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   BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09   

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BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09 (https://dejure.org/2009,3995)
BVerfG, Entscheidung vom 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09 (https://dejure.org/2009,3995)
BVerfG, Entscheidung vom 04. August 2009 - 1 BvR 1726/09 (https://dejure.org/2009,3995)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zuverlässigkeitsüberprüfung eines Verkehrspiloten als Eingriff in die Berufsfreiheit; Verhältnismäßigkeit der gesetzlichen Regelung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung eines Piloten

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; LuftSiG § 7; ; BVerfGG § 93a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Zuverlässigkeitsprüfung der Verkehrspiloten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Bundesverfassungsgericht und die Zuverlässigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 94
  • NJW 2010, 56 (Ls.)
  • NVwZ 2009, 1429
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09
    Hierzu fehlt es an der notwendigen Auseinandersetzung mit Grundlagen und Inhalt der angegriffenen Entscheidung (vgl. BVerfGE 85, 36 ; 101, 331 ; 105, 252 ).
  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09
    Wegen des gerade beim Luftverkehr hohen Gefährdungspotentials und der Hochrangigkeit der zu schützenden Rechtsgüter begegnet es deshalb keinen Bedenken, an die Zuverlässigkeit von Flugzeugführern strenge Anforderungen zu stellen und schon bei begründeten Zweifeln zu Lasten des Überprüften zu entscheiden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 20.90 -, NVwZ 1991, S. 889 ; BVerwGE 121, 257 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09
    Hierzu fehlt es an der notwendigen Auseinandersetzung mit Grundlagen und Inhalt der angegriffenen Entscheidung (vgl. BVerfGE 85, 36 ; 101, 331 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09
    Hier hätte der Beschwerdeführer nicht nur darlegen müssen, welche Vorschriften mit einem nach Art. 87d Abs. 2 GG zustimmungsauslösenden Inhalt konkret geändert worden sein sollen, sondern auch, inwieweit dies nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Zustimmungsbedürftigkeit des Änderungsgesetzes begründet haben könnte (vgl. BVerfGE 115, 118 ).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09
    Entscheidend ist vielmehr, dass der Begriff der Zuverlässigkeit vom Gesetzgeber seit jeher verwendet wird und aufgrund einer langen Tradition von Gesetzgebung, Verwaltungshandhabung und Rechtsprechung so ausgefüllt worden ist, dass sich an seiner rechtsstaatlich hinreichenden Bestimmtheit im Grundsatz nicht zweifeln lässt, mögen auch für jeden neuen Sachbereich neue Konkretisierungen erforderlich sein (vgl. BVerfGE 49, 89 ).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass dem Gesetzgeber bei der Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit des gewählten Mittels sowie bei der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Einschätzung und Prognose der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahren ein Beurteilungsspielraum zusteht, der vom Bundesverfassungsgericht je nach der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter nur in begrenztem Umfang überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 77, 84 ).
  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09
    Für den Bereich der Gefahrenabwehr gilt: Je gewichtiger das gefährdete Rechtsgut ist und je weitreichender es durch die jeweiligen Handlungen beeinträchtigt würde, desto geringere Anforderungen dürfen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende Verletzung geschlossen werden kann, und desto weniger fundierend dürfen gegebenenfalls die Tatsachen sein, die auf die Gefährdung des Rechtsguts schließen lassen (vgl. BVerfGE 113, 348 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 20.90

    Vermutung der Unzuverlässigkeit eines Berufsluftfahrzeugführer bei erheblicher

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09
    Wegen des gerade beim Luftverkehr hohen Gefährdungspotentials und der Hochrangigkeit der zu schützenden Rechtsgüter begegnet es deshalb keinen Bedenken, an die Zuverlässigkeit von Flugzeugführern strenge Anforderungen zu stellen und schon bei begründeten Zweifeln zu Lasten des Überprüften zu entscheiden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 7 C 20.90 -, NVwZ 1991, S. 889 ; BVerwGE 121, 257 ).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09
    Die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe ist verfassungsrechtlich nicht schlechthin bedenklich (vgl. BVerfGE 21, 73 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09
    Hierzu fehlt es an der notwendigen Auseinandersetzung mit Grundlagen und Inhalt der angegriffenen Entscheidung (vgl. BVerfGE 85, 36 ; 101, 331 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07

    Luftsicherheitsgesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates

    In dem durch diese Bestimmungen begründeten Erfordernis einer Zuverlässigkeitsüberprüfung für die davon gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 4 LuftVG erfassten Luftfahrer liegt kein unverhältnismäßiger Eingriff in deren Freiheitsrechte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. August 2009 - 1 BvR 1726/09 -, NVwZ 2009, S. 1429 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17

    Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC waffenrechtlich unzuverlässig

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der unbestimmte Rechtsbegriff der Zuverlässigkeit vom Gesetzgeber seit jeher verwendet worden und aufgrund einer langen Tradition von Gesetzgebung, Verwaltungshandhabung und Rechtsprechung so ausgefüllt worden, dass sich an seiner rechtsstaatlich hinreichenden Bestimmtheit - und um deren Einschätzung geht es bei der Verhaltensprognose - im Grundsatz nicht zweifeln lässt, mögen auch für jeden neuen Sachbereich neue Konkretisierungen erforderlich sein (BVerfG, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 BvR 1726/09 -, juris, Rn. 11) .

    Im Übrigen gilt für den hier vorliegenden Bereich der Gefahrenabwehr auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, je gewichtiger das gefährdete Rechtsgut ist und je weitreichender es durch die jeweiligen Handlungen beeinträchtigt würde, desto geringere Anforderungen dürfen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende Verletzung geschlossen werden kann, und desto weniger fundiert dürfen gegebenenfalls die Tatsachen sein, die auf die Gefährdung des Rechtsguts schließen lassen (vgl. Beschluss vom 4. August 2009 - 1 BvR 1726/09 -, juris, Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2021 - 8 S 3419/20

    Mitglieder der sog. "Reichsbürgerbewegung" besitzen nicht die erforderliche

    Die Zuverlässigkeit ist bereits dann zu verneinen, wenn an ihr auch nur geringe Zweifel bestehen bzw. verbleiben (vgl. § 7 Abs. 6 LuftSiG, § 5 Abs. 1 Satz 1 LuftSiZÜV), was wegen der Bedeutung der Sicherheit des Luftverkehrs und der Gefährdung hochrangiger Rechtsgüter bei hiergegen gerichteten Angriffen auch gemessen an Art. 12 GG nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.05.2010 - 2 BvL 8/07, 2 BvL 9/07 - BVerfGE 126, 77, juris Rn. 153 f.; BVerfG, Kammerbeschl. v. 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09 -, NVwZ 2009, 1429, juris Rn. 9 ff.; BVerwG, Urt. v. 15.07.2004, a.a.O., juris Rn. 17, 25; OVG NW, Beschl. v. 30.05.2018 - 20 A 89/15 -, juris).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 20.10

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftverkehr; Luftsicherheit;

    Dem hat sich das Bundesverfassungsgericht in seinem (Kammer-)Beschluss vom 4. August 2009 für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG angeschlossen (1 BvR 1726/09 - NVwZ 2009, 1429 Rn. 11).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr;

    Bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 7 LuftSiG handelt es sich um eine öffentliche Aufgabe aus dem Bereich der Gefahrenabwehr zum Schutz eines gewichtigen Rechtsguts (BVerfG, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 BvR 1726/09 - NVwZ 2009, 1429 f. = juris Rn. 11).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 04.04.2022 - 1 GR 69/21

    Erfolglose Organklage gegen Regelungen der Hausordnung des Landtags (juris: LTHO

    Der Begriff der Zuverlässigkeit wird vom Gesetzgeber seit jeher verwendet und ist aufgrund einer langen Tradition von Gesetzgebung, Verwaltungshandhabung und Rechtsprechung so ausgefüllt worden, dass sich an seiner rechtsstaatlich hinreichenden Bestimmtheit im Grundsatz nicht zweifeln lässt, mögen auch für jeden neuen Sachbereich neue Konkretisierungen erforderlich sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.8.2009 - 1 BvR 1726/09 -, Juris Rn. 10; vgl. auch zur gewerberechtlichen Zuverlässigkeit: BVerwG, Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 146/80 -, Juris Rn. 13; zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit: BVerwG, Urteil vom 17.10.1989 - 1 C 36/87 -, Juris Rn. 16; zur atomrechtlichen Zuverlässigkeit: BVerfG, Beschluss vom 8.8.1978 - 2 BvL 8/77 -, BVerfGE 49, 89 = Juris Rn. 104).
  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21

    Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von

    An der rechtsstaatlich hinreichenden Bestimmtheit dieses Begriffs bestehen daher keine Zweifel, mögen auch für jeden neuen Sachbereich neue Konkretisierungen erforderlich sein (vgl. BVerfG vom 4.8.2009 NVwZ 2009, 1429; vom 24.11.2010 BVerfGE 128, 1/60).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2024 - 6 S 221/24
    Ebenso wie für die Prognose der Unzuverlässigkeit eine hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt, sind im Bereich der Gefahrenabwehr nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die Anforderungen an die der Prognose zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen herabgesetzt: Je gewichtiger das gefährdete Rechtsgut ist und je weitreichender es durch die jeweiligen Handlungen beeinträchtigt würde, desto geringere Anforderungen dürfen an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden, mit der auf eine drohende Verletzung geschlossen werden kann, und desto weniger fundierend dürfen gegebenenfalls die Tatsachen sein, die auf die Gefährdung des Rechtsguts schließen lassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348 - zur Telekommunikationsüberwachung; Beschluss vom 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09 -, NVwZ 2009, 1429 - zur luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit; OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 28.06.2018 - 7 A 11748/17 -, juris Rn. 29 - zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit).
  • VGH Bayern, 26.01.2016 - 8 ZB 15.470

    Luftsicherheitsrechtliche und persönlich Unzuverlässigkeit eines Piloten

    Die Verfassungsmäßigkeit des § 7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG ist vom Bundesverfassungsgericht in formeller und materieller Hinsicht umfassend und bindend bestätigt worden (BVerfG, B. v. 4.5.2010 - 2 BvL 8/07, 2 BvL 9/07 - BVerfGE 126, 77/98 ff.; Nichtannahmebeschluss vom 4.8.2009 - 1 BvR 1726/09 - NVwZ 09, 1429/1430).
  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 8 ZB 21.812

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem luftsicherheitsrechtlichen

    Wegen des gerade beim Luftverkehr hohen Gefährdungspotentials und der Hochrangigkeit der zu schützenden Rechtsgüter begegnet es deshalb keinen Bedenken, an die Zuverlässigkeit von Flugzeugführern strenge Anforderungen zu stellen und schon bei begründeten Zweifeln zu Lasten des Überprüften zu entscheiden (BVerfG, B.v. 4.8.2009 - 1 BvR 1726/09 - NVwZ 2009, 1429 = juris Rn. 11; B.v. 4.5.2010 - 2 BvL 8/07 u.a. - BVerfGE 126, 77 = juris Rn. 154).

    Dies gilt auch für § 7 LuftSiG, insbesondere den dort verwendeten Begriff der "Zuverlässigkeit" (vgl. BVerfG, B.v. 4.8.2009 - 1 BvR 1726/09 - NVwZ 2009, 1429 = juris Rn. 10).

  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 24.10

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftverkehr; Luftsicherheit;

  • VG Hannover, 24.11.2016 - 5 A 3866/16

    Behördenzeugnis; Dschihad; Ermessensreduzierung auf Null; Islamischer Staat;

  • VGH Hessen, 19.02.2024 - 9 A 2649/20

    Zur Frage der Beachtlichkeit einer nachträglichen Änderung der Sachlage bei

  • VGH Hessen, 07.09.2023 - 9 B 495/23

    Keine vorläufige Zuverlässigkeitsfeststellung im Luftsicherheitsrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2015 - 6 S 24.15

    Luftsicherheit; Zuverlässigkeitsüberprüfung; Pilot; Steuerhinterziehung;

  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 8 ZB 13.1666

    Auch unterhalb der Grenze des § 32 Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a) BZRG kann nach den

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - 12 N 71.10

    Luftverkehr; Privatpilot; luftsicherheitsrechtliche und luftverkehrsrechtliche

  • VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 914/20

    Am Flughafen Frankfurt tätiger Mechaniker: Feststellung der Zuverlässigkeit nach

  • VG Koblenz, 09.05.2017 - 1 K 770/16

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte und Einzug des Jagdscheins rechtmäßig

  • VGH Bayern, 15.06.2022 - 22 ZB 21.2785

    Keine gleichzeitige Tätigkeit als berufsmäßiger erster Bürgermeister und als

  • VG Köln, 23.11.2021 - 18 K 1451/21
  • VGH Bayern, 18.12.2018 - 8 CS 18.21

    Widerruf des Bescheids über Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2021 - 8 S 2291/19

    Zulässigkeit des Abbrennens von Feuerwerken in Flugplatznähe

  • VG Würzburg, 14.01.2015 - W 6 K 13.541

    Widerruf der Feststellung der Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2019 - 20 B 1235/18
  • VG Düsseldorf, 19.07.2011 - 6 L 1002/11

    Luftsicherheit Zuverlässigkeit Widerruf Straftat Ermessen

  • VG Karlsruhe, 26.05.2020 - 9 K 455/20

    Fehlen luftverkehrsrechtlicher Zuverlässigkeit bei Mitgliedschaft in verbotener

  • VG Karlsruhe, 26.05.2020 - A 9 K 455/20

    Fehlen luftverkehrsrechtlicher Zuverlässigkeit bei Mitgliedschaft in verbotener

  • VG München, 23.09.2010 - M 24 K 09.1313

    Zweifel an der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit

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