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   EuGH, 25.09.2008 - C-453/07   

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https://dejure.org/2008,3736
EuGH, 25.09.2008 - C-453/07 (https://dejure.org/2008,3736)
EuGH, Entscheidung vom 25.09.2008 - C-453/07 (https://dejure.org/2008,3736)
EuGH, Entscheidung vom 25. September 2008 - C-453/07 (https://dejure.org/2008,3736)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - Art. 7 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich - Aufenthaltsrecht des volljährigen Kindes eines türkischen Arbeitnehmers - Keine Ausübung einer Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Er

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - Art. 7 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich - Aufenthaltsrecht des volljährigen Kindes eines türkischen Arbeitnehmers - Keine Ausübung einer Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis - Voraussetzungen ...

  • EU-Kommission PDF

    Er

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - Art. 7 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich - Aufenthaltsrecht des volljährigen Kindes eines türkischen Arbeitnehmers - Keine Ausübung einer Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis - ...

  • EU-Kommission

    Er

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - Art. 7 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich - Aufenthaltsrecht des volljährigen Kindes eines türkischen Arbeitnehmers - Keine Ausübung einer Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis - ...

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Art. 7 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation (Beschluss Nr. 1/80); Unmittelbare Wirkung des Beschlusses Nr. 1/80; Verlust des Aufenthaltsrechts eines türkischen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    ARB Nr. 1/80 Art. 7 Abs. 1
    D (A), Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, Familienangehörige, Beendigung, Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit

  • Judicialis

    Beschluss Nr. 1/80 Art. 7 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Er

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats - Art. 7 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich - Aufenthaltsrecht des volljährigen Kindes eines türkischen Arbeitnehmers - Keine Ausübung einer Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis - ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Gießen (Deutschland) eingereicht am 4. Oktober 2007 - Hakan Er gegen Wetteraukreis

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Verwaltungsgericht Gießen - Auslegung von Art. 7 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation und von Art. 59 des am 23. November 1970 unterzeichneten und ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 1337
  • EuZW 2008, 756
  • DÖV 2009, 38
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 18.07.2007 - C-325/05

    Derin - Assoziierung EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 6, 7 und 14

    Auszug aus EuGH, 25.09.2008 - C-453/07
    27 und 28, und vom 18. Juli 2007, Derin, C-325/05, Slg. 2007, I-6495, Randnr. 47).

    Die Rechte, die diese Bestimmung dem Kind eines türkischen Arbeitnehmers hinsichtlich der Beschäftigung in dem betreffenden Mitgliedstaat verleiht, setzen notwendig das Bestehen eines entsprechenden Aufenthaltsrechts des Betroffenen voraus, da dem Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt und auf tatsächliche Ausübung einer Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis sonst jede Wirkung genommen würde (vgl. insbesondere Urteile vom 11. November 2004, Cetinkaya, C-467/02, Slg. 2004, I-10895, Randnr. 31, und Derin, Randnr. 47).

    36 und 38, Derin, Randnr. 54, vom 7. Juli 2005, Aydinli, C-373/03, Slg. 2005, I-6181, Randnr. 27, vom 16. Februar 2006, Torun, C-502/04, Slg. 2006, I-1563, Randnr. 21, und vom 4. Oktober 2007, Polat, C-349/06, Slg. 2007, I-8167, Randnr. 21).

    Im Gegensatz zu den türkischen Arbeitnehmern, auf die diese Bestimmung Anwendung findet, hängt die Rechtsstellung ihrer in Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 genannten Familienangehörigen nicht von der Ausübung einer Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis ab (vgl. Urteil Derin, Randnr. 56).

  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

    Auszug aus EuGH, 25.09.2008 - C-453/07
    Der Gerichtshof hat festgestellt, dass das durch keine Voraussetzungen eingeschränkte Recht des Betroffenen, eine frei von ihm gewählte Beschäftigung aufzunehmen, ausgehöhlt würde, wenn die zuständigen nationalen Behörden die Möglichkeit hätten, die Ausübung der dem türkischen Migranten unmittelbar durch den Beschluss Nr. 1/80 verliehenen, genau bestimmten Rechte an Bedingungen zu knüpfen oder in irgendeiner Weise einzuschränken (vgl. Urteil vom 16. März 2000, Ergat, C-329/97, Slg. 2000, I-1487, Randnr. 41).

    Daher sind die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt, Bestimmungen über den Aufenthalt zu erlassen, die geeignet sind, die Ausübung der Rechte zu beeinträchtigen, die den Personen, die die in dem Beschluss Nr. 1/80 aufgestellten Voraussetzungen erfüllen und sich somit bereits ordnungsgemäß in den Aufnahmemitgliedstaat integriert haben, durch den Beschluss ausdrücklich verliehen werden (vgl. Urteil Ergat, Randnr. 42).

    Insbesondere kommt es darauf an, einer solchen Person nicht genau in dem Augenblick ihr Aufenthaltsrecht zu nehmen, in dem sie aufgrund des freien Zugangs zu einer von ihr gewählten Beschäftigung die Möglichkeit hat, sich dauerhaft in den Aufnahmemitgliedstaat zu integrieren (vgl. in diesem Sinne Urteil Ergat, Randnr. 43).

    So hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass es nur zwei Arten von Beschränkungen der Rechte geben kann, die Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 den Familienangehörigen türkischer Arbeitnehmer verleiht, die die Voraussetzungen dieses Absatzes erfüllen: Entweder stellt die Anwesenheit des türkischen Migranten im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Art. 14 Abs. 1 des Beschlusses dar, oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (vgl. Urteile Ergat, Randnrn.

  • EuGH, 04.10.2007 - C-349/06

    Polat - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 7

    Auszug aus EuGH, 25.09.2008 - C-453/07
    36 und 38, Derin, Randnr. 54, vom 7. Juli 2005, Aydinli, C-373/03, Slg. 2005, I-6181, Randnr. 27, vom 16. Februar 2006, Torun, C-502/04, Slg. 2006, I-1563, Randnr. 21, und vom 4. Oktober 2007, Polat, C-349/06, Slg. 2007, I-8167, Randnr. 21).

    Dass der Betroffene dem Arbeitsmarkt mehrere Jahre lang nicht zur Verfügung stand, hindert ihn somit nicht daran, sich auf Art. 7 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 zu berufen, um ein Aufenthaltsrecht im Aufnahmemitgliedstaat geltend zu machen (vgl. Urteil Polat, Randnr. 21).

  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus EuGH, 25.09.2008 - C-453/07
    Die Rechte, die diese Bestimmung dem Kind eines türkischen Arbeitnehmers hinsichtlich der Beschäftigung in dem betreffenden Mitgliedstaat verleiht, setzen notwendig das Bestehen eines entsprechenden Aufenthaltsrechts des Betroffenen voraus, da dem Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt und auf tatsächliche Ausübung einer Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis sonst jede Wirkung genommen würde (vgl. insbesondere Urteile vom 11. November 2004, Cetinkaya, C-467/02, Slg. 2004, I-10895, Randnr. 31, und Derin, Randnr. 47).

    45, 46 und 48, Cetinkaya, Randnrn.

  • EuGH, 07.07.2005 - C-373/03

    Aydinli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus EuGH, 25.09.2008 - C-453/07
    36 und 38, Derin, Randnr. 54, vom 7. Juli 2005, Aydinli, C-373/03, Slg. 2005, I-6181, Randnr. 27, vom 16. Februar 2006, Torun, C-502/04, Slg. 2006, I-1563, Randnr. 21, und vom 4. Oktober 2007, Polat, C-349/06, Slg. 2007, I-8167, Randnr. 21).
  • EuGH, 16.02.2006 - C-502/04

    Torun - Assoziation EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 7

    Auszug aus EuGH, 25.09.2008 - C-453/07
    36 und 38, Derin, Randnr. 54, vom 7. Juli 2005, Aydinli, C-373/03, Slg. 2005, I-6181, Randnr. 27, vom 16. Februar 2006, Torun, C-502/04, Slg. 2006, I-1563, Randnr. 21, und vom 4. Oktober 2007, Polat, C-349/06, Slg. 2007, I-8167, Randnr. 21).
  • EuGH, 17.04.1997 - C-351/95

    Kadiman / Freistaat Bayern

    Auszug aus EuGH, 25.09.2008 - C-453/07
    Insbesondere haben sie nach dem zweiten Gedankenstrich dieser Bestimmung das Recht auf freien Zugang zu jeder von ihnen gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis im Aufnahmemitgliedstaat, wenn sie dort seit mindestens fünf Jahren ihren ordnungsgemäßen Wohnsitz haben (vgl. Urteile vom 17. April 1997, Kadiman, C-351/95, Slg. 1997, I-2133, Randnrn.
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    In diesem Zusammenhang genügt der Hinweis, dass es nur zwei Arten von Beschränkungen der Rechte geben kann, die der Beschluss Nr. 1/80 den türkischen Staatsangehörigen verleiht, die die Voraussetzungen dieses Beschlusses erfüllen: Entweder stellt die Anwesenheit des türkischen Migranten im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Art. 14 Abs. 1 des Beschlusses dar, oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. September 2008, Er, C-453/07, Slg. 2008, I-7299, Randnr. 30).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

    Daraus folgt, dass ein gemäß Art. 7 ARB 1/80 assoziationsberechtiger türkischer Staatsangehöriger sein Aufenthaltsrecht nicht allein deshalb verlieren kann, weil er wegen der Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe keine Beschäftigung ausgeübt hat und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand; denn die Rechtsstellung der in Art. 7 ARB 1/80 genannten Familienangehörigen hängt nicht von der Ausübung einer Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis ab (EuGH, Urteil vom 25. September 2008 - Rs. C-453/07 - Er - NVwZ 2008, 1337 Rn. 31 f.).

    Ob der Betreffende dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stand, ist ohne Bedeutung, weil die Rechtsstellung der in Art. 7 ARB 1/80 genannten Familienangehörigen nicht von der Ausübung einer Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis abhängt (EuGH, Urteil vom 25. September 2008 - Rs. C-453/07 - Er - a.a.O. Rn. 31).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2013 - 11 S 208/13

    Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs; Beurteilungszeitpunkt des

    Es entspricht mittlerweile ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dass die Aufenthaltsrechte nach Art. 7 ARB 1/80 nur unter zwei Voraussetzungen verloren gehen: entweder in den Fällen der Ausweisung nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 oder bei Verlassen des Aufnahmemitgliedstaates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 22.12.2010 - C-303/08 - Rn. 42 ff. - Bozkurt - und vom 25.09.2008 - C-453/07 - Rn. 30 f. - Er - BVerwG, Urteil vom 09.08.2007 - 1 C 47.06 - juris; GK-AufenthG, Art. 7 ARB 1/80 Rn. 91; Renner, a.a.O., § 4 Rn. 161 ff.).
  • EuGH, 22.12.2010 - C-303/08

    Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7

    Nach einer gewissen Zeit eines solchen Wohnsitzes erhält der Betroffene das Recht auf Ausübung einer Tätigkeit, ohne dass Art. 7 Abs. 1 insoweit für den Erwerb eines durch den Beschluss Nr. 1/80 gewährleisteten Rechts eine Auflage oder eine Bedingung vorsieht (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 7. Juli 2005, Aydinli, C-373/03, Slg. 2005, I-6181, Randnrn. 29 und 31, vom 18. Juli 2007, Derin, C-325/05, Slg. 2007, I-6495, Randnr. 56, und vom 25. September 2008, Er, C-453/07, Slg. 2008, I-7299, Randnrn.
  • EuGH, 18.12.2008 - C-337/07

    Altun - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80

    Zudem würde das Recht der Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers auf Zugang zum Arbeitsmarkt nach Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 ausgehöhlt, wenn die zuständigen nationalen Behörden die Möglichkeit hätten, die Ausübung der dem türkischen Migranten unmittelbar durch den Beschluss verliehenen, genau bestimmten Rechte an Bedingungen zu knüpfen oder in irgendeiner Weise einzuschränken (Urteile Ergat, Randnr. 41, und vom 25. September 2008, Er, C-453/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2011 - 11 S 189/11

    Zur generalpräventiven Ausweisung eines in Deutschland geborenen und

    Sowohl die Rechtsposition nach Art. 7 Satz 2 ARB 1/80 als auch diejenige nach Art. 7 Satz 1 zweiter Spiegelstrich - und damit das Aufenthaltsrecht - erlöschen, wenn der türkische Staatsangehörige den Aufnahmemitgliedstaat für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen hat (st. Rspr. des EuGH; vgl. etwa Urteil vom 22.12.2010 - C-303/08 - Rn. 42, vom 04.02.2010 - C-14/09 - Rn. 42, vom 18.12.2008 - C-337/07 - Rn. 62, vom 25.09.2008 - C-453/07 - Rn. 30 f., vom 18.07.2007 - C-325/05 - Rn. 45, vom 16.02.2006 - C-502/04 - Rn. 25, vom 07.07.2005 -C-373/03 - Rn. 27, vom 11.11.2004 - C-467/02 - Rn.36 und vom 17.04.1997 - C-351/95 - Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2016 - C-508/15

    Ucar - Vorlagen zur Vorabentscheidung - Assoziationsabkommen zwischen der

    Vor allem hängt der Status der in Art. 7 des Beschlusses Nr. 1/80 genannten Familienangehörigen im Unterschied zu dem Status der türkischen Arbeitnehmer gemäß Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 nicht von der Ausübung einer Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis ab: vgl. Urteile vom 7. Juli 2005, Aydinli (C-373/03, EU:C:2005:434, Rn. 29), vom 18. Juli 2007, Derin (C-325/05, EU:C:2007:442, Rn. 56), und vom 25. September 2008, Er (C-453/07, EU:C:2008:524, Rn. 31).

    Gleiches würde gelten, wenn es gegenüber Herrn Kilic geltend gemacht würde, vgl. Urteil vom 25. September 2008, Er (C-453/07, EU:C:2008:524, Rn. 34).

    11 - Vgl. insbesondere Urteile vom 22. Juni 2000, Eyüp (C-65/98, EU:C:2000:336, Rn. 25), vom 18. Juli 2007, Derin (C-325/05, EU:C:2007:442, Rn. 47), vom 25. September 2008, Er (C-453/07, EU:C:2008:524, Rn. 25), vom 18. Dezember 2008, Altun (C-337/07, EU:C:2008:744, Rn. 20), vom 8. Dezember 2011, Ziebell (C-371/08, EU:C:2011:809, Rn. 48), und vom 29. März 2012, Kahveci (C-7/10 und C-9/10, EU:C:2012:180, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417

    Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter

    Die streitgegenständliche Verfügung beseitigt das Aufenthaltsrecht des Klägers jedoch gerade aus solchen, dem erhöhten Ausweisungsschutz nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 genügenden Gründen (vgl. hierzu EuGH vom 16.3.2000 InfAuslR 2000, 217, vom 11.11.2004 InfAuslR 2005, 13 und vom 25.9.2008 InfAuslR 2008, 423).
  • VG Darmstadt, 29.10.2010 - 5 L 675/10

    Verlust erworbener Rechte nach Assoziierungsabkommen EWG-Türkei; hier: Trennung

    Die Rechte aus Art. 7 ARB gehen nach der Rechtsprechung des EuGH nur verloren, wenn die Voraussetzungen des Art. 14 ARB vorliegen oder wenn der Familienangehörige das Bundesgebiet für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlässt (st. Rspr., zuletzt EuGH, Urt. v. 04.02.2010 - C-14/09 [Genc] - NVwZ 2010, 367, Rdnr. 43; Urt. v. 18.12.2008 - C-337/07 [Altun] - InfAuslR 2009, 93 = NVwZ 2009, 235, Rdnr. 62; Urt. v. 25.09.2008 - C-453/07 [Er] -, NVwZ 2008, 1337, Rdnr. 30).

    Weder durch den nach Ablauf der Dreijahresfrist eingetretenen Wegfall der Lebensgemeinschaft mit dem früheren Ehemann (vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 07.07.2005 - Rs. C-373/03 [Aydinli] -, InfAuslR 2005, 352 = NVwZ 2005, 1292, Rdnr. 26), noch durch eine jahrelange Beschäftigungslosigkeit (vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 25.09.2008 - C-453/07 [Er] -, NVwZ 2008, 1337, Rdnr. 32), noch durch den Umstand, dass der Familienangehörige zu keiner Zeit Rechte in Bezug auf Beschäftigung und Aufenthalt nach Art. 6 Abs. 1 ARB erworben hat (EuGH, Urt. v. 18.07.2007 - Rs. C-325/05 [Derin] -, NVwZ 2007, 1393, Rdnr. 56, 57), erlischt das einmal entstandene Aufenthaltsrecht nach Art. 7 ARB.

    In der Rechtssache Er entschied der EuGH, soweit ein Antragsteller im Alter von 23 Jahren noch immer keine Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis ausübe, stehe dies der Gewährung eines Aufenthaltsrechts nicht entgegen (EuGH, Urt. v. 25.09.2008 - C-453/07 [Er] -, NVwZ 2008, 1337, Rdnr. 33).

    Es sei im Gegenteil wichtig, dass ihm dieses Recht nicht entzogen werde, da es ihm ohne Aufenthaltsrecht nicht möglich ist, eine solche Beschäftigung aufzunehmen und das ihm durch diese Bestimmung verliehene Recht auszuüben, um sich besser in den Aufnahmemitgliedstaat zu integrieren (EuGH, Urt. v. 25.09.2008 - C-453/07 [Er] -, NVwZ 2008, 1337, Rdnr. 34).

  • VGH Bayern, 15.10.2009 - 19 CS 09.2194

    Kein Erlöschen des Aufenthaltsrechts aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 bei Rückkehr aus

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erlischt ein Aufenthaltsrecht aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 nur dann, wenn es gemäß Art. 14 ARB 1/80 rechtmäßig aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit beschränkt wurde oder wenn der Rechtsinhaber das Gebiet des aufnehmenden EU-Mitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum und ohne berechtigte Gründe verlässt (vgl. EuGH, Urteil vom 16.3.2000, Rs C-329/97 - "Ergat" -, InfAuslR 2000, 217 [220]; Urteil vom 11.11.2004, Rs C-467/02 - "Cetinkaya" -, NVwZ 2005, 198 [199]; Urteil vom 7.7.2005 - Rs C-373/03 - "Aydinli" -, DVBl 2005, 1256 [1257]; Urteil vom 16.2.2006 - Rs C-502/04 - "Torun" -, NVwZ 2006, 556 [557]; Urteil vom 18.7.2007 - Rs C-325/05 - "Derin" -, InfAuslR 2007, 326 [328]; Urteil vom 25.9.2008 - Rs C-453/07 - "Er" -, InfAuslR 2008, 423; Urteil vom 18.12.2008 - Rs C-337/07 - "Altun" -, NVwZ 2009, 235 [238]).

    Anders als das Aufenthaltsrecht aus Art. 6 ARB 1/80, ist dasjenige aus Art. 7 ARB 1/80 nicht von einer aktuellen Zugehörigkeit des Rechtsträgers zum inländischen Arbeitsmarkt abhängig (vgl. EuGH, Urteil vom 18.7.2007 - Rs C-325/05 - "Derin" -, InfAuslR 2007, 326 [328]; Urteil vom 25.9.2008 - Rs C-453/07 - "Er" -, InfAuslR 2008, 423 [424]; VGH BW, Beschluss vom 31.7.2007 - 11 S 723/07 -, InfAuslR 2007, 373 [374]).

    Fragen der Unterhaltssicherung spielen insoweit entgegen der Auffassung der Landesanwaltschaft gerade keine Rolle, da das Aufenthaltsrecht aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 nicht voraussetzt, dass der Familienangehörige eine Beschäftigung im Lohn- und Gehaltsverhältnis ausübt oder auch nur anstrebt (vgl. EuGH, Urteil vom 7.7.2005 - Rs C-373/03 - "Aydinli" -, DVBl 2005, 1256 [1257]), noch bei seinen Eltern lebt und von diesen unterhalten wird (vgl. Urteil vom 18.7.2007 - Rs C-325/05 - "Derin" -, InfAuslR 2007, 326 [328]) oder an staatlichen Berufsförderprogrammen zwar teilgenommen, diese jedoch nicht erfolgreich abgeschlossen hat (vgl. EuGH, Urteil vom 25.9.2008 - Rs C-453/07 - "Er" -, InfAuslR 2008, 423 [424]) und deshalb seinen Lebensunterhalt dauerhaft nur durch die Inanspruchnahme von Sozialleistungen wird sichern können (vgl. zu dieser Rechtsentwicklung instruktiv: Kurzidem, in: Kluth/Hund/Maaßen, Zuwanderungsrecht, 2008, § 7 RdNr. 31 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2009 - 11 S 2472/08

    Verlust eines unbefristeten Aufenthaltsrechts durch nicht lediglich formell

  • VG Bayreuth, 17.03.2015 - B 4 S 15.3

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Ausweisungsgrund, Sicherung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 18 A 2765/07

    Erlöschen eines Aufenthaltsrechts aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 im Falle der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2009 - 7 B 10454/09

    Erlöschen des Aufenthaltsrechts nach EWGAssRBes 1/80 § 7 S 1, Auswirkungen des

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2011 - C-7/10

    Kahveci - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Aufenthaltsrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-303/08

    Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Satz 1 des Beschlusses Nr.

  • VG Darmstadt, 30.12.2008 - 5 L 978/08

    Aufenthaltsrecht eines türkischen TJ-Anhängers

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - 7 B 24.13

    Türkei; Ausweisung; Straftaten; Spezialprävention; Vier-Augen-Prinzip; kein

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2009 - 11 N 48.08

    Visum/Aufenthaltserlaubnis zur Wiederkehr/Türke; kein gesetzlicher Anspruch wegen

  • VG Aachen, 13.04.2016 - 8 K 613/14

    Einreise- und Aufenthaltsverbot; Befristung; Ermessen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2010 - 12 B 26.09

    Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht,

  • VG Freiburg, 19.01.2010 - 3 K 2399/08

    Erlöschen von Ansprüche nach Art. 6 oder Art. 7 EWGAssRBes 1/80 mit dem Erwerb

  • VG Stuttgart, 19.01.2021 - 5 K 3369/20

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Ableitung eines Aufenthaltsrechts nach

  • VG München, 14.04.2016 - M 12 K 15.5829

    Verlust des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts

  • VG Bayreuth, 08.05.2012 - B 1 K 10.631

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis

  • VG Düsseldorf, 07.12.2010 - 22 K 4240/09

    Aufenthaltserlaubnis, türkische Staatsangehörige, Assoziationsberechtigte,

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2014 - C-171/13

    Demirci u.a. - Assoziierung zwischen der EWG und der Türkei - Beschluss Nr. 3/80

  • OVG Bremen, 10.06.2010 - 1 B 119/10

    Begründung eines besonderen Ausweisungsschutzes durch die Fortgeltungsfiktion des

  • VG Freiburg, 15.03.2011 - 3 K 1723/09

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung eines türkischen Staatsangehörigen;

  • VG Regensburg, 14.08.2012 - RN 9 S 12.863

    Keine Geltung des sog. "Vier-Augen-Prinzips" nach Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG bei

  • VG Darmstadt, 12.11.2010 - 5 L 1411/10

    Verlust erworbener Rechte nach Assoziierungsabkommen EWG-Türkei wegen Dauer des

  • VG München, 16.03.2011 - M 23 K 10.2469

    Assoziationsrechtliche Aufenthaltserlaubnis für türkische Staatsangehörige

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