Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.2010 - 1 B 25.09   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; außergewöhnliche Härte; Berufsausbildung; Familienleben; humanitärer Grund; Integration; Lebensunterhalt; persönlicher Grund; Privatleben; Schulabschluss; Sozialleistungsbezug; Verhältnismäßigkeit; Verwurzelung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; außergewöhnliche Härte; Berufsausbildung; Familienleben; humanitärer Grund; Integration; Lebensunterhalt; persönlicher Grund; Privatleben; Schulabschluss; Sozialleistungsbezug; Verhältnismäßigkeit; Verwurzelung

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 25 Abs. 4 S. 2, EMRK Art. 8, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 6 Abs. 1
    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, außergewöhnliche Härte, Verwurzelung, Integration, wirtschaftliche Integration, Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit eines sich überwiegend rechtswidrig im Bundesgebiet aufgehaltenden Ausländers zur Berufung auf Art. 8 Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ( EMRK )

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ 2010, 707



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Wird zitiert von ... (20)  

  • OVG Bremen, 22.11.2010 - 1 A 383/09  

    Annahme einer Verwurzelung eines 1991 als Achtjähriger aus dem Kosovo

    Gründe, die für eine Aufenthaltsbeendigung sprechen, können insbesondere dann gegeben sein, wenn es an der wirtschaftlichen Integration fehlt oder wenn zu erwarten ist, dass von dem Betreffenden die Gefahr der Begehung von Straftaten ausgeht (vgl. BVerwG, U. v. 27.01.2009 - 1 C 40/07 - BVerwGE 133, 73; B. v. 19.01.2010 - 1 B 25/09 - NVwZ 2010, 707).

    Zu Recht ist das Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang davon ausgegangen, dass allein der Umstand, dass ein im Bundesgebiet aufgewachsener Ausländer weder über einen Schulabschluss noch über eine Berufsausbildung verfügt, nicht ausreicht, um ungeachtet aller Besonderheiten des Einzelfalls eine Verwurzelung in die hiesigen Verhältnisse zu verneinen (so ausdrücklich BVerwG, B. v. 19.01.2010, a.a.O.).

  • OVG Bremen, 05.07.2011 - 1 A 184/10  

    Rechtliche Unmöglichkeit einer Ausreise bei Unzumutbarkeit der freiwilligen

    Allein das Fehlen eines Schulabschlusses und einer daran anschließenden Berufsausbildung reicht aber nicht ohne Weiteres, eine Verwurzelung in Deutschland zu verneinen (BVerwG, Beschl. v. 10.01.2010 - 1 B 25.09 -, NVwZ 2010, 707, Rn 4; OVG Bremen; Beschl. v. 22.11.2010, a.a.O.).

    Auch die Tatsache, dass die Klägerin bislang offenbar ausschließlich von öffentlichen Sozialleistungen gelebt hat, reicht nicht ohne Weiteres aus, ihre Verwurzelung in Deutschland zu verneinen (BVerwG, Beschl. v. 19.01.2010 - 1 B 25.09 -, NVwZ 2010, 707, Rn 4; OVG Bremen, Beschl. v. 22.11.2010, a.a.O.).

  • OVG Bremen, 28.06.2011 - 1 A 141/11  

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer

    Es hat zu Recht auf das Erfordernis einer individuellen Würdigung der Lebensumstände des Betreffenden hingewiesen und sich dagegen gewandt, einzelne Umstände zu isolieren und ihnen gleichsam den Charakter eines Ausschlusskriteriums beizumessen (BVerwG, B. v. 19.01.2010 - 1 B 25/09 - NVwZ 2010, 707 ; vgl. B. v. 14.12.2010 - 1 B 30/10 - [...], Rn 3).
mehr
  • OVG Bremen, 10.05.2011 - 1 A 306/10  

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung aus humanitären Gründen; Besonderer

    Ob dem Kläger danach ein Aufenthaltsrecht nach § 25 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 8 EMRK zusteht, mag an dieser Stelle dahinstehen (vgl. dazu BVerfG, B. v. 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10 - [...]; BVerwG, B. v. 19.01.2010 - 1 B 25/09 - NVwZ 2010, 707; U. v. 26.10.2010 - 1 C 18/09 - [...]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2010 - 7 A 11230/09  

    Ausweisung, Serbien, rechtmäßiger Aufenthalt, Fiktionswirkung, Straftat,

    Zufolge des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2010 - 1 B 25/09 - NVwZ 2010, 707 [708] reicht indes allein der Umstand, dass ein im Bundesgebiet geborener und aufgewachsener 20 Jahre alter Ausländer weder über einen Schul­abschluss noch über eine Berufsausbildungverfügtund seinen Lebensunterhalt bislang nahezu ausschließlich aus öffentlichen Sozialleistungen bestritten hat,für sich allein nicht aus,um ungeachtetalleranderenBesonderheitendesFalleseineVerwurzelungimBundesgebiet zu verneinen.Aber auch die mit einer Übersiedlung der Ehefrau des Klägers zusammen mit diesem und den gemeinsamen Kindern nach Serbien verbundenen Schwierigkeiten (s.o.) hat dieAusländerbehörde - wieschonzuvordasVerwaltungsgerichtimangefochtenen Urteil - nicht in vollem Um­fang erkannt.
  • OVG Bremen, 22.11.2010 - 1 B 154/10  

    Altfallregelung; Aufenthaltserlaubnis; Duldung; Fiktionswirkung;

    An einer Verwurzelung fehlt es nicht schon deshalb, weil er über keinen Schulabschluss und über keine Berufsausbildung verfügt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.01.2010 - 1 B 25.09 - NVwZ 2010, 707, Rn 4).
  • OVG Niedersachsen, 28.06.2012 - 11 LB 301/11  

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären, hilfsweise humanitären Gründen

    b) Im Übrigen mangelte es in der Vergangenheit (und auch heute) auch an der materiellen Voraussetzung, dass das Verlassen des Bundesgebiets für den Kläger auf Grund besondere Umstände des Einzelfalls eine außergewöhnliche Härte (vgl. zu den Kriterien BVerwG, Beschl. v. 19.1.2010 - 1 B 25/09 -, juris, Rn. 4, m. w. N.) bedeuten würde.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 7 A 11417/11  

    Aufenthaltsbeendigung als Eingriff in das Privatleben eines seit dem zweiten

    Auch reicht etwa allein der Umstand, dass ein im Bundes­gebiet geborener und aufgewachsener Ausländer weder über einen Schul­abschluss noch über eine Berufsausbildung verfügt und seinen Lebensunterhalt bislang nahezu ausschließlich aus öffentlichen Sozialleistungen bestritten hat, für sich allein nicht aus, um ungeachtet aller anderen Besonderheiten des Falles seine Verwurzelung im Bundesgebiet zu verneinen (so der Beschluss des BVerwG vom 19. Januar 2010 - 1 B 25/09 - NVwZ 2010, 707 [708] sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 3. November 2011 - 7 A 10842/11.OVG - ESOVGRP und dessen Beschluss vom 25. August 2010 - 7 B 10845/10.OVG - ).
  • OVG Bremen, 17.09.2010 - 1 B 174/10  

    Anspruch eines vollziehbar ausreisepflichtigen in Deutschland aufgewachsenen

    In diesen Fällen ist stets eine konkrete und individuelle Prüfung der Verhältnismäßigkeit geboten (BVerwG, B. v. 19.01.2010 - 1 B 25/09 - NVwZ 2010, 707).
  • VG Saarlouis, 29.08.2012 - 10 K 395/12  

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für

    BVerwG, Urteil vom 27.01.2009, 1 C 40.07, BVerwGE 133, 73, und Beschluss vom 19.01.2010, 1 B 25.09, NVwZ 2010, 707.
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2011 - 11 LC 312/10  

    Ausreisemöglichkeit für (staatenlose) Palästinenser aus dem Libanon

  • OVG Bremen, 17.08.2010 - 1 B 175/10  

    Anspruch eines in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Ausländers auf

  • VG Saarlouis, 10.09.2010 - 10 L 724/10  

    Einzelfall eines erfolglosen Antrages gemäß § 123 Abs. 1

  • VG Saarlouis, 28.10.2010 - 10 K 616/10  

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Straftaten; häusliche Gemeinschaft;

  • OVG Bremen, 08.12.2010 - 1 B 295/10  

    Zumutbarkeit der Ableistung des zweijährigen Wehrdienstes in Armenien zur

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 2 L 54/10  

    Keine Anwendung des § 25 Abs 4 S 1 AufenthG 2004 bei Daueraufenthalt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2012 - 7 A 11268/11  

    Ausländerrecht

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.04.2010 - 2 M 111/10  

    Ankündigungsfrist für Abschiebung nach Ablauf einer befristeten Duldung

  • VG Saarlouis, 16.06.2011 - 10 K 2090/10  

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für einen im

  • VG Saarlouis, 25.01.2012 - 10 K 145/11  

    Einzelfall einer erfolglosen Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

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