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   BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 793/07   

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BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 793/07 (https://dejure.org/2008,4992)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.2008 - 2 BvR 793/07 (https://dejure.org/2008,4992)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 793/07 (https://dejure.org/2008,4992)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Klagbarkeit von Auskunftsansprüchen auf der völkerrechtlichen Ebene; Anspruch auf Auskunftserteilung über die Konten der ehemaligen jugoslawischen Nationalbank; Bestimmung der Reichweite des völkerrechtlichen Nichteinmischungsgebots; Prüfung der zivilgerichtlichen ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 25; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 100 Abs. 2
    Zulässiger Gegenstand einer Vorlage zur Feststellung des Völkerrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 246
  • NVwZ 2008, 878
  • NVwZ-RR 2008, 747
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 793/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung ausdrücklich festgestellt, dass das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter auch durch eine unterbliebene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG verletzt werden kann (s. nur BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind über den Wortlaut hinaus auch Fragen statthaft, die sich nicht auf die Existenz, sondern nur auf die Tragweite einer Völkerrechtsregel beziehen; die Bedeutung, die Art. 25 GG den allgemeinen Regeln des Völkerrechts beimesse, fordert eine einheitliche Rechtsprechung auch über ihre Tragweite (s. BVerfGE 15, 25 ; 64, 1 ; 96, 68 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG bereits dann geboten, wenn das erkennende Gericht bei der Prüfung der Frage, ob und mit welcher Tragweite eine allgemeine Regel des Völkerrechts gilt, auf ernstzunehmende Zweifel stößt, mag das Gericht selbst auch keine Zweifel haben (s. BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ).

    Ernstzunehmende Zweifel bestehen dann, wenn das Gericht von der Meinung eines Verfassungsorgans oder von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 96, 68 ).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 793/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung ausdrücklich festgestellt, dass das grundrechtsgleiche Recht auf den gesetzlichen Richter auch durch eine unterbliebene Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 2 GG verletzt werden kann (s. nur BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind über den Wortlaut hinaus auch Fragen statthaft, die sich nicht auf die Existenz, sondern nur auf die Tragweite einer Völkerrechtsregel beziehen; die Bedeutung, die Art. 25 GG den allgemeinen Regeln des Völkerrechts beimesse, fordert eine einheitliche Rechtsprechung auch über ihre Tragweite (s. BVerfGE 15, 25 ; 64, 1 ; 96, 68 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG bereits dann geboten, wenn das erkennende Gericht bei der Prüfung der Frage, ob und mit welcher Tragweite eine allgemeine Regel des Völkerrechts gilt, auf ernstzunehmende Zweifel stößt, mag das Gericht selbst auch keine Zweifel haben (s. BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ).

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 793/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass es im Verfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG nicht darüber entscheidet, ob ein Bundesgesetz mit einer allgemeinen Regel des Völkerrechts vereinbar ist, dass dieses Verfahren vielmehr der Normenverifikation, nicht der Normenkontrolle dient (s. BVerfGE 23, 288 ; vgl. auch Löwer, Zuständigkeiten und Verfahren des Bundesverfassungsgerichts, in: Isensee/Kirchhof , Handbuch des Staatsrechts, Bd. III, 3. Aufl. 2005, § 70 Rn. 130).

    Ernstzunehmende Zweifel bestehen dann, wenn das Gericht von der Meinung eines Verfassungsorgans oder von den Entscheidungen hoher deutscher, ausländischer oder internationaler Gerichte oder von den Lehren anerkannter Autoren der Völkerrechtswissenschaft abweichen würde (vgl. BVerfGE 23, 288 ; 96, 68 ).

  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 793/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind über den Wortlaut hinaus auch Fragen statthaft, die sich nicht auf die Existenz, sondern nur auf die Tragweite einer Völkerrechtsregel beziehen; die Bedeutung, die Art. 25 GG den allgemeinen Regeln des Völkerrechts beimesse, fordert eine einheitliche Rechtsprechung auch über ihre Tragweite (s. BVerfGE 15, 25 ; 64, 1 ; 96, 68 ).

    Dabei behält das Verifikationsverfahren allerdings den Charakter einer Zwischenentscheidung (vgl. BVerfGE 15, 25 ).

  • OLG Frankfurt, 03.05.2006 - 23 U 188/04

    Internationale Zuständigkeit für Ansprüche eines Nachfolgestaats eines

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 793/07
    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. Mai 2006 - 23 U 188/04 -,.
  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 793/07
    c) Zwar hätte die Beschwerdeführerin das von ihr verfolgte Ziel einer Prüfung der zivilgerichtlichen Urteile am Maßstab des Völkerrechts möglicherweise über einen anderen verfassungsrechtlichen Weg erreichen können, indem sie geltend gemacht hätte, die zivilgerichtlichen Urteile verstießen, indem sie von der deutschen Gerichtsbarkeit für die Klage ausgegangen seien, gegen das über Art. 25 GG als Bestandteil des Bundesrechts geltende völkergewohnheitsrechtliche Nichteinmischungsgebot und gehörten deshalb nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. insoweit BVerfGE 31, 145 ; 66, 39 ).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 793/07
    c) Zwar hätte die Beschwerdeführerin das von ihr verfolgte Ziel einer Prüfung der zivilgerichtlichen Urteile am Maßstab des Völkerrechts möglicherweise über einen anderen verfassungsrechtlichen Weg erreichen können, indem sie geltend gemacht hätte, die zivilgerichtlichen Urteile verstießen, indem sie von der deutschen Gerichtsbarkeit für die Klage ausgegangen seien, gegen das über Art. 25 GG als Bestandteil des Bundesrechts geltende völkergewohnheitsrechtliche Nichteinmischungsgebot und gehörten deshalb nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. insoweit BVerfGE 31, 145 ; 66, 39 ).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 793/07
    Dafür bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwar nicht der ausdrücklichen Benennung des als verletzt gerügten Grundgesetzartikels (vgl. BVerfGE 92, 158 ).
  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 172/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Auskunftsanspruchs

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 793/07
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 2007 - XI ZR 172/06 -,.
  • BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03

    Auslieferung in die Vereinigten Staaten zum Zwecke der Strafverfolgung ( USA;

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 793/07
    Hierfür kann auch nicht angeführt werden, dass das Verifikationsverfahren auch dazu dient, Völkerrechtsverletzungen der Bundesrepublik Deutschland durch die fehlerhafte Anwendung von Völkerrechtsregeln durch ihre Organe zu vermeiden (s. dazu BVerfGE 58, 1 ; 109, 13 ).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Dies bedeutet, dass das Verfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG auch der Auslegung und Konkretisierung allgemeiner Regeln des Völkerrechts mit ihrer regelmäßig geringen Regelungsdichte dienen kann (BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 793/07, BVerfGK 13, 246, 250 mwN).
  • BVerwG, 25.11.2020 - 6 C 7.19

    Deutschland muss US-Drohneneinsätze im Jemen nicht unterbinden

    Zum einen fordert das unmittelbar aus der staatlichen Souveränität folgende völkergewohnheitsrechtliche Nichteinmischungsgebot, das über Art. 25 GG Bestandteil der deutschen Rechtsordnung ist, einen legitimierenden Anknüpfungspunkt für die Ausübung der deutschen Hoheitsgewalt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 793/07 [ECLI:DE:BVerfG:2008:rk20080130.2bvr079307] - NVwZ 2008, 878 ).
  • BVerfG, 18.11.2020 - 2 BvR 477/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Amtshaftungsansprüchen

    Mit der Verfassungsbeschwerde kann zwar grundsätzlich geltend gemacht werden, dass zivilgerichtliche Urteile nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 GG gehörten, weil sie sich über gemäß Art. 25 GG als Bestandteil des Bundesrechts geltende völkergewohnheitsrechtliche Regeln hinweggesetzt hätten (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 66, 39 ; BVerfGK 13, 246 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2013 - 2 BvR 2660/06 u.a. -, Rn. 41).
  • BVerfG, 13.08.2013 - 2 BvR 2660/06

    Zur Frage einer staatlichen Schadensersatz- und Entschädigungspflicht wegen der

    aa) Mit der Verfassungsbeschwerde kann zwar grundsätzlich geltend gemacht werden, dass zivilgerichtliche Urteile nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 GG gehörten, weil sie sich über gemäß Art. 25 GG als Bestandteil des Bundesrechts geltende völkergewohnheitsrechtliche Regeln hinweggesetzt hätten (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 66, 39 ; BVerfGK 13, 246 ).

    Deshalb kann ein Betroffener seinem gesetzlichen Richter grundsätzlich durch die Unterlassung einer nach Art. 100 Abs. 2 GG gebotenen Vorlage entzogen werden (vgl. BVerfGE 64, 1 ; 96, 68 ; BVerfGK 9, 211 ; 13, 246 ; 14, 222 ).

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09

    Nichtannahmebeschluss: Völkerrechtliche Vollstreckungsimmunität eines fremden

    Das Verfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG ist ein Zwischenverfahren zur Feststellung, ob eine allgemeine Regel des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts ist (vgl. BVerfGE 15, 25 ), nicht aber ein Verfahren zur Anwendung einer solchen - gegebenenfalls zuvor durch das Bundesverfassungsgericht festgestellten - Regel auf einen konkreten Sachverhalt (vgl. BVerfGK 13, 246 ; 14, 524 ).

    Um das von ihm verfolgte Ziel einer Prüfung des angegriffenen Beschlusses des Bundesgerichtshofs am Maßstab des allgemeinen Völkerrechts zu erreichen, hätte der Beschwerdeführer geltend machen müssen, dass der angegriffene Beschluss gegen das über Art. 25 GG als Bestandteil des Bundesrechts geltende allgemeine Völkerrecht verstoße und deshalb nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 GG gehöre (vgl. insoweit BVerfGE 31, 145 ; 66, 39 ; BVerfGK 13, 246 ).

    (2) Die ausdrückliche Rüge der Verletzung des Verfahrensgrundrechts nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 100 Abs. 2 GG kann nicht in eine solche nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 25 GG umgedeutet werden (vgl. BVerfGK 13, 246 ).

  • BFH, 16.11.2016 - II R 29/13

    Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind über den Wortlaut hinaus auch Fragen statthaft, die sich nicht auf die Existenz, sondern nur auf die Tragweite einer Völkerrechtsregel beziehen; die Bedeutung, die Art. 25 GG den allgemeinen Regeln des Völkerrechts beimisst, fordert eine einheitliche Rechtsprechung auch über ihre Tragweite (vgl. BVerfG-Beschluss vom 30. Januar 2008  2 BvR 793/07, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 2008, 878, unter C.I.2.a, m.w.N.).

    Die Anwendung einer allgemeinen Regel des Völkerrechts auf den konkreten Fall bleibt jedoch stets Aufgabe des Ausgangsgerichts (BVerfG-Beschluss in NVwZ 2008, 878, unter C.I.2.a).

  • BGH, 24.03.2016 - VII ZR 150/15

    Staatenimmunität: Geltung der deutschen Gerichtsbarkeit für das Handeln eines

    Es kommt darauf an, ob der Staat in Ausübung der ihm zustehenden Hoheitsgewalt oder wie eine Privatperson, also privatrechtlich, tätig geworden ist (st. Rspr.; vgl. BVerfG, NVwZ 2008, 878, 879 f., juris Rn. 22; BVerfGE 16, 27, 62, juris Rn. 144; ebenso BGH, Beschluss vom 30. Januar 2013 - III ZB 40/12, NJW 2013, 3184 Rn. 11).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG nur dann geboten, wenn das erkennende Gericht bei der Prüfung der Frage, ob und mit welcher Tragweite eine allgemeine Regel des Völkerrechts gilt, auf ernstzunehmende Zweifel stößt (BVerfG, NJW 2012, 293, 295, juris Rn. 27; BVerfG NVwZ 2008, 878, 879, juris Rn. 17; vgl. BVerfGE 96, 68, 77, juris Rn. 31; BVerfGE 23, 288, 316 ff., juris Rn. 110 ff.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 17 Sa 1468/11

    Diplomatenimmunität - Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit

    § 18 GVG bezieht sich auf das WÜD und damit auf das Völkervertragsrecht, dessen Inhalt von dem mit dem Rechtsstreit befassten Gericht geklärt werden kann (BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 793/07 - NVwZ 2008, 878 ff. zu I. 2. b) der Gründe).
  • FG München, 25.07.2012 - 4 K 2675/09

    Erbschaftsteuerliche Anzeigepflicht inländischer Kreditinstitute für ihre

    Ohne eine Rechtfertigung durch eine derartige Anknüpfung würde sich die Ausübung staatlicher Regelungsgewalt als unzulässiger Übergriff in Belange anderer Staaten darstellen (Herdegen Völkerrecht § 26 Tz. 1; vgl. BVerfG-Beschluss vom 30. Januar 2008, 2 BvR 793/07, NVwZ 2008, 878).
  • BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

    Das Bundesverfassungsgericht hat aber bereits klargestellt, dass das Normenverifikationsverfahren nach Art. 100 Abs. 2 GG ein objektives Zwischenverfahren ist und die Anwendung der in Rede stehenden Regel daher nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammerdes Zweiten Senats vom 30. Januar 2008 - 2 BvR 793/07 -, NVwZ 2008, S. 878 f.).
  • VG Köln, 14.03.2013 - 1 K 2822/12

    Begründung der Klagebefugnis durch Berufung auf Art. 25 S. 2 GG i.V.m. Art. 26

  • BGH, 22.05.2023 - AnwZ (Brfg) 23/22

    Anspruch eines ehemaligen ausländischen Rechtsanwalts auf Aufnahme in die

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2017 - 16 U 85/16

    Inanspruchnahme eines Staates der Europäischen Union auf Rückzahlung von

  • BGH, 22.05.2023 - AnwZ (Brfg) 24/22

    Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer als Anspruch eines Rechtsanwalts nach

  • BGH, 15.05.2018 - XI ZR 423/17

    Erforderlichkeit der Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverfassungsgericht

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