Weitere Entscheidung unten: VerfG Brandenburg, 18.10.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.2007 - 4 BN 46.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1002
BVerwG, 26.11.2007 - 4 BN 46.07 (https://dejure.org/2007,1002)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2007 - 4 BN 46.07 (https://dejure.org/2007,1002)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2007 - 4 BN 46.07 (https://dejure.org/2007,1002)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    FFH-Richtlinie Art. 6 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b
    Normenkontrolle; Bebauungsplan; FFH-Gebiet; erhebliche Beeinträchtigung; Vorprüfung; Verträglichkeitsprüfung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    FFH-Richtlinie Art. 6 Abs. 3
    Bebauungsplan; FFH-Gebiet; Normenkontrolle; Verträglichkeitsprüfung; Vorprüfung; erhebliche Beeinträchtigung

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Anforderungen an die Erstellung einer Flora-Fauna-Habitat-Vorprüfung (FFH-Vorprüfung) (sog. Screening); Prüfung der Erforderlichkeit der FFH-Verträglichkeitsprüfung auf Grundlage der europarechtlichen FFH-Vorprüfung; Aufrechterhaltung der Funktion der ...

  • Judicialis

    FFH-Richtlinie Art. 6 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Naturschutzrecht; Bauplanungsrecht - Normenkontrolle; Bebauungsplan; FFH-Gebiet; erhebliche Beeinträchtigung; Vorprüfung; Verträglichkeitsprüfung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    FFH-Richtlinie: Vorprüfung & Verträglichkeitsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • fuesser.de (Kurzinformation)

    Das FFH- Screening - Letzte Ausfahrt vor Westumfahrung Halle?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 210
  • DVBl 2008, 264 (Ls.)
  • BauR 2008, 641
  • ZfBR 2008, 270
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2007 - 4 BN 46.07
    Erst wenn das zu bejahen ist, schließt sich die Verträglichkeitsprüfung mit ihren Anforderungen an den diese Besorgnis ausräumenden naturschutzfachlichen Gegenbeweis an (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1).

    Der Verwaltungsgerichtshof weicht in der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine FFH-Vorprüfung erforderlich ist, nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - (BVerwGE 128, 1) ab.

    Das Bundesverwaltungsgericht legt diese Vorschrift in seinem Urteil vom 17. Januar 2007 (a.a.O. Rn. 60) dahin aus, dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nur erforderlich sei, wenn und soweit erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzgebiets nicht "offensichtlich ausgeschlossen werden können".

    Erst wenn bei einem Vorhaben aufgrund der Vorprüfung nach Lage der Dinge ernsthaft die Besorgnis nachteiliger Auswirkungen entstanden ist, kann dieser Verdacht nur durch eine schlüssige naturschutzfachliche Argumentation ausgeräumt werden, mit der ein Gegenbeweis geführt wird (vgl. Urteil vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - a.a.O. Rn. 62).

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2007 - 4 BN 46.07
    Der Zulassungsgrund der Divergenz liegt vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben (revisiblen) Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem ebensolchen Rechtssatz in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Widerspruch tritt (vgl. Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712; stRspr).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 2 L 11/16

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Eine FFH-Vorprüfung ist ausreichend und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen offensichtlich ausgeschlossen werden können, also keine vernünftigen Zweifel am Ausbleiben von erheblichen Beeinträchtigungen bestehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 A 20.05 -, juris RdNr. 58 und 60; Beschl. v. 26.11.2007 - 4 BN 46.07 -, juris RdNr. 6; Urt. v. 29.09.2011 - 7 C 21.09 -, juris RdNr. 40).
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2018 - 12 LB 118/16

    Alternativenprüfung; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung;

    43, 58 und 60; Beschl. v. 26.11.2007 - BVerwG 4 BN 46.07 -, NVwZ 2008, 210 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 6, und Urt. v. 29.9.2011 - BVerwG 7 C 21.09 -, NVwZ 2012, 176 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 40).
  • VGH Hessen, 02.01.2009 - 11 B 368/08

    Ausbau des Flughafens Frankfurt a.M.; FFH-Gebiet; Vogelschutzgebiet; Fluglärm;

    Sind Beeinträchtigungen ernstlich zu besorgen, schließt sich die eigentliche Verträglichkeitsprüfung mit ihren Anforderungen an den diese Besorgnis ausräumenden naturschutzfachlichen Gegenbeweis an (vgl. dazu unten sowie BVerwG, Beschluss vom 16. November 2007 - 4 BN 46.07 -, NuR 2008, 115).
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Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 11/07 EA, 47/07   

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https://dejure.org/2007,18406
VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 11/07 EA, 47/07 (https://dejure.org/2007,18406)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18.10.2007 - VfGBbg 11/07 EA, 47/07 (https://dejure.org/2007,18406)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - VfGBbg 11/07 EA, 47/07 (https://dejure.org/2007,18406)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    GG, Art. 33 Abs. 4; VwGO, § 123; LV, Art. 21 Abs. 2 Satz 1; LV, Art. 12; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 46; LBG, § 148 a
    Subsidiarität; Gleichheitsgrundsatz

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Vorgaben bei der Besetzung von Stellen - Subsidiarität; Gleichheitsgrundsatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 210
  • NVwZ mit NVwZ-RR 2008, 210
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfG Brandenburg, 16.06.2005 - VfGBbg 2/05

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch amtsgerichtliche

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 11/07
    Offen bleiben kann hierbei, ob - wie der Beschwerdeführer meint - Art. 21 Abs. 2 Satz 1 LV tatsächlich "keine abweichenden Inhalte" im Vergleich zu Art. 33 Abs. 4 GG besitzt (zur Entscheidungskompetenz des Landesverfassungsgericht im bundesrechtlich geregelten Verfahren bei inhaltsgleichen Grundrechten vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 - m.w.N.).
  • BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87

    Umfang der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG im

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 11/07
    Art. 33 Abs. 4 GG dient nicht dem Schutz oder den Interessen eines Einzelnen, sondern stellt lediglich das Strukturprinzip sicher, daß hoheitsrechtliche Befugnisse "in der Regel " durch Beamte wahrgenommen werden (BVerfG, Beschluß vom 18. Februar 1988 - 2 BvR 1324/87 - m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 14.12.2000 - VfGBbg 62/00

    Rechtsschutzbedürfnis; Staatszielbestimmung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 11/07
    Mit der Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde erübrigt sich eine Entscheidung über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 19. November 1998 - VfGBbg 39/98 EA - und Beschluß vom 14. Dezember 2000 - VfGBbg 62/00 EA -).
  • VerfG Brandenburg, 19.11.1998 - VfGBbg 39/98

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen erstinstanzlichen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 11/07
    Mit der Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde erübrigt sich eine Entscheidung über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 19. November 1998 - VfGBbg 39/98 EA - und Beschluß vom 14. Dezember 2000 - VfGBbg 62/00 EA -).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 11/07
    Es bedarf unter dem Gesichtpunkt der Subsidiarität nicht erst der Durchführung des verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahrens, da der hier als verletzt gerügte Grundrechtsverstoß gerade auf der Versagung von Eilrechtsschutz beruht (BVerfG, Beschluß vom 08. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 - m. w. N.).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 11/07
    Dieser Grundsatz verpflichtet den jeweiligen Beschwerdeführer dazu, bereits im jeweiligen fachgerichtlichen Rechtsschutzverfahren die verfassungsrechtlich relevanten Aspekte aufzuzeigen, um so dem Fachgericht Gelegenheit zu geben, eine Überprüfung auch insoweit vorzunehmen (vgl. BVerfGE 64, 129, 143; 66, 337, 364; 68, 384, 389; 81, 97, 102).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 11/07
    Der Beschwerdeführer verkennt, daß abschließend das Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 01. Juni 2007 selbständig tragend darauf abgestellt hat, daß der Antragsgegner rechtlich nicht gehalten gewesen wäre, einen etwa erlangten Bewährungsvorsprung des Beigeladenen quasi in Abkehr vom Prinzip der Bestenauslese bei einer neuerlichen Auswahlentscheidung zwingend auszublenden (s. auch BVerfG, Beschluß vom 20. März 2007, NVwZ 2007, 691-693).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 11/07
    Dieser Grundsatz verpflichtet den jeweiligen Beschwerdeführer dazu, bereits im jeweiligen fachgerichtlichen Rechtsschutzverfahren die verfassungsrechtlich relevanten Aspekte aufzuzeigen, um so dem Fachgericht Gelegenheit zu geben, eine Überprüfung auch insoweit vorzunehmen (vgl. BVerfGE 64, 129, 143; 66, 337, 364; 68, 384, 389; 81, 97, 102).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 18.10.2007 - VfGBbg 11/07
    Dieser Grundsatz verpflichtet den jeweiligen Beschwerdeführer dazu, bereits im jeweiligen fachgerichtlichen Rechtsschutzverfahren die verfassungsrechtlich relevanten Aspekte aufzuzeigen, um so dem Fachgericht Gelegenheit zu geben, eine Überprüfung auch insoweit vorzunehmen (vgl. BVerfGE 64, 129, 143; 66, 337, 364; 68, 384, 389; 81, 97, 102).
  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Die Angestellten- oder Beamteneigenschaft ist auch unter dem Blickwinkel des Art. 33 Abs. 4 GG grundsätzlich kein Gesichtspunkt, der unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betrifft (vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - VfGBbg 11/07 EA -, NVwZ 2008, S. 210; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2007 - OVG 4 S 4.07 -, juris, Rn. 7 f.; anders OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 1 M 159/10 -, LKV 2011, S. 178 ; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 1 B 1786/07 -, juris, Rn. 50 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2008 - 1 B 1786/07
    vgl. zu einen etwaigen Verstoß gegen Art. 87a Abs. 2 GG bei der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007, a.a.O., S. 195, unter Bezugnahme auf den Beschluss des BayVGH vom 29. Juli 1993 - 3 CE 93.1964 -, ZBR 1994, 350, 352, der die Rüge einer Verletzung des Funktionsvorbehalts des Art. 33 Abs. 4 GG betraf; siehe auch Sander, Art. 33 Abs. 4 GG im (Zwie)-Licht der Rechtsprechung, ZBR 2001, 391, 393 f.; a. A. (jeweils zu Art. 33 Abs. 2 GG) BbgVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - VfGBbg 11/07 EA -, NVwZ 2008, 210; OVG Bbg., Beschluss vom 1. Juni 2007 - 4 S 4.07 -, juris.
  • VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 59/11

    § 55 Abs. 1 Satz 2 WHG verhindert keinen Anschluss- und Benutzungszwang

    Wird dies - wie hier - versäumt, obwohl die Geltendmachung der behaupteten Grundrechtsverletzung möglich und zumutbar gewesen wäre, so ist es dem Beschwerdeführer verwehrt, die entsprechende Rüge nachträglich mit der Verfassungsbeschwerde geltend zu machen (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2007 - VfGBbg 11/07 EA -, NVwZ-RR 2008, 210 und 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.11.2012 - VfGBbg 61/11

    Anschluss- und Benutzung; Befreiung; private Anlage; höherer Umweltstandard;

    Wird dies - wie hier - versäumt, obwohl die Geltendmachung der behaupteten Grundrechtsverletzung möglich und zumutbar gewesen wäre, so ist es dem Beschwerdeführer verwehrt, die entsprechende Rüge nachträglich mit der Verfassungsbeschwerde geltend zu machen (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2007 - VfGBbg 11/07 EA -, NVwZ-RR 2008, 210 und 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.12.2012 - VfGBbg 62/11

    Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; private Anlage; höherer

    Wird dies - wie hier - versäumt, obwohl die Geltendmachung der behaupteten Grundrechtsverletzung möglich und zumutbar gewesen wäre, so ist es dem Beschwerdeführer verwehrt, die entsprechende Rüge nachträglich mit der Verfassungsbeschwerde geltend zu machen (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2007 - VfGBbg 11/07 EA -, NVwZ-RR 2008, 210 und 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.12.2012 - VfGBbg 60/11

    Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; private Anlage; höherer

    Wird dies - wie hier - versäumt, obwohl die Geltendmachung der behaupteten Grundrechtsverletzung möglich und zumutbar gewesen wäre, so ist es dem Beschwerdeführer verwehrt, die entsprechende Rüge nachträglich mit der Verfassungsbeschwerde geltend zu machen (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2007 - VfGBbg 11/07 EA -, NVwZ-RR 2008, 210 und 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 21.12.2012 - VfGBbg 58/11

    Anschluss- und Benutzungszwang; Befreiung; private Anlage; höherer

    Wird dies - wie hier - versäumt, obwohl die Geltendmachung der behaupteten Grundrechtsverletzung möglich und zumutbar gewesen wäre, so ist es dem Beschwerdeführer verwehrt, die entsprechende Rüge nachträglich mit der Verfassungsbeschwerde geltend zu machen (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2007 - VfGBbg 11/07 EA -, NVwZ-RR 2008, 210 und 27. Mai 2011 - VfGBbg 20/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
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