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   BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06   

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BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06 (https://dejure.org/2007,457)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.2007 - 9 C 2.06 (https://dejure.org/2007,457)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 2007 - 9 C 2.06 (https://dejure.org/2007,457)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VwVfG § 75 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2; LVwG S-H § 142 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2; FStrG 1974 § 17 Abs. 6 Satz 2, Abs. 7 Satz 2; BImSchG § 3 Abs. 1, §§ 41-43; 16. BImSchV § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
    Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht voraussehbare Wirkungen; nachträgliche Anordnung von Schutzmaßnahmen; 30-Jahres-Frist; kürzerer Prognosezeitraum; Prognosehorizont; fehlgeschlagene Prognose; Lärmsteigerung; erhebliche Belästigung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwVfG § 75 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2
    30-Jahres-Frist; Berechnungsverfahren; Dimensionierung; Erheblichkeitsschwelle; Gesundheitsgefahr; Lärmschutz; Lärmsteigerung; Planfeststellung; Prognosehorizont; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle; erhebliche Belästigung; ...

  • Deutsches Notarinstitut

    VwVfG § 75 Abs. 3
    30-Jahres-Frist für nachträglichen Lärmschutz an planfestgestellten Straßen

  • Wolters Kluwer

    Zeitlicher Rahmen eines Anspruchs auf eine nachträgliche Anordnung von Schutzmaßnahmen wegen nicht voraussehbarer Lärmwirkungen eines Straßenneubauvorhabens; Anspruch auf nachträgliche Schutzmaßnahmen dem Grunde nach; Vorliegen einer fehlgeschlagenen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrslärmschutz - Straßenneubau - Ansprüche der Betroffenen

  • Judicialis

    VwVfG § 75 Abs. 2 Satz 2; ; VwVfG § ... 75 Abs. 3 Satz 2; ; LVwG S-H § 142 Abs. 2 Satz 2; ; LVwG S-H § 142 Abs. 3 Satz 2; ; FStrG 1974 § 17 Abs. 6 Satz 2; ; FStrG 1974 § 17 Abs. 7 Satz 2; ; BImSchG § 3 Abs. 1; ; BImSchG § 41; ; BImSchG § 42; ; BImSchG § 43; ; 16. BImSchV § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht voraussehbare Wirkungen; nachträgliche Anordnung von Schutzmaßnahmen; 30-Jahres-Frist; kürzerer Prognosezeitraum; Prognosehorizont; fehlgeschlagene Prognose; Lärmsteigerung; erhebliche Belästigung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachträgliche Änderung des Planfeststellungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    30-Jahres-Frist für nachträglichen Lärmschutz an planfestgestellten Straßen

  • Entscheidungssammlung Denkmalrecht PDF, S. 989 (Leitsatz)

    Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachträglicher Lärmschutz - Bei "nicht voraussehbarem Lärm eines Straßenbauvorhabens" können ihn die Anwohner 30 Jahre lang beanspruchen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträge zur Planfeststellung wegen nicht vorhersehbaren Lärms (IBR 2007, 1226)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 128, 177
  • NVwZ 2007, 827
  • DVBl 2007, 517 (Ls.)
  • DVBl 2007, 698
  • DÖV 2008, 419
  • BauR 2007, 1105
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 01.07.1988 - 4 C 49.86

    Anspruch einer Gemeinde auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses nach dem

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06
    Gemeint sind damit nachteilige Entwicklungen, die sich erst später zeigen und mit denen die Beteiligten bei der Planfeststellung verständigerweise nicht rechnen konnten (Urteil vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 49.86 - BVerwGE 80, 7 zu § 17 Abs. 6 Satz 2 FStrG 1974, ebenso Urteil vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 17.96 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 13 S. 7 und Beschluss vom 24. August 1999 a.a.O. S. 41).

    Auf die subjektive Fähigkeit des Planbetroffenen, das Eintreten möglicher nachteiliger Wirkungen sachkundig einschätzen zu können, kommt es grundsätzlich nicht an; es gilt ein objektiver Maßstab (Urteil vom 1. Juli 1988 a.a.O. S. 13).

    Tragender Grund für die Regelung des § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG ist, dass die Betroffenen nicht schlechter dastehen sollen als sie stünden, wenn im Zeitpunkt der Planfeststellung die aufgetretenen nachteiligen Wirkungen bereits vorhergesehen worden wären (vgl. Urteil vom 1. Juli 1988 a.a.O. S. 11; ebenso Beschlüsse vom 24. August 1999 a.a.O. S. 41 und vom 21. Januar 2004 - BVerwG 4 B 82.03 - NVwZ 2004, 618).

    Dadurch soll die Härte der Bestandskraft und das Risiko zutreffender prognostischer Einschätzung zu Lasten des Vorhabenträgers gemindert werden (vgl. Urteil vom 1. Juli 1988 a.a.O. S. 9 f.).

    Der Anspruch auf nachträgliche Schutzvorkehrungen kann nicht auf solche Wirkungen gestützt werden, deren Bewältigung bereits im Planfeststellungsbeschluss hätte geregelt werden können und müssen, weil sie objektiv voraussehbar waren; deshalb besteht kein Nachbesserungsanspruch, wenn bereits die Prognose des Planfeststellungsbeschlusses erkennbar fehlerhaft gewesen ist, z.B. weil die Planfeststellungsbehörde die zu erwartenden Geräuschimmissionen falsch berechnet oder ihrer Entscheidung anderweitige unzutreffende Annahmen zugrunde gelegt hat (vgl. bereits Urteil vom 1. Juli 1988 a.a.O. S. 14).

    Dies folgt aus dem bereits oben betonten Sinn und Zweck der Vorschrift, die Betroffenen so zu stellen, als ob die nachträglich aufgetretenen nachteiligen Wirkungen des Vorhabens bereits seinerzeit vorhergesehen und im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt worden wären (Urteil vom 1. Juli 1988 a.a.O. S. 11).

    Gegebenenfalls kann anstelle des damaligen auch ein neueres, mit jenem vergleichbares Berechnungsverfahren zur Anwendung gelangen, wenn dieses nach der tatrichterlichen Beurteilung sachlich angemessen ist (Urteil vom 1. Juli 1988 a.a.O. S. 15).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 A 10.95

    Immissionsschutzrecht: Prognosehorizont für die Lärmberechnung hinsichtlich

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06
    b) Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht (im Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 A 10.95 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 13 S. 35 f.) es gebilligt, dass die Planfeststellungsbehörde bei der Lärmberechnung eines Planvorhabens auf einen kürzeren Prognosehorizont als die in § 75 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 VwVfG normierte 30-Jahres-Frist abstellt und sich an den Zeithorizont des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen und der Schienenwege anlehnt, der der jeweiligen Fassung des Fernstraßenausbaugesetzes bzw. des Schienenwegeausbaugesetzes zugrunde liegt (seinerzeit das Prognosejahr 2010).

    Ein solcher kürzerer Prognosezeitraum ist erst dann zu beanstanden, wenn er sich als Ausdruck unsachlicher Erwägungen werten ließe (Urteil vom 21. März 1996 a.a.O. S. 36).

    Die in früheren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts enthaltene Aussage, dass nicht voraussehbare Wirkungen i.S.v. § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG vorliegen, wenn sich die Prognose des Planfeststellungsbeschlusses als fehlgeschlagen erweist (Urteil vom 21. März 1996 a.a.O. S. 35 f.), bezeichnet lediglich eine hinreichende, aber keine notwendige Voraussetzung des Anspruchs auf Nachbesserung des Planfeststellungsbeschlusses.

  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 58.99

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Verkehrslärm; nicht voraussehbare Wirkungen;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06
    Im Übrigen bleibt es dabei, dass für Straßen, die vor dem Inkrafttreten von § 17 Abs. 6 Satz 2 bis 5 und Abs. 7 FStrG 1974 (am 7. Juli 1974) planfestgestellt worden sind, Nachbesserungsansprüche aufgrund einer rückwirkenden Anwendung dieser Vorschriften bzw. von § 75 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 VwVfG oder der Parallelnormen der Länder-Verwaltungsverfahrensgesetze ausgeschlossen sind (Urteil vom 12. September 1980 - BVerwG 4 C 74.77 - BVerwGE 61, 1 und Beschluss vom 24. August 1999 - BVerwG 4 B 58.99 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 29 S. 41).

    Gemeint sind damit nachteilige Entwicklungen, die sich erst später zeigen und mit denen die Beteiligten bei der Planfeststellung verständigerweise nicht rechnen konnten (Urteil vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 49.86 - BVerwGE 80, 7 zu § 17 Abs. 6 Satz 2 FStrG 1974, ebenso Urteil vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 17.96 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 13 S. 7 und Beschluss vom 24. August 1999 a.a.O. S. 41).

    Tragender Grund für die Regelung des § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG ist, dass die Betroffenen nicht schlechter dastehen sollen als sie stünden, wenn im Zeitpunkt der Planfeststellung die aufgetretenen nachteiligen Wirkungen bereits vorhergesehen worden wären (vgl. Urteil vom 1. Juli 1988 a.a.O. S. 11; ebenso Beschlüsse vom 24. August 1999 a.a.O. S. 41 und vom 21. Januar 2004 - BVerwG 4 B 82.03 - NVwZ 2004, 618).

  • BVerwG, 21.01.2004 - 4 B 82.03

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde gegen Versagung von

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06
    Tragender Grund für die Regelung des § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG ist, dass die Betroffenen nicht schlechter dastehen sollen als sie stünden, wenn im Zeitpunkt der Planfeststellung die aufgetretenen nachteiligen Wirkungen bereits vorhergesehen worden wären (vgl. Urteil vom 1. Juli 1988 a.a.O. S. 11; ebenso Beschlüsse vom 24. August 1999 a.a.O. S. 41 und vom 21. Januar 2004 - BVerwG 4 B 82.03 - NVwZ 2004, 618).

    § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG trägt auch insoweit tatsächlichen Entwicklungen Rechnung, die einen neuen Stand von Wissenschaft und Technik begründen (vgl. Beschluss vom 21. Januar 2004 a.a.O. S. 618).

  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 A 17.96

    Verfassungsrecht - Anspruch auf körperliche Integrität

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06
    Gemeint sind damit nachteilige Entwicklungen, die sich erst später zeigen und mit denen die Beteiligten bei der Planfeststellung verständigerweise nicht rechnen konnten (Urteil vom 1. Juli 1988 - BVerwG 4 C 49.86 - BVerwGE 80, 7 zu § 17 Abs. 6 Satz 2 FStrG 1974, ebenso Urteil vom 23. April 1997 - BVerwG 11 A 17.96 - Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 13 S. 7 und Beschluss vom 24. August 1999 a.a.O. S. 41).

    Dann hätte es den Betroffenen oblegen, dies seinerzeit zum Schutz ihrer Rechte innerhalb der Rechtsmittelfrist durch Klage geltend zu machen (Urteil vom 23. April 1997 a.a.O. S. 7).

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06
    Eine Lärmzunahme von weniger als 3 dB(A) kann nur ausnahmsweise dann erheblich sein, wenn der Beurteilungspegel die sog. enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle übersteigt, die in Wohngebieten bei Beurteilungspegeln von etwa 70 dB(A) tags/60 dB(A) nachts beginnt (Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 11 A 18.98 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 49 S. 20; BGH, Urteil vom 25. März 1993 - III ZR 60.91 - BGHZ 122, 76 m.w.N.), aber nicht schematisch bestimmt werden darf (vgl. Beschluss vom 8. September 2004 - BVerwG 4 B 42.04 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 66 S. 51).

    Entsprechendes gilt für die in rechtlicher Würdigung der Lärmwirkungsforschung zu bestimmende Schwelle der Gesundheitsgefährdung, für die Innenraumpegel entscheidend sind; nach dem bis zum Jahre 2000 erreichten Stand der Lärmwirkungsforschung sollten Dauerschallpegel am Ohr einer schlafenden Person in einem Bereich zwischen 30 und 35 dB(A) und Pegelspitzen in der Größenordnung von 40 dB(A) nicht überschritten werden (Urteil vom 12. April 2000 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 9.89

    Planfeststellung; Nießbrauch; Teilenteignung; mittelbare Einwirkungen;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06
    Voraussehbar sind solche Wirkungen, deren Eintritt im Zeitpunkt der Entscheidung gewiss ist oder sich mit hinreichender Zuverlässigkeit prognostisch abschätzen lässt (Urteile vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 C 9.89 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 88 S. 84 und vom 22. November 2000 - BVerwG 11 C 2.00 - BVerwGE 112, 221 ).
  • BVerwG, 01.10.1997 - 11 A 10.96

    Schienenverkehrsrecht - Konflikt um die Offenhaltung oder Schließung eines

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06
    Auch in der Folgezeit hat das Bundesverwaltungsgericht Lärmprognosen mit einem kürzeren (ebenfalls auf das Jahr 2010 abstellenden) Prognosehorizont gebilligt (Urteil vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 11 A 10.96 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 32 S. 165).
  • BVerwG, 08.09.2004 - 4 B 42.04

    Bestehen eines Übernahmeanspruchs wegen schwerer Lärmbelastungen einer

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06
    Eine Lärmzunahme von weniger als 3 dB(A) kann nur ausnahmsweise dann erheblich sein, wenn der Beurteilungspegel die sog. enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle übersteigt, die in Wohngebieten bei Beurteilungspegeln von etwa 70 dB(A) tags/60 dB(A) nachts beginnt (Urteil vom 12. April 2000 - BVerwG 11 A 18.98 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 49 S. 20; BGH, Urteil vom 25. März 1993 - III ZR 60.91 - BGHZ 122, 76 m.w.N.), aber nicht schematisch bestimmt werden darf (vgl. Beschluss vom 8. September 2004 - BVerwG 4 B 42.04 - Buchholz 316 § 74 VwVfG Nr. 66 S. 51).
  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06
    Das Gebot, die von einem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange umfassend abzuwägen (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG), schließt ein, dass die von dem Planvorhaben in seiner räumlichen Umgebung aufgeworfenen Probleme von Bedeutung bewältigt werden müssen (Urteile vom 23. Januar 1981 - BVerwG 4 C 68.78 - BVerwGE 61, 307 und vom 1. Juli 1999 - BVerwG 4 A 27.98 - BVerwGE 109, 192 ).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 41.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 74.77

    Schutz vor Verkehrslärm - Einholung eines schalltechnischen Gutachtens -

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 21.01

    Ostseeautobahn bei Lübeck darf gebaut werden

  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 6206/17

    Lärmschutz gegen Straßenbauvorhaben im Wege nachträglicher Planergänzung

    a) Der Anspruch auf nachträgliche Schutzvorkehrungen setzt voraus, dass es um den Schutz vor Beeinträchtigungen geht, die - wären sie bereits bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses zu erwarten gewesen - zu Schutzvorkehrungen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG hätten führen, dem Betroffenen also einen entsprechenden Anspruch hätten vermitteln müssen (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007 -9 C 2/06-, BVerwGE 128, 177 (Rn. 19, 24); Wysk, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl., § 75 Rn. 40; Deutsch, in: Mann u.a., VwVfG, § 75 Rn. 157; Masing/Schiller, in : Obermayer u.a., VwVfG, 5. Aufl., § 75 Rn. 25).

    Vielmehr lässt sich der Begründung zum Dritten Rechtsbereinigungsgesetz, mit dem § 17 Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Satz 2 FStrG a.F. aufgehoben wurde, entnehmen, dass die Planfeststellungsvorschriften in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder inhaltsgleiche Regelungen enthalten (BT-Drs. 11/4310, S. 94, 96; ebenso BVerwG, Urt. vom 07.03.2007 -9 C 2/06-, BVerwGE 128, 177 (Rn. 16); VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 23.03.1999 -5 S 3318/96-, ESVGH 49, 193).

    Vielmehr muss der Betroffene in der Lage sein, dies anhand geeigneter Beweismittel zu prüfen und zu belegen, was einschließt, dass ihm z.B. entsprechendes Zahlenmaterial über das Verkehrsaufkommen und/oder (darauf beruhende) Lärmberechnungen zur Verfügung stehen (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007 -9 C 2/06-, BVerwGE 128, 177 (188 f.)).

    Zugleich werden damit die Betroffenen so gestellt, als ob die aufgetretenen nachteiligen Wirkungen bereits bei der Planung vorhergesehen worden wären (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007 -9 C 2/06-, BVerwGE 128, 177 (Rn. 24, 30); Beschluss vom 19.10.2011 -9 B 9/11-, juris).

    Nicht voraussehbar sind nur solche atypischen Wirkungen, mit denen objektiv zum Zeitpunkt der Planfeststellung verständigerweise nicht gerechnet werden musste (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O., Rn. 26 ff.; Urt. vom 23.04.1997 -11 A 17/96-, NVwZ 1998, 846; vom 01.07.1988 -4 C 49/86-, BVerwGE 80, 7 (Rn. 24)).

    Eine objektiv vorhersehbare unzumutbare Beeinträchtigung rechtfertigt die Anordnung von nachträglichen Schutzauflagen auch dann nicht, wenn die Verfahrensbeteiligten fälschlicherweise den Eintritt der Wirkungen nicht vorhergesehen haben oder diese zwar vorhergesehen wurden, aber keine Schutzauflagen angeordnet wurden (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O.; Urt. vom 22.11.2000 -11C 2/00-, BVerwGE 112, 221 (Rn. 27 ff.); Urt. vom 01.07.1988, a.a.O.; a.A. Teile der Literatur, vgl. etwa Wysk, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl., § 75 Rn. 46 ff.; Deutsch, in: Mann u.a., VwVfG, § 75 Rn.152 ff., jeweils m.w.N.).

    Kommen sie dieser Obliegenheit nicht nach, müssen sie voraussehbare unzumutbare Nachteile hinnehmen (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O., Rn. 26 ff.; Urt. vom 23.04.1997 -11 A 17/96-, NVwZ 1998, 846; vom 01.07.1988 -4 C 49/86-, BVerwGE 80, 7 (Rn. 24)).

    Auch Auswirkungen, die sich nicht prognostizieren lassen, weil jenseits eines bestimmten Prognosehorizonts keine verlässlichen Aussagen mehr möglich sind, können unter § 75 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG fallen (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O., Rn. 22 ff.; Urt. vom 26.05.2011 -7 A 10/10-, juris Rn. 40).

    Es geht mithin zu Lasten des Betroffenen, wenn er die Mängel der zu Grunde liegenden Prognose nicht erkennt (BVerwG, Urt. vom 01.07.1988, a.a.O.; vom 07.03.2007, a.a.O.; Rn. 26 ff.; ausführlich dazu Neumann/Külpmann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl., § 75 Rn. 70 f.).

    Da § 75 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG ein nachträgliches Korrektiv für unterbliebene Schutzauflagen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG darstellt, setzt der Anspruch auf nachträglichen Schutz ferner voraus, dass der Drittbetroffene bereits nach der dem unanfechtbar gewordenen Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Rechtslage einen Anspruch auf Schutzvorkehrungen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG gehabt hätte, soweit die später aufgetretenen Wirkungen schon damals voraussehbar gewesen wären (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O.; Beschluss vom 19.10.2011, a.a.O.).

    Auswirkungen, die innerhalb eines Bereichs allgemeiner Unsicherheit liegen, sind hinzunehmen (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O., Rn. 28 f.; Deutsch, a.a.O., Rn. 156; darin eine Frage der Nachteiligkeit sehend Fischer, in: Ziekow, Handbuch des Fachplanungsrechts, 2. Aufl., § 3 Rn. 236).

    b) Bei einer auf Verkehrsmengen als Einsatzdaten beruhenden Lärmprognose ist für die Ermittlung, ob ein Anspruch nach § 75 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG dem Grunde nach besteht, ein Vergleich der Prognose des Planfeststellungsbeschlusses (aufgrund der damaligen Einsatzdaten) mit dem Ist-Zustand (aufgrund der aktuellen Einsatzdaten) bezogen auf das Grundstück des Betroffenen anzustellen, mithin ohne dass eine gesonderte Prüfung der (Nichtvorhersehbarkeit der) Ursachen einer etwaigen Differenz erfolgt (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O., Rn. 30; vom 23.04.1997, a.a.O., Rn. 22 ff., 33).

    Nicht voraussehbare nachteilige Wirkungen i.S.v. § 75 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG durch Immissionen liegen dann vor, wenn es zu einer erheblichen Steigerung der Beeinträchtigung durch Immissionen gegenüber dem methodisch korrekt prognostizierten Zustand kommt (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007 -9 C 2/06-, BVerwGE 128, 177 (Rn. 26)).

    Dann hätte es dem Betroffenen oblegen, dies seinerzeit zum Schutz seiner Rechte innerhalb der Rechtsmittelfrist durch Klage geltend zu machen (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O. Rn. 27; Urt. vom 23.04.1997, a.a.O.; Urt. vom 01.07.1988 -4 C 49/86-, BVerwGE 80, 7 (Rn.24)).

    Bei Lärmimmissionen liegt die Erheblichkeitsschwelle gemäß der vom Verordnungsgeber in der Verkehrslärmschutzverordnung getroffenen Wertung bei (zusätzlich) 3 dB(A) (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 16. BImSchV), wobei die Aufrundungsregel gem. Anlage 1 und 2 zu § 3 der 16. BImSchV anzuwenden ist, so dass die Schwelle bereits bei (zusätzlich) 2,1 dB(A) beginnt (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O. Rn. 28).

    Dieser muss um mindestens 3 dB(A) (2,1 dB(A)) überschritten werden (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O. sowie Rn. 30).

    Entsprechendes gilt für die Schwelle der Gesundheitsgefährdung (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O., Rn. 29).

    Der Anspruch auf nachträgliche Schutzvorkehrungen setzt - wie bereits ausgeführt - voraus, dass es um den Schutz vor Beeinträchtigungen geht, die - wären sie bereits bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses zu erwarten gewesen - zu Schutzvorkehrungen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG hätten führen, dem Betroffenen also einen entsprechenden Anspruch hätten vermitteln müssen (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007 -9 C 2/06-, BVerwGE 128, 177 (Rn. 19, 24); Wysk, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl., § 75 Rn. 40; Deutsch, in: Mann u.a., VwVfG, § 75 Rn. 157; Masing/Schiller, in : Obermayer u.a., VwVfG, 5. Aufl., § 75 Rn. 25).

    Der vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. vom 17.03.2005, a.a.O.) im Fall einer Gemeinde (zum Schutz der Planungshoheit) aus dem Abwägungsgebot entwickelte, an den Immissionsgrenzwerten für Dorf- und Mischgebiete orientierte Anspruch auf Anordnung von Schutzmaßnahmen bei Fernwirkung nach § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG (und damit auch nach § 75 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG) kann auch natürlichen Personen zustehen (ohne Differenzierung Lieber, a.a.O.; wohl auch Michler, a.a.O., Rn. 66; anders wohl Storost, a.a.O., S. 287; vgl. auch BVerwG, Urt. vom 07.03.2007 -9 C 2/06-, BVerwGE 128, 177).

    Maßgeblich hierfür ist die Rechtslage im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses, nicht die Rechtslage bei Geltendmachung des Anspruchs auf nachträgliche Anordnung (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007 - 9 C 2/06 -, BVerwGE 128, 177 (Rn. 30)).

  • VG Karlsruhe, 06.08.2020 - 10 K 15916/17

    Planfeststellungsverfahren; vorbeugender Lärmschutz im Wege nachträglicher

    a) Der Anspruch auf nachträgliche Schutzvorkehrungen setzt voraus, dass es um den Schutz vor Beeinträchtigungen geht, die - wären sie bereits bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses zu erwarten gewesen - zu Schutzvorkehrungen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG hätten führen, dem Betroffenen also einen entsprechenden Anspruch hätten vermitteln müssen (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007 -9 C 2/06-, BVerwGE 128, 177 (Rn. 19, 24); Wysk, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl., § 75 Rn. 40; Deutsch, in: Mann u.a., VwVfG, § 75 Rn. 157; Masing/Schiller, in : Obermayer u.a., VwVfG, 5. Aufl., § 75 Rn. 25).

    Vielmehr lässt sich der Begründung zum Dritten Rechtsbereinigungsgesetz, mit dem § 17 Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Satz 2 FStrG a.F. aufgehoben wurde, entnehmen, dass die Planfeststellungsvorschriften in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder inhaltsgleiche Regelungen enthalten (BT-Drs. 11/4310, S. 94, 96; ebenso BVerwG, Urt. vom 07.03.2007 -9 C 2/06-, BVerwGE 128, 177 (Rn. 16); VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 23.03.1999 -5 S 3318/96-, ESVGH 49, 193).

    Vielmehr muss der Betroffene in der Lage sein, dies anhand geeigneter Beweismittel zu prüfen und zu belegen, was einschließt, dass ihm z.B. entsprechendes Zahlenmaterial über das Verkehrsaufkommen und/oder (darauf beruhende) Lärmberechnungen zur Verfügung stehen (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007 -9 C 2/06-, BVerwGE 128, 177 (188 f.)).

    Zugleich werden damit die Betroffenen so gestellt, als ob die aufgetretenen nachteiligen Wirkungen bereits bei der Planung vorhergesehen worden wären (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007 -9 C 2/06-, BVerwGE 128, 177 (Rn. 24, 30); Beschluss vom 19.10.2011 -9 B 9/11-, juris).

    Nicht voraussehbar sind nur solche atypischen Wirkungen, mit denen objektiv zum Zeitpunkt der Planfeststellung verständigerweise nicht gerechnet werden musste (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O., Rn. 26 ff.; Urt. vom 23.04.1997 -11 A 17/96-, NVwZ 1998, 846; vom 01.07.1988 -4 C 49/86-, BVerwGE 80, 7 (Rn. 24)).

    Eine objektiv vorhersehbare unzumutbare Beeinträchtigung rechtfertigt die Anordnung von nachträglichen Schutzauflagen auch dann nicht, wenn die Verfahrensbeteiligten fälschlicherweise den Eintritt der Wirkungen nicht vorhergesehen haben oder diese zwar vorhergesehen wurden, aber keine Schutzauflagen angeordnet wurden (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O.; Urt. vom 22.11.2000 -11C 2/00-, BVerwGE 112, 221 (Rn. 27 ff.); Urt. vom 01.07.1988, a.a.O.; a.A. Teile der Literatur, vgl. etwa Wysk, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl., § 75 Rn. 46 ff.; Deutsch, in: Mann u.a., VwVfG, § 75 Rn.152 ff., jeweils m.w.N.).

    Kommen sie dieser Obliegenheit nicht nach, müssen sie voraussehbare unzumutbare Nachteile hinnehmen (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O., Rn. 26 ff.; Urt. vom 23.04.1997 -11 A 17/96-, NVwZ 1998, 846; vom 01.07.1988 -4 C 49/86-, BVerwGE 80, 7 (Rn. 24)).

    Auch Auswirkungen, die sich nicht prognostizieren lassen, weil jenseits eines bestimmten Prognosehorizonts keine verlässlichen Aussagen mehr möglich sind, können unter § 75 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG fallen (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O., Rn. 22 ff.; Urt. vom 26.05.2011 -7 A 10/10-, juris Rn. 40).

    Es geht mithin zu Lasten des Betroffenen, wenn er die Mängel der zu Grunde liegenden Prognose nicht erkennt (BVerwG, Urt. vom 01.07.1988, a.a.O.; vom 07.03.2007, a.a.O.; Rn. 26 ff.; ausführlich dazu Neumann/Külpmann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl., § 75 Rn. 70 f.).

    Da § 75 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG ein nachträgliches Korrektiv für unterbliebene Schutzauflagen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG darstellt, setzt der Anspruch auf nachträglichen Schutz ferner voraus, dass der Drittbetroffene bereits nach der dem unanfechtbar gewordenen Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden Rechtslage einen Anspruch auf Schutzvorkehrungen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG gehabt hätte, soweit die später aufgetretenen Wirkungen schon damals voraussehbar gewesen wären (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O.; Beschluss vom 19.10.2011, a.a.O.).

    Auswirkungen, die innerhalb eines Bereichs allgemeiner Unsicherheit liegen, sind hinzunehmen (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O., Rn. 28 f.; Deutsch, a.a.O., Rn. 156; darin eine Frage der Nachteiligkeit sehend Fischer, in: Ziekow, Handbuch des Fachplanungsrechts, 2. Aufl., § 3 Rn. 236).

    b) Bei einer auf Verkehrsmengen als Einsatzdaten beruhenden Lärmprognose ist für die Ermittlung, ob ein Anspruch nach § 75 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG dem Grunde nach besteht, ein Vergleich der Prognose des Planfeststellungsbeschlusses (aufgrund der damaligen Einsatzdaten) mit dem Ist-Zustand (aufgrund der aktuellen Einsatzdaten) bezogen auf das Grundstück des Betroffenen anzustellen, mithin ohne dass eine gesonderte Prüfung der (Nichtvorhersehbarkeit der) Ursachen einer etwaigen Differenz erfolgt (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O., Rn. 30; vom 23.04.1997, a.a.O., Rn. 22 ff., 33).

    Nicht voraussehbare nachteilige Wirkungen i.S.v. § 75 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG durch Immissionen liegen dann vor, wenn es zu einer erheblichen Steigerung der Beeinträchtigung durch Immissionen gegenüber dem methodisch korrekt prognostizierten Zustand kommt (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007 -9 C 2/06-, BVerwGE 128, 177 (Rn. 26)).

    Dann hätte es dem Betroffenen oblegen, dies seinerzeit zum Schutz seiner Rechte innerhalb der Rechtsmittelfrist durch Klage geltend zu machen (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O. Rn. 27; Urt. vom 23.04.1997, a.a.O.; Urt. vom 01.07.1988 -4 C 49/86-, BVerwGE 80, 7 (Rn.24)).

    Bei Lärmimmissionen liegt die Erheblichkeitsschwelle gemäß der vom Verordnungsgeber in der Verkehrslärmschutzverordnung getroffenen Wertung bei (zusätzlich) 3 dB(A) (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der 16. BImSchV), wobei die Aufrundungsregel gem. Anlage 1 und 2 zu § 3 der 16. BImSchV anzuwenden ist, so dass die Schwelle bereits bei (zusätzlich) 2,1 dB(A) beginnt (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O. Rn. 28).

    Dieser muss um mindestens 3 dB(A) (2,1 dB(A)) überschritten werden (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O. sowie Rn. 30).

    Entsprechendes gilt für die Schwelle der Gesundheitsgefährdung (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007, a.a.O., Rn. 29).

    Der Anspruch auf nachträgliche Schutzvorkehrungen setzt - wie bereits ausgeführt - voraus, dass es um den Schutz vor Beeinträchtigungen geht, die - wären sie bereits bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses zu erwarten gewesen - zu Schutzvorkehrungen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG hätten führen, dem Betroffenen also einen entsprechenden Anspruch hätten vermitteln müssen (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007 -9 C 2/06-, BVerwGE 128, 177 (Rn. 19, 24); Wysk, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl., § 75 Rn. 40; Deutsch, in: Mann u.a., VwVfG, § 75 Rn. 157; Masing/Schiller, in : Obermayer u.a., VwVfG, 5. Aufl., § 75 Rn. 25).

    Der vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. vom 17.03.2005, a.a.O.) im Fall einer Gemeinde (zum Schutz der Planungshoheit) aus dem Abwägungsgebot entwickelte, an den Immissionsgrenzwerten für Dorf- und Mischgebiete orientierte Anspruch auf Anordnung von Schutzmaßnahmen bei Fernwirkung nach § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG (und damit auch nach § 75 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG) kann auch natürlichen Personen zustehen (ohne Differenzierung Lieber, a.a.O.; wohl auch Michler, a.a.O., Rn. 66; anders wohl Storost, a.a.O., S. 287; vgl. auch BVerwG, Urt. vom 07.03.2007 -9 C 2/06-, BVerwGE 128, 177).

    Maßgeblich hierfür ist die Rechtslage im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses, nicht die Rechtslage bei Geltendmachung des Anspruchs auf nachträgliche Anordnung (BVerwG, Urt. vom 07.03.2007 - 9 C 2/06 -, BVerwGE 128, 177 (Rn. 30)).

  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

    Denn für hoheitliche Planungen gilt der Grundsatz der Problembewältigung; der Planfeststellungsbeschluss muss die von dem Planvorhaben in seiner räumlichen Umgebung aufgeworfenen Probleme bewältigen (BVerwG, Urteile vom 7. März 2007 - 9 C 2.06 - BVerwGE 128, 177 Rn. 19 und vom 13. Oktober 2011 - 4 A 4001.10 - BVerwGE 141, 1 Rn. 151).
  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 17/09

    Zurücktreten eines zivilrechtlichen Entschädigungsanspruchs wegen

    b) Im Zeitpunkt der Planung nicht voraussehbare Wirkungen eines Vorhabens, d.h. nachteilige Entwicklungen, die sich erst später zeigen und mit denen die Beteiligten bei der Planfeststellung verständigerweise nicht rechnen konnten, werden von § 75 Abs. 2 Satz 2 und 4 VwVfG erfasst (vgl. BVerwGE 128, 177, 182).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2023 - 11 A 1227/17

    Schutzanspruch auf nachträglichen Lärmschutz im Hinblick auf das zu schützende

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 2007 - 9 C 2.06 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 27 = juris, Rn. 32.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 2007 - 9 C 2.06 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 27 = juris, Rn. 19, m. w. N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 2007 - 9 C 2.06 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 27 = juris, Rn. 27 f.

    Diese Zumutbarkeitsschwelle beginnt nach der (früheren) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Wohngebieten bei Beurteilungspegeln von etwa 70 dB(A) tags/60 dB(A) nachts, vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 2007 - 9 C 2.06 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 27 = juris, Rn. 29, m. w. N., teilweise werden (bzw. wurden) aber für Kern-, Dorf- und Mischgebiete auch höhere Werte von 72 dB(A) tags/62 dB(A) nachts für zulässig gehalten.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 7. März 2007 - 9 C 2.06 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 27 = juris, Rn. 29, m. w. N., und vom 12. April 2000 - 11 A 18.98 -, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 49 = juris, Rn. 118.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 2007 - 9 C 2.06 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 27 = juris, Rn. 30, und Beschluss vom 21. Januar 2004 - 4 B 82.03 -, NVwZ 2004, 618 = juris, Rn. 8.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 7. März 2007 - 9 C 2.06 -, Buchholz 316 § 75 VwVfG Nr. 27 = juris, Rn. 29, m. w. N.

  • VG Berlin, 06.02.2014 - 13 K 126.10

    Kein nachträglicher Lärmschutz an der Anhalter Bahn in Lichterfelde

    Das Bundesverwaltungsgericht habe im Urteil vom 7. März 2007 - 9 C 2.06 - ausgeführt, dass der Anspruch dem Grunde nach (nur) gegeben sei, wenn sich bei Zugrundelegung des seinerzeit angewandten Berechnungsverfahrens eine erhebliche Steigerung der Lärmimmissionen ergebe und die im damaligen Planfeststellungsbeschluss als zumutbar angesehenen Lärmwerte überschritten würden.

    Denn in dem hier gegebenen Sonderfall, in dem die Lärmprognose auch den Ist-Zustand fingieren musste, liegt eine fehlgeschlagene (vergleiche dazu, dass dies keine notwendige, aber eine hinreichende Voraussetzung ist, BVerwG, Urteil vom 7. März 2007 - 9 C 2.06 - NVwZ 2007, 827 ) und keine unbeachtliche fehlerhafte Prognose (BVerwG a.a.O. ) auch schon vor, wenn sich im tatsächlichen Verlauf bei Wiederinbetriebnahme erschließt, dass die für den Bestand prognostizierten Zuglängen bzw. Takte in einem erheblichen Zeitraum überhaupt nicht erreicht worden sind.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht im genannten Urteil vom 7. März 2007 (a.a.O. ) ausgeführt, dass sich der Betroffene die Ausschlusswirkung des § 75 Abs. 2 S. 1 VwVfG nur dann nicht mehr entgegenhalten lassen muss, wenn er zusätzlichen Immissionen ausgesetzt ist, die ihrerseits als schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG zu werten sind.

    Urteil vom 7. März 2007 - 9 C 2.06 - NVwZ 2007, 827 ).

    Die Kammer würde damit nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2007 - 9 C 2.06 - (NVwZ 2007, 827 ) abweichen, denn die Entscheidung verhält sich nicht zu nachträglichen Lärmschutzmaßnahmen bei einem infolge der deutschen Teilung außer Betrieb genommenen Schienenwege.

    Allerdings gilt das Erfordernis der Mindestabweichung von 2, 1 d(B)A für die Wesentlichkeit eines erheblichen baulichen Eingriffs ausnahmsweise nicht, wenn der Beurteilungspegel die so genannte enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle übersteigt, die in Wohngebieten bei Beurteilungspegeln von etwa 70 d(B) A tags und 60 d(B) A nachts beginnt (BVerwG, Urteil vom 7. März 2007 - 9 C 2.06 - (NVwZ 2007, 827 ).

  • VGH Bayern, 28.05.2015 - 22 ZB 15.982

    Planfeststellung, Ausschlussfrist

    Die Frist nach Art. 75 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 BayVwVfG wird erst in Gang gesetzt, wenn der Betroffene über Beweismittel verfügt, die ihn zum einen in die Lage versetzen, das Vorhandensein nicht voraussehbarer nachteiliger Wirkungen eines planfestgestellten Vorhabens selbst objektiv zu prüfen, und die zum anderen geeignet sind, das Vorhandensein solcher Wirkungen gegenüber der zuständigen Behörde zu belegen (vgl. BVerwG, U.v. 7.3.2007 - 9 C 2.06 - BVerwGE 128, 177 Rn. 32).

    13 a) Zu der Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die in § 75 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 VwVfG (diese Vorschrift stimmt mit Art. 75 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 BayVwVfG wortgleich überein) normierte Frist in Lauf gesetzt wird, hat sich das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 7. März 2007 (9 C 2.06 - BVerwGE 128, 177 Rn. 32) geäußert; auf diese Entscheidung hat zutreffend auch das Verwaltungsgericht abgestellt (vgl. Seite 16 des angefochtenen Urteils).

    Vielmehr müsse er in der Lage sein, das Vorliegen einer (nicht voraussehbaren) nachteiligen Wirkung "anhand geeigneter Beweismittel zu prüfen und zu belegen" (BVerwG, U.v. 7.3.2007 - 9 C 2.06 - BVerwGE 128, 177 Rn. 32).

    Sollte die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2007 (9 C 2.06 - BVerwGE 128, 177 Rn. 32) aufgestellte Forderung, dem Betroffenen müsse z.B. "Zahlenmaterial" zur Verfügung stehen, damit die Frist des § 75 Abs. 3 Satz 2 VwVfG in Lauf gesetzt wird, auf Konstellationen übertragbar sein, in denen über die Relevanz von Immissionen zu befinden ist, für deren Ermittlung und Bewertung - wie bei Gerüchen der Fall - weder ein normatives Regelwerk noch Verwaltungsvorschriften zur Verfügung stehen, die auch gegenüber Behörden und Gerichten eine an Rechtsnormen angenäherte Bindungswirkung entfalten (vgl. zu dieser Eigenschaft der TA Lärm BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 Rn. 12; zur entsprechenden Rechtslage hinsichtlich der TA Luft BVerwG, U.v. 21.6.2001 - 7 C 21.00 - BVerwGE 114, 342/344 f.), so wäre diese Voraussetzung hier ebenfalls erfüllt.

    Gerade der Umstand, dass das Urteil vom 29. Mai 2009 ohne weiteres hinweggedacht werden kann, ohne dass hierdurch zum einen die Überzeugungskraft der am 25. März 2009 erfolgten Zeugenaussagen geschmälert wird, und dass die Klägerin auch ohne dieses Urteil über Unterlagen (nämlich die Sitzungsniederschriften) verfügt hätte, mit denen sie das Vorhandensein nachteiliger Wirkungen des U-Bahnhofs auf ihr Immobiliareigentum im Sinn des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2007 (9 C 2.06 - BVerwGE 128, 177 Rn. 32) "belegen" konnte, zeigt, dass die Frist des Art. 75 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 BayVwVfG bereits mit dem Tag in Lauf gesetzt wurde, an dem die Klägerin oder eine Person, deren Kenntnisse ihr zuzurechnen sind, die Niederschriften über die seinerzeitigen Beweiserhebungen in Händen hielt.

    Das Gebot, die Frist des Art. 75 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 BayVwVfG bereits in dem Zeitpunkt beginnen zu lassen, in dem der Betroffene das Bestehen nachteiliger Wirkungen eines planfestgestellten Vorhabens erstmals anhand geeigneter Beweismittel zu prüfen und sie gegenüber der Behörde zu belegen vermag (BVerwG, U.v. 7.3.2007 - 9 C 2.06 - BVerwGE 128, 177 Rn. 32), folgt zum einen daraus, dass die durch Art. 75 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG eröffnete Möglichkeit eine Durchbrechung des Grundsatzes darstellt, demzufolge nach eingetretener Unanfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses u. a. Ansprüche auf Beseitigung oder Änderung der planfestgestellten Anlagen ausgeschlossen sind (vgl. Art. 75 Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG); wie alle Ausnahmevorschriften sind auch Art. 75 Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG und die sich hierauf beziehende Fristenregelung in Art. 75 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 BayVwVfG keiner extensiven Auslegung zugänglich.

    Der Gewährung gesonderten rechtlichen Gehörs vor dem Erlass dieses Beschlusses bedurfte es ferner deshalb nicht, weil sich diese Modifizierung der Begründung lediglich als Akt der nachvollziehenden Anwendung der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2007 (9 C 2.06 - BVerwGE 128, 177 Rn. 32) für den Lauf der Antragsfrist nach § 75 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 VwVfG aufgestellten Kriterien auf den vorliegenden Rechtsfall darstellt und bereits das Verwaltungsgericht auf die Maßgeblichkeit jener Entscheidung hingewiesen hat (vgl. Seite 16 Mitte des angefochtenen Urteils).

  • VG Berlin, 06.02.2014 - 13 K 136.10

    Wiederinbetriebnahme eines infolge der deutschen Teilung heruntergekommenen

    Das Bundesverwaltungsgericht habe im Urteil vom 7. März 2007 - 9 C 2.06 - ausgeführt, dass der Anspruch dem Grunde nach (nur) gegeben sei, wenn sich bei Zugrundelegung des seinerzeit angewandten Berechnungsverfahrens eine erhebliche Steigerung der Lärmimmissionen ergebe und die im damaligen Planfeststellungsbeschluss als zumutbar angesehenen Lärmwerte überschritten würden.

    Denn in dem hier gegebenen Sonderfall, in dem die Lärmprognose auch den Ist-Zustand fingieren musste, liegt eine fehlgeschlagene (vergleiche dazu, dass dies keine notwendige, aber eine hinreichende Voraussetzung ist, BVerwG, Urteil vom 7. März 2007 - 9 C 2.06 - NVwZ 2007, 827 ) und keine unbeachtliche fehlerhafte Prognose (BVerwG a.a.O. ) auch schon vor, wenn sich im tatsächlichen Verlauf bei Wiederinbetriebnahme erschließt, dass die für den Bestand prognostizierten Zuglängen bzw. Takte in einem erheblichen Zeitraum überhaupt nicht erreicht worden sind.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht im genannten Urteil vom 7. März 2007 (a.a.O. ) ausgeführt, dass sich der Betroffene die Ausschlusswirkung des § 75 Abs. 2 S. 1 VwVfG nur dann nicht mehr entgegenhalten lassen muss, wenn er zusätzlichen Immissionen ausgesetzt ist, die ihrerseits als schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG zu werten sind.

    Urteil vom 7. März 2007 - 9 C 2.06 - NVwZ 2007, 827 ).

    Die Kammer würde damit nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2007 - 9 C 2.06 - (NVwZ 2007, 827 ) abweichen, denn die Entscheidung verhält sich nicht zu nachträglichen Lärmschutzmaßnahmen bei einem infolge der deutschen Teilung außer Betrieb genommenen Schienenweg.

    Allerdings gilt das Erfordernis der Mindestabweichung von 2, 1 d(B)A für die Wesentlichkeit eines erheblichen baulichen Eingriffs ausnahmsweise nicht, wenn der Beurteilungspegel die so genannte enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle übersteigt, die in Wohngebieten bei Beurteilungspegeln von etwa 70 d(B) A tags und 60 d(B) A nachts beginnt (BVerwG, Urteil vom 7. März 2007 9 C 2.06 - (NVwZ 2007, 827 ).

  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Wiedereinsetzung; Klagefrist; Zustellfiktion;

    Veränderungen der Betroffenheiten, die sich ergeben, wenn das BAF Flugverfahren festlegt, die von der für das Planfeststellungsverfahren erstellten Grobplanung abweichen, sind hiernach keine "nicht voraussehbare Wirkungen" des Vorhabens i.S.v. § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i.V.m. § 75 Abs. 2 Satz 2 VwVfG (vgl. hierzu Urteil vom 7. März 2007 - BVerwG 9 C 2.06 - BVerwGE 128, 177 Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07

    Beschlussfassung über einen Bebauungsplan: Befangenheit und Sitzungsunterlagen

    Der Prognosezeitraum ist dann zu beanstanden, wenn er auf unsachlichen Erwägungen beruht oder er von vornherein ungeeignet erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.03.2007 - 9 C 2.06 -, juris Rn. 20 und Beschluss vom 25.05.2005 - 9 B 41.04 -, juris Rn. 23 f.).
  • BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4001.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Planergänzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - 8 A 2519/18

    Stadt Köln muss gegen nächtlichen Lärm auf dem Brüsseler Platz einschreiten

  • BVerwG, 17.01.2013 - 7 B 18.12

    Planfeststellungsbeschluss; viergleisiger Ausbau einer bislang zweigleisigen

  • BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4000.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Planergänzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren;

  • VG Köln, 12.07.2023 - 21 K 1409/19
  • VGH Hessen, 17.11.2011 - 2 C 2165/09

    Viergleisiger Ausbau einer Eisenbahnstrecke

  • BVerwG, 15.02.2018 - 9 C 1.17

    Autobahn A 43: Oberverwaltungsgericht muss über Klage neu entscheiden

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2021 - 7 KS 87/18

    Abwägung; Abwägungsmangel; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen;

  • VGH Hessen, 13.06.2007 - 11 A 2061/06

    Ansprüche auf passive Schallschutzmaßnahmen und Entschädigungsleistungen

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 5 S 203/11

    Präklusionswirkung von nicht fristgerecht erhobenen Einwendungen und

  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens -

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 7 KS 158/04

    Nachträgliche Errichtung von Schallschutzbauten an einer Autobahn als potentiell

  • BVerwG, 25.01.2013 - 7 B 21.12

    Begründetheit einer Beschwerde gegen den Planänderungsbeschluss eines

  • BVerwG, 16.06.2016 - 9 A 4.15

    Anhörung; Erörterung; Anhörungstermin; Erörterungstermin; Verhandlungsleiter;

  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 A 14.09

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Schutzauflage; Ausgleichszahlung;

  • VG Stade, 21.01.2014 - 2 A 1211/11

    Anspruch auf Gewährung zusätzlichen Lärmschutzes für ein privates Grundstück an

  • BVerwG, 22.01.2013 - 7 B 20.12

    Begründetheit einer Beschwerde gegen den Planänderungsbeschluss eines

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2019 - 1 ME 135/18

    Bahnlärm; Gebot der Rücksichtnahme; Lärm-Reflexion; Nachbarschutz

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2017 - 2 LB 22/13

    Klage gegen Verkehrslärmbelästigung in einem Kurgebiet

  • BVerwG, 19.10.2011 - 9 B 9.11

    Planfeststellung; Lärmschutz; Grundsatz der Problembewältigung; Schutzauflage;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2016 - 11 D 33/13

    Klagen gegen den sechsstreifigen Ausbau der BAB 43 nur zum Teil erfolgreich

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 11 A 10.13

    Müggelseeroute und Wannseeroute umweltrechtlich nicht zu beanstanden

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40059

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

  • VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16

    Planfeststellungsbeschluss zum Gewässerausbau für Hafeninfrastrukturanlagen (sog.

  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1623

    Nachbarklage gegen Vorbescheid für Hotelneubau mit Parkhaus (Kostenentscheidung

  • BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4000.10

    Flughafen Berlin Brandenburg: Keine Ausweitung des Nachtflugverbots -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2014 - 1 K 17/13

    Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Strecke Potsdam Griebnitzsee -

  • VGH Bayern, 17.07.2007 - 8 BV 06.1765
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 11 A 20.13

    Flugverfahren; Flugroutenfestsetzung; sog. Wannsee-Route; Feststellungsklage;

  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1625

    Bindungswirkung eines Vorbescheids in Bezug auf das bauplanungsrechtliche

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40045

    Mittlerer Streckenabschnitt der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München - Klagen von

  • VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046

    A 8 München-Rosenheim - BayVGH bestätigt Ausbau der Rastanlagen "Im Moos" und

  • VG Düsseldorf, 08.01.2020 - 16 K 5474/18

    Angermunder "Schwarzbau"-Klage ohne Erfolg

  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 15 B 14.1624

    Bindungswirkung eines Vorbescheids in Bezug auf das bauplanungsrechtliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2023 - 2 L 41/23

    Nachträgliche Berücksichtigung von gefährlichen oder schädlichen Auswirkungen

  • VGH Bayern, 15.03.2017 - 2 N 15.619

    Abwägungsgebot und Gebot der Konfliktbewältigung in der Bauleitplanung

  • OVG Sachsen, 04.04.2012 - 1 B 170/11

    Netzergänzende Maßnahmen, gemeindliche Planungshoheit, Präklusion

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - 6 A 2.16

    Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses Flughafen BER bzgl. Lärmschutz;

  • VGH Hessen, 19.02.2014 - 2 A 1465/13

    Klage gegen Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf B 252 bleibt ohne Erfolg

  • BVerwG, 26.05.2011 - 7 A 10.10

    Planfeststellungsbeschluss für den dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke im

  • BVerwG, 15.06.2011 - 7 VR 8.11

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Streitigkeiten, die

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2013 - 18 U 2/13

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers von Grundstücken gegen eine kommunale

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2011 - 2 D 44/09

    Geltendmachung eines eigenen Belanges i.R.e. Verletzung des Abwägungsgebots des §

  • VG Düsseldorf, 19.02.2008 - 3 K 3972/06

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Landstraße L 239 n

  • OVG Bremen, 12.12.2007 - 1 D 95/05

    Bahnübergänge in Oberneuland - baulicher Eingriff; höhengleicher Bahnübergang;

  • VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8547/13

    Kein Anspruch des Nachbarn einer Güterverkehrsstrecke der Bahn auf Minderung der

  • VG Augsburg, 30.09.2014 - Au 3 K 13.1575

    Verkehrsregelndes Einschreiten; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung

  • BVerwG, 29.06.2006 - 9 B 26.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • VG Cottbus, 06.04.2017 - 5 K 1806/14

    Pflicht zum Einschreiten gegen Straßenlärm in einem Wohngebiet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - 2 B 1354/13

    Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans "Ehemalige Zuckerfabrik"; Vollzug eines

  • VG Düsseldorf, 22.01.2014 - 16 K 8546/13

    Verpflichtung der Bahn zur Minderung der Immissionen des Bahnlärms nachts durch

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40044

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Auswahlentscheidung

  • VG Osnabrück, 13.11.2019 - 6 A 243/17

    Grundzüge der Planung; Konfliktverlagerung; Teileinziehung

  • VGH Bayern, 21.06.2022 - 8 A 20.40019

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung, Planergänzung, Trassenwahl, Abwägung,

  • VGH Bayern, 01.04.2022 - 15 CS 22.642

    Nachbarschutz des dinglich Berechtigten

  • VG München, 21.07.2015 - M 1 K 15.69

    Klage auf Neuberechnung des von einem Bahnhof ausgehenden Lärms und auf

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40043

    Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - Schutz von Vermietern und

  • VG Köln, 10.11.2017 - 18 K 3128/15
  • VG Leipzig, 13.08.2008 - 1 K 829/06

    Keine Feststellung einer Entschädigungspflicht im Zusammenhang mit Bau des

  • OVG Sachsen, 29.04.2009 - 1 B 563/06

    Straßenausbau; Verkehrslärm; Immissionsschutz; Lärmschutzwand; Lärmsanierung

  • OVG Sachsen, 19.03.2020 - 1 A 655/17

    Anspruch auf Anordnung von Verkehrsbeschränkungen zur effektiven Lärmminderung?

  • VG Berlin, 01.02.2019 - 11 K 394.18

    Verkehrsbeschränkende Maßnahmen in einem Wohngebiet wegen Überschreitung der

  • VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01578

    Planfeststellung (des Ausbaus) einer Kreisstraße; Einstufung als Bundesautobahn

  • BVerwG, 16.07.2008 - 9 B 45.08

    Darlegungsanforderungen an die Grundsatzrüge

  • BVerwG, 05.02.2020 - 4 B 32.18

    Passiver Schallschutz außerhalb der Nacht-Schutzzone eines Flughafens (hier:

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 22 A 09.40052

    Planfeststellung für Neubau einer 2. S-Bahn-Stammstrecke; Auswahlentscheidung

  • VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01444

    Planfeststellung (des Ausbaus) einer Kreisstraße; Einstufung als Bundesautobahn

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2014 - 2 KS 1/12

    Genehmigung für Sylter Flughafen muss um Betriebsbeschränkungen zum Lärmschutz

  • VGH Bayern, 17.02.2011 - 22 A 09.40060

    Planfeststellung für Neubau einer S-Bahn-Stammstrecke - aktiver Schallschutz für

  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 8 ZB 21.829

    Umsiedlung landwirtschaftlichen Betriebes nach Planfeststellung

  • VG Würzburg, 09.06.2010 - W 6 K 09.341

    Eisenbahnaufsicht; Hafenbahn

  • VGH Bayern, 11.12.2015 - 6 N 14.1743

    Anforderungen an Satzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen

  • VGH Bayern, 19.03.2018 - 2 N 15.2593

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Formelle und materielle Mängel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2014 - 16 A 546/14

    Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Lärmrichtwerte bei fehlendem

  • VG Augsburg, 11.03.2014 - Au 3 K 13.582

    Anspruch auf verkehrsregelndes Einschreiten (verneint)

  • VGH Bayern, 08.08.2019 - 2 N 16.2249

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan

  • VG Regensburg, 29.04.2010 - RN 2 K 08.2151

    Recht auf Vornahme von Lärmschutzmaßnahmen bei wachsender Lärmbelästigung durch

  • VGH Bayern, 06.07.2021 - 8 A 19.40005

    Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss für die Erneuerung einer Brücke und

  • VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.1384

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Klage lärmbetroffener Anwohner

  • VG München, 19.11.2014 - M 23 K 13.1919

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Geruchsimmission infolge U-Bahn-Betriebs

  • LG Dresden, 12.05.2023 - 4 O 2888/21

    Planfeststellung schließt nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch aus!

  • VG Augsburg, 13.01.2010 - Au 6 K 08.1659

    Straßenrechtliche Planfeststellung

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