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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.06.2010 - 4 B 54.09   

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BVerwG, 03.06.2010 - 4 B 54.09 (https://dejure.org/2010,2506)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.2010 - 4 B 54.09 (https://dejure.org/2010,2506)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 2010 - 4 B 54.09 (https://dejure.org/2010,2506)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    LuftVG § 6; BNatSchG 2009 § 34 Abs. 3, § 64; FFH-Richtlinie Art. 6 Abs. 4, Art. 7, Art. 16; Vogelschutz-Richtlinie Art. 4
    Verkehrslandeplatz; Alternativenprüfung; Standortalternative; Vogelschutzgebiet; Wechsel des Schutzregimes; Artenschutz; Erhaltungszustand; Verbandsklage; Präklusion

  • openjur.de

    Verkehrslandeplatz; Alternativenprüfung; Standortalternative; Vogelschutzgebiet; Wechsel des Schutzregimes; Artenschutz; Erhaltungszustand; Verbandsklage; Präklusion.

  • Bundesverwaltungsgericht

    LuftVG § 6

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 BNatSchG, § 34 Abs 3 BNatSchG 2009, Art 4 EWGRL 409/79, Art 6 Abs 4 EWGRL 43/92, Art 7 EWGRL 43/92
    Zumutbare Alternativlösung für Verkehrslandeplatzausbau; Regimewechsel bzgl. besonderer Schutzgebiete

  • Wolters Kluwer

    Ausbau und die zivile Mitbenutzung eines zur Zeit militärisch genutzten Flugplatzes als eine zumutbare Alternativlösung für den Ausbau eines zivilen Verkehrslandeplatzes; Schutzregimewechsel durch Erklärung des betreffenden Vogelschutzgebiets im Einklang mit den ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verkehrslandeplatz; Alternativenprüfung; Standortalternative; Vogelschutzgebiet; Wechsel des Schutzregimes; Artenschutz; Erhaltungszustand; Verbandsklage; Präklusion

  • rewis.io

    Zumutbare Alternativlösung für Verkehrslandeplatzausbau; Regimewechsel bzgl. besonderer Schutzgebiete

  • ra.de
  • rewis.io

    Zumutbare Alternativlösung für Verkehrslandeplatzausbau; Regimewechsel bzgl. besonderer Schutzgebiete

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbau und die zivile Mitbenutzung eines zur Zeit militärisch genutzten Flugplatzes als eine zumutbare Alternativlösung für den Ausbau eines zivilen Verkehrslandeplatzes; Schutzregimewechsel durch Erklärung des betreffenden Vogelschutzgebiets im Einklang mit den ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zum Verkehrslandeplatz Speyer rechtskräftig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1289
  • DÖV 2010, 905
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2010 - 4 B 54.09
    Zwar geht der Senat - in Übereinstimmung mit dem Beklagten und der Beigeladenen - davon aus, dass die Grundsatzrügen die Auslegung von Bundesrecht im Sinne von § 137 Abs. 1 VwGO (einschließlich des Europarechts) betreffen, da die in der Fragestellung genannte Vorschrift des Landesrechts lediglich das bindende Bundes- und Europarecht nachvollzieht (Urteile vom 9. Juli 2009 - BVerwG 4 C 12.07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 6 und vom 21. Februar 2008 - BVerwG 4 C 13.07 - BVerwGE 130, 223 Rn. 9).

    Im Übrigen hat der Senat die maßgeblichen Grundsätze für die Beachtlichkeit von Standortalternativen bereits in seinem Urteil vom 9. Juli 2009 (a.a.O. Rn. 33) unter Verwertung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dargestellt.

    Eine planerische Variante, die nicht verwirklicht werden kann, ohne dass selbständige Teilziele, die mit dem Vorhaben verfolgt werden, aufgegeben werden müssen, braucht dagegen nicht berücksichtigt zu werden (Urteile vom 9. Juli 2009 - BVerwG 4 C 12.07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 33, vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 67, vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 143 und vom 15. Januar 2004 - BVerwG 4 A 11.02 - BVerwGE 120, 1 ; Beschluss vom 16. Juli 2007 - BVerwG 4 B 71.06 - juris Rn. 42).

    Eine Standortalternative durch Ausbau eines anderen Flughafens an anderer Stelle ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann anzunehmen, wenn die in Betracht kommenden anderen Flughäfen im Wesentlichen denselben Verkehrsbedarf decken würden (Urteile vom 9. Juli 2009 a.a.O. Rn. 37 und vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 67).

    1.3 Zur Bedeutung von Kohärenzsicherungsmaßnahmen erhebt der Kläger eine Grundsatzrüge, die er unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 9. Juli 2009 - BVerwG 4 C 12.07 - (BVerwGE 134, 166) um eine Divergenzrüge ergänzt hat (Beschwerdebegründung S. 33).

    Die Ausführungen zu den Kohärenzsicherungsmaßnahmen (UA S. 111 - 122) verdeutlichen, dass das Oberverwaltungsgericht - in Übereinstimmung mit dem in Bezug genommenen Urteil des Senats, das das Oberverwaltungsgericht zum Zeitpunkt seiner Entscheidung nicht kennen konnte, - bei der gebotenen Abwägung das Interesse an der Integrität des betroffenen FFH-Gebiets (Urteil vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 154) und nicht lediglich das bloße Interesse an der Kohärenz von Natura 2000 (Urteil vom 9. Juli 2009 a.a.O. Rn. 27) in den Blick genommen hat.

    Es hat sich ersichtlich von der zutreffenden Vorstellung leiten lassen, dass auch Kohärenzsicherungsmaßnahmen das Gewicht des Integritätsinteresses mindern können, vorausgesetzt, dass sie einen Beitrag auch zur Erhaltung der Integrität des FFH-Gebiets leisten (Urteil vom 9. Juli 2009 a.a.O. Rn. 28).

  • EuGH, 14.06.2007 - C-342/05

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2010 - 4 B 54.09
    ob "außergewöhnliche Umstände" im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - Rs. C-342/05 -) jedenfalls dann vorliegen, wenn mit dem Planfeststellungsbeschluss, der eine Ausnahme gemäß § 43 Abs. 8 BNatSchG zulässt, ein Verkehrsinfrastrukturvorhaben zugelassen wird, für das zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses streiten und für das eine zumutbare Alternativlösung nicht vorhanden ist,.

    Hierzu kann auf den "Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-RL 92/43/EWG" der Kommission (Leitfaden) verwiesen werden, auf den der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Juni 2007 - Rs. C-342/05 - (Slg. 2007, I-4713 Rn. 29) und der Senat in seinem Beschluss vom 1. April 2009 - BVerwG 4 B 61.08 - (NVwZ 2009, 910 Rn. 55) Bezug genommen haben.

    Dabei handelt es sich nach der Auffassung der Generalanwältin um eine Anwendung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit (Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rs. C-342/05 - Slg. 2007, I-04713 Rn. 54), das nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland als Teil des Rechtsstaatsprinzips Verfassungsrang genießt, sondern auch zu den elementaren Grundsätzen des Rechts der Europäischen Union zählt.

    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Juni 2007 (a.a.O. Rn. 29) sind solche Ausnahmen "unter außergewöhnlichen Umständen" weiterhin zulässig, wenn hinreichend nachgewiesen ist, dass sie den ungünstigen Erhaltungszustand dieser Populationen nicht verschlechtern oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands nicht behindern können.

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2010 - 4 B 54.09
    Eine Ausführungsalternative ist vorzugswürdig, wenn sich mit ihr die Planungsziele mit geringerer Eingriffsintensität verwirklichen lassen (Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 170 und vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - BVerwGE 116, 254 ).

    Mit Rücksicht auf den prognostischen Charakter der Eignungsbeurteilung verfügt die zuständige Behörde bei der Entscheidung über Kohärenzsicherungsmaßnahmen über eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative (Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 202).

    Die Ausführungen zu den Kohärenzsicherungsmaßnahmen (UA S. 111 - 122) verdeutlichen, dass das Oberverwaltungsgericht - in Übereinstimmung mit dem in Bezug genommenen Urteil des Senats, das das Oberverwaltungsgericht zum Zeitpunkt seiner Entscheidung nicht kennen konnte, - bei der gebotenen Abwägung das Interesse an der Integrität des betroffenen FFH-Gebiets (Urteil vom 12. März 2008 a.a.O. Rn. 154) und nicht lediglich das bloße Interesse an der Kohärenz von Natura 2000 (Urteil vom 9. Juli 2009 a.a.O. Rn. 27) in den Blick genommen hat.

    Lediglich wenn sich dem Vorhaben die Unbedenklichkeit für die lokale Population nicht attestieren lässt, ist ergänzend eine weiträumigere Betrachtung geboten (Urteil vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 249).

  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2010 - 4 B 54.09
    Danach gilt Art. 6 Abs. 2 bis 4 FFH-RL nicht für Gebiete, die nicht zu besonderen Schutzgebieten erklärt wurden, obwohl dies erforderlich gewesen wäre (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - Rs. C-374/98 - Slg. 2000, I-10799, Rn. 57).

    Die Erklärung zum besonderen Schutzgebiet im Sinne von Art. 7 FFH-RL erfordert einen "förmlichen Akt" (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 a.a.O. Rn. 53).

    Ist ein Gebiet in dieser Weise als Schutzgebiet ausgewiesen worden, bestimmt sich der Maßstab für die Frage, ob ein Mitgliedstaat die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, nach Art. 6 Abs. 2 FFH-RL und nicht nach Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der VRL (EuGH, Urteile vom 13. Juni 2002 - Rs. C-117/00 - Slg. 2002, I-5335 Rn. 25 und vom 7. Dezember 2000 a.a.O. Rn. 43 ff.).

    Davon geht auch die Rechtsprechung des EuGH aus (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - Rs. C-374/98 - Slg. 2000, I-10799 Rn. 43 ff.; Schlussantrag der Generalanwältin Sharpston vom 25. Februar 2010 in der Rs. C-535/07 Rn. 31).

  • BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 61.08

    Aktenwidrigkeit; Planrechtfertigung; Abwägung; Verkehrsbedarf; regionaler

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2010 - 4 B 54.09
    Inwieweit Abstriche von einem Planungsziel hinzunehmen sind, hängt maßgebend von seinem Gewicht und dem Grad seiner Erreichbarkeit im jeweiligen Einzelfall ab (Beschluss vom 1. April 2009 - BVerwG 4 B 61.08 - NVwZ 2009, 910 Rn. 62 = Buchholz 442.40 § 8 LuftVG Nr. 34 ).

    Hierzu kann auf den "Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-RL 92/43/EWG" der Kommission (Leitfaden) verwiesen werden, auf den der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 14. Juni 2007 - Rs. C-342/05 - (Slg. 2007, I-4713 Rn. 29) und der Senat in seinem Beschluss vom 1. April 2009 - BVerwG 4 B 61.08 - (NVwZ 2009, 910 Rn. 55) Bezug genommen haben.

    Außergewöhnliche Umstände können nicht nur bei der unmittelbaren Gefährdung höchster Güter vorliegen (Beschlüsse vom 1. April 2009 a.a.O. Rn. 53 und - BVerwG 4 B 62.08 - NuR 2009, 414 Rn. 39).

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2010 - 4 B 54.09
    Eine planerische Variante, die nicht verwirklicht werden kann, ohne dass selbständige Teilziele, die mit dem Vorhaben verfolgt werden, aufgegeben werden müssen, braucht dagegen nicht berücksichtigt zu werden (Urteile vom 9. Juli 2009 - BVerwG 4 C 12.07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 33, vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 67, vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 143 und vom 15. Januar 2004 - BVerwG 4 A 11.02 - BVerwGE 120, 1 ; Beschluss vom 16. Juli 2007 - BVerwG 4 B 71.06 - juris Rn. 42).

    Eine Standortalternative durch Ausbau eines anderen Flughafens an anderer Stelle ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann anzunehmen, wenn die in Betracht kommenden anderen Flughäfen im Wesentlichen denselben Verkehrsbedarf decken würden (Urteile vom 9. Juli 2009 a.a.O. Rn. 37 und vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 67).

  • BVerwG, 17.04.2010 - 9 B 5.10

    Artenschutz; Verbotstatbestände; Ausnahme; Populationen der betroffenen Art;

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2010 - 4 B 54.09
    Die Heranziehung der Fassungen dieser Formulierung in anderen Sprachen - "a titre exceptionel"; "by way of exception";"con caracter excepcional" - macht deutlich, dass sich die entscheidende Behörde des Ausnahmecharakters ihrer Entscheidung bewusst zu sein und die Ausnahme entsprechend zu begründen hat, der durch die Abweichungstatbestände in Art. 16 Abs. 1 Buchst. a - e FFH-RL abgesteckte Rahmen jedoch nicht verlassen wird (vgl. auch Beschluss vom 17. April 2010 - BVerwG 9 B 5.10 -).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2010 - 4 B 54.09
    Eine planerische Variante, die nicht verwirklicht werden kann, ohne dass selbständige Teilziele, die mit dem Vorhaben verfolgt werden, aufgegeben werden müssen, braucht dagegen nicht berücksichtigt zu werden (Urteile vom 9. Juli 2009 - BVerwG 4 C 12.07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 33, vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 67, vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 143 und vom 15. Januar 2004 - BVerwG 4 A 11.02 - BVerwGE 120, 1 ; Beschluss vom 16. Juli 2007 - BVerwG 4 B 71.06 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2010 - 4 B 54.09
    Den anerkannten Naturschutzvereinen eröffnen sich nur dann neue Einwendungs- oder Klagemöglichkeiten, wenn eine Planänderung vorgenommen worden ist, die zu neuen oder anderen Belastungen für Natur und Landschaft führt (Beschlüsse vom 17. Juli 2008 - BVerwG 9 B 15.08 - Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 35 Rn. 28, vom 22. September 2005 - BVerwG 9 B 13.05 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 189 S. 193 f. und vom 23. November 2007 - BVerwG 9 B 38.07 - Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 7 Rn. 30).
  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Auszug aus BVerwG, 03.06.2010 - 4 B 54.09
    Eine Ausführungsalternative ist vorzugswürdig, wenn sich mit ihr die Planungsziele mit geringerer Eingriffsintensität verwirklichen lassen (Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 170 und vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - BVerwGE 116, 254 ).
  • BVerwG, 16.08.2000 - 7 B 66.00

    Zulässigkeit nachträglicher Ermittlungen durch das Gericht, bei Unmöglichkeit der

  • BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07

    Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter

  • BVerwG, 16.07.2007 - 4 B 71.06

    Erfordernis und Voraussetzungen einer fachplanungsrechtlichen Planrechtfertigung;

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

  • BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 62.08

    Klagen gegen Ausbau des Flughafens Kassel-Calden erfolglos

  • BVerwG, 22.09.2005 - 9 B 13.05

    Änderungsplanfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Rechtsmittel; Belange

  • BVerwG, 24.02.2004 - 4 B 101.03

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer

  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

  • EuGH, 27.02.2003 - C-415/01

    Kommission / Belgien

  • BVerwG, 21.02.2008 - 4 C 13.07

    Flughafen Frankfurt/M; Planfeststellungsverfahren; Umweltinformation;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2009 - 8 C 10399/08

    Ausbau des Verkehrslandeplatzes Speyer im Grundsatz gebilligt - Nur Nachtflug

  • BVerwG, 11.11.2009 - 4 B 57.09

    Grünes Licht für Verlängerung der Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens

  • EuGH, 13.06.2002 - C-117/00

    Kommission / Irland

  • EuGH, 06.03.2003 - C-240/00

    Kommission / Finnland

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2010 - C-535/07

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Ist, wie dies mit Blick auf die Regelungen der bayerischen Vogelschutzverordnung hinsichtlich des Vogelschutzgebiets "Nördliches Erdinger Moos" der Fall ist, ein Europäisches Vogelschutzgebiet einerseits räumlich eindeutig bestimmt (hier nach § 2 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2 VoGEV) und sind andererseits die Erhaltungszielarten im Rahmen einer endgültigen rechtsverbindlichen Entscheidung mit Außenwirkung benannt (hier nach § 3 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 Spalte 6 VoGEV), findet gemäß Art. 7 FFH-RL ein Wechsel des Schutzregimes von Art. 4 Abs. 4 der Vogelschutz-Richtlinie zu Art. 6 Abs. 2 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie statt (vgl. BVerwG, U.v. 8.1.2014 - 9 A 4/13 - juris Rn. 40; B.v. 14.4.2011 - 4 B 77/09 - juris Rn. 60f. m.w.N.; B.v. 3.6.2010 - 4 B 54/09 - NVwZ 2010, 1289 Rn. 12; U.v. 1.4.2004 - 4 C 2/03 - BVerwGE 120, 276/284f.; vgl. auch EuGH, U.v. 27.2.2003 - C 415/01 - Slg. 2003, I-02081 Rn. 26; U.v. 7.12.2000 - C-374/98 - Slg. 2000, I-10799 Rn. 52ff.).

    Ebenso kann eine Rolle spielen, ob der Ausgleich unmittelbar am Ort der Beeinträchtigung oder nur durch Anlegung und Entwicklung eines Lebensraums oder Habitats an anderer Stelle erfolgt (vgl. BVerwG, B.v. 3.6.2010 - 4 B 54/09 - NVwZ 2010, 1289 Rn. 21; U.v. 9.7.2009 - 4 C 12/07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 28).

    Diese Gesichtspunkte sind - entgegen klägerischer Auffassung - nach der bereits dargelegten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch im Rahmen der zu treffenden naturschutzfachlichen Abwägungsentscheidung berücksichtigungsfähig und mithin auch geeignet, das Gewicht des beeinträchtigten Integritätsinteresses zu mindern (vgl. BVerwG, B.v. 3.6.2010 - 4 B 54/09 - NVwZ 2010, 1289 Rn. 21; U.v. 9.7.2009 - 4 C 12/07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 28).

    Deshalb lässt sich der Erfolg einer Maßnahme nicht von vornherein sicher feststellen, sondern nur prognostisch abschätzen (vgl. BVerwG, U.v. 6.11.2013 - 9 A 14.12 - NuR 2014, 262 Rn. 94; U.v. 6.11.2012 - 9 A 17/11 - BVerwGE 145, 40 Rn. 83; U.v. 12.3.2008 - 9 A 3/06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 201; vgl. auch B.v. 3.6.2010 - 4 B 54/09 - NVwZ 2010, 1289 Rn. 21; HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 318/08.T - juris Rn. 555).

    Dafür genügt - wie bei der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung - eine verbal-argumentative Darstellung, sofern sie rational nachvollziehbar ist und erkennen lässt, ob der Bilanzierung naturschutzfachlich begründbare Erwägungen zugrunde liegen (vgl. BVerwG, U.v. 6.11.2013 - 9 A 14.12 - NuR 2014, 262 Rn. 94; U.v. 6.11.2012 - 9 A 17/11 - BVerwGE 145, 40 Rn. 83; U.v. 12.3.2008 - 9 A 3/06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 202; vgl. auch U.v. 9.7.2009 - 4 C 12/07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 28; B.v. 3.6.2010 - 4 B 54/09 - NVwZ 2010, 1289 Rn. 21; HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 318/08.T - juris Rn. 556).

  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 59.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer

    Es besagt - wie auch der Beschluss vom 3. Juni 2010 - 4 B 54.09 - (Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 35 Rn. 12) -, dass es für den Wechsel des Schutzregimes einer endgültigen rechtsverbindlichen Entscheidung mit Außenwirkung bedarf, wobei deren rechtliche Gestalt durch das Recht der Mitgliedstaaten näher bestimmt wird (BVerwG, Urteil vom 1. April 2004 a.a.O. S. 285).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 8 C 10240/18

    Klage gegen Bau einer zweiten Rheinbrücke bei Wörth überwiegend erfolglos

    Soweit aus der Rechtsprechung des EuGH insoweit auch materielle Anforderungen an die Unterschutzstellung als Voraussetzung für den Schutzregimewechsel abzuleiten sind, als diese auch unmittelbar eine mit dem Gemeinschaftsrecht im Einklang stehende Schutz- und Erhaltungsregelung nach sich ziehen muss (so die neuere Rechtsprechung des BVerwG, vgl. z.B. Urteil vom 8. Januar 2014, "A 14 II", a.a.O., Rn. 42 und 44 ff.; s.a. bereits den Beschluss des BVerwG vom 3. Juni 2010 - 4 B 54.09 -, "Flugplatz Speyer", NVwZ 2010, 1289 und juris, Rn. 12, unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 27. Februar 2003, "Belgien", a.a.O., Rn. 26), sind diese in Bezug auf die hier in Rede stehenden beiden Vogelschutzgebiete jedenfalls erfüllt.

    Die vom Senat im Urteil zur Hochmoselbrücke vom 7./8. November 2007 (a.a.O.) vertretene Auffassung, dass die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenvorkommen in Anlage 2 zum (damaligen) § 25 Abs. 2 LNatSchG mit europäischem Recht im Einklang steht, weil das Land mit der Anknüpfung an die Arten mit Hauptvorkommen in dem Gebiet als den "für das Gebiet charakteristischen Arten" i.S.v. Art. 1e FFH-RL von seinem fachlichen Beurteilungsspielraum in einer auch unionsrechtlich nicht zu beanstandenden Weise Gebrauch gemacht habe (a.a.O., Rn. 76 f.), ist vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 17. Juli 2008 (a.a.O.) über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil nicht beanstandet worden, ebenso wenig die Bekräftigung dieser Auffassung im Senatsurteil zum Flugplatz Speyer vom 8. Juli 2009 (a.a.O., Rn. 157); das BVerwG hat die Nichtzulassungsbeschwerde hiergegen mit Beschluss vom 3. Juni 2010 (a.a.O.) zurückgewiesen und sich trotz eines vom Kläger seinerzeit insoweit reklamierten Klärungsbedarfs nicht zu einer abweichenden Entscheidung veranlasst gesehen (a.a.O., Rn. 14 f.).

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040-40045
    Ist, wie dies mit Blick auf die Regelungen der bayerischen Vogelschutzverordnung hinsichtlich des Vogelschutzgebiets "Nördliches Erdinger Moos" der Fall ist, ein Europäisches Vogelschutzgebiet einerseits räumlich eindeutig bestimmt (hier nach § 2 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2 VoGEV) und sind andererseits die Erhaltungszielarten im Rahmen einer endgültigen rechtsverbindlichen Entscheidung mit Außenwirkung benannt (hier nach § 3 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 Spalte 6 VoGEV), findet gemäß Art. 7 FFH-RL ein Wechsel des Schutzregimes von Art. 4 Abs. 4 der Vogelschutz-Richtlinie zu Art. 6 Abs. 2 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie statt (vgl. BVerwG, U.v. 8.1.2014 - 9 A 4/13 - juris Rn. 40; B.v. 14.4.2011 - 4 B 77/09 - juris Rn. 60f. m.w.N.; B.v. 3.6.2010 - 4 B 54/09 - NVwZ 2010, 1289 Rn. 12; U.v. 1.4.2004 - 4 C 2/03 - BVerwGE 120, 276/284f.; vgl. auch EuGH, U.v. 27.2.2003 - C 415/01 - Slg. 2003, I-02081 Rn. 26 ; U.v. 7.12.2000 - C-374/98 - Slg. 2000, I-10799 Rn. 52ff.).

    Ebenso kann eine Rolle spielen, ob der Ausgleich unmittelbar am Ort der Beeinträchtigung oder nur durch Anlegung und Entwicklung eines Lebensraums oder Habitats an anderer Stelle erfolgt (vgl. BVerwG, B.v. 3.6.2010 - 4 B 54/09 - NVwZ 2010, 1289 Rn. 21; U.v. 9.7.2009 - 4 C 12/07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 28 ).

    Diese Gesichtspunkte sind - entgegen klägerischer Auffassung - nach der bereits dargelegten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch im Rahmen der zu treffenden naturschutzfachlichen Abwägungsentscheidung berücksichtigungsfähig und mithin auch geeignet, das Gewicht des beeinträchtigten Integritätsinteresses zu mindern (vgl. BVerwG, B.v. 3.6.2010 - 4 B 54/09 - NVwZ 2010, 1289 Rn. 21; U.v. 9.7.2009 - 4 C 12/07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 28 ).

    Deshalb lässt sich der Erfolg einer Maßnahme nicht von vornherein sicher feststellen, sondern nur prognostisch abschätzen (vgl. BVerwG, U.v. 6.11.2013 - 9 A 14.12 - NuR 2014, 262 Rn. 94 ; U.v. 6.11.2012 - 9 A 17/11 - BVerwGE 145, 40 Rn. 83 ; U.v. 12.3.2008 - 9 A 3/06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 201 ; vgl. auch B.v. 3.6.2010 - 4 B 54/09 - NVwZ 2010, 1289 Rn. 21; HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 318/08.T - juris Rn. 555 ).

    Dafür genügt - wie bei der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung - eine verbal-argumentative Darstellung, sofern sie rational nachvollziehbar ist und erkennen lässt, ob der Bilanzierung naturschutzfachlich begründbare Erwägungen zugrunde liegen (vgl. BVerwG, U.v. 6.11.2013 - 9 A 14.12 - NuR 2014, 262 Rn. 94 ; U.v. 6.11.2012 - 9 A 17/11 - BVerwGE 145, 40 Rn. 83 ; U.v. 12.3.2008 - 9 A 3/06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 202 ; vgl. auch U.v. 9.7.2009 - 4 C 12/07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 28 ; B.v. 3.6.2010 - 4 B 54/09 - NVwZ 2010, 1289 Rn. 21; HessVGH, U.v. 21.8.2009 - 11 C 318/08.T - juris Rn. 556 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 2 D 36/09

    Anforderungen an eine hinreichende Abwägung im Zusammenhang mit der Aufstellung

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juni 2010 - 4 B 54.09 -, NVwZ 2010, 1289 -, juris Rn. 25, und vom 1. April 2009 - 4 B 62.08 -, NuR 2009, 414 = juris Rn. 42 (jeweils zur luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 6 B 1.17

    Wasserrechtliche Erlaubnis; Trockenlegung Lagerstätte für Braunkohlenbergbau;

    Eine planerische Variante, die nicht verwirklicht werden kann, ohne dass selbständige Teilziele, die mit dem Vorhaben verfolgt werden, aufgegeben werden müssen, braucht dagegen nicht berücksichtigt zu werden (BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 2010 - 4 B 54.09 - NVwZ 2010, 1289 , juris Rn. 9).
  • VG Bremen, 07.02.2019 - 5 K 2621/15

    Wasserrechtliche Planfeststellung für den Offshore-Terminal Bremerhaven -

    a) Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ging allerdings bisher davon aus, dass bei der Gewichtung des Integritätsinteresses grundsätzlich auch die geplanten Kohärenzsicherungsmaßnahmen berücksichtigt werden könnten, (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.06.2010 - 4 B 54/09 -, juris Rn. 21; Urt. v. 09.06.2009 - 4 C 12.07 -, juris Rn. 26 ff.; dem folgend etwa BayVGH, Urt. v. 19.02.2014 - 8 A 11.40040 -, juris Rn. 730 ff.).

    Dieses darf nur beiseitegeschoben werden, soweit dies mit der Konzeption größtmöglicher Schonung der durch die Habitat-Richtlinie geschützten Rechtsgüter vereinbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.06.2010 - 4 B 54/09 -, juris Rn. 9; Urt. v. 09.07.2009 - 4 C 12/07 -, juris Rn. 15).

    Das Gericht weicht mit der Einschätzung, dass eine Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen zur Kohärenzsicherung im Rahmen der Gewichtung des Integritätsinteresses grundsätzlich ausgeschlossen ist, von der bisher nicht aufgegebenen anderslautenden Rechtsprechung des 4. Senates des Bundesverwaltungsgerichts ab (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.06.2010 - 4 B 54/09 -, juris Rn. 21; Urt. v. 09.06.2009 - 4 C 12.07 -, juris Rn. 26 ff.).

  • OVG Hamburg, 16.06.2016 - 1 Bf 258/12

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für die wasserwirtschaftliche

    Den anerkannten Naturschutzvereinen eröffnen sich im Fall eines Ergänzungsverfahrens nur dann neue Einwendungs- oder Klagemöglichkeiten, wenn eine Planänderung vorgenommen wird, die zu neuen oder anderen Belastungen für Natur und Landschaft führt (vgl. BVerwG Beschl. v. 3.6.2010, 4 B 54.09, NVwZ 2010, 1289, 1294, juris Rn. 29 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 5 S 2372/21

    Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der B10-Ortsumfahrung Enzweihingen;

    Unerheblich sind hingegen der Aufwand und die Zeitdauer, die ein neues Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren am Alternativstandort erfordern würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.6.2010 - 4 B 54.09 - NVwZ 2010, 1289, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2012 - 12 LB 64/11

    Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes aufgrund eines Abwägungsmangels bei

    Hieraus ergibt sich nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, dass die "Erklärung" zum besonderen Schutzgebiet nach Art. 4 Abs. 1 VRL, die nach Art. 7 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-RL) den Wechsel des Schutzregimes auslöst, jedenfalls eine endgültige rechtsverbindliche Entscheidung mit Außenwirkung darstellen muss (BVerwG, Urt. v. 1.4.2004 - 4 C 2.03 -, BVerwGE 120, 276; Beschl. v. 3.6.2010 - 4 B 54.09 -, NVwZ 2010, 1289).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.2016 - 12 KN 187/15

    Artenschutz; Bebauungsplan; faktisches Vogelschutzgebiet; Rechtsschutzbedürfnis;

  • OVG Niedersachsen, 12.01.2011 - 1 KN 28/10

    Rechtmäßigkeit eines u.a. die Nutzung des Plangebiets als Forschungszentrum und

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 10 S 216/13

    Habitatschutzrechtliche Abweichungsprüfung bei einer immissionsschutzrechtlichen

  • VGH Bayern, 29.11.2019 - 8 A 18.40005

    Wasserrechtliche Planfeststellung für ein Hochwasserrückhaltebecken

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 5 S 2371/21

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2011 - 2 D 140/09

    Städtebauliche Erforderlichkeit des Bebauungsplans "Hochschulcampus Nord";

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 5 S 2547/21

    Planfeststellungsbeschluss Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen;

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 5 S 2578/21

    Planfeststellungsbeschluss Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen;

  • VGH Bayern, 05.10.2023 - 8 N 23.863

    Normenkontrollantrag gegen Straßenbebauungsplan - Saalequerung

  • VG Hannover, 31.05.2017 - 4 B 1741/16

    Ballonfahrt; Beeinträchtigung; Erhaltungsziele; faktisches Vogelschutzgebiet;

  • VG Neustadt, 28.10.2020 - 5 K 395/17

    Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Bau und Betrieb von

  • VG Hamburg, 15.11.2012 - 15 K 3417/09

    Planfeststellungsbeschluss: Verstetigung des Wasserstands in der Alten Süderelbe

  • VG Regensburg, 02.06.2022 - RO 2 K 21.1069

    Klage gegen ergänzten Planfeststellungsbeschluss zur Kreisstraße R 30 (Südspange)

  • VG Bremen, 09.05.2011 - 5 V 1522/10

    Wasserrechtlicher Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

  • VG Lüneburg, 09.12.2021 - 1 B 52/21

    Anordnung; Bewirtschaftungsvereinbarung; Dauergrünland;

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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1674
BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10 (https://dejure.org/2010,1674)
BVerfG, Entscheidung vom 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10 (https://dejure.org/2010,1674)
BVerfG, Entscheidung vom 02. August 2010 - 1 BvR 1746/10 (https://dejure.org/2010,1674)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 2 Nr. 8, 3 Abs. 1 Satz 1 GSGBay
    Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen bayerisches "Gesetz zum Schutz der Gesundheit" (Gesundheitsschutzgesetz - juris: GesSchG BY 2010)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 2 Nr 8 GesSchG BY 2010
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen bayerisches "Gesetz zum Schutz der Gesundheit" (Gesundheitsschutzgesetz - juris: GesSchG BY 2010) - Zulässigkeit eines strikten Rauchverbots in Gaststätten

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde eines Rauchers gegen die Neufassung des Gesundheitsschutzgesetzes Bayern (GSG BY) aufgrund eines vermeintlichen Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1 GG; Vereinbarkeit eines strikten Rauchverbots für alle Gaststätten mit der Berufsfreiheit eines Betreibers ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen bayerisches "Gesetz zum Schutz der Gesundheit" (Gesundheitsschutzgesetz - juris: GesSchG BY 2010) - Zulässigkeit eines strikten Rauchverbots in Gaststätten

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen bayerisches "Gesetz zum Schutz der Gesundheit" (Gesundheitsschutzgesetz - juris: GesSchG BY 2010) - Zulässigkeit eines strikten Rauchverbots in Gaststätten

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde eines Rauchers gegen die Neufassung des Gesundheitsschutzgesetzes Bayern ( GSG BY) aufgrund eines vermeintlichen Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1 GG; Vereinbarkeit eines strikten Rauchverbots für alle Gaststätten mit der Berufsfreiheit eines Betreibers ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten erfolglos

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten erfolglos

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Neues bayerisches Nichtrauchergesetz nicht verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bayerische Nichtraucher-Gaststätten

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Rauchverbot in Bayern verfassungsgemäß

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen striktes neues Rauchverbot in Bayern = erfolglos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten erfolglos

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Strikte Rauchverbot in Bayern verfassungsgemäß

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 455
  • NVwZ 2010, 1289
  • DÖV 2010, 902
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 30. Juli 2008 entschieden, dass der Gesetzgeber von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, dem Gesundheitsschutz gegenüber den damit beeinträchtigten Freiheitsrechten, insbesondere der Berufsfreiheit der Gastwirte und der Verhaltensfreiheit der Raucher, den Vorrang einzuräumen und ein striktes Rauchverbot in Gaststätten zu verhängen (vgl. BVerfGE 121, 317 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass eine stärkere Belastung von Inhabern kleiner Einraumgaststätten - bis hin zur Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz - angesichts der für alle Gaststätten geltenden Regelung durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt ist, so dass der Gesetzgeber sich nicht auf Ausnahmeregelungen einlassen muss, wenn er das Konzept eines strikten Rauchverbots wählt (vgl. BVerfGE 121, 317 ).

    Auch ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass der Landesgesetzgeber zugleich einen konsequenten Schutz sämtlicher Beschäftigter in der Gastronomie anstrebt (zur Gesetzgebungskompetenz vgl. BVerfGE 121, 317 ).

  • BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10
    Es kann dahinstehen, ob die Verfassungsbeschwerde schon deshalb unzulässig ist, weil sie vor der Verkündung des angegriffenen Gesetzes im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt erhoben worden ist (vgl. dazu BVerfGE 11, 339 ; 68, 143 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Mai 2010 - 2 BvR 987/10 -, NJW 2010, S. 1586 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 9. Juni 2010 - 2 BvR 1099/10 -, WM 2010, S. 1160 ).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 527/80

    Bedeutung des Gleichheitssatzes - Eltern - Personenstand - Einkommensbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10
    Es kann dahinstehen, ob die Verfassungsbeschwerde schon deshalb unzulässig ist, weil sie vor der Verkündung des angegriffenen Gesetzes im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt erhoben worden ist (vgl. dazu BVerfGE 11, 339 ; 68, 143 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Mai 2010 - 2 BvR 987/10 -, NJW 2010, S. 1586 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 9. Juni 2010 - 2 BvR 1099/10 -, WM 2010, S. 1160 ).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60

    Keine Antragsberechtigung des Beteiligten im Ausgangsverfahren für einstweilige

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10
    Es kann dahinstehen, ob die Verfassungsbeschwerde schon deshalb unzulässig ist, weil sie vor der Verkündung des angegriffenen Gesetzes im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt erhoben worden ist (vgl. dazu BVerfGE 11, 339 ; 68, 143 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Mai 2010 - 2 BvR 987/10 -, NJW 2010, S. 1586 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 9. Juni 2010 - 2 BvR 1099/10 -, WM 2010, S. 1160 ).
  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10
    Es kann dahinstehen, ob die Verfassungsbeschwerde schon deshalb unzulässig ist, weil sie vor der Verkündung des angegriffenen Gesetzes im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt erhoben worden ist (vgl. dazu BVerfGE 11, 339 ; 68, 143 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Mai 2010 - 2 BvR 987/10 -, NJW 2010, S. 1586 ; Beschluss des Zweiten Senats vom 9. Juni 2010 - 2 BvR 1099/10 -, WM 2010, S. 1160 ).
  • VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 3/10

    Neues Nichtraucherschutzgesetz im Saarland ist verfassungsgemäß

    Es weist darauf hin, dass die Voraussetzungen einer solchen Ausnahme praktisch nicht zu kontrollieren wären und geradezu zu einer Umgehung des Verbots einladen würden (BVerfG, Beschl. vom 2. August 2010 - 1 BvR 1746/10 -, Rdnr. 12).

    317 [358 f.]; erneut BVerfG, Beschl. vom 2. August 2010 - 1 BvR 1746/10 -, Rdnr. 12).

    Gerade im Bereich der ge- tränkegeprägten Kleingastronomie war eine solche Teilhabe bislang allenfalls eingeschränkt möglich (vgl. BVerfG, Beschl. vom 2. August 2010 - 1 BvR 1746/10 -, Rdnr. 13).

    Auch ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass der Landesgesetzgeber zugleich einen konsequenten Schutz sämtlicher Beschäftigter in der Gastronomie anstrebt (zur Gesetzgebungskompetenz vgl. BVerfGE 121, 317 [347 ff.]; erneut BVerfG, Beschl. vom 2. August 2010 - 1 BvR 1746/10 -, Rdnr. 13).

  • VerfGH Bayern, 13.09.2011 - 12-VII-10

    Rauchverbot in Shisha-Cafés

    Dass der Landesgesetzgeber mit dem Rauchverbot zugleich einen konsequenten Schutz sämtlicher Beschäftigter in der Gastronomie anstrebt, ist von Verfassungs wegen ebenfalls nicht zu beanstanden (BVerfG vom 30.7.2008 = BVerfGE 121, 317/347 ff.; BVerfG vom 2.8.2010 = BayVBl 2010, 723/724).

    Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 14. April 2011 (BayVBl 2011, 466) unter Bezugnahme u. a. auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts festgestellt, dass das strikte Rauchverbot in Gaststätten mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist (VerfGH vom 25.6.2010 = BayVBl 2010, 658; BVerfGE 121, 317; BVerfG vom 6.8.2008 = NJW 2008, 2701; BVerfG BayVBl 2010, 723; BVerfG vom 2.8.2010 = NVwZ 2011, 294).

  • VerfGH Bayern, 31.01.2012 - 26-VII-10

    Rauchverbot für Rauchervereine und Raucherclubs

    Das in Art. 3 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 2 Nr. 8 GSG normierte strikte Rauchverbot in Gaststätten ist, wie der Verfassungsgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 14. April 2011 (BayVBl 2011, 466) und vom 13. September 2011 (BayVBl 2012, 13) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 30.7.2008 = BVerfGE 121, 317; BVerfG vom 6.8.2008 = NJW 2008, 2701; BVerfG vom 2.8.2010 = BayVBl 2010, 723; BVerfG vom 2.8.2010 = NVwZ 2011, 294) festgestellt hat, mit der Bayerischen Verfassung vereinbar.

    In dieser fehlenden Kontrollierbarkeit und der daraus erwachsenden Gefahr einer Umgehung des Verbots liegt der entscheidende Grund dafür, dass das Gesetz für Rauchervereine - ebenso wie für reine Rauchergaststätten, zu denen Nichtraucher keinen Zutritt erhalten (vgl. hierzu BVerfG BayVBl 2010, 723/724) - keine Ausnahmeregelung vorsehen muss.

  • VerfGH Bayern, 14.04.2011 - 13-VII-08

    Verfassungsmäßigkeit des strikten Rauchverbots in Gaststätten

    Mittlerweile hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt entschieden, dass auch die durch Volksentscheid beschlossenen Regelungen des Gesundheitsschutzgesetzes vom 23. Juli 2010 (GSG 2010) zum Rauchverbot in Gaststätten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (BVerfG vom 2.8.2010 = BayVBl 2010, 723; BVerfG vom 2.8.2010 = GewArch 2010, 495).

    Mit einer bloßen Kennzeichnungspflicht für Rauchergaststätten oder einer verbindlichen Ausweisung abgetrennter Nichtraucherbereiche hätte sich das gesetzgeberische Ziel, die Gefahren durch Passivrauchen in Gaststätten generell auszuschließen und damit auch Nichtrauchern die uneingeschränkte Teilnahme am dort stattfindenden gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, nicht erreichen lassen; zudem hätte sich die Einhaltung solcher Regelungen kaum kontrollieren lassen (BVerfG BayVBl 2010, 723/724).

  • VerfGH Bayern, 24.09.2010 - 12-VII-10

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das

    Mittlerweile hat das Bundesverfassungsgericht zudem entschieden, dass auch die Regelungen des - vorliegend angegriffenen - Gesundheitsschutzgesetzes vom 23. Juli 2010 zum Rauchverbot in Gaststätten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (BVerfG vom 2.8.2010 = GewArch 2010, 370).
  • VerfGH Bayern, 04.11.2010 - 16-VII-10

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das

    Mittlerweile hat das Bundesverfassungsgericht zudem entschieden, dass auch die - vorliegend angegriffenen - Regelungen des Gesundheitsschutzgesetzes vom 23. Juli 2010 zum Rauchverbot in Gaststätten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (BVerfG vom 2.8.2010 = GewArch 2010, 370).

    Entgegen der Auffassung der Antragsteller ist es auch im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz nicht zu beanstanden, wenn der Landesgesetzgeber mit dem Gesundheitsschutzgesetz zugleich einen konsequenten Schutz sämtlicher Beschäftigter in der Gastronomie anstrebt (vgl. BVerfGE 121, 317/347 f.; BVerfG GewArch 2010, 370).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2011 - 10 S 2533/09

    Rauchverbot in gastronomisch genutzter Teilfläche einer Einkaufspassage

    Auf diese Ausführungen nimmt der Senat Bezug mit dem ergänzenden Hinweis, dass auch das mittlerweile auf Grund eines Volksentscheids in Bayern geltende strikte Rauchverbot in Gaststätten von der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gebilligt worden ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10 -, GewA 2010, 370, und - 1 BvQ 23/10 -, GewA 2010, 495; BayVerfGH, Entscheidung vom 14.04.2011 - 13-VII-08 -, BayVBl 2011, 466).
  • VGH Hessen, 29.02.2012 - 6 A 69/11

    Nichtraucherschutz in Gaststätten

    Das Bundesverfassungsgericht geht davon aus, dass der jeweilige Landesgesetzgeber nicht gehindert ist, die beeinträchtigten Freiheitsrechte, also die Berufsfreiheit der Gastwirte (Art. 12 Abs. 1 GG) und die Verhaltensfreiheit der Raucher (Art. 2 Abs. 1 GG), zurücktreten zu lassen und dem Gesundheitsschutz dadurch absoluten Vorrang einzuräumen, dass er ein striktes Rauchverbot in Gaststätten verhängt (BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008, a.a.O., Rdz. 121, und Beschluss vom 2. August 2010 - 1 BvR 1746/10 -, NVwZ 2010, 1289, zum strikten Rauchverbot in bayerischen Gaststätten).
  • VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1302

    Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als

    Dies gilt in besonderem Maß für öffentliche Gebäude, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, aber auch für Gaststätten um der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben willen (vgl. BVerfG vom 30.7.2008 BVerfGE 121, 317/349 f.; BVerfG vom 2.8.2010 BayVBl. 2010, 723/724 RdNr. 13; BayVerfGH vom 25.6.2010 BayVBl. 2010, 658/660; BayVerfGH vom 14.4.2011 BayVBl. 2011, 466/468).

    Außerdem sind vom Rauchen auf der streitgegenständlichen Bewirtungsfläche neben den nicht rauchenden Gästen die in der Gaststätte der Antragsteller Beschäftigten (Bedienungspersonal) betroffen, deren konsequenten Schutz der Landesgesetzgeber mit dem Rauchverbot in Gaststätten verfassungskonform verfolgen durfte (BayVerfGH vom 13.9.2011 Az. Vf. 12-VII-10 RdNr. 92; BVerfG vom 30.7.2008 BVerfGE 121, 317/347 ff. und vom 2.8.2010 BayVBl. 2010, 723).

  • VerfGH Bayern, 31.01.2012 - 13-VII-10

    Unzulässige Wiederholung einer Popularklage gegen das gesetzliche Rauchverbot in

    Der Verfassungsgerichtshof hat bereits in seinen Entscheidungen vom 14. April 2011 (BayVBl 2011, 466) und vom 13. September 2011 (BayVBl 2012, 13) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG vom 30.7.2008 = BVerfGE 121, 317/357; BVerfG vom 6.8.2008 = NJW 2008, 2701; BVerfG vom 2.8.2010 = BayVBl 2010, 723) festgestellt, dass die geltende Regelung zum Rauchverbot in Gaststätten mit der Bayerischen Verfassung vereinbar ist und weder die Betreiber noch die rauchwilligen Besucher der Gaststätten in ihren Grundrechten verletzt.

    Er hat dazu festgestellt, dass sich mit einer bloßen Kennzeichnungspflicht für Rauchergaststätten oder einer verbindlichen Ausweisung abgetrennter Nichtraucherbereiche das Ziel, die Gefahren durch Passivrauchen in Gaststätten generell auszuschließen und damit auch Nichtrauchern die uneingeschränkte Teilnahme am dort stattfindenden gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, nicht hätte erreichen lassen, zumal sich die Einhaltung solcher Regelungen kaum hätte kontrollieren lassen (VerfGH BayVBl 2011, 466/468 mit Hinweis auf BVerfG BayVBl 2010, 723/724).

  • VG Hamburg, 10.08.2011 - 4 K 3551/10

    § 2 Absatz 4 des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes verfassungswidrig -

  • OVG Saarland, 04.11.2014 - 1 B 310/14

    Untersagung des Gaststättenbetriebs wegen Unzuverlässigkeit; Überlassung der

  • VGH Bayern, 11.11.2011 - 22 CS 11.1992

    Rauchverbot für Gaststätten erfasst auch Bewirtungsflächen im Einkaufszentrum

  • VerfGH Bayern, 13.03.2012 - 9-VII-11

    Rauchverbot in Spielhallen

  • VGH Bayern, 10.02.2011 - 9 CE 10.3177

    Das Rauchverbot des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) gilt

  • VerfGH Bayern, 09.12.2011 - 21-VII-10

    Unzulässige Wiederholung einer Popularklage gegen das gesetzliche Rauchverbot in

  • VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1399

    Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als

  • VGH Bayern, 18.11.2011 - 22 CS 11.2007

    Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als

  • VG Leipzig, 09.06.2011 - 1 L 42/11

    Verfahren um Ausnahmegenehmigungen für die Umweltzone vor dem Verwaltungsgericht

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