Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 1.07   

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BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 1.07 (https://dejure.org/2007,2267)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.2007 - 6 C 1.07 (https://dejure.org/2007,2267)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 2007 - 6 C 1.07 (https://dejure.org/2007,2267)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    WaffG 2002 §§ 4, 10, 14
    Waffenbesitzkarte, "Gelbe Waffenbesitzkarte", Sportschütze, Erwerbsstreckungsgebot.

  • Bundesverwaltungsgericht

    WaffG 2002 §§ 4, 10, 14
    Anwendungsbereich; Auflage; Beschränkung; Dauer; Erwerbserlaubnis; Erwerbsstreckungsgebot; Kauf; Schießsportverein; Sportschütze; Waffenbesitzkarte; Waffenbesitzkarte, "Gelbe Waffenbesitzkarte", Sportschütze, Erwerbsstreckungsgebot; Zeitraum

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit von Sportschützen im Anwendungsbereich des § 14 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) 2002 zum Erwerb von mehr als zwei Waffen binnen sechs Monaten - Erleichterter Waffenerwerb aufgrund "Gelber Waffenbesitzkarte" für Sportschützen - Erwerb einer unbestimmten Anzahl von ...

  • Judicialis

    WaffG 2002 § 4; ; WaffG 2002 § 10; ; WaffG 2002 § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG (2002) § 4 § 10 § 14
    Waffenrecht: Erwerbsstreckungsgebot für Spotschützen bei "Gelber Waffenbesitzkarte"

  • rechtsportal.de

    WaffG (2002) § 4 § 10 § 14
    Waffenrecht: Erwerbsstreckungsgebot für Spotschützen bei "Gelber Waffenbesitzkarte"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Beschränkung des Waffenerwerbs durch Sportschützen rechtmäßig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Beschränkung des Waffenerwerbs durch Sportschützen rechtmäßig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.11.2007)

    Nur zwei Waffen im Halbjahr für Sportschützen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 906
  • SpuRt 2008, 129
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 1.07
    Es lässt danach für von der Regel abweichende Fallgestaltungen einen überschießenden Waffenerwerb zu (vgl. zu diesem Aspekt in anderem Zusammenhang Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 ).
  • BVerfG, 01.04.2003 - 1 BvR 539/03

    Verfassungsbeschwerde eines Schießsportverbands gegen das neue Waffengesetz

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 1.07
    Die Verwendung von Waffen soll in erster Linie dem Schutz der Rechtsordnung dienen, für deren Verteidigung mit Waffengewalt der Staat ein Monopol hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. April 2003 - 1 BvR 539/03 - GewArch 2003, 241 ).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 1.07
    Sie kann daher durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, sofern dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wird (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 1989 - 1 BvR 921/85 - BVerfGE 80, 137 ).
  • BVerwG, 02.05.2006 - 6 B 53.05

    Einberufungsbescheid; Zurückstellungsgründe; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 1.07
    Dieser ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts namentlich bei einer rechtsgewährenden Regelung, hier der waffenrechtlichen Privilegierung von Sportschützen, besonders weit (vgl. etwa Beschluss vom 2. Mai 2006 - BVerwG 6 B 53.05 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 206 = NVwZ-RR 2006, 626).
  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99

    Bedürfnis; Repetiergewehr; Schießsport; Zahl der Waffen.

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 1.07
    Ein unbeschränkter Erwerb in den Fällen des § 14 Abs. 4 WaffG 2002 stünde nicht in Einklang mit der Absicht der Neuregelung des Waffengesetzes und dem Grundsatz, "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" (vgl. dazu Urteil vom 13. Juli 1999 - BVerwG 1 C 5.99 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 85 S. 8 = GewArch 1999, 483 ) gelangen zu lassen.
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 1.07
    Der Entstehungsgeschichte kommt für die Auslegung nur insoweit Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den angeführten Grundsätzen ermittelten Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg allein nicht ausgeräumt werden können (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1981 - 1 BvR 898/79 u.a. - BVerfGE 59, 128 ).
  • BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98

    Rettungsdienst; Notfallrettung; qualifizierter Krankentransport; Berufsfreiheit;

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 1.07
    Ein solches Klagebegehren ist im Wege der Verpflichtungsklage zu verfolgen (vgl. Urteil vom 17. Juni 1999 - BVerwG 3 C 20.98 - Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 9 = GewArch 2000, 62 ).
  • OVG Hamburg, 18.04.2016 - 4 Bf 299/13

    Voraussetzungen für die Eintragung einer nach WaffG 2002 § 14 Abs 4 S 1

    Zudem dokumentiert die Beklagte durch die Eintragung, dass der jeweilige Antragsteller das Erwerbsstreckungsgebot nach § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. Urt. v. 14.11.2007, 6 C 1.07, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 94, juris Rn. 28 a.E.) und die Frist des § 14 Abs. 4 Satz 2 WaffG eingehalten hat.

    Aus Anlass des Antrags prüft daher die zuständige Behörde das Vorliegen der Voraussetzungen für einen dauerhaften Besitz (vgl. zur Prüfung des Erwerbsstreckungsgebots bei der Eintragung der Waffe in die Gelbe WBK: BVerwG, Urt. v. 14.11.2007, 6 C 1.07, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 94, juris Rn. 28 a.E.).

    Für die Frage, wie eine Norm zu verstehen ist, sind neben dem Gesetzeswortlaut die üblichen Regeln sachgerechter Auslegung heranzuziehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.12.2015, 3 B 63.14, juris Rn. 10; vgl. zum WaffG: Urt. v. 14.11.2007, 6 C 1.07, Buchholz 402.5, Nr. 94, juris Rn. 21 ff.).

    Damit ergänzt diese Vorschrift § 8 WaffG (so BVerwG, Urt. v. 14.11.2007, 6 C 1.07, NVwZ 2008, 906, juris Rn. 24).

    Der Normsystematik lässt sich allerdings nicht entnehmen, dass § 14 Abs. 4 WaffG einen von sonstigen Erteilungsvoraussetzungen losgelösten Erlaubnistatbestand darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2007, 6 C 1.07, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 94, juris Rn. 25).

    Dies ändert aber nichts daran, dass das das Waffengesetz (vgl. § 1 Abs. 1 WaffG) bestimmende Prinzip der Verknappung von Waffen und des Erfordernisses eines Bedürfnisses für den privaten Besitz und die Nutzung von Waffen trotz der Privilegierung von Sportschützen ergänzend Anwendung finden sollte, um den Besitz zahlreicher Waffen im Sinne des Hortens zu verhindern (vgl. so auch zum zunächst ausdrücklich nur in § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG geregelten Erwerbsstreckungsgebot: BVerwG, Urt. v. 14.11.2007, 6 C 1.07, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 94, juris Rn. 28, 29).

    Demgemäß muss zur Erbringung des Nachweises eines Bedürfnisses für eine waffenrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 WaffG ein gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung besonders anzuerkennendes Interesse bestehen (vgl. BVerwG Urt. v. 14.11.2007, 6 C 1.07, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 94, juris Rn. 29).

    Der dargelegte Geschehensablauf lässt jedoch vermuten, dass der Vermittlungsausschuss und ihm folgend die Gesetzgebungsorgane von der Absicht geleitet waren, es einerseits bei dem vom Bundestag beschlossenen erweiterten Geltungsbereich der "Gelben Waffenbesitzkarte" zu belassen, andererseits aber in Anlehnung an den Regierungsentwurf jeden Waffenerwerb durch organisierte Sportschützen den Grundanforderungen des § 14 Abs. 2 WaffG und damit insbesondere dem dort normierten Erwerbsstreckungsgebot zu unterwerfen und ein "Waffenhorten" zu verhindern (vgl. BVerwG Urt. v. 14.11.2007.6 C 1.07, a.a.O., juris Rn. 31-35).

    Die Prüfung soll dabei nach dem Willen des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der Eintragung der Waffe erfolgen, die nach § 14 Abs. 4 Satz 2 WaffG 2002 binnen zwei Wochen zu beantragen ist (vgl. ebenso zum Erwerbsstreckungsgebot: BVerwG, Urt. v. 14.11.2007, 6 C 1.07, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 94, juris Rn. 28).

    Es ist auch für die möglicherweise weniger gefährlichen Waffen im Sinne des § 14 Abs. 4 WaffG nicht erforderlich, dass der Waffenerwerb von Sportschützen in unbegrenzter Anzahl erlaubt wird (vgl. zum Erwerbsstreckungsgebot: BVerwG, Urt. v. 14.1.2007, 6 C 1.07, NVwZ 2008, 906, juris Rn. 38).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2018 - 4 A 589/17

    Spielhallen benötigen in NRW keine Erlaubnis mehr nach § 33i GewO

    vgl. zur Zulässigkeit der Anfechtungsklage sogar bei Vorliegen einer die Begünstigung und die Nebenbestimmung umfassenden einheitlichen Ermessensentscheidung BVerwG, Urteil vom 12.3.1982 - 8 C 23.80 -, BVerwGE 65, 139 = juris, Rn. 14, krit. hierzu mit beachtlichen Argumenten allerdings SächsOVG, Urteil vom 10.10.2012 - 1 A 389/12 -, NuR 2013, 724 = juris, Rn. 26; HambOVG, Urteil vom 22.6.2017 - 4 Bf 160/14 -, NVwZ 2017, 1805 (Leitsatz) = juris, Rn. 68, sieht in einem Einzelfall eine Befristung als konstitutiven Bestandteil der Erlaubnis an und hält deshalb (nur) die Verpflichtungsklage für statthaft; entsprechend für eine zeitliche Erwerbsbeschränkung BVerwG, Urteil vom 14.11.2007 - 6 C 1.07 -, GewArch 2008, 163 = juris, Rn. 17.
  • BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08

    Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Umgang und

    Demgemäß muss zur Erbringung des Nachweises eines Bedürfnisses für eine waffenrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Abs. 1 WaffG ein gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung besonders anzuerkennendes Interesse bestehen (zuletzt Urteil vom 14. November 2007 BVerwG 6 C 1.07 juris).

    Die Verwendung von Waffen soll in erster Linie dem Schutz der Rechtsordnung dienen, für deren Verteidigung mit Waffengewalt der Staat ein Monopol hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. April 2003 1 BvR 539/03 GewArch 2003, 241 ; Urteil des Senats vom 14. November 2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.09.2016 - 6 B 38.16

    Waffenbesitzkarte; Erwerbs- und Besitzberechtigung für Schusswaffen; allgemeines

    Nach § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG dürfen Sportschützen innerhalb von sechs Monaten nur jeweils zwei derartige Schusswaffen erwerben (Erwerbsstreckungsgebot); es besteht jedoch keine zahlenmäßige Obergrenze (BVerwG, Urteil vom 14. November 2007 - 6 C 1.07 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 94 Rn. 25).
  • VGH Bayern, 05.03.2008 - 21 BV 07.3020

    Waffenrecht; Erwerbsstreckungsgebot für Sportschützen

    und verwies auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. November 2007 (Az. BVerwG 6 C 1.07).

    Diese hier allein entscheidungserhebliche Frage, ob das Erwerbsstreckungsgebot des § 14 Abs. 2 Satz 3 WaffG 2002 auch im Anwendungsbereich des § 14 Abs. 4 WaffG 2002 gilt, hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Urteilen vom 14. November 2007 (Az. BVerwG 6 C 1.07, BVerwG 6 C 3.07 und BVerwG 6 C 8.07) im Sinn der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bejaht.

    Danach dürfen Sportschützen auch im Anwendungsbereich des § 14 Abs. 4 WaffG 2002 (erleichterter Waffenerwerb aufgrund "Gelber Waffenbesitzkarte") in der Regel binnen sechs Monaten nicht mehr als zwei Waffen erwerben (vgl. Leitsatz zum Urteil vom 14.11.2007 - BVerwG 6 C 1.07).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht ausführlich auch unter Verwertung der Gesetzesmaterialien und der bisherigen Rechtsprechung begründet und zugleich dargelegt, weshalb diesem Ergebnis keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegen stehen (vgl. BVerwG Urteil vom 14. November 2007 Az. BVerwG 6 C 1.07).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 202/09

    Bewachungsunternehmen; waffenrechtliche Erlaubnis; Glaubhaftmachung des

    Ein strenger Maßstab bei der Prüfung des Bedürfnisses folgt auch hier aus der das gesamte Waffengesetz ausweislich des § 1 Abs. 1 WaffG beherrschenden Zielsetzung, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig Waffen wie möglich "ins Volk" gelangen (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 13.07.1999 - 1 C 5.99 - und vom 14.11.2007 - 6 C 1.07 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 85 und Nr. 94 ).
  • VG Köln, 01.07.2015 - 16 K 6872/14

    Auftraggeber muss keine "Ersatzangebote" einholen!

    Eine solche Anforderung wie auch ein Erfordernis der Einholung weiterer "Ersatzangebote" nach Absage eines oder mehrerer Unternehmer ergibt sich auch nicht aus dem für die Auslegung zusätzlich maßgeblichen, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 2007 - 6 C 1.07, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 94 Rn. 36 = NVwZ 2008, 906, Sinnzusammenhang der vergaberechtlichen Bestimmungen.
  • VGH Bayern, 14.04.2021 - 24 CE 21.795

    Keine Vorwegnahme der Hauptsache durch einstweilige Erteilung einer

    Da im Waffenrecht der öffentlichen Gewalt eine besondere Schutzpflicht im Hinblick auf die mit dem Umgang mit Waffen einhergehenden erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung obliegt und das gesamte Waffengesetz ausweislich des § 1 Abs. 1 WaffG das Ziel hat, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 13.7.1999 - 1 C 5.99 - juris Rn. 14; U.v. 14.11.2007 - 6 C 1.07 - juris Rn. 29; vgl. Lehmann/v. Grotthuss, Aktuelles Waffenrecht, 126. Aufl. 2015, § 8 Rn. 10 ff), gilt dieser Grundsatz erst recht im hier zu entscheidenden Fall (vgl. BayVGH, B.v. 28.11.2014 - 11 CE 14.1962 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 16.8.2010 - 11 CE 10.262 - juris Rn. 20).

    Zu den Zielen des Waffengesetzes gehört, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, die Verbreitung von Schusswaffen einzudämmen und die Ausnahmen streng zu regulieren (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 11.11.2015 - 6 C 67/14 - juris Rn. 18; BVerwG, U.v. 13.7.1999 - 1 C 5.99 - juris Rn. 14; BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 1/07 - juris Rn. 29; Lehmann/v. Grotthuss, Aktuelles Waffenrecht, 126. Aufl., Stand 12/2015, § 8 Rn. 10 m.w.N.).

    Im Hinblick auf die großen Gefahren für hochrangige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit, die von Waffen ausgehen und angesichts der das gesamte Waffengesetz ausweislich des § 1 Abs. 1 beherrschenden Zielsetzung, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig Waffen wie möglich in Privathand gelangen (vgl. VGH BW, U.v. 16.12.2009 - 1 S 202/09 - juris Rn. 14; BVerwG, U.v. 13.7.1999 - 1 C 5.99, U.v. 14.11.2007 - 6 C 1.07 - juris Rn. 29), sind die persönlichen und beruflichen Nachteile hinzunehmen, die die Antragstellerin möglicherweise erleidet, wenn die einstweilige Anordnung nicht ergeht.

  • VG Ansbach, 17.07.2020 - AN 16 K 19.01463

    Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheines wegen erhöhter Gefährdungslage

    Aus der das gesamte Waffengesetz beherrschenden Zielsetzung (§ 1 Abs. 1 WaffG), die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig Waffen wie möglich in die Bevölkerung gelangen, folgt, dass bei der Bedürfnisprüfung ein strenger Maßstab anzulegen ist (VG Gelsenkirchen, U.v. 17.8.2017 Az. 17 K 783/15 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 14.11.2007 - 6 C 1.07 - NVwZ 2008, 906).
  • VG Braunschweig, 04.09.2019 - 9 A 11/19

    Anwendungsbestimmungen; Biodiversität; Pflanzenschutzmittel

    Der Kläger muss vielmehr die Verpflichtung zur Erteilung eines Verwaltungsakts beantragen, dessen Gestattungswirkung über den bisherigen Erlaubnisinhalt hinausgeht (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.11.2007 - 6 C 1/07 -, juris; Urt. v. 17.6.1999 - 3 C 20/98 -, juris; Wysk in: ders., VwGO, 2. Aufl., § 42 Rn. 36).
  • VG München, 11.11.2015 - M 7 K 15.1085

    Waffenschein für einen Waffenhändler

  • BVerwG, 13.08.2008 - 6 C 29.07

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erklärung der Erledigung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2018 - 6 A 2007/15

    Rechtmäßige Befristung des Vertrags eines Lehrbeauftragten für das Fach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 20 A 3379/07

    Erweiterung eines Steinbruchs bei einer 600 Meter entfernten Wohnsiedlung;

  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16288/17
  • VG Düsseldorf, 21.06.2016 - 3 K 5661/14

    Veranstaltungs- und Vertriebserlaubnis für Lotterien mit geringem

  • VG München, 21.09.2016 - M 7 K 15.5205

    Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheins an einen Uhren- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2013 - 20 B 90/13

    Eilantrag des Kreises Borken zur Ermöglichung der Vollstreckung einer

  • VG München, 30.04.2014 - M 7 K 14.633

    Erteilung einer Waffenbesitzkarte; besondere persönliche Gefährdung als

  • VG Braunschweig, 04.09.2019 - 9 A 18/19

    Anwendungsbestimmungen; Biodiversität; Pflanzenschutzmittel

  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16286/17
  • VG Köln, 13.12.2012 - 20 K 3987/11

    Verbot der Verwendung eines mehr als 2 Patronen aufnehmenden Magazins zur Jagd

  • VG Düsseldorf, 24.01.2017 - 3 K 4182/15

    Anspruch eines gewerblichen Vermittlers staatlicher Lotterieprodukte auf eine

  • BVerwG, 19.11.2007 - 6 C 4.07

    Einstellung eines Verfahrens wegen Klagerücknahme - Entscheidung über die Kosten

  • VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 16.980

    Anspruch auf Verlängerung bzw. (hilfsweise) Neuerteilung eines Waffenscheins

  • VG München, 02.09.2015 - M 7 K 15.24

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins eines Sprengmeisters

  • VG München, 20.04.2021 - M 7 K 19.4259

    Verlängerung der Waffenbesitzkarte für Waffensachverständige

  • VG München, 10.06.2013 - M 7 S 13.2105
  • VG Saarlouis, 08.11.2017 - 1 L 1997/17

    Abhängigkeit einer Spielhallenerlaubnis vom Nichtbetrieb einer anderen Spielhalle

  • VG Halle, 30.10.2013 - 1 A 41/13

    Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für den Erwerb einer weiteren

  • VG Augsburg, 29.05.2013 - Au 4 K 13.614

    Schusswaffe nicht erforderlich und nicht geeignet, Gefährdung zu mindern

  • VG Bremen, 15.11.2018 - 5 K 2030/17

    Befristete Betriebserlaubnis von zwei Spielhallen - Befristung;

  • VG Köln, 10.04.2015 - 16 K 7280/13

    Wohnraumförderung, Wohnungsbauförderung, Bestimmtheit der Förderzusage,

  • VG Gelsenkirchen, 17.08.2017 - 17 K 783/15

    Waffenschein; waffenrechtliches Bedürfnis; gefährdete Person; Juwelier;

  • VG München, 06.04.2016 - M 7 K 15.2066

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach Verurteilung wegen

  • VG München, 14.01.2015 - M 7 K 14.2389

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit;

  • VG München, 12.10.2015 - M 7 S 15.2068

    Widerruf der Waffenbesitzkarte

  • VG München, 02.01.2014 - M 7 S 13.3862

    Prozesskostenhilfe; Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung;

  • VG München, 17.04.2013 - M 7 S 13.1255
  • VG München, 18.07.2012 - M 7 K 11.5750
  • VG München, 13.06.2012 - M 7 S 11.4836
  • VG München, 25.01.2012 - M 7 S 11.6084
  • VG München, 10.10.2012 - M 7 K 12.2442
  • VGH Bayern, 18.06.2008 - 21 BV 07.3019

    Hauptsacheerledigung; Kostenentscheidung

  • VG München, 02.01.2014 - M 7 K 13.2494

    Prozesskostenhilfe; Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung;

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