Rechtsprechung
| BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 1, Abs. 3 Satz 3; BImSchG § 6 Abs. 1; BNatSchG 2002 § 42 Abs. 1 Nr. 2
Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB; Konzentrationsflächenplanung; Verhinderungsplanung; Abwägung; Abwägungsfehler; Unbeachtlichkeit von ~; Artenschutz; Störungsverbot; artenschutzrechtliches ~; Einvernehmen; gemeindliches ~; Erschließung; Erschließungsangebot - openjur.de
Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB; Konzentrationsflächenplanung; Verhinderungsplanung; Abwägung; Abwägungsfehler; Unbeachtlichkeit von ~; Artenschutz; Störungsverbot; artenschutzrechtliches ~; Einvernehmen; gemeindliches ~; Erschließung;
- Bundesverwaltungsgericht
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 1, Abs. 3 Satz 3
Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB; Konzentrationsflächenplanung; Verhinderungsplanung; Abwägung; Abwägungsfehler; Unbeachtlichkeit von ~; Artenschutz; Störungsverbot; artenschutzrechtliches ~; Einvernehmen; gemeindliches ~; Erschließung; Erschließungsangebot.
- Clearingstelle EEG
BauGB/ROG
Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im Außenbereich - clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)
BauGB/ROG
Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im Außenbereich - NWB SteuerXpert START
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 1, Abs. 3 Satz 3; BImSchG § 6 Abs. 1; BNat SchG 2002 § 42 Abs. 1 Nr. 2
- Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER)
Konzentrationsflächenplanung für Windenergienutzung; Vorwirkung von Planentwürfen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abwägung erheblicher öffentlicher Belange gem. § 35 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch ( BauGB ) gegen das Interesse Bauwilliger bei einer Konzentrationsflächenplanung; Inanspruchnahme des Außenbereichs für die Errichtung von Vorhaben i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB durch eine von der Ermächtigung zur Konzentrationsflächenplanung gebrauchmachende Gemeinde; Aktivierung öffentlicher Belange als Genehmigungshindernis nach Feststellung der Wirksamkeit der Planung aufgrund fehlerfreier Abwägung oder Unbeachtlichkeit von Abwägungsmängeln gem. § 214 BauGB hinsichtlich der Zulassung eines Vorhabens auf einer Konzentrationsfläche; Vorwirkung eines in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplans auf künftige nach einem aktuellen Flächennutzungsplan noch in einer Konzentrationsfläche liegenden Ausschlussflächen; Überprüfung der Voraussetzungen des § 35 BauGB auf das Rechtsmittel einer Gemeinde im Falle der Verpflichtung der Verwaltungsbehörde zur Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Außenbereichsvorhabens; Ersetzung eines versagten gemeindlichen Einvernehmens durch ein Gericht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Baurecht - Windenergieanlagen auf Grundstücken im Stadtgebiet?
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wirksamer Ausschluss weiterer Windenergienutzung
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Wirksamer Ausschluss weiterer Windenergienutzung in der Stadt Karben
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Wirksamer Ausschluss weiterer Windenergienutzung in der Stadt Karben
- lto.de (Kurzinformation)
Gemeinde muss bei der Konzentrationsflächenplanung öffentliche Belange gegen das Interesse Bauwilliger abwägen
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Gemeindliches Einvernehmen - Planungshoheit, Ersetzung und Haftungsfolgen" von RA Dr. Curt M. Jeromin, original erschienen in: BauR 2011, 456 - 462.
Verfahrensgang
- VG Gießen, 04.07.2007 - 8 E 2538/05
- VG Gießen, 24.08.2007 - 8 E 2538/05
- VGH Hessen, 06.11.2007 - 6 TJ 1913/07
- VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08
- BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 137, 74
- DVBl 2010, 1235
- DVBl 2010, 197
- BauR 2010, 1879
- NVwZ 2010, 1561
- ZfBR 2010, 675
Wird zitiert von ... (46)
- OVG Sachsen, 19.07.2012 - 1 C 40/11
Kontingentierungs- oder unzulässige Verhinderungsplanung
Er muss die Entscheidung des Gesetzgebers, Windenergieanlagen im Außenbereich zu privilegieren (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB), beachten und für die Windenergienutzung im Plangebiet in substanzieller Weise Raum schaffen (…grundlegend BVerwG, Urt. v. 13. März 2003, BVerwGE 118, 33, 43 = NVwZ 2003, 1261 [Regionalplanung];… BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2002, BVerwGE 117, 287 [Bauleitplanung]; Urt. v. 20. Mai 2010, BVerwGE 137, 74;… SächsOVG, NK-Urt. v. 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 -, juris Rn. 29;… OVG Berlin-Brandenburg, NK-Urt. v. 24. Februar 2011 - 2 A 2.09 -, juris 47;… aus dem neueren Schrifttum: Köck, Planungsrechtliche Anforderungen an die räumliche Steuerung der Windenergienutzung unter besonderer Berücksichtigung des Repowering, in: Köck/Fassbender (Hrsg.), Klimaschutz durch erneuerbare Energien, 2010, S. 51, 54; Lau, LKV 2012, 163; Rojahn, NVwZ 2011, 654, 658 f.; Sydow, NVwZ 2010, 1534, 1535 f. jeweils m. w. N.).Ein Abwägungsmangel liegt gleichwohl vor, weil der Rechtsvorgänger des Antragsgegners nach den konkreten Verhältnissen im Plangebiet, die vom Normenkontrollsenat im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu würdigen sind (BVerwG, Urt. v. 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, BVerwGE 137, 74;… zitiert nach juris Rn. 28), der Windenergienutzung nicht in der von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gebotenen Weise Raum verschafft hat.
Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 20. Mai 2010 a. a. O.) geht der Senat davon aus, dass sich die Grenze zwischen einer zulässigen (Kontingentierungs-)Planung und einer unzulässigen Verhinderungs- oder "Feigenblatt" planung nicht abstrakt bestimmen lässt, wobei sich auch Größen- bzw. Flächen- angaben bei isolierter Betrachtung als ungeeignet erweisen.
Ausgehend davon hat der Plangeber die nach den tatsächlichen Verhältnissen des Plangebiets nahezu auf der Gesamtfläche vom Windpotenzial her mögliche Windenergienutzung auf acht kleinere Vorrang/ Eignungsgebiete für - nach der Planbegründung (B-96) - insgesamt ca. 25 WEA beschränkt, wobei die geringen Ausmaße der Konzentrationsflächen bei einer mit einer prognostizierten Gesamtleistung von ca. 46 Megawatt und einem Energieertrag von 83, 4 GW/a (zur Berücksichtigungsfähigkeit eines "Ertragsansatzes" bei einer Gesamtbetrachtung vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, juris Rn. 28;… BVerwG, Beschl. v. 29. März 2010 - 4 BN 65.09 -, juris Rn. 7 zum NK-Urt. des OVG LSA v. 30. Juli 2009 - 2 K 93/08 -) nach Überzeugung des Senats auch nicht etwa durch ein besonders hohes "Ertragspotenzial" für die Stromerzeugung durch WEA in den kleinen Konzentrationsflächen kompensiert wird.
Diesen Urteilsausführungen ist nicht etwa zu entnehmen, dass die Wahrung der politischen Zielstellungen des damaligen sächsischen Klimazielprogramms die Annahme einer Verhinderungsplanung im Sinne der bauplanungsrechtlichen und regionalplanerischen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…u. a. Urt. v. 13. März 2003, BVerwGE 118, 33, 43; Urt. v. 20. Mai 2010, BVerwGE 137, 74) zu § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ausschließt.
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2012 - 8 S 1370/11 Es ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, bei der auch die Relation zwischen Zahl und Größe der Flächen, Anzahl und Energiemenge der Windkraftanlagen unter Würdigung der konkreten örtlichen Gegebenheiten einfließen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.05.2010, a.a.O. juris RdNr. 28 und vom 29.03.2010 - 4 BN 65.09 - juris Rd.Nr. 7).
Denn selbst wenn Größenangaben, isoliert betrachtet, insoweit als Kriterium nicht geeignet sind, sind Relationen zwischen Flächengrößen jedenfalls bei einer Gesamtbetrachtung in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.05.2010, a.a.O. 1564; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 24.02.2011, a.a.O.RdNr. 54).
Die Frage, ob den Darstellungen eines in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplans die rechtliche Wirkung eines die Zulässigkeit eines Vorhaben hindernden unbenannten öffentlichen Belangs im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB zukommt, hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 20.05.2010 (- 4 C 7.09 - BVerwGE 137, 74, juris RdNr. 49) ausdrücklich offen gelassen und wird mit der obergerichtlichen Rechtsprechung zu verneinen sein (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.09.2003 - 1 ME 212/03 - juris RdNr. 17; Hess. VGH, Urteil vom 17.06.2009 - 6 A 630/08 - juris RdNrn. 125 ff.).
Eine Berücksichtigung eines Flächennutzungsplanentwurfs als entgegenstehender öffentlicher Belang setzt mit Rücksicht auf den Gewährleistungsgehalt des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG im Übrigen aber jedenfalls voraus, dass er das Stadium der Planreife erlangt hat (BVerwG, Urteil vom 20.05.2010 a.a.O. und Beschluss vom 09.08.1976 - IV B 153.75 - Buchholz 406.11, § 35 BBauG Nr. 129).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 2.09
Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" Wustermark
Die Einschätzung, ob die Gemeinde der Windenergie substanziell Raum verschafft hat, ist das Ergebnis einer wertenden Betrachtung, die maßgebend auf der Würdigung der örtlichen Gegebenheiten in tatsächlicher Hinsicht beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, NVwZ 2010, 1561, 1562, 1564; Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2.07 -, NVwZ 2008, 559; Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 2.04 -, BVerwGE 122, 109, 111; Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ 2003, 1261; Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33; Urteil vom 17. Dezember 2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287, 298).Soweit es das Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandet hat, dass im Rahmen der Gesamtbetrachtung auch die Relation zwischen der Konzentrationsflächengröße im Vergleich zur Größe der für die Nutzung der Windenergie reservierten Flächen in den Nachbargemeinden berücksichtigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, NVwZ 2010, 1561, 1564), wirkt sich dies hier eher zu Ungunsten der Antragsgegnerin aus, da die im angegriffenen sachlichen Teilflächennutzungsplan der Antragsgegnerin ausgewiesenen Konzentrationsflächen offenbar hinter dem Ausmaß zurückbleiben, das in den Nachbargemeinden planungsrechtlich zugelassen worden ist.
Denn selbst wenn es Größenangaben, isoliert betrachtet, als Kriterium für die Einschätzung, ob die Gemeinde der Windenergie substanziell Raum verschafft, für ungeeignet hält, hat es das Bundesverwaltungsgericht doch nicht beanstandet, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung auch Relationen zwischen Flächengrößen in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, NVwZ 2010, 1561, 1564).
Der Umstand, dass der angegriffene sachliche Teilflächennutzungsplan ausweislich der Begründung (S. 56) mit den Flächen 9, 10, 11 und 12 Konzentrationsflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Gesamtfläche von insgesamt ca. 84, 5 ha (= 0,845 km²) ausweist und sich im Verhältnis zu der Gesamtfläche des Gemeindegebiets der Antragsgegnerin von 52, 63 km² (Quelle: Wikipedia) ein Anteil der im sachlichen Teilflächennutzungsplan dargestellten Konzentrationsflächen von ca. 1,6 % ergibt, hat für die Bewertung, ob der Windenergie substanziell Raum verschafft wird, allenfalls geringe Aussagekraft (vgl. allerdings BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, NVwZ 2010, 1561, 1564, Rn. 28, wonach es nicht zu beanstanden ist, wenn auch die Größe der Konzentrationsfläche im Vergleich zur Gemeindegebietsgröße in die Gesamtbewertung einfließt).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 24.09
Normenkontrolle; sachlicher Teilflächennutzungsplan; Sonderbauflächen für …
Die Einschätzung, ob die Gemeinde der Windenergie substanziell Raum verschafft hat, ist das Ergebnis einer wertenden Betrachtung, die maßgebend auf der Würdigung der örtlichen Gegebenheiten in tatsächlicher Hinsicht beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, NVwZ 2010, 1561, 1562, 1564; Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2.07 -, NVwZ 2008, 559; Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 2.04 -, BVerwGE 122, 109, 111; Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ 2003, 1261; Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33; Urteil vom 17. Dezember - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287, 298).Soweit es das Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandet hat, dass im Rahmen der Gesamtbetrachtung auch die Relation zwischen der Konzentrationsflächengröße im Vergleich zur Größe der für die Nutzung der Windenergie reservierten Flächen in den Nachbargemeinden berücksichtigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, NVwZ 2010, 1561, 1564), wirkt sich dies hier eher zu Ungunsten der Antragsgegnerin aus, da die im angegriffenen sachlichen Teilflächennutzungsplan der Antragsgegnerin ausgewiesenen Konzentrationsflächen offenbar hinter dem Ausmaß zurückbleiben, das in den Nachbargemeinden planungsrechtlich zugelassen worden ist.
Denn selbst wenn es Größenangaben, isoliert betrachtet, als Kriterium für die Einschätzung, ob die Gemeinde der Windenergie substanziell Raum verschafft, für ungeeignet hält, hat es das Bundesverwaltungsgericht doch nicht beanstandet, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung auch Relationen zwischen Flächengrößen in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, NVwZ 2010, 1561, 1564).
Der Umstand, dass der angegriffene sachliche Teilflächennutzungsplan ausweislich der Begründung (S. 56) mit den Flächen 9, 10, 11 und 12 Konzentrationsflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Gesamtfläche von insgesamt ca. 84, 5 ha (= 0,845 km²) ausweist und sich im Verhältnis zu der Gesamtfläche des Gemeindegebiets der Antragsgegnerin von 52, 63 km² (Quelle: Wikipedia) ein Anteil der im sachlichen Teilflächennutzungsplan dargestellten Konzentrationsflächen von ca. 1,6 % ergibt, hat für die Bewertung, ob der Windenergie substanziell Raum verschafft wird, allenfalls geringe Aussagekraft (vgl. allerdings BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, NVwZ 2010, 1561, 1564, Rn. 28, wonach es nicht zu beanstanden ist, wenn auch die Größe der Konzentrationsfläche im Vergleich zur Gemeindegebietsgröße in die Gesamtbewertung einfließt).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 2 B 24.09
Ermittlung der Tabuzonen in einem mehrstufigen Verfahren und anschließende …
Die Einschätzung, ob die Gemeinde der Windenergie substanziell Raum verschafft hat, ist das Ergebnis einer wertenden Betrachtung, die maßgebend auf der Würdigung der örtlichen Gegebenheiten in tatsächlicher Hinsicht beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, NVwZ 2010, 1561, 1562, 1564; Urteil vom 24. Januar 2008 - 4 CN 2.07 -, NVwZ 2008, 559; Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 2.04 -, BVerwGE 122, 109, 111; Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ 2003, 1261; Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 ; Urteil vom 17. Dezember - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287, 298).Soweit es das Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandet hat, dass im Rahmen der Gesamtbetrachtung auch die Relation zwischen der Konzentrationsflächengröße im Vergleich zur Größe der für die Nutzung der Windenergie reservierten Flächen in den Nachbargemeinden berücksichtigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, NVwZ 2010, 1561, 1564), wirkt sich dies hier eher zu Ungunsten der Antragsgegnerin aus, da die im angegriffenen sachlichen Teilflächennutzungsplan der Antragsgegnerin ausgewiesenen Konzentrationsflächen offenbar hinter dem Ausmaß zurückbleiben, das in den Nachbargemeinden planungsrechtlich zugelassen worden ist.
Denn selbst wenn es Größenangaben, isoliert betrachtet, als Kriterium für die Einschätzung, ob die Gemeinde der Windenergie substanziell Raum verschafft, für ungeeignet hält, hat es das Bundesverwaltungsgericht doch nicht beanstandet, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung auch Relationen zwischen Flächengrößen in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, NVwZ 2010, 1561, 1564).
Der Umstand, dass der angegriffene sachliche Teilflächennutzungsplan ausweislich der Begründung (S. 56) mit den Flächen 9, 10, 11 und 12 Konzentrationsflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Gesamtfläche von insgesamt ca. 84, 5 ha (= 0,845 km2) ausweist und sich im Verhältnis zu der Gesamtfläche des Gemeindegebiets der Antragsgegnerin von 52, 63 km2 (Quelle: Wikipedia) ein Anteil der im sachlichen Teilflächennutzungsplan dargestellten Konzentrationsflächen von ca. 1,6% ergibt, hat für die Bewertung, ob der Windenergie substanziell Raum verschafft wird, allenfalls geringe Aussagekraft (vgl. allerdings BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, NVwZ 2010, 1561, 1564, Rn. 28, wonach es nicht zu beanstanden ist, wenn auch die Größe der Konzentrationsfläche im Vergleich zur Gemeindegebietsgröße in die Gesamtbewertung einfließt).
- BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08
Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel; …
Das bedeutet, dass die Voraussetzungen des § 35 BauGB auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin in vollem Umfang nachzuprüfen sind (Urteile vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 45.88 - BRS 50 Nr. 86; vom 14. April 2000 - BVerwG 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048 und vom 20. Mai 2010 - BVerwG 4 C 7.09 - Rn. 34, zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen;… Beschluss vom 24. Juni 2010 - BVerwG 4 B 60.09 - Rn. 10 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2011 - 8 A 320/09
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und …
Näheres ergibt sich weder aus der Planbegründung, die gegebenenfalls bei der Auslegung der Festsetzungen hinzuzuziehen ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 , NVwZ 2010, 1561 = juris Rn. 44, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 18. März 2004 4 CN 4.03 -, BVerwGE 120, 239, 244, noch aus dem in der Planbegründung in Bezug genommenen Gutachten.vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Januar 2008 4 CN 2.07 -, NVwZ 2008, 559 = juris Rn. 11, und vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, NVwZ 2010, 1561 = juris Rn. 5 und 28.
vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7.09 -, NVwZ 2010, 1561 = juris Rn. 49, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 4 C 3.04 -, BVerwGE 122, 117; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 25. Februar 2010 - 2 A 18.07 -, juris Rn. 36, m.w.N.
- BGH, 02.12.2010 - III ZR 251/09
Amtshaftung - Windkraftanlage: Rechtswidrige Versagung einer Baugenehmigung
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, setzt eine Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB jedoch voraus, dass der Flächennutzungsplan mit der dem Bauvorhaben entgegenstehenden Darstellung wirksam ist (BVerwG ZfBR 2010, 675, 676 f; BauR 2003, 1172, 1174; vgl. auch BVerwGE 122, 364, 367 zum regionalen Raumordnungsplan).Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage bislang offen gelassen (vgl. BVerwG ZfBR 2010, 675, 682; BauR 2003, 1172, 1174 f).
- VG Hannover, 24.11.2011 - 4 A 4927/09
Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheides für die Errichtung und …
Auch dessen Voraussetzungen, die im Wesentlichen identisch sind mit denen des § 124 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB (vgl. BVerwG, Urt. vom 20.05.2010, 4 C 7/09, - juris, Rn. 31), liegen aus den oben genannten Gründen vor.Größenangaben sind, isoliert betrachtet, als Kriterium ungeeignet (BVerwG, Urt. vom 20.05.2010, a.a.O., Rn. 28).
Dieser Meinung, die auch im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. vom 20.05.2010, a.a.O.) stehen dürfte, folgt die Kammer nicht.
- VG München, 30.01.2012 - M 1 SN 11.5955
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage
Dies bedeutet, dass die Voraussetzungen des § 35 BauGB auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin in vollem Umfang nachzuprüfen sind (BVerwG vom 20.5.2010 4 C 7/09 juris RdNr. 34), und sich eine Differenzierung danach, ob diese Voraussetzungen jeweils dem Selbstverwaltungsrecht zuzuordnen sind oder nicht, verbietet.In der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob den Darstellungen eines in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplans die rechtliche Wirkung eines die Zulässigkeit eines Vorhabens hindernden Belangs i.S.d. § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB zukommt (ausdrücklich offen gelassen von BVerwG vom 20.5.2010 4 C 7/09 juris RdNr. 49; BayVGH vom 10.11.2005 2 B 03.2190 juris RdNr. 16;… vgl. auch Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., RdNr. 80 und 124 zu § 35 BauGB).
Ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände, die sich ebenfalls zugleich als ein nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB beachtlicher Belang des Naturschutzes darstellen, bei dessen Entgegenstehen eine Gemeinde die Erteilung ihres Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB versagen darf (BVerwG vom 20.5.2010 4 C 7/09 juris RdNr. 35; BayVGH vom 19.10.2010 9 B 10.1773 juris RdNr. 6) ist nicht ersichtlich.
- VGH Hessen, 25.07.2011 - 9 A 103/11
Immissionsschutzr. Genehmigung einer Windkraftanlage
- BVerwG, 18.01.2011 - 7 B 19.10
Ziele der Raumordnung; Abgrabung; Windenergieanlagen; Ausfuhrbeschränkung; …
- BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09
Materielle Rechtmäßigkeit des Vorbescheids
- VGH Bayern, 21.10.2010 - 15 ZB 10.461
Identität der Gemeinde mit der Baugenehmigungsbehörde
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2012 - 2 L 124/09
Entbehrlichkeit der Prüfung der Vereinbarkeit eines Vorhabens mit …
- OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 12 LA 194/11
Anforderungen an wirksame Konzentrationsplanung?
- VG Hannover, 30.08.2012 - 12 A 1642/11
Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für die Errichtung einer …
- VG Minden, 21.12.2011 - 11 K 2023/10
- BVerwG, 23.10.2012 - 4 BN 35.12
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 1.10
Regionalplan Havelland Fläming - Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung" …
- OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10
Gemeindenachbarklage gegen Baugenehmigung für einen Einkaufszentrum
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 4.10
Normenkontrolle; Regionalplan Havelland Fläming - Sachlicher Teilplan …
- VG Schwerin, 16.03.2012 - 7 B 130/12
Eilrechtsschutz einer Gemeinde gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer …
- VG Gießen, 25.03.2011 - 8 L 50/11
Planungshoheit schützt nicht vor Windkraftanlage
- VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11
Windkraftanlage: Kein Abwehrrecht der Regionalverbände
- VGH Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 8 S 1796/10
Spezifischer Standortbezug für Mobilfunk-Sendeanlagen?
- VGH Hessen, 08.09.2010 - 3 B 1271/10
Angemessenheit einer Wohnraumerweiterung
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 5.10
Normenkontrolle; Regionalplan Havelland Fläming - Sachlicher Teilplan …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 2.10
Normenkontrolle; Regionalplan Havelland Fläming - Sachlicher Teilplan …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 3.10
Normenkontrolle; Regionalplan Havelland Fläming - Sachlicher Teilplan …
- VG Köln, 30.06.2011 - 13 K 5244/08
Windkraftanlagen in Elsdorf - Niederembt rechtmäßig
- VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322
Herausnahme eines Vorbehaltsgebietes für Windkraftanlagen aus dem Regionalplan
- OVG Niedersachsen, 25.11.2010 - 12 LB 59/08
Luftverkehrsrecht; Erteilung einer Lizenz für freigabeberechtigtes Personal
- VG München, 29.03.2011 - M 1 K 10.4991
Windenergieanlage; Verbescheidungsurteil; Artenschutz; erneute Beteiligung der …
- VG Stade, 14.09.2011 - 2 A 866/10
Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid (Windenergieanlagen)
- VG Hannover, 14.07.2011 - 12 A 1614/10
Zur Unwirksamkeit einer in einem Flächennutzungsplan dargestellten …
- VG Hannover, 22.09.2011 - 12 A 3847/10
Zu der Rechtsstellung der Gemeinde im Anfechtungsprozess gegen eine Genehmigung …
- VG München, 13.03.2012 - M 1 K 11.5483
Zustimmung; Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; BOS; privilegiertes …
- VG Würzburg, 06.05.2011 - W 5 K 10.509
Änderungs- bzw. Ergänzungsbescheid zu einer Tektur-/Nachtragsgenehmigung zur …
- VG Augsburg, 04.11.2011 - Au 4 S 11.1460
Antrag der Stadtortgemeinde auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
- VG Minden, 30.11.2011 - 11 K 2626/10
- VG Gießen, 29.12.2011 - 8 K 65/10
Einvernehmensersetzung: Rechtsschutz für Gemeinde?
- VG Düsseldorf, 17.04.2012 - 11 L 418/12
- VG Augsburg, 19.01.2011 - Au 4 K 10.870
Abgrabungsvorbescheid für Trockenkiesabbau; keine entgegenstehenden öffentlichen …
- VG München, 14.04.2011 - M 11 K 10.2286
Kiesabbau; Konzentrationsflächen; Planungskonzept; Abwägung
- VG Düsseldorf, 24.11.2011 - 11 K 7810/10
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