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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05   

Volltextveröffentlichungen (10)

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Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Schutz der Intimsphäre setzt der Kunstfreiheit Grenzen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.10.2007)

    Schutz der Intimsphäre kommt vor Kunstfreiheit // Roman "Esra" von Maxim Biller bleibt verboten

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Schutz der Intimsphäre setzt der Kunstfreiheit Grenzen

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  • Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)

    Schriftsteller dürfen in Romanen nicht ohne weiteres intime Details aus dem Leben realer Personen veröffentlichen ("Esra")

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Schutz der Intimsphäre setzt der Kunstfreiheit Grenzen

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Abwägung von Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Roman "Esra": Schutz der Intimsphäre setzt Kunstfreiheit Grenzen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Biller-Roman »Esra« bleibt verboten

  • wz-newsline.de (Pressebericht, 16.10.2007)

    Esra-Urteil: Das Ende der Kunstfreiheit?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Telemedicus (Entscheidungsanmerkung)

    Fall "Esra": Roman verletzt Persönlichkeitsrecht

  • e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kunstfreiheit vs. Schutz der Intimsphäre - Der Fall "Esra"

Sonstiges (12)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 13.06.2007, Az.: 1 BvR 1783/05 (Verbot des Romans "Esra" von Maxim Biller)" von Prof. Dr. Stefan Muckel, original erschienen in: JA 2008, 153 - 155.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Fiktion und Fortschritt - Die "Esra"-Entscheidung des BVerfG und ihre Konsequenzen" von RA Jochen Neumeyer, original erschienen in: AfP 2007, 509 - 516.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Nochmals: Der Fall "Esra" und das Verhältnis von Fiktion und Wirklichkeit" von Prof. Dr. Karl-Heinz Ladeur, original erschienen in: AfP 2008, 30 - 32.

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Von "Esra" zu "Rohtenburg"" von RA Dr. Markus Robak, original erschienen in: AfP 2009, 325 - 335.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum urteil des BVerfG vom 13.6.2007, Az.: 1 BvR 1783/05 (Kunstfreiheit und Verletzung des Persönlichkeitsrechts)" von Prof. Dr. Christoph Enders, original erschienen in: JZ 2008, 581 - 584.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Der geschlossene Vorhang - Der Beschluss des BVerfG zum "ESRA" - Fall" von RA Dr. Bernhard von Becker, original erschienen in: K&R 2007, 620 - 622.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Dichtung oder Wahrheit?" von RAin Dr. Eva Ines Obergfell, original erschienen in: ZUM 2007, 910 - 914.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die Je-desto-Formel des Bundesverfassungsgerichts in der Esra- Entscheidung und ihre Bedeutung für Grundrechtsabwägungen" von Wiss. Mit. Meinhard Schröder, original erschienen in: DVBl 2008, 146 - 150.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Grundrechtsschutz zwischen Fiktionalität und Wirklichkeit - Zum "Esra"-Beschluss des BVerfG" von WissMit. Dr. Sophie-Charlotte Lenski, original erschienen in: NVwZ 2008, 281 - 284.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Wahrheit, keine Dichtung" von RA Dr. Tobias Gostomzyk, original erschienen in: NJW 2008, 737 - 739.

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    »Esra«, »Contergan« und »Caroline von Hannover«

  • wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Esra (Roman)

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 119, 1
  • NJW 2008, 39
  • NJW 2008, 44
  • NJW 2008, 47
  • GRUR 2007, 1085
  • GRUR-RR 2008, 376 (Ls.)
  • DVBl 2007, 1425
  • ZUM 2007, 829
  • afp 2007, 441
  • NVwZ 2008, 301 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (57)  

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07  

    Caroline von Monaco III

    Mit dem Schutz von Verhaltensfreiheit und Privatheit werden Elemente der Persönlichkeitsentfaltung gewährleistet, die nicht Gegenstand der besonderen Freiheitsgarantien des Grundgesetzes sind, diesen aber um ihrer Bedeutsamkeit für die engere persönliche Lebenssphäre des Einzelnen und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen willen nicht nachstehen (vgl. BVerfGE 99, 185 ; 118, 168 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, NJW 2008, S. 39 ).

    Ein weitergehender Schutz kann sich aus der von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG gebotenen Verstärkung des Persönlichkeitsschutzes in Situationen des Beisammenseins von Eltern mit ihren minderjährigen Kindern im öffentlichen Raum ergeben (vgl. BVerfGE 101, 361 ; Beschluss des Ersten Senats vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, NJW 2008, S. 39 ).

  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08  

    Esra

    Die Verfassungsbeschwerde der Beklagten zu 1 hat das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Klägerin mit Beschluss vom 13. Juni 2007 zurückgewiesen (vgl. BVerfGE 119, 1 = NJW 2008, 39).

    Bei einem Kunstwerk handelt es sich um eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache, hier des Romans, zur Anschauung gebracht werden (BVerfGE 119, 1, 20).

    Das hier gegebene Verbot eines Romans stellt einen besonders starken Eingriff in die Kunstfreiheit dar (BVerfGE 119, 1, 22).

    Dies wiegt schwer, weil durch die Verletzung der Intimsphäre ein Bereich des Persönlichkeitsrechts berührt ist, der zu dessen Menschenwürdekern gehört (vgl. BVerfGE 109, 279, 313; 119, 1, 34).

    Ebenso ist die Schilderung der lebensbedrohlichen Krankheit der Tochter als schwerwiegend anzusehen, weil die Darstellung der Krankheit und der dadurch gekennzeichneten Beziehung von Mutter und Kind bei zwei eindeutig identifizierbaren Personen in der Öffentlichkeit nichts zu suchen hat (vgl. BVerfGE 119, 1, 34 f.).

    Dies folgt bereits daraus, dass die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung des Romans im Schrifttum sowie innerhalb des Bundesverfassungsgerichts umstritten war (vgl. BVerfGE 119, 1, 36 ff.; zu den literaturwissenschaftlichen Stellungnahmen a.a.O., 46 f.).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07  

    Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch Theaterstück -

    Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, da das Bundesverfassungsgericht die wesentlichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits geklärt hat (vgl. BVerfGE 30, 173; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, abrufbar unter www. bundesverfassungsgericht. de).

    Die Vermutung der Fiktionalität gilt im Ausgangspunkt auch dann, wenn hinter den Figuren reale Personen als Urbilder erkennbar sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, Rn. 82 ff.).

    Allein daraus, dass eine bestimmte Person erkennbar Vorbild einer Figur in einem literarischen Kunstwerk ist, wird dem Leser oder Zuschauer nicht nahe gelegt, alle Handlungen und Eigenschaften dieser Figur seien dieser Person zuzuschreiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, Rn. 94).

    Unter diesen Umständen verfehlte es den Grundrechtsschutz solcher Literatur, wenn man die Persönlichkeitsrechtsverletzung bereits in der Erkennbarkeit als Vorbild einerseits und in bestimmten negativen Zügen der Figur andererseits sähe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, Rn. 99).

    Eine Beeinträchtigung der Intimsphäre setzt jedenfalls voraus, dass sich durch den Text die naheliegende Frage stellt, ob sich die geschilderten Handlungen als Berichte über tatsächliche Ereignisse begreifen lassen, beispielsweise deshalb, weil es sich um eine aus vom Autor unmittelbar Erlebtem stammende, realistische und detaillierte Erzählung entsprechender Geschehnisse und die genaue Schilderung intimster Details einer Frau handele, die deutlich als tatsächliche Intimpartnerin des Autors erkennbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, Rn. 102).

    Der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannte verstärkte Schutz des Persönlichkeitsrechts Minderjähriger findet seinen Grund in dem Bedürfnis, deren weitere Persönlichkeitsentwicklung zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 101, 361 [385 f.]; BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 -, Rn. 72).

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  • BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07  

    Urheberrecht - Postmortales Persönlichkeitsrecht durch Theaterstück verletzt?

    Die Vermutung der Fiktionalität gilt im Ausgangspunkt auch dann, wenn hinter den Figuren reale Personen als Urbilder erkennbar sind (BVerfG, NJW 2008, 39, 42; Senatsurteil vom 10. Juni 2008 - VI ZR 252/07 - VersR 2008, 1080, 1081).

    Unter diesen Umständen verfehlte es den Grundrechtsschutz solcher Literatur, wenn man die Persönlichkeitsrechtsverletzung bereits in der Erkennbarkeit als Vorbild einerseits und in bestimmten negativen Zügen der Figur andererseits sähe (vgl. BVerfG NJW 2008, 39, 42; Senatsurteil vom 10. Juni 2008 - VI ZR 252/07 - aaO).

    Eine Beeinträchtigung der Intimsphäre setzt jedenfalls voraus, dass der Text es nahe legt, die geschilderten Handlungen als Berichte über tatsächliche Ereignisse zu begreifen, etwa weil es sich um realistische und detaillierte Beschreibungen von Geschehnissen handelt, die der Autor selbst erlebt hat, und intime Details einer Frau geschildert werden, die deutlich als tatsächliche Intimpartnerin des Autors erkennbar ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 39, 44; Senatsurteil vom 10. Juni 2008 - VI ZR 252/07 - aaO).

    Der verstärkte Schutz des Persönlichkeitsrechts Minderjähriger findet seinen Grund in dem Bedürfnis, deren weitere Persönlichkeitsentwicklung zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 101, 361, 385 f. = VersR 2000, 773, 775; BVerfG, NJW 2008, 39, 41; Senatsurteil vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03 - VersR 2005, 125, 126 m.w.N.), was bei einer Verstorbenen nicht in Betracht kommt.

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09  

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

    Ihr kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt sind (vgl. BVerfGE 27, 344 [350 f.]; - 32, 373 [378 f.]; - 34, 238 [245 ff.]; - 35, 202 [218 ff.]; - 80, 367 [373 ff.]; - 97, 391 [400 ff.]; - 109, 279 [313 ff.]; - 119, 1 [29 f.]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. November 1999 - 1 BvR 348/98 u. a. -, NJW 2000, S. 1859 ff.).

    Wegen seiner besonderen Nähe zur Menschenwürde ist der Kernbereich privater Lebensgestaltung absolut geschützt (vgl. BVerfGE 6, 32 [41]; - 27, 344 [350]; - 32, 373 [378 f.]; - 34, 238 [245]; - 89, 69 [82 f.]; - 119, 1 [29 f.]), ohne dass dieser Schutz einer Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zugänglich ist (vgl. BVerfGE 34, 238 [245]; - 80, 367 [373]; - 109, 279 [313 f.]).

    Diesem Kernbereich gehören insbesondere Ausdrucksformen der Sexualität an (vgl. BVerfGE 119, 1 [29 f.]).

  • OLG München, 08.07.2008 - 18 U 2280/08  

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit: Voraussetzungen eines

    Bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 13.6.2007 (a. a. O.) seien die Beklagten in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung davon ausgegangen und überzeugt gewesen, ein Roman, in dem das fiktive Abbild eines realen Urbildes an fiktiven Sexualszenen teilhabe, könne schon mangels Schutzobjektes keine Verletzung der realen Intimsphäre des Urbildes begründen.

    Erst seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13.6.2007 (a. a. O.) gebe es die persönlichkeitsrechtliche Fallgruppe des Schutzes vor Verzerrung des eigenen Lebensbildes durch unwahre Behauptungen oder durch die Erweckung entsprechender Eindrücke über den Betroffenen, wenn Behauptungen/Eindrücke sich auf intime Vorgänge bezögen, die in den absolut geschützten Bereich der Intimsphäre einbezogen seien und so dem Verletzer die Möglichkeit des Wahrheitsbeweises - Beweis der Fiktionalität der intimen Szenen - entzogen sei.

    Hier geht es um die Bewertung von Äußerungen, die in einem literarischen Text enthalten sind, der "zunächst einmal als Fiktion anzusehen" ist und "keinen Faktizitätsanspruch erhebt" (BVerfG Beschluss vom 13.6.2007 ..., NJW 2008, 39/42) und um die Kollision zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 13.6.2007 (a. a. O.) klargestellt, dass für einen - den Kollisionsbereich zwischen allgemeinem Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit betreffenden - Unterlassungsanspruch gem. §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB analog, Art. 2 Abs. 1 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG neben der Begehungsgefahr Anspruchsvoraussetzung eine schwere, rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung ist.

    Unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 17.7.1984 (1 BvR 816/82 (Anachronistischer Zug), NJW 1985, 261/263) hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 13.6.2007 (a. a. O.) ausgeführt: Die Kunst sei in ihrer Eigenständigkeit und Eigengesetzlichkeit durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG vorbehaltlos gewährleistet.

    Die Auslegung des Berufungsvorbringens der Beklagten ergibt aber, dass sie die auf dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.6.2005 (NJW 2005, 2844) und dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13.6.2007 (a. a. O.) beruhenden Feststellungen des Landgerichts zur objektiven Erkennbarkeit und zum objektiv schweren rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin (Intimsphäre und Mutter-Kind-Beziehung) im Berufungsverfahren nicht angreifen.

    Wie das Bundesverfassungsgericht aber im Beschluss vom 13.6.2007 (a. a. O.) festgestellt hat, schließt die Kunstfreiheit die Verwendung von Vorbildern aus der Lebenswirklichkeit ein.

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09  

    Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater

    a) Aus Art. 1 Abs. 1 GG ergibt sich, dass ein Kernbereich privater Lebensgestaltung als absolut unantastbar geschützt ist (vgl. BVerfGE 119, 1 ; 120, 274 ; 124, 43 ).

    Zum Kernbereich gehören etwa Äußerungen innerster Gefühle oder Ausdrucksformen der Sexualität (vgl. BVerfGE 109, 279 ; 119, 1 ).

  • OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 48/08  

    Unterlassungsanspruch: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Verbreitung

    Die vom Bundesverfassungsgericht und vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze darüber, wie im Kollisionsfall die Interessen, die durch das Grundrecht auf Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG bzw. das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützt sind, zum Ausgleich zu bringen sind (BVerfG, Beschl. v. 13.6. 2007, NJW 2008, S. 39 ff., 40 ff.; BGH, Urt. v. 10.6. 2008, NJW 2008, S. 2587 ff.; Urt. v. 16.9. 2008, GRUR 2009, S. 83 ff., 85 = AfP 2008, S. 601 ff., 603), finden nicht nur auf Romane oder Theaterstücke Anwendung, sondern auch auf Filme.

    Insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu der Frage, wie im Kollisionsfall die Interessen, die durch das Grundrecht auf Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG bzw. das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützt sind, zum Ausgleich zu bringen sind (BVerfG, Beschl. v. 13.6. 2007, NJW 2008, S. 39 ff., 40 ff.; BGH, Urt. v. 10.6. 2008, NJW 2008, S. 2587 ff.; Urt. v. 16.9. 2008, GRUR 2009, S. 83 ff., 85 = AfP 2008, S. 601 ff., 603), kann die Verbreitung auch dieser Äußerungen in ihrer konkreten Form als Bestandteil eines Fernsehfilms nicht als rechtswidrig angesehen werden.

    Art. 5 Abs. 3 GG schützt nicht nur den Künstler und seine Betätigung ("Werkbereich") selbst, sondern auch die Institutionen, die das Werk darbieten und verbreiten ("Wirkbereich"), da die Verschaffung der Möglichkeit zur Rezeption des Werks durch Dritte sachnotwendig wesentlicher Bestandteil der Garantie der Kunstfreiheit ist (BVerfG, Beschl. v. 13.6. 2007, NJW 2008, S. 39 ff., 40 ff.).

    sich verzweifelt über die Zukunftsaussichten seiner Tochter äußert, diese seine Worte hört und sich daraufhin in ihrem Zimmer einschließt (Klagantrag zu Ziffer 10 d) aa)), ist dem Kläger zuzugeben, dass eine solche Darstellung geeignet sein kann, eine erhebliche Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auszulösen, wenn sie dem Rezipienten als eine Schilderung privatester Bereiche des Familienlebens präsentiert wird; denn derartige Schilderungen haben in der Öffentlichkeit schlechthin nichts zu suchen (BVerfG NJW 2008, S. 39 ff., 44).

    Die für die Entscheidung maßgeblichen rechtlichen Grundsätze sind durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 13.6. 2007, NJW 2008, S. 39 ff., 40 ff.) geklärt, dessen Ausführungen sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (Urt. v. 10.6. 2008, NJW 2008, S. 2587 ff.; Urt. v. 16.9. 2008, GRUR 2009, S. 83 ff., 85 = AfP 2008, S. 601 ff., 603).

  • OLG Hamburg, 16.12.2008 - 7 U 49/08  

    Unterlassungsanspruch: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Verbreitung

    Die vom Bundesverfassungsgericht und vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätze darüber, wie im Kollisionsfall die Interessen, die durch das Grundrecht auf Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG bzw. das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützt sind, zum Ausgleich zu bringen sind (BVerfG, Beschl. v. 13.6. 2007, NJW 2008, S. 39 ff., 40 ff.; BGH, Urt. v. 10.6. 2008, NJW 2008, S. 2587 ff.; Urt. v. 16.9. 2008, GRUR 2009, S. 83 ff., 85 = AfP 2008, S. 601 ff., 603), finden nicht nur auf Romane oder Theaterstücke Anwendung, sondern auch auf Filme.

    Vor dem Hintergrund der jüngsten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu der Frage, wie im Kollisionsfall die Interessen, die durch das Grundrecht auf Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG bzw. durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützt sind, zum Ausgleich zu bringen sind (BVerfG, Beschl. v. 13.6. 2007, NJW 2008, S. 39 ff., 40 ff.; BGH, Urt. v. 10.6. 2008, NJW 2008, S. 2587 ff.; Urt. v. 16.9. 2008, GRUR 2009, S. 83 ff., 85 = AfP 2008, S. 601 ff., 603), kann die Verbreitung auch dieser Äußerungen in ihrer konkreten Form als Bestandteil eines Fernsehfilms nicht als rechtswidrig angesehen werden.

    Art. 5 Abs. 3 GG schützt nicht nur den Künstler und seine Betätigung ("Werkbereich") selbst, sondern auch die Institutionen, die das Werk darbieten und verbreiten ("Wirkbereich"), da die Verschaffung der Möglichkeit zur Rezeption des Werks durch Dritte sachnotwendig wesentlicher Bestandteil der Garantie der Kunstfreiheit ist (BVerfG, Beschl. v. 13.6. 2007, NJW 2008, S. 39 ff., 40 ff.).

    Insbesondere kann sie sich nicht, wie eine natürliche Person dies könnte, darauf berufen, dass vor dem Publikum in einer Art und Weise intime Bereiche ihres Privatlebens ausgebreitet würden, deren Erörterung in der Öffentlichkeit schlechthin nichts zu suchen haben und deren Veröffentlichung deswegen auch durch die Kunstfreiheit nicht gerechtfertigt sein können (vgl. BVerfG NJW 2008, S. 39 ff., 43 f.); denn als juristische Person verfügt sie über einen solchen durch die Garantie der Menschenwürde absolut geschützten Kern der Persönlichkeitssphäre nicht.

    Die für die Entscheidung maßgeblichen rechtlichen Grundsätze sind durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 13.6. 2007, NJW 2008, S. 39 ff., 40 ff.) geklärt, dessen Ausführungen sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (Urt. v. 10.6. 2008, NJW 2008, S. 2587 ff.; Urt. v. 16.9. 2008, GRUR 2009, S. 83 ff., 85 = AfP 2008, S. 601 ff., 603).

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08  

    Verbreiterhaftung bei Interviews

    Das durch diese Vorschriften geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht, dem nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ebenfalls verfassungsrechtlicher Schutz zukommt, gewährleistet u.a. den Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen der Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken (vgl. BVerfGE 99, 185, 193; 114, 339, 346; BVerfG, NJW 2003, 1856; NJW 2008, 39, 41).
  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07  

    Urheberrecht - Bericht über Enkel des verstorbenen Fürsten von Monaco

  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 191/08  

    Persönlichkeitsrecht - Zulässigkeit der Verfilmung einer realen Straftat

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06  

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 252/07  

    Urheberrecht - Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 256/06  

    Bebilderung eines Presseartikels über Erkrankung

  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08  

    Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 272/06  

    Urheberrecht - Gehört Erkrankung zur Privatspähre einer öffentlichen Person?

  • LG Köln, 09.01.2009 - 28 O 765/08  

    Baader-Meinhof-Komplex - Witwe Ponto

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 271/06  

    Urheberrecht - Veröffentlichung des Bildes einer Person des öffentl. Interesses

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 260/06  

    Urheberrecht - Interview über Krankheit: Abbildung des Ehegatten rechtmäßig?

  • LAG Hamm, 15.07.2011 - 13 Sa 436/11  

    „Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht“

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09  

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • OLG Köln, 06.02.2009 - 6 U 147/08  

    Möbeldiscounter muss RTL Schadenersatz zahlen // Privatsender mit Klage gegen

  • KG, 12.06.2009 - 9 W 122/09  

    Grenzen der Presseberichterstattung über ein Mitglied der erfolgreichsten

  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 315/08  

    Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung

  • OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10  

    Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte

  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 123/11  

    Gericht zieht Grenzen medialer Berichterstattung im Fall Kachelmann // Berichte

  • Beschluss vom 10. Juni, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09  

    Berichterstattung über verurteilten Sexualstraftäter, Bundesverfassungsgericht

  • Beschluss vom 10. Juni, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09  

    Berichterstattung über verurteilten Sexualstraftäter, Bundesverfassungsgericht

  • Beschluss vom 10. Juni, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09  

    Berichterstattung über verurteilten Sexualstraftäter, Bundesverfassungsgericht

  • OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 182/09  

    Zweckfremde Veröffentlichung durch Akteneinsicht erlangter Daten:

  • LG Köln, 11.03.2011 - 28 O 151/11  

    Keine Eilbedürftigkeit bei Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach

  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11  

    Gericht zieht Grenzen medialer Berichterstattung im Fall Kachelmann // Berichte

  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11  

    Gericht zieht Grenzen medialer Berichterstattung im Fall Kachelmann // Berichte

  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 350/02  

    Zu den Anforderungen an eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Roman -

  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 212/10  

    Blühende Landschaften

  • LG München I, 13.02.2008 - 9 O 7835/06  

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Erkennbarkeit einer realen Person in einer

  • BVerfG, 09.07.2008 - 1 BvR 519/08  

    Beschlagnahme sämtlicher Exemplare einer Jugendzeitschrift; Meinungsfreiheit

  • OLG Hamm, 11.09.2012 - 15 U 62/12  
  • OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 16 U 39/09  

    "Ende einer Nacht"

  • OLG Hamm, 17.02.2010 - 3 U 106/09  

    Bühnenstück "Ehrensache" darf auch in Hagen aufgeführt werden

  • LG Berlin, 26.07.2012 - 27 O 14/12  

    Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch die Sendung Frauentausch

  • OLG Celle, 25.08.2010 - 31 Ss 30/10  

    Strafbarkeit bei Internet-Veröffentlichung: Veröffentlichung des Videos einer

  • OLG München, 22.10.2008 - 15 U 2967/08  

    Rückforderung von Rechtsanwaltshonorar: Falschberatung im Zusammenhang mit einer

  • OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 20/10  

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem Sachbuch: Identifizierende Beschreibung

  • OLG Saarbrücken, 29.04.2009 - 5 U 465/08  

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Erkennbarkeit einer Person

  • LG Hamburg, 18.04.2008 - 324 O 1095/07  

    Berichterstattung über Pornovergangenheit

  • LG Frankfurt/Main, 01.07.2010 - 4 O 54/09  

    Anstellungsvertrag: Fristlose Kündigung eines an einem strafrechtlichen

  • KG, 09.11.2010 - 5 U 69/09  

    Rechtsstellung des Inhabers einer auf einem Lichtbild gezeigten Marke

  • ArbG Herford, 18.02.2011 - 2 Ca 1394/10  

    Außerordentliche Kündigung wegen Veröffentlichung eines (Büro-)Romans, Störung

  • LG Leipzig, 17.12.2007 - 10 O 912/07  

    Verbot der Veröffentlichung und Verbreitung der Autobiographie "Ein ganz

  • OLG Karlsruhe, 14.10.2011 - 14 U 56/11  

    Gesamtverbot für einen im Internet veröffentlichten Romantext: Fülle von zu

  • LG Berlin, 12.06.2008 - 27 O 228/08  
  • LG Berlin, 24.06.2008 - 27 O 310/08  
  • OLG Köln, 05.06.2012 - 15 U 15/12  

    Mögliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung über ein

  • OLG Dresden, 22.11.2010 - 23 U 1260/10  

    Widerlegung der Dinglichkeitsvermutung in Wettbewerbsstreitigkeiten

  • OLG Karlsruhe, 21.05.2012 - 14 U 56/11  

    "Internetveröffentlichung in Romanform"; Anforderungen an inhaltliche

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.01.2008 - 1 BvR 2822/07   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilantrag eines Rauchers gegen Hessisches Nichtraucherschutzgesetz abgelehnt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtrauchergesetz vor dem Bundesverfassungsgericht

  • 123recht.net (Pressemeldung, 30.1.2008)

    Rauchverbot in hessischen Gaststätten bleibt bestehen // Verfassungshüter lehnen Eilantrag eines Rauchers ab

mehr
  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag eines Rauchers gegen Hessisches Nichtraucherschutzgesetz abgelehnt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nichtraucherschutzgesetz: Eilantrag eines Rauchers abgelehnt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nichtraucherschutzgesetz: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag eines Rauchers ab

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Nichtraucherschutzgesetz: Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag eines Rauchers ab

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2008, 638
  • DVBl 2008, 400 (Ls.)
  • NVwZ 2008, 301



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Wird zitiert von ... (5)  

  • VG München, 16.04.2008 - M 16 S 08.1208  

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine gaststättenrechtliche Auflage zur

    Seit Inkrafttreten der Gesetze zum Nichtraucherschutz in den einzelnen Bundesländern war diese Frage schon öfter Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen (BVerfG v. 14.1.2008 Az. 1 BvR 2822/07; VerfGH Rh-Pf v. 11.2.2008, Az. VGH A 32/07 u.a.; VG Neustadt (Weinstraße) v. 1.2.2008, Az. 4 L 58/08.NW).

    aa) Für die sofortige Vollziehung spricht, dass mit der zeitweiligen Wiedereinführung einer Erlaubnis, an den genannten Orten zu rauchen, der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck, die in diesen Räumlichkeiten anwesenden Nichtraucher vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens zu schützen, bis zur abschließenden Entscheidung vereitelt würde (BVerfG v. 14.01.2008, Az. 1 BvR 2822/07).

  • VG Neustadt, 01.02.2008 - 4 L 58/08  

    Keine Raucherabende eines Raucherclub im Stammlokal

    für den Antragsteller eher gering, da er in der Zwischenzeit bis zur abschließenden Entscheidung in der Hauptsache nicht allgemein am Durchführen von Raucherabenden und auch nicht am Besuch von Gaststätten, die über Nebenräume verfügen, in denen geraucht werden darf, sondern nur an einer einzelnen, während des Gaststättenbesuchs bis 14. Februar 2008 zulässigen Verhaltensweise gehindert wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 1 BvR 2822/07 -).
  • VerfGH Thüringen, 30.07.2008 - VerfGH 27/08  

    Staats- und Verfassungsrecht; einstweilige Anordnung; Nichtraucherschutz in

    Dabei sind die Folgen abzuwägen, die eintreten, wenn das Gesetz vorläufig außer Kraft gesetzt wird und sich die Verfassungsbeschwerde im Nachhinein als erfolglos erweist gegenüber den Folgen, die eintreten, wenn das Gesetz zunächst in Kraft bleibt und sich die Verfassungsbeschwerde im Nachhinein als erfolgreich erweist (dazu BVerfG, 14. Januar 2008, 1 BvR 2822/07, NJW 2008, 638 = NVwZ 2008, 301;.
mehr
  • VG Köln, 29.02.2008 - 19 K 3549/07  

    Rauchverbot in den Dienstgebäuden der Stadt Köln ist rechtmäßig - kein Anspruch

    vgl. nur LT-Drs., a.a.O.; WHO Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle und Deutsches Krebsforschungszentrum, Positionspapier zur Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen vom 22. Juni 2006, www.tabakkontrolle.de/pdf/Positionspapier_Passivrauchen.pdf sowie zahlreiche weitere Publikationen; Pöltl, VBlBW 2008, 5 ff. m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 1997 - 2 BvR 1915/91 -, BVerfGE 95, 173 (184) sowie Kammerbeschluss vom 14. Januar 2008 - 1 BvR 2822/07 -, www.bverfg.de; BAG, Urteil vom 19. Januar 1999 - 1 AZR 499/98 -, NJW 1999, 2203 (2206).
  • VerfGH Berlin, 27.05.2008 - VerfGH 20 A/08  

    Ablehnung des Erlasses einer eA zugunsten eines Rauchers: Keine allgemeine

    Bereits die Abwägung dieser Gesichtspunkte führt dazu, dass von schweren Nachteilen, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigen könnten, nicht auszugehen ist (vgl. ebenso BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 1 BvR 2822/07 - NJW 2008, 638 Rn. 6 f.).

Rechtsprechung
   BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06   

Volltextveröffentlichungen (6)

mehr

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verbot der Vermittlung von Sportwetten kann verfassungswidrig sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    DDR-Sportwetten-Entscheidung des BVerwG verfassungswidrig

  • blogspot.com (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht hebt Untersagungsentscheidung von Bundesverwaltungsgericht zum bundesweiten Anbieten auf Grundlage einer sogenannten DDR-Lizenz auf

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG v. 22.11.2007, Az.: 1 BvR 2218/06 (Untersagung der Vermittlung gewerblicher Sportwetten und Berufsfreiheit)" von Prof. Dr. Sighart Lörler, original erschienen in: NJ 2008, 216 - 218.

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 12, 428
  • NJ 2008, 216
  • WM 2008, 274
  • NVwZ 2008, 301



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Wird zitiert von ... (146)  

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08  

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Die im Sportwetten-Urteil (BVerfGE 115, 276) getroffenen verfassungsrechtlichen Aussagen hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 - (NVwZ 2008, S. 301) dahingehend präzisiert, dass auch eine den Ausschluss anderer Wettanbieter durchsetzende ordnungsrechtliche Untersagungsverfügung im verfassungsrechtlichen Sinne unverhältnismäßig - und somit rechtswidrig - ist, soweit und solange das als Ausnahme zum grundsätzlichen - repressiven - Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten zugelassene staatliche Wettangebot in seiner Ausgestaltung nicht dem suchtpräventiven Ziel entspricht, welches die mit dem - gesetzlichen - Verbot einhergehende Beschränkung der Berufsfreiheit allein rechtfertigen kann.

    Angesichts der Verfassungswidrigkeit der ordnungsrechtlichen Durchsetzung des unter der alten Rechtslage maßgeblich aus § 284 StGB abgeleiteten Verbots der Vermittlung anderer als der vom jeweiligen Land veranstalteter beziehungsweise erlaubter Sportwetten darf insoweit nicht außer Betracht bleiben, dass die entsprechende fachgerichtliche Auslegung des § 284 StGB als solche verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden war (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 -, NVwZ 2008, S. 301) und der Beschwerdeführer mithin an sich von einem Vermittlungsverbot ausgehen musste.

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10  

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

    Dass das Urteil des 6. Senats vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben wurde (Kammerbeschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 - BVerfGK 12, 428 = NVwZ 2008, 301), ändert daran nichts.

    All dies hat der 6. Senat in dem erwähnten Urteil ebenfalls bereits entschieden und im Einzelnen begründet (Urteil vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 56), ohne dass das Bundesverfassungsgericht in seinem aufhebenden Kammerbeschluss insofern Einwände erhoben hätte (Kammerbeschluss vom 22. November 2007 a.a.O.).

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05  

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Daraus folgt im Gegenschluss, dass die (frühere) Rechtslage ohne eine solche tatsächliche Änderung der Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols, also auch die Rechtslage zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung im Jahre 2003, (weiterhin) als verfassungswidrig anzusehen ist und als Grundlage für ein Verbot ausscheidet (im Ergebnis ebenso BVerfG, Kammerbeschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06, WM 2008, 274 Tz. 30 ff. zur Unvereinbarkeit einer vor dem 28. März 2006 ergangenen ordnungsrechtlichen Untersagungsverfügung mit Art. 12 Abs. 1 GG).
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