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   BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07   

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BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07 (https://dejure.org/2009,156)
BVerfG, Entscheidung vom 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07 (https://dejure.org/2009,156)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07 (https://dejure.org/2009,156)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht

    Adventssonntagsregelung für die Ladenöffnungszeiten in Berlin (§ 3 Abs 1 LÖG BE) mit Art 4 Abs 1 und Abs 2 iVm Art 140 GG und Art 139 WRV unvereinbar - einschränkende Auslegung von § 6 Abs 1 LÖG BE geboten

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung bzgl. der Öffnung von Verkaufsstellen an den Adventssonntagen in § 3 Abs. 1 Alt. 2 Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG); Konkretisierung der aus den Grundrechten folgenden Schutzverpflichtung des Gesetzgebers durch den ...

  • hensche.de

    Arbeitszeit, Ladenöffnungszeiten, Sonntagsarbeit

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 2... ; ; GG Art. 12; ; GG Art. 14; ; GG Art. 140; ; WRV Art. 139; ; BerlLadÖffG § 3 Abs. 1; ; BerlLadÖffG § 3 Abs. 1 Alternative; ; BerlLadÖffG § 4 Abs. 1 Nr. 4; ; BerlLadÖffG § 4 Abs. 2 Nr. 1; ; BerlLadÖffG § 6 Abs. 1; ; BerlLadÖffG § 6 Abs. 2; ; BerlLadÖffG § 9 Abs. 2

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Umfang des verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertags- schutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung bzgl. der Öffnung von Verkaufsstellen an den Adventssonntagen in § 3 Abs. 1 Alt. 2 Berliner Ladenöffnungsgesetz (BerlLadÖffG); Konkretisierung der aus den Grundrechten folgenden Schutzverpflichtung des Gesetzgebers durch den ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Art. 4 Abs. 1, 2, 140 GG; Art. 139 WRV
    Durchgehende Ladenöffnung an Sonntagen ist nicht verfassungsgemäß

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen in Berlin nicht verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonntags bleibt der Laden zu

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Adventseinkauf in Berlin GG -widrig

  • berliner-anwaltsverein.de PDF, S. 31 (Zusammenfassung)

    Advent, Advent, die Tür bleibt zu! - Adventssonntagsregelung Berlin

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen in Berlin nicht verfassungsgemäß

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Advent, Advent, die Tür bleibt zu!

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Geschäfte bleiben ab 2010 an Adventssonntagen zu

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Berliner Ladenöffnung an Adventssonntagen

  • dombert.de (Kurzinformation)

    OVG erlaubt Sonntagsöffnung in Berlin

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen in Berlin nicht verfassungsgemäß

  • 123recht.net (Pressemeldung, 1.12.2009)

    Verfassungsrichter schützen den Advent // Vier verkaufsoffene Sonntage in Folge unzulässig

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Vier verkaufsoffene Adventssonntage in Berlin unzulässig // Verfassungsgericht: Sonntagsschutz geht vor Profitinteresse

Besprechungen u.ä. (3)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Berliner Ladenöffnungsgesetz: Schutz der Sonntage und der gesetzlich anerkannten kirchlichen Feiertage

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 4 Abs. 1 u. Abs. 2, Art. 140 GG
    Ladenöffnung an Adventssonntagen

  • juraexamen.info (Entscheidungsbesprechung)

    Berliner Ladenöffnungsgesetz verfassungswidrig - Keine verkaufsoffenen Adventssonntage

Sonstiges (3)

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Neues Ladenöffnungsgesetz - Einkaufen nur an zwei Adventssonntagen

  • ltsh.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Verfassungsbeschwerdeschriften

  • Deutscher Bundestag PDF (Verfahrensmitteilung)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 125, 39
  • NVwZ 2010, 570
  • DVBl 2010, 108
  • DÖV 2010, 189
 
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Wird zitiert von ... (314)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
    Es sei noch nicht geklärt, wann Regelungen zur Ermöglichung der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht mehr genügten (Bezugnahme auf BVerfGE 111, 10 ).

    Es handelt sich hierbei um einen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht geklärten Problemkreis, da bislang nur die Wirkung des Art. 139 WRV gegenüber Grundrechtsträgern beurteilt wurde, die sich in ihrer Berufsausübungsfreiheit eingeschränkt sahen und denen an Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz gelegen war (vgl. BVerfGE 111, 10).

    Die durch Art. 140 GG aufgenommenen Vorschriften der Weimarer Reichsverfassung und somit auch Art. 139 WRV sind von gleicher Normqualität wie die sonstigen Bestimmungen des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 111, 10 m.w.N.).

    139 WRV enthält einen Schutzauftrag an den Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 87, 363 ), der für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen unter anderem ein Regel-Ausnahme-Verhältnis statuiert (vgl. BVerfGE 87, 363 ; 111, 10 ).

    Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe sind zur Wahrung höher- oder gleichwertiger Rechtsgüter möglich; in jedem Falle muss der ausgestaltende Gesetzgeber aber ein hinreichendes Niveau des Sonn- und Feiertagsschutzes wahren (vgl. BVerfGE 111, 10 ).

    Ihm ist deshalb ein Ausgleich zwischen Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV einerseits und Art. 12 Abs. 1, aber auch Art. 2 Abs. 1 GG anderseits aufgegeben (vgl. BVerfGE 111, 10 ).

    Die von Art. 139 WRV ebenfalls erfasste Möglichkeit seelischer Erhebung soll allen Menschen unbeschadet einer religiösen Bindung zuteil werden (vgl. BVerfGE 111, 10 ).

    Stets aber muss ein hinreichendes Niveau des Sonn- und Feiertagsschutzes gewahrt bleiben (vgl. BVerfGE 111, 10 ).

    Das gilt auch im Blick auf die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG; vgl. BVerfGE 111, 10 ).

    Nach dieser Studie beträgt der Anteil der Frauen an der Mitarbeiterschaft der Verkaufsstellen etwa 72% (so schon der Hinweis in BVerfGE 111, 10 ; vgl. WABE-Institut Berlin, Hrsg. ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Einzelhandel - Branchendaten 2007/2008, 27. März 2008).

    Das gilt zumal angesichts der Beschäftigtenstruktur im Einzelhandel, in dem Frauen, die sich im Rahmen einer familiären Einbindung zu einem großen Teil nach wie vor einer Doppelbelastung in ihren Familien ausgesetzt sehen, besonders stark vertreten sind (in diesem Sinne auch schon BVerfGE 111, 10 ).

  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
    Die Beschwerdeführer sind als juristische Personen ungeachtet ihrer öffentlichrechtlichen Organisationsform hinsichtlich des Grundrechts der Religionsfreiheit beschwerdefähig (vgl. BVerfGE 42, 312 ; 53, 366 ) und auch beschwerdebefugt.

    Die Gewährleistungen der so genannten Weimarer Kirchenartikel sind aber funktional auch auf die Inanspruchnahme und Verwirklichung des Grundrechts der Religionsfreiheit angelegt (vgl. BVerfGE 42, 312 ; 102, 370 ).

    Die inkorporierten Kirchenartikel der Weimarer Reichsverfassung, die mit dem Grundgesetz ein organisches Ganzes bilden (vgl. BVerfGE 66, 1 ; 70, 138 ), regeln das Grundverhältnis zwischen Staat und Kirche (vgl. BVerfGE 42, 312 ).

    Es ist anerkannt, dass zumindest Teilaspekte dieses Grundverhältnisses auch von Art. 4 GG erfasst werden (vgl. BVerfGE 42, 312 ).

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
    Schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die Gewährleistungen der Weimarer Kirchenartikel funktional auf die Inanspruchnahme und Verwirklichung des Grundrechts der Religionsfreiheit angelegt (vgl. BVerfGE 102, 370 ).

    Die Gewährleistungen der so genannten Weimarer Kirchenartikel sind aber funktional auch auf die Inanspruchnahme und Verwirklichung des Grundrechts der Religionsfreiheit angelegt (vgl. BVerfGE 42, 312 ; 102, 370 ).

    Im Kontext des Grundgesetzes sind die Kirchenartikel auch ein Mittel zur Entfaltung der Religionsfreiheit der korporierten Religionsgemeinschaften (vgl. BVerfGE 102, 370 zu Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV; siehe auch BVerfGE 99, 100 zu Art. 138 Abs. 2 WRV).

  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 498/62

    Umsatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
    Daneben wurde in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lediglich ausgesprochen, dass Art. 140 GG selbst keine Grundrechtsqualität beizumessen ist (vgl. BVerfGE 19, 129 ; siehe dazu auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. September 1995 - 1 BvR 1456/95 -, NJW 1995, S. 3378 f.).

    Beide Absätze des Art. 4 GG enthalten ein umfassend zu verstehendes einheitliches Grundrecht (vgl. BVerfGE 24, 236 ; 32, 98 ; 44, 37 ; 83, 341 ; 108, 282 ), das auch die Religionsfreiheit der Korporationen umfasst (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 24, 236 ; 83, 341 ).

    Bei der Sonn- und Feiertagsgarantie handelt es sich zwar nicht um ein Grundrecht oder grundrechtsgleiches Recht (vgl. BVerfGE 19, 129 ; 19, 206 ).

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
    Aus Grundrechten ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 92, 26 ; ähnlich BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann die Verletzung einer solchen Schutzpflicht nur feststellen, wenn Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen sind, wenn die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (vgl. BVerfGE 92, 26 ; ähnlich BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83

    Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
    Niemand kann allein daraus, dass einer Gruppe aus besonderem Anlass Vergünstigungen zugestanden werden, für sich ein verfassungsrechtliches Gebot herleiten, dieselben Vorteile in Anspruch nehmen zu dürfen (vgl. BVerfGE 49, 192 ; 67, 231 ), sofern für ihn kein vergleichbarer besonderer Anlass besteht.

    Wegen des Ausnahmecharakters der Regelungen für die Verkaufsstellenöffnung an bestimmten Orten, die letztlich dem Bereich der "Arbeit für den Sonntag" zuzuordnen sind, kann deren Ausweitung auf bis dahin nicht erfasste Sachverhalte nicht durch Berufung auf den allgemeinen Gleichheitssatz erzwungen werden (vgl. BVerfGE 67, 231 ).

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
    Aus Grundrechten ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 92, 26 ; ähnlich BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann die Verletzung einer solchen Schutzpflicht nur feststellen, wenn Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen sind, wenn die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (vgl. BVerfGE 92, 26 ; ähnlich BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ).

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
    Aus Grundrechten ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 92, 26 ; ähnlich BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann die Verletzung einer solchen Schutzpflicht nur feststellen, wenn Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen sind, wenn die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (vgl. BVerfGE 92, 26 ; ähnlich BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
    Art. 139 WRV enthält einen Schutzauftrag an den Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 87, 363 ), der im Sinne der Gewährleistung eines Mindestschutzniveaus dem Grundrechtsschutz aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG insoweit Gehalt gibt.

    139 WRV enthält einen Schutzauftrag an den Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 87, 363 ), der für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen unter anderem ein Regel-Ausnahme-Verhältnis statuiert (vgl. BVerfGE 87, 363 ; 111, 10 ).

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

    Auszug aus BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07
    Aus Grundrechten ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 92, 26 ; ähnlich BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann die Verletzung einer solchen Schutzpflicht nur feststellen, wenn Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen sind, wenn die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben (vgl. BVerfGE 92, 26 ; ähnlich BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ).

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvL 31/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Beschränkung bzw. des Ausschlusses der

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

  • BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96

    St. Salvator Kirche

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

  • BVerfG, 13.12.1983 - 2 BvL 13/82

    Konkursausfallgeld

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 329/71

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Nachbesteuerung bei Kirchenaustritt

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

  • BVerfG, 18.09.1995 - 1 BvR 1456/95

    Streichung des Buß- und Bettages als staatlich anerkannter Feiertag im Land

  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Eine eigene Betroffenheit liegt aber auch dann vor, wenn eine an Dritte gerichtete Vorschrift einen Beschwerdeführer nicht nur reflexartig, sondern in rechtlich erheblicher Weise berührt (vgl. BVerfGE 13, 230 ; 51, 386 ; 78, 350 ; 108, 370 ; 121, 317 ; 125, 39 ; 125, 260 ; 130, 151 ).
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Beide Absätze des Art. 4 GG enthalten ein umfassend zu verstehendes einheitliches Grundrecht (vgl. BVerfGE 24, 236 ; 32, 98 ; 44, 37 ; 83, 341 ; 108, 282 ; 125, 39 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 -, juris, Rn. 98).
  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Beide Gewährleistungen bilden ein organisches Ganzes (vgl. BVerfGE 70, 138 ; 125, 39 ; Listl, in: ders./Pirson , Handbuch des Staatskirchenrechts, Bd. 1, 2. Aufl. 1994, § 14 S. 439 ), wobei Art. 4 Abs. 1 und 2 GG den leitenden Bezugspunkt des deutschen staatskirchenrechtlichen Systems darstellt (vgl. BVerfGE 102, 370 ).

    Die Weimarer Kirchenartikel sind einerseits funktional auf die Inanspruchnahme und Verwirklichung des Grundrechts der Religionsfreiheit angelegt (vgl. BVerfGE 42, 312 ; 102, 370 ; 125, 39 ) und in dessen Lichte auszulegen, da sie das Grundverhältnis zwischen Staat und Kirche regeln (Art. 137 Abs. 1 WRV).

    Andererseits wird der Gewährleistungsgehalt des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG durch Art. 140 GG in Verbindung mit den inkorporierten Artikeln der Weimarer Reichsverfassung institutionell konkretisiert und ergänzt (BVerfGE 99, 100 , vgl. auch BVerfGE 33, 23 ; 42, 312 ; 83, 341 ; 125, 39 ; vgl. auch Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. IV/2, 1. Aufl. 2011, § 119, S. 1167).

    Die Weimarer Kirchenartikel sind also auch ein Mittel zur Entfaltung der Religionsfreiheit der korporierten Religionsgesellschaften (vgl. BVerfGE 125, 39 ; vgl. auch BVerfGE 102, 370 , zu Art. 137 Abs. 5 Satz 2 WRV und BVerfGE 99, 100 , zu Art. 138 Abs. 2 WRV).

    d) Art. 4 Abs. 1 und 2 GG enthält ein umfassend zu verstehendes einheitliches Grundrecht (vgl. BVerfGE 24, 236 ; 32, 98 ; 44, 37 ; 83, 341 ; 108, 282 ; 125, 39 ).

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