Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 13.10.2008

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369   

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https://dejure.org/2008,6759
VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369 (https://dejure.org/2008,6759)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.10.2008 - 22 CS 08.2369 (https://dejure.org/2008,6759)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Oktober 2008 - 22 CS 08.2369 (https://dejure.org/2008,6759)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung; Lärmimmissionen; optisch bedrängende Wirkung; Abweichung von Abstandsflächen; Planungshoheit benachbarter Gemeinden

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    TA-Lärm; Einwurf; Abweichung von Abstandsvorschriften; gemeindliches Selbstverwaltungsrecht und Ortsbildbeeinträchtigung Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

  • baygt-kommunal-gmbh.de PDF

    Windkraftanlagen, gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung, Lärmimmissionen, optisch bedrängende Wirkung, Abweichung von Abstandsflächen, Planungshoheit benachbarter Gemeinden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 338
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift aufgrund von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm auf Windenergieanlagen anwendbar (BVerwG vom 29.8.2007 BayVBl 2008, 151).

    Die Konkretisierung des gesetzlichen Maßstabs für die Schädlichkeit von Geräuschen ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmte Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmten Immissionsrichtwerten zuordnet und das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt (BVerwG vom 29.8.2007 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369
    Aus dem Selbstgestaltungsrecht erwachsen, wie bereits vom Verwaltungsgericht ausgeführt, Abwehransprüche aber allenfalls dann, wenn eine Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (BVerwG vom 15.4.1999 NVwZ-RR 1999, 554); gewisse ästhetische Einbußen für das Ortsbild als Folge ansonsten zulässiger Vorhaben hat die Gemeinde hinzunehmen.

    Eine Veränderung der städtebaulichen Struktur von Grund auf, eine die übrige Bebauung dominierende Wirkung oder die Schaffung eines optischen Riegels, der von der Ortslage aus einsehbare Landschaftsteile abschneiden würde (BVerwG vom 15.4.1999 a.a.O.), welche eine erhebliche Beeinträchtigung nahelegen könnten, sind angesichts der nur punktuellen Wirkung der Windkraftanlagen alleine schon wegen der großen Entfernung nicht vorstellbar.

  • BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369
    Diese könnte nur dann als unbeachtlich angesehen werden, wenn gesicherte Erkenntnisfortschritte in Wissenschaft und Technik vorlägen, die bei ihrem Erlass nicht berücksichtigt werden konnten (BVerwG vom 21.3.1996 UPR 1996, 306, 307 zur dieselbe Rechtsnatur aufweisenden TA Luft).
  • VGH Bayern, 05.10.2007 - 22 CS 07.2073

    Anordnung der sofortigen Vollziehung durch das Verwaltungsgericht;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369
    Streitwert: § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 3 Nr. 2, § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nrn. 19.2 und 19.3, 2.2.2 und 2.3 des Streitwertkatalogs 2004; Beschleunigungsinteresse der Antragstellerin unter Berücksichtigung der Streitwerte der Drittanfechtungsklagen, vgl. BayVGH vom 5. Oktober 2007, Az. 22 CS 07.2073.
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369
    Die übrigen angeführten Belange (Tourismus, Naturschutz) können schon nicht auf das kommunale Selbstverwaltungs- und Selbstgestaltungsrecht gestützt werden; wie vom Verwaltungsgericht ausgeführt, handelt es sich insoweit um keine wehrfähigen Rechte der Gemeinde (BVerwG vom 24.6.2004 BVerwGE 121, 152; vom 21.3.1996 BVerwGE 100, 388).
  • VGH Bayern, 23.08.2007 - 25 B 04.506

    Abstandsfläche

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369
    Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. August 2007 (Az. 25 B 04.506), auf die sich die Beschwerdeführer mit ihrer Auffassung stützen, die Gesamthöhe der Anlage (Nabenhöhe + Rotor-Radius) sei zugrundezulegen, gibt hierzu nichts her.
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369
    Die übrigen angeführten Belange (Tourismus, Naturschutz) können schon nicht auf das kommunale Selbstverwaltungs- und Selbstgestaltungsrecht gestützt werden; wie vom Verwaltungsgericht ausgeführt, handelt es sich insoweit um keine wehrfähigen Rechte der Gemeinde (BVerwG vom 24.6.2004 BVerwGE 121, 152; vom 21.3.1996 BVerwGE 100, 388).
  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369
    Die Beschwerdeführer gehen selbst davon aus, dass das Verwaltungsgericht (in Anlehnung an BVerwG vom 11.12.2006 BayVBl 2007, 250) zu Recht zunächst auf eine grobe Abstandsbemessung der dreifachen Anlagenhöhe abgestellt hat.
  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Durch diese Privilegierung ist die Annahme eines Abwehrrechts zusätzlich erschwert (BayVGH vom 31.10.2008 Az. 22 CS 08.2369).

    Abwehransprüche auf der Grundlage des sog. Selbstgestaltungsrechts der Gemeinden erwachsen allenfalls dann, wenn eine Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (BVerwG vom 15.4.1999 NVwZ-RR 1999, 554); gewisse ästhetische Einbußen für das Ortsbild als Folge ansonsten zulässiger Vorhaben hat die Gemeinde hinzunehmen (vgl. auch BayVGH vom 31.10.2008 Az. 22 CS 08.2369).

    Eine Veränderung der städtebaulichen Struktur von Grund auf, eine die übrige Bebauung dominierende Wirkung oder die Schaffung eines optischen Riegels, der von der Ortslage aus einsehbare Landschaftsteile abschneiden würde (BVerwG vom 15.4.1999 a.a.O.), welche eine erhebliche Beeinträchtigung nahelegen könnten, sind angesichts der nur punktuellen Wirkung der Windkraftanlagen nicht vorstellbar (BayVGH vom 31.10.2008 a.a.O.).

    Dergleichen haben die Beigeladenen nicht dargelegt (vgl. auch BayVGH vom 31.10.2008 Az. 22 CS 08.2369).

  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Letzteres ist nur geschützt gegen Maßnahmen, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (BVerwG, B.v. 15.4.1999 - 4 VR 18/98 - NVwZ-RR 1999, 554; im Anschluss BayVGH, B.v. 31.10.2008 - 22 CS 08.2369 - juris Rn. 26); gewisse ästhetische Einbußen für das Ortsbild als Folge ansonsten zulässiger Vorhaben hat eine Gemeinde hinzunehmen.
  • OVG Saarland, 04.05.2010 - 3 B 77/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Genehmigung von drei Windkraftanlagen wegen

    so im Ergebnis auch VGH München, Beschluss vom 31.10.2008 - 22 CS 08.2369 -, NVwZ 2009, 338, zitiert nach juris.

    VGH München, Beschluss vom 31.10.2008 - 22 CS 08.2369 -, NVwZ 2009, 338, zitiert nach juris.

    dazu Beschlüsse des VGH München vom 31.10.2008, - 22 CS 08.2369 -, NVwZ 2009, 338, vom 9.2.2010 - 22 CS 09.3255 -, sowie vom 22.2.2010 - 22 ZB 09.1175 -, u.a., jeweils zitiert nach juris.

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.10.2008 - 4 ME 287/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14279
OVG Niedersachsen, 13.10.2008 - 4 ME 287/08 (https://dejure.org/2008,14279)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.10.2008 - 4 ME 287/08 (https://dejure.org/2008,14279)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Oktober 2008 - 4 ME 287/08 (https://dejure.org/2008,14279)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bindungswirkung der Entscheidung der Schulbehörde über die Schulform bei der Gewährung von Eingliederungshilfe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35a SGB VIII; § 68 NSchG
    Bestehen einer Bindungswirkung einer Entscheidung der Schulbehörde über die Schulform bei der Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

  • Judicialis

    NSchG § 68; ; SGB VIII § 35a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NSchG § 68; SGB VIII § 35a
    Zur Bindungswirkung der Entscheidung der Schulbehörde über die Schulform bei der Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII : Eingliederungshilfe; Schulbegleiter; Schulbehörde; Schulform

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen einer Bindungswirkung einer Entscheidung der Schulbehörde über die Schulform bei der Gewährung von Eingliederungshilfe nach § 35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    § 35a - Schulhelfer oder Förderschule - Bindung des Jugendhilfeträgers an Entscheidung der Schulbehörde

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    § 35a - Schulhelfer oder Förderschule - Entscheidung der Schulbehörde bindet Jugendhilfeträger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 338
  • NVwZ-RR 2009, 338
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 35.06

    Eingliederungshilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.10.2008 - 4 ME 287/08
    Diese Entscheidung der Schulbehörde hat der Jugendhilfeträger zu respektieren und hinzunehmen, und zwar auch dann, wenn die Schulbehörde die Auswahl unter mehreren nach dem Bedarf des Schülers in Betracht kommenden Schulen / Schulformen letztlich dessen Eltern überlassen hat (BVerwG, Urteil vom 26.10.2007 - 5 C 35.06 -, BVerwGE 130, 1, zu den entsprechenden Regelungen der Eingliederungshilfe im BSHG).
  • SG Hildesheim, 30.08.2012 - S 42 AY 140/12

    Verspätete Antragstellung; Asylbewerber; Aufenthaltstitel; Begleitperson; geistig

    Dem Antragsgegner bleibt vor diesem Hintergrund unbenommen, ggf. mit Unterstützung durch das Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bei der Landesschulbehörde aufgrund der erst nach Beginn der Beschulung des Antragstellers aufgetretenen Auffälligkeiten zumindest eine Überprüfung der Zuweisungsentscheidung mit dem Ziel der Suche nach geeigneteren Förderschulen oder Tagesbildungseinrichtungen anzuregen, wenngleich der Antragsgegner insoweit eine Änderung der Zuweisungsentscheidung nicht erzwingen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2005, a.a.O., juris Rn. 17; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Oktober 2008 - 4 ME 287/08 -, NVwZ-RR 2009, S. 338, zit. nach juris Rn. 4 für das SGB VIII).
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