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   BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11   

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https://dejure.org/2012,17621
BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11 (https://dejure.org/2012,17621)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.2012 - 20 F 7.11 (https://dejure.org/2012,17621)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 2012 - 20 F 7.11 (https://dejure.org/2012,17621)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    VwGO § 99
    In-camera-Verfahren; Sperrerklärung; Prozesserklärung; rechtliches Gehör; Herkunftsländer-Leitsätze; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 99
    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Herkunftsländer-Leitsätze; Prozesserklärung; Sperrerklärung; in-camera-Verfahren; rechtliches Gehör

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 99 VwGO
    Dispositionsbefugnis der Behörde und Grundsatz des rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer

    Dispositionsrecht der Behörde bzgl. einer gerichtlichen Pflicht zur Kenntnisgabe relevanter Äußerungen nach dem im "incamera"-Verfahren geltenden Grundsatz des rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Dispositionsbefugnis der Behörde und Grundsatz des rechtlichen Gehörs

  • ra.de
  • lda.brandenburg.de PDF

    Prozessuales

  • fragdenstaat.de

    Prozessuales - in-camera Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99 Abs. 1 S. 1, 2
    Dispositionsrecht der Behörde bzgl. einer gerichtlichen Pflicht zur Kenntnisgabe relevanter Äußerungen nach dem im "incamera"-Verfahren geltenden Grundsatz des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de

    VwGO § 99 Abs. 1 S. 1, 2
    Dispositionsrecht der Behörde bzgl. einer gerichtlichen Pflicht zur Kenntnisgabe relevanter Äußerungen nach dem im "incamera"-Verfahren geltenden Grundsatz des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 1488
  • DVBl 2012, 1242
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 18.06.2008 - 20 F 44.07

    Zweck und Tatbestandsvoraussetzungen der Geheimhaltungsbedürftigkeit i.S.d. § 99

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11
    Die Ermächtigung der obersten Aufsichtsbehörde zur Ermessensentscheidung besteht nach dem eindeutigen Wortlaut des § 99 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 VwGO, wenn der Inhalt der Schriftstücke oder der Auskunft geheimhaltungsbedürftig i.S.d. § 99 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 VwGO ist, also auch dann, wenn der Vorgang nach einem Gesetz geheim gehalten werden muss (Beschluss vom 18. Juni 2008 - BVerwG 20 F 44.07 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 49 Rn. 8).
  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 24.08

    Verweigerung der Aktenvorlage (Sperrerklärung) bei Geheimhaltungsbedarf als

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11
    Dieses Recht steht nicht zur Disposition der Behörde (Beschluss vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 24.08 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 21.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; Vertraulichkeitspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11
    Soweit der Beigeladene Nachteile für das Wohl des Bundes darin sieht, dass die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben des Bundesamtes gefährdet wäre, wenn die Leitsätze bekannt würden und aufgrund ihrer Kenntnis die Entscheidungen des Bundesamtes manipuliert werden könnten (vgl. hierzu auch Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 21.08 - Buchholz 400 IFG Nr. 2 Rn. 30), gilt im Ergebnis nichts anderes.
  • BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11
    Erst dann ist eine effektive gerichtliche Überprüfung durch den Fachsenat möglich (Beschlüsse vom 8. März 2010 - BVerwG 20 F 11.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 56, vom 6. April 2011 - BVerwG 20 F 20.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 63 Rn. 9, vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58 Rn. 15 und vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 20 F 24.10 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse;

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11
    Erst dann ist eine effektive gerichtliche Überprüfung durch den Fachsenat möglich (Beschlüsse vom 8. März 2010 - BVerwG 20 F 11.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 56, vom 6. April 2011 - BVerwG 20 F 20.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 63 Rn. 9, vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58 Rn. 15 und vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 20 F 24.10 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 05.10.2011 - 20 F 24.10

    Zur Verschwiegenheitspflicht im Gesetz über das Kreditwesen

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11
    Erst dann ist eine effektive gerichtliche Überprüfung durch den Fachsenat möglich (Beschlüsse vom 8. März 2010 - BVerwG 20 F 11.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 56, vom 6. April 2011 - BVerwG 20 F 20.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 63 Rn. 9, vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58 Rn. 15 und vom 5. Oktober 2011 - BVerwG 20 F 24.10 - juris Rn. 10).
  • VG Ansbach, 22.01.2008 - AN 4 K 07.00903

    Zugang zu den so genannten Herkunftsländer-Leitsätzen des Bundesamtes für

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11
    Das Verwaltungsgericht wies die Klage der Antragstellerin mit der Begründung ab, es liege ein Ausschlussgrund nach § 3 Nr. 4, 2. Alt. IFG vor (Urteil vom 22. Januar 2008 - AN 4 K 07.01333 -).
  • BVerwG, 17.11.2003 - 20 F 16.03

    "in-camera"-Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage;

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11
    Eine Erklärung, die unter den Vorbehalt gestellt wäre, dass sie nur dem Fachsenat zur Verfügung gestellt werde, wäre unverwertbar und müsste der Behörde zurückgegeben werden (Beschluss vom 17. November 2003 - BVerwG 20 F 16.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08

    Anspruch auf Einsichtnahme in Akten nach den Vorschriften des

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11
    Hat das Gericht der Hauptsache - wie hier - die Entscheidungserheblichkeit in einem Beschluss geprüft und bejaht, ist der Fachsenat grundsätzlich an dessen Rechtsauffassung gebunden (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 3.08 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 25.06.2010 - 20 F 1.10

    In-camera-Verfahren; Glaubensgemeinschaft; Informationszugangsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 7.11
    Erst auf dieser Grundlage ist das Gericht der Hauptsache überhaupt in der Lage, zu erkennen, ob es in tatsächlicher Hinsicht über hinreichende Angaben verfügt, und daher in Anlegung seines Rechtsmaßstabs den Einzelfall - ohne Vorlage der Akten - entscheiden kann (Beschluss vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 59 Rn. 11).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10

    In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit

  • BVerwG, 06.04.2011 - 20 F 20.10

    Offenlegung der Dokumente der Informationsstelle "So genannte Jugendsekten und

  • BVerwG, 13.04.2011 - 20 F 25.10

    Pflicht des Hauptsachegerichts zur Verlautbarung seiner Rechtsauffassung

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2013 - 10 S 281/12

    Anspruch auf Belieferung von BVerfG-Entscheidungen

    Außerdem trifft die Darlegungslast bezüglich des Vorliegens der Voraussetzungen eines Ausnahmetatbestandes diejenige (öffentliche) Stelle, die sich darauf beruft; dazu ist im Informationsrecht geklärt, dass der entsprechende Vortrag nicht allgemein gehalten und formelhaft sein darf, sondern unter Bezug auf den konkreten Fall substanzhaft sein muss (vgl. etwa zum IFG OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.3.2012 - OVG 12 B 27/11 - NVwZ 2012, 1196, 1197; HessVGH, Beschl. v. 2.3.2010 - 6 A 1684/08 - NVwZ 2010, 1036, 1039; OVG NW, Urt. v. 26.10.2011 - 8 A 2593/10 - AfP 2012, 94, 98; im Rahmen eines in camera-Verfahrens zum IFG auch BVerwG, Beschl. v. 18.4.2012 - 20 F 7/11 - NVwZ 2012, 1488).
  • BVerwG, 10.11.2023 - 20 F 11.22
    Sie muss hinreichend deutlich erkennen lassen, auf welche Weigerungsgründe die oberste Aufsichtsbehörde sie stützt (BVerwG, Beschlüsse vom 18. April 2012 - 20 F 7.11 - NVwZ 2012, 1488 Rn. 8 und vom 26. August 2020 âEURŒ- 20 F 6.19 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 90 Rn. 15).
  • BVerwG, 26.08.2020 - 20 F 6.19

    Sperrerklärung mit Ermessensfehlern

    Erst dann ist auch eine effektive gerichtliche Überprüfung möglich (BVerwG, Beschluss vom 18. April 2012 - 20 F 7.11 - NVwZ 2012, 1488 Rn. 8), wobei der Fachsenat seine Prüfung ausschließlich anhand der behördlich geltend gemachten Gründe vornimmt.

    aaa) Die Ermächtigung der obersten Aufsichtsbehörde zur Ermessensentscheidung besteht nach dem eindeutigen Wortlaut des § 99 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 VwGO selbst dann, wenn der Inhalt der Schriftstücke oder der Auskunft geheimhaltungsbedürftig im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 VwGO ist, mithin auch, wenn der Vorgang nach den fachgesetzlichen Vorgaben geheim gehalten werden müsste (BVerwG, Beschlüsse vom 5. Februar 2009 - 20 F 24.08 - juris Rn. 8, vom 18. April 2012 - 20 F 7.11 - NVwZ 2012, 1488 Rn. 14 und vom 7. April 2020 - 20 F 2.19 - juris Rn. 31).

  • BVerwG, 05.02.2024 - 20 F 3.23
    aa) Grundsätzlich muss eine Sperrerklärung eine differenzierende Zuordnung der Geheimhaltungsgründe zu den jeweiligen Aktenbestandteilen enthalten (BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 12, 15 m. w. N., vom 25. Juni 2010 - 20 F 1.10 - NVwZ 2010, 1495 Rn. 11, vom 18. April 2012 - 20 F 7.11 - NVwZ 2012, 1488 Rn. 5, vom 13. Februar 2014 âEURŒ- 20 F 11.13 - juris Rn. 11 und vom 21. Januar 2019 - 20 F 9.17 - juris Rn. 12 f.).
  • BVerwG, 21.08.2012 - 20 F 5.12

    Anforderungen an den Informantenschutz

    Grundsätzlich muss eine Sperrerklärung zwar eine präzisierende Umschreibung und Zuordnung der geltend gemachten Geheimhaltungsgründe enthalten (Beschlüsse vom 5. November 2008 a.a.O. Rn. 10, vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 59 Rn. 11 und vom 18. April 2012 - BVerwG 20 F 7.11 - juris Rn. 5).

    Der in der Sperrerklärung enthaltene Hinweis, die Zuordnung sei behördenintern geleistet und dokumentiert worden, genügt dafür nicht (vgl. dazu auch Beschluss vom 18. April 2012 a.a.O. Rn. 10 f.).

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2012 - 14 PS 2/12

    Vorliegen eines Geheimhaltungsbedürfnisses zum Zwecke des Quellenschutzes bzgl.

    Die Sperrerklärungen des Beklagten vom 30. Januar 2007 und 14. September 2011 in der Fassung der Ergänzung vom 27. November 2012 (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Ergänzung: BVerwG, Beschl. v. 18.4.2012 - 20 F 7.11 -, juris Rn. 12 f.) und die damit verbundene Weigerung des Beklagten, die vom Verwaltungsgericht Hannover - 10. Kammer - mit Beschluss vom 14. Juli 2011 erbetenen Akten vollständig vorzulegen, ist rechtswidrig, soweit sie sich auf Blatt ... Beiakte ... bezieht.

    Er hat in den Sperrerklärungen und unter Vorlage einer auf die konkreten Blattzahlen der verweigerten Akten bezogenen Zuordnung der angenommenen Geheimhaltungsgründe (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Beschl. v. 18.4.2012, a.a.O., Rn. 9) ausgeführt, dass ein Bekanntwerden des Inhalts der nicht vorgelegten Aktenteile dem Wohl des Landes Niedersachsen Nachteile bereiten würde, da durch die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörde einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschwert wäre.

  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11

    Anspruch auf Zugang zu allen vom Bundesamt geführten Herkunftsländer-Leitsätzen

    Soweit der Beigeladene im Parallelverfahren - BVerwG 20 F 7.11 - vorträgt, er habe jeden Leitsatz einer Bewertung unterzogen und jede Aussage nach Überprüfung, ob sie einen Ausschlussgrund trage, entsprechend farblich markiert, so dass sich verlässlich klären lasse, ob ein Geheimhaltungsgrund vorliege, und dem Senat anbietet, ihm diese konkrete Zuordnung auch zur Verfügung zu stellen, verkennt er nicht nur die Besonderheit einer Sperrerklärung i.S.d. § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO, sondern auch die Reichweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör.

    Der Beigeladene konnte sich daher im Parallelverfahren - BVerwG 20 F 7.11 - nicht darauf beschränken, nur dem Senat die offensichtlich behördenintern geleistete, aber im gerichtlichen Verfahren nicht vorgelegte konkrete Zuordnung der Geheimhaltungsgründe anzubieten.

  • BVerwG, 28.11.2014 - 20 F 5.14

    In-camera-Verfahren; Zweckverband Tierkörperbeseitigung; Berufungsbegründung;

    Das Recht und die Pflicht des Gerichts, den Beteiligten nach dem auch im in-camera-Verfahren geltenden Grundsatz des rechtlichen Gehörs alle prozessrelevanten Äußerungen im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens zur Kenntnis zu geben, steht nicht zur Disposition der Beteiligten (vgl. Beschluss vom 18. April 2012 - BVerwG 20 F 7.11 - NVwZ 2012, 1488 Rn. 13).
  • BVerwG, 06.05.2013 - 20 F 12.12

    Geltendmachen des Zugang zu den Dienstanweisungen für die Sachbearbeiter-Asyl und

    Auf den Antrag der Klägerin hat der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts festgestellt, dass die Verweigerung der Aktenvorlage durch den Beigeladenen rechtswidrig war (Beschluss vom 18. April 2012 - BVerwG 20 F 7.11 - NVwZ 2012, 1488).
  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 5 BV 10.1344
    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die erste Sperrerklärung der Beklagten (Beschluss vom 18. April 2012 Az. 20 F 7.11) hat das Bundesministerium des Innern unter dem 5. Juli 2012 eine erneute Sperrerklärung für die geschwärzten Teile der nun vorgelegten Herkunftsländerleitsätze abgegeben.

    Eine solche Festlegung ist weder dem Beschluss des Gerichts vom 18. Oktober 2010, noch der Rn. 16 des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 2012 (Az. 20 F 7.11) zu entnehmen.

  • BVerwG, 27.08.2012 - 20 F 3.12

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen aufgrund von § 9 Abs. 1 KredWG

  • BVerwG, 24.11.2015 - 20 F 4.14

    Schutz fiskalischer Interessen im in-camera-Verfahren

  • BFH, 16.01.2013 - III S 38/11

    In-camera-Verfahren - Klage auf Ausstellung und Aushändigung einer Bescheinigung

  • BVerwG, 19.05.2023 - 20 F 4.23

    Formellrechtlich- und ermessensfehlerhafte Sperrerklärung

  • BVerwG, 12.09.2017 - 20 F 4.16

    Anspruch einer Privatperson auf Auskunft über die bei der Niedersächsischen

  • VGH Bayern, 14.11.2012 - 5 BV 10.1344

    Sperrerklärung, Herkunftsländerleitsätze, ungeschwärzte Leitsätze

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2018 - 95 A 1.14

    In-Camera-Verfahren bezüglich Einsicht in Sonderprüfberichte der Innenrevision

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2015 - 14 PS 1/15

    Dokumentation; Ergänzung; Geheimhaltungsgründe; in camera Verfahren;

  • BVerwG, 30.01.2017 - 20 F 5.16

    Auskunftsanspruch eines Betroffenen über die bei der Niedersächsischen

  • BVerwG, 12.09.2017 - 20 F 11.16
  • BVerwG, 26.01.2017 - 20 F 6.16

    Auskunftsbegehren über die bei der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde

  • OVG Sachsen, 14.03.2017 - 10 F 9/16

    Beweisbeschluss, Wohl des Landes, Sicherheitsbehörde; Arbeitsweise,

  • OVG Sachsen, 07.12.2016 - 10 F 8/16

    Akteneinsicht, Beweisbeschluss, ; Wohl des Bundes oder Landes

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