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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2008 - 2 M 4/08   

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https://dejure.org/2008,17768
OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2008 - 2 M 4/08 (https://dejure.org/2008,17768)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.02.2008 - 2 M 4/08 (https://dejure.org/2008,17768)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Februar 2008 - 2 M 4/08 (https://dejure.org/2008,17768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    SOG LSA § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SOG LSA § 8
    Auswahlermessen bei mehreren Verantwortlichen: Auswahlermessen; Störerauswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Auswahlermessen bei mehreren Verantwortlichen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswahlermessen einer Bauaufsichtsbehörde bei mehreren Verantwortlichen hinsichtlich des Adressaten der Gefahrenabwehrmaßnahme; Aussetzungsantrag für eine voraussichtlich rechtswidrige Abrissverfügung; Ermessensfehler in Gestalt eines Ermessensausfalls; Auswahlermessen ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Auswahlermessen bei mehreren Verantwortlichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 615
  • NVwZ-RR 2008, 615
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VG Aachen, 03.07.2013 - 5 L 193/13

    Tagebau Hambach: Protestcamp ist illegal

    vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 M 4/08 -, juris; siehe auch: Boeddinghaus/Hahn/Schulte/Radeisen, a.a.O., § 61 Rdnr. 105 ff.
  • VG Karlsruhe, 14.12.2017 - 2 K 5666/16

    Kostenerhebung für die Beseitigung einer Ölspur

    Die Eröffnung dieser Auswahlentscheidung begründet zugleich die rechtliche Obliegenheit, das Ermessen in fehlerfreier Weise auszuüben (BVerwG, Beschl. v. 24.08.1989 - 4 B 59.89 -,NVwZ 1990, 474; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.10.1999 - 8 S 2407/99 -, DÖV 2000, 782; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.02.2008 - 2 M 4/08 -, NVwZ-RR 2008, 615).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2010 - 6 A 10320/10

    Bei Eheschließung nach Vollendung des 65. Lebensjahres keine Rente für Arztwitwe

    Ob die berufsständischen Versorgungswerke dem Gebiet der Sozialversicherung im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG zuzuordnen sind, ist umstritten (zum Meinungsstand vgl. z. B. v. Roetteken, NVwZ 2008, 615 m.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2013 - 2 M 82/13

    Beseitigung eines einsturzgefährdeten Gebäudes - Berechtigung eines Dritten als

    Dafür spricht insbesondere auch, dass nach der systematischen Anordnung der Absätze 1 und 2 des § 8 SOG LSA und nach seinem Wortlaut eine vorrangige Verantwortlichkeit des Inhabers der tatsächlichen Gewalt gegenüber dem Eigentümer nahe liegt (vgl. Beschl. d. Senats v. 11.02.2008 - 2 M 4/08 -, NVwZ-RR 2008, 615, RdNr. 9 in Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2008 - 2 L 76/07

    Abfallverbringung

    Die Eröffnung dieser Auswahlmöglichkeit begründet zugleich die rechtliche Obliegenheit, das Ermessen in fehlerfreier Weise auszuüben (vgl. Beschl. d. Senats v. 11.02.2008 - 2 M 4/08 -, Juris).

    Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass die Behörde die Frage der tatbestandsmäßigen Verantwortlichkeit der ihr zur Kenntnis gelangten Personen prüft und - wenn sich als Ergebnis dieser Prüfung herausstellt, dass eine Mehrzahl von ihnen verantwortlich ist - eine bewusste Entscheidung darüber trifft, gegen welche dieser Personen sie aus welchen Gründen ihre Maßnahme richtet (vgl. Beschl. d. Senats v. 11.02.2008, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - 3 M 169/21

    Zustandsverantwortlichkeit für die Abwehr von Gesundheitsgefahren durch

    Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass die Behörde die Frage der tatbestandsmäßigen Verantwortlichkeit der ihr zur Kenntnis gelangten Personen prüft und - wenn sich als Ergebnis dieser Prüfung herausstellt, dass eine Mehrzahl von ihnen verantwortlich ist - eine bewusste Entscheidung darüber trifft, gegen welche dieser Personen sie aus welchen Gründen ihre Maßnahme richtet (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 M 4/08 - juris Rn. 4).

    Soweit - worauf die Antragsgegnerin abstellt - nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SOG LSA Maßnahmen gegen den Inhaber der tatsächlichen Gewalt zu richten "sind" und nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SOG LSA Maßnahmen auch gegen den Eigentümer oder einen anderen Berechtigten gerichtet werden "können", wird das behördliche Auswahlermessen nicht im Sinne einer Hierarchie der Inanspruchnahme der Zustandsverantwortlichen eingeschränkt (so auch zu der inhaltsgleichen Regelung in § 5 PolG NRW: Wittreck/Barczak in: Möstl/Kugelmann, BeckOK PolR Nordrhein-Westfalen, Stand: 1. September 2021, § 5 Rn. 7 m.w.N.; noch in eine andere Richtung tendierend OVG LSA, Beschluss vom 11. Februar 2008, a. a. O. Rn. 9).

  • VG Mainz, 29.11.2017 - 1 K 1430/16

    Kostentragung für Maßnahmen des Infektions- und Seuchenschutzes; Desinfektion;

    Im Ergebnis ist eine bewusste Entscheidung der Behörde erforderlich, welchen Personen aus welchen Gründen zur Gefahrenabwehr herangezogen werden (OVG LSA, Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 M 4/08 -, NVwZ-RR 2008, 615).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2008 - 5 A 1110/06
    BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O., Rn. 42; Beschluss vom 21. Juli 2008, a.a.O., Rn. 7; ebenso Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 19. Juni 2008, S. 6 des Beschlussabdrucks; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Februar 2008, a.a.O., Rn. 34; ferner z.B. Steinmeyer, jurisPR-ArbR 9/2008, Anm. 7; Lembke, NJW 2008, 1631, 1632; zur Gegenansicht vgl. Roetteken, NVwZ 2008, 615, 618 f.
  • VG Magdeburg, 22.12.2023 - 4 A 42/23

    Kosten einer unmittelbaren Ausführung; Ermessensfehler bei der Auswahl des

    Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass die Behörde die Frage der tatbestandsmäßigen Verantwortlichkeit der ihr zur Kenntnis gelangten Personen prüft und - wenn sich als Ergebnis dieser Prüfung herausstellt, dass eine Mehrzahl von ihnen verantwortlich ist - eine bewusste Entscheidung darüber trifft, gegen welche dieser Personen sie aus welchen Gründen ihre Maßnahme richtet (OVG LSA, Beschluss vom 11.02.2008 - 2 M 4/08 -, juris Rn. 4).
  • VG Magdeburg, 29.08.2022 - 4 B 112/22

    Bauaufsichtliche Verfügung und Störerauswahl

    Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass die Behörde die Frage der tatbestandsmäßigen Verantwortlichkeit der ihr zur Kenntnis gelangten Personen prüft und - wenn sich als Ergebnis dieser Prüfung herausstellt, dass eine Mehrzahl von ihnen verantwortlich ist - eine bewusste Entscheidung darüber trifft, gegen welche dieser Personen sie aus welchen Gründen ihre Maßnahme richtet (OVG LSA, Beschluss vom 11.02.2008 - 2 M 4/08 -, juris Rn. 4).
  • VG Köln, 12.01.2012 - 2 L 1927/11

    Vorläufige Hangsicherungsmaßnahmen an der Leppestraße in Engelskirchen sind

  • VG Köln, 28.06.2022 - 7 K 6941/18
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