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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 25.08   

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BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 25.08 (https://dejure.org/2009,3005)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2009 - 6 C 25.08 (https://dejure.org/2009,3005)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 6 C 25.08 (https://dejure.org/2009,3005)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    TKG 1996 §§ 29, 39, 43 Abs. 6; TKG 2004 § 37; VwGO § 42 Abs. 2
    Entgelt; Entgeltgenehmigung; privatrechtsgestaltende Wirkung; verfügende Wirkung; Verbindungsentgelt; Zusammenschaltungsentgelt; Anschlusskosten; Anschlusskostenbeitrag; Anschlusskostendefizit; Verzicht; Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse.

  • Bundesverwaltungsgericht

    TKG 1996 §§ 29, 39, 43 Abs. 6
    Anschlusskosten; Anschlusskostenbeitrag; Anschlusskostendefizit; Entgelt; Entgeltgenehmigung; Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Verbindungsentgelt; Verzicht; Zusammenschaltungsentgelt; privatrechtsgestaltende Wirkung; verfügende Wirkung

  • Wolters Kluwer

    Verwehr eines nachträglichen Verzichts auf Entgeltteile durch einen aus einer Entgeltgenehmigung Begünstigten aufgrund der privatrechtsgestaltenden Wirkung einer Entgeltgenehmigung; Verwehr eines nachträglichen Verzichts auf Entgeltteile durch einen aus einer ...

  • Judicialis

    TKG § 29 Abs. 1; ; TKG § 43 Abs. 6; ; Richtlinie 97/33/EG Art. 12 Abs. 7; ; Richtlinie 90/388/EWG Art. 4c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Telekommunikationsrecht: Verwehr eines nachträglichen Verzichts auf Entgeltteile durch einen aus einer Entgeltgenehmigung Begünstigten aufgrund der privatrechtsgestaltenden Wirkung einer Entgeltgenehmigung; Verwehr eines nachträglichen Verzichts auf Entgeltteile durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 924 (Ls.)
  • EuZW 2009, 712 (Ls.)
  • MMR 2009, 785
  • DÖV 2009, 1154
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.01.2004 - 6 C 1.03

    Telekommunikation; Anspruch auf Gewährung besonderen Netzzugang; Genehmigung von

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 25.08
    Darüber hinaus verbietet § 29 Abs. 1 TKG 1996 die Forderung ungenehmigter Entgelte; dieses Verbot betrifft sowohl die Fälle, in denen es an einer Entgeltgenehmigung fehlt, als auch diejenigen, in denen das verlangte Entgelt von der Genehmigung abweicht (Urteil vom 21. Januar 2004 - BVerwG 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 = Buchholz 442.066 § 33 TKG Nr. 3 S. 45).

    Ebenso wie die privatrechtsgestaltende Wirkung der Genehmigung dient ihre verfügende, das präventive Entgelterhebungsverbot aufhebende Wirkung dem öffentlichen Interesse an der Förderung chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs im Bereich der Telekommunikation (Urteil vom 21. Januar 2004 a.a.O. S. 62; insoweit in Buchholz a.a.O. nicht abgedruckt).

  • EuGH, 17.07.2008 - C-152/07

    Arcor u.a. - Telekommunikationssektor - Netze und Dienste - Umstrukturierung der

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 25.08
    Die Erhebung eines Beitrages zum Abbau eines Anschlusskostendefizits, den die Bundesnetzagentur gemäß § 43 Abs. 6 Satz 4 TKG 1996 als Aufschlag auf die kostenorientierten Zusammenschaltungsentgelte genehmigt hat, stand mit Gemeinschaftsrecht nicht in Einklang (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - Rs. C-152/07 u.a. -).

    Mit Urteil vom 17. Juli 2008 - Rs. C-152/07 u.a. - hat der Gerichtshof festgestellt:.

  • EuGH, 05.03.1986 - 69/85

    Wünsche / Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 25.08
    Zudem ist es allein Sache des innerstaatlichen Gerichts, darüber zu befinden, ob es sich durch die auf sein Ersuchen ergangene Vorabentscheidung für hinreichend unterrichtet hält oder ob ihm die erneute Anrufung des Europäischen Gerichtshofs erforderlich erscheint (s. EuGH, Beschlüsse vom 5. März 1986 - Rs. 69/85, Wünsche - Slg. 1986, 947 Rn. 13 ff. und vom 28. April 1998 - Rs. C-116/96 REV, Reisebüro Binder - Slg. 1998, I-1891 Rn. 8 f.; Urteil vom 6. März 2003 - Rs. C-466/00, Kaba - Slg. 2003, I-2219 Rn. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1993 - 3 S 1120/92

    Anspruch des Bauherrn auf Bescheidung des Nachbarwiderspruchs; Erlöschen der

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 25.08
    Zwar trifft es zu, dass eine durch Verwaltungsakt vermittelte öffentlich-rechtliche Rechtsposition durch Verzicht des Inhabers unter Umständen nachträglich entfallen und der Verwaltungsakt dann gemäß § 43 Abs. 2 VwVfG im Wege "anderweitiger Erledigung" seine Wirksamkeit verlieren kann (s. Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 = Buchholz 406.11 § 2 BBauG/BauGB Nr. 28 S. 1 ff. für das Erlöschen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 10. November 1993 - 3 S 1120/92 - NVwZ 1995, 280 für eine Baugenehmigung; ferner Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 43 Rn. 209, § 53 Rn. 29 ff.).
  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 23.05

    Klagebefugnis; Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl; Beteiligung an den

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 25.08
    Die weitergehende Klage hinsichtlich der Erklärung zum Grundangebot hat das Verwaltungsgericht abgewiesen; die von der Klägerin dagegen eingelegte Revision ist durch Teilurteil des Senats vom 13. Dezember 2006 - BVerwG 6 C 23.05 - (Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 3) zurückgewiesen worden.
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 25.08
    Zwar trifft es zu, dass eine durch Verwaltungsakt vermittelte öffentlich-rechtliche Rechtsposition durch Verzicht des Inhabers unter Umständen nachträglich entfallen und der Verwaltungsakt dann gemäß § 43 Abs. 2 VwVfG im Wege "anderweitiger Erledigung" seine Wirksamkeit verlieren kann (s. Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - BVerwGE 84, 209 = Buchholz 406.11 § 2 BBauG/BauGB Nr. 28 S. 1 ff. für das Erlöschen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 10. November 1993 - 3 S 1120/92 - NVwZ 1995, 280 für eine Baugenehmigung; ferner Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 43 Rn. 209, § 53 Rn. 29 ff.).
  • BVerwG, 16.07.2003 - 6 C 19.02

    Telekommunikation; Umstellen eines Verpflichtungsantrag auf einen

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 25.08
    Wie oben bereits erwähnt, gestaltet die Genehmigung, die sich stets auf bestimmte Entgelte als Bestandteile einzelvertraglicher Vereinbarungen bezieht (s. Urteil vom 16. Juli 2003 - BVerwG 6 C 19.02 - Buchholz 442.066 § 39 TKG Nr. 1 S. 5), gemäß § 29 Abs. 2 TKG 1996 die zivilrechtlichen Beziehungen der an einem Zusammenschaltungsverhältnis Beteiligten.
  • EuGH, 28.04.1998 - C-116/96

    Reisebüro Binder

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 25.08
    Zudem ist es allein Sache des innerstaatlichen Gerichts, darüber zu befinden, ob es sich durch die auf sein Ersuchen ergangene Vorabentscheidung für hinreichend unterrichtet hält oder ob ihm die erneute Anrufung des Europäischen Gerichtshofs erforderlich erscheint (s. EuGH, Beschlüsse vom 5. März 1986 - Rs. 69/85, Wünsche - Slg. 1986, 947 Rn. 13 ff. und vom 28. April 1998 - Rs. C-116/96 REV, Reisebüro Binder - Slg. 1998, I-1891 Rn. 8 f.; Urteil vom 6. März 2003 - Rs. C-466/00, Kaba - Slg. 2003, I-2219 Rn. 39).
  • EuGH, 06.03.2003 - C-466/00

    Kaba

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 25.08
    Zudem ist es allein Sache des innerstaatlichen Gerichts, darüber zu befinden, ob es sich durch die auf sein Ersuchen ergangene Vorabentscheidung für hinreichend unterrichtet hält oder ob ihm die erneute Anrufung des Europäischen Gerichtshofs erforderlich erscheint (s. EuGH, Beschlüsse vom 5. März 1986 - Rs. 69/85, Wünsche - Slg. 1986, 947 Rn. 13 ff. und vom 28. April 1998 - Rs. C-116/96 REV, Reisebüro Binder - Slg. 1998, I-1891 Rn. 8 f.; Urteil vom 6. März 2003 - Rs. C-466/00, Kaba - Slg. 2003, I-2219 Rn. 39).
  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 3.13

    Vorlagebeschluss; Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung;

    Wie die Entgeltregulierung insgesamt (vgl. Urteile vom 21. Januar 2004 - BVerwG 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 und vom 25. Februar 2009 - BVerwG 6 C 25.08 - Buchholz 442.066 § 37 TKG Nr. 2 Rn. 19) dient damit auch die Regelung des § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 TKG dem öffentlichen Interesse an der Förderung chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs.
  • BVerwG, 25.02.2015 - 6 C 33.13

    Bestandskraft des regulierten Vergleichsentgelts; Berufsausübungsfreiheit;

    Wie die Entgeltregulierung insgesamt (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2004 - 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 und vom 25. Februar 2009 - 6 C 25.08 - Buchholz 442.066 § 37 TKG Nr. 2 Rn. 19) dient damit auch die Regelung des § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 TKG dem öffentlichen Interesse an der Förderung chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs.
  • BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 18.13

    Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltgenehmigung;

    Wie die Entgeltregulierung insgesamt (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2004 - 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 und vom 25. Februar 2009 - 6 C 25.08 - Buchholz 442.066 § 37 TKG Nr. 2 Rn. 19) dient damit auch die Regelung des § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 TKG dem öffentlichen Interesse an der Förderung chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs.
  • BVerwG, 05.08.2015 - 6 C 8.14

    Neutrale Aufwendungen; Ausgangsentgeltniveau; postrechtliche Entgeltgenehmigung;

    Dort hat der Senat die Klagebefugnis eines Dritten, der die dem regulierten Unternehmen erteilte, nach § 37 TKG 2004 - bzw. vormals § 29 TKG 1996 - mit privatrechtsgestaltender Wirkung ausgestattete Entgeltgenehmigung angreift und in einer dieser Wirkung zugänglichen Vertragsbeziehung zu dem regulierten Unternehmen steht, stets bejaht und hierfür auf eine mögliche Verletzung der durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Privatautonomie in ihrer Ausprägung durch das Recht, den Inhalt von vertraglichen Vereinbarungen mit der Gegenseite frei von staatlicher Bindung auszuhandeln, verwiesen (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 13. Dezember 2006 - 6 C 23.05 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 2 Rn. 15; Urteile vom 25. Februar 2009 - 6 C 25.08 - Buchholz 442.066 § 37 TKG Nr. 2 Rn. 15, vom 25. März 2009 - 6 C 3.08 - Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 2 Rn. 14, vom 25. November 2009 - 6 C 34.08 - Buchholz 442.066 § 31 TKG Nr. 1 Rn. 13, vom 25. Februar 2015 - 6 C 37.13 - N&R 2015, 184 Rn. 18 und vom 1. April 2015 - 6 C 36.13 - juris Rn. 14 sowie - 6 C 38.13 - juris Rn. 18).

    Dass die einem regulierten Unternehmen erteilte Entgeltgenehmigung auf die von einem Dritten erhobene Anfechtungsklage hin auf ihre Übereinstimmung mit den materiellen Vorschriften zur Regelung der Entgelthöhe zu überprüfen ist, sofern der Dritte die Leistungen des regulierten Unternehmens aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages in Anspruch nimmt, der durch die Entgeltgenehmigung gestaltet wird, hat der Senat bereits für das Telekommunikationsrecht entschieden (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 13. Dezember 2006 - 6 C 23.05 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 2 Rn. 15, 20 ff.; Urteile vom 25. Februar 2009 - 6 C 25.08 - Buchholz 442.066 § 37 TKG Nr. 2 Rn. 15, 22, vom 25. März 2009 - 6 C 3.08 - Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 2 Rn. 14, 19 ff., 32, vom 25. November 2009 - 6 C 34.08 - Buchholz 442.066 § 31 TKG Nr. 1 Rn. 13, 16 ff., 30, vom 25. Februar 2015 - 6 C 37.13 - N&R 2015, 184 Rn. 18, 34 ff., 53 und vom 1. April 2015 - 6 C 36.13 - juris Rn. 14, 19 ff., 38 sowie - 6 C 38.13 - juris Rn. 18, 34 ff., 52).

  • BVerwG, 10.12.2014 - 6 C 16.13

    Vorlagebeschluss; Mobilfunkterminierungsentgelte; Entgeltanordnung; Rückwirkung;

    Wie die Entgeltregulierung insgesamt (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Januar 2004 - 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 und vom 25. Februar 2009 - 6 C 25.08 - Buchholz 442.066 § 37 TKG Nr. 2 Rn. 19) dient damit auch die Regelung des § 35 Abs. 5 Satz 2 und 3 TKG dem öffentlichen Interesse an der Förderung chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs.
  • BVerwG, 17.11.2016 - 6 C 36.15

    Anlass der Speicherung; Bundeszentralregister; Dispositionsbefugnis; Eintragung;

    Die erforderliche Befugnis des Berechtigten, über den Bestand des Rechts zu verfügen, kann auch ohne ausdrückliche Regelung (vgl. z.B. § 2 Abs. 3 BBesG) ausgeschlossen sein, soweit dem Verzicht öffentliche Interessen entgegenstehen (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2009 - 6 C 25.08 - Buchholz 442.066 § 37 TKG Nr. 2 Rn. 18).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12

    Telekommunikation; Zusammenschaltung von Telefonnetzen; Entgeltgenehmigung;

    Die verfügende Wirkung der Entgeltgenehmigung, durch die das in § 37 Abs. 1 TKG bestimmte präventive Verbot aufgehoben wird, andere als die von der Bundesnetzagentur genehmigten Entgelte zu verlangen (Urteil vom 25. Februar 2009 - BVerwG 6 C 25.08 - Buchholz 442.066 § 37 TKG Nr. 2 Rn. 19), schließt eine auf das Rechtsverhältnis zwischen den jeweiligen Prozessbeteiligten beschränkte gerichtliche Aufhebung ebenfalls nicht aus.
  • BVerwG, 17.08.2016 - 6 C 24.15

    Anordnung der Bundesnetzagentur; Abrechnungs- und Erstattungsregelungen;

    Daher ist z.B. der Verzicht auf die Rechte aus einer Entgeltgenehmigung nicht nur mit der verfügenden, sondern auch mit der privatrechtsgestaltenden Wirkung der Entgeltgenehmigung unvereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 2009 - 6 C 25.08 - Buchholz 442.066 § 37 TKG Nr. 2 Rn. 20 zu der Vorgängervorschrift des § 29 Abs. 1 TKG 1996).
  • BVerwG, 05.08.2015 - 6 C 9.14

    Genehmigung der Briefporti der Deutschen Post in den Jahren 2003, 2004 und 2005

    Dort hat der Senat die Klagebefugnis eines Dritten, der die dem regulierten Unternehmen erteilte, nach § 37 TKG 2004 - bzw. vormals § 29 TKG 1996 - mit privatrechtsgestaltender Wirkung ausgestattete Entgeltgenehmigung angreift und in einer dieser Wirkung zugänglichen Vertragsbeziehung zu dem regulierten Unternehmen steht, stets bejaht und hierfür auf eine mögliche Verletzung der durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützten Privatautonomie in ihrer Ausprägung durch das Recht, den Inhalt von vertraglichen Vereinbarungen mit der Gegenseite frei von staatlicher Bindung auszuhandeln, verwiesen (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 13. Dezember 2006 - 6 C 23.05 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 2 Rn. 15; Urteile vom 25. Februar 2009 - 6 C 25.08 - Buchholz 442.066 § 37 TKG Nr. 2 Rn. 15, vom 25. März 2009 - 6 C 3.08 - Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 2 Rn. 14, vom 25. November 2009 - 6 C 34.08 - Buchholz 442.066 § 31 TKG Nr. 1 Rn. 13, vom 25. Februar 2015 - 6 C 37.13 - N&R 2015, 184 Rn. 18 und vom 1. April 2015 - 6 C 36.13 - juris Rn. 14 sowie - 6 C 38.13 - juris Rn. 18).

    Dass die einem regulierten Unternehmen erteilte Entgeltgenehmigung auf die von einem Dritten erhobene Anfechtungsklage hin auf ihre Übereinstimmung mit den materiellen Vorschriften zur Regelung der Entgelthöhe zu überprüfen ist, sofern der Dritte die Leistungen des regulierten Unternehmens aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages in Anspruch nimmt, der durch die Entgeltgenehmigung gestaltet wird, hat der Senat bereits für das Telekommunikationsrecht entschieden (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 13. Dezember 2006 - 6 C 23.05 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 2 Rn. 15, 20 ff.; Urteile vom 25. Februar 2009 - 6 C 25.08 - Buchholz 442.066 § 37 TKG Nr. 2 Rn. 15, 22, vom 25. März 2009 - 6 C 3.08 - Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 2 Rn. 14, 19 ff., 32, vom 25. November 2009 - 6 C 34.08 - Buchholz 442.066 § 31 TKG Nr. 1 Rn. 13, 16 ff., 30, vom 25. Februar 2015 - 6 C 37.13 - N&R 2015, 184 Rn. 18, 34 ff., 53 und vom 1. April 2015 - 6 C 36.13 - juris Rn. 14, 19 ff., 38 sowie - 6 C 38.13 - juris Rn. 18, 34 ff., 52).

  • BGH, 20.06.2016 - AnwZ (Brfg) 56/15

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Verzicht des Rechtsanwalts auf die ihm

    Zu den von der Rechtsprechung gebildeten Fallgruppen der Erledigung des Verwaltungsakts "auf andere Weise" im Sinne der letzten Variante des § 43 Abs. 2 VwVfG zählt der - hier in Rede stehende - einseitige Verzicht (vgl. nur BVerwG, NVwZ-RR 2015, 254 Rn. 3; CR 2010, 97 Rn. 18; VGH Mannheim, NVwZ 2014, 1597, 1598; jeweils mwN; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl., § 43 Rn. 209; Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, 16. Aufl., § 43 Rn. 45).
  • BGH, 26.06.2014 - III ZR 299/13

    Ergänzende Vertragsauslegung einer telekommunikationsrechtlichen

  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 10.11

    Postfachzugang; postrechtliche Entgeltgenehmigung; erforderliche Nachweise und

  • BVerwG, 05.08.2015 - 6 C 10.14

    Genehmigung der Briefporti der Deutschen Post in den Jahren 2003, 2004 und 2005

  • BGH, 13.05.2022 - AnwZ (Brfg) 21/21

    Widerruf der Syndikusrechtsanwaltszulassung: Bindungswirkung eines

  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 17.12

    Genehmigung von Entgelten für die Gewährung des Zugangs zu

  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 15.12

    Genehmigung von Entgelten für die Gewährung des Zugangs zu

  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 16.12

    Genehmigung von Entgelten für die Gewährung des Zugangs zu

  • VG Köln, 27.08.2009 - 1 K 3427/01
  • BGH, 08.10.2021 - AnwZ (Brfg) 21/21

    Nichtzulassung eines Syndikusanwalts durch den Anwaltsgerichtshof

  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 14.12

    Genehmigung von Entgelten für die Gewährung des Zugangs zu

  • BVerwG, 17.05.2010 - 3 B 61.09

    Tierkörperbeseitigung; öffentlich-rechtliche Aufgabe; Entgeltgenehmigung

  • BVerwG, 17.05.2010 - 3 B 62.09

    Eingriff des hessischen Landesgesetzgebers in die Gesetzgebungskompetenz des

  • OVG Sachsen, 06.04.2020 - 4 B 336/19

    Rücknahmebescheid; Sofortvollzug; Verzicht; Notifizierung; Abfall;

  • VG Köln, 27.08.2009 - 1 K 3479/01
  • VG Köln, 27.08.2009 - 1 K 3481/01
  • OVG Thüringen, 08.12.2010 - 3 EO 1105/10

    Thüringer Regelung über die Entgeltgenehmigung bei der Entsorgung sog. tierischer

  • VG Münster, 27.04.2011 - 3 K 1885/10

    Für den Zeitraum der Unwirksamkeit eines Jagdscheins darf keine Jagdabgabe

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https://dejure.org/2009,2311
BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08 (https://dejure.org/2009,2311)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.2009 - 6 C 3.08 (https://dejure.org/2009,2311)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 2009 - 6 C 3.08 (https://dejure.org/2009,2311)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    TKG 2004 § 35 Abs. 5, § 130, § 150 Abs. 1; TKG 1996 §§ 25, 29, 39, 78; VwGO § 42 Abs. 2, § 65 Abs. 2, § 121 Nr. 1; § 123 Abs. 1
    Entgelt; Entgeltgenehmigung; vorläufige Entgeltgenehmigung; vorläufiger Verwaltungsakt; privatrechtsgestaltende Wirkung; Rückwirkung; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; einstweilige Anordnung; vorläufige Zahlungsaufforderung; Beiladung; notwendige Beiladung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    TKG 2004 § 35 Abs. 5, § 130, § 150 Abs. 1
    Beiladung; Bestandskraft; Entgelt; Entgeltgenehmigung; Rechtskraft; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Rückwirkung; einstweilige Anordnung; notwendige Beiladung; privatrechtsgestaltende Wirkung; vorläufige Entgeltgenehmigung; vorläufige Zahlungsaufforderung; ...

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des § 35 Abs. 5 S. 2 Telekommunikationsgesetz 2004 (TKG 2004); § 35 Abs. 5 S. 2 TKG 2004 als Ermächtigung des Gerichts zum Erlass einer eigenen Anordnung über die vorläufige Zahlung eines höheren Entgelts; § 35 Abs. 5 S. 2 TKG 2004 als Ermächtigung des Gerichts zu ...

  • Judicialis

    VwGO § 42 Abs. 2; ; VwGO § 65 Abs. 2; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; TKG § 35 Abs. 5; ; TKG § 130; ; TKG § 150 Abs. 1; ; TKG § 25 Abs. 1; ; TKG § 29; ; TKG § 39; ; TKG § 78

  • rechtsportal.de

    Telekommunikationsrecht: Auslegung des § 35 Abs. 5 S. 2 Telekommunikationsgesetz 2004 ( TKG 2004); § 35 Abs. 5 S. 2 TKG 2004 als Ermächtigung des Gerichts zum Erlass einer eigenen Anordnung über die vorläufige Zahlung eines höheren Entgelts; § 35 Abs. 5 S. 2 TKG 2004 als ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 924 (Ls.)
  • MMR 2009, 531
  • DVBl 2009, 795
  • DVBl 2009, 861
  • DÖV 2009, 1155
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 21.01.2004 - 6 C 1.03

    Telekommunikation; Anspruch auf Gewährung besonderen Netzzugang; Genehmigung von

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
    Denn unter der Geltung des hier übergangsweise noch anwendbaren alten Rechts droht der Beigeladenen als Entgeltgläubigerin kein Nachteil, da die auf § 25 Abs. 1 TKG 1996 beruhende Entgeltgenehmigung Rückwirkung entfaltet (s. Urteil vom 21. Januar 2004 - BVerwG 6 C 1.03 - BVerwGE 120, 54 = Buchholz 442.066 § 33 TKG Nr. 3 S. 46 ff.).

    Doch gilt die Erwägung, dass eine ausschließlich in die Zukunft gerichtete Entgeltgenehmigung für Leistungen, die der Wettbewerber in der Vergangenheit bereits erlangt hat, dem Normzweck widerspräche und in Bezug auf Art. 12 GG unverhältnismäßig wäre (Urteil vom 21. Januar 2004 a.a.O.), ebenso für den Fall der Zusammenschaltungsanordnung, zumal diese einen privatrechtlichen Vertrag zwischen den Zusammenschaltungspartnern zur Entstehung bringt (Urteil vom 31. März 2004 - BVerwG 6 C 11.03 - BVerwG 120, 263 = Buchholz 442.066 § 37 TKG Nr. 1 S. 3).

    So wurde durch § 35 Abs. 5 TKG 2004 die zum alten Recht ergangene Rechtsprechung, nach der die Entgeltgenehmigung auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zurückwirkt (Urteil vom 21. Januar 2004 a.a.O), zwar einerseits bestätigt, andererseits aber auch begrenzt.

  • BVerfG, 09.11.2006 - 1 BvR 675/06

    Zu den Anforderungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör an die Beurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
    Es kommt hinzu, dass aus Rechtsschutzgründen sowohl das Verwaltungsgericht als auch - ihm folgend - die Bundesnetzagentur in Betracht zu ziehen hatten, dass für die etwaige Rückwirkung der endgültigen Entgeltgenehmigung erst der aufgrund der gerichtlichen Anordnung ergehende vorläufige Bescheid maßgeblich ist, den die Klägerin, wie geschehen, zur Abwehr der Rückwirkung anfechten konnte (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. November 2006 - 1 BvR 675/06 u.a. - BVerfGK 9, 425 ).

    Zwar trifft es zu, dass der mit der Beiladung verfolgte Zweck, den von der gerichtlichen Entscheidung unmittelbar Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren (Art. 103 Abs. 1 GG), nicht verletzt wird, soweit diese gegen einen etwa noch nachfolgenden behördlichen Umsetzungsakt gerichtlich vorgehen können (s. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. November 2006 - 1 BvR 675/06 u.a. - a.a.O. S. 428 f.).

  • VG Köln, 15.05.2008 - 1 K 6817/05
    Auszug aus BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
    Sie verweist darauf, dass das Verwaltungsgericht auf die von ihr seinerzeit erhobene Verpflichtungsklage inzwischen ein Bescheidungsurteil vom 15. Mai 2008 - VG 1 K 6817/05 - erlassen und die Bundesnetzagentur ihr in Vollzug dieses rechtskräftigen Urteils zwei - abschließende, aber von der Klägerin angefochtene - Entgeltgenehmigungen vom 3. September 2008 und vom 10. November 2008 erteilt hat.

    Die Auslegung des angefochtenen Bescheides vom 22. Mai 2006 hat davon auszugehen, dass ihn die Bundesnetzagentur "vorläufig für die Zeit vom 01.11.2005 bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren (Az. 1 K 6817/05), längstens bis zum 30.11.2007" erteilt hat.

  • BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05

    Feststellungsklage; Entgeltgenehmigungspflicht nach TKG 1996; Übergangsbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
    Nach § 150 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004 blieben im Übergangszeitraum bis zum Ergehen neuer Regulierungsentscheidungen bereits getroffene Feststellungen einer marktbeherrschenden Stellung ebenso wirksam wie die daran anknüpfenden gesetzlichen Verpflichtungen einschließlich der Pflicht, sich den im alten Recht vorgesehenen Verwaltungsakten zu unterwerfen, so dass die Bundesnetzagentur einstweilen auf ihre früheren Eingriffsbefugnisse zurückzugreifen hatte (Beschluss vom 17. Mai 2006 - BVerwG 6 C 14.05 - BVerwGE 126, 74 Rn. 21 = Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 1; Urteil vom 19. September 2007 - BVerwG 6 C 34.06 - Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 2 Rn. 10, 16; s. auch EuGH, Urteil vom 22. November 2007 - Rs. C-262/06 - Slg. 2007, I-10057).

    Entsprechendes gilt gemäß § 150 Abs. 1 Satz 3 TKG 2004 für die im vorliegenden Fall einschlägigen - nicht marktmachtabhängigen - gesetzlichen Verpflichtungen, die sich im Anschluss an eine angeordnete Zusammenschaltung aus § 39 Alt. 2 TKG 1996 ergeben (s. Beschluss vom 17. Mai 2006 a.a.O. Rn. 36); unter den hier vorliegenden Umständen beruhen die Entgeltgenehmigungspflicht und ihre gesetzlichen Wirkungen auf § 39 Alt. 2 i.V.m. § 25 Abs. 1, § 29 TKG 1996.

  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84

    Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
    Die Beiladung soll vermeiden, dass am streitigen Rechtsverhältnis beteiligte Dritte, auf die sich ohne ihre Beteiligung am Prozess die Rechtskraft nicht erstreckt, die zwischen den bisherigen Streitbeteiligten rechtskräftig entschiedene Frage erneut zur gerichtlichen Prüfung stellen und ein abweichendes Ergebnis erstreiten können (s. Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 = Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 36 S. 16; vgl. auch BVerfG a.a.O. S. 430).
  • OVG Bremen, 25.02.2005 - 1 B 41/05

    500 qm große ärztliche Gemeinschaftspraxis in einem reinen Wohngebiet - freie

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
    In dem zuletzt genannten Fall stellt sich auch der behördliche Umsetzungsakt regelmäßig nur als einstweilige, auf Prozessrecht beruhende Gestattung zugunsten des Antragstellers dar, seine mit dem Antrag verfolgten tatsächlichen Interessen wahrzunehmen, nicht aber als ein auf einer materiellen Rechtsgrundlage beruhender Verwaltungsakt (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 1995 - 1 B 13193/95.OVG - [...] Rn. 5; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 1 B 41/05 - NVwZ-RR 2006, 162).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1995 - 1 B 13193/95

    Baurecht ; Einstweilige Anordnung ; Gestattung einer Nutzungsänderung

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
    In dem zuletzt genannten Fall stellt sich auch der behördliche Umsetzungsakt regelmäßig nur als einstweilige, auf Prozessrecht beruhende Gestattung zugunsten des Antragstellers dar, seine mit dem Antrag verfolgten tatsächlichen Interessen wahrzunehmen, nicht aber als ein auf einer materiellen Rechtsgrundlage beruhender Verwaltungsakt (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 1995 - 1 B 13193/95.OVG - [...] Rn. 5; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 1 B 41/05 - NVwZ-RR 2006, 162).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03

    Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; Bedingungen der

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
    Doch gilt die Erwägung, dass eine ausschließlich in die Zukunft gerichtete Entgeltgenehmigung für Leistungen, die der Wettbewerber in der Vergangenheit bereits erlangt hat, dem Normzweck widerspräche und in Bezug auf Art. 12 GG unverhältnismäßig wäre (Urteil vom 21. Januar 2004 a.a.O.), ebenso für den Fall der Zusammenschaltungsanordnung, zumal diese einen privatrechtlichen Vertrag zwischen den Zusammenschaltungspartnern zur Entstehung bringt (Urteil vom 31. März 2004 - BVerwG 6 C 11.03 - BVerwG 120, 263 = Buchholz 442.066 § 37 TKG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 14.04.1983 - 3 C 8.82

    Voraussetzungen für die Gewährung von Beihilfen für die Verwendung von Magermilch

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
    Mit der endgültigen Regelung des Verfahrensgegenstandes erlischt grundsätzlich die vorläufige Regelung, ohne dass es dafür ihrer förmlichen Aufhebung bedarf (Urteil vom 14. April 1983 - BVerwG 3 C 8.82 - BVerwG 67, 99 = Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 73 S. 27).
  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85

    Magermilch

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08
    Ob aber diese Wirkung des Erlöschens schon mit dem Ergehen des endgültigen Bescheides eintritt (so Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 43 Rn. 39, 50, 213; s. auch BFH, Beschluss vom 3. Juli 1995 - GrS 3/93 - BFHE 178, 11 für einen Steuervorauszahlungsbescheid) oder erst mit dessen Bestandskraft (so Urteil vom 14. August 1986 - BVerwG 3 C 9.85 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 66 S. 139, insoweit in BVerwGE 74, 357 nicht abgedruckt, für eine vorläufige Subventionsbewilligung; Beschluss vom 15. März 2007 - BVerwG 6 C 20.06 - [...] Rn. 3 für eine vorläufige Regulierungsverfügung), lässt sich nicht für sämtliche vorläufigen Verwaltungsakte allgemein beantworten.
  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 23.05

    Klagebefugnis; Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl; Beteiligung an den

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 3/93

    Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids auch hinsichtlich

  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97

    Bauen im Außenbereich; Ersatzbau für durch Brand zerstörtes Gebäude;

  • EuGH, 22.11.2007 - C-262/06

    Deutsche Telekom - Telekommunikationssektor - Universaldienst und Nutzerrechte -

  • BVerwG, 15.03.2007 - 6 C 20.06

    Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Beschlusses der

  • BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 34.06

    Missbrauchsaufsicht; besondere Missbrauchsaufsicht; beträchtliche Marktmacht;

  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung;

    Mit Ausnahme der Entgelte für CFV mit Bandbreiten von 2, 5 Gbit/s, die aufgrund des beschränkten Antrags der Beigeladenen nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens geworden sind, ergibt sich jedoch die Genehmigungspflicht für diesen Teil der in dem Beschluss der Bundesnetzagentur vom 14. August 2009 geregelten Entgelte, d.h. in Bezug auf CFV mit Bandbreiten von 34, 155 und 622 Mbit/s, aus der insoweit bestandskräftig gewordenen vorläufigen Regulierungsverfügung vom 30. November 2004; denn nach der Rechtsprechung des Senats wird eine vorläufige Regulierungsverfügung nicht bereits mit dem Erlass einer endgültigen Regulierungsverfügung obsolet, sondern erst bei deren Bestandskraft; sie lebt wieder auf, falls die Anfechtungsklage gegen die endgültige Regulierungsverfügung zu deren rechtskräftiger Aufhebung führt (Beschluss vom 15. März 2007 - BVerwG 6 C 20.06 - juris Rn. 3; Urteil vom 25. März 2009 - BVerwG 6 C 3.08 - Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 2 Rn. 16).

    Ein Fall der inhaltlichen Überholung eines Verwaltungsakts liegt etwa vor, wenn nach einer vorläufigen später die endgültige Regelung ergeht (Urteil vom 25. März 2009 a.a.O.) oder wenn die Auslegung des Verwaltungsakts ergibt, dass es sich insgesamt um eine neue Sachentscheidung handelt (Urteil vom 22. Juni 2011 - BVerwG 6 C 3.10 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 26.02.2014 - 6 C 3.13

    Vorlagebeschluss; Telekommunikation; Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung;

    Mit der neu eingeführten Verknüpfung zwischen einer vorläufigen Zahlungsanordnung des Gerichts, die nicht von der Darlegung eines Anordnungsgrundes abhängt, und einer möglichen Rückwirkung der im Hauptsacheverfahren erstrittenen (höheren) Entgeltgenehmigung bezweckt das Gesetz eine zwischen dem Entgeltgläubiger und seinen Wettbewerbern ausgewogene Verteilung des Risikos unrichtiger, später korrigierter Entgeltgenehmigungen (vgl. Urteil vom 25. März 2009 - BVerwG 6 C 3.08 - Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 2 Rn. 30).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 6 C 33.13

    Bestandskraft des regulierten Vergleichsentgelts; Berufsausübungsfreiheit;

    Mit der neu eingeführten Verknüpfung zwischen einer vorläufigen Zahlungsanordnung des Gerichts, die nicht von der Darlegung eines Anordnungsgrundes abhängt, und einer möglichen Rückwirkung der im Hauptsacheverfahren erstrittenen (höheren) Entgeltgenehmigung bezweckt des Gesetz eine zwischen dem Entgeltgläubiger und seinen Wettbewerbern ausgewogene Verteilung des Risikos unrichtiger, später korrigierter Entgeltgenehmigungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2009 - 6 C 3.08 - Buchholz 442.066 § 35 TKG Nr. 2 Rn. 30 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 56.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5174
BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 56.07 (https://dejure.org/2009,5174)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.2009 - 2 C 56.07 (https://dejure.org/2009,5174)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 2 C 56.07 (https://dejure.org/2009,5174)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwGO § 68 Abs. 1; SGB IX § 2 Abs. 3; VwVfG NRW §§ 38, 48, 49; LVO NW § 6 Abs. 1 Satz 6
    Altersgrenze für die Einstellung; Schwerbehinderter; gleichgestellter Behinderter; Zusicherung; Rücknahme; Anfechtung; Widerspruchsbescheid; Vorverfahren; Ausnahme; Entbehrlichkeit.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 68 Abs. 1
    Altersgrenze für die Einstellung; Anfechtung; Ausnahme; Entbehrlichkeit; Rücknahme; Schwerbehinderter; Vorverfahren; Widerspruchsbescheid; Zusicherung; gleichgestellter Behinderter

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Altersgrenze bei der Übernahme eines gleichgestellten Lehrers in das Beamtenverhältnis auf Probe

  • Wolters Kluwer

    Altersgrenze für die Einstellung Schwerbehinderten gleichgestellter Behinderter; Erforderlichkeit eines weiteren Widerspruchsverfahrens vor Klageerhebung gegen die Ersetzung eines stattgebenden, eine Zusicherung enthaltenden Widerspruchsbescheids durch einen ablehnenden ...

  • Judicialis

    VwGO § 68 Abs. 1; ; SGB IX § 2 Abs. 3; ; VwVfG NRW § 38; ; VwVfG NRW § 48; ; VwVfG NRW § 49; ; LVO NW § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Beamtenrecht, Laufbahnrecht: Altersgrenze für die Einstellung Schwerbehinderten gleichgestellter Behinderter; Erforderlichkeit eines weiteren Widerspruchsverfahrens vor Klageerhebung gegen die Ersetzung eines stattgebenden, eine Zusicherung enthaltenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 924
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 55.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Schwerbehinderter; gleichgestellter

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 56.07
    Da die Vorschrift eine eigenständige Altersgrenze normiert, die an keine weitere Voraussetzung als das Vorliegen der Behinderung geknüpft ist, kommt es auch nicht darauf an, ob der Laufbahnbewerber bereits als Tarifbeschäftigter im Dienste des Beklagten steht und wann die Behinderung oder Gleichstellung eingetreten ist (vgl. dazu im Einzelnen das Urteil des Senats vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 55.07 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BVerwG, 28.02.2019 - 7 C 23.17

    Kein Anspruch auf Informationszugang gegen Generalbundesanwalt in einem

    Denn dem Zweck des Vorverfahrens ist dadurch genügt worden, dass sich die Beklagte durch den als Ausgangs- und Widerspruchsbehörde zuständigen Generalbundesanwalt (vgl. § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VwGO) auf die Klage sachlich eingelassen und deren Abweisung beantragt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 1980 - 2 A 4.78 - Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14, vom 20. April 1994 - 11 C 2.93 - Buchholz 436.36 § 18 BAföG Nr. 13 und vom 19. Februar 2009 - 2 C 56.07 - NVwZ 2009, 924 Rn. 11).
  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 C 2.14

    Abhilfebescheid, Bestandskraft, Kostenentscheidung, Rechtsmittelklarheit,

    Darüber hinaus schließt die Systematik der Verwaltungsgerichtsordnung, wie sie sich aus der Zusammenschau der mit § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VwGO korrespondierenden Vorschriften ergibt, die Statthaftigkeit eines Widerspruchs gegen einen Abhilfe- oder Widerspruchsbescheid, auch wenn er erstmalig eine Beschwer enthält, generell aus (Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 56.07 - Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 47 S. 4 Rn. 11: "... findet kein weiteres Widerspruchsverfahren statt ..."; Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/v.Albedyll, VwGO, 5. Aufl. 2011, § 68 Rn. 18; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 68 Rn. 16; Kastner a.a.O. § 68 VwGO Rn. 39; Pietzner/Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht, 12. Aufl. 2010, § 31 Rn. 20; Ulrich Meier a.a.O. S. 42 f. und S. 61; Weides, Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren, 3. Aufl. 1993, S. 251; Schmitt Glaeser/Horn, Verwaltungsprozessrecht, 15. Aufl. 2000, Rn. 178; a.A. Redeker/v.Oertzen, VwGO, 15. Aufl. 2010, § 68 Rn. 9a; Geis a.a.O. § 68 Rn. 137 zu § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO).
  • VG Karlsruhe, 15.12.2016 - 6 K 4048/14

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen Vereinbarkeit von BesG BW 2010,

    Der Durchführung weiterer (gesonderter) Widerspruchsverfahren für die Besoldungszeiträume 2014, 2015 und 2016 bedurfte es hier nicht, nachdem das LBV den Widerspruch des Klägers von vornherein als auf den gesamten Absenkungszeitraum verstanden und sich auch im gerichtlichen Verfahren stets rügelos auf die sukzessive erfolgten Klageerweiterungen des Klägers vom 10.09.2015, 20.07.2016 und zuletzt vom 13.10.2016 eingelassen hat und die Klageabweisung als unbegründet beantragt hat (vgl. zur Entbehrlichkeit des Vorverfahrens bei rügeloser Einlassung durch die Behörde in der Sache im gerichtlichen Verfahren nach ständiger Rechtsprechung des BVerwG zuletzt nur BVerwG, Urteil vom 19.02.2009 - 2 C 56.07 -, NVwZ 2009, S. 924 ).
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