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   BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 519/10   

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BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 519/10 (https://dejure.org/2011,1951)
BVerfG, Entscheidung vom 15.09.2011 - 1 BvR 519/10 (https://dejure.org/2011,1951)
BVerfG, Entscheidung vom 15. September 2011 - 1 BvR 519/10 (https://dejure.org/2011,1951)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, § 12 Abs 1 BImSchG, § 62 Abs 1 Nr 3 BImSchG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Bestimmtheitsgebots an gerichtliche Auslegung von gesetzlichen Blanketttatbeständen und ausfüllender Behördenentscheidung - hier: Verletzung des Bestimmtheitsgebots (Art 103 Abs 2 GG) durch Auferlegung einer Geldbuße gem § ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, § 12 Abs 1 BImSchG, § 62 Abs 1 Nr 3 BImSchG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Bestimmtheitsgebots an gerichtliche Auslegung von gesetzlichen Blanketttatbeständen und ausfüllender Behördenentscheidung - hier: Verletzung des Bestimmtheitsgebots (Art 103 Abs 2 GG) durch Auferlegung einer Geldbuße gem § ...

  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit des Begriffes "übrige Flächen" in einer immissionsschutzrechtlichen Auflage

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Bestimmtheitsgebots an gerichtliche Auslegung von gesetzlichen Blanketttatbeständen und ausfüllender Behördenentscheidung - hier: Verletzung des Bestimmtheitsgebots (Art 103 Abs 2 GG) durch Auferlegung einer Geldbuße gem § ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Bestimmtheitsgebots an gerichtliche Auslegung von gesetzlichen Blanketttatbeständen und ausfüllender Behördenentscheidung - hier: Verletzung des Bestimmtheitsgebots (Art 103 Abs 2 GG) durch Auferlegung einer Geldbuße gem § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmtheit des Begriffes "übrige Flächen" in einer immissionsschutzrechtlichen Auflage

  • rechtsportal.de

    Bestimmtheit des Begriffes "übrige Flächen" in einer immissionsschutzrechtlichen Auflage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 504
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08

    Bestimmtheitsgebot bei Straf- und Bußgeldtatbeständen (Analogieverbot;

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 519/10
    Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt verwehrt, die normativen Voraussetzungen einer Bestrafung oder einer Verhängung von Geldbußen festzulegen (vgl. BVerfGE 78, 374 ; 126, 170 ; BVerfGK 11, 337 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2009 - 1 BvR 2717/08 -, NJW 2010, S. 754 ).

    In Grenzfällen ist auf diese Weise wenigstens das Risiko einer Ahndung erkennbar (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 78, 374 ; 92, 1 ; 126, 170 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2009 - 1 BvR 2717/08 -, NJW 2010, S. 754 - stRspr).

    Dabei kommt im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht der grammatikalischen Auslegung eine herausgehobene Bedeutung zu; hier zieht der - aus Sicht des Normadressaten zu bestimmende - Wortsinn einer Vorschrift die unübersteigbare Grenze (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 73, 206 ; 92, 1 ; 105, 135 ; 126, 170 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2009 - 1 BvR 2717/08 -, NJW 2010, S. 754 ).

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 519/10
    Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt verwehrt, die normativen Voraussetzungen einer Bestrafung oder einer Verhängung von Geldbußen festzulegen (vgl. BVerfGE 78, 374 ; 126, 170 ; BVerfGK 11, 337 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2009 - 1 BvR 2717/08 -, NJW 2010, S. 754 ).

    In Grenzfällen ist auf diese Weise wenigstens das Risiko einer Ahndung erkennbar (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 78, 374 ; 92, 1 ; 126, 170 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2009 - 1 BvR 2717/08 -, NJW 2010, S. 754 - stRspr).

    Dabei kommt im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht der grammatikalischen Auslegung eine herausgehobene Bedeutung zu; hier zieht der - aus Sicht des Normadressaten zu bestimmende - Wortsinn einer Vorschrift die unübersteigbare Grenze (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 73, 206 ; 92, 1 ; 105, 135 ; 126, 170 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2009 - 1 BvR 2717/08 -, NJW 2010, S. 754 ).

  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 519/10
    In Grenzfällen ist auf diese Weise wenigstens das Risiko einer Ahndung erkennbar (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 78, 374 ; 92, 1 ; 126, 170 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2009 - 1 BvR 2717/08 -, NJW 2010, S. 754 - stRspr).

    Dabei kommt im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht der grammatikalischen Auslegung eine herausgehobene Bedeutung zu; hier zieht der - aus Sicht des Normadressaten zu bestimmende - Wortsinn einer Vorschrift die unübersteigbare Grenze (vgl. BVerfGE 71, 108 ; 73, 206 ; 92, 1 ; 105, 135 ; 126, 170 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2009 - 1 BvR 2717/08 -, NJW 2010, S. 754 ).

  • AG Bünde, 01.02.2016 - 1 Ds 545/15

    Führerscheintourismus, Beweisführungsregel, Rückwirkungsverbot,

    Jedenfalls im Regelfall muss der Normadressat aber anhand der gesetzlichen Vorschriften voraussehen können, ob ein Verhalten strafbar ist (vgl. BVerfG NVwZ 2012, 504, 505.).

    Darüber hinaus muss auch der die gesetzliche Regelung ausfüllende Verwaltungsakt in seinem konkreten Regelungsgehalt bestimmt sein (vgl. BVerfG NVwZ 2012, 504, 505 m.w.N.).

    Art. 103 Abs. 2 GG enthält einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der rechtsprechenden Gewalt verwehrt, die normativen Voraussetzungen einer Bestrafung festzulegen (vgl. BVerfG NVwZ 2012, 504, 505 m.w.N.).

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15

    Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des

    Der Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz', der wortgleich in § 1 StGB und in Art. 103 Abs. 2 GG niedergelegt ist, soll einerseits sicherstellen, dass jedermann vorhersehen kann, welches Verhalten mit Strafe bedroht ist; andererseits wird dadurch gewährleistet, dass der Gesetzgeber, nicht aber die vollziehende oder die Recht sprechende Gewalt darüber entscheidet, welches Verhalten strafbar ist (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 15. September 2011 - 1 BvR 519/10, NVwZ 2012, 504, 505 mwN).
  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 221/21

    Nichtigkeit kombinierter Kauf- und Mietverträge mit Verwertungsklausel

    Dabei markiert der - aus Sicht des Normadressaten zu bestimmende - Wortsinn einer Vorschrift die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation einer Norm (vgl. BVerfG, NVwZ 2012, 504 Rn. 38; NJW 2015, 3641 Rn. 11; NJW 2022, 1160 Rn. 97; BVerwG, aaO).

    Eine analoge Anwendung von Bußgeldvorschriften ist nach Art. 103 Abs. 2 GG, § 3 OWiG ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BVerfG, NVwZ 2012, 504 Rn. 38; NJW 2022, 1160 Rn. 97).

  • BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 1864/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ordnungswidrigkeitentatbestand der

    Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt verwehrt, die normativen Voraussetzungen einer Bestrafung oder einer Verhängung von Geldbußen festzulegen (vgl. BVerfGE 78, 374 ; 126, 170 ; BVerfGK 11, 337 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. September 2011 - 1 BvR 519/10 -, NVwZ 2012, S. 504 ).
  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 290/21

    Zur Frage des Vorliegens eines verbotenen beziehungsweise wucherähnlichen

    Dabei markiert der - aus Sicht des Normadressaten zu bestimmende - Wortsinn einer Vorschrift die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation einer Norm (vgl. BVerfG, NVwZ 2012, 504 Rn. 38; NJW 2015, 3641 Rn. 11; NJW 2022, 1160 Rn. 97; BVerwG, aaO).

    Eine analoge Anwendung von Bußgeldvorschriften ist nach Art. 103 Abs. 2 GG, § 3 OWiG ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BVerfG, NVwZ 2012, 504 Rn. 38; NJW 2022, 1160 Rn. 97).

  • VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09

    Teilweise erfolgreiche Popularklage: Bußgeldbewehrtes Verbot von Werbeanlagen

    Insbesondere kommt eine analoge Anwendung im Hinblick auf das auch für Ordnungswidrigkeiten geltende Grundrecht des Art. 104 Abs. 1 BV nicht in Betracht; danach kann eine Handlung nur dann mit Strafe belegt werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde (VerfGH vom 22.11.1990 = VerfGH 43, 165/167; VerfGH vom 9.12.2010 = BayVBl 2011, 562/563; BVerfG vom 17.11.2009 = NJW 2010, 754/755; BVerfG vom 15.9.2011 Az. 1 BvR 519/10; Wolff in Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern, 2009, RdNr. 16 zu Art. 104).
  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 288/21

    Nichtigkeit kombinierter Kauf- und Mietverträge mit Verwertungsklausel

    Dabei markiert der - aus Sicht des Normadressaten zu bestimmende - Wortsinn einer Vorschrift die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation einer Norm (vgl. BVerfG, NVwZ 2012, 504 Rn. 38; NJW 2015, 3641 Rn. 11; NJW 2022, 1160 Rn. 97; BVerwG, aaO).

    Eine analoge Anwendung von Bußgeldvorschriften ist nach Art. 103 Abs. 2 GG, § 3 OWiG ausgeschlossen (st. Rspr.; vgl. nur BVerfG, NVwZ 2012, 504 Rn. 38; NJW 2022, 1160 Rn. 97).

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1128/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Veröffentlichung eines

    a) Das spezifische Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG dient dem doppelten Zweck, sicherzustellen, dass von einer Sanktionsnorm Adressierte vorhersehen können, welches Verhalten verboten und mit einer Sanktion bedroht ist und dass der Gesetzgeber über die Voraussetzungen der Verhängung einer Sanktion selbst entscheidet (vgl. BVerfGE 78, 374 ; 126, 170 ; BVerfGK 11, 337 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. September 2011 - 1 BvR 519/10 -, juris, Rn. 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 1 S 410/14

    Normenkontrolle einer Sperrgebietsverordnung

    Der Normgeber ist danach verpflichtet, die Voraussetzungen der Strafbarkeit oder Bußgeldbewehrung so konkret zu umschreiben, dass Anwendungsbereich und Tragweite der Straf- oder Ordnungswidrigkeitentatbestände aus dem Wortlaut der Norm zu erkennen sind oder sich zumindest durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. nur BVerfG , Beschl. v. 15.09.2011 - 1 BvR 519/10 -, NVwZ 2012, 504 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.08.2013 - 7 ME 62/13

    Sachliche Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde für die Untersagung einer

    Gegenüber dem "Hinzuerfinden" weiterer Anzeigebestandteile oder zusätzlicher Vorlagepflichten ist überdies unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten Zurückhaltung geboten, weil § 69 Abs. 2 Nr. 1 KrWG es als Ordnungswidrigkeit sanktioniert, wenn vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 18 Absatz 1 Satz 1 KrWG eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet wird (Art. 103 Abs. 2 GG, vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.09.2011 - 1 BvR 519/10 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2013 - 3 M 229/13

    Sicherstellung und Verwahrung von gefährlichen Hunden

  • LG Frankfurt/Main, 31.10.2016 - 12 KLs 9/16

    Keine "Generalamnestie" bei Marktmanipulation (Scalping) durch das Erste

  • VGH Bayern, 11.03.2020 - 3 ZB 19.2425

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge nach auf falschen Angaben beruhender

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2021 - 13 B 1758/20

    Vermeidung möglicher von in Großbetrieben der niederländischen Fleischwirtschaft

  • SG Berlin, 18.01.2017 - S 205 AS 1240/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2016 - 4 S 192/15

    Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand bei Beamten auf Zeit; ruhegehaltfähige

  • SG Berlin, 02.03.2016 - S 205 AS 1365/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2021 - 13 B 2068/20
  • VG Düsseldorf, 24.08.2023 - 29 K 7415/20

    Schutzmaßnahme, Infektionsschutz, Testverpflichtung, Allgemeinverfügung,

  • VG München, 28.07.2016 - M 17 K 15.5844

    Anzeigepflicht bei einer kindbezogenen Betriebskostenförderung

  • VG Köln, 01.02.2021 - 22 K 2921/18
  • LG Hamburg, 22.10.2020 - 327 O 441/19

    Pfandpflicht und entsprechende Kennzeichnungspflicht für Getränkedosen mit einem

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