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   BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07   

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BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 (https://dejure.org/2009,107)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 (https://dejure.org/2009,107)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 (https://dejure.org/2009,107)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht

    Partielle Unvereinbarkeit der Bundeswahlgeräteverordnung mit Art 38 GG iVm Art 20 Abs 1, Abs 2 GG mangels Sicherstellung einer dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl entsprechenden Kontrolle - Unvereinbarkeit der Verwendung von elektronischen Wahlgeräten der Firma Nedap ...

  • JurPC

    Wahlcomputer

  • Wolters Kluwer

    Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit des Einsatzes rechnergesteuerter Wahlgeräte bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag - Verfassungswidrigkeit der Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlGV) - Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl durch die ...

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 2; ; GG Art. 38 Abs. 1; ; BVerfGG § 13; ; BVerfGG § 48 Abs. 1; ; BWG § 35 Abs. 1; ; BWahlGV § 1; ; BWahlGV § 2 Abs. 6

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Einsatz von Wahlcomputern und Öffentlichkeit der Wahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Öffentlichkeit der Wahl und an die Überprüfung der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Die Wahl ist zu wichtig, um sie den Computer alleine zu überlassen

  • heise.de (Pressebericht, 03.03.2009)

    Einsatz von Wahlmaschinen bei Bundestagswahl war verfassungswidrig

  • heise.de (Pressebericht)

    Blackbox-Voting verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Wahlcomputer!

  • archive.org PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Verfassungswidriger Einsatz von Wahlmaschinen

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Verwendung von Wahlcomputern bei Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig

  • anwalt-und-kommunalrecht.de (Kurzinformation)

    Wahlcomputer verfassungswidrig

  • anwalt-und-kommunalrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wahlcomputer verfassungswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wahlcomputer sind verfassungswidrig

Besprechungen u.ä. (5)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 20, 38 GG; §§ 13, 48 BVerfGG; §§ 1, 31, 35 BWahlG
    Zulässigkeit des Einsatzes von Wahlcomputern

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Vereinbarkeit elektronischer Wahlgeräte mit Art. 38 i. V. m. Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 GG

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 20 Abs. 1 u. 2, Art. 38 Abs. 1 GG
    Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Wählen per Internet

  • uni-oldenburg.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Einsatz von Wahlcomputern verfassungswidrig

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 123, 39
  • NJW 2009, 2195
  • NVwZ 2009, 708
  • MMR 2009, 316
  • DVBl 2009, 511
  • K&R 2009, 255
  • DÖV 2009, 374
 
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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
    Allein die Dauer des Verfahrens entzieht der Entscheidung nicht die Grundlage (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07, 7/07 -, NVwZ 2008, S. 991 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde nach § 13 Nr. 3, § 48 BVerfGG nicht nur die Einhaltung der Vorschriften des Bundeswahlrechts durch die zuständigen Wahlorgane und den Deutschen Bundestag zu gewährleisten, sondern prüft auch, ob die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes mit den Vorgaben der Verfassung in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 16, 130 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07, 7/07 -, NVwZ 2008, S. 991 ).

    Die grundsätzlich gebotene Öffentlichkeit im Wahlverfahren umfasst das Wahlvorschlagsverfahren, die Wahlhandlung (in Bezug auf die Stimmabgabe durchbrochen durch das Wahlgeheimnis) und die Ermittlung des Wahlergebnisses (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07, 7/07 -, NVwZ 2008, S. 991 m.w.N.).

    So unterliegen Tätigkeiten des Kreiswahlleiters, mit denen gemäß § 76 Abs. 1 BWO die - öffentliche - Ermittlung des Wahlergebnisses durch den Kreiswahlausschuss vorbereitet wird, nicht von Verfassungs wegen zwingend dem Gebot unmittelbarer Öffentlichkeit (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07, 7/07 -, NVwZ 2008, S. 991 ).

    Der Eingriff in die Zusammensetzung einer gewählten Volksvertretung durch eine wahlprüfungsrechtliche Entscheidung muss vor dem Interesse an der Erhaltung der gewählten Volksvertretung gerechtfertigt werden (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07, 7/07 -, NVwZ 2008, S. 991 m.w.N.).

  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
    Mängel im Verfahren des Deutschen Bundestages, wie sie der Beschwerdeführer geltend macht, können für die Beschwerde nur dann beachtlich sein, wenn sie wesentlich sind und dessen Entscheidung die Grundlage entziehen (vgl. BVerfGE 89, 243 ; 89, 291 ).

    Ein Einspruch ist offensichtlich unbegründet, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung kein Gesichtspunkt erkennbar ist, der ihm zum Erfolg verhelfen kann (vgl. BVerfGE 89, 243 ; 89, 291 ).

    Grundsätzlich ist das Erfordernis des Bestandsschutzes einer gewählten Volksvertretung (vgl. BVerfGE 89, 243 ), das seine rechtliche Grundlage im Demokratiegebot findet, mit den Auswirkungen des festgestellten Wahlfehlers abzuwägen.

  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81

    Briefwahl II

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
    Dem Gesetzgeber steht bei der Konkretisierung der Wahlrechtsgrundsätze ein weiter Entscheidungsspielraum zu, innerhalb dessen er entscheiden muss, ob und inwieweit Abweichungen von einzelnen Wahlrechtsgrundsätzen im Interesse der Einheitlichkeit des ganzen Wahlsystems und zur Sicherung der mit ihm verfolgten staatspolitischen Ziele gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGE 3, 19 ; 59, 119 ; 95, 335 ).

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, darüber zu befinden, ob der Gesetzgeber innerhalb seines Ermessensbereichs zweckmäßige oder rechtspolitisch erwünschte Lösungen gefunden hat (vgl. BVerfGE 59, 119 ).

    So lassen sich Beschränkungen der öffentlichen Kontrolle der Stimmabgabe bei der Briefwahl ( § 36 BWG) mit dem Ziel begründen, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 21, 200 ; 59, 119 ).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
    Die Ermächtigung muss in ihrem Wortlaut nicht so genau wie irgend möglich formuliert und gefasst sein; sie hat von Verfassungs wegen nur hinreichend bestimmt zu sein (vgl. BVerfGE 55, 207 ; 58, 257 ; 62, 203 ).

    Im Einzelnen hängen die Bestimmtheitsanforderungen von den Besonderheiten des jeweiligen Regelungsgegenstandes und der Intensität der Maßnahme ab (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 62, 203 ; 76, 130 ).

    Während bei vielgestaltigen und schnellen Veränderungen unterworfenen Sachverhalten geringere Anforderungen zu stellen sind, gelten höhere Anforderungen an den Bestimmtheitsgrad der Ermächtigung bei solchen Regelungen, die mit intensiveren Eingriffen in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden sind (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 62, 203 ).

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
    Die Ermächtigung muss in ihrem Wortlaut nicht so genau wie irgend möglich formuliert und gefasst sein; sie hat von Verfassungs wegen nur hinreichend bestimmt zu sein (vgl. BVerfGE 55, 207 ; 58, 257 ; 62, 203 ).

    Im Einzelnen hängen die Bestimmtheitsanforderungen von den Besonderheiten des jeweiligen Regelungsgegenstandes und der Intensität der Maßnahme ab (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 62, 203 ; 76, 130 ).

    Während bei vielgestaltigen und schnellen Veränderungen unterworfenen Sachverhalten geringere Anforderungen zu stellen sind, gelten höhere Anforderungen an den Bestimmtheitsgrad der Ermächtigung bei solchen Regelungen, die mit intensiveren Eingriffen in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden sind (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 62, 203 ).

  • BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91

    Wahlprüfungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
    Mängel im Verfahren des Deutschen Bundestages, wie sie der Beschwerdeführer geltend macht, können für die Beschwerde nur dann beachtlich sein, wenn sie wesentlich sind und dessen Entscheidung die Grundlage entziehen (vgl. BVerfGE 89, 243 ; 89, 291 ).

    Ein Einspruch ist offensichtlich unbegründet, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung kein Gesichtspunkt erkennbar ist, der ihm zum Erfolg verhelfen kann (vgl. BVerfGE 89, 243 ; 89, 291 ).

  • BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
    Der Gesetzgeber muss selbst entscheiden, welche Fragen innerhalb welcher Grenzen und mit welchem Ziel durch die Rechtsverordnung geregelt werden sollen (vgl. BVerfGE 2, 307 ; 5, 71 ; 23, 62 ).

    Es genügt, wenn die Grenzen der Ermächtigung durch Auslegung anhand der allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätze bestimmbar sind; dabei sind Zielsetzung des Gesetzes, Sinnzusammenhang mit anderen Bestimmungen und Entstehungsgeschichte des Gesetzes von Bedeutung (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 23, 62 ; 55, 207 ; 80, 1 ).

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
    Der im Rechtsstaatsprinzip und im Demokratiegebot wurzelnde Parlamentsvorbehalt gebietet, dass in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit dieser staatlicher Regelung zugänglich ist, die wesentlichen Entscheidungen vom Gesetzgeber getroffen werden (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 61, 260 ; 80, 124 ; 101, 1 ).

    Dabei betrifft die Normierungspflicht nicht nur die Frage, ob ein bestimmter Gegenstand überhaupt gesetzlich geregelt werden muss, sondern auch, wie weit diese Regelungen im Einzelnen zu gehen haben (vgl. BVerfGE 101, 1 ).

  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
    Die Ermächtigung muss in ihrem Wortlaut nicht so genau wie irgend möglich formuliert und gefasst sein; sie hat von Verfassungs wegen nur hinreichend bestimmt zu sein (vgl. BVerfGE 55, 207 ; 58, 257 ; 62, 203 ).

    Es genügt, wenn die Grenzen der Ermächtigung durch Auslegung anhand der allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätze bestimmbar sind; dabei sind Zielsetzung des Gesetzes, Sinnzusammenhang mit anderen Bestimmungen und Entstehungsgeschichte des Gesetzes von Bedeutung (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 23, 62 ; 55, 207 ; 80, 1 ).

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
    Die Klärung der richtigen Zusammensetzung der Volksvertretung binnen angemessener Zeit ist ein Gesichtspunkt, der bei der Ausgestaltung des Wahlverfahrens und des Wahlprüfungsverfahrens berücksichtigt werden kann (vgl. BVerfGE 85, 148 ).
  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53

    Unterschriftenquorum

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74

    Wahlkampfkostenpauschale

  • BVerfG, 10.05.1977 - 2 BvR 705/75

    Beschlußfähigkeit

  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

  • BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62

    Wahlkreise

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 2/66

    Briefwahl I

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvL 54/55

    Verordnungsermächtigung

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 727/84

    Postzeitungsdienst

  • BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des

  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.03.1991 - VerfGH 10/90

    Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 20. September 1990

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Mit Rücksicht auf dieses Ziel muss der Gesetzgeber in Rechnung stellen, wie sich die Ausgestaltung des Wahlsystems auf die Verbindung zwischen Wählern und Abgeordneten auswirkt und wie sie den durch die Wahl vermittelten Prozess der Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen (dazu BVerfGE 123, 39 ) beeinflusst (vgl. BVerfGE 41, 399 ).

    Welcher Grad an Bestimmtheit geboten ist, lässt sich nicht generell und abstrakt festlegen, sondern hängt von der Eigenart des Regelungsgegenstands und dem Zweck der betreffenden Norm ab (vgl. BVerfGE 89, 69 ; 103, 111 ; 123, 39 ).

  • VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17

    Verurteilungen nach Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar 350S aufzuheben

    Das Bundesverfassungsgerichts hat in seiner Entscheidung zur Verwendung von Stimmcomputern (BVerfGE 123, 39 ff.) den Einsatz elektronischer Wahlgeräte -ungeachtet ihrer vorherigen gründlichen und unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgenden Zulassungsprüfung durch die PTB und ihrer Zulassung durch das Bundesministerium des Innern - davon abhängig gemacht, dass eine bürgerschaftliche nachträgliche Richtigkeitskontrolle gewährleistet ist.

    Seine Grundlage ist indessen gleichermaßen das Rechtsstaatsprinzip (BVerfGE 123, 39 ff, juris-Rz. 107).

    Rechtsstaatlichkeit verlangt nämlich auch die Transparenz und Kontrollierbarkeit jeder staatlichen Machtausübung (BVerfGE 123, 39 ff. juris-Rz. 110).

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Für die näheren Anforderungen kann, nicht zuletzt in der Frage, inwieweit Maßgaben, die sich aus dem Grundgesetz ableiten lassen, ausdrücklicher und konkretisierender Festlegung im einfachen Gesetz bedürfen, auch der jeweilige Kreis der Normanwender und Normbetroffenen von Bedeutung sein (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 123, 39 ).
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