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   OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 8 B 10254/13.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 8 B 10254/13.OVG (https://dejure.org/2013,3097)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.02.2013 - 8 B 10254/13.OVG (https://dejure.org/2013,3097)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - 8 B 10254/13.OVG (https://dejure.org/2013,3097)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 9 Abs 2 AarhusÜbk, Art 9 Abs 3 AarhusÜbk, § 63 BNatSchG, § 64 BNatSchG, § 1 Abs 1 UmwRG ... mehr
    Verwaltungsprozess; Aarhus-Übereinkommens; keine unmittelbare Wirkung im innerstaatlichen Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründen der gem. Art. 9 Abs. 3 des Aarhus-Übereinkommens mangels unmittelbarer Wirkung im innerstaatlichen Recht von der Geltendmachung einer subjektiven Rechtsverletzung unabhängigen Klagebefugnis als "anderweitige Bestimmung" i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO; Vorliegen der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründen der gem. Art. 9 Abs. 3 des Aarhus-Übereinkommens mangels unmittelbarer Wirkung im innerstaatlichen Recht von der Geltendmachung einer subjektiven Rechtsverletzung unabhängigen Klagebefugnis als "anderweitige Bestimmung" i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO; Vorliegen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 881
  • DÖV 2013, 492
  • BauR 2013, 929
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 8 B 10254/13
    Im Hinblick auf diesen Vorbehalt zu Gunsten möglicher näherer Regelungen der Verfahrensmodalitäten durch die Vertragsstaaten hat der EuGH die unmittelbare Wirkung des Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Übereinkommen im Unionsrecht verneint: Die Bestimmungen dieser Vorschrift enthielten keine klare und präzise Verpflichtung, die die rechtliche Situation Einzelner unmittelbar regeln könnte; da nämlich nur "Mitglieder der Öffentlichkeit, sofern sie etwaige im innerstaatlichen Recht festgelegte Kriterien erfüllen", Inhaber der in Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens vorgesehenen Rechte seien, hingen die Durchführung und die Wirkungen dieser Vorschrift vom Erlass eines weiteren Rechtsakts ab (vgl. EuGH, Urteil vom 8. März 2011 - Rs.C-240/09 - ["Slowakischer Braunbär"], NVwZ 2011, 673 und juris, Rn. 45).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der in der Randnummer 50 des Urteils des EuGH vom 8. März 2011 (a.a.O.) enthaltenen Aufforderung an den nationalen Richter, "dann, wenn eine mit dem Unionsrecht und insbesondere mit der Habitatrichtlinie geschützte Art betroffen ist, sein nationales Recht im Hinblick auf die Gewährung eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes in den vom Umweltrecht der Union erfassten Bereichen so auszulegen (...), dass es so weit wie möglich im Einklang mit den in Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus festgelegten Zielen steht".

  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 8 B 10254/13
    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den Wortlaut des Gesetzes hintanstellt und sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch-legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. zuletzt BVerfG, Urteil vom 11. Juli 2012 - 1 BvR 3142/07, 1 BvR 1569/08 -, NJW 2012 S. 3081 und juris, Rn. 75, m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.2010 - 7 B 64.10

    Denkmalschutz; Bodendenkmal; Rettungsgrabung; Kostentragung; Veranlasserprinzip;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 8 B 10254/13
    Nach ständiger Rechtsprechung kann die durch das Zustimmungsgesetz bewirkte innerstaatliche Geltung eines völkerrechtlichen Vertrages nur dann zur unmittelbaren Anwendbarkeit einer völkervertraglichen Bestimmung mit Wirkung für und gegen die von der Regelung Betroffenen führen, wenn sie nach Wortlaut, Zweck und Inhalt geeignet und hinreichend bestimmt ist, wie eine innerstaatliche Vorschrift rechtliche Wirkung zu entfalten, also dafür keiner weiteren normativen Ausfüllung bedarf (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 7 B 64.10 -, NVwZ 2011, 752 und juris, Rn. 9; OVG NRW, Urteil vom 12. Juni 2012 - 8 D 38/08.AK -, NuR 2012, 722 und juris, Rn. 204; jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-115/09

    Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 8 B 10254/13
    Vorliegend hat der Bundesgesetzgeber - zuletzt mit der Novellierung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften vom 21. Januar 2013 (BGBl. I 2013, 95) aus Anlass der "Trianel"-Entscheidung des EuGH (Urteil vom 12. Mai 2012 - Rs.C-115/09 -, NVwZ 2011, S. 801 ff.) - klar zu erkennen gegeben, dass er grundsätzlich am Erfordernis der Geltendmachung einer Verletzung in eigenen subjektiv-öffentlichen Rechten in § 42 Abs. 2 VwGO auch für den Bereich der Anfechtung umweltbezogener Verwaltungsakte festhalten und abweichende gesetzliche Bestimmungen lediglich punktuell - soweit hierzu durch das Unionsrecht verpflichtet - zu Gunsten anerkannter Naturschutz- bzw. Umweltverbände - namentlich durch § 64 BNatSchG und §§ 1 Nr. 1, 2 UmwRG - zulassen will.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2012 - 8 D 38/08

    E.ON Kraftwerk Datteln IV - Klage des BUND gegen immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2013 - 8 B 10254/13
    Nach ständiger Rechtsprechung kann die durch das Zustimmungsgesetz bewirkte innerstaatliche Geltung eines völkerrechtlichen Vertrages nur dann zur unmittelbaren Anwendbarkeit einer völkervertraglichen Bestimmung mit Wirkung für und gegen die von der Regelung Betroffenen führen, wenn sie nach Wortlaut, Zweck und Inhalt geeignet und hinreichend bestimmt ist, wie eine innerstaatliche Vorschrift rechtliche Wirkung zu entfalten, also dafür keiner weiteren normativen Ausfüllung bedarf (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2010 - 7 B 64.10 -, NVwZ 2011, 752 und juris, Rn. 9; OVG NRW, Urteil vom 12. Juni 2012 - 8 D 38/08.AK -, NuR 2012, 722 und juris, Rn. 204; jeweils m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 14.11.2018 - 10 K 118/17

    Umweltverbandsklage; Beteiligungsrecht; Verschlechterungsverbot;

    Als Begründung wird unter Bezugnahme auf die Entscheidung des EuGH vom 08.03.2011 zum "slowakischen Braunbären I" (Rs. C-240/09, Slg. 2011, I-1255) weitgehend eingewandt, dass Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Konvention (für die bzw. in den Mitgliedstaaten) nicht unmittelbar anwendbar sei (in diesem Sinne statt vieler Sennekamp, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, § 42 VwGO Rn. 184; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO § 42 Rn. 400a; Sobotta, EuZW 2018, 158 (166)), weshalb sie nicht in den Rang einer "anderweitigen gesetzlichen Bestimmung" im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO gehoben werden könne (ebenso OVG RP, Beschluss vom 27.02.2013 - 8 B 10254/13 - juris).
  • VG Köln, 19.05.2016 - 13 K 4121/14

    Klage gegen Genehmigung von Windenergieanlagen

    vgl. hierzu im Einzelnen OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Februar 2013 - 8 B 10254/13 -, juris Rn. 6.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2015 - 8 A 10041/15

    "Freimersheimer Mühle": Keine Sanierungspflicht für etwaige Umweltschäden

    Ein im Januar 2013 gestellter Antrag des Klägers auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Baugenehmigung für Silos und Trocknergebäude lehnte das VG Neustadt an der Weinstraße wegen fehlender Antragsbefugnis als unzulässig ab (Beschluss vom 29. Januar 2013 - 5 L 48/13.NW -, bestätigt durch Beschluss des erkennenden Senats vom 27. Februar 2013 - 8 B 10254/13.OVG -).
  • VG Düsseldorf, 17.01.2024 - 28 L 3351/23

    Wölfin Gloria darf weiterhin nicht abgeschossen werden

    vgl. OVG RP, Beschluss vom 27. Februar 2013 - 8 B 10254/13 -, juris Rn. 5 ff.

    vgl. OVG RP, Beschluss vom 27. Februar 2013 - 8 B 10254/13 -, juris Rn. 11.

    vgl. OVG RP, Beschluss vom 27. Februar 2013 - 8 B 10254/13 -, juris Rn. 13.

  • OVG Niedersachsen, 06.04.2017 - 12 KN 8/16

    Regionales Raumordnungsprogramm; Vorranggebiet; Windenergie

    Der Senat geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass eine unmittelbare Anwendung dieser Norm schon daran scheitert, dass die Vorschrift keine hinreichend bestimmte Regelung enthält (vgl. EuGH, Urt. v. 8.3.2011 - C-240/09 -, NVwZ 2011, 673, Rn. 45; OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 27.2.2013 - 8 B 10254/13 -, BauR 2013, 929; Berkemann, DVBl. 2011, 1253; Schink, DÖV 2012, 622).

    Es kann vorliegend offenbleiben, ob das deutsche Recht überhaupt einer Auslegung zugänglich ist, nach der in den vom Europäischen Gerichtshof genannten Fällen eine Klage- bzw. Antragsbefugnis unabhängig etwa vom Vorliegen der Voraussetzungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes besteht (dies mit beachtlichen Gründen verneinend: OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 27.2.2013, a. a. O.; ebenso: Schink, DÖV 2012, 622).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2016 - 1 MB 5/16

    Nachbarklage gegen Windenergieanlage; Charakterisierung mehrerer Windkraftanlagen

    Solche Zuweisungen enthalten weder die Århus-Konvention (BGBl. 2006 II, S. 1252 ff.; vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 27.02.2013, 8 B 10254/13, NVwZ 2013, 881 [Rn. 10]) noch die europäischen Naturschutzrichtlinien (FFH-Richtlinie 92/43/ EWG), die auf den Naturschutz "um seiner selbst willen" abzielen und damit keine Individualrechte begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2007, 4 C 12.05, BVerwGE 128, 358 ff., Juris Rn. 33).
  • OVG Niedersachsen, 30.07.2013 - 12 MN 300/12

    Antragsbefugnis eines anerkannten Umweltverbands zur Stellung eines

    Der Senat geht mit der wohl überwiegenden Meinung davon aus, dass eine unmittelbare Anwendung dieser Norm schon daran scheitert, dass die Vorschrift keine hinreichend bestimmte Regelung enthält (vgl. EuGH, Urt. v. 8.3.2011 - C-240/09 -, NVwZ 2011, 673, Rn. 45; OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 27.2.2013 - 8 B 10254/13 -, BauR 2013, 929; Berkemann, DVBl. 2011, 1253; Schink, DÖV 2012, 622).

    Es kann vorliegend offenbleiben, ob das deutsche Recht überhaupt einer Auslegung zugänglich ist, nach der in den vom Europäischen Gerichtshof genannten Fällen eine Klage- bzw. Antragsbefugnis unabhängig etwa vom Vorliegen der Voraussetzungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes besteht (dies mit beachtlichen Gründen verneinend: OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 27.2.2013, a. a. O.; ebenso: Schink, DÖV 2012, 622).

  • VG Hamburg, 18.09.2015 - 7 K 2983/14

    Offshore-Windanlage; Verbandsklage; Gefahrenabwehr nach dem Umweltschadensgesetz

    In Konstellationen, in denen das Verbandsklagerecht nicht als Fortsetzung der Durchsetzung von Individualrechten zu interpretieren ist, lehnt das Bundesverwaltungsgericht eine entsprechende Ausdehnung von Verbandsklagebefugnissen über die gesetzlich geregelten Fälle hinaus vielmehr - und auch unter Bezugnahme auf Art. 9 Abs. 3 AarhusÜbk - ebenfalls ab, so jüngst in seiner Entscheidung in der Sache "Wannsee-Route" (BVerwG, Urteil vom 12.11.2014, 4 C 34/13, ZUR 2015, 351, 354; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 9.7.2013, 4 MN 155/13, juris, Rn. 11; OVG Koblenz, Beschluss vom 27.2.2013, 8 B 10254/13, juris, Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 11 A 20.13

    Flugverfahren; Flugroutenfestsetzung; sog. Wannsee-Route; Feststellungsklage;

    Über die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht geklärte und in der Literatur kontrovers diskutierte Frage nach der Reichweite der unionsrechtlichen Verbandsklage (s. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 27. Februar 2013 - 8 B 10254/13 - juris; Berkemann, DVBl. 2011, 1253; Schink, DÖV 2012, 622; Rehbinder, EurUP 2012, 23) braucht der Senat in dem vorliegenden Fall nicht zu entscheiden, da die von der Klägerin erhobene Rüge jedenfalls in der Sache nicht durchgreift (siehe dazu unter II.4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.2014 - 1 MB 5/13

    Der Vorhabenbegriff im UVPG; Umweltverträglichkeit einer Asphaltmischanlage

    Insoweit bleibt den Konventionsstaaten Raum für eine innerstaatliche Konkretisierung; die Århus-Konvention allein begründet keine Individualklagerechte (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 27.02.2013, 8 B 10254/13, NVwZ 2013, 881 [Rn. 10]).
  • VG Berlin, 28.02.2014 - 19 L 334.13

    Baustopp für Wasserbecken auf dem Tempelhofer Feld

  • VG Neustadt, 25.03.2014 - 5 K 505/13

    Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen; Verpflichtung zu

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2013 - 1 LA 57/12

    Klagabweisung gegen Westumfahrung Pinneberg rechtskräftig

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.09.2015 - 1 KN 20/14

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis bei allenfalls geringfügiger Betroffenheit von

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2013 - 4 MN 155/13

    Grundsätze zur Interessenabwägung i.R. eines Normenkontrollantrags gegen den

  • VG München, 11.04.2017 - M 19 K 16.1912

    Verbandsklage gegen einzelne Windkraftanlage

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