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   BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08   

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BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08 (https://dejure.org/2009,2307)
BVerfG, Entscheidung vom 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08 (https://dejure.org/2009,2307)
BVerfG, Entscheidung vom 15. April 2009 - 1 BvR 3478/08 (https://dejure.org/2009,2307)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 14 GG, § 2 FStrG
    Unvordenkliche Verjährung verstößt nicht gegen Art. 14 GG

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 340
  • NJW 2009, 2946
  • NVwZ 2009, 1158
  • VBlBW 2009, 384
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (33)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1992 - 5 S 315/90

    Voraussetzungen der Öffentlichkeit eines vor Inkrafttreten des StrG BW

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08
    Vielmehr ist die Streichung lediglich erfolgt, weil eine Übergangsregelung für alte Wege als nicht mehr erforderlich angesehen wurde (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 17. Dezember 1992 - 5 S 315/90 -, VBlBW 1993, S. 183; Urteil vom 20. August 1991 - 5 S 2473/89 -, VBlBW 1992, S. 144 f.).

    Dabei ist die Überzeugung der Rechtausübung regelmäßig schon ohne zusätzliche Feststellungen aus der Allgemeinheit der Benutzung des Weges zu schließen, sofern sie stets ohne Widerspruch des Grundeigentümers erfolgt ist (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 17. Dezember 1992 - 5 S 315/90 -, VBlBW 1993, S. 183).

    Der Urkundenbeweis wird insoweit von der fachgerichtlichen Rechtsprechung als dem Zeugenbeweis gleichwertig betrachtet (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 17. Dezember 1992 - 5 S 315/90 -, VBlBW 1993, 183 ; Urteil vom 28. September 1994 - 1 S 1370/93 -, [...] Rn. 22 ff.).

    Entscheidend ist hierbei auch, dass maßgeblich auf die Rechtsauffassung des betroffenen Grundstückseigentümers im rechtlich relevanten Zeitraum von 1884 bis 1964 abgestellt wird, der die Nutzung der Straße jedenfalls widerspruchslos geduldet haben muss (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 26. Juli 1961 - IV 825/60 -, ESVGH Band 12/I, S. 32 ; Urteil vom 14. August 1984 - 5 S 888/84 -, BWVPr 1985, S. 87; Urteil vom 17. Dezember 1992 - 5 S 315/90 -, VBlBW 1993, S. 183).

  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08
    Auch bei der gesetzlichen Festlegung von Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG sowie bei deren Auslegung und Anwendung durch die Gerichte ist die aus der Eigentumsgarantie abgeleitete Pflicht zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu beachten (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 46, 325 ; 49, 220 ).

    Daher darf die verfassungsrechtliche Sicherung des Rechtsschutzes nicht durch eine restriktive Auslegung und Anwendung der Prozessvorschriften in Frage gestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 348 ; 46, 325 ; 49, 220, ).

    Der Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes schließt auch den Anspruch auf "faire Verfahrensführung" ein, der zu den wesentlichen Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips gehört (vgl. BVerfGE 46, 325 ; 49, 220, ).

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08
    Auch bei der gesetzlichen Festlegung von Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG sowie bei deren Auslegung und Anwendung durch die Gerichte ist die aus der Eigentumsgarantie abgeleitete Pflicht zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu beachten (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 46, 325 ; 49, 220 ).

    Daher darf die verfassungsrechtliche Sicherung des Rechtsschutzes nicht durch eine restriktive Auslegung und Anwendung der Prozessvorschriften in Frage gestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 348 ; 46, 325 ; 49, 220, ).

    Der Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes schließt auch den Anspruch auf "faire Verfahrensführung" ein, der zu den wesentlichen Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips gehört (vgl. BVerfGE 46, 325 ; 49, 220, ).

  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08
    Auch bei der gesetzlichen Festlegung von Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG sowie bei deren Auslegung und Anwendung durch die Gerichte ist die aus der Eigentumsgarantie abgeleitete Pflicht zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu beachten (vgl. BVerfGE 37, 132 ; 46, 325 ; 49, 220 ).

    Gerade wegen der Gemeinwohlbindung des Eigentums bedarf es auch hier eines solchen verhältnismäßigen Ausgleichs der kollidierenden Interessen (vgl. BVerfGE 37, 132 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 1999 - 1 BvR 1771/91 -, [...] Rn. 17).

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08
    Dies gilt nicht nur zur Sicherung des Bestands des Eigentums gegen Enteignungen (vgl. BVerfGE 35, 348 ).

    Daher darf die verfassungsrechtliche Sicherung des Rechtsschutzes nicht durch eine restriktive Auslegung und Anwendung der Prozessvorschriften in Frage gestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 348 ; 46, 325 ; 49, 220, ).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08
    Das Gericht muss die tatsächlichen Grundlagen selbst ermitteln und seine rechtliche Auffassung unabhängig von der Verwaltung, deren Entscheidung angegriffen ist, gewinnen und begründen (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

    Besondere Anforderungen an das gerichtliche Verfahren ergeben sich aus den materiellen Grundrechten im Vergleich zur Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG allerdings auch nur dann, wenn es um besondere oder zusätzliche Maßgaben geht, die gerade im Interesse einer bestimmten verfassungsrechtlichen Freiheitsgarantie erforderlich sind (vgl. BVerfGE 101, 106 ).

  • BVerfG, 02.06.2008 - 1 BvR 349/04

    Verletzung von Art 14 Abs 1 S 1 GG, Art 14 Abs 3 S 1 GG durch Entwicklungssatzung

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08
    Die Notwendigkeit einer Betrachtungsweise, welche den relevanten Eingriff in der Gegenwart sehe, folge aus den Ausführungen, die das Bundesverfassungsgericht zum Grundsatz der Normenklarheit bezüglich Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG gemacht habe (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juni 2008 - 1 BvR 349/04, 1 BvR 378/04 -, NVwZ 2008, S. 1229).

    Entgegen der Meinung des Beschwerdeführers ergibt sich mit Blick auf den vorliegenden Fall auch nichts anderes aus der Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2008 (Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 349/04, 1 BvR 378/04 -, [...] Rn. 23 ff.), wonach eine Enteignung auf einer dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Normenklarheit genügenden gesetzlichen Grundlage beruhen muss (vgl. BVerfGE 56, 249 ; 74, 264 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1991 - 5 S 2473/89

    Zur Frage wann und wie ein Privatgrundstück durch unvordenkliche Verjährung zum

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08
    Vielmehr ist die Streichung lediglich erfolgt, weil eine Übergangsregelung für alte Wege als nicht mehr erforderlich angesehen wurde (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 17. Dezember 1992 - 5 S 315/90 -, VBlBW 1993, S. 183; Urteil vom 20. August 1991 - 5 S 2473/89 -, VBlBW 1992, S. 144 f.).

    Diesen Vorgaben genügen die von den hier angegriffenen Entscheidungen verwendeten Maßstäbe für das gerichtliche Verfahren, indem sie jedenfalls der Sache nach davon ausgehen, dass für die Annahme eines öffentlichen Weges auf privatem Grundeigentum auf der Grundlage der Rechtsvermutung der unvordenklichen Verjährung wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Rechtsstellung des Eigentümers hohe Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen der unvordenklichen Verjährung verlangen, mit der Folge, dass im Zweifel nicht von der Existenz eines öffentlichen Weges ausgegangen werden kann (vgl. auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 15. Januar 1981 - 5 S 1255/80 -, VBlBW 1982, S. 56 ; Urteil vom 20. August 1991 - 5 S 2473/89 -, VBlBW 1992, S. 144 ; Nagel, Straßengesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl. 1997, § 2 Rn. 11).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08
    Eine enteignungsfähige Rechtsposition kann durch eine Enteignung nur dann entzogen werden, wenn sie dem Betroffenen nach der zu dieser Zeit geltenden Rechtslage überhaupt noch zusteht (vgl. BVerfGE 58, 300 ).

    Sie sind auf die Normierung objektiv-rechtlicher Vorschriften gerichtet, die den Inhalt des Eigentumsrechts vom Inkrafttreten des Gesetzes für die Zukunft an bestimmen (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 58, 300 ).

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

    Auszug aus BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08
    Diese ist beschränkt auf solche Fälle, in denen Güter hoheitlich beschafft werden, mit denen ein konkretes, der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienendes Vorhaben durchgeführt werden soll (vgl. BVerfGE 104, 1 ).

    Er ist, wenn er von der Ermächtigung zur Inhalts- und Schrankenbestimmung Gebrauch macht, insbesondere verpflichtet, die Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. BVerfGE 104, 1 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerwG, 20.05.1988 - 4 B 84.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Absehen von Zeugenanhörung als

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1981 - 5 S 1255/80

    Wegerecht - Öffentlichkeit eines Weges

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71

    Gondelbahn

  • BVerfG, 17.09.1999 - 1 BvR 1771/91

    Keine Verletzung des sich aus GG Art 14 Abs 1 ergebenden Anspruchs auf effektiven

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.1984 - 5 S 888/84

    Öffentlichkeit eines Weges - unvordenkliche Verjährung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1994 - 1 S 1370/93

    Zum Vorliegen eines öffentlichen Weges

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

  • BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67

    Öffentliches Wegeeigentum

  • BGH, 14.03.1988 - II ZR 302/87

    Aufhebung und Zurückverweisung bei Klageabweisung durch das erstinstanzliche

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

  • BGH, 08.11.1990 - III ZR 364/89

    Ausschluß des Übernahmeanspruchs durch eine außerhalb des Enteignungsverfahrens

  • BGH, 04.02.1955 - V ZR 112/52

    Begriff und Rechtsfolgen der unvordenklichen Verjährung

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BGH, 18.07.2014 - V ZR 151/13

    Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer durch eine

    Er ist, wenn er von der Ermächtigung zur Inhalts- und Schrankenbestimmung Gebrauch macht, insbesondere verpflichtet, die Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. BVerfGE 104, 1, 10 f.; BVerfG, NVwZ 2009, 1158, 1159).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13

    Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für

    Auf die umfangreichen Ausführungen der Beteiligten dazu, ob eine Enteignung zusätzlich voraussetzt, dass es um die hoheitliche Beschaffung eines Gutes zum Zwecke der Erfüllung einer bestimmten öffentlichen Aufgabe gehen muss (in diesem Sinne freilich BVerfG, Beschluss vom 15. April 2009 - 1 BvR 3478/08 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 8. November 2012 - 1 BvR 2153/08 -, juris Rn. 27), kommt es insoweit nicht an.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 5 S 1276/16

    Feststellbarkeit der von einer straßenrechtlichen Widmung erfassten Grundstücke;

    Damit wurde das Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung über den 1. Juli 1964 hinaus fortgeschrieben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15.4.2009 - 1 BvR 3478/08 - NVwZ 2009, 1158, juris Rn. 17 und 23 ff.; Senatsurteile vom 30.4.2008 - 5 S 2858/06 - BWGZ 2008, 950, juris Rn. 24, und vom 19.11.2009 - 5 S 1065/08 - juris Rn. 25 ff.).

    Die danach als "öffentlich" anzusehenden Straßen behielten diese Eigenschaft weiter (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15.4.2009 - 1 BvR 3478/08 - NVwZ 2009, 1158, juris Rn. 24 ff.; Senatsurteil vom 19.11.2009 - 5 S 1065/08 - juris Rn. 25).

    Allerdings sind im Hinblick auf den mit der Annahme eines öffentlichen Weges auf privatem Grundeigentum verbundenen Eingriff in die Rechtsstellung des Eigentümers hohe Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen einer Widmung kraft unvordenklicher Verjährung zu stellen mit der Folge, dass im Zweifel nicht von der Existenz eines öffentlichen Weges ausgegangen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15.4.2009 - 1 BvR 3478/08 - NVwZ 2009, 1158, juris Rn. 38; Senatsurteil vom 19.11.2009 - 5 S 1065/08 - juris Rn. 26).

    Als Beweismittel kommt sowohl der Urkunden- als auch der Zeugenbeweis in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15.4.2009 - 1 BvR 3478/08 - NVwZ 2009, 1158, juris Rn. 31; Senatsurteil vom 30.4.2008 - 5 S 2858/06 - BWGZ 2008, 950, juris Rn. 24).

  • OLG Hamm, 19.06.2017 - 5 U 20/16

    Öffentlichkeit eines Weges durch unvordenkliche Verjährung?

    Er ist entwickelt worden, um auch bei solchen alten öffentlichen Wegen, deren Entstehung in unvordenkliche Zeit zurückreicht und die seit Menschengedenken oder doch seit langer Zeit einem in der Meinung der Rechtmäßigkeit geübten und widerspruchslos geduldeten öffentlichen Verkehr gedient haben, bei denen sich aber im Streitfall deutliche Widmungshandlungen nicht nachweisen lassen, die Eigenschaft als öffentlicher Weg begründen zu können (BVerfG, Beschluss vom 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08, juris Rn. 25; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2014 - 12 U 81/14, juris Rn. 53 f.; OLG Hamm, Urteil vom 06.03.2016 - 5 U 125/15, juris Rn. 48 ff.).

    Im Zweifel kann nicht von der Existenz eines öffentlichen Weges ausgegangen werden (BVerfG, Beschluss vom 15. April 2009 - 1 BvR 3478/08 -, juris Rn. 38; VG Münster, a.a.O., juris Rn. 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2019 - 5 S 1052/18

    Anforderungen an den Nachweis zur Zustimmung des Grundstückseigentümers zur

    cc) In dieser Situation kann allerdings das - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende (BVerfG, Beschluss vom 15.4.2009 - 1 BvR 3478/08 - juris Rn. 21ff) - Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung Anwendung finden.

    Daher genügen für den Nachweis des Nichtbestehens einer anderweitigen Erinnerung für die Zeit von 1884 bis 1924 auch urkundliche Beweismittel, wenn Zeugenaussagen zumindest ergänzend herangezogen werden (BVerfG, Beschluss vom 15.4.2009 - 1 BvR 3478/08 - juris Rn. 31; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.4.2008 - 5 S 2858/06 - juris Rn. 30f; Urteil vom 17.12.1992 - 5 S 315/90 - VBlBW 1993, 184).

  • VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12

    Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Glücksspielregelungen

    Sie ist auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter subjektiver, durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteter Rechtspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2009 - 1 BvR 3478/08 -, Rn. 15, juris, stRspr).

    Sie sind auf die Normierung objektiv-rechtlicher Vorschriften gerichtet, die den Inhalt des Eigentumsrechts vom Inkrafttreten des Gesetzes für die Zukunft an bestimmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2009 - 1 BvR 3478/08 -, Rn. 20, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2018 - 5 S 1474/18

    Sofortige Vollziehung einer wegerechtlichen Duldungsverfügung

    Vielmehr ist die Streichung lediglich erfolgt, weil eine Übergangsregelung für alte Wege als nicht mehr erforderlich angesehen wurde (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.4.2009 - 1 BvR 3478/08 - NVwZ 2009, 1158, juris Rn. 24 ff.; Senatsurteil vom 19.11.2009 - 5 S 1065/08 - juris Rn. 25).

    Diese Voraussetzung wurde in Anwendung des gewohnheitsrechtlich anerkannten und insoweit auch durch § 57 Abs. 1 StrG a.F. fortgeführten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.4.2009 - 1 BvR 3478/08 - VBlBW 2009, 384, juris Rn. 25) Rechtsinstituts der unvordenklichen Verjährung als nachgewiesen erachtet, wenn der Weg seit Menschengedenken als öffentlicher tatsächlich besteht und im Bewusstsein der Ausübung eines öffentlichen Rechts zum Verkehr benutzt worden ist.

    Wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Rechtsstellung des Eigentümers gelten für den Nachweis der Voraussetzungen der unvordenklichen Verjährung allerdings hohe Anforderungen mit der Folge, dass im Zweifel nicht von der Existenz eines öffentlichen Weges ausgegangen werden kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.4.2009, a.a.O. Rn. 31; Senatsurteil vom 20.8.1991, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 1065/08

    Unvordenkliche Verjährung; Baden

    Allerdings sind im Hinblick auf den mit der Annahme eines öffentlichen Weges auf privatem Grundeigentum verbundenen Eingriff in die Rechtsstellung des Eigentümers hohe Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen einer Widmung kraft unvordenklicher Verjährung zu stellen mit der Folge, dass im Zweifel nicht von der Existenz eines öffentlichen Weges ausgegangen werden kann (vgl. Senatsurt. v. 20.08.1991 - 5 S 2473/89 -, VBlBW 1992, 144 m.w.N.; auch BVerfG, Beschl. v. 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08 -).

    Dass für die vorausgegangenen 40 Jahre hinsichtlich einer allgemeinen Nutzung lediglich eine gegenteilige Erinnerung nicht feststellbar sein darf, bedeutet nicht, dass für den entsprechenden Zeitraum überhaupt keine Nachweise erforderlich wären (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 15.04.2009, a.a.O.).

    Insbesondere dieser Nachweis kann, wie der Senat in seinem Urteil vom 30.04.2008 erneut betont hat (bestätigt von BVerwG, Beschl. v. 29.10.2008 - 9 B 53.08 - u. BVerfG, Beschl. v. 15.04.2009, a.a.O.), maßgeblich auch anhand von in ihrem Kontext zu interpretierenden Urkunden geführt werden, zumal aus diesen ggf. auch auf das Bewusstsein der Rechtsausübung geschlossen werden kann (vgl. Senat, Urt. v. 30.04.2008, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 5 S 2105/15

    Fortgeltung der Freistellung vom Biotopschutz - Auswirkungen von

    Denn auch dort war - insoweit vergleichbar zur hier gegenständlichen Frage der Freistellung vom gesetzlichen Biotopschutz - die in der Übergangsregelung enthaltene Anordnung vom Gesetzgeber irrtümlich für wegen Zeitablaufs irrelevant gehalten worden (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs: LT-Drs. 9/4134, S. 52; dazu: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15.4.2009 - 1 BvR 3478/08 - NVwZ 2009, 1158, juris Rn. 24; Senatsurteil vom 19.11.2009 - 5 S 1065/08 - juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2016 - 5 S 2577/15

    Keine unwesentliche Verlegung eines Weges bei Verlauf vollständig außerhalb der

    Diese Voraussetzung wurde in Anwendung des gewohnheitsrechtlich anerkannten und insoweit auch durch § 57 Abs. 1 StrG a.F. fortgeführten (vgl. BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08 - VBlBW 2009, 384, juris) Rechtsinstituts der unvordenklichen Verjährung als nachgewiesen erachtet, wenn der Weg seit Menschengedenken als öffentlicher tatsächlich besteht und im Bewusstsein der Ausübung eines öffentlichen Rechts begangen worden ist.

    Wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Rechtsstellung des Eigentümers gelten für den Nachweis der Voraussetzungen der unvordenklichen Verjährung allerdings hohe Anforderungen mit der Folge, dass im Zweifel nicht von der Existenz eines öffentlichen Weges ausgegangen werden kann (vgl. BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 15.04.2009, a.a.O. Rn. 31; Senatsurteile vom 15.01.1981 - 5 S 1255/80 -VBlBW 1982, 56 , und vom 20.08.1991 - 5 S 2473/89 -, VBlBW 1992, 144 ).

    Da dies mit ausreichender Gewissheit (§ 108 Abs. 1 VwGO) feststeht, bedarf es keiner gerichtlichen Vernehmung der Zeugen, zumal ihre im Wege des Urkundenbeweises eingebrachten Aussagen auch nach Aktenlage gewürdigt werden dürfen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 15.04.2009, a.a.O. juris Rn. 43 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 11 A 1090/14

    Beurteilung der Öffentlichkeit von Straßen und Wegen nach dem Wegerecht zum

  • OLG Hamm, 03.03.2016 - 5 U 125/15

    Unvordenkliche Verjährung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2014 - 2 L 54/13

    Wirkung der Aufnahme einer Straße in ein Bestandsverzeichnis in Sachsen-Anhalt

  • VG Sigmaringen, 04.04.2017 - 4 K 2961/15

    Feststellung eines öffentlichen Weges kraft unvordenklicher Verjährung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2018 - 11 A 129/15

    Die Elastizität der Widmung von Wegen und ihre Grenzen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - 11 A 1618/22

    Anordnung der Beendigung einer erteilten Sondernutzungserlaubnis für einen auf

  • BVerwG, 31.05.2018 - 9 B 39.17

    Öffentlichkeit des über die Hofstelle führenden Weges i.R.d. Nutzung und Duldung

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2014 - 7 LA 68/13

    Straßenrecht in Niedersachsen: Auch bei Fehlen eines Bestandsverzeichnisses keine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2017 - 11 A 2702/09

    Besitzzeugnis; Eigentümer; Grenzverhandlung; Öffentlichkeit; Reinkarte; Urkarte;

  • VG Frankfurt/Oder, 23.03.2010 - 1 K 91/05

    Fehlende Öffentlichkeit eines Eisenbahnzufuhrweges

  • VG Münster, 20.04.2015 - 8 K 107/14

    Beurteilung der Öffentlichkeit eines Weges in Nordrhein-Westfalen (NRW) nach dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2016 - 11 A 2634/14

    Klage auf Aufhebung der Einziehung einer öffentlichen Straße; Beurteilung der

  • BVerfG, 27.04.2011 - 1 BvR 791/11

    Nichtannahme einer unter erheblichen Substantiierungsmängeln leidenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2020 - 11 A 3626/19
  • VG Aachen, 04.02.2014 - 6 K 1892/11

    Straßenrecht; Feststellung; Öffentlichkeit; alter Weg; Widmungstheorie;

  • BVerwG, 22.03.2010 - 9 B 102.09

    Widmung eines im Privateigentum stehenden Grundstücks als Enteignung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15

    Straßenreinigungsgebühren; Gebührenmaßstab bei Hinterliegergrundstücken;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 2 L 136/18

    Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung von Pflanzungen und Einbauten

  • VG Köln, 25.11.2016 - 18 K 7939/13

    Feststellung; öffentlicher Weg; vorhandene Straße ; Widmung; Duldung; Rheinland;

  • VG Freiburg, 21.11.2019 - 6 K 7070/17

    Vollstreckungsvoraussetzungen; Präzisierung eines Klagebegehrens; Voraussetzungen

  • BVerwG, 09.09.2011 - 9 B 14.11

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Geltung der

  • VGH Bayern, 23.07.2009 - 8 B 08.1049

    Straßenrechtliche Sondernutzungsgebühren für Schaukasten

  • BVerwG, 28.07.2010 - 9 B 46.10

    Darstellung der Widmung eines in Privateigentum stehenden Grundstücks als

  • BVerwG, 15.08.2023 - 9 B 9.23

    Nichtzulassung der Revision mangels Nennng eines relevanten Zulassungsgrundes;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 11 A 2507/14

    Rechtmäßigkeit der Feststellung einer Fläche als Teil einer öffentlichen Straße

  • VG Gera, 05.11.2019 - 3 K 1443/19

    Straßen- und Wegerecht

  • VGH Bayern, 26.11.2014 - 21 BV 14.1435

    (Streit über Höhe und Umfang von erworbenen Versorgungsanwartschaften -

  • VG Köln, 27.03.2015 - 18 K 5621/14
  • VG Köln, 09.06.2022 - 20 K 2950/19
  • VG Gera, 14.06.2018 - 3 K 1261/16
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