Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,417
BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08 (https://dejure.org/2009,417)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.2009 - 2 C 31.08 (https://dejure.org/2009,417)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 2009 - 2 C 31.08 (https://dejure.org/2009,417)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 12 Abs. 1, Art 33 Abs. 2... und 5; LBG Berlin §§ 9, 104 Abs. 1, § 106 Abs. 1 Satz 1, § 107 Abs. 1 Satz 1; Gesetz über die Laufbahnen der Beamten (LfbG) §§ 22 und 31; SLVO § 23 Nr. 3, § 29 Abs. 1 und 4; AGG §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 2, § 6 Abs. 1 Satz 2, §§ 10, 24 Nr. 1; Richtlinie 2000/78/EG Art. 4 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1
    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Altersgrenze; angemessenes Verhältnis von Arbeitsleistung und Versorgungsansprüchen; Ausbildungsmonopol; ausgewogene Altersstruktur; Ausnahmeregelung; besondere körperliche Anforderungen; Bildungsvoraussetzungen; Eignung; Befähigung ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 12 Abs. 1, Art 33 Abs. 2 und 5
    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Alter; Altersgrenze; Altersgrenze; Ausbildungsmonopol; Ausnahme; Ausnahmeregelung; Befähigung und Leistung; Bildungsvoraussetzungen; Eignung; Einstellung; Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Einstellungshöchstalter; ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Höchstaltersgrenze von unter 25 Jahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst des Landes Berlin mit höherrangigem Recht; Vereinbarkeit der Altersgrenze mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG); ...

  • Judicialis

    SLVO § 23 Nr. 3; ; SLVO § 29 Abs. 1; ; AGG § 10; ; Richtlinie 2000/78/EG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 33 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Höchstaltersgrenze von unter 25 Jahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst des Landes Berlin mit höherrangigem Recht; Vereinbarkeit der Altersgrenze mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG); ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 251
  • DVBl 2010, 396
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (112)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08
    Dies liegt insbesondere bei Ämtern und Laufbahnen nahe, die mit erhöhten körperlichen Anforderungen verbunden sind wie etwa der Militärdienst, der Polizeivollzugsdienst und der Feuerwehrdienst (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2004 - BVerwG 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 30 und vom 17. August 2005 - BVerwG 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 32).

    Allerdings dürfen Altersgrenzen für die Einstellung und Übernahme in ein Beamtenverhältnis den Leistungsgrundsatz gemäß Art. 33 Abs. 2 GG auch einschränken, wenn und soweit sie im ebenfalls mit Verfassungsrang ausgestatteten Lebenszeitprinzip als einem durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums angelegt sind (Urteil vom 28. Oktober 2004 a.a.O. S. 153).

    Daneben kann dem Interesse des Dienstherrn an ausgewogenen Altersstrukturen Bedeutung beigemessen werden (Urteil vom 28. Oktober 2004 a.a.O. S. 153).

    Schließlich ist dem Interesse des Dienstherrn an ausgewogenen Altersstrukturen auf der Grundlage einer nachvollziehbaren Einstellungsplanung und -praxis des Dienstherrn Bedeutung beizumessen (vgl. Urteil vom 28. Oktober 2004 a.a.O. S. 153).

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt;

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08
    Daraus folgt das Interesse des Dienstherren daran, die Altersgrenze in allen Laufbahnen so niedrig wie möglich festzusetzen, den Beamten also so früh wie möglich einzustellen, um möglichst lange von seiner Arbeitskraft zu profitieren und so eine möglichst lange aktive Dienstzeit seiner Beamten sicherzustellen (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 18.07 - NVwZ 2009, 840, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen, [...] Rn. 20 am Ende).

    Die Abwägung der beiden gegenläufigen verfassungsrechtlich geschützten Belange, wie sie in der Festsetzung von Altersgrenzen zum Ausdruck kommt, darf nicht der Verwaltungspraxis überlassen werden (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 9 f.).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 C 18.07 - (a.a.O. Rn. 13) hierzu bereits ausgeführt hat, werden laufbahnrechtliche Altersgrenzen für Einstellung und Übernahme in das Beamtenverhältnis durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - AGG - vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840), nicht ausgeschlossen.

    Zur näheren Begründung verweist der Senat auf das erwähnte Urteil vom 19. Februar 2009 (a.a.O. Rn. 15).

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08
    Das danach ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5. März 2009 - Rs. C-388/07 - (NZA 2009, 305) gibt keinen Anlass, hiervon abzuweichen.

    Der Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass der Staat, anders als ein privater Arbeitgeber, bei der Festsetzung einer Einstellungsaltersgrenze sozialpolitische Ziele verfolgen darf, die im Allgemeininteresse stehen, so dass er sich auf das öffentliche Interesse berufen kann (EuGH, Urteil vom 5. März 2009 a.a.O. Rn. 46).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08
    Dies liegt insbesondere bei Ämtern und Laufbahnen nahe, die mit erhöhten körperlichen Anforderungen verbunden sind wie etwa der Militärdienst, der Polizeivollzugsdienst und der Feuerwehrdienst (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2004 - BVerwG 2 C 23.03 - BVerwGE 122, 147 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 30 und vom 17. August 2005 - BVerwG 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 32).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08
    Dies ist nur dann anzunehmen, wenn der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Ausbildung für die Ausübung eines Berufs außerhalb des Staatsdienstes rechtlich erforderlich ist oder nach der Verkehrsanschauung zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung gehört und von Arbeitgebern erwartet wird (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334, ; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2008 - BVerwG 2 C 22.07 - BVerwGE 131, 242 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 265 S. 21 ff.).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 21.88

    Landbeschaffung - Verwaltungsakt - Flughafenerweiterung - Mangelnde Genehmigung -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08
    Der Wechsel vom Hilfs- zum Hauptantrag ist jedenfalls dann zulässig, wenn er das Revisionsgericht nicht zur Erörterung eines bisher in den Vorinstanzen nicht aufbereiteten Streitstoffes und gegebenenfalls zur Zurückverweisung zwingt (vgl. Urteil vom 14. April 1989 - BVerwG 4 C 21.88 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 21 S. 16).
  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 22.07

    Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis; Kopftuch; Lehrer; staatliches

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08
    Dies ist nur dann anzunehmen, wenn der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Ausbildung für die Ausübung eines Berufs außerhalb des Staatsdienstes rechtlich erforderlich ist oder nach der Verkehrsanschauung zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung gehört und von Arbeitgebern erwartet wird (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334, ; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2008 - BVerwG 2 C 22.07 - BVerwGE 131, 242 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 265 S. 21 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-229/08

    Wolf - Richtlinie 2000/78/CE - Verbot der Altersdiskriminierung -

    Auszug aus BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08
    In seinen Schlussanträgen vom 3. September 2009 in der noch nicht entschiedenen Rechtssache C-229/08 (Wolf gegen Frankfurt am Main) hat Generalanwalt Bot nochmals hervorgehoben, dass Einstellungsaltersgrenzen sowohl aus dem Gesichtspunkt der Eignung im Hinblick auf besondere körperliche Anforderungen (Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG) als auch im Hinblick auf die weiteren in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG genannten Gesichtspunkte gerechtfertigt werden können.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2017 - 6 A 916/16

    Einstellung eines Bewerbers in den gehobenen Polizeivollzugsdienst bei

    vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 2 C 31.08 -, NVwZ 2010, 251 = juris, Rn. 12.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 8 A 1161/18

    Nachbarklage gegen Ruf des Muezzins in Oer-Erkenschwick erfolglos

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 2 C 31.08 -, juris Rn. 13.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2018 - 6 A 2014/17

    Polizei: Einheitliche Mindestgröße von 163 cm rechtmäßig

    Dabei kann offen bleiben, ob die Erledigung schon mit der - lediglich vorläufigen - weiteren Zulassung zum Auswahlverfahren nach Ergehen des verwaltungsgerichtlichen Eilbeschlusses vom 8. August 2017 am 14. August 2017 oder mit dem Verstreichen des Einstellungstermins (1. September 2017), vgl. zu diesem Zeitpunkt BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 2 C 31.08 -, NVwZ 2010, 251 = juris, Rn. 12, oder aber - wegen der gerichtsbekannten Möglichkeit, noch in den Wochen danach mit der Ausbildung zu beginnen - erst mit der Einstellung der Klägerin in das Beamtenverhältnis auf Widerruf am 14. September 2017 eingetreten ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht