Rechtsprechung
BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- DFR
Homologe Insemination
- Bundesverfassungsgericht
Beschränkung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für künstliche Befruchtung auf Ehepaare verfassungsgemäß
- IWW
- Wolters Kluwer
Beschränkbarkeit der Leistung medizinischer Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) durch die gesetzliche Krankenversicherung auf verheiratete Personen
- Judicialis
SGB V § 27 a Abs. 1 Nr. 3
- RA Kotz
Künstliche Befruchtung - nur für Verheiratete auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse
- dv-r.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 27a Abs. 1 Nr. 3
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der künstlichen Befruchtung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung auf Ehepaare - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Gesetzgeber darf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für künstliche Befruchtung auf Ehepaare beschränken
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
Gesetzgeber darf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für künstliche Befruchtung auf Ehepaare beschränken; Krankenversicherungsrecht
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Kosten einer künstlichen Befruchtung muss die gesetzliche Krankenversicherung nur für Ehepaare übernehmen
- nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)
Künstl. Befruchtung
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Gesetzgeber darf die Leistungen der GKV für künstliche Befruchtung auf Ehepaare beschränken
- aerzteblatt.de (Pressebericht)
In-Vitro-Fertilisation: Ehepaare bleiben bevorzugt
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Finanzierung der künstlichen Befruchtung nur für Ehepaare
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kostenerstattung bei IVF in der GKV nur für Ehepaare
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Künstliche Befruchtung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Privileg für die Ehe bei künstlicher Befruchtung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
SGB V / Private Krankenversicherung - Kostenerstattung für künstliche Befruchtung: Beschränkung auf Ehepaare verfassungswidrig?
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGE 117, 316
- NJW 2007, 1343
- NVwZ 2007, 1044 (Ls.)
- NZS 2007, 588
- NJ 2007, 219
- FamRZ 2007, 529
- DVBl 2007, 438
- DÖV 2007, 426
Wird zitiert von ... (167) Neu Zitiert selbst (10)
- BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R
Gesetzliche Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - intrazytoplasmatische …
Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03
Die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) ist im Rahmen der extrakorporalen Befruchtung ein besonderes Verfahren zur Behandlung der Kinderlosigkeit; nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 88, 62) ist es eine medizinische Maßnahme im Sinne des § 27 a SGB V. Bei diesem Verfahren wird eine menschliche Samenzelle in eine menschliche Eizelle injiziert mit dem Ziel, eine Schwangerschaft bei der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt (…näher dazu BSG, a.a.O.; Felberbaum/Küpker/Diedrich, Dt.Ärztebl. 2004, S. A 95 ;… Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 5. Aufl. 2003, Rn. 555).Dem entspricht auch die Auffassung des Bundessozialgerichts, durch § 27 a SGB V sei ein eigenständiger Versicherungsfall geschaffen worden (vgl. BSGE 88, 62 ).
Er ermöglicht darüber hinaus die Behandlung auch in Fällen, in denen die Kinderlosigkeit eines Paares medizinisch nicht erklärt werden (sog. idiopathische Sterilität) und deshalb ein "kranker" Versicherter auch nicht gefunden werden kann (vgl. BSGE 88, 62 ).
- BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01
Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung
Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03
Dieser Unterhalt ist mit auf die Bedürfnisse der gemeinsamen Kinder ausgerichtet, begünstigt auch sie und bestimmt maßgeblich ihre wirtschaftliche und soziale Situation (vgl. BVerfGE 103, 89 ; 107, 205 ). - BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66
Nichtehelichkeit
Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03
Daher konnte der Gesetzgeber in § 27 a Abs. 1 Nr. 3 SGB V die Leistung vom Bestehen einer Ehe abhängig machen, ohne gegen den Grundsatz zu verstoßen, dass die unterschiedlichen Formen der Familie im Sinne von Art. 6 Abs. 1 GG im Verhältnis zueinander verfassungsrechtlich als gleichwertig anzusehen sind (vgl. dazu BVerfGE 25, 167 ; 106, 166 ).
- BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03
Dieser Unterhalt ist mit auf die Bedürfnisse der gemeinsamen Kinder ausgerichtet, begünstigt auch sie und bestimmt maßgeblich ihre wirtschaftliche und soziale Situation (vgl. BVerfGE 103, 89 ; 107, 205 ). - BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
Zählkindervorteil
Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03
Daher konnte der Gesetzgeber in § 27 a Abs. 1 Nr. 3 SGB V die Leistung vom Bestehen einer Ehe abhängig machen, ohne gegen den Grundsatz zu verstoßen, dass die unterschiedlichen Formen der Familie im Sinne von Art. 6 Abs. 1 GG im Verhältnis zueinander verfassungsrechtlich als gleichwertig anzusehen sind (vgl. dazu BVerfGE 25, 167 ; 106, 166 ). - BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 33/00 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme - heterologe In-vitro-Fertilisation - …
Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03
Regelungszweck ist vor allem, die so genannte heterologe Insemination als Methode der künstlichen Befruchtung von der Finanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung auszuschließen (vgl. BSG, Urteil vom 9. Oktober 2001 - B 1 KR 33/00 R, SozR 3-2500 § 27 a Nr. 4). - BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03
Er verletzt aber das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 112, 50 ; stRspr). - BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98
"Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …
Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03
Es liegt im Rahmen der grundsätzlichen Freiheit des Gesetzgebers, die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung näher zu bestimmen (vgl. BVerfGE 115, 25 ), auch - wie hier - in einem Grenzbereich zwischen Krankheit und solchen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen eines Menschen, deren Beseitigung oder Besserung durch Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht von vornherein veranlasst ist. - BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78
Naßauskiesung
Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03
Diese Frage ist jedoch für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens nicht erheblich (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 58, 300 ; stRspr), da ausschließlich Samenzellen des Lebenspartners der Klägerin des Ausgangsverfahrens verwendet werden sollen und daher eine so genannte homologe Insemination beabsichtigt ist (…vgl. Deutsch/Spickhoff, a.a.O., Rn. 544). - SG Leipzig, 28.03.2003 - S 8 KR 87/02
Kostenübernahme für künstliche Befruchtung bei nicht verheirateten Paaren durch …
Auszug aus BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03
- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Leipzig vom 28. März 2003 (S 8 KR 87/02) -.
- BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 10/17 R
Fettabsaugen ist keine Kassenleistung
Er verletzt das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (BVerfGE 117, 316, 325 = SozR 4-2500 § 27a Nr. 3 RdNr 31;… BSGE 99, 95 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 13, RdNr 26) . - BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
Wegen des verfassungsrechtlichen Schutz- und Förderauftrages ist der Gesetzgeber grundsätzlich berechtigt, die Ehe als rechtlich verbindliche und in besonderer Weise mit gegenseitigen Einstandspflichten (etwa bei Krankheit oder Mittellosigkeit) ausgestattete dauerhafte Paarbeziehung gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ; 117, 316 ; 124, 199 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 66; stRspr).Die Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG bildet einen sachlichen Differenzierungsgrund, der in erster Linie zur Rechtfertigung einer Besserstellung der Ehe gegenüber anderen, durch ein geringeres Maß an wechselseitiger Pflichtbindung geprägten Lebensgemeinschaften geeignet ist (vgl. hierzu etwa BVerfGE 10, 59 ; 112, 50 ; 115, 1 ; 117, 316 ; 124, 199 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 66).
So hat das Bundesverfassungsgericht beispielsweise eine Bevorzugung der Ehe bei der sozialrechtlichen Finanzierung einer künstlichen Befruchtung insbesondere im Hinblick auf die rechtlich gesicherte Verantwortungsbeziehung und Stabilitätsgewähr der Ehe als gerechtfertigt angesehen (vgl. BVerfGE 117, 316 ).
Der besondere Schutz, unter den Art. 6 Abs. 1 GG die Ehe als besondere Verantwortungsbeziehung stellt, rechtfertigt Besserstellungen der Ehe im Verhältnis zu ungebundenen Partnerbeziehungen (vgl. BVerfGE 117, 316 ), nicht aber ohne Weiteres auch im Verhältnis zu einer rechtlich geordneten Lebensgemeinschaft, die sich von der Ehe durch die Gleichgeschlechtlichkeit der Partner unterscheidet, wegen dieses Unterschiedes mit der Ehe nicht konkurriert und dem Institut der Ehe daher auch nicht abträglich sein kann, sondern es gerade auch Personen, die wegen ihres gleichen Geschlechts eine Ehe nicht eingehen können, ermöglichen soll, eine im Wesentlichen gleichartige institutionell stabilisierte Verantwortungsbeziehung einzugehen (…vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 67).
Das Schutz- und Fördergebot bildet einen sachlichen Differenzierungsgrund, der geeignet ist, die Besserstellung der Ehe gegenüber anderen, durch ein geringeres Maß an wechselseitiger Pflichtbindung geprägten Lebensgemeinschaften zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 117, 316 ; 124, 199 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 66).
- BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 13/16 R
Keinen Anspruch auf Regelversorgung mit einer stationären Liposuktion in der …
Er verletzt das Grundrecht, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (BVerfGE 117, 316, 325 = SozR 4-2500 § 27a Nr. 3 RdNr 31;… BSGE 99, 95 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 13, RdNr 26) .
- BVerfG, 26.03.2019 - 1 BvR 673/17
Vollständiger Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien …
Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung zur Beschränkung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für künstliche Befruchtung auf Ehepaare ausgeführt, dass der Gesetzgeber auch in typisierender Betrachtung die Ehe wegen ihres besonderen rechtlichen Rahmens als eine Lebensbasis für ein Kind ansehen dürfe, die den Kindeswohlbelangen mehr Rechnung trage als eine nichteheliche Lebensgemeinschaft (Verweis auf BVerfGE 117, 316 ff.).Die Bedeutung der Ehe als Anknüpfungspunkt für eine verfestigte, stabile Beziehung betone auch das Bundesverfassungsgericht (Verweis auf BVerfGE 117, 316 ff.).
Zwar sei das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zu Leistungen der Krankenversicherung für künstliche Befruchtung vom Erfordernis einer Verrechtlichung der Elternbeziehung ausgegangen und habe dargelegt, dass der Gesetzgeber zur Legitimation von Ungleichbehandlungen daran anknüpfen dürfe, dass das geltende Recht in Ausformung der besonderen Schutzgarantie des Art. 6 Abs. 1 GG in Ehegatten Partner einer auf Lebenszeit angelegten Gemeinschaft sehe und sie gesetzlich anhalte, füreinander Verantwortung zu tragen (Verweis auf BVerfGE 117, 316 ff.).
Auch der Bundesgerichtshof stellt in der hier angegriffenen Entscheidung (…Beschluss vom 8. Februar 2017 - XII ZB 586/15 -, juris, Rn. 30) auf Vorteile ab, die das Kind habe, wenn es in einer ehelichen Familie aufwachse, und zitiert hierfür die Ausführungen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007 zur Begrenzung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für künstliche Befruchtung (BVerfGE 117, 316 ): Der Gesetzgeber dürfe in typisierender Betrachtung die Ehe wegen ihres besonderen rechtlichen Rahmens als eine Lebensbasis für ein Kind ansehen, die den Kindeswohlbelangen mehr Rechnung trage als eine nichteheliche Lebensgemeinschaft.
Auch insoweit unterscheidet sich die hier zu beurteilende Typisierung nach dem Ehelichkeitskriterium maßgeblich von der früher für verfassungsgemäß befundenen Beschränkung von Krankenversicherungsleistungen für eine künstliche Befruchtung auf Ehepaare (vgl. BVerfGE 117, 316 ff.), die keinem bereits existierenden Kind etwas nehmen kann, sondern die finanzielle Förderung der Verwirklichung eines Kinderwunschs betrifft.
- BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer
Wegen des verfassungsrechtlichen Schutz- und Förderauftrages ist der Gesetzgeber grundsätzlich berechtigt, die Ehe als rechtlich verbindliche und in besonderer Weise mit gegenseitigen Einstandspflichten (etwa bei Krankheit oder Mittellosigkeit) ausgestattete dauerhafte Paarbeziehung gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ; 117, 316 ; 124, 199 ; 131, 239 ; 133, 377 ; stRspr).Dies gilt insbesondere im Verhältnis zu ungebundenen Partnerbeziehungen (vgl. BVerfGE 117, 316 ; 133, 377 ).
Die Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG bildet einen sachlichen Differenzierungsgrund, der in erster Linie zur Rechtfertigung einer Besserstellung der Ehe gegenüber anderen, durch ein geringeres Maß an wechselseitiger Pflichtbindung geprägten Lebensgemeinschaften geeignet ist (vgl. hierzu etwa BVerfGE 10, 59 ; 112, 50 ; 115, 1 ; 117, 316 ; 124, 199 ; 131, 239 ; 133, 377 ).
Der besondere Schutz, unter den Art. 6 Abs. 1 GG die Ehe als besondere Verantwortungsbeziehung stellt, erlaubt es einem Satzungsgeber, bei der Zweitwohnungsteuererhebung - vorbehaltlich der Vermeidung anderweitiger Verstöße gegen höherrangiges Recht - verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten im Verhältnis zu ungebundenen Partnerbeziehungen besserzustellen (vgl. BVerfGE 117, 316 ), indem er sie von der Steuerpflicht ausnimmt.
- BSG, 27.08.2019 - B 1 KR 37/18 R
Rechtmäßigkeit der Beteiligung Versicherter an den Kosten einer stationären …
Das Grundrecht ist aber verletzt, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (…stRspr, vgl zB BVerfGE 112, 50, 67 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 7 RdNr 55 mwN; BVerfGE 117, 316, 325 = SozR 4-2500 § 27a Nr. 3 RdNr 31) .Es liegt im Rahmen der grundsätzlichen Freiheit des Gesetzgebers, die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen der GKV näher zu bestimmen (vgl BVerfGE 115, 25, 45 ff; BVerfGE 117, 316, 326 = SozR 4-2500 § 27a Nr. 3 RdNr 35; BVerfG Beschluss vom 27.2.2009 - 1 BvR 2982/07 - NJW 2009, 1733 RdNr 10).
- BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
So hat das Bundesverfassungsgericht eine Bevorzugung der Ehe bei der sozialrechtlichen Finanzierung einer künstlichen Befruchtung insbesondere mit Rücksicht auf die rechtlich gesicherte Verantwortungsbeziehung und Stabilitätsgewähr der Ehe als gerechtfertigt angesehen (vgl. BVerfGE 117, 316 ). - BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 12/12 R
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Kostenerstattung - Auswahlermessen …
Er verletzt das Grundrecht nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen (…BVerfGE 112, 50, 67 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 7 RdNr 55 mwN; BVerfGE 117, 316, 325 = SozR 4-2500 § 27a Nr. 3 RdNr 31;… stRspr BSGE 99, 95 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 13, RdNr 26 mwN). - BGH, 08.02.2017 - XII ZB 586/15
Zum Adoptionsrecht nicht miteinander verheirateter und nicht verpartnerter …
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Beschränkung der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für künstliche Befruchtung auf Ehepaare (BVerfG FamRZ 2007, 529, 531) ausgeführt, dass der Gesetzgeber auch in typisierender Betrachtung die Ehe wegen ihres besonderen rechtlichen Rahmens als eine Lebensbasis für ein Kind ansehen darf, die den Kindeswohlbelangen mehr Rechnung trägt als eine nichteheliche Lebensgemeinschaft.Zudem werde die wirtschaftliche und soziale Situation eines ehelichen Kindes durch die für die Ehe geltenden besonderen güter-, versorgungs- und erbrechtlichen Regelungen gestärkt (BVerfG FamRZ 2007, 529, 531 mwN).
- BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04
Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und …
Allerdings schließt dies nicht aus, wegen des Schutzes, den die eheliche Verbindung durch Art. 6 Abs. 1 GG erfährt, einen geschiedenen Elternteil unterhaltsrechtlich besserzustellen als einen unverheirateten Elternteil, was sich mittelbar auch auf die Lebenssituation der mit diesen Elternteilen zusammenlebenden Kindern auswirken kann (vgl. auch BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2007 - 1 BvL 5/03 -, FamRZ 2007, S. 529). - BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
- OLG Celle, 24.03.2021 - 21 UF 146/20
Verfassungsmäßigkeit der Unzulässigkeit der abstammungsrechtlichen Zuordnung …
- BSG, 15.12.2015 - B 1 KR 30/15 R
Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - kein Anspruch auf das …
- BSG, 19.10.2023 - B 1 KR 16/22 R
Geschlechtsangleichende Operationen für non-binäre Personen derzeit keine …
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
- BSG, 10.11.2021 - B 1 KR 7/21 R
Krankenversicherung - kein Anspruch eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares auf …
- BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 12/08 R
Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - Leistungsausschluss bei …
- BSG, 18.11.2014 - B 1 KR 19/13 R
Krankenversicherung - keine Zugehörigkeit der Präimplantationsdiagnostik zum …
- BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 17/12 R
Krankenversicherung - Krankengeld - Ruhen beim Bezug von Übergangsgeld - …
- BFH, 10.05.2007 - III R 47/05
Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche Befruchtung als …
- BSG, 17.02.2010 - B 1 KR 10/09 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung für Kryokonservierung - wegen der Therapie …
- BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R
Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher - …
- OLG Karlsruhe, 13.10.2017 - 12 U 107/17
Kostenerstattung für künstliche Befruchtung in der Privaten Krankenversicherung: …
- BSG, 24.05.2007 - B 1 KR 10/06 R
Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - Altersgrenze für Männer verstößt …
- BSG, 28.05.2019 - B 1 KR 32/18 R
Krankenversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - Methoden, die lediglich …
- BSG, 18.11.2014 - B 1 A 1/14 R
Krankenversicherung - Versagung einer Satzungsgenehmigung - keine …
- BGH, 14.04.2011 - 4 StR 669/10
Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines …
- BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07
Luftsicherheitsgesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates
- BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R
Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie …
- BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10
Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft
- BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R
Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im …
- BVerfG, 27.02.2009 - 1 BvR 2982/07
50 %iger Kostenzuschuss der Krankenkassen für künstliche Befruchtung …
- BSG, 28.05.2019 - B 1 KR 25/18 R
Versicherte haben gegen ihre Krankenkasse keinen Anspruch auf Arzneimittel zur …
- LSG Bayern, 19.08.2020 - L 20 KR 412/19
Krankenversicherung: Kein Anspruch auf künstliche Befruchtung lesbischer …
- BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 9/08 R
Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für Maßnahmen zur …
- BSG, 17.12.2019 - B 1 KR 18/19 R
Krankenversicherung - Heilmittelversorgung - podologische Therapie - Anspruch auf …
- BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 53/12 R
Krankenversicherung - Reichweite des Anspruchs auf Kostenerstattung - …
- BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 6/08 R
Krankenversicherung - gesetzlicher Ausschluss der nicht verschreibungspflichtigen …
- BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 6/07 R
Krankenversicherung - Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Leistungsumfangs …
- BSG, 26.11.2020 - B 14 AS 23/20 R
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - …
- FG Münster, 24.06.2020 - 1 K 3722/18
Künstliche Befruchtung einer alleinstehenden Frau führt zu außergewöhnlichen …
- BSG, 12.09.2015 - B 1 KR 15/14 R
Krankenversicherung - Polkörperdiagnostik keine Leistung der gesetzlichen …
- BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 20/10 R
Krankenversicherung - kein Anspruch auf krankheitsbedingt erforderliche Diät bei …
- BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 26/15 R
Krankenversicherung - Übernahme der Krankenbehandlung für nicht …
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2009 - 4 S 1028/07
Beihilfe für Aufwendungen im Rahmen der bei der Lebenspartnerin eines Beamten …
- VG Berlin, 26.02.2014 - 7 K 158.12
Sonderurlaub aus Anlass einer Geburt auch für Nichtverheiratete möglich
- BGH, 17.06.2015 - XII ZB 730/12
Auslandsadoption: Bindungswirkung familiengerichtlicher …
- BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10
Versagung von PKH verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG …
- BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 3/08 R
Krankenversicherung - Verfassungsmäßigkeit der Praxisgebühr
- BSG, 05.05.2009 - B 13 R 53/08 R
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
- BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 1/09 R
Krankenversicherung - Wahl von Kostenerstattung anstelle Sach- oder …
- BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09
Unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit das § 104a Abs 3 S 1 …
- VGH Hessen, 23.02.2011 - 1 A 2543/09
Übernahme von Kosten für künstliche Befruchtung
- BVerwG, 10.10.2013 - 5 C 32.12
Beihilfeberechtigter; berücksichtigungsfähiger Angehöriger; …
- BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 7/08 R
Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für Maßnahmen zur …
- BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 26/09 R
Krankenversicherung - Kryokonservierung und Lagerung von Samen fällt in …
- BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 19/09 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Verfassungsmäßigkeit des Rechnungsabschlags …
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.06.2014 - L 1 KR 435/12
Künstliche Befruchtung - nichteheliche Lebensgemeinschaft
- BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 3/07 KR R
Krankenversicherung - keine Leistungspflicht für Lorenzos Öl wegen …
- BSG, 19.09.2007 - B 1 A 4/06 R
Krankenversicherung - Satzungsbestimmung - rechtsstaatliches Gebot der …
- BSG, 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R
Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen …
- BVerwG, 10.10.2013 - 5 C 29.12
Bundeswehr; Einsatzfähigkeit; Fürsorgepflicht; beamtenrechtliche -; …
- BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 20/09 R
Verfassungsmäßigkeit des Abschlages von 0,5% des Rechnungsbetrages nach § 8 Abs. …
- BSG, 21.06.2011 - B 1 KR 18/10 R
Krankenversicherung - Richtlinien über künstliche Befruchtung - ICSI - kein …
- VG Düsseldorf, 26.11.2021 - 26 K 17814/17
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - 1 A 916/11
Beihilfe künstliche Befruchtung nichteheliche Lebensgemeinschaft Eheleute …
- BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 2/10 R
Krankenversicherung - Leistungen bei Beschäftigung im Ausland - Gewährung von …
- FG Münster, 23.07.2015 - 6 K 93/13
Kosten für die künstliche Befruchtung einer unfruchtbaren Frau in einer …
- BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 8/12 R
Krankenversicherung - Richtlinien über künstliche Befruchtung - IVF - ICSI - …
- BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08
Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des …
- SG Stuttgart, 24.03.2011 - S 24 AS 1359/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer in den …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2014 - L 1 KR 862/12
- BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 7/13 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Mobilitätshilfe - …
- BSG, 08.11.2011 - B 1 A 1/11 R
Krankenversicherung - Wahltarif - Selbstbehalt - keine Geltung für …
- BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 11/09 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Rechnungsabschlag nach § 8 Abs 9 KHEntgG - …
- VG Koblenz, 11.10.2007 - 2 K 256/07
Keine Beihilfe für Lebenspartner
- OLG Naumburg, 15.05.2007 - 9 U 17/07
Zur Anwendbarkeit des sog. Familienprivilegs aus § 67 Abs. 2 VVG (Ausschluss des …
- FG Hessen, 15.11.2016 - 9 K 1718/13
§ 33 EStG
- OLG Hamm, 13.08.2015 - 3 UF 9/14
Adoption; Lebenspartnerschaft; gemeinschaftliche Kinder
- BSG, 20.07.2010 - B 1 KR 10/10 B
Krankenversicherung - Leistungsausschluss von Viagra bei erektiler Dysfunktion …
- OVG Hamburg, 22.04.2008 - 4 Bf 104/06
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe; Verfolgung gemeinnütziger Ziele
- LSG Hessen, 23.01.2013 - L 4 KA 17/12
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneimittelregress - Verordnung …
- BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10
Keine Witwenrente (§ 46 SGB 6) für überlebende Partnerin einer nichtehelichen …
- VGH Bayern, 15.11.2019 - 14 B 18.1583
Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung (ICSI)
- VG Düsseldorf, 15.03.2011 - 2 K 2516/10
Die Vorschrift des § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BVO NRW, die Aufwendungen für …
- VGH Bayern, 24.05.2022 - 24 ZB 20.2268
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen Versagung von Beihilfe für künstliche …
- BFH, 21.02.2008 - III R 30/07
Zwangsläufigkeit von Aufwendungen einer unverheirateten Frau für künstliche …
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 10 A 10309/09
Beihilfe muss lückenlose Übernahme von Aufwendungen für künstliche Befruchtung …
- BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 10/09 R
Krankenhaus-Sanierungsbeitrag; Sanierungsbeitrag
- LSG Rheinland-Pfalz, 06.09.2007 - L 5 KR 240/06
Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - untere Altersgrenze - …
- BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 23/12 R
Krankenversicherung - Aufstockungsversicherung mit Mehrleistungsanspruch bei …
- VGH Baden-Württemberg, 14.02.2012 - 2 S 3010/11
In-vitro-Fertilisation; Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
- BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 25/09 R
Verfassungsmäßigkeit des Abschlages von 0,5% des Rechnungsbetrages nach § 8 Abs. …
- LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 KR 907/16
Krankenversicherung - Voraussetzungen für Anspruch auf Maßnahmen zur …
- BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 24/09 R
Verfassungsmäßigkeit des Abschlages von 0,5% des Rechnungsbetrages nach § 8 Abs. …
- LSG Bayern, 16.03.2023 - L 4 KR 384/22
Krankenversicherung: Höchstalter für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung
- BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 35/07 R
Krankenversicherung - Höhe des Krankengeldes bei Künstlern und Publizisten
- VG Düsseldorf, 17.02.2020 - 10 K 17003/17
Kein Anspruch auf Beihilfe für eine künstliche Befruchtung, wenn Ehemann älter …
- BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 14/09 R
Verfassungsmäßigkeit des Krankenhaus-Sanierungsbeitrags
- BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 18/07 R
Krankenversicherung - Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen seit 1. 1. 2004 - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2008 - L 5 KR 93/07
Krankenversicherung
- BVerwG, 29.07.2021 - 5 C 18.19
Kein Ausschluss der Beihilfefähigkeit für extrakorporale Maßnahmen einer …
- LSG Sachsen, 25.01.2012 - L 1 KR 87/10
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für die Versorgung eines …
- BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 25/12 R
Bestimmung der Höhe der Monatsprämien für eine Mehrleistungsversicherung
- BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 24/12 R
Bestimmung der Höhe der Monatsprämien für eine Mehrleistungsversicherung
- VG Mainz, 09.09.2011 - 4 K 37/11
Beitrag für die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersvorsorge
- OVG Hamburg, 14.01.2010 - 4 Bf 22/08
Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung
- LG Dortmund, 10.04.2008 - 2 O 11/07
Übernahme der Kosten einer wegen Unfruchtbarkeit des Versicherten vorgenommenen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2020 - L 11 KR 213/19
- LSG Hessen, 26.10.2010 - L 1 KR 84/10
Krankenversicherung - nachgehender Anspruch auf Krankengeld - Vorrangigkeit der …
- BSG, 25.11.2008 - B 1 KR 51/08 B
- LSG Hessen, 30.10.2008 - L 1 KR 143/07
Gesetzliche Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - intracytoplasmatische …
- VG Augsburg, 17.10.2019 - Au 2 K 19.864
Beihilfe für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung
- VG Bayreuth, 16.03.2012 - B 5 K 11.473
Ausschluss der Beihilfefähigkeit einer künstlichen Befruchtung bei nicht …
- LSG Bayern, 07.08.2008 - L 4 KR 259/07
Anspruch auf Kostenübernahme für eine sog. Polkörperdiagnostik zur Untersuchung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2012 - 1 A 1776/12
Beihilfe künstliche Befruchtung nichteheliche Lebensgemeinschaft verheiratet
- AG Augsburg, 16.02.2010 - 21 C 2590/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.07.2014 - L 1/4 KR 64/13
- LSG Baden-Württemberg, 18.04.2012 - L 5 KR 2538/10
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2022 - 2 S 1779/20
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Polkörperdiagnostik; künstliche …
- LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 11 KR 5118/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2008 - L 5 KR 20/07
Krankenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 12.03.2012 - L 11 KR 3638/11
Krankenversicherung - Vorrangigkeit der Familienversicherung gegenüber …
- SG Freiburg, 14.06.2007 - S 6 R 886/07
Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres - …
- OLG Celle, 04.10.2011 - 15 WF 84/11
Abänderung einer vorangegangenen Sorgerechtsentscheidung im Verfahren der …
- LSG Hamburg, 12.12.2007 - L 1 KR 3/07
Anspruch einer 43-Jährigen auf Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung …
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2011 - L 5 KR 4904/10
- OLG München, 23.10.2018 - 25 U 2424/18
Kostenerstattung für eine Präimplantationsdiagnostik bei Vorliegen einer schweren …
- VG Minden, 01.03.2018 - 12 K 2778/16
- VG Schleswig, 26.02.2020 - 4 A 317/19
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung
- LSG Sachsen, 25.01.2012 - L 1 KR 86/10
Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für implantologische …
- BSG, 20.06.2018 - B 1 KR 33/18 B
- VG Würzburg, 21.04.2015 - W 1 K 14.579
Truppenärztliche Versorgung; künstliche Befruchtung; Verursacherprinzip; …
- LSG Bayern, 06.03.2008 - L 4 KR 266/06
Anforderungen an die Kostenübernahme für durchgeführte In-Vitro-Fertilisationen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2007 - L 5 KR 111/06
Krankenversicherung
- SG Leipzig, 14.11.2006 - S 19 AS 324/05
Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b und § 9 Abs. 2 S. 1 SGB II
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.05.2017 - L 4 KR 187/16
- VG Würzburg, 19.02.2013 - W 4 K 12.449
Der Ausschlussgrund des Art. 39 Abs. 9 BayNatSchG ist nicht analog auf …
- VG Berlin, 11.09.2007 - 28 A 274.05
Dienstherr muss sich an den Kosten seiner Beamten für nicht …
- SG Frankfurt/Main, 22.06.2017 - S 14 KR 257/16
- VG Ansbach, 14.04.2010 - AN 15 K 09.02255
Zur Beihilfefähigkeit von Maßnahmen extrakorporaler Befruchtung …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2007 - L 1 KR 240/05
- LSG Baden-Württemberg, 08.10.2009 - L 4 KR 904/08
- LSG Bayern, 25.07.2008 - L 4 KR 87/06
Kostenübernahme einer künstlichen Befruchtung durch die Krankenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 27.04.2011 - L 3 AS 1411/11
- BSG, 01.02.2011 - B 1 KR 130/10 B
- VG Wiesbaden, 18.01.2010 - 8 K 678/09
Altersgrenzen für Beihilfefähigkeit einer künstlichen Befruchtung
- LSG Bayern, 22.01.2009 - L 4 KR 147/07
Anspruch eines gesetzlich Krankenversicherten auf Erstattung der Kosten für …
- VG Augsburg, 06.11.2014 - Au 2 K 14.701
Eine Refertilisation (operative Wiederherstellung der Samenleiter, die zuvor …
- VGH Bayern, 10.04.2014 - 14 ZB 13.2268
Ausschluss der Beihilfefähigkeit für eine künstliche Befruchtung für nicht …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2010 - L 1 KR 450/09
- BSG, 29.03.2010 - B 1 KR 135/09 B
- VG Berlin, 11.09.2007 - 28 A 29.06
Dienstherr muss sich an den Kosten seiner Beamten für nicht …
- LSG Bayern, 24.04.2007 - L 5 KR 294/05
Kostenerstattung für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung; Anspruch auf …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2017 - L 1 KR 282/14
- VG Potsdam, 27.07.2016 - 2 K 2844/14
Recht der Landesbeamten
- VG Ansbach, 19.11.2008 - AN 15 K 08.01410
Zur Beihilfefähigkeit von Maßnahmen extrakorporaler Befruchtung …
- ArbG Marburg, 11.04.2008 - 2 Ca 450/07
Pflicht zur Entgeltfortzahlung bei krankheitsbedingten Folgen einer …
- VG Berlin, 11.09.2007 - 28 A 28.06
Dienstherr muss sich an den Kosten seiner Beamten für nicht …
- VG Minden, 30.06.2017 - 10 K 2490/14
- VG Minden, 30.06.2017 - 10 K 2489/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 1 R 512/11
- VG Regensburg, 09.09.2013 - RN 8 K 13.1125
Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn das Beihilferecht des Bundes die …
- LSG Thüringen, 31.01.2012 - L 6 KR 80/08
Krankenversicherung - Vorrangigkeit der Familienversicherung gegenüber …
- VG Hannover, 01.02.2011 - 3 A 5791/07
Altersgrenze und Leistungshöchstdauer in § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 UVG nicht …
- SG Würzburg, 15.05.2007 - S 4 KR 437/06
Ansprüche auf Erstattung von Kosten für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2013 - L 7 AS 272/12
Rechtsprechung
BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04, 1 BvL 12/04 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- DFR
Transsexuelle IV
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Ausschluss transsexueller Ausländer von der nach dem TSG eröffneten Möglichkeit, ihren Vornamen zu ändern oder die geänderte Geschlechtszugehörigkeit feststellen zu lassen, ist mit GG Art 3 Abs 1 iVm dem Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit nicht vereinbar, sofern ...
- Wolters Kluwer
Ausschluss transsexueller Ausländer von der nach dem Transsexuellengesetz (TSG) eröffneten Möglichkeit der Vornamensänderung oder der Feststellung der geänderten Geschlechtszugehörigkeit wegen Unmöglichkeit nach deren Heimatrecht; Vereinbarkeit von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
TSG § 1 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; TSG § 8 Abs. 1 Nr. 1
D (A), Transsexuellengesetz, Gleichheitsgrundsatz, Schutz der Persönlichkeit, Verfassungsmäßigkeit, Transsexuelle, Vornamen - opinioiuris.de
Transsexuelle IV
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
IPR: Verfassungskonformität des Staatsangehörigkeitsprinzips, Namens- und Geschlechtsänderung von Transsexuellen im IPR, Einfluß des ordre public (Art. 6 EGBGB), Verfassungswidrigkeit von § 1 I Nr. 1 TSG
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Vornamensänderung nach Geschlechtsumwandlung bei Ausländern
- rechtsportal.de
TSG § 1 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 3 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit des Namensrechts ausländischer Transsexueller - rechtsportal.de
TSG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit des Namensrechts ausländischer Transsexueller - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Anwendbarkeit des Transsexuellengesetzes auf ausländische Transsexuelle
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 3 Abs. 1 GG; § 1 Abs. 1 Nr. 1 TSG
Transsexuellengesetz zum Teil gleichheitswidrig - Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
IPR: Verfassungskonformität des Staatsangehörigkeitsprinzips, Namens- und Geschlechtsänderung von Transsexuellen im IPR, Einfluß des ordre public (Art. 6 EGBGB), Verfassungswidrigkeit von § 1 I Nr. 1 TSG
Verfahrensgang
- AG München - 722 UR III 259/02
- LG München I - 16 T 1371/03
- AG Frankfurt/Main, 21.03.2002 - 44 UR 3 AMB 138/01
- LG Frankfurt/Main, 15.10.2002 - 9 T 196/02
- BayObLG, 08.12.2003 - 1Z BR 52/03
- OLG Frankfurt, 12.11.2004 - 20 W 452/02
- BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04, 1 BvL 12/04
- BVerfG, 25.01.2007 - 1 BvL 12/04
Papierfundstellen
- BVerfGE 116, 243
- NJW 2007, 900
- NVwZ 2007, 1044 (Ls.)
- FGPrax 2007, 22 (Ls.)
- FamRZ 2006, 1818
- FamRZ 2007, 270 (Ls.)
- DVBl 2007, 115
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
Diese Erwägungen rechtfertigen es grundsätzlich, das Namensrecht und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit dem Heimatrecht eines Ausländers folgen zu lassen (vgl. BVerfGE 31, 58 [79]).aa) Die Anerkennung der Souveränität anderer Staaten ebenso wie die Achtung der Eigenständigkeit anderer Rechtsordnungen rechtfertigen es grundsätzlich, im eigenen Recht dem Staatsangehörigkeitsprinzip zu folgen und für bestimmte Rechtsverhältnisse bei Ausländern die Normierung grundsätzlich nicht den deutschen, sondern den jeweiligen nationalen Regeln zu entnehmen (vgl. BVerfGE 31, 58 [79]).
Eine solche Grundrechtsbeeinträchtigung in Deutschland lebender Ausländer rechtfertigt sich nicht mit der Vermeidung "hinkender Rechtsverhältnisse", die bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ohnehin häufig vorkommen, weil das Internationale Privatrecht der Staaten keineswegs gleichen Regeln folgt (vgl. BVerfGE 31, 58 [83]).
Auch um eines sinnvollen Prinzips willen darf der Grundrechtsschutz zumal bei schweren Grundrechtsbeeinträchtigungen nicht verwehrt werden (vgl. BVerfGE 31, 58 [83]).
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
Dies folgt aus Absatz 1 Nr. 1 des § 1 TSG, der nach Nichtigerklärung seines Absatzes 1 Nr. 3 durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1993 (BVerfGE 88, 87) wie folgt lautet:.Seinem Gestaltungsspielraum sind dabei umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 88, 87 [96]).
Der vom Persönlichkeitsrecht geschützte Wunsch nach Ausdruck der eigenen Geschlechtlichkeit im Vornamen umfasst damit auch das Recht, in der empfundenen Geschlechtlichkeit mit Namen angesprochen und anerkannt zu werden und sich nicht im Alltag Dritten oder Behörden gegenüber hinsichtlich der eigenen Sexualität gesondert offenbaren zu müssen (vgl. BVerfGE 88, 87 [97 f.]).
- BVerfG, 25.01.2007 - 1 BvL 12/04
Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein Normenkontrollverfahren
Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
In den Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob die Beschränkung der Antragsberechtigung auf Deutsche beziehungsweise Personen mit deutschem Personalstatut im Verfahren zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 TSG mit Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 GG in Fällen vereinbar ist, in denen ein ausländischer Transsexueller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland den Feststellungsantrag stellt und sein Heimatrecht ein entsprechendes Verfahren nicht vorsieht, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. Dezember 2003 (1Z BR 52/03) - 1 BvL 1/04 -, ob die Beschränkung der Antragsberechtigung im Verfahren zur Änderung des Vornamens gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 TSG auf Deutsche beziehungsweise Personen mit deutschem Personalstatut mit Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 GG in Fällen vereinbar ist, in denen ein ausländischer Transsexueller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland den Änderungsantrag stellt und sein Heimatrecht eine solche Namensänderung nicht vorsieht, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. November 2004 (20 W 452/02) - 1 BvL 12/04 - hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des Präsidenten Papier, der Richterin Haas, des Richters Steiner, der Richterin Hohmann-Dennhardt und der Richter Hoffmann-Riem, Bryde, Gaier, Eichberger am 18. Juli 2006 beschlossen:.Vorlageverfahren 1 BvL 12/04.
- BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72
Transsexuelle I
Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
bb) Das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gebietet es auch, den Personenstand eines Menschen dem Geschlecht zuzuordnen, dem er nach seiner physischen und psychischen Konstitution angehört (vgl. BVerfGE 49, 286 [298]). - BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91
Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils
Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
Dabei greift der ordre public-Vorbehalt bei hinreichendem Inlandsbezug des zugrunde liegenden Sachverhalts, also in der Regel bei einem gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen im Inland (vgl. BTDrucks 10/504, S. 43), wobei nach der Rechtsprechung die Anforderungen an den Inlandsbezug umso geringer sind, je stärker die ausländische Norm gegen grundlegende Gerechtigkeitsvorstellungen hierzulande verstößt (vgl. BGHZ 118, 312 [349]). - BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvL 3/03
Transsexuelle III
Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
Dabei bestimmt sich die Zuordnung eines Menschen zu einem Geschlecht nicht allein nach seinen physischen Geschlechtsmerkmalen, sondern hängt wesentlich auch von seiner psychischen Konstitution und seiner nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit ab (vgl. Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 - 1 BvL 3/03 -, FamRZ 2006, S. 182 [184]). - EGMR, 11.07.2002 - 28957/95
Christine Goodwin ./. Vereinigtes Königreich
Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
Es verletze Art. 12 EMRK, Transsexuellen nach Geschlechtsumwandlung die Eheschließung mit einer Person ihres ursprünglichen Geschlechts nicht zu ermöglichen (Urteil vom 11. Juli 2002 - 28957/95 - [Goodwin % Vereinigtes Königreich], NJW-RR 2004, S. 289). - OLG Frankfurt, 12.11.2004 - 20 W 452/02
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Beschränkung der Antragsberechtigung zur …
Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
In den Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob die Beschränkung der Antragsberechtigung auf Deutsche beziehungsweise Personen mit deutschem Personalstatut im Verfahren zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 TSG mit Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 GG in Fällen vereinbar ist, in denen ein ausländischer Transsexueller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland den Feststellungsantrag stellt und sein Heimatrecht ein entsprechendes Verfahren nicht vorsieht, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. Dezember 2003 (1Z BR 52/03) - 1 BvL 1/04 -, ob die Beschränkung der Antragsberechtigung im Verfahren zur Änderung des Vornamens gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 TSG auf Deutsche beziehungsweise Personen mit deutschem Personalstatut mit Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 GG in Fällen vereinbar ist, in denen ein ausländischer Transsexueller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland den Änderungsantrag stellt und sein Heimatrecht eine solche Namensänderung nicht vorsieht, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. November 2004 (20 W 452/02) - 1 BvL 12/04 - hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des Präsidenten Papier, der Richterin Haas, des Richters Steiner, der Richterin Hohmann-Dennhardt und der Richter Hoffmann-Riem, Bryde, Gaier, Eichberger am 18. Juli 2006 beschlossen:. - BayObLG, 08.12.2003 - 1Z BR 52/03
Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Antragsberechtigung nach dem TSG bei …
Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
In den Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob die Beschränkung der Antragsberechtigung auf Deutsche beziehungsweise Personen mit deutschem Personalstatut im Verfahren zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 TSG mit Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 GG in Fällen vereinbar ist, in denen ein ausländischer Transsexueller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland den Feststellungsantrag stellt und sein Heimatrecht ein entsprechendes Verfahren nicht vorsieht, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. Dezember 2003 (1Z BR 52/03) - 1 BvL 1/04 -, ob die Beschränkung der Antragsberechtigung im Verfahren zur Änderung des Vornamens gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 TSG auf Deutsche beziehungsweise Personen mit deutschem Personalstatut mit Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 GG in Fällen vereinbar ist, in denen ein ausländischer Transsexueller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland den Änderungsantrag stellt und sein Heimatrecht eine solche Namensänderung nicht vorsieht, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. November 2004 (20 W 452/02) - 1 BvL 12/04 - hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des Präsidenten Papier, der Richterin Haas, des Richters Steiner, der Richterin Hohmann-Dennhardt und der Richter Hoffmann-Riem, Bryde, Gaier, Eichberger am 18. Juli 2006 beschlossen:. - EGMR, 12.12.2001 - 52207/99
V. und B. B., Ž. S., M. S., D. J. und D. S. gegen Belgien, Dänemark, …
Auszug aus BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvL 1/04
Nach der Rechtsprechung des EGMR fallen unter den Schutz der Konvention nach deren Art. 1 alle Personen, die im Staatsgebiet eines Vertragsstaates leben (Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 52207/99 - [Bankovic u. a. % Belgien u. a.], NJW 2003, S. 413). - BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81
Junge Transsexuelle
- EuGH, 07.01.2004 - C-117/01
EINE NATIONALE REGELUNG, DIE DIE NEUE SEXUELLE IDENTITÄT VON TRANSSEXUELLEN NACH …
- EGMR, 25.03.1992 - 13343/87
B. c. FRANCE
- BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Es sichert die Grundbedingungen dafür, dass der Einzelne seine Identität und Individualität selbstbestimmt finden, entwickeln und wahren kann (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 79, 256 ; 90, 263 ; 104, 373 ; 115, 1 ; 116, 243 ; 117, 202 ; 147, 1 ).Namentlich die selbstbestimmte Wahrung der eigenen Persönlichkeit setzt voraus, dass der Mensch über sich nach eigenen Maßstäben verfügen kann und nicht in Lebensformen gedrängt wird, die in unauflösbarem Widerspruch zum eigenen Selbstbild und Selbstverständnis stehen (vgl. BVerfGE 116, 243 ; 121, 175 ; 128, 109 ).
- BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16
Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen
b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt danach auch die geschlechtliche Identität (vgl. BVerfGE 115, 1 ; 116, 243 ; 121, 175 ; 128, 109 ), die regelmäßig ein konstituierender Aspekt der eigenen Persönlichkeit ist.Das Personenstandsrecht zwingt dazu, das Geschlecht zu registrieren, ermöglicht der beschwerdeführenden Person, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich selbst dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnet, aber keinen personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag, der ihrer Geschlechtsidentität entspräche (vgl. zum Eingriffscharakter bereits BVerfGE 49, 286 ; 60, 123 ; 116, 243 ; 121, 175 ; 128, 109 ).
- LG Hamburg, 10.02.2017 - 324 O 402/16
Erdoğan gegen Böhmermann auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich
Hierauf kann sich auch der Kläger als Ausländer berufen (vgl. BVerfGE 116, 243 s. auch BVerfG, NVwZ 2007, 1300).
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Insbesondere ist der mit der Nachweisobliegenheit verbundene Eingriff in andere Grundrechte so gering, dass die in der Rechtsprechung anerkannten Fälle einer intensivierten verfassungsgerichtlichen Kontrolle von mit Freiheitseingriffen einhergehenden Ungleichbehandlungen (vgl. BVerfGE 37, 342 ; 62, 256 ; 79, 212 ; 88, 87 ; 98, 365 ; 99, 341 ; 111, 160 ; 112, 50 ; 116, 243 ) hier nicht Platz greifen. - BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07
Lebenspartnerschaft von Transsexuellen
Steht bei einem Transsexuellen das eigene Geschlechtsempfinden nachhaltig in Widerspruch zu dem ihm rechtlich nach den äußeren Geschlechtsmerkmalen zugeordneten Geschlecht, gebieten es die Menschenwürde in Verbindung mit dem Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit, dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Rechnung zu tragen und seine selbstempfundene geschlechtliche Identität rechtlich anzuerkennen, um ihm damit zu ermöglichen, entsprechend dem empfundenen Geschlecht leben zu können, ohne in seiner Intimsphäre durch den Widerspruch zwischen seinem dem empfundenen Geschlecht angepassten Äußeren und seiner rechtlichen Behandlung bloßgestellt zu werden (vgl. BVerfGE 116, 243 ). - AG Münster, 14.04.2021 - 22 III 34/20
Verfassungswidrigkeit; Variante der Geschlechtsentwicklung; Personeneintrag
Schon damals war durch ständige Verfassungsrechtsprechung anerkannt, dass zum Geschlecht eines Menschen nicht nur die bei Geburt feststellbaren körperlichen Anlagen gehören, sondern auch die Geschlechtsidentität, mehr noch: das Finden und Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität (BVerfGE 115, 1 [15]; 116, 243 [263]; 121, 175 [190]; 128, 109 [124]).Seitdem ist das Gesetz in weiten Teilen durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden (BVerfGE 88, 87; 115, 1; 116, 243; 121, 175).
Darin enthalten ist nach ständiger Rechtsprechung der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, der auch das Finden und Erkennen der eigenen geschlechtlichen Identität umfasst (BVerfGE 115, 1 [14]; 116, 243 [264]; 121, 175 [190]; 128, 109 [124]).
Das Bundesverfassungsgericht erkennt in ständiger Rechtsprechung an, dass das Geschlecht eines Menschen nicht allein anhand physischer Merkmale bestimmt werden kann, sondern wesentlich von der psychischen Konstitution und der nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit abhängt (BVerfGE 115, 1 [15]; 116, 243 (264); 121, 175 [190]; 128, 109 [124]).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Anerkennung der Geschlechtsidentität durch das Recht für die Einzelnen von erheblicher Bedeutung (…u.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.08.1996 - 2 BvR 1833/95 -, NJW 1997, S. 1632; BVerfGE 116, 243 [264]; 121, 175 [191 f., 200 ff.]; 147, 1 [22]).
Daher gebietet es das allgemeine Persönlichkeitsrecht, im Personenstandseintrag das Geschlecht abzubilden, welches der Geschlechtsidentität der Person entspricht (BVerfGE 49, 286 [298]; 60, 123 [134 f.];… Kammerbeschluss vom 15.08.1996 - 2 BvR 1833/95 -, NJW 1997, S. 1632; BVerfGE 116, 243 [264]; 147, 1 [22]).
Eine aus der Perspektive der betroffenen Person unrichtige personenstandsrechtliche Zuordnung zwingt sie daher dazu, sich in ihrem Lebensverlauf fortwährend in einer Weise darzustellen, die sie als verfälschend empfindet (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 06.03.2012 - 17 E 3126/11 -, StAZ 2012, 344; zur Bedeutung der Übereinstimmung von Registereintrag und Auftreten in der Öffentlichkeit auch BVerfGE 88, 87 [98, 99]; 116, 243 [264]; 147, 1 [23]).
Körperliche Begebenheiten können zwar Einfluss auf die Geschlechtsidentität haben, bestimmen diese aber nicht, wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung urteilt (BVerfGE 115, 1 [15]; 116, 243 [264]; 121, 175 [190]; 128, 109 [124]).
Seit 1978 hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder darauf verwiesen, dass das Personenstandsrecht die individuelle geschlechtliche Identität einer Person anerkennen muss und insofern nicht ausschließlich an körperliche Anlagen anknüpfen darf (vgl. BVerfGE 49, 286 [298];… BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.08.1996 - 2 BvR 1833/95 -, NJW 1997, S. 1632 [1633]; BVerfGE 116, 243 [264]; 121, 175 [190 f.]; 128, 109 [124]; 147, 1 [20]).
Vielmehr garantiert das allgemeine Persönlichkeitsrecht die geschlechtliche Selbstzuordnung unabhängig von den körperlichen Anlagen bei Geburt (BVerfGE 147, 1 [20]; zuvor bereits BVerfGE 115, 1 [15]; 116, 243 [263]; 128, 109 [124]), und das gilt auch für das Verständnis des Schutzes vor Benachteiligung in Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG.
davon auszugehen ist, dass das TSG aufgrund der geänderten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Geschlecht (vgl. u.a. BVerfGE 115, 1 [21 ff.]; 128, 109 [132 f.]; 147, 1 [7] m.w.N.), der gesellschaftlichen Entwicklung zu mehr geschlechtlicher Diversität (vgl. u.a. BVerfGE 115, 1 [21 ff.]) und insbesondere der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zur personenstandsrechtlichen Anerkennung des empfundenen Geschlechts (BVerfGE 60, 123; 88, 87; 115, 1; 116, 243; 121, 175; 128, 109) in seiner jetzigen Gestalt nicht mehr vom demokratischen Normgeber verabschiedet würde.
- BVerfG, 27.05.2008 - 1 BvL 10/05
Transsexuelle V
Widerspricht wie bei Transsexuellen das eigene Geschlechtsempfinden den äußeren Geschlechtsmerkmalen und hat sich ein Transsexueller zur Annäherung an das Erscheinungsbild des empfundenen Geschlechts operativen Eingriffen unterzogen, um seine Physis mit seiner Psyche in Übereinstimmung zu bringen, gebieten es die Menschenwürde und das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit, dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Rechnung zu tragen, seine neue geschlechtliche Identität anzuerkennen und seinen Personenstand dem Geschlecht zuzuordnen, dem er nunmehr nach seiner psychischen und physischen Konstitution zugehört (vgl. BVerfGE 49, 286 [298]; - 116, 243 [264]). - BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07
Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …
Es ist dem Gesetzgeber nicht generell untersagt, nach der Staatsangehörigkeit zu differenzieren (vgl. BVerfGE 116, 243 ). - BGH, 22.11.2023 - XII ZB 566/21
Namensfortführung nach Ehescheidung; türkisches Namensrecht
Die in Art. 10 Abs. 1 EGBGB enthaltene Anknüpfung an das Personalstatut basiert sowohl auf dem Respekt vor der Eigenständigkeit fremder Rechtsordnungen als auch auf der verfassungsrechtlich unbedenklichen Einschätzung des Gesetzgebers, es entspreche dem Interesse eines Ausländers, in persönlichen Angelegenheiten - wie dem Namensrecht - nach dem Recht seines Heimatstaates beurteilt zu werden, weil bei generalisierender Betrachtungsweise die Staatsangehörigkeit eine fortdauernde persönliche Verbundenheit mit dem Heimatstaat und seiner Rechtsordnung dokumentiere und ihm das eigene nationale Recht zugleich am vertrautesten sei (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1818, 1820). - LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 228/23
Persönlichkeitsrechte von Transfrauen
Steht bei einer Transperson das eigene Geschlechtsempfinden nachhaltig in Widerspruch zu dem ihm rechtlich nach den äußeren Geschlechtsmerkmalen zugeordneten Geschlecht, gebieten es die Menschenwürde in Verbindung mit dem Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit, dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Rechnung zu tragen und seine selbstempfundene geschlechtliche Identität rechtlich anzuerkennen, um ihm damit zu ermöglichen, entsprechend dem empfundenen Geschlecht leben zu können, ohne in seiner Intimsphäre durch den Widerspruch zwischen seinem dem empfundenen Geschlecht angepassten Äußeren und seiner rechtlichen Behandlung bloßgestellt zu werden (vgl. BVerfG NJW 2007, 900; BGH NJW 2020, 1955; Mangold, ZRP 2022, 180). - FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
- LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 149/23
Persönlichkeitsrechte von Transfrauen
- BGH, 29.11.2017 - XII ZB 345/17
Personenstandssache: Antrag eines in Deutschland lebenden türkischen …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BGH, 29.11.2017 - XII ZB 346/17
Personenstandssache: Antrag eines in Deutschland lebenden türkischen …
- BVerwG, 08.12.2014 - 6 C 16.14
Gemischt-nationale Ehe; Änderung des Ehenamens; Anwendungsbereich des NamÄndG; …
- BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvF 4/05
Kein Anspruch Berlins auf Neuregelung der Rückübertragung von Grundstücken …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- KG, 12.01.2021 - 1 W 1920/20
Eintragung eines österreichischen Transsexuellen im Geburtenregister eines Kindes
- OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 16 U 93/23
- OLG Schleswig, 04.06.2019 - 2 Wx 45/19
Zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung durch einen norwegischen …
- VG Würzburg, 25.02.2015 - W 6 K 14.2
Namensänderung (Familienname); wichtiger Grund
- EGMR, 15.05.2008 - 58364/00
Rechtssache L. gegen DEUTSCHLAND
- OLG Frankfurt, 24.05.2017 - 20 W 199/16
Antragsberechtigung eines Ausländers nach Transsexuellengesetz
- OLG Frankfurt, 24.05.2017 - 20 W 223/16
Antrag auf Vornamensänderung von türkischem Transsexuellen
- LG Frankfurt/Main, 06.07.2023 - 3 O 204/23
Persönlichkeitsrechte von Transfrauen
- OLG Frankfurt, 09.05.2017 - 20 W 61/16
Antragsberechtigung eines Ausländers nach Transsexuellengesetz
- SG Nürnberg, 08.08.2019 - S 7 KR 37/19
Anspruch Transsexueller auf geschlechtsangleichende Behandlung
- KG, 05.10.2010 - 1 W 45/09
Erbrecht der UDSSR: Qualifizierung als privates Erbrecht; gesetzliches Erbrecht …
- VG Saarlouis, 11.02.2011 - 10 K 378/10
Rücknahme von Aufenthaltstiteln wegen Identitätstäuschung
- VG Berlin, 07.12.2022 - 3 K 392.22
- LSG Bayern, 17.09.2013 - L 15 VK 5/12
Ein EU Angehöriger, der eine Schädigung nach Ende der Besetzung seines …
- AG Dortmund, 24.09.2019 - 310 III 10/19
Rechtsprechung
BVerfG, 19.01.2007 - 2 BvR 1206/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Verpflichtung zur Sicherung einer unverzüglichen richterlichen Haftentscheidung unter Beiziehung eines Dolmetschers bei der Anordnung einer Abschiebehaft; Verfahrensvoraussetzungen für eine Freiheitsentziehung; Bedeutung des Richtervorbehalts für freiheitsentziehende ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 2 Abs. 2 S. 2; GG Art. 104 Abs. 2 S. 2; FreihEntzG § 11; BVerfGG § 93 a Abs. 2; BVerfGG § 93 c Abs. 1 S. 1
Verfassungsbeschwerde, Abschiebungshaft, Festnahme, Haftrichter, Vorführung, Unverzüglichkeit, Richtervorbehalt, Dolmetscher, Sachaufklärungspflicht, Identitätsfeststellung - Judicialis
GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 104 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de
GG Art. 104 Abs. 2 S. 1, 2; FreihEntzG § 11
Einholung einer richterlichen Entscheidung bei Freiheitsentziehung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Vechta - 15 XIV 86/03
- AG Vechta, 09.02.2004 - 15 XIV 86/03B
- LG Oldenburg, 24.03.2004 - 14 T 180/04
- OLG Oldenburg, 13.05.2004 - 13 W 32/04
- BVerfG, 19.01.2007 - 2 BvR 1206/04
Papierfundstellen
- NVwZ 2007, 1044
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00
Richtervorbehalt
Auszug aus BVerfG, 19.01.2007 - 2 BvR 1206/04
Alle staatlichen Organe sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Richtervorbehalt als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird (BVerfGE 105, 239 ; vgl. zu Art. 13 Abs. 2 GG BVerfGE 103, 142 )."Unverzüglich" ist dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (vgl. BVerfGE 105, 239 ).
Nicht vermeidbar sind zum Beispiel Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung, ein renitentes Verhalten des Festgenommenen oder vergleichbare Umstände bedingt sind (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ).
Mit Blick auf die hohe Bedeutung des Richtervorbehalts sind alle an der freiheitsentziehenden Maßnahme beteiligten staatlichen Organe verpflichtet, ihr Vorgehen so zu gestalten, dass dieser als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05 -, NVwZ 2006, S. 579 m.w.N.).
Im Hinblick auf die Verpflichtung aller staatlichen Organe, dafür Sorge zu tragen, dass der Richtervorbehalt des Art. 104 Abs. 2 GG als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird (vgl. BVerfGE 105, 239 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2005, a.a.O.), hätten Polizei und Ausländerbehörde sich spätestens am Morgen des 28. Oktober 2003 um einen Dolmetscher bemühen müssen.
- BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53
Vormundschaft
Auszug aus BVerfG, 19.01.2007 - 2 BvR 1206/04
Die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) ist ein besonders hohes Rechtsgut, in das nur aus wichtigen Gründen eingegriffen werden darf (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 312 ).Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).
Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ).
Für den schwersten Eingriff in das Recht der Freiheit der Person, die Freiheitsentziehung, fügt Art. 104 Abs. 2 GG dem Vorbehalt des (förmlichen) Gesetzes den weiteren, verfahrensrechtlichen Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung hinzu, der nicht zur Disposition des Gesetzgebers steht (vgl. BVerfGE 10, 302 ).
Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG gebietet in einem solchen Fall, die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen (vgl. BVerfGE 10, 302 ).
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 19.01.2007 - 2 BvR 1206/04
Alle staatlichen Organe sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Richtervorbehalt als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird (BVerfGE 105, 239 ; vgl. zu Art. 13 Abs. 2 GG BVerfGE 103, 142 ).Nicht vermeidbar sind zum Beispiel Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung, ein renitentes Verhalten des Festgenommenen oder vergleichbare Umstände bedingt sind (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ).
Mit Blick auf die hohe Bedeutung des Richtervorbehalts sind alle an der freiheitsentziehenden Maßnahme beteiligten staatlichen Organe verpflichtet, ihr Vorgehen so zu gestalten, dass dieser als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05 -, NVwZ 2006, S. 579 m.w.N.).
Nur so kann gewährleistet werden, dass der von der Maßnahme in seinen subjektiven Rechten Betroffene den Rechtsweg in effektiver Weise beschreiten und bei einer späteren gerichtlichen Überprüfung noch festgestellt werden kann, ob aus sachlich zwingenden Gründen vom Gebot der Herbeiführung einer unverzüglichen richterlichen Entscheidung abgesehen werden durfte (vgl. BVerfGE 103, 142 für nichtrichterliche Durchsuchungsanordnungen).
- BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach …
Auszug aus BVerfG, 19.01.2007 - 2 BvR 1206/04
Mit Blick auf die hohe Bedeutung des Richtervorbehalts sind alle an der freiheitsentziehenden Maßnahme beteiligten staatlichen Organe verpflichtet, ihr Vorgehen so zu gestalten, dass dieser als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2005 - 2 BvR 447/05 -, NVwZ 2006, S. 579 m.w.N.).Angesichts des hohen Ranges des Freiheitsgrundrechts gilt dies in gleichem Maße, wenn die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme in Rede steht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2005, a.a.O.).
Im Hinblick auf die Verpflichtung aller staatlichen Organe, dafür Sorge zu tragen, dass der Richtervorbehalt des Art. 104 Abs. 2 GG als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird (vgl. BVerfGE 105, 239 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 2005, a.a.O.), hätten Polizei und Ausländerbehörde sich spätestens am Morgen des 28. Oktober 2003 um einen Dolmetscher bemühen müssen.
- OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 207/02
Polizeigewahrsam vor Abschiebehaft
Auszug aus BVerfG, 19.01.2007 - 2 BvR 1206/04
Der Beschwerdeführer habe mehrfach auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Schleswig vom 28. April 2003 (InfAuslR 2003, S. 292 ff.) hingewiesen, in dem ausgeführt werde, dass das Gebot unverzüglicher Richtervorführung auch dann gelte, wenn der Betroffene zunächst wegen des Verdachts einer Straftat festgenommen und zum Zwecke der Identitätsfeststellung festgehalten worden sei.Sind weitere kurzfristig erfolgversprechende Maßnahmen zur Ermittlung der Identität des Festgenommenen nicht mehr ersichtlich, darf die Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung nicht weiter zurückgestellt werden (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 28. April 2003 - 2 W 207/02 -, InfAuslR 2003, S. 292 ).
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 19.01.2007 - 2 BvR 1206/04
Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ).
- BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen …
Auszug aus BVerfG, 19.01.2007 - 2 BvR 1206/04
Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 83, 24 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1998 - 2 BvR 2270/96 -, NJW 1998, S. 1774 ). - BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
Auszug aus BVerfG, 19.01.2007 - 2 BvR 1206/04
Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 70, 297 ; 83, 24 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1998 - 2 BvR 2270/96 -, NJW 1998, S. 1774 ). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 19.01.2007 - 2 BvR 1206/04
Die Festsetzung des Gegenstandswerts findet ihre Grundlage in § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. auch BVerfGE 79, 365 …und Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1994 - 2 BvR 1542/94 -, NJW 1995, S. 1737). - BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 129/04
Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Unterlassen der …
Auszug aus BVerfG, 19.01.2007 - 2 BvR 1206/04
Daraus kann nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls die Verpflichtung der beteiligten Behörden folgen, ihrerseits dafür zu sorgen, dass ein für die Ermittlung des Sachverhalts und die Durchführung einer unverzüglichen richterlichen Anhörung erkennbar notwendiger Dolmetscher baldmöglichst zur Verfügung steht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 2006 - 2 BvR 129/04 -, InfAuslR 2006, S. 462 ). - BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
- BVerfG, 16.12.1994 - 2 BvR 1542/94
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren - Drohende …
- BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70
Rücklieferung
- BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62
Verfassungsmäßigkeit des § 6 StVO - Vorladung zum Verkehrsunterricht
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
- BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 557/68
Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft - Grundsatz der …
- BVerfG, 07.11.1967 - 2 BvL 14/67
Verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 1 WDO
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92
Räumliche Aufenthaltsbeschränkung
- BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13
Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach …
Denn "unverzüglich" ist - wie bei Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG - dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (…BVerfG, Beschlüsse vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00, aaO; vom 19. Januar 2007 - 2 BvR 1206/04, NVwZ 2007, 1044, 1045; vom 4. September 2009 - 2 BvR 2520/07, jeweils mwN). - BVerfG, 12.07.2011 - 1 BvR 1616/11
Bewerbungsverfahrensanspruch bzgl Besetzung einer Hochschullehrerstelle - keine …
bb) Insofern sich aus der Vorwirkung der grundrechtlichen Garantie effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG für den Dienstherrn auch die Notwendigkeit ergibt, die maßgeblichen Gründe für den Abbruch eines Berufungsverfahrens zu dokumentieren (…vgl. zur grundrechtlich begründeten Dokumentationspflicht bei einer Auswahlentscheidung: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, S. 1178 ; vgl. zu grundrechtlich begründeten Dokumentationspflichten im Übrigen: BVerfGE 65, 1 ; 103, 142 ; BVerfGK 9, 231 ; 12, 374 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2007 - 2 BvR 1206/04 -, NVwZ 2007, S.1044 …und vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 23. März 2011 - 2 BvR 882/09 -, juris Rn. 67; allg. BVerfGE 118, 168 ), hat das Oberverwaltungsgericht nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen. - BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 2520/07
Gerichtliche Überprüfung einer nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden …
Nicht vermeidbar sind zum Beispiel Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung, ein renitentes Verhalten des Festgenommenen oder vergleichbare Umstände bedingt sind (vgl. BVerfGE 103, 142 ; 105, 239 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2007 - 2 BvR 1206/04 -, NVwZ 2007, S. 1044 ).
- BGH, 12.07.2013 - V ZB 224/12
Anordnung von Sicherungshaft für einen aus Spanien eingereisten ghanaischen …
Nicht vermeidbar sind z. B. die Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung, ein renitentes Verhalten des Festgenommenen oder vergleichbare Umstände bedingt sind (BVerfGE 105, 239, 249; NVwZ 2007, 1044, 1045).bb) Dieser Fehler der beteiligten Behörde führte aber nur dazu, dass die weitere polizeiliche Ingewahrsamnahme des Betroffenen rechtswidrig war und dass dies auf Antrag des Betroffenen nach näherer Maßgabe von § 428 Abs. 2 FamFG mit einem Antrag nach § 62 FamFG festgestellt werden könnte (BVerfG, NVwZ 2007, 1044; Senat…, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, FGPrax 2011, 253 Rn. 6).
- OLG Celle, 19.07.2007 - 22 W 33/07
Nichtzulassung der weiteren sofortigen Beschwerde als bindende Entscheidung für …
Zwar erscheint dem Beschwerdevorbringen zufolge und nach dem Inhalt der Akten zumindest nicht ausgeschlossen, dass entgegen der hier angefochtenen Entscheidung die angefochtene Maßnahme jedenfalls ab dem Mittag des 15. Februar 2006 mit dem Stellen des Antrags auf Erlass eines Abschiebungshaftbefehls eine solche nach dem Aufenthaltsgesetz war und die erst am kommenden Tage vom Amtsgericht durchgeführte Anhörung des Betroffenen gegen den in Haftsachen (im Übrigen sowohl nach dem Polizei als auch nach dem Ausländerrecht) stets zu beachtenden Beschleunigungsgrundsatz verstieß (vgl. hierzu und zum Erfordernis eines richterlichen Bereitschaftsdienstes nur BVerfG vom 19. Januar 2007, 2 BvR 1206/04, Nds.Rpfl. 2007, 215). - LG Traunstein, 03.11.2017 - 4 T 1910/17
Antrag auf vorläufige Freiheitsentziehung rechtfertigt keine …
Im Hinblick auf unvermeidbare Verzögerungen sind die an der freiheitsentziehenden Maßnahme beteiligten staatlichen Organe dokumentationspflichtig, um bei einer späteren gerichtlichen Überprüfung dem Betroffenen effektiven Rechtsschutz zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.01.2007, 2 BvR 1206/04). - OVG Bremen, 23.09.2014 - 1 A 45/12
Rechtmäßigkeit eines sog. Ausnüchterungsgewahrsams - Ingewahrsamnahme; …
Mit Blick auf die hohe Bedeutung des Richtervorbehalts sind alle an der freiheitsentziehenden Maßnahme beteiligten staatlichen Organe verpflichtet, ihr Vorgehen so zu gestalten, dass dieser als Grundrechtssicherung "praktisch wirksam" wird (vgl. nur BVerfG Beschl. v. 19.01.2007 - 2 BvR 1206/04, NVwZ 2007, 1044, 1045 m.w.N.). - LG Hamburg, 29.03.2022 - 329 T 53/20 Nicht vermeidbar sind zum Beispiel Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung, ein renitentes Verhalten des Festgenommenen oder vergleichbare Umstände bedingt sind (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Januar 2007 - 2 BvR 1206/04 -, Rn. 16, juris).
- LG Heilbronn, 09.09.2019 - 1 T 107/19
Abschiebungshaft, Überstellungshaft, Anhörung, Richter, Vorführung, …
Nur so kann gewährleistet werden, dass der von der Maßnahme in seinen subjektiven Rechten Betroffene den Rechtsweg in effektiver Weise beschreiten und bei einer späteren gerichtlichen Überprüfung noch festgestellt werden kann, ob aus sachlich zwingenden Gründen vom Gebot der Herbeiführung einer unverzüglichen richterlichen Entscheidung abgesehen werden durfte (BVerfG Beschluss vom 19.01.2007, 2 BvR 1206/04, LG Traunstein, Beschluss vom 03.11.2017, 4 T 1910/17, 4 T 1944/17, 4 T 2003/17). - OLG Dresden, 25.04.2008 - 3 W 363/08
Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Beschleunigungsgebot, Verhältnismäßigkeit, …
Vielmehr ist zu erwarten, dass die Ausländerbehörde die Gründe für ihre Vorgehensweise wenigstens in den Akten dokumentiert, da nur so effektiver Grundrechtsschutz in Form späterer gerichtlicher Überprüfung gewährleistet werden kann (vgl. BVerfG vom 19.01.2007, 2 BvR 1206/04; BVerfGE 103, 142).