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   BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06   

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BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06 (https://dejure.org/2007,1489)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06 (https://dejure.org/2007,1489)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 (https://dejure.org/2007,1489)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlung von Versetzungsbewerbern und Beförderungsbewerbern bei der Stellenbesetzung; Änderung der Organisationsgrundentscheidung durch den Dienstherrn; Zulässigkeit der Einengung des Bewerberkreises; Ablehnung eines Richters auf Probe

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Beschränkung des Bewerberkreises bei der Ausschreibung einer Stelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 355
  • NJW 2007, 3631 (Ls.)
  • NVwZ 2007, 693
 
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Wird zitiert von ... (180)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 628/60

    Assessorenstrafkammern

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06
    Das Grundgesetz geht davon aus, dass die Gerichte grundsätzlich mit hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richtern besetzt sind und dass die Heranziehung von Richtern auf Probe nur in den Grenzen erfolgt, die sich nach verständigem Ermessen aus der Notwendigkeit, Nachwuchs heranzubilden, oder aus anderen zwingenden Gründen ergeben (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 156 ).

    Die Verwendung von Richtern ohne diese Garantie der persönlichen Unabhängigkeit muss daher die Ausnahme bleiben (vgl. BVerfGE 14, 156 ).

    Der nicht auf diese Weise gesicherte Hilfsrichter ist nur aus zwingenden Gründen zur Mitwirkung an der Rechtsprechung zuzulassen (vgl. BVerfGE 14, 156 ).

    Ein Verstoß gegen diese Grundsätze kann Auswirkung auf die Gerichtsbesetzung und damit auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) sowie gegebenenfalls auf das Recht auf persönliche Freiheit (Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG; vgl. BVerfGE 14, 156 ) entfalten.

  • BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Bevorzugung eines Bewerbers

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06
    In Konstellationen, in denen sich - wie hier - auf ausgeschriebene Stellen für richterliche Eingangsämter mehr ernennungsreife Richter auf Probe bewerben als Stellen vorhanden sind, ist es daher nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr das Bewerberfeld entsprechend beschränkt und Versetzungsbewerber vom Auswahlverfahren ausschließt (vgl. auch BVerfGK 5, 205 zur Beschränkung im Interesse einer geordneten Rechtspflege).

    Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Besetzung von Notarstellen (vgl. BVerfGK 5, 205 m.w.N.) ergibt sich nichts anderes, weil die Argumentation dort nicht auf dem Prinzip der Unabhängigkeit des Richters beruht, sondern auf der Notwendigkeit des Aufbaus eines geordneten Anwärterdienstes mit einer hinreichenden Zahl qualifizierter Notarassessoren und damit einer vorausschauenden Personalplanung.

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06
    Entscheidet sich der Dienstherr bei der konkreten Stellenbesetzung für eine Gleichbehandlung von Versetzungs- und Beförderungsbewerbern und schreibt er die Stelle entsprechend aus, so hat er seine Organisationsfreiheit durch Wahl und Ausgestaltung des Besetzungsverfahrens beschränkt, so dass auch Versetzungsbewerber am Leistungsgrundsatz zu messen sind (vgl. BVerwGE 122, 237 ; insoweit ohne Abweichung auch BAGE 103, 212 ).

    Ein unter diesen Bedingungen in Gang gesetztes Auswahlverfahren darf nachträglichen Einschränkungen daher nur aus Gründen unterworfen werden, die den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG gerecht werden (vgl. BVerwGE 122, 237 ).

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 23.03

    Konkurrentenantrag; Verwendung; Versetzungsantrag; Organisationshoheit;

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06
    An dem gewählten Modell der Bestenauslese unter Einschluss aller Versetzungsbewerber muss sich der Dienstherr "festhalten lassen" (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 2003 - 1 WB 23.03 -, RiA 2004, S. 35 ; vgl. auch BVerwGE 115, 58 zur Verbindlichkeit der Dienstpostenbeschreibung).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06
    cc) Eine Verletzung von Art. 12 Abs. 1 GG ist ebenfalls nicht gegeben, da aus diesem keine Ansprüche des Beschwerdeführers folgen, die über diejenigen aus Art. 33 Abs. 2 GG hinausgingen (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 17, 371 ; 73, 301 ).
  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz unzulässige, aber auch unbegründete

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06
    Nach ständiger, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist die öffentliche Verwaltung im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit nicht gehindert, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund sachlicher Erwägungen einzuengen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 -, ZBR 2000, S. 377).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06
    Dies gilt auch im Hinblick auf die besondere Verfahrensabhängigkeit des Bewerbungsverfahrensanspruchs (vgl. BVerfGK 1, 292 ), die eine angemessene Gestaltung des Auswahlverfahrens erfordert, um eine Durchsetzung der in Art. 33 Abs. 2 GG gewährleisteten Rechte sicherstellen zu können (vgl. BVerfGE 73, 280 ).
  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06
    Das Grundgesetz geht davon aus, dass die Gerichte grundsätzlich mit hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richtern besetzt sind und dass die Heranziehung von Richtern auf Probe nur in den Grenzen erfolgt, die sich nach verständigem Ermessen aus der Notwendigkeit, Nachwuchs heranzubilden, oder aus anderen zwingenden Gründen ergeben (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 156 ).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06
    An dem gewählten Modell der Bestenauslese unter Einschluss aller Versetzungsbewerber muss sich der Dienstherr "festhalten lassen" (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 2003 - 1 WB 23.03 -, RiA 2004, S. 35 ; vgl. auch BVerwGE 115, 58 zur Verbindlichkeit der Dienstpostenbeschreibung).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerfG, 20.09.2002 - 1 BvR 819/01

    Zur Landeskinder-Klausel bei der Auswahl von Notaren

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage, Bevorzugung von

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Unzulässig ist es insbesondere, die Auswahlkriterien nachträglich dergestalt zu ändern, dass sich der Bewerberkreis erweitern würde, ohne dass mögliche Interessenten hiervon Kenntnis erhielten (BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 - BVerfGK 10, 355 = juris Rn. 7).
  • VG Münster, 28.09.2023 - 5 L 583/23

    Über Besetzung der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 -, juris, Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, juris, Rn. 18.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28. November 2011 - 2 BvR 1181/11 - juris, Rn. 22, und vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 -, juris, Rn. 10 f.; BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, juris, Rn. 19, und vom 17. November 2016 - 2 C 27.15 -, juris, Rn. 36 f.

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 429/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auch das Bundesverfassungsgericht geht in seiner Entscheidung vom 28. Februar 2007 (- 2 BvR 2494/06 - Rn. 6 ff., BVerfGK 10, 355) davon aus, dass der öffentliche Dienstherr an das Prinzip der "Bestenauslese" im gesamten Bewerbungsverfahren gebunden ist.
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