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   BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07   

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BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07 (https://dejure.org/2007,112)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.2007 - 10 C 8.07 (https://dejure.org/2007,112)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 (https://dejure.org/2007,112)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AsylVfG § 24 Abs. 2, § 34 Abs. 1; AufenthG § 59 Abs. 3, § 60 Abs. 7 Satz 1; AuslG § 50 Abs. 3, § 53 Abs. 6; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 2, § 138 Nr. 3
    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches Gehör; substantiierter Beweisantrag; Aufklärungspflicht; Mitwirkungspflicht; Verfahrensmangel; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbezeichnung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG § 24 Abs. 2, § 34 Abs. 1
    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsverbot; Aufklärungspflicht; Erkrankung; Mitwirkungspflicht; Verfahrensmangel; Zielstaatsbezeichnung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches Gehör; substantiierter Beweisantrag

  • verkehrslexikon.de

    Substantiierter Beweisantrag und fachärztliches Attest

  • Wolters Kluwer

    Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Bezug auf Aserbaidschan; Erfordernis der Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attests zur Substantiierung eines das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7; VwGO § 108 Abs. 2; VwGO § 138 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 86 Abs. 1; AsylVfG § 34 Abs. 1; AufenthG § 59 Abs. 3 S. 2; AufenthG § 25 Abs. 3; AsylVfG § 24 Abs. 2
    Verfahrensrecht, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Krankheit, psychische Erkrankung, posttraumatische Belastungsstörung, Verfahrensrüge, Verfahrensmangel, Beweisantrag, Sachaufklärungspflicht, Darlegungserfordernis, fachärztliche ...

  • Judicialis

    AsylVfG § 24 Abs. 2; ; AsylVfG § 34 Abs. 1; ; AufenthG § 59 Abs. 3; ; AufenthG § 60 Abs. 7 Satz 1; ; AuslG § 50 Abs. 3; ; AuslG § 53 Abs. 6; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 108 Abs. 2; ; VwGO § 138 Nr. 3

  • fluechtlingsrat-nrw.de

    Anforderungen an PTBS Gutachten/Beweisantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht: Substantiierungspflicht bei geltend gemachter posttraumatischen Belastungsstörung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Abschiebungsverbot wegen Krankheit führt zu Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung

  • fluechtlingsrat-nrw.de (Pressemitteilung)

    Abschiebungsverbot wegen Krankheit führt zu Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Abschiebungsverbot wegen Krankheit führt zu Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation und Auszüge)

    Anforderungen an die Substantiierung einer posttraumatischen Behandlungsstörung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Substantiierung einer posttraumatischen Behandlungsstörung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Abschiebungsverbot wegen Krankheit führt zu Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Abschiebungsandrohung rechtswidrig aufgrund Abschiebungsverbot wegen Krankheit

  • 123recht.net (Pressemeldung, 11.9.2007)

    Stellung kranker Ausländer geklärt // Keine Behörden-Drohung bei Abschiebungsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 129, 251
  • NVwZ 2008, 329
  • NVwZ 2008, 330
  • DVBl 2008, 132 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (1354)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05

    Verfahrensrecht, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 - die Revision in Bezug auf die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 AufenthG und die Bezeichnung Aserbaidschans als Zielstaat in der Abschiebungsandrohung für beide Kläger zugelassen.

    a) Wie der seinerzeit zuständige 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Zulassungsbeschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 - (NVwZ 2007, 346) bereits ausgeführt hat, durfte das Berufungsgericht den nach Übergang in das schriftliche Verfahren gemäß § 101 Abs. 2 VwGO gestellten Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Erkrankung des Klägers zu 1 an einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) nicht mit der Begründung ablehnen, dass der Kläger zu 1 diese Erkrankung "nicht glaubhaft gemacht" habe.

    Die vom Berufungsgericht angeführte weitere Begründung für die Ablehnung des Beweisantrags ist - wie bereits im Beschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 - ausgeführt, ebenfalls nicht tragfähig.

    Insoweit hält der Senat an der im Zulassungsbeschluss vom 28. März 2006 - BVerwG 1 B 91.05 (a.a.O.) - vertretenen Auffassung nach erneuter Überprüfung der Rüge im Revisionsverfahren nicht mehr fest.

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
    Dementsprechend war nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die auf asylverfahrensrechtlicher Grundlage verfügte Abschiebungsandrohung in einen bestimmten Zielstaat nach § 34 AsylVfG i.V.m. § 50 AuslG (jetzt § 59 AufenthG) nicht deshalb rechtswidrig, weil das Vorliegen der Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 AuslG vom Bundesamt oder im anschließenden gerichtlichen Verfahren festgestellt worden war (vgl. Urteile vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 und vom 5. Februar 2004 - BVerwG 1 C 7.03 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 15 = NVwZ-RR 2004, 534).

    Folgerichtig war auch das Klagebegehren auf Verpflichtung des Bundesamtes zur Feststellung der Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 AuslG bei der typischen Asylklage regelmäßig als letztes, nur hilfsweise - für den Fall der Erfolglosigkeit der vorrangigen Schutzbegehren - geltend gemachtes Begehren zu verstehen, da es bei sachdienlicher Auslegung nicht wie im Fall der zwingenden Abschiebungshindernisse nach § 53 Abs. 1 bis 4 AuslG auch auf die Aufhebung der Zielstaatsbezeichnung in der Abschiebungsandrohung gerichtet war (stRspr, grundlegend Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.12.2005 - 1 B 9.05

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Aufwerfen

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
    Auch an der nur auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG bezogenen Zuständigkeit des Bundesamtes (§ 24 Abs. 2 AsylVfG) und demzufolge an der Zuständigkeit der Ausländerbehörde für die verbleibende Ermessensentscheidung hat das Zuwanderungsgesetz nichts geändert (vgl. Urteil vom 22. November 2005 - BVerwG 1 C 18.04 - BVerwGE 124, 326 Rn.12, ebenso Beschluss vom 21. Dezember 2005 - BVerwG 1 B 9.05 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2ff AufenthG Nr. 5).
  • BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
    Auch an der nur auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG bezogenen Zuständigkeit des Bundesamtes (§ 24 Abs. 2 AsylVfG) und demzufolge an der Zuständigkeit der Ausländerbehörde für die verbleibende Ermessensentscheidung hat das Zuwanderungsgesetz nichts geändert (vgl. Urteil vom 22. November 2005 - BVerwG 1 C 18.04 - BVerwGE 124, 326 Rn.12, ebenso Beschluss vom 21. Dezember 2005 - BVerwG 1 B 9.05 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2ff AufenthG Nr. 5).
  • BVerwG, 05.02.2004 - 1 C 7.03

    Aufhebung der Abschiebungsandrohung; Einschränkung der Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
    Dementsprechend war nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die auf asylverfahrensrechtlicher Grundlage verfügte Abschiebungsandrohung in einen bestimmten Zielstaat nach § 34 AsylVfG i.V.m. § 50 AuslG (jetzt § 59 AufenthG) nicht deshalb rechtswidrig, weil das Vorliegen der Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 AuslG vom Bundesamt oder im anschließenden gerichtlichen Verfahren festgestellt worden war (vgl. Urteile vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 und vom 5. Februar 2004 - BVerwG 1 C 7.03 - Buchholz 402.240 § 50 AuslG Nr. 15 = NVwZ-RR 2004, 534).
  • BVerwG, 29.04.2005 - 1 B 119.04

    Voraussetzungen für die im Ermessen der Ausländerbehörde stehende Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
    Denn eine Pflicht zur Glaubhaftmachung, etwa im Sinne von § 294 ZPO, besteht für die Beteiligten in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess regelmäßig ebenso wenig wie eine Beweisführungspflicht (vgl. Beschlüsse vom 29. April 2005 - BVerwG 1 B 119.04 - und vom 19. Oktober 2001 - BVerwG 1 B 24.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 342 und 317, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174).
  • BVerwG, 02.11.1999 - 8 B 213.99

    Berücksichtigung von Grundpfandrechten i.S.d. Gesetzes zur Klärung offener

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
    Dies würde im Ergebnis auf eine Art Beweisführungspflicht hinauslaufen, die in der Regel mit den verwaltungsprozessualen Grundsätzen nicht vereinbar ist (vgl. aber zu einer gesetzlich vorgesehenen Ausnahme Beschluss vom 2. November 1999 - BVerwG 8 B 213.99 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 9).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
    Denn eine Pflicht zur Glaubhaftmachung, etwa im Sinne von § 294 ZPO, besteht für die Beteiligten in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess regelmäßig ebenso wenig wie eine Beweisführungspflicht (vgl. Beschlüsse vom 29. April 2005 - BVerwG 1 B 119.04 - und vom 19. Oktober 2001 - BVerwG 1 B 24.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 342 und 317, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 - BVerwGE 109, 174).
  • BVerwG, 05.03.2002 - 1 B 194.01

    D (A), Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Rechtliches Gehör, Beweismittel,

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
    Dass die Behauptung der Erkrankung des Klägers zu 1 an einer PTBS mit einhergehender Suizidgefahr ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich aufgestellt oder aus der Luft gegriffen wäre (vgl. etwa Beschluss vom 5. März 2002 - BVerwG 1 B 194.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 320 und Beschluss vom 30. Januar 2002 - BVerwG 1 B 326.01 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69), kann angesichts des vorgelegten fachärztlichen Attests vom 11. März 2005 nicht angenommen werden.
  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den

    Auszug aus BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
    Diese Anforderungen an die Substantiierung ergeben sich aus der Pflicht des Beteiligten, an der Erforschung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 VwGO), die in besonderem Maße für Umstände gilt, die in die eigene Sphäre des Beteiligten fallen (vgl. Beschluss vom 16. Februar 1995 - BVerwG 1 B 205.93 - Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 6).
  • BVerwG, 25.06.2004 - 1 B 234.03

    Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Rahmen eines

  • BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01

    Aufklärungspflicht; Beweisführungspflicht; Glaubhaftmachung; Mitwirkungspflicht;

  • BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01

    Angola, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung,

  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 C 5.16

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

    Denn Rechtsänderungen, die nach der Entscheidung der Vorinstanz eintreten, berücksichtigt das Revisionsgericht nur, wenn die Vorinstanz - entschiede sie anstelle des Revisionsgerichts -sie ebenfalls zu berücksichtigen hätte (BVerwG, Urteile vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 Rn. 19, vom 23. Februar 2011 - 6 C 22.10 - BVerwGE 139, 42 Rn. 14 und vom 25. Juli 2017 - 1 C 10.17 - NVwZ-RR 2017, 887 Rn. 12).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Rechtsänderungen, die nach der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts eintreten, sind zu berücksichtigen, wenn das Tatsachengericht - entschiede es anstelle des Revisionsgerichts - sie seinerseits zu berücksichtigen hätte (BVerwG, Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 Rn. 19).
  • BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17

    Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

    Rechtsänderungen, die nach der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts eingetreten sind, sind zu berücksichtigen, wenn das Tatsachengericht - entschiede es anstelle des Revisionsgerichts - sie seinerseits zu berücksichtigen hätte (BVerwG, Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 - BVerwG 129, 251 Rn. 19); solche Rechtsänderungen sind an den hier entscheidungserheblichen Normen nicht erfolgt.
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