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   BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07   

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https://dejure.org/2008,933
BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07 (https://dejure.org/2008,933)
BVerfG, Entscheidung vom 18.01.2008 - 2 BvR 313/07 (https://dejure.org/2008,933)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 (https://dejure.org/2008,933)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 33 Abs. 5 GG; Art. 12 GG; § 184 Abs. 5 Satz 2 StGB a.F.
    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst (Besitz von Kinderpornographie; Schuldprinzip; Verhältnismäßigkeit; hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums); Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Kompensation bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung; zulässige ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Disziplinarische Entfernung eines Staatsanwalts aus dem Dienst wegen Besitzes kinderpornographischer Bilddateien verfassungsrechtlich - auch im Lichte des Schuldprinzips

  • Wolters Kluwer

    Verhältnismäßigkeit der Entfernung aus dem Staatsdienst auf Grund des Besitzes und der Weitergabe kinderpornographischer Bilder; Grundrechtliche Grundlagen und Inhalt des Schuldprinzips auch außerhalb des Strafrechts; Verhältnismäßigkeit des Ausschlusses der ...

  • Judicialis

    GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 184 Abs. 5
    Verfassungsmäßigkeit der Entfernung eines Staatsanwalts aus dem Dienst wegen des Besitzes und der Weitergabe kinderpornographischer Bilder

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Entfernung eines Staatsanwalts aus dem Dienst wegen Besitzes kinderpornographischer Bilddateien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kinderpornographie - Wer als Beamter Kinderpornos kauft oder besitzt, ist seinen Posten los

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Entfernung eines Staatsanwalts aus dem Dienst wegen Besitzes kinderpornographischer Bilddateien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • beck.de (Kurzinformation)

    Entfernung eines StA aus dem Dienst wegen Besitzes kinderpornografischer Bilddateien

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Entfernung eines Staatsanwalts wegen Kinderpornos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 205
  • NVwZ 2008, 669
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07
    Das Schuldprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot) gelten auch im Disziplinarverfahren (vgl. BVerfGE 37, 167 ; 46, 17 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 -, NVwZ 2003, S. 1504).

    Disziplinarverfahren sind ihrer Natur nach mit der gebotenen Beschleunigung durchzuführen (vgl. BVerfGE 46, 17 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2005 - 2 BvR 957/04 -, NVwZ-RR 2005, S. 828 f.).

    Da innerhalb einer stetig verlaufenden zeitlichen Entwicklung der präzise Zeitpunkt, zu dem eine noch verhältnismäßige in eine unverhältnismäßige Belastung umschlägt, nicht feststellbar ist, bedarf es zur hinreichenden Begründung der Unverhältnismäßigkeit ihrer sich aus den Umständen ergebenden Evidenz (vgl. BVerfGE 46, 17 ).

  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07
    Die Strafe muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und dem Verschulden des Täters stehen (BVerfGE 50, 5 ; 86, 288 ; 96, 245 ).

    Insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Übermaßverbot (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 73, 206 ; 86, 288 ).

  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07
    Das Schuldprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot) gelten auch im Disziplinarverfahren (vgl. BVerfGE 37, 167 ; 46, 17 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 -, NVwZ 2003, S. 1504).

    Wann ein derartiger endgültiger Vertrauens- oder Ansehensverlust gegeben ist, hängt weitgehend von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Schwere der Verfehlung, dem Ausmaß der Gefährdung dienstlicher Belange bei einer Weiterverwendung und - bei der Beurteilung der Vertrauensbeeinträchtigung - dem Persönlichkeitsbild des Beamten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00

    Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07
    Diese Rechtsprechung findet ihre Grundlage in der Erkenntnis, dass (auch) die Beschaffung, der Besitz und die Weitergabe kinderpornographischer Bilder dazu beitragen, dass Kinder durch die Existenz eines entsprechenden Marktes sexuell missbraucht werden, und dass die Veröffentlichung und Verbreitung der Bilder fortlaufend die Menschenwürde und das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Kinder verletzen, ohne dass sich diese wirksam dagegen wehren können (vgl. BVerwGE 111, 291 ; BVerwG, Urteil vom 8. November 2001 - 2 WD 29/01 -, NVwZ 2002, S. 1378).

    So sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Verstöße gegen § 184 Abs. 5 StGB in der bis 31. März 2004 geltenden Fassung bei einem Soldaten in Vorgesetztenstellung als so gravierend anzusehen, dass er im Allgemeinen für die Bundeswehr untragbar werde und nur in minder schweren Fällen oder bei besonderen Milderungsgründen in seinem Dienstverhältnis, jedoch grundsätzlich nicht mehr in Vorgesetztenstellung, verbleiben könne (vgl. BVerwGE 111, 291 ; BVerwG, Urteil vom 27. August 2003 - 2 WD 39/02 -, NVwZ 2004, S. 625 ).

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07
    Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).

    Die Strafe muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Tat und dem Verschulden des Täters stehen (BVerfGE 50, 5 ; 86, 288 ; 96, 245 ).

  • BVerwG, 27.08.2003 - 2 WD 39.02

    Besitzverschaffung von Bildern kinderpornografischen Inhalts; Versenden

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07
    So sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Verstöße gegen § 184 Abs. 5 StGB in der bis 31. März 2004 geltenden Fassung bei einem Soldaten in Vorgesetztenstellung als so gravierend anzusehen, dass er im Allgemeinen für die Bundeswehr untragbar werde und nur in minder schweren Fällen oder bei besonderen Milderungsgründen in seinem Dienstverhältnis, jedoch grundsätzlich nicht mehr in Vorgesetztenstellung, verbleiben könne (vgl. BVerwGE 111, 291 ; BVerwG, Urteil vom 27. August 2003 - 2 WD 39/02 -, NVwZ 2004, S. 625 ).

    Wenn der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 2003 - 2 WD 39/02 -, NVwZ 2004, S. 625 verweist, so können aus der Tatsache, dass das Bundesverwaltungsgericht in jenem Verfahren konkreten Aussagen von Leumundszeugen eine entlastende Wirkung beigemessen hat, keine Folgerungen für die Erheblichkeit von Tatsachen und die Erforderlichkeit bestimmter Zeugenvernehmungen im vorliegenden Verfahren gezogen werden.

  • BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnungsregelung in § 96 Abs. 3 BDO

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07
    Das Schuldprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot) gelten auch im Disziplinarverfahren (vgl. BVerfGE 37, 167 ; 46, 17 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 -, NVwZ 2003, S. 1504).

    Es ist anerkannt, dass auch das Disziplinarrecht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinn des Art. 33 Abs. 5 GG gehört (vgl. BVerfGE 7, 129 ; 15, 105 ; 37, 167 ).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07
    Insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Übermaßverbot (vgl. BVerfGE 50, 205 ; 73, 206 ; 86, 288 ).
  • BVerfG, 21.06.2005 - 2 BvR 957/04

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels Erfolgsaussichten - Zum Recht

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07
    Disziplinarverfahren sind ihrer Natur nach mit der gebotenen Beschleunigung durchzuführen (vgl. BVerfGE 46, 17 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2005 - 2 BvR 957/04 -, NVwZ-RR 2005, S. 828 f.).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2007 - 20 LD 14/06

    Berufsverbot eines Lehrers wegen Ausgabe pornographischer Inhalte im Unterricht

    Auszug aus BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07
    c) In der jüngeren Rechtsprechung der Disziplinargerichte wird schon der (bloße) Besitz kinderpornographischer Darstellungen (Vergehen nach § 184 Abs. 5 Satz 2 StGB a.F.) durchgängig als schweres Dienstvergehen gewertet, das zur Entfernung aus dem Dienst oder zur Degradierung führen kann (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 4. September 2007 - 20 LD 14/06 -, Juris, Rn. 65 mit umfassenden Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - DL 17 S 24/01

    Strafbefehl - keine Bindungswirkung für Disziplinarverfahren; Dienstentfernung -

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 983/78

    Kompensation schuldmindernder mit schulderhöhenden Umständen bei Mord

  • BVerfG, 13.11.1962 - 2 BvL 5/60

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG - Verfolgung von

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

  • BVerwG, 08.11.2001 - 2 WD 29.01
  • BVerfG, 16.10.1957 - 1 BvL 13/56

    lex Schörner

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Sie genießen daher in der Öffentlichkeit - insbesondere auch für schutzbedürftige Personen - eine besondere Vertrauens- und Garantenstellung (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Mai 2001 - 1 D 20.00 - BVerwGE 114, 212 und vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 20 sowie BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Januar 2008 - 2 BvR 313/07 - BVerfGK 13, 205 für Staatsanwälte).
  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029

    Besitz kinderpornographischer Bilddateien (reale Fotos und Comics) auf privatem

    Die Verhängung der disziplinarischen Höchstmaßnahme gegen den Beklagten ist auch nicht unverhältnismäßig und verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Schuldprinzip (vgl. BVerfG, B.v. 18.1.2008 - 2 BvR 313/07 - juris Rn. 11).
  • BGH, 08.12.2016 - I ZB 118/15

    Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei

    Nach dem Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss die Strafe oder die strafähnliche Sanktion und dementsprechend auch das Ordnungsgeld ferner in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung und dem Verschulden des Zuwiderhandelnden stehen (zu disziplinarischen Maßnahmen vgl. BVerfG, NVwZ 2008, 669 mwN).
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