden Kläger entfallenden Streitwert für das erstinstanzliche Klageverfahren im Einklang mit dem Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 - 8 B 2253/06 - in Anlehnung an Nrn. 19.2 und 2.2.2 des Streitwertkataloges mit 15.000,00 Euro bemessen.
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