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   BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09   

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BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09 (https://dejure.org/2009,2711)
BVerfG, Entscheidung vom 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09 (https://dejure.org/2009,2711)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juni 2009 - 2 BvR 1076/09 (https://dejure.org/2009,2711)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung i.V.m. einer Verfassungsbeschwerde gegen eine erfolgte Abschiebung bzw. Überstellung aus den USA an die Bundesrepublik Deutschland; Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung durch das ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde des mutmaßlichen Nazi-Verbrechers John Demjanjuk gegen seine Abschiebung aus den USA und die Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland mangels Darlegung einer Grundrechtsverletzung durch deutsche Hoheitsträger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebung beziehungsweise Überstellung aus den USA nicht zur Entscheidung angenommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einlieferung nach Deutschland

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Mutmaßlicher Aufseher des deutschen Vernichtungslager Sobibor wird nach Deutschland überstellt

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Mutmaßlicher Aufseher des deutschen Vernichtungslager Sobibor wird nach Deutschland überstellt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 15, 570
  • NVwZ 2009, 1156
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09
    Hierzu zählt auch die Darlegung, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ).

    In Fällen, in denen das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsfrage bereits entschieden hat, ist diese Darlegung auf Grundlage der entsprechenden Rechtsprechung und der darin gebildeten Maßstäbe vorzunehmen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ; stRspr).

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09
    In Fällen, in denen das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsfrage bereits entschieden hat, ist diese Darlegung auf Grundlage der entsprechenden Rechtsprechung und der darin gebildeten Maßstäbe vorzunehmen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ; stRspr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1988 - 17 A 2618/85
    Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09
    Sie bewirkte weder unmittelbar noch mittelbar einen der Bundesrepublik Deutschland zurechenbaren Eingriff in die Freiheit des Beschwerdeführers (vgl. zum Rechtsschutz im Zusammenhang mit Einlieferungs- beziehungsweise Auslieferungsersuchen: BVerfGE 57, 9 ff.; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 18. Oktober 1974 - 1 V As 67/74 -, NJW 1975, S. 509 ff.; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Dezember 1988 - 17 A 2618/85 -, StV 1989, S. 446 ; Vogler, a.a.O., S. 328 f.).
  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 398/62
    Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09
    Der Beschwerdeführer kann sich deshalb als natürliche Person nicht auf den Auslieferungsvertrag, dessen Verletzung und Umgehung berufen (vgl. allgemein hierzu: RGSt 42, 309 ff.; BGHSt 18, 218 ; Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 31. Mai 1983 - 2 Ss 193/83 - 103/83 III -, NJW 1984, S. 2050 ; Vogler, Auslieferungsrecht und Grundgesetz, 1969, S. 329).
  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09
    Den Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde gewährt Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 BVerfGG nur gegen ein Verhalten der staatlichen, deutschen, an das Grundgesetz gebundenen öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 1, 10 ; 58, 1 ; 66, 39 ; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 90 Rn. 326 ff. ).
  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 95/51

    Begriff der "öffentlichen Gewalt" i.S. von § 90 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09
    Den Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde gewährt Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 BVerfGG nur gegen ein Verhalten der staatlichen, deutschen, an das Grundgesetz gebundenen öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 1, 10 ; 58, 1 ; 66, 39 ; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 90 Rn. 326 ff. ).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09
    Sie bewirkte weder unmittelbar noch mittelbar einen der Bundesrepublik Deutschland zurechenbaren Eingriff in die Freiheit des Beschwerdeführers (vgl. zum Rechtsschutz im Zusammenhang mit Einlieferungs- beziehungsweise Auslieferungsersuchen: BVerfGE 57, 9 ff.; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 18. Oktober 1974 - 1 V As 67/74 -, NJW 1975, S. 509 ff.; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Dezember 1988 - 17 A 2618/85 -, StV 1989, S. 446 ; Vogler, a.a.O., S. 328 f.).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09
    Der Beschwerdeführer hat schließlich einige der für die verfassungsrechtliche Beurteilung wesentlichen und unverzichtbaren Unterlagen weder vorgelegt noch ihrem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.1983 - 2 Ss 193/83
    Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09
    Der Beschwerdeführer kann sich deshalb als natürliche Person nicht auf den Auslieferungsvertrag, dessen Verletzung und Umgehung berufen (vgl. allgemein hierzu: RGSt 42, 309 ff.; BGHSt 18, 218 ; Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 31. Mai 1983 - 2 Ss 193/83 - 103/83 III -, NJW 1984, S. 2050 ; Vogler, Auslieferungsrecht und Grundgesetz, 1969, S. 329).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09
    Der Beschwerdeführer hat schließlich einige der für die verfassungsrechtliche Beurteilung wesentlichen und unverzichtbaren Unterlagen weder vorgelegt noch ihrem wesentlichen Inhalt nach wiedergegeben (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • RG, 23.04.1909 - V 276/09

    1. Unterliegt nach den Auslieferungsverträgen, welche von Preußen, Baden und

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvR 644/12

    Freiheit der Person (Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Denn mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet er sich gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Dresden vom 22. Januar 2010 sowie die nachfolgenden Haftfortdauerentscheidungen und nicht gegen die von der Republik Paraguay in alleiniger Zuständigkeit und Verantwortung angeordnete Freiheitsentziehung (vgl. zum Rechtsschutz in "Einlieferungshaftsachen": BVerfGE 57, 9 ; BVerfGK 15, 570 ).
  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10

    Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen;

    Soweit fehlende Auseinandersetzung mit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten rechtlichen Maßstäben als ein Begründungsmangel angesehen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juni 2009 - 2 BvR 1076/09 -, NVwZ 2009, S. 1156 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2009 - 1 BvR 1997/08 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 -, juris), betrifft dies Fälle, in denen anhand der vorliegenden Rechtsprechungsmaßstäbe ein Grundrechtsverstoß - jedenfalls unabhängig von näheren Darlegungen - gerade nicht zu identifizieren und daher die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht dargetan war (für den besonderen Fall, dass der relevante verfassungsrechtliche Maßstab auf rechtlich bewertete komplexe Sachverhalte wie ein bestimmtes allgemeines Niveau des Grundrechtsschutzes Bezug nimmt, vgl. BVerfGE 102, 147 ).
  • BVerfG, 12.11.2009 - 2 BvR 2034/04

    Verletzung der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie durch eine

    In Fällen, in denen das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsfrage bereits entschieden hat, ist diese Darlegung auf Grundlage der entsprechenden Rechtsprechung und der darin gebildeten Maßstäbe vorzunehmen (BVerfGE 77, 170 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juni 2009 - 2 BvR 1076/09 -).
  • BVerfG, 19.03.2021 - 2 BvR 408/21

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    In Fällen, in denen das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsfrage bereits entschieden hat, ist diese Darlegung auf Grundlage der entsprechenden Rechtsprechung und der darin gebildeten Maßstäbe vorzunehmen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ; BVerfGK 15, 570 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.07.2020 - 2 BvR 1242/20

    Fortdauer der Auslieferungshaft (Gebot größtmöglicher Verfahrensbeschleunigung;

    In Fällen, in denen das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsfrage bereits entschieden hat, ist diese Darlegung auf Grundlage der entsprechenden Rechtsprechung und der darin gebildeten Maßstäbe vorzunehmen (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 292 ; 99, 84 ; BVerfGK 15, 570 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.08.2014 - 2 BvR 1698/12

    Zwangsmedikation eines untergebrachten Betreuten auf Grundlage von § 1906 BGB aF

    Soweit fehlende Auseinandersetzung mit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten rechtlichen Maßstäben als ein Begründungsmangel angesehen worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juni 2009 - 2 BvR 1076/09 -, NVwZ 2009, S. 1156 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2009 - 1 BvR 1997/08 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2010 - 1 BvR 2909/08 -, juris), betrifft dies Fälle, in denen anhand der vorliegenden Rechtsprechungsmaßstäbe ein Grundrechtsverstoß - jedenfalls unabhängig von näheren Darlegungen - gerade nicht zu identifizieren und daher die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung nicht dargetan war (für den besonderen Fall, dass der relevante verfassungsrechtliche Maßstab auf rechtlich bewertete komplexe Sachverhalte wie ein bestimmtes allgemeines Niveau des Grundrechtsschutzes Bezug nimmt, vgl. BVerfGE 102, 147 ).
  • VerfG Brandenburg, 11.03.2022 - VfGBbg 1/22

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, unzulässig; Antragsgegenstand,

    Art. 113 Nr. 3, Art. 6 Abs. 2 LV, § 45 Abs. 1 VerfGGBbg gewährt den Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde nur gegen ein Verhalten, das von der an die Verfassung des Landes Brandenburg gebundenen öffentlichen Gewalt ausgeht (vgl. bzgl. der grundgesetzlichen Gewährleistung: BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009 ‌- 2 BvR 1076/09 -‌, Rn. 16 m. w. N., juris).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 3-IV-18
    Zur substantiellen Darlegung einer möglichen Grundrechtsverletzung muss sich der Beschwerdeführer hinreichend mit der einschlägigen verfassungsrechtlichen Rechtsprechung auseinandersetzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 BvR 1076/09 - juris Rn. 12; Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 BvR 3046/11 - juris Rn. 3; Magen in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 92 Rn. 47; Barczak in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 92 Rn. 42).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 164-IV-17
    Zur substantiellen Darlegung einer möglichen Grundrechtsverletzung muss sich der Beschwerdeführer hinreichend mit der einschlägigen verfassungsrechtlichen Rechtsprechung auseinandersetzen (BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 BvR 1076/09 - juris Rn. 12; Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 BvR 3046/11 - juris Rn. 3; Magen in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 92 Rn. 47; Barczak in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 92 Rn. 42).
  • VG Berlin, 23.06.2014 - 34 K 153.09

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage, gerichtet auf die Feststellung der

    Die dagegen und gegen den Beschluss der Kammer vom 5. Mai 2009 gerichtete Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09 -, juris).
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