Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2008 - IV ZR 64/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6603
BGH, 17.09.2008 - IV ZR 64/05 (https://dejure.org/2008,6603)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2008 - IV ZR 64/05 (https://dejure.org/2008,6603)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2008 - IV ZR 64/05 (https://dejure.org/2008,6603)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Satzungsänderung einer Versorgungsanstalt und einer Umstellung ihres Versorgungssystems auf ein neues Betriebsrentensystem ohne Zustimmung ihrer Versicherten; Verfassungsrechtliche Bedenken gegen tarifvertragliche Übergangsregelungen in Bezug auf ...

  • Judicialis

    ZPO § 128 Abs. 2; ; ATV-K § 19; ; ATV-K § ... 32 Abs. 1; ; ATV-K § 32 Abs. 4; ; ATV-K § 33 Abs. 1 Satz 1; ; ATV-K § 33 Abs. 7; ; BetrAVG § 18 Abs. 2; ; BetrAVG § 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1; ; BetrAVG § 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. f; ; VBLS § 36 Abs. 3; ; VBLS § 42 Abs. 2 Satz 1 a.F.; ; VBLS § 44a a.F.; ; VBLS § 68; ; VBLS § 78 Abs. 2; ; VBLS § 79 Abs. 1 Satz 1; ; VBLS § 79 Abs. 3; ; VBLS § 79 Abs. 7; ; Versorgungs-TV § 4 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von einem endgehaltsbezogenen Gesamtversorgungssystem auf ein auf dem Erwerb von Versorgungspunkten beruhendes Betriebsrentensystem

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gew.de (Kurzinformation)

    VBL

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 129
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - IV ZR 64/05
    Dies hält, wie sich aus dem - nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen - Senatsurteil vom 14. November 2007 (IV ZR 74/06 - BGHZ 174, 127 ff.) ergibt, rechtlicher Nachprüfung nicht in allen Punkten stand.

    Gegen die Wirksamkeit dieses Änderungsvorbehalts, der sich nicht lediglich auf die Änderung einzelner Satzungsregelungen beschränkt, sondern auch zu einer umfassenden Systemumstellung ermächtigt (Senatsurteil vom 14. November 2007 aaO unter B I 3 = Tz. 27), bestehen keine Bedenken.

    Satzungsänderungen sind daher ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers als Versichertem möglich (Senatsurteil vom 14. November 2007 aaO unter B I 1 = Tz. 25 m.w.N.).

    Für den Systemwechsel hat auch ein ausreichender Anlass bestanden (Senatsurteil vom 14. November 2007 aaO unter B I 2 = Tz. 26).

    Insofern hängt die Frage, inwieweit Versicherte in ihren bis zur Umstellung erworbenen Rechten verletzt sind, allein davon ab, inwieweit die Übergangsvorschriften diese Rechte wahren (Senatsurteil vom 14. November 2007 aaO unter B I 3 = Tz. 27).

    Sie zielt darauf ab, den rentenfernen Pflichtversicherten bei der Berechnung ihrer Startgutschrift die nach dem Betriebsrentengesetz bis zum Umstellungsstichtag unverfallbar gewordenen Rentenanwartschaften in das neue Betriebsrentensystem zu übertragen (Senatsurteil vom 14. November 2007 aaO unter B II 4 = Tz. 39).

    a) Diese Übergangsregelung ist entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts im Grundsatz nicht zu beanstanden (Senatsurteil vom 14. November 2007 aaO vor A = Tz. 11 und unter B III 1 = Tz. 64).

    Das gilt auch, soweit sie durch Festschreibung der maßgeblichen Berechnungsfaktoren zum Umstellungsstichtag (§§ 32 Abs. 4, 33 Abs. 1 Satz 1 ATV, 78 Abs. 2, 79 Abs. 1 Satz 1 VBLS i.V. mit §§ 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. c, 2 Abs. 5 Satz 1 BetrAVG) - insbesondere des Arbeitsentgelts und der Steuerklasse - zu Eingriffen in die erdiente Dynamik und damit in einen nach den Grundsätzen des Vertrauensschutzes geschützten Bereich führt (Senatsurteil vom 14. November 2007 aaO unter B III 1 d bb = Tz. 77-79).

    Die Tarifvertragsparteien haben insoweit ihren durch die Tarifautonomie eröffneten weiten Handlungsspielraum nicht überschritten (Senatsurteil vom 14. November 2007 aaO unter B III 1 d, bb bis dd = Tz. 77-81).

    Denn die Übergangsregelung für rentenferne Pflichtversicherte verstößt jedenfalls anderweitig gegen Art. 3 Abs. 1 GG und ist schon deshalb unwirksam (Senatsurteil vom 14. November 2007 aaO unter B III 4 g = Tz. 120).

    d) Durchgreifenden Bedenken gegen die Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG begegnet nämlich der nach den §§ 33 Abs. 1 Satz 1 ATV, 79 Abs. 1 Satz 1 VBLS i.V. mit § 18 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 BetrAVG der Startgutschriftenberechnung zugrunde zu legende Versorgungssatz von 2, 25% für jedes volle Jahr der Pflichtversicherung (Senatsurteil vom 14. November 2007 aaO unter B III 5 = Tz. 122-140).

    Neben Akademikern sind hiervon auch all diejenigen betroffen, die aufgrund besonderer Anforderungen eines Arbeitsplatzes im öffentlichen Dienst, etwa einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines Meisterbriefes in einem handwerklichen Beruf, erst später in den öffentlichen Dienst eintreten (Senatsurteil vom 14. November 2007 aaO unter B III 5 b bb (2) = Tz. 133-138).

    Sie legt damit den Wert der von der Klägerin bis zum Umstellungsstichtag erdienten Anwartschaft auf eine bei Eintritt des Versicherungsfalles zu leistende Rente nicht verbindlich fest (vgl. Senatsurteil vom 14. November 2007 aaO unter C = Tz. 141).

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - IV ZR 64/05
    Denn zum einen schließt die Beklagte seit 1967 (vgl. zum Inkrafttreten ihrer Satzung vom 2. Dezember 1966 mit Wirkung zum 1. Januar 1967: Beilage zum BAnz. Nr. 239 vom 22. Dezember 1966) Gruppenversicherungsverträge ab, bei denen nicht die einzelnen Arbeitnehmer - diese werden lediglich als Versicherte und Bezugsberechtigte in die Gruppenversicherung einbezogen -, sondern die an der Beklagten beteiligten Arbeitgeber Versicherungsnehmer sind (BGHZ 103, 370, 379 f., 382; 142, 103, 106 und ständig).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - IV ZR 64/05
    Mit der Umstellung des Zusatzversorgungssystems seien die Tarifvertragsparteien - und ihnen folgend die Beklagte - der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG VersR 2000, 835) geäußerten Auffassung gefolgt, Vordienstzeiten müssten bei der Ermittlung der von der Beklagten zu gewährenden Betriebsrente nicht berücksichtigt werden.
  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus BGH, 17.09.2008 - IV ZR 64/05
    Denn zum einen schließt die Beklagte seit 1967 (vgl. zum Inkrafttreten ihrer Satzung vom 2. Dezember 1966 mit Wirkung zum 1. Januar 1967: Beilage zum BAnz. Nr. 239 vom 22. Dezember 1966) Gruppenversicherungsverträge ab, bei denen nicht die einzelnen Arbeitnehmer - diese werden lediglich als Versicherte und Bezugsberechtigte in die Gruppenversicherung einbezogen -, sondern die an der Beklagten beteiligten Arbeitgeber Versicherungsnehmer sind (BGHZ 103, 370, 379 f., 382; 142, 103, 106 und ständig).
  • LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 114/08

    VBL-Übergangsrecht: (Un-)Beachtlichkeit der Begründung, Aufhebung und Änderung

    Nach dem Stichtag vom 13.11.2001 getroffene Altersteilzeitvereinbarungen eröffnen nach der Rechtsprechung des BGH nicht den Anwendungsbereich des § 79 Abs. 3 VBLS n.F. (BGH, Urt. v. 17.09.2008 - IV ZR 64/05, NVwZ 2009, 129 ff., insbes. juris-Rz. 21).
  • LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 95/06

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Berechnung der Startgutschrift für

    Vielfach kann eine Versorgungsordnung auf solche Stichtage nicht verzichten, da sie eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen gestalten soll (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 17. September 2008 - IV ZR 64/05 - NVwZ 2009, 129 Tz. 21 zur Stichtagsregelung gem. § 79 Abs. 3 VBLS).
  • LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 30/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anrechnung von Vordienstzeiten außerhalb

    Vielfach kann eine Versorgungsordnung auf solche Stichtage nicht verzichten, da sie eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen gestalten soll (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 17. September 2008 - IV ZR 64/05 - NVwZ 2009, 129 Tz. 21 zur Stichtagsregelung gem. § 79 Abs. 3 VBLS).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht