Rechtsprechung
   BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1806
BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09 (https://dejure.org/2009,1806)
BVerfG, Entscheidung vom 24.02.2009 - 1 BvR 188/09 (https://dejure.org/2009,1806)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 (https://dejure.org/2009,1806)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Zur Möglichkeit der Heilung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs durch ergänzende Erwägungen in einer die Anhörungsrüge als unbegründet ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren und Klageverfahren ergangene Befangenheitsbeschlüsse; Verpflichtung des Gerichts zur Kenntnisnahme und Erwägung der Ausführungen der Prozessbeteiligten unter dem Gesichtspunkt des Gebots des rechtlichen ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 5; GG Art. 103 Abs. 1
    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der mit einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich der Planfeststellung für den Ausbau des Flughafens Frankfurt/M. befassten Richter des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1660
  • NVwZ 2009, 580
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09
    Der Einzelne soll nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein, sondern er soll vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen können, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

    Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 ; stRspr).

    Die Gewährleistung des Art. 103 Abs. 1 GG beschränkt sich dabei nicht darauf, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern, sondern verbürgt dem Verfahrensbeteiligten auch das Recht, sich zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09
    Denn der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge bezweckt die Heilung von Verletzungen des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, [...] Rn. 10).

    Eine Heilung von Gehörsverstößen in der gleichen oder einer weiteren Instanz hat die Senatsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor der Einführung der Anhörungsrüge schon als grundsätzlich möglich angesehen, wenn das betreffende Gericht in der Lage ist, das Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).

    Dass über die Heilung eines Gehörsverstoßes nicht zwingend dieselben Richter entscheiden müssen, die bei der Ausgangsentscheidung mitgewirkt haben, hat im Ergebnis auch das Bundesverfassungsgericht schon bestätigt, weil es eine Heilung in derselben oder in einer anderen Instanz für möglich gehalten hat (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09
    Nach Art. 103 Abs. 1 GG beruht eine Entscheidung nur dann auf einem Gehörsverstoß, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung zu einer für die Beteiligten günstigeren Lösung geführt hätte (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 89, 381 ).

    Eine Heilung von Gehörsverstößen in der gleichen oder einer weiteren Instanz hat die Senatsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor der Einführung der Anhörungsrüge schon als grundsätzlich möglich angesehen, wenn das betreffende Gericht in der Lage ist, das Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).

    Dass über die Heilung eines Gehörsverstoßes nicht zwingend dieselben Richter entscheiden müssen, die bei der Ausgangsentscheidung mitgewirkt haben, hat im Ergebnis auch das Bundesverfassungsgericht schon bestätigt, weil es eine Heilung in derselben oder in einer anderen Instanz für möglich gehalten hat (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09
    Eine Heilung von Gehörsverstößen in der gleichen oder einer weiteren Instanz hat die Senatsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor der Einführung der Anhörungsrüge schon als grundsätzlich möglich angesehen, wenn das betreffende Gericht in der Lage ist, das Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).

    Dass über die Heilung eines Gehörsverstoßes nicht zwingend dieselben Richter entscheiden müssen, die bei der Ausgangsentscheidung mitgewirkt haben, hat im Ergebnis auch das Bundesverfassungsgericht schon bestätigt, weil es eine Heilung in derselben oder in einer anderen Instanz für möglich gehalten hat (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09
    Eine Heilung von Gehörsverstößen in der gleichen oder einer weiteren Instanz hat die Senatsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor der Einführung der Anhörungsrüge schon als grundsätzlich möglich angesehen, wenn das betreffende Gericht in der Lage ist, das Vorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).

    Dass über die Heilung eines Gehörsverstoßes nicht zwingend dieselben Richter entscheiden müssen, die bei der Ausgangsentscheidung mitgewirkt haben, hat im Ergebnis auch das Bundesverfassungsgericht schon bestätigt, weil es eine Heilung in derselben oder in einer anderen Instanz für möglich gehalten hat (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 62, 392 ; 73, 322 ; 107, 395 ).

  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09
    Zwar wurde die Frage, ob eine Heilung eines Gehörsverstoßes durch ergänzende Erwägungen in einer die Anhörungsrüge als unbegründet zurückweisenden Entscheidung überhaupt statthaft ist, vom Bundesverfassungsgericht in manchen Entscheidungen offen gelassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 -, [...] Rn. 26; Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 26. November 2008 - 1 BvR 670/08 -, [...]).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09
    Etwas anderes gilt freilich in Fällen, in denen das Gericht den Gehörsverstoß durch bloß ergänzende Erwägungen zum Vorbringen in der Anhörungsrüge nicht zu heilen vermag, wie etwa bei der Übergehung eines erheblichen Beweisantrags (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ).
  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09
    Zwar wurde die Frage, ob eine Heilung eines Gehörsverstoßes durch ergänzende Erwägungen in einer die Anhörungsrüge als unbegründet zurückweisenden Entscheidung überhaupt statthaft ist, vom Bundesverfassungsgericht in manchen Entscheidungen offen gelassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 -, [...] Rn. 26; Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 26. November 2008 - 1 BvR 670/08 -, [...]).
  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 443/04

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09
    Dies ergibt sich zumindest aus der Rechtsprechung und Literatur zu § 321a ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04 -, NJW-RR 2006, S. 63; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 321a Rn. 15a).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09
    Eine Ausnahme gilt nur, wenn eine vorherige Anhörung den Zweck der Maßnahme vereitelte oder wenn die Entscheidung nach vorheriger Anhörung zu spät käme (vgl. BVerfGE 65, 227 ; 83, 24 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2788/08

    Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstand des

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • BAG, 21.09.2016 - 10 AZN 67/16

    Prozessverbindung - gesetzlicher Richter

    Dadurch soll jede sachwidrige Einflussnahme auf die rechtsprechende Tätigkeit von innen und von außen verhindert werden (vgl. BVerfG 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 - Rn. 17) .
  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Mit seinem Beschluss über die Anhörungsrüge hat es daher die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch nicht etwa nachträglich geheilt (zu dieser Möglichkeit siehe BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580 ).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09

    Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit

    Es wäre reine Förmelei, von Verfassungs wegen die Fortführung des fachgerichtlichen Verfahrens zu verlangen, obwohl sich das Gericht schon unter Berücksichtigung des übergangenen Vortrags eine abschließende Meinung gebildet hat und daher augenfällig ist, dass eine für den Beschwerdeführer günstigere Lösung ausgeschlossen ist und die Entscheidung daher nicht auf der Gehörsverletzung beruht (vgl. BVerfG NVwZ 2009, 580 [581]; NJW 1987, 1319 [1320]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht