Rechtsprechung
BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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Keine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung durch Zubilligung einer Entschädigung in analoger Anwendung von § 87 Abs 2 Nr 2 BBergG
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Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, §§ 77 ff BBergG
Nichtannahmebeschluss: Keine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung durch Zubilligung einer Entschädigung in analoger Anwendung von § 87 Abs 2 Nr 2 BBergG - hier: Verlegung einer Telekommunkationsleitung bei Ausweitung eines Tagebergbaugebietes - Zur Frage, ob einem ... - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde bzgl. der Entschädigungspflicht eines Bergbauunternehmens gegenüber einem Telekommunikationsunternehmen für die Kosten einer infolge eines Bergbauprojekts notwendig gewordenen Leitungsverlegung
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Nichtannahmebeschluss: Keine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung durch Zubilligung einer Entschädigung in analoger Anwendung von § 87 Abs 2 Nr 2 BBergG - hier: Verlegung einer Telekommunkationsleitung bei Ausweitung eines Tagebergbaugebietes - Zur Frage, ob einem ...
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Nichtannahmebeschluss: Keine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung durch Zubilligung einer Entschädigung in analoger Anwendung von § 87 Abs 2 Nr 2 BBergG - hier: Verlegung einer Telekommunkationsleitung bei Ausweitung eines Tagebergbaugebietes - Zur Frage, ob einem ...
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Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 2011, 159
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89
Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in § …
Auszug aus BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08
Auch die analoge Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften ist von Verfassungs wegen grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. grundlegend BVerfGE 82, 6 ).Auch wenn sich bei der Rechtsfortbildung in verstärktem Maße das Problem des Umfangs richterlicher Gesetzesbindung stellt, ist die verfassungsgerichtliche Kontrolle analoger Rechtsanwendung darauf beschränkt, ob das Fachgericht in vertretbarer Weise eine einfachgesetzliche Lücke angenommen hat und ob diese Erweiterung des Normbereichs Wertungen der Verfassung, namentlich Grundrechten widerspricht (vgl. BVerfGE 82, 6 ).
- BGH, 19.06.2008 - III ZR 266/07
Anspruch eines Telekommunikationsdienstleisters auf Entschädigung für die …
Auszug aus BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08
Die im Wesentlichen auf die Behauptung der Verfassungswidrigkeit des Urteils vom 23. März 2006 gestützte Revision der Beschwerdeführerin wies der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19. Juni 2008 (NVwZ-RR 2008, S. 734) zurück. - BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90
Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des …
Auszug aus BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08
Insbesondere verletzen die angegriffenen Gerichtsentscheidungen die Beschwerdeführerin nicht in ihrer wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG; vgl. dazu BVerfGE 91, 207 ; 95, 267 ) durch eine Überschreitung der Grenzen zulässiger Gesetzesauslegung und richterlicher Rechtsfortbildung.
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
Auszug aus BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08
Insbesondere verletzen die angegriffenen Gerichtsentscheidungen die Beschwerdeführerin nicht in ihrer wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG; vgl. dazu BVerfGE 91, 207 ; 95, 267 ) durch eine Überschreitung der Grenzen zulässiger Gesetzesauslegung und richterlicher Rechtsfortbildung. - BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83
Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie
Auszug aus BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genießt eine öffentlichrechtliche Rechtsposition jedenfalls dann den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG, wenn sie derjenigen des Eigentümers entspricht (vgl. BVerfGE 53, 257 ) und auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Rechteinhabers beruht (vgl. BVerfGE 72, 9 ). - BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98
Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des …
Auszug aus BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08
Gegenteiliges ist auch nicht, jedenfalls nicht ausdrücklich, der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juli 1999 (BVerwGE 109, 192) zu entnehmen. - BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genießt eine öffentlichrechtliche Rechtsposition jedenfalls dann den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG, wenn sie derjenigen des Eigentümers entspricht (vgl. BVerfGE 53, 257 ) und auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Rechteinhabers beruht (vgl. BVerfGE 72, 9 ). - BGH, 23.03.2006 - III ZR 141/05
Entschädigung für die Inanspruchnahme von Verkehrswegen für …
Auszug aus BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08
Der Bundesgerichtshof verwies die Sache mit Urteil vom 23. März 2006 (BGHZ 167, 1) an das Oberlandesgericht zurück. - BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09
Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter …
Auszug aus BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08
Der vom Bundesgerichtshof in den Vordergrund gerückte Umstand, dass das Leitungsrecht die Rechts- und Vertrauensgrundlage für erhebliche schutzwürdige Eigenleistungen des Unternehmens sei, vermag auch nicht zweifelsfrei den Eigentumsschutz zu vermitteln (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2010 - 1 BvR 27/09 - juris, wonach ein altes Wasserrecht den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG im Hinblick auf vom Anlagenbetreiber im Vertrauen auf den Bestand der Erlaubnis getätigte umfangreiche Investitionen genießen kann). - BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07
Rügeverkümmerung
Auszug aus BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08
Das Bundesverfassungsgericht beschränkt seine Kontrolle, auch soweit es um die Kompetenzgrenzen aus Art. 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG geht, auf die Prüfung, ob das Fachgericht bei der Rechtsfindung die gesetzgeberische Grundentscheidung respektiert und von den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung in vertretbarer Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfGE 122, 248 ).
- BVerwG, 29.04.2015 - 6 C 39.13
Bestandskraft eines verliehenen öffentlich-rechtlichen Rechts, …
Selbst wenn man das telekommunikationsrechtliche Wegerecht dem Kreis der durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten öffentlich-rechtlichen Rechtspositionen zurechnet (…so in Bezug auf eine analoge Anwendung des § 87 Abs. 2 Nr. 2 BBergG: BGH, Urteile vom 23. März 2006 - III ZR 141/05 - BGHZ 167, 1 Rn. 13 ff. …und vom 19. Juni 2008 - III ZR 266/07 - NVwZ-RR 2008, 734 Rn. 9 ff.; zweifelnd mit Blick auf die verfassungsrechtliche Anknüpfung: BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 1 BvR 2133/08 - NVwZ 2011, 159 ), stellt sich die durch § 150 Abs. 3 Satz 1 TKG 2004 bewirkte Überleitung alter Wegerechte in das neue Regelungssystem und die damit einhergehende Ausgestaltung des Bestandsschutzes nicht als eine Verletzung des Eigentumsgrundrechts, sondern als eine zulässige, insbesondere verhältnismäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und deshalb auch als eine verfassungsgemäße Berufsausübungsregelung im Sinne von Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG dar. - LSG Bayern, 18.07.2017 - L 8 AY 18/15
Zur Frage der Gewährung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende bei Asylbewerbern
Eine im Wege der Analogie zu schließende Gesetzeslücke liege nur vor, wenn der Anwendungsbereich der Norm wegen eines versehentlichen, mit dem Normzweck nicht vereinbaren Regelungsversäumnisses unvollständig sei und sich aufgrund einer Gesamtwürdigung feststellen lasse, dass der Gesetzgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.07.2010, 1 BvR 2133/08, BVerwG, Urteil vom 25.04.2013, 6 C 5.12, BSG, Urteil vom 27.05.2014, B 8 SO 1/13 R). - VGH Baden-Württemberg, 13.05.2016 - 10 S 1307/15
Entsorgung gefährlicher Abfälle; Andienpflicht in Baden-Württemberg; Ausnahmen …
Die Beantwortung der Frage, ob eine Gesetzeslücke oder eine abschließende Regelung vorliegt, ist im Streitfall gerichtlich anhand der üblichen Interpretationsmethoden und der mit dem betreffenden Normbereich verbundenen Wertungen zu ermitteln (BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08 - NVwZ 2011, 159, 160).
- OLG München, 17.09.2015 - 1 U 1041/14
Entschädigung wegen rechtswidrigen Widerrufs einer erteilten Sendelizenz
Der BGH hat in der Vergangenheit einen enteignungsgleichen Eingriff bei Entzug einer behördlichen Gestattung teils verneint (so z. B. BGHZ 198, 364, 371 für eine Taxikonzession; vgl. auch BGHZ 189, 231 ff: bergrechtliches Gewinnungsrecht), teils aber auch bejaht (BGHZ 81, 21, 33 ff: zur kassenärztlichen Zulassung; BGHZ 167, 1 ff: unentgeltliche Nutzung von Telekommunikationswegen - nachfolgend kritisch BVerfG vom 28.07.2010, 1 BvR 2133/08). - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - L 6 AS 413/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Soll eine Vorschrift analog angewendet werden, ist Voraussetzung hierfür eine gesetzesimmanente Lücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit der gesetzlichen Regelungen, die Sinn und Zweck sowie den Absichten des Gesetzgebers widerspricht (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 28.07.2010, 1 BvR 2133/08 Rn 8; Beschluss vom 03.04.1990, 1 BvR 1186/89 Rn 23 in BVerfGE 82, 6 ff; BSG, Urteil vom 25.02.2010, B 10 LW 1/09 R in Breithaupt 2010, 952 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2015 - 12 A 390/14
Nacherhebung von Beiträgen zur Insolvenzsicherung der betrieblichen …
- 1 BvR 2133/08 -, juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2015 - 12 A 2590/12
Nacherhebung von Beiträgen zur Insolvenzsicherung der betrieblichen …
- 1 BvR 2133/08 -, juris. - LSG Bayern, 16.05.2013 - L 18 SO 220/11
§ 98 Abs. 5 SGB XII betrifft auch die örtliche Zuständigkeit des nach …
Ferner muss die analoge Anwendung methodengerecht begründet werden (BVerfG vom 28.07.2010, 1 BvR 2133/08 juris Rn 9 f) und eine Vergleichbarkeit der Interessenlagen gegeben sein (BVerfG vom 21.12.2009, 1 BvR 2738/08 juris Rn 32). - BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 48/20 B
Anspruch auf Entschädigung gegen eine Kassenzahnärztliche Vereinigung; Gewährung …
b) Soweit der Kläger seine Beschwerde auf abweichende Rechtssätze des LSG zu Entscheidungen des BVerfG vom 28.7.2020 ( 1 BvR 2133/08 - juris) , vom 30.6.2020 ( 1 BvR 1679/17, 1 BvR 2190/17 - BVerfGE 155, 238 ) , vom 23.5.2018 ( 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14 - BVerfGE 149, 86 ) und vom 17.12.2013 ( 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08 - BVerfGE 134, 242 ) stützt, hat er bereits keine Divergenz iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG bezeichnet. - SG Landshut, 27.08.2015 - S 11 AY 9/15
Streitigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Eine im Wege der Analogie zu schließende Gesetzeslücke liegt daher nur dann vor, wenn der Anwendungsbereich der Norm wegen eines versehentlichen, mit dem Normzweck unvereinbaren Regelungsversäumnisses unvollständig ist und sich aufgrund einer Gesamtwürdigung feststellen lässt, dass der Gesetzgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. Juli 2010 - 1 BvR 2133/08, Rz. 7; BVerwG…, Urteil vom 25. April 2013 - 6 C 5.12, Rz. 33; BSG…, Urteil vom 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R, Rz. 21 m.w.N ). - SG Landshut, 21.10.2015 - S 11 AY 41/15
Streitigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- VG Koblenz, 06.03.2013 - 5 K 929/12
Kein Anspruch einer katholische Kirchengemeinde auf Übernahme von Kosten für …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 8 R 417/21
Anspruch auf Übergangsgeld während einer Maßnahme zur medizinischen …
- LSG Bayern, 20.09.2016 - L 18 SO 123/16
Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge und Gegenvorstellung