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   BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10   

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https://dejure.org/2011,4933
BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10 (https://dejure.org/2011,4933)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.2011 - 20 F 21.10 (https://dejure.org/2011,4933)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 2011 - 20 F 21.10 (https://dejure.org/2011,4933)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    VwGO § 99; KWG § 9 Abs. 1
    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; öffentlich-rechtliche Sparkasse; Trägerschaft; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; Nachteile für das Wohl des Bundes

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 99
    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; Informationszugangsrecht; Nachteile für das Wohl des Bundes; Trägerschaft; in-camera-Verfahren; öffentlich-rechtliche Sparkasse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 VwGO, § 9 Abs 1 KredWG
    Zur Verschwiegenheit nach dem KredWG; zu Informationen zur Trägerschaft und Handlungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer

    Verschwiegenheitspflicht gem. § 9 Abs. 1 KWG stellt kein Gesetz i.S.d. § 99 Abs. 1 S. 2 VwGO dar; Bestehen einer Verschwiegenheitspflicht i.S.d. § 99 Abs. 1 S. 2 VwGO nach § 9 Abs. 1 KWG; Ansehung von Informationen über die Trägerschaft und Handlungsfähigkeit einer ...

  • rewis.io

    Zur Verschwiegenheit nach dem KredWG; zu Informationen zur Trägerschaft und Handlungsfähigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Zur Verschwiegenheit nach dem KredWG; zu Informationen zur Trägerschaft und Handlungsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen einer Verschwiegenheitspflicht i.S.d. § 99 Abs. 1 S. 2 VwGO nach § 9 Abs. 1 KWG; Ansehung von Informationen über die Trägerschaft und Handlungsfähigkeit einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse als Betriebsgeheimnisse und Geschäftsgeheimnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BaFin-Informationen über eine Sparkasse und die Informationsfreiheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 112
  • DVBl 2011, 1092
  • DÖV 2011, 823
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10
    Fachgesetzliche Geheimhaltungsgründe können zwar eine Orientierung bei der Frage bieten, ob Vorgänge nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach geheim gehalten werden müssen (Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - NVwZ 2010, 1495 - juris Rn. 12).

    An die "wesensmäßige" Geheimhaltungsbedürftigkeit im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ist ein strenger Maßstab anzulegen (Beschlüsse vom 25. Juni 2010 a.a.O., juris Rn. 6 und vom 22. Juli 2010 - BVerwG 20 F 11.10 - NVwZ 2010, 1493 - juris Rn. 9).

    Es gilt auch hier ein strenger Maßstab (Beschlüsse vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 17 und vom 6. April 2011 - BVerwG 20 F 20.10 - Rn. 14).

  • VGH Hessen, 30.04.2010 - 6 A 1341/09

    Informationsgesuch an Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10
    Der Fachsenat des Verwaltungsgerichtshofs hat bei der Prüfung der Geheimhaltungsbedürftigkeit maßgeblich auf § 9 Abs. 1 KWG abgestellt und dazu ausgeführt, die Verschwiegenheitsvorschrift des § 9 Abs. 1 KWG erfasse - wie sich aus der in Bezug genommenen Rechtsprechung des 6. Senats des Verwaltungsgerichtshofs ergebe (VGH Kassel, Beschlüsse vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 - juris Rn. 23, vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 - juris Rn. 46, vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 30. April 2010 - 6 A 1341/09 - juris Rn. 33) - über die dort beispielhaft genannten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hinaus sämtliche (weiteren) Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse des Instituts oder eines Dritten liege.

    Dabei ist - wie auch der vom Fachsenat in Bezug genommene 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshof hervorgehoben hat (VGH Kassel, Beschlüsse vom 30. April 2010 a.a.O. Rn. 13 und vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 20) - zu beachten, dass die zu beaufsichtigenden Institute und Banken nicht unter Berufung auf die Vertraulichkeit eine Prüfung ihrer Institute oder die Abgabe geforderter Informationen verweigern können.

  • VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08

    Beweisverfahren - Verweigerung des Informationszugangs nach § 9 KredWG

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10
    Der Fachsenat des Verwaltungsgerichtshofs hat bei der Prüfung der Geheimhaltungsbedürftigkeit maßgeblich auf § 9 Abs. 1 KWG abgestellt und dazu ausgeführt, die Verschwiegenheitsvorschrift des § 9 Abs. 1 KWG erfasse - wie sich aus der in Bezug genommenen Rechtsprechung des 6. Senats des Verwaltungsgerichtshofs ergebe (VGH Kassel, Beschlüsse vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 - juris Rn. 23, vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 - juris Rn. 46, vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 30. April 2010 - 6 A 1341/09 - juris Rn. 33) - über die dort beispielhaft genannten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hinaus sämtliche (weiteren) Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse des Instituts oder eines Dritten liege.

    Dabei ist - wie auch der vom Fachsenat in Bezug genommene 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshof hervorgehoben hat (VGH Kassel, Beschlüsse vom 30. April 2010 a.a.O. Rn. 13 und vom 2. März 2010 a.a.O. Rn. 20) - zu beachten, dass die zu beaufsichtigenden Institute und Banken nicht unter Berufung auf die Vertraulichkeit eine Prüfung ihrer Institute oder die Abgabe geforderter Informationen verweigern können.

  • BVerwG, 06.04.2011 - 20 F 20.10

    Offenlegung der Dokumente der Informationsstelle "So genannte Jugendsekten und

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10
    Es gilt auch hier ein strenger Maßstab (Beschlüsse vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 17 und vom 6. April 2011 - BVerwG 20 F 20.10 - Rn. 14).

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats insbesondere dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 6. April 2011 a.a.O. Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.02.2007 - 20 F 9.06

    Vorlage von Behördenakten im Prozess; Akten des Bundesrechnungshofs; Mitglieder

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10
    Herausragende Bedeutung als institutionell verankerte Verschwiegenheitspflicht hat auch das einfachgesetzlich normierte Beratungsgeheimnis, das auf der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Unabhängigkeit der Richter in Art. 97 Abs. 1 GG beruht (Beschluss vom 21. Februar 2007 - BVerwG 20 F 9.06 - BVerwGE 128, 135).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10

    In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 8. Mai 2009 - BVerwG 20 KSt 1.09 / BVerwG 20 F 26.08 und vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 20 F 15.10 - NVwZ-RR 2011, 261, Rn. 11) und im Hinblick auf die Beigeladene zu 1 auf § 162 Abs. 3 VwGO.
  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 1.09

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10
    Bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen handelt es sich um Vorgänge, die im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO ihrem Wesen nach geheim zu halten sind (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 12. Oktober 2009 - BVerwG 20 F 1.09 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 08.05.2009 - 20 KSt 1.09

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen einen Kostenansatz

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 8. Mai 2009 - BVerwG 20 KSt 1.09 / BVerwG 20 F 26.08 und vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 20 F 15.10 - NVwZ-RR 2011, 261, Rn. 11) und im Hinblick auf die Beigeladene zu 1 auf § 162 Abs. 3 VwGO.
  • VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09

    Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10
    Der Fachsenat des Verwaltungsgerichtshofs hat bei der Prüfung der Geheimhaltungsbedürftigkeit maßgeblich auf § 9 Abs. 1 KWG abgestellt und dazu ausgeführt, die Verschwiegenheitsvorschrift des § 9 Abs. 1 KWG erfasse - wie sich aus der in Bezug genommenen Rechtsprechung des 6. Senats des Verwaltungsgerichtshofs ergebe (VGH Kassel, Beschlüsse vom 24. März 2010 - 6 A 1832/09 - juris Rn. 23, vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 - juris Rn. 46, vgl. auch VGH Kassel, Beschluss vom 30. April 2010 - 6 A 1341/09 - juris Rn. 33) - über die dort beispielhaft genannten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hinaus sämtliche (weiteren) Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse des Instituts oder eines Dritten liege.
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10
    Vielmehr muss es sich wie im Fall des Post- und Fernmeldegeheimnisses, des Sozialgeheimnisses oder des Steuergeheimnisses um grundrechtlich geschützte Lebensbereiche von hoher Bedeutung handeln, für die gilt, dass Einschränkungen an qualifizierte Anforderungen geknüpft sind und nicht weiter gehen dürfen als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerlässlich ist (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1984 - 1 BvR 1494/78 - BVerfGE 67, 157, und Urteile vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 2226/94, 1 BvR 2420/95, 1 BvR 2437/95 - BVerfGE 100, 313 zum Fernmeldegeheimnis und vom 17. Juli 1984 - 2 BvE 11/83, 2 BvE 15/83 - BVerfGE 67, 100 zum Steuergeheimnis).
  • BVerwG, 18.06.2008 - 20 F 44.07

    Zweck und Tatbestandsvoraussetzungen der Geheimhaltungsbedürftigkeit i.S.d. § 99

  • VG Berlin, 03.12.2008 - 2 A 132.07

    Zugang zu Informationen durch das Bundesministerium der Finanzen

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

  • BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche

  • BVerfG, 23.09.1994 - 2 BvR 1547/85

    Haftendes Eigenkapital von kommunalen Sparkassen und Selbstverwaltungsgarantie

  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

  • BVerfG, 15.08.1994 - 2 BvR 1430/94

    Keine Grundrechtsschutz von Sparkassen gegenüber Ermittlungsmaßnahmen

  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 12 B 5.09
  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

  • BVerwG, 13.04.2011 - 20 F 25.10

    Pflicht des Hauptsachegerichts zur Verlautbarung seiner Rechtsauffassung

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Würde allein der in den Vordergrund der Überlegungen gestellte Umstand, dass die BaFin bei ihrer Aufgabenerfüllung auf die freiwillige Mitarbeit der beaufsichtigten Finanzinstitute angewiesen sei und folglich bei jedweder Einschränkung dieser Kooperation zwangsläufig in ihrer Tätigkeit behindert werde, als ausreichend betrachtet, käme dies letztlich einem vollständigen Ausschluss des Zugangs zu den der BaFin in ihrer Aufsichts- und Kontrolltätigkeit nach dem KWG übermittelten Informationen und damit in der Sache einer Bereichsausnahme gleich (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Juni 2011 - 20 F 21.10 -, juris, Rn. 19 ff.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 -, juris, Rn. 9 ff., 15).
  • BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14

    Verfassungsunmittelbarer Presseauskunftsanspruch; Gesetzgebungskompetenz;

    Vertragsinhalte können, sofern ihre Offenlegung die Wettbewerbsposition der Liegenschaftsverwaltung nachteilig zu beeinflussen geeignet ist, auch für diese selbst Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2011 - 20 F 21.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 64 Rn. 15).
  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol;

    Es bleibt dem Gesetzgeber unbenommen, den Schutz einfachrechtlich auch Personen zu gewähren, die nicht grundrechtsfähig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2011 - 20 F 21.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 64, Rn. 15).
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