Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.2009 - 20 F 23.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1615
BVerwG, 19.01.2009 - 20 F 23.07 (https://dejure.org/2009,1615)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2009 - 20 F 23.07 (https://dejure.org/2009,1615)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2009 - 20 F 23.07 (https://dejure.org/2009,1615)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1615) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung von Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu Auskünften im Verwaltungsrechtsstreit; Erstreckung der Vorlagepflicht auf fachgesetzlich geheimzuhaltende behördliche Akten; Besonderheit des Geheimnisschutzes bei Ermessensausübung i.R.e. ...

  • lda.brandenburg.de PDF

    Begriffsbestimmung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Konkurrierende Rechtsvorschriften - Begriffsbestimmung - in-camera Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12; GG Art. 14; VwGO § 99 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    GG Art. 12 ; GG Art. 14 ; VwGO § 99 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Begriffsbestimmung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 1114
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2009 - 20 F 23.07
    Vielmehr gehören zu den grundsätzlich vorzulegenden Akten auch die behördlichen Akten, in die Einblick zu nehmen die zuständige Behörde unter Berufung auf etwaige im jeweiligen Fachgesetz normierte Geheimhaltungsgründe abgelehnt hat (vgl. Beschlüsse vom 13. Juni 2006 BVerwG 20 F 5.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42 und vom 21. Februar 2008 BVerwG 20 F 2.07 BVerwGE 130, 236 Rn. 9).

    In diesem Verhältnis stellt das Gesetz die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der Behörde, lässt dieser also die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes willen absieht (Beschlüsse vom 13. Juni 2006 a.a.O. und vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 18).

    8 Wie im Senatsbeschluss vom 21. Februar 2008 (a.a.O. Rn. 19) ebenfalls bereits entschieden wurde, sind die Gründe, die eine Sperrerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtfertigen können, von denjenigen Gründen zu unterscheiden, die im Verfahren der Hauptsache zur Verweigerung der Aktenvorlage angeführt werden, soweit die Aktenvorlage auch Gegenstand des Rechtsstreits selbst ist.

    Dies kann bei Rechtsstreitigkeiten, die wie das Ausgangsverfahren einen Anspruch auf Informationszugang betreffen, dazu führen, dass sich das Prüfprogramm für die prozessuale Entscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO faktisch nicht jedoch rechtlich weitgehend den fachgesetzlichen Vorgaben der Hauptsache annähert (Beschluss vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 20).

    Auch dieses Gesetzes setzt kein berechtigtes Informationsinteresse der Anspruchsteller voraus (§§ 3, 4), und es zielt darauf ab, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern (vgl. Beschluss vom 21. Februar 2008 BVerwG 20 F 2.07 BVerwGE 130, 236 Rn. 24).

  • BVerwG, 13.06.2006 - 20 F 5.05

    Anspruch auf Akteneinsichtsrecht nach Landesrecht, landesrechtlich geregelte

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2009 - 20 F 23.07
    Vielmehr gehören zu den grundsätzlich vorzulegenden Akten auch die behördlichen Akten, in die Einblick zu nehmen die zuständige Behörde unter Berufung auf etwaige im jeweiligen Fachgesetz normierte Geheimhaltungsgründe abgelehnt hat (vgl. Beschlüsse vom 13. Juni 2006 BVerwG 20 F 5.05 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42 und vom 21. Februar 2008 BVerwG 20 F 2.07 BVerwGE 130, 236 Rn. 9).

    In diesem Verhältnis stellt das Gesetz die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der Behörde, lässt dieser also die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes willen absieht (Beschlüsse vom 13. Juni 2006 a.a.O. und vom 21. Februar 2008 a.a.O. Rn. 18).

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2009 - 20 F 23.07
    Ein solches Interesse besteht, wenn die Offenlegung der Informationen geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 1 BvR 2087, 2111/03 BVerfGE 115, 205 ).
  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2009 - 20 F 23.07
    Ein Beweisbeschluss oder eine vergleichbare förmliche Äußerung des Hauptsachegerichts war vorliegend aber entbehrlich, weil sich die Entscheidungserheblichkeit des Inhalts der zurückgehaltenen Unterlagen ohne Weiteres aus dem materiellen Recht ergibt (Beschluss vom 24. November 2003 BVerwG 20 F 13.03 BVerwGE 119, 229 ).
  • OLG Naumburg, 18.09.2020 - 8 U 8/20

    Dieselskandal: Daimler zu Schadenersatz verurteilt

    Daran vermag auch die abweichende Rechtsauffassung des KBA in dessen an das Landgericht C. gerichteten Schreiben vom i... , mit dem das KBA die Übermittlung des streitgegenständlichen Rückrufbescheids vom b... abgelehnt hat, (Anlage BB 12, Bl. 28 III), nichts zu ändern, zumal das Bundesverwaltungsgericht in der vom KBA zitierten Entscheidung vom 10.01.2009, 20 F 23.07, selbst die Zulässigkeit des Berufens eines neben dem Kläger und dem beklagten Staat am Prozess beteiligten Dritten auf ein Betriebsgeheimnis hinsichtlich eines alten, in Deutschland zwischenzeitlich illegalen Produktionsverfahrens gänzlich verneint und hinsichtlich des neuen, legalen Verfahrens zwar im Grundsatz bejaht, hinsichtlich der streitgegenständlichen Einzelheiten im Ergebnis aber wiederum verneint, d.h. ein Geheimhaltungsinteresse im Ergebnis abgelehnt hat (BVerwG, Beschl. v. 19.01.2009, 20 F 23/07, Rn. 9 ff, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 05.11.2020 - 7 U 35/20

    Daimler im Abgasskandal verurteilt - Schadenersatz bei Wohnmobil Mercedes Marco

    An dieser Einschätzung vermag auch nicht die seitens des KBA in den Schreiben vom 25.07.2019 (BB 3, Bl. 977 GA) und vom 17.07.2019 (BB 4, Bl. 979 GA) unter Berufung auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2009 - 20 F 23/07 vertretene Auffassung etwas zu ändern, derzufolge der durch das Landgericht Stuttgart in einem anderen Verfahren angeforderten Übersendung des gegen die Beklagte ergangenen Rückrufbescheides das schützenswerte Interesse der Beklagten an der Geheimhaltung ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegensteht.
  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Ein solches Interesse besteht, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (Beschluss vom 19. Januar 2009 - BVerwG 20 F 23.07 - NVwZ 2009, 1114; Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 18.08 - a.a.O.).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 7 C 18.08

    Umweltinformationsgesetz; Informationsfreiheitsgesetz; Betriebsgeheimnis;

    Ein solches Interesse fehlt, wenn die Offenlegung der Information nicht geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (wie Beschluss vom 19. Januar 2009 - BVerwG 20 F 23.07 -).

    Ein solches Interesse besteht, wenn die Offenlegung der Information geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (Beschluss vom 19. Januar 2009 - BVerwG 20 F 23.07 - [...] ).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2020 - 10 S 461/20

    Fahrverbot für Euro-5-Dieselfahrzeuge in Stuttgart: Beschwerde des Landes und

    Liegen aber - wie im vorliegenden vollstreckungsrechtlichen Beschwerdeverfahren - solche Besonderheiten nicht vor, folgt die Statthaftigkeit einer unselbständigen Anschlussbeschwerde aus § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 567 Abs. 3 Satz 1 ZPO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.01.2009 - 20 F 23.07 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 13.10

    In-camera-Verfahren

    Soweit der Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts darauf abhebt, dass sich der amerikanische Vertragspartner der Stadt nicht auf Art. 12 Abs. 1 GG berufen könne, weil dieses Grundrecht nur Deutschen zustehe, wird nicht beachtet, dass sich der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowohl aus Art. 12 Abs. 1 GG als auch aus Art. 14 Abs. 1 GG ableitet (Beschluss vom 19. Januar 2009 - BVerwG 20 F 23.07 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 52 Rn. 11).

    Ein solches Interesse besteht, wenn die Offenlegung der Informationen geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (Beschluss vom 19. Januar 2009 - BVerwG 20 F 23.07 - a.a.O. Rn. 11 und Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 18.08 - Buchholz 406.252 § 9 UIG Nr. 1 Rn. 12, 18 ; BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087, 2111/03 - BVerfGE 115, 205 ).

    Dies kann bei Rechtsstreitigkeiten, die wie das Ausgangsverfahren einen Anspruch auf Informationszugang betreffen, dazu führen, dass sich das Prüfprogramm für die prozessuale Entscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO faktisch - nicht jedoch rechtlich - weitgehend den fachgesetzlichen Vorgaben der Hauptsache annähert (Beschlüsse vom 19. Januar 2009 - BVerwG 20 F 23.07 - a.a.O. Rn. 9 und vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - a.a.O. Rn. 20).

    Zu Recht hat der Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts unter Hinweis auf Ziel und Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes betont, dass derjenige, der einen Anspruch auf Informationszugang geltend macht, (auch) als Sachwalter der Allgemeinheit tätig wird; seinem Interesse an der Verfolgung des Anspruchs im Prozess entspricht ein gleichgerichtetes öffentliches Interesse (Beschluss vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - a.a.O. Rn. 24; vgl. auch Beschluss vom 19. Januar 2009 - BVerwG 20 F 23.07 - a.a.O. Rn. 13).

  • VG Schleswig, 20.04.2018 - 6 A 48/16

    Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Kraftfahrtbundesamt wegen Akteneinsicht

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Schutzwürdigkeit eines Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses zumindest deutlich reduziert sein kann, wenn es im Zusammenhang mit einem nicht gesetzeskonformen Verhalten steht, z. B. einem ungenehmigten Produktionsverfahren, da es gerade zu den Zielsetzungen des Umweltinformationsrechts gehört, die Ordnungsgemäßheit des Gesetzesvollzugs zu prüfen sowie etwaige behördliche Versäumnisse aufzudecken (vgl. BVerwG, Beschluss v. 19.1.2009 - 20 F 23/07 -, juris, Rn. 13 im Hinblick auf den Abwägungsvorgang des öffentlichen Interesses mit den Geheimhaltungsinteressen eines Unternehmens bezogen auf ein unerlaubtes Produktionsverfahren; Reidt/Schiller in Landmann/Rohmer, aaO, § 9 UIG, Rn. 22).

    Denn das Umweltinformationsgesetz zielt darauf ab, das allgemeine Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren zu ermöglichen und auf diese Weise den Umweltschutz zu verbessern (vgl. BVerwG, Beschluss v. 19.1.2009 - 20 F 23/07 -, juris, Rn. 13; BVerwG, Beschluss v. 21.2.2008 - 20 F 2.07 -, juris, Rn. 24).

  • VGH Bayern, 22.12.2009 - G 09.2

    Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO; beabsichtigte Aktenvorlage; kein

    Von einer förmlichen Entscheidung ist ausnahmsweise nur dann abzusehen, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es bereits im Hauptsacheverfahren um die Verpflichtung der Behörde zur Aktenvorlage geht (BVerwG vom 29.3.2006 DÖV 2006, 655; vom 4.5.2006 - 20 F 2/05, Juris) oder sich die Entscheidungserheblichkeit der Unterlagen ohne Weiteres aus dem materiellen Recht ergibt (BVerwG vom 19.1.2009 - 20 F 23/07, Juris RdNr. 6; vom 24.11.2003, a.a.O., S. 230 f).

    Geht es im Hauptsacherechtsstreit um die Frage, ob eine (beabsichtigte) Auskunftserteilung über aktenmäßig festgehaltene Vorgänge rechtmäßig ist, beschränkt sich die Vorlagepflicht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht auf diejenigen Akten, die bei der Behörde über das Auskunftsbegehren selbst entstanden sind, sondern erstreckt sich auch auf die Akten, auf deren Inhalt sich das Auskunftsbegehren bezieht (BVerwG vom 19.1.2009, a.a.O., RdNr. 7 m.w.N.; vom 21.2.2008 - 20 F 2/07, Juris RdNr. 9), d. h. in diesem Fall auf die Akten, deren Vorlage die oberste Aufsichtsbehörde in dem mit Schreiben vom 13.8.2009 festgelegten Umfang beabsichtigt.

    In diesem Verhältnis liegt es im Ermessen der Behörde, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes davon absieht (BVerwG vom 19.1.2009, a.a.O., RdNr. 7 m.w.N.).

    Dies kann bei Rechtsstreitigkeiten, die im Hauptsacheverfahren einen Anspruch auf Informationszugang betreffen, dazu führen, dass die prozessuale Entscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO faktisch - nicht jedoch rechtlich - weitgehend den Vorgaben des Hauptsacheverfahrens angenähert ist (BVerwG vom 19.1.2009, a.a.O., RdNr. 9; vom 21.2.2008, a.a.O., RdNr. 20; Mühlbauer, DVBl. 2009, 354/360).

    Für Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz oder dem Informationsfreiheitsgesetz hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der jeweilige Anspruch nicht oder jedenfalls nicht in erster Linie der Befriedigung privater Interessen dient (BVerwG vom 21.2.2008, a.a.O., RdNr. 24; vom 19.1.2009, a.a.O., RdNr. 13).

  • VGH Bayern, 22.12.2009 - G 09.1

    Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO; (kein) förmlicher Beweisbeschluss über

    Von einer förmlichen Entscheidung ist ausnahmsweise nur dann abzusehen, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es bereits im Hauptsacheverfahren um die Verpflichtung der Behörde zur Aktenvorlage geht (BVerwG vom 29.3.2006 DÖV 2006, 655; vom 4.5.2006 - 20 F 2/05, Juris) oder sich die Entscheidungserheblichkeit der Unterlagen ohne Weiteres aus dem materiellen Recht ergibt (BVerwG vom 19.1.2009 - 20 F 23/07, Juris RdNr. 6; vom 24.11.2003, a.a.O., S. 230 f).

    Geht es im Hauptsacherechtsstreit um die Frage, ob eine (beabsichtigte) Auskunftserteilung über aktenmäßig festgehaltene Vorgänge rechtmäßig ist, beschränkt sich die Vorlagepflicht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht auf diejenigen Akten, die bei der Behörde über das Auskunftsbegehren selbst entstanden sind, sondern erstreckt sich auch auf die Akten, auf deren Inhalt sich das Auskunftsbegehren bezieht (BVerwG vom 19.1.2009, a.a.O., RdNr. 7 m.w.N.; vom 21.2.2008 - 20 F 2/07, Juris RdNr. 9), d. h. in diesem Fall auf die Akten, deren Vorlage die oberste Aufsichtsbehörde in dem mit Schreiben vom 13.8.2009 festgelegten Umfang beabsichtigt.

    In diesem Verhältnis liegt es im Ermessen der Behörde, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes davon absieht (BVerwG vom 19.1.2009, a.a.O., RdNr. 7 m.w.N.).

    Dies kann bei Rechtsstreitigkeiten, die im Hauptsacheverfahren einen Anspruch auf Informationszugang betreffen, dazu führen, dass die prozessuale Entscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO faktisch - nicht jedoch rechtlich - weitgehend den Vorgaben des Hauptsacheverfahrens angenähert ist (BVerwG vom 19.1.2009, a.a.O., RdNr. 9; vom 21.2.2008, a.a.O., RdNr. 20; Mühlbauer, DVBl. 2009, 354/360).

    Für Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz oder dem Informationsfreiheitsgesetz hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der jeweilige Anspruch nicht oder jedenfalls nicht in erster Linie der Befriedigung privater Interessen dient (BVerwG vom 21.2.2008, a.a.O., RdNr. 24; vom 19.1.2009, a.a.O., RdNr. 13).

  • BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 14.10

    Anspruch eines Fachjournalisten auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes

    Soweit der Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts darauf abhebt, dass sich der amerikanische Vertragspartner der Stadt nicht auf Art. 12 Abs. 1 GG berufen könne, weil dieses Grundrecht nur Deutschen zustehe, wird nicht beachtet, dass sich der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowohl aus Art. 12 Abs. 1 GG als auch aus Art. 14 Abs. 1 GG ableitet (Beschluss vom 19. Januar 2009 - BVerwG 20 F 23.07 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 52 Rn. 11).

    Ein solches Interesse besteht, wenn die Offenlegung der Informationen geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (Beschluss vom 19. Januar 2009 - BVerwG 20 F 23.07 - a.a.O. Rn. 11 und Urteil vom 28. Mai 2009 - BVerwG 7 C 18.08 - Buchholz 406.252 § 9 UIG Nr. 1 Rn. 12, 18 ; BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087, 2111/03 - BVerfGE 115, 205 ).

    Dies kann bei Rechtsstreitigkeiten, die wie das Ausgangsverfahren einen Anspruch auf Informationszugang betreffen, dazu führen, dass sich das Prüfprogramm für die prozessuale Entscheidung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO faktisch - nicht jedoch rechtlich - weitgehend den fachgesetzlichen Vorgaben der Hauptsache annähert (Beschlüsse vom 19. Januar 2009 - BVerwG 20 F 23.07 - a.a.O. Rn. 9 und vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - a.a.O. Rn. 20).

    Zu Recht hat der Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts unter Hinweis auf Ziel und Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes betont, dass derjenige, der einen Anspruch auf Informationszugang geltend macht, (auch) als Sachwalter der Allgemeinheit tätig wird; seinem Interesse an der Verfolgung des Anspruchs im Prozess entspricht ein gleichgerichtetes öffentliches Interesse (Beschluss vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - a.a.O. Rn. 24; vgl. auch Beschluss vom 19. Januar 2009 - BVerwG 20 F 23.07 - a.a.O. Rn. 13).

  • VGH Bayern, 22.12.2009 - G 09.3

    Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO; beabsichtigte Aktenvorlage; (kein)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 654/12

    Klage eines Nahrungsmittelunternehmens gegen die Erteilung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - 13a F 31/09

    Informationszugangsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz

  • VG Schleswig, 25.04.2019 - 6 A 222/16

    Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz

  • BVerwG, 19.01.2012 - 20 F 3.11

    Zur Ermessensausübung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2019 - 14 PS 4/19

    Betriebsgeheimnis; Dateigröße; Dateiname; Datenblatt; Geschwindigkeitsmessgerät;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 13 A 1326/17

    Klage der gesetzlichen Krankenkassen gegen eine Vertriebsgesellschaft eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - 13a F 32/09

    Verpflichtung zur Vorlage bestimmter Unterlagen zu einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 655/12

    Erteilung von Informationen über das Migrationsverhalten bestimmter

  • BVerwG, 10.08.2010 - 20 F 5.10

    Zum Begriff des Geschäftsgeheimnisses

  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

  • VG Mainz, 30.04.2013 - 3 K 859/12

    Ablehnung eines Umweltinformationsrechts wegen offensichtlicher

  • VG Neustadt, 07.04.2014 - 4 K 726/13

    Nahwärme Haßloch: Kalkulation der Gemeindewerke Haßloch GmbH muss offen gelegt

  • VG Gelsenkirchen, 29.11.2010 - 17 L 1227/10

    Vorliegen von Geschäftsgeheimnissen und Betriebsgeheimnissen; Anspruch auf

  • VG Gelsenkirchen, 29.11.2010 - 17 L 1228/10

    Interessenabwägung bei einer Einsichtnahme in Unterlagen über Betriebsgeheimnisse

  • VG Gelsenkirchen, 29.11.2010 - 17 L 1225/10

    Vorliegen von Geschäftsgeheimnissen und Betriebsgeheimnissen; Anspruch auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2011 - 8 A 3358/08

    Informationen über Agrarsubventionszahlungen müssen teilweise herausgegeben

  • BVerwG, 11.06.2010 - 20 F 12.09

    Entbehrliche Äußerung zur Entscheidungserheblichkeit bei Konkurrentenklage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2011 - 8 A 3357/08

    Informationen über Agrarsubventionszahlungen müssen teilweise herausgegeben

  • OVG Thüringen, 06.03.2020 - 4 ZKO 620/17

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch, zu entgegenstehenden Betriebs- oder

  • BVerwG, 17.03.2020 - 20 F 3.18

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramts; Besorgnis der Befangenheit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2011 - 8 B 1729/10

    Kapazität von Anlagen ist kein Betriebsgehemnis oder Geschäftsgeheimnis;

  • VGH Hessen, 23.05.2011 - 27 F 1752/10

    Vorlage von Urkunden

  • VGH Hessen, 01.12.2011 - 27 F 1730/10

    Vorlage von Unterlagen

  • VGH Hessen, 02.08.2012 - 27 F 96/11

    Schützenswerte Daten Dritter - hier: Behördenmitarbeiter und Mitarbeiter

  • VG Minden, 17.12.2010 - 10 L 690/10

    Aussagegenehmigung nach § 376 Zivilprozessordnung (ZPO) als begünstigender

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - 9 B 966/20

    Antrag von pharmazeutischen Unternehmen im Wege der einstweiligen Anordnung auf

  • VG Würzburg, 03.01.2013 - W 4 K 12.458

    Gerichtsbescheid; Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen; Betriebs- und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2012 - 95 A 1.12

    In-camera-Verfahren; Beweisbeschluss; Sperrerklärung; Anforderungen an die -;

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 1.09

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

  • VGH Hessen, 14.08.2012 - 27 F 1354/11
  • BVerwG, 19.04.2021 - 20 F 9.20

    Anforderungen an eine Sperrerklärung; unbegründete Beschwerde

  • VG Cottbus, 21.01.2019 - 5 K 1201/15

    Umweltinformationen; hier: Informationen zum Roh- und Trinkwasser sowie zur

  • OVG Saarland, 09.01.2020 - 8 F 144/19

    Antrag auf Informationszugang nach § 99 Abs. 2 VwGO

  • VG Berlin, 20.12.2012 - 27 L 259.12

    Finanzministerium muss Auskunft über Kanzleihonorare in der Ära Steinbrück geben

  • VG Neustadt, 21.09.2015 - 4 K 146/15

    Zweck der Regelung in UIG RP § 4 Abs 2; Antragsmissbrauch iSd UIG RP § 8 Abs 2 Nr

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 12.08

    Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in Belgien

  • OVG Saarland, 01.07.2015 - 8 F 95/15

    Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO - Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung wegen

  • VG Stuttgart, 13.11.2014 - 4 K 5228/13

    Zugang zu Umweltinformationen - hier: Cross-Border-Leasingsverträge über das

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 21.08

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 19.08

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 20.08

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 14.08

    Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in Frankreich

  • VG Regensburg, 20.04.2017 - RO 5 K 16.278

    Herausgabe von Sendungsverfolgungsdaten eines Paketdienstleisters

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 18.08

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 22.08

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 16.08

    Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in Großbritannien

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 23.08

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 17.08

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

  • BVerwG, 08.10.2009 - 20 F 13.08

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung einer Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den

  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 15.08

    Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in Großbritannien

  • VG Berlin, 26.06.2009 - 2 A 62.08

    Anspruch auf Zugänglichmachen von Angaben aus einem gerichtlichen Vergleich mit

  • OVG Saarland, 02.07.2015 - 8 F 95/15

    Rechtmäßigkeit einer Verweigerung der Vorlage der vom Verwaltungsgericht des

  • VG Düsseldorf, 08.07.2010 - 26 L 683/10

    Verbraucherschutz Verbraucherinformation Auskunft Vollziehung Dritte Anhörung

  • VG Frankfurt/Oder, 15.12.2022 - 5 K 466/21
  • VG Frankfurt/Main, 07.09.2020 - 11 L 1433/20

    Informationsanspruch nach § 2 Abs.1 S.1 Nr.1 VIG, TopfSecret

  • VG Düsseldorf, 24.09.2012 - 26 L 1551/12

    Antrag auf Akteneinsicht in verschiedene Verträge der Stadtwerke im Wege der

  • VG Frankfurt/Oder, 15.06.2023 - 5 K 861/21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht