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   BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08   

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https://dejure.org/2008,1879
BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08 (https://dejure.org/2008,1879)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.2008 - 3 B 12.08 (https://dejure.org/2008,1879)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 2008 - 3 B 12.08 (https://dejure.org/2008,1879)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BJagdG § 17 Abs. 1 Satz 2, § 18; WaffG § 5 Abs. 2
    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des Waffenrechts.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BJagdG § 17 Abs. 1 Satz 2; § 18
    Jagdschein; Neuregelung des Waffenrechts; Regelvermutung; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Widerlegung der Regelvermutung hinsichtlich einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit; Voraussetzungen der Einziehung und Ungültigkeitserklärung eines Jagdscheins wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit

  • Judicialis

    BJagdG § 17 Abs. 1 Satz 2; ; BJagdG § 18; ; WaffG § 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BJagdG § 17 Abs. 1 S. 2 § 18; WaffG § 5 Abs. 2
    Jagdrecht: Jagdschein, Fortgeltung der Voraussetzungen die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Widerlegbarkeit der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 398
  • DVBl 2008, 1329 (Ls.)
  • DÖV 2008, 922
 
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Wird zitiert von ... (150)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.03.2007 - 6 B 108.06

    Erteilung einer Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung von Schusswaffen;

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08
    Insbesondere ergibt sich aus der Begründung des Gesetzentwurfs kein Anhaltspunkt dafür, dass die durch das Tatbestandsmerkmal "in der Regel" bezweckte Vermutungswirkung durch die neu gefassten Vermutungstatbestände abgeschwächt werden sollte; auch ihrer Struktur nach ist die Vorschrift unverändert geblieben (Beschluss vom 27. März 2007 - BVerwG 6 B 108.06 -).

    Etwas anderes gilt allenfalls in Sonderfällen, etwa wenn für die Behörde ohne Weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht, oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (Beschlüsse vom 27. März 2007 - BVerwG 6 B 108.06 - und vom 22. April 1992 - BVerwG 1 B 61.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63).

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze, unter welchen Voraussetzungen die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 WaffG widerlegt werden kann (Urteil vom 13. Dezember 1994 BVerwG 1 C 31.92 BVerwGE 97, 245 ), sind nach der Neufassung der Vorschrift durch das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11. Oktober 2002 (BGBl I S. 3970) weiterhin anwendbar.

    Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 ; Beschluss vom 19. Dezember 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60).

  • BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91

    Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08
    Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (Urteil vom 13. Dezember 1994 - BVerwG 1 C 31.92 - BVerwGE 97, 245 ; Beschluss vom 19. Dezember 1991 - BVerwG 1 CB 24.91 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60).
  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 B 61.92

    Waffenrecht: Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Auszug aus BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08
    Etwas anderes gilt allenfalls in Sonderfällen, etwa wenn für die Behörde ohne Weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht, oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (Beschlüsse vom 27. März 2007 - BVerwG 6 B 108.06 - und vom 22. April 1992 - BVerwG 1 B 61.92 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 63).
  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

    Denn ein waffenrechtskonformes Verhalten in der Vergangenheit muss ohnehin bei jedem Waffenbesitzer vorausgesetzt werden (OVG Bremen, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 1 LA 267/14 -, juris; VG Bremen, Urteil vom 8. August 2014 - 2 K 1002/13 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Juni 2010 - OVG 11 S 5.09 -, juris; vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 -, juris Rdnr. 32; BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12.08 -, juris).

    Es hat anlässlich dieser Entscheidung auch nicht ausdrücklich sein bisheriges Festhalten an den von ihm zu § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG a.F. entwickelten Grundsätzen, unter welchen Voraussetzungen die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit widerlegt werden könne (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12.08 -, juris), infrage gestellt oder gar aufgegeben.

  • VG Düsseldorf, 18.05.2017 - 6 K 7615/16

    Verurteilter Steuerhinterzieher als Privatpilot ungeeignet

    vgl. zur Widerlegung der Vermutungswirkung im Waffenrecht BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008- 3 B 12.08, NVwZ 2009, 398 Rn. 5.

    BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12.08, NVwZ 2009, 398 Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 22. September 2015 - 20 E 1017/15 (n.v.); BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 2016- 8 ZB 15.470, Rn. 21 (juris).

  • VG Mainz, 28.11.2017 - 1 L 1119/17

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis, hier: u.a. europäischer

    Auch eine nur geringfügige Überschreitung löst die Regelvermutung aus (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 -, NVwZ 2009, 398: 80 Tagessätze; BayVGH, Beschluss vom 24. Juni 2013 - 21 ZB 13.556 -, juris: Verurteilung zu 20 und 40 Tagessätzen wegen des Veruntreuens von Arbeitsentgelt; VG München, Beschluss vom 4. November 2015 - M 7 S 15.4236 -, juris: 60 Tagessätze wegen des Veruntreuens von Arbeitsentgelt).

    Genauso spielt es für sich genommen grundsätzlich keine Rolle, ob der Betroffene bereits vorher strafrechtlich in Erscheinung getreten ist (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 -, NVwZ 2009, 398, Rn. 5).

    Ein Waffenbezug der Straftat ist darüber hinaus nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 -, NVwZ 2009, 398, Rn. 5; Heinrich, N., in: Steindorf, Waffenrecht, 10. Auflage 2015, § 5 WaffG, Rn. 13).

    Der unmittelbare oder mittelbare Bezug zu Waffen ist bei der derzeit geltenden Fassung des § 5 Abs. 2 Nr. 1 lit. a) WaffG ausdrücklich aufgegeben worden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 -, NVwZ 2009, 398, Rn. 5).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt eine Abweichung von dieser Vermutung nur dann in Betracht, wenn die Umstände der abgeurteilten Tat die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Straftat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 -, NVwZ 2009, 398, Rn. 5).

    Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 -, NVwZ 2009, 398, Rn. 5; Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 C 31/92 -, BVerwGE 97, 245 [250]).

    Insoweit ist grundsätzlich von der Richtigkeit des Strafurteils auszugehen (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 -, NVwZ 2009, 398, Rn. 9 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 6. November 2000 - 21 B 98.11 -, juris, Rn. 23).

    Ausnahmen bestehen nur dann, wenn das Urteil auf einem klar erkennbaren Irrtum beruht oder wenn die Behörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12/08 -, NVwZ 2009, 398, Rn. 9 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 6. November 2000 - 21 B 98.11 -, juris, Rn. 24).

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