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   VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08   

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https://dejure.org/2010,563
VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08 (https://dejure.org/2010,563)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.03.2010 - 6 A 1684/08 (https://dejure.org/2010,563)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. März 2010 - 6 A 1684/08 (https://dejure.org/2010,563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 S 1 IFG, § 3 Nr 4 IFG, § 7 Abs 5 S 2 IFG, § 99 Abs 2 VwGO, § 9 Abs 1 KredWG
    (Beweisverfahren - Verweigerung des Informationszugangs nach § 9 KredWG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine zulässige Verweigerung eines Informationszugangs nach § 9 Kreditwesengesetzes (KWG); Die in § 9 Abs. 1 KWG normierte Verschwiegenheitspflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als eine durch Rechtsvorschrift geregelte ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine zulässige Verweigerung eines Informationszugangs nach § 9 Kreditwesengesetzes ( KWG ); Die in § 9 Abs. 1 KWG normierte Verschwiegenheitspflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als eine durch Rechtsvorschrift geregelte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Zugang zu Informationen der BAFin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zugang zu Informationen der BAFin

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    BaFin zur Auskunft gegenüber Privatkunde verpflichtet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Herausgabe von Information über Bank verpflichtet - Daraus resultierende mögliche Verschlechterung der Zusammenarbeit zwischen BAFin und Banken nicht ausschlaggebend

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    BaFin muss Unterlagen über Banken herausgeben // Verwaltungsgerichtshof stärkt Informationsrecht der Bürger

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 34 (Entscheidungsbesprechung)

    Akteneinsicht bei der BaFin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 60, 255
  • NVwZ 2010, 1036
  • DÖV 2010, 528
  • DÖV 2010, 9
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 7 E 3280/06

    Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08
    Würde allein der von der Beklagten in den Vordergrund ihrer Überlegungen gestellte Umstand, dass sie bei ihrer Aufgabenerfüllung auf die freiwillige Mitarbeit der beaufsichtigten Institute angewiesen und folglich bei jedweder Einschränkung dieser Kooperation zwangsläufig in ihrer Tätigkeit behindert wird, für § 3 Nr. 1 Buchst. d) IFG als ausreichend betrachtet, käme dies letztlich einem vollständigen Ausschluss des Zugangs zu den der Bundesanstalt in ihrer Aufsichts- und Kontrolltätigkeit nach dem Kreditwesengesetz übermittelten Informationen und damit in der Sache einer Bereichsausnahme gleich, die indessen nach § 3 Nr. 8 IFG nur für den Zugang zu Informationen der Nachrichtendienste und der Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben im Sinne von § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes normiert worden ist (vgl. Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteil vom 23. Januar 2008 - 7 E 2380/06(V) -, NVwZ 2008, 1384 [1385]).

    45 Auf die in § 9 Abs. 1 Satz 1 KWG normierte Pflicht, bei der Aufsichts- und Kontrolltätigkeit nach dem Kreditwesengesetz bekanntgewordene Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse des Instituts oder eines Dritten liegt, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, nicht unbefugt zu offenbaren oder zu verwerten - diese Verpflichtung trifft nicht nur die Bediensteten der Bundesanstalt, sondern auch die Behörde selbst (Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23. Januar 2008 - 7 E 3280/06 (V) -, NVwZ 2008, 1384 [1386], mit weiteren Nachweisen) - kann sich die Beklagte zur Begründung der Ablehnung eines Zugangsgesuchs nach dem Informationsfreiheitsgesetz dem Grunde nach zu Recht berufen.

    Mit dem Informationsfreiheitsgesetz sind die bereichsspezifischen Verschwiegenheitsvorschriften, wie sie z.B. in § 8 WpHG oder § 9 KWG enthalten sind, für den Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes nicht außer Kraft gesetzt, sondern vielmehr nach § 3 Nr. 4 IFG als Ausnahmegründe für den Zugangsanspruch in das Gesetz integriert worden (vgl. Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23. Januar 2008, a.a.O., S. 1386, 1387).

    Ebenso folgt aus dieser Bestimmung, dass die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Information im Interesse des Instituts oder des Dritten nicht schon deshalb entfällt, weil der Verdacht besteht, dass mit der Zurückhaltung dieser Informationen Straftaten oder rechtswidriges Verhalten verschleiert werden könnte (anderer Ansicht Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23. Januar 2008, a.a.O., S. 1387).

  • VG Frankfurt/Main, 28.01.2009 - 7 K 4037/07

    Kein Informationszugang bei Finanzaufsicht infolge Verschwiegenheitspflicht und

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08
    § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG beinhaltet damit ein gesetzliches Korrektiv für die Einräumung des allgemeinen, voraussetzungslosen und mit Ausnahme von § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG ohne Begründung zulässigen Anspruchs auf Zugang zu amtlichen Informationen, das die um Information ersuchte Behörde vor unangemessenen Zugangsgesuchen schützen soll (vgl. Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28. Januar 2009 - 7 K 4037/07.F -, Jurisdokument, Rdnr. 68).

    Da die Motive des Antragstellers für die Geltendmachung des Zugangsanspruchs nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG grundsätzlich unerheblich sind, geht es bei dem Ausschluss des Zugangs nach § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG nicht darum, eine missbräuchliche Verfolgung des Informationszugangsrechts zu verhindern; vielmehr handelt es sich um einen nach objektiven Maßstäben zu betrachtenden Ausnahmetatbestand, der die Behörde vor einem Verwaltungsaufwand bei der Bearbeitung eines Zugangsantrages bewahren soll, dessen Ertrag für den Antragsteller zu dem Umfang des hierdurch verursachten Arbeitsaufwands - auch mit Blick auf den in der Informationsgebührenverordnung bestimmten Höchstbetrag für die zu erhebende Gebühr für Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz - in keinem Verhältnis mehr steht (für die Auslegung der Bestimmung als "Missbrauchsklausel" dagegen: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28. Januar 2009, a.a.O.; Schoch, IFG, Rdnr. 61 zu § 7 IFG).

    31 Der Senat folgt allerdings der ersichtlich allgemein vertretenen Auffassung, dass sich die Unverhältnismäßigkeit des Verwaltungsaufwands auch allein aus seinem Umfang ergeben kann, so dass unter Umständen auch ein hinsichtlich der erbeteten Informationen hinreichend präzise umrissener Zugangsantrag unter Hinweis auf einen hierdurch verursachten unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand abgelehnt werden kann (vgl. Rossi, IFG, Rdnr. 30 zu § 7 IFG; Fluck/Theuer, Informationsfreiheitsrecht, Rdnr. 106 zu § 7 IFG ; Jastrow/Schlatmann, IFG, Rdnr. 36 zu § 7 IFG; Schoch, IFG, Rdnr. 62 ff. zu § 7 IFG; Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28. Januar 2009, a.a.O., Beschluss vom 7. Mai 2009 -  7 L 676/09.F -, Jurisdokument, Rdnr. 18).

  • VG Frankfurt/Main, 07.05.2009 - 7 L 676/09

    Informationsanspruch eines Journalisten gegenüber der Bankenaufsicht

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08
    31 Der Senat folgt allerdings der ersichtlich allgemein vertretenen Auffassung, dass sich die Unverhältnismäßigkeit des Verwaltungsaufwands auch allein aus seinem Umfang ergeben kann, so dass unter Umständen auch ein hinsichtlich der erbeteten Informationen hinreichend präzise umrissener Zugangsantrag unter Hinweis auf einen hierdurch verursachten unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand abgelehnt werden kann (vgl. Rossi, IFG, Rdnr. 30 zu § 7 IFG; Fluck/Theuer, Informationsfreiheitsrecht, Rdnr. 106 zu § 7 IFG ; Jastrow/Schlatmann, IFG, Rdnr. 36 zu § 7 IFG; Schoch, IFG, Rdnr. 62 ff. zu § 7 IFG; Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28. Januar 2009, a.a.O., Beschluss vom 7. Mai 2009 -  7 L 676/09.F -, Jurisdokument, Rdnr. 18).

    Auch der Umstand, dass der auf das Vorliegen geheimhaltungsbedürftiger Informationen und zum Zwecke des Informationszugangs aufzubereitende Aktenbestand mehrere tausend Seiten umfasst, genügt ohne die - der Behörde obliegende - Darlegung, dass sie mit dem Zugangsgesuch trotz zumutbarer Vorkehrungen und Anstrengungen überfordert und dadurch in ihrer Aufgabenerfüllung nachhaltig behindert ist, zur Feststellung eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands nicht (anderer Ansicht Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 7. Mai 2009 - 7 L 676/09.F -, NVwZ 2009, 1182 [1183], unter Hinweis auf die ständige Kammerrechtsprechung).

  • BVerwG, 15.10.2008 - 20 F 1.08

    Rechtmäßigkeit einer auf Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes gestützten

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08
    Verweigert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter Berufung auf § 3 Nr. 4 IFG den Zugang zu amtlichen Informationen, die bei der Aufsicht über ein Kreditinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut angefallen sind, mit der Begründung, bezüglich dieser amtlichen Informationen der Verschwiegenheitspflicht nach § 9 Abs. 1 KWG zu unterliegen, ist die Frage, ob und inwieweit die relevanten Behördenakten geheimhaltungsbedürftige In-formationen im Sinne von § 9 Abs. 1 KWG enthalten, ggf. in einem "in-camera"-Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO zu klären (im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. Beschluss vom 15. Oktober 2008 - 20 F 1.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 50).

    Dieses Zwischenverfahren nach § 99 VwGO ist auch in den Verfahren auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz durchzuführen, denn der Gesetzgeber hat in diesem Gesetz keine das verwaltungsprozessuale "in-camera-Verfahren" verdrängende Sonderregung normiert (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2008 - 20 F 1.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 50, und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07-, BVerwGE 130, 236).

  • VG Berlin, 26.02.2002 - 23 A 202.00

    Versagung der Einsicht in einen Dienstaufsichtsbeschwerdevorgang wegen darin

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08
    Die Behörde ist durch § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG zur Stattgabe des Antrags in dem Umfang verpflichtet, wie dies ohne die Preisgabe gemeinhaltungsbedürftiger Informationen und ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand möglich ist, und darf folglich einen Antrag nicht schon mit der Begründung ablehnen, der freigegebene Inhalt des Dokuments sei für den Antragsteller nicht mehr von Nutzen (anderer Ansicht offenbar: Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26. Februar 2002 - 23 A 202.02 -, NVwZ-RR 2002, 810 [811]).
  • EuG, 30.11.2004 - T-168/02

    IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zugang

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08
    Ob Zugang zu den aus einem Mitgliedstaat stammenden Dokumenten zu gewähren ist und ob der Antragsteller im Ablehnungsfall ein Recht zur Einlegung eines Rechtsbehelfs hat, richtet sich folglich allein nach nationalem Recht (vgl. EuGH, Urteil vom 30. November 2004 - T-168/02 -, NVwZ 2005, 313 [314]).
  • BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 21.98

    Anspruch auf Informationen über die staatliche finanzielle Förderung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08
    Eine weitere Präzisierung seines Zugangsantrags, insbesondere die Benennung bestimmter Dokumente, in die er Einsicht begehrt, ist dem Kläger mangels Kenntnis des Akteninhalts, über den er sich gerade unterrichten möchte, nicht möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1999 - BVerwG 7 C 21.98 -, BVerwGE 108, 369 [371] zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 UIG).
  • EuG, 13.04.2005 - T-2/03

    DAS GERICHT ERKLÄRT EINE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DER EIN

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08
    Nur ein durch das Zugangsbegehren verursachter Verwaltungsaufwand, der so aus dem Rahmen des Üblichen fällt, dass er auch mit einer zumutbaren Ausstattung mit Personal und Sachmitteln und unter Ausschöpfung der zu Gebote stehenden organisatorischen und rechtlichen Möglichkeiten nicht oder nur unter unvertretbaren Kosten und/oder außergewöhnlich großem Personaleinsatz zu bewältigen wäre und die eigentliche Aufgabenerfüllung der Behörde erheblich behindern würde, kann im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG als unverhältnismäßig eingestuft werden (vgl. zum Anspruch auf Akteneinsicht im europäischen Recht: EuGH, Urteil vom 13. April 2005 - T-2/03 [Verein für Konsumenteninformation/Kommission u.a.], EuZW 2005, 566 [572]).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08
    Dass der Gesetzgeber von dem Erfordernis einer solchen konkreten Gefährdungsprognose ausgegangen ist, wird daraus deutlich, dass er § 3 Nr. 1 IFG mit der Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen auf die in der Vorschrift genannten Schutzgüter an die Vorschrift in § 8 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes - UIG - angelehnt hat (BT-Drucks. 15/4493, S. 9), der eine entsprechend substantiierte Gefährdungsprognose voraussetzt (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2008 - 1 A 10886/07 -, NVwZ 2008, 1141; zum Erfordernis einer Prognose der informationspflichtigen Stelle im Rahmen des Ausschlusstatbestandes in § 3 Nr. 1 Buchst. a) IFG: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 -, DVBl. 2010, 120).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08
    Dieses Zwischenverfahren nach § 99 VwGO ist auch in den Verfahren auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz durchzuführen, denn der Gesetzgeber hat in diesem Gesetz keine das verwaltungsprozessuale "in-camera-Verfahren" verdrängende Sonderregung normiert (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Oktober 2008 - 20 F 1.08 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 50, und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07-, BVerwGE 130, 236).
  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche

  • BVerwG, 22.01.2009 - 20 F 5.08

    Gerichtliche Entscheidung über die Notwendigkeit zurückgehaltener Unterlagen als

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2008 - 1 A 10886/07

    Land muss BUND informieren

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Würde allein der in den Vordergrund der Überlegungen gestellte Umstand, dass die BaFin bei ihrer Aufgabenerfüllung auf die freiwillige Mitarbeit der beaufsichtigten Finanzinstitute angewiesen sei und folglich bei jedweder Einschränkung dieser Kooperation zwangsläufig in ihrer Tätigkeit behindert werde, als ausreichend betrachtet, käme dies letztlich einem vollständigen Ausschluss des Zugangs zu den der BaFin in ihrer Aufsichts- und Kontrolltätigkeit nach dem KWG übermittelten Informationen und damit in der Sache einer Bereichsausnahme gleich (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Juni 2011 - 20 F 21.10 -, juris, Rn. 19 ff.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 -, juris, Rn. 9 ff., 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2013 - 10 S 281/12

    Anspruch auf Belieferung von BVerfG-Entscheidungen

    Außerdem trifft die Darlegungslast bezüglich des Vorliegens der Voraussetzungen eines Ausnahmetatbestandes diejenige (öffentliche) Stelle, die sich darauf beruft; dazu ist im Informationsrecht geklärt, dass der entsprechende Vortrag nicht allgemein gehalten und formelhaft sein darf, sondern unter Bezug auf den konkreten Fall substanzhaft sein muss (vgl. etwa zum IFG OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.3.2012 - OVG 12 B 27/11 - NVwZ 2012, 1196, 1197; HessVGH, Beschl. v. 2.3.2010 - 6 A 1684/08 - NVwZ 2010, 1036, 1039; OVG NW, Urt. v. 26.10.2011 - 8 A 2593/10 - AfP 2012, 94, 98; im Rahmen eines in camera-Verfahrens zum IFG auch BVerwG, Beschl. v. 18.4.2012 - 20 F 7/11 - NVwZ 2012, 1488).
  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit;

    Wenn nicht lediglich von einer Annäherung, sondern von einer Vereinheitlichung des Schutzstandards die Rede ist, folgt daraus die Übertragung der für § 3 Nr. 2 IFG geltenden Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe (vgl. Schoch, a.a.O. § 3 Rn. 97; VGH Kassel, Beschluss vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 - NVwZ 2010, 1036 Rn. 16 und Urteil vom 21. März 2012 - 6 A 1150/10 - DVBl 2012, 701 Rn. 40 ff.).
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