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   BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07   

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https://dejure.org/2008,271
BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07 (https://dejure.org/2008,271)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.2008 - 4 CN 2.07 (https://dejure.org/2008,271)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2.07 (https://dejure.org/2008,271)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    BauGB § 1 Abs. 3 und 7; § 35 Abs. 3 Satz 3; § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 2
    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 1 Abs. 3 und 7; § 35 Abs. 3 Satz 3; § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Ausschlusswirkung; Flächennutzungsplan; Konzentrationsfläche; Windenergieanlagen

  • Wolters Kluwer

    Faktische Verhinderung von Windenergieanlagen mittels baurechtliche Ausschlusswirkungen auslösenden Darstellungen in einem Flächennutzungsplan - Notwendigkeit gebietsbezogener Festlegungen über die Konzentration von Windenergieanlagen an bestimmten Standorten bei ...

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    BauGB/ROG
    Grenzen der planerischen Steuerung von Windenergieanlagen

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Verhinderungsplanung bei Flächennutzungsplänen

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3; ; BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BauGB § 214 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Missbrauch bauplanerischer Vorschriften zur Verhinderung von Einrichtungen für die Windenergie

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Verhinderung von Windenergieanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 559
  • DVBl 2008, 664 (Ls.)
  • BauR 2008, 877
  • BauR 2008, 951
  • ZfBR 2008, 364
 
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Wird zitiert von ... (162)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07
    Die Anforderungen an einen Flächennutzungsplan, mit dem die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeigeführt werden soll, sind in mehreren Urteilen des Senats eingehend dargestellt und begründet worden (Urteile vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287, vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 und - BVerwG 4 C 3.02 - BRS 66 Nr. 11 sowie vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 2.04 - BVerwGE 122, 109).

    Wenn der Träger der Flächennutzungsplanung der Auffassung ist, für seinen Zuständigkeitsbereich sei es im Hinblick auf entsprechende örtliche Besonderheiten nicht möglich, eine ausgewogene Planung zu beschließen, hat er sich darauf zu beschränken, die Zulassung von Windenergieanlagen im Rahmen der Anwendung von § 35 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 BauGB durch das Geltendmachen von öffentlichen Belangen im Einzelfall zu steuern (Urteil vom 17. Dezember 2002 a.a.O. S. 295 f.).

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07
    Die Anforderungen an einen Flächennutzungsplan, mit dem die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeigeführt werden soll, sind in mehreren Urteilen des Senats eingehend dargestellt und begründet worden (Urteile vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287, vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 und - BVerwG 4 C 3.02 - BRS 66 Nr. 11 sowie vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 2.04 - BVerwGE 122, 109).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07
    Hierzu verweist der Senat auf sein Urteil vom 26. April 2007 - BVerwG 4 CN 3.06 - (BVerwGE 128, 382).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07
    Die Anforderungen an einen Flächennutzungsplan, mit dem die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeigeführt werden soll, sind in mehreren Urteilen des Senats eingehend dargestellt und begründet worden (Urteile vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287, vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 und - BVerwG 4 C 3.02 - BRS 66 Nr. 11 sowie vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 2.04 - BVerwGE 122, 109).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07
    Die Anforderungen an einen Flächennutzungsplan, mit dem die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB herbeigeführt werden soll, sind in mehreren Urteilen des Senats eingehend dargestellt und begründet worden (Urteile vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 - BVerwGE 117, 287, vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 und - BVerwG 4 C 3.02 - BRS 66 Nr. 11 sowie vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 2.04 - BVerwGE 122, 109).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 6/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur

    Sie sind disponibel, was sich daran zeigt, dass raumplanerische Gesichtspunkte hier nicht von vornherein vorrangig sind und der Plangeber die weichen Tabuzonen einer erneuten Betrachtung und Bewertung unterziehen muss, wenn er als Ergebnis seiner Untersuchung erkennt, dass er für die Windenergienutzung nicht substanziell Raum schafft (vgl. Urteil vom 24. Januar 2008 - BVerwG 4 CN 2.07 - NVwZ 2008, 559 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 2 A 2.16

    Regionalplan "Havelland-Fläming 2020" ist unwirksam

    Erst, wenn er im letzten Arbeitsschritt feststellt, dass dies nicht in ausreichendem Maße gelungen ist, muss er seine weichen Tabukriterien überprüfen und ggf. ändern (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2.07 -, juris Rn. 15; Urteil des Senats vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, juris Rn. 41).

    Die Beurteilung dieser Frage erfordert eine wertende Gesamtbetrachtung, die maßgeblich auf der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2.07 -, juris Rn. 11; Urteil des Senats vom 24. Februar 2011 - OVG 2 A 2.09 -, juris Rn. 41).

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    (1) Die Anforderungen, die das Abwägungsgebot an eine wirksame Konzentrationsflächenplanung stellt, sind in der Rechtsprechung des Senats geklärt (Urteile vom 17. Dezember 2002 a.a.O., vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 und - BVerwG 4 C 3.02 - NVwZ 2003, 1261, vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 2.04 - BVerwGE 122, 109 und vom 24. Januar 2008 - BVerwG 4 CN 2.07 - NVwZ 2008, 559).

    Wenn die Grenze zur Verhinderungsplanung überschritten ist, kann erst nach einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum beurteilt werden (Urteil vom 24. Januar 2008 a.a.O. Rn. 11).

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