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   BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10   

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https://dejure.org/2011,1499
BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10 (https://dejure.org/2011,1499)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2011 - V ZB 224/10 (https://dejure.org/2011,1499)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2011 - V ZB 224/10 (https://dejure.org/2011,1499)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 FamFG, § 62 Abs 2 S 1 AufenthG, § 72 Abs 4 S 1 AufenthG, Art 2 Abs 2 S 2 GG
    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der Staatsanwaltschaft

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Grundrechts eines Ausländers aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG durch Anordnung von Abschiebungshaft bei fehlender Zustimmung der Staatsanwaltschaft; Gesetzeslage bzw. davon abweichende Verwaltungspraxis als ausschlaggebender Maßstab für die Beurteilung der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 72 Abs. 4 S. 1, GG Art. 2 Abs. 2 S. 2, AufenthG § 62 Abs. 2, FamFG § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 5, GG Art. 20 Abs. 3, FamFG § 62 Abs. 1, GG Art. 104 Abs. 1 S. 1, AufenthG § 95 Abs. 1
    Abschiebungshaft, Zulässigkeit, Verhältnismäßigkeit

  • rewis.io

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der Staatsanwaltschaft

  • ra.de
  • rewis.io

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der Staatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Grundrechts eines Ausländers aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG durch Anordnung von Abschiebungshaft bei fehlender Zustimmung der Staatsanwaltschaft; Gesetzeslage bzw. davon abweichende Verwaltungspraxis als ausschlaggebender Maßstab für die Beurteilung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebung und die Zustimmung der Staatsanwaltschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 767
  • FGPrax 2011, 148
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 93/10

    Abschiebungshaft: Erforderliche Beteiligung der Staatsanwaltschaft bei

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10
    Dieses Darlegungserfordernis beruht darauf, dass nach Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens die Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung des Ausländers ausscheidet, solange die Staatsanwaltschaft der Abschiebung nicht zugestimmt hat (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574, 1575).

    aa) Nach der in § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG zum Ausdruck kommenden Wertung hat das von der Staatsanwaltschaft wahrzunehmende Interesse an der Verfolgung einer von dem Ausländer begangenen Straftat grundsätzlich Vorrang vor dem von den Ausländerbehörden zu wahrenden Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht der sich illegal im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländer (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, aaO).

    Dieser Vorrang wird durch das Erfordernis des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft mit der Ausweisung oder Abschiebung eines Ausländers gesichert (Senat, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574, 1575; vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440).

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10
    b) In diesem Fall hätte der Haftantrag der beteiligten Behörde allerdings nicht als unbegründet, sondern mangels Darlegung der Durchführbarkeit der Abschiebung (§ 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG) bereits als unzulässig zurückgewiesen werden müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, Rn. 8 - zur Veröff. vorgesehen).

    Das Fehlen entsprechender Ausführungen ist in diesen Fällen ein Begründungsmangel, der zur Unzulässigkeit des Haftantrags führt (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, aaO).

    Was diese Bedenken gegen die Praktikabilität der Rechtsprechung des Senats angeht, genügt der Hinweis, dass die Staatsanwaltschaft ihr Einvernehmen nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG auch generell vorab für bestimmte Fallgruppen erklären kann, wie sie etwa in der Entscheidung des Beschwerdegerichts angesprochen sind (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, Rn. 25).

  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Miethauses in

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10
    bb) Darüber setzt sich die beteiligte Behörde hinweg, wenn sie auch nach der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens - wofür die Vernehmung des Betroffenen als Beschuldigter durch die Polizei wegen des Verdachts einer Straftat ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - 3 StR 212/02, NJW 2003, 3142, 3143) - Ausländer abschiebt, ohne die Staatsanwaltschaft zu beteiligen, und zu diesem Zweck bei den Gerichten die Anordnung der Abschiebungshaft zur Sicherung einer rechtswidrigen Abschiebung beantragt.
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 204/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anordnung der Abschiebehaft ohne Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10
    Danach darf die Abschiebungshaft dem in § 62 Abs. 2 Satz 1 AufenthG bestimmten Zweck gemäß nur zur Sicherung der Abschiebung des Ausländers angeordnet werden (BVerfG, NVwZ 2007, 1296, 1297; Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1173 Rn. 21).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 9/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Persönliche Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10
    Das ist sie jedoch nur dann, wenn die Inhaftierung des Ausländers zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist und der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht (BVerfG, InfAuslR 2008, 358, 359; Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384, 387).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10
    Die Abschiebungshaft stellt jedoch einen schwerwiegenden Eingriff in das Freiheitsgrundrecht des Betroffenen dar (vgl. BVerfG, NJW 2002, 2456, 2457).
  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 2106/05

    Abschiebungshaft zum Zwecke der Sicherung der Abschiebung (keine Fortdauer der

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10
    Danach darf die Abschiebungshaft dem in § 62 Abs. 2 Satz 1 AufenthG bestimmten Zweck gemäß nur zur Sicherung der Abschiebung des Ausländers angeordnet werden (BVerfG, NVwZ 2007, 1296, 1297; Senat, Beschluss vom 10. Juni 2010 - V ZB 204/09, NVwZ 2010, 1172, 1173 Rn. 21).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10
    bb) Der hier zugrunde gelegten Rechtsauffassung steht nicht das Argument der Rechtsbeschwerde entgegen, dass das Bundesverwaltungsgericht die früher das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft regelnde Vorschrift des § 64 Abs. 3 AuslG als eine verfahrensrechtliche, allein dem Strafverfolgungsinteresse des Staates dienende, jedoch nicht dem Schutz des Ausländers vor ausländerbehördlichen Maßnahmen bezweckende Bestimmung angesehen hat (so die nicht tragende Erwägung in BVerwGE 106, 351, 356).
  • OLG München, 01.07.2010 - 31 Wx 61/10

    Handelsregisterverfahren auf Eintragung eines Widerspruchs gegen die

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10
    aa) Gegenstand der richterlichen Feststellung nach § 62 Abs. 1 FamFG ist zwar nicht die Rechtswidrigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (hier der Haftanordnung), sondern nur eine daraus folgende Verletzung des Beschwerdeführers in seinen Rechten (vgl. OLG München, FGPrax 2010, 269; Keidel/Budde, FamFG, 16. Aufl.; § 62 Rn. 11 f.).
  • BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09

    Eigenverantwortliche Überprüfungspflicht des Haftrichters hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10
    Denn Gegenstand der Feststellung des Beschwerdegerichts nach § 62 Abs. 1 FamFG ist nicht die - einer Prüfung durch die Zivilgerichte ohnehin entzogene - Verletzung von Rechten des Ausländers durch die von der Ausländerbehörde verfügte Abschiebung (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - V ZB 148/09, FGPrax 2010, 50, mwN), sondern die Rechtmäßigkeit des Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht des Ausländers durch die von dem Richter veranlasste Inhaftierung.
  • BVerfG, 28.11.1995 - 2 BvR 91/95

    Verfassungsrechtliche Überprüfungen von gerichtlichen Entscheidungen zur

  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 211/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Sicherungshaft bei Zurückschiebung ohne

  • BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 347/00

    Vorläufige Aussetzung des Vollzugs einer Abschiebung - Erteilung einer Auflage

  • BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 12/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abschiebehaft

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 11.15

    Fehlende Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung verletzt keine Rechte

    Die von der Beklagten erhobene Rechtsbeschwerde wurde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Februar 2011 zurückgewiesen (V ZB 224/10 - NVwZ 2011, 767).

    Für die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens reicht es aus, wenn der Betroffene durch die Polizei als Beschuldigter wegen des Verdachts einer Straftat vernommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10 - NVwZ 2011, 767 Rn. 10).

    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Verfahren über die Rechtmäßigkeit der gegen die Klägerin verhängten Abschiebungshaft entschieden, dass die Abschiebungshaft einen schwerwiegenden Eingriff in das Freiheitsgrundrecht des Betroffenen nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG darstellt, weshalb er in seinen Rechten verletzt ist, wenn die Abschiebungshaft unter Verletzung der einschlägigen Rechtsvorschriften - wie hier von § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG - angeordnet wurde (BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10 - NVwZ 2011, 767 Rn. 12).

  • BGH, 16.02.2012 - V ZB 320/10

    Rechtsbeschwerde im Abschiebungshaftverfahren: Haftverlängerung wegen

    Liegt die Zustimmung nicht vor, sind die Anordnung und der Vollzug einer nur zur Sicherung der Abschiebung zulässigen Haft nach § 62 Abs. 2 AufenthG aF (jetzt § 62 Abs. 3) rechtswidrig und verletzen den Ausländer in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (Senatsbeschlüsse vom 16. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 Rn. 8, vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144, 145 Rn. 22 und vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148, 149 Rn. 14 f. - std.

    In diesem Zeitpunkt war ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, wofür die polizeiliche Vernehmung des Betroffenen als Beschuldigten wegen des Verdachts einer Straftat nach § 95 Abs. 1 AufenthG ausreicht (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148, 149 Rn. 10).

    bb) Ob dies - wie die Rechtsbeschwerde meint - bereits zu einer von Amts wegen zu beachtenden Unzulässigkeit des Haftantrags führte, was voraussetzt, dass sich aus dem Haftantrag oder den beigefügten Unterlagen ohne weiteres ergibt, dass gegen den Ausländer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148, 149 Rn. 7), kann hier dahinstehen.

    Die Zulässigkeit der Anordnung von Abschiebungshaft hängt nicht von solchen Zufälligkeiten im Ablauf eines Ermittlungsverfahrens ab (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148, 150 Rn.17).

  • OVG Hamburg, 26.03.2015 - 5 Bf 1/13

    Verpflichtung eines Ausländers zur Tragung der Abschiebungskosten auch bei

    Die von der Beklagten erhobene Rechtsbeschwerde wurde mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 3. Februar 2011 zurückgewiesen (BGH, NVwZ 2011, 767, juris).

    Für die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens reicht es aus, wenn der Betroffene durch die Polizei als Beschuldigter wegen des Verdachts einer Straftat vernommen wird (vgl. BGH, Beschl. v. 3.2.2011, NVwZ 2011, 767, juris Rn. 10).

    Diese - wie hier im Beschluss vom 3. Februar 2011 (NVwZ 2011, 767, juris) - bezieht sich ausdrücklich auf die Rechtmäßigkeit bzw. Rechtswidrigkeit der Haftanordnung bzw. der Haft.

  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 15/19

    Abschiebungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft bei

    Soweit der Bundesgerichtshof in bisher ständiger Rechtsprechung unter Verweis auf Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG angenommen hat, das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft stelle eine essentielle Haftvoraussetzung dar und es komme insoweit allein auf die objektive Rechtslage an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 Rn. 6-8, vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148 Rn. 12-15, vom 12. Mai 2011 - V ZB 189/10, FGPrax 2011, 202 Rn. 5 sowie zuletzt vom 21. August 2019 - V ZB 142/18, juris Rn. 9 und vom 22. August 2019 - V ZB 11/16, juris Rn. 8 jeweils mwN), hält der nunmehr zuständige XIII. Zivilsenat daran nicht fest.
  • BGH, 10.02.2011 - V ZB 49/10

    Abschiebungshaft: Erforderlichkeit des Einvernehmens der zuständigen

    Das ist indessen nicht der Fall, wenn die Abschiebung nicht durchgeführt werden darf, weil die Staatsanwaltschaft ihr nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG notwendiges Einvernehmen nicht erteilt hat (Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Denn Gegenstand der Feststellung des Beschwerdegerichts nach § 62 Abs. 1 FamFG ist nicht die - einer Prüfung durch die Zivilgerichte ohnehin entzogene - Verletzung von Rechten des Ausländers durch die von der Ausländerbehörde verfügte Abschiebung (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - V ZB 148/09, FGPrax 2010, 50 mwN), sondern allein die Rechtmäßigkeit des Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht des Ausländers nach Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG durch die von dem Richter angeordnete Inhaftierung (Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 184/10

    Abschiebehaftsache

    bb) Ergibt sich bereits aus dem Haftantrag oder den diesem beigefügten Anlagen, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist, stellt sich das Fehlen von Ausführungen zum Einvernehmen der Staatsanwaltschaft als ein Begründungsmangel dar, der zur Unzulässigkeit des Haftantrags führt (Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, Rn. 9, juris und vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, Rn. 7, juris).

    Die Durchführung der Abschiebung hing daher nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG von dem Einvernehmen der zuständigen Staatsanwaltschaft ab (Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, Rn. 9, juris).

    Dass die zuständige Staatsanwaltschaft B. für diese Fälle generell vorab ihr Einvernehmen zur Abschiebung der Ausländer erklärt hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, Rn. 18, juris), ist jedoch weder vorgetragen noch festgestellt.

  • BGH, 11.10.2017 - V ZB 41/17

    Zurückweisungshaftsache: Erforderlichkeit des Einvernehmens der

    Dieser Vorrang wird durch das Erfordernis des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft mit der Ausweisung oder Abschiebung und der Zurückschiebung gesichert (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 24.02.2011 - V ZB 202/10

    Zurückschiebung: Erforderlichkeit des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft;

    a) Das Fehlen der nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erforderlichen Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft führt nicht nur zur Unzulässigkeit der Abschiebungshaft (Senat, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 f. Rn. 6 ff., vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440 Rn. 10, vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, juris Rn. 22 und vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10 z. Veröff.
  • BGH, 31.05.2012 - V ZB 51/11

    Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags zur Sicherung einer Abschiebung

    aa) Dazu ist - wenn sich aus dem Haftantrag oder den beigefügten Unterlagen ergibt, dass gegen den Ausländer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist - auszuführen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft ihr Einvernehmen mit der Abschiebung des Ausländers gemäß § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG erteilt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148, 149 Rn. 7).

    Das Fehlen entsprechender Ausführungen führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (vgl. nur Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9; vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148 ff. und vom 29. September 2011 - V ZB 61/11, Rn. 5, juris - std. Rspr.).

    Maßstab für die Zulässigkeit des Eingriffs in das Freiheitsgrundrecht des Ausländers ist allein die Gesetzeslage, die in § 74 Abs. 1 Satz 1 AufenthG das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft vorschreibt (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148, 150 Rn. 17).

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 141/10

    Ausländerrecht: Ab- und Zurückschiebung bei Fehlen eines ordnungsgemäßen

    Fehlt diese Mitteilung, ist der Antrag unzulässig (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, Rn. 9, juris; Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, Rn. 7, juris).

    bb) Ohne das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft scheiden nicht nur die Ausweisung und Abschiebung (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 f.; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440; Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, Rn. 9, juris) aus.

  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 173/11

    Abschiebungshaft: Rechtmäßigwerden bei Erteilung des Einvernehmens der

  • BGH, 30.03.2017 - StB 7/17

    Untersuchungshaft auch nach Zustimmung zur Abschiebung durch Staatsanwaltschaft

  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 80/11

    Einvernehmen der Staatsanwaltschaft bei Zurückschieben eines Ausländer nach

  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 145/17

    Haftantrag zur Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 211/10

    Sicherungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft mit der

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 77/10

    Konsequenzen eines Verstoßes gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit

  • BGH, 29.06.2017 - V ZB 84/17

    Abschiebungshaftsache: Statthaftigkeit eines Antrags der beteiligten Behörde auf

  • OVG Niedersachsen, 28.09.2011 - 11 PA 298/11

    Hinwegsetzen der Ausländerbehörde über das Erfordernis des Einvernehmens der

  • LG Hamburg, 21.04.2011 - 329 T 36/11
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 32/12

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der

  • BGH, 09.02.2017 - V ZB 129/16

    Zulässiger Haftantrag für die Anordnung von Sicherungshaft; Darlegung der

  • BGH, 27.04.2011 - V ZB 71/11

    Fehlen in einem Abschiebungshaftantrag Ausführungen zu dem Einvernehmen der

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 269/10

    Sicherungshaft bei Fehlen des erforderlichen Einvernehmens der Staatsanwaltschaft

  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 61/11

    Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft als Verfahrensvoraussetzung für das

  • BGH, 10.06.2020 - StB 23/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • BGH, 09.05.2011 - V ZB 295/10

    Darlegung des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft in einem Haftantrag als

  • BGH, 09.05.2019 - V ZB 188/17

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Haft zur Sicherung einer Abschiebung;

  • BGH, 20.01.2012 - V ZB 316/10

    Aufrechterhaltung einer Haftanordnung bei fehlenden Ausführungen zu einem

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 185/10

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags als Verfahrensvoraussetzung

  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 142/18

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung einer Abschiebehaft;

  • OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 3 VAs 32/13

    Keine (isolierte) Anfechtung des (versagten) Einvernehmens nach § 72 IV 1

  • LG Dessau-Roßlau, 04.03.2015 - 8 T 54/15

    Abschiebungshaftverfahren zur Rückführung illegal aufhältiger

  • LG Potsdam, 14.09.2012 - 6 T 46/12

    Haftantrag, aushändigen, Aushändigung, ordnungsgemäße Anhörung, Anhörung,

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