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   BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 194/12   

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https://dejure.org/2013,37237
BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 194/12 (https://dejure.org/2013,37237)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2013 - VIII ZR 194/12 (https://dejure.org/2013,37237)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2013 - VIII ZR 194/12 (https://dejure.org/2013,37237)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 EEG 2004, § 8 EEG 2009, § 16 Abs 1 EEG 2009, § 66 EEG 2009, § 66 EEG 2012
    Vergütungspflicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bei vorübergehendem Einsatz von fossilen Brennstoffen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspuch nach EEG bei vorübergehenden Einsatz von fossilen Energieträgern zur Befeuerung einer Biogasanlage

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Folgen eines Verstoßes gegen den EEGAusschließlichkeitsgrundsatz für die EEG-Vergütungsfähigkeit des erzeugten Stroms

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 8 EEG 2004, §§ 8, 16 Abs. 1, 66 EEG 2009, § 66 EEG 2012, § 256 ZPO
    Vergütungspflicht nach dem EEG 2009 bei vorübergehendem Einsatz von fossilen Brennstoffen

  • rewis.io

    Vergütungspflicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz bei vorübergehendem Einsatz von fossilen Brennstoffen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EEG § 16 Abs. 1; ZPO § 256
    Vergütungsanspuch nach EEG bei vorübergehenden Einsatz von fossilen Energieträgern zur Befeuerung einer Biogasanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch nach EEG auch möglich bei vorübergehenden Einsatz von fossilen Energieträgern zur Befeuerung einer Biogasanlage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch nach EEG auch möglich bei vorübergehenden Einsatz von fossilen Energieträgern zur Befeuerung einer Biogasanlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 203
  • NVwZ 2014, 962
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 194/12
    Denn die Durchführung eines Feststellungsverfahrens ist maßgeblich durch den Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit und die damit erstrebte sinnvolle und sachgemäße Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte geprägt (BGH, Urteile vom 15. März 2006 - IV ZR 4/05, NJW 2006, 2548 Rn. 19; vom 9. Juni 1983 - III ZR 74/82, NJW 1984, 1118 unter 3 b; jeweils mwN).

    Der Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit kann es aber auch rechtfertigen, die begehrte Feststellung auf die hauptsächlichen Streitpunkte - hier die abschließend zu klärende Pflicht der Beklagten zur Abnahme des in den Anlagen der Klägerinnen erzeugten Stroms und zur Zahlung der für die Wirtschaftlichkeit des Anlagenbetriebs essenziellen Mindestvergütung - zu beschränken und weitere Streitpunkte - hier die Verpflichtung zur zusätzlichen Zahlung des Nawaro-Bonus - späterer Klärung zu überlassen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1983 - III ZR 74/82, aaO; BAG, NZA 1995, 190, 192; Urteil vom 3. August 1983 - 5 AZR 15/81, juris Rn. 20).

  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 82/04

    Pflicht zur Mitwirkung an der Umstrukturierung des Nachlasses

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 194/12
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass eine ursprünglich in zulässiger Weise erhobene Feststellungsklage nicht dadurch unzulässig wird, dass im Verlaufe des Rechtsstreits die Voraussetzungen für den Übergang zu einer Leistungsklage eintreten und es dem Kläger nachträglich möglich wird, zu einer Leistungsklage überzugehen (BGH, Urteile vom 28. September 2005 - IV ZR 82/04, BGHZ 164, 181 Rn. 8; vom 4. November 1998 - VIII ZR 248/97, NJW 1999, 639 unter II 1 b; jeweils mwN).
  • OLG Schleswig, 15.06.2012 - 1 U 38/11
    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 194/12
    Das Berufungsgericht (OLG Schleswig, ZNER 2012, 518) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 03.07.2002 - XII ZR 234/99

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung des Bestehens eines

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 194/12
    Denn eine Leistungsklage auf Abnahme und Vergütung des jeweils angebotenen Stroms ist nicht geeignet, eine rechtskräftige Entscheidung darüber herbeizuführen, ob eine solche Verpflichtung auch über die gesamte im Gesetz vorgesehene Laufzeit zu den dafür vorgesehenen Bedingungen besteht (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 2002 - XII ZR 234/99, NJW-RR 2002, 1377 unter 2 b).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 194/12
    Denn die Durchführung eines Feststellungsverfahrens ist maßgeblich durch den Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit und die damit erstrebte sinnvolle und sachgemäße Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte geprägt (BGH, Urteile vom 15. März 2006 - IV ZR 4/05, NJW 2006, 2548 Rn. 19; vom 9. Juni 1983 - III ZR 74/82, NJW 1984, 1118 unter 3 b; jeweils mwN).
  • BAG, 03.08.1983 - 5 AZR 15/81
    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 194/12
    Der Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit kann es aber auch rechtfertigen, die begehrte Feststellung auf die hauptsächlichen Streitpunkte - hier die abschließend zu klärende Pflicht der Beklagten zur Abnahme des in den Anlagen der Klägerinnen erzeugten Stroms und zur Zahlung der für die Wirtschaftlichkeit des Anlagenbetriebs essenziellen Mindestvergütung - zu beschränken und weitere Streitpunkte - hier die Verpflichtung zur zusätzlichen Zahlung des Nawaro-Bonus - späterer Klärung zu überlassen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1983 - III ZR 74/82, aaO; BAG, NZA 1995, 190, 192; Urteil vom 3. August 1983 - 5 AZR 15/81, juris Rn. 20).
  • BGH, 16.03.2011 - VIII ZR 48/10

    Vergütungspflicht für Erneuerbare Energien: Voraussetzung der Inbetriebnahme

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 194/12
    An dieser auf den jeweiligen Stromerzeugungsprozess bezogenen Sichtweise, an der sich auch der Senat schon in seinem Urteil vom 16. März 2011 (VIII ZR 48/10, WM 2011, 1040 Rn. 21) orientiert hat, hat der Gesetzgeber bei Schaffung des § 16 EEG 2009 festgehalten und in der dazu gegebenen Begründung unter anderem ausgeführt (BT-Drucks. 16/8148, S. 48 f.):.
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93

    Zulässigkeit einer Statusklage

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 194/12
    Der Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit kann es aber auch rechtfertigen, die begehrte Feststellung auf die hauptsächlichen Streitpunkte - hier die abschließend zu klärende Pflicht der Beklagten zur Abnahme des in den Anlagen der Klägerinnen erzeugten Stroms und zur Zahlung der für die Wirtschaftlichkeit des Anlagenbetriebs essenziellen Mindestvergütung - zu beschränken und weitere Streitpunkte - hier die Verpflichtung zur zusätzlichen Zahlung des Nawaro-Bonus - späterer Klärung zu überlassen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juni 1983 - III ZR 74/82, aaO; BAG, NZA 1995, 190, 192; Urteil vom 3. August 1983 - 5 AZR 15/81, juris Rn. 20).
  • BGH, 21.01.2004 - VIII ZR 99/03

    Erhöhung einer Teilinklusivmiete wegen gestiegener Betriebskosten

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 194/12
    Denn die Möglichkeit einer solchen Klage steht der Zulässigkeit einer Feststellungsklage und dem dafür nach § 256 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderlichen Feststellungsinteresse nicht entgegen (Senatsurteil vom 21. Januar 2004 - VIII ZR 99/03, NJW-RR 2004, 586 unter II 1 a).
  • BGH, 04.11.1998 - VIII ZR 248/97

    Zum Handelsvertreter im Nebenberuf

    Auszug aus BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 194/12
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass eine ursprünglich in zulässiger Weise erhobene Feststellungsklage nicht dadurch unzulässig wird, dass im Verlaufe des Rechtsstreits die Voraussetzungen für den Übergang zu einer Leistungsklage eintreten und es dem Kläger nachträglich möglich wird, zu einer Leistungsklage überzugehen (BGH, Urteile vom 28. September 2005 - IV ZR 82/04, BGHZ 164, 181 Rn. 8; vom 4. November 1998 - VIII ZR 248/97, NJW 1999, 639 unter II 1 b; jeweils mwN).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Die Feststellungsklage hingegen lässt - wie vorstehend unter II 2 b bb ausgeführt und was für die Bejahung des erforderlichen Feststellungsinteresses ausreicht (vgl. Senatsurteil vom 6. November 2013 - VIII ZR 194/12, NVwZ 2014, 962 Rn. 11) - unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung des aufgetretenen Streitpunktes erwarten, da sie die Frage der Fälligkeit der Abschlagszahlungen in einem Prozess für die gesamte Dauer des zwischen den Parteien bestehenden Einspeiseverhältnisses ein für alle Mal verbindlich klärt.

    Denn die Möglichkeit einer solchen Klage steht der Zulässigkeit der Feststellungsklage und dem dafür nach § 256 Abs. 1 Satz 1 ZPO erforderlichen Feststellungsinteresse nicht entgegen (Senatsurteile vom 6. November 2013 - VIII ZR 194/12, aaO Rn. 13; vom 21. Januar 2004 - VIII ZR 99/03, NJW-RR 2004, 586 unter II 1 a mwN).

  • BGH, 24.11.2021 - VIII ZR 258/19

    Wohnraummiete: Mietmangel bei nach Abschluss des Vertrags eintretenden erhöhten

    Denn in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass eine ursprünglich in zulässiger Weise erhobene Feststellungsklage nicht dadurch unzulässig wird, dass im Verlauf des Rechtsstreits die Voraussetzungen für den Übergang zu einer Leistungsklage eintreten und es dem Kläger nachträglich möglich wird, zu einer Leistungsklage überzugehen (BGH, Urteile vom 17. Oktober 2003 - V ZR 84/02, NJW-RR 2004, 79 unter B II 1; vom 28. September 2005 - IV ZR 82/04, BGHZ 164, 181, 183; vom 6. November 2013 - VIII ZR 194/12, NVwZ 2014, 962 Rn. 15; vom 17. Dezember 2020 - I ZR 228/19, NJW 2021, 2023 Rn. 15; jeweils mwN).
  • BAG, 22.10.2015 - 8 AZR 168/14

    Unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters - altersabhängige Herabsetzung der

    Die bloße Möglichkeit einer Leistungsklage lässt das ursprüngliche Feststellungsinteresse nicht entfallen (vgl. zur st. Rspr. in vergleichbaren Fällen: ua. BAG 25. März 2015 - 5 AZR 874/12 - Rn. 18; 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 15; 12. Dezember 2012 - 4 AZR 327/11 - Rn. 16; 22. Februar 2012 - 4 AZR 580/10 - Rn. 20; vgl. auch BGH 6. November 2013 - VIII ZR 194/12 - Rn. 15; 28. September 2005 - IV ZR 82/04 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 164, 181) .
  • OLG Saarbrücken, 16.04.2020 - 2 U 116/18

    VOB-Vertrag: Stillschweigende Vereinbarung der Entgeltlichkeit;

    Ob es der Klägerin möglich und zumutbar wäre, eine Klage auf künftige Leistung gemäß § 259 ZPO zu erheben, kann dahinstehen, da die Möglichkeit einer solchen Klage der Zulässigkeit der Feststellungsklage und dem dafür nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderlichen Feststellungsinteresse anerkanntermaßen nicht entgegensteht (BGH, Urteil vom 19. November 2014 - VIII ZR 79/14, NJW 2015, 873, 876 Rn. 34; BGH, Urteil vom 6. November 2013 - VIII ZR 194/12, NVwZ 2014, 962, 963 Rn. 13; BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - VIII ZR 99/03, NJW-RR 2004, 586 m.w.N.).
  • BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 110/14

    Stromerzeugung in einer Biomasseanlage zur Stromeinspeisung und zum

    a) Die Höhe der Vergütung für Strom aus Biomasse ist im EEG 2009 in § 27 geregelt und setzt sich aus einer Grundvergütung und darauf aufbauenden Vergütungserhöhungen (Boni) zusammen (vgl. Senatsurteil vom 6. November 2013 - VIII ZR 194/12, NVwZ 2014, 962 Rn. 27).

    Dementsprechend hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. November 2013 (VIII ZR 194/12, aaO Rn. 27) den Nawaro-Bonus als Zusatzvergütung angesehen.

  • BGH, 18.11.2015 - VIII ZR 304/14

    Stromeinspeisevergütung: Bereicherungsrechtlicher Anspruch des

    cc) Der Verstoß des Klägers gegen die technischen Vorgaben hat - wie bereits ausgeführt - zur Folge, dass sein gesetzlicher Vergütungsanspruch gemäß § 6 Abs. 6, § 17 Abs. 1 EEG 2012, § 100 Abs. 1 Halbs. 2 Nr. 2 EEG 2014 für die Dauer des Verstoßes auf null reduziert ist (siehe auch Senatsurteil vom 6. November 2013 - VIII ZR 194/12, NVwZ 2014, 962 Rn. 28, zu den Vorläuferbestimmungen der §§ 6, 16 Abs. 6 EEG 2009).
  • OLG Hamm, 26.09.2018 - 30 U 4/18

    Anforderungen an die Bescheinigung des Umweltgutachters gemäß § 23 Abs. 5 Satz 3

    Die Feststellungsklage lässt vielmehr - was für die Bejahung des erforderlichen Feststellungsinteresses ausreicht - unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte erwarten (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 2013 - VIII ZR 194/12, juris Rn. 11 zum Vergütungsanspruch nach § 16 Abs. 1 EEG 2009).

    Denn eine Leistungsklage auf Vergütung des Stroms ist nicht geeignet, eine rechtskräftige Entscheidung darüber herbeizuführen, ob eine solche Verpflichtung auch über die gesamte im Gesetz vorgesehene Laufzeit zu den dafür vorgesehenen Bedingungen besteht (vgl. BGH, Urteile vom 6. November 2013 - VIII ZR 194/12, juris Rn. 12; vom 3. Juli 2002 - XII ZR 234/99, NJW-RR 2002, 1377 unter 2 b).

  • OLG Düsseldorf, 20.05.2015 - 27 U 2/14
    Der Umstand, dass von der Klägerin ein Gemisch aus zertifiziertem und nicht zertifiziertem Palmölraffinat verwendet worden ist, lässt den Anspruch auf die Grundvergütung und den KWK-Bonus für den im Jahr 2011 eingespeisten Strom sowie den Nawaro-Bonus Bonus - letzteren gemäß Anlage 2 zu § 27 Abs. 4 Nr. 2 EEG 2009, dort VIII. Nr. 2 - sowohl für den im Jahr 2011 also für den Folgejahren eingespeisten Strom entfallen (vergleiche zum Nawaro-Bonus auch: BGH, Urteil vom 06.11.2013, VIII ZR 194/12, juris, Rn. 27).

    Soweit sich der Feststellungsantrag auf den Nawaro-Bonus bezieht, ist er, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, unbegründet, weil der Bonus gemäß Anlage 2 zu § 27 Abs. 4 Nr. 2 EEG 2009, dort VII Nr. 2, endgültig entfällt (so auch: BGH, Urteil vom 06.11.2013, VIII ZR 194/12, juris, Rn. 27).

  • OLG Brandenburg, 08.06.2021 - 6 U 111/19

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Zahlung des Nachwachsende-Rohstoffe- und des

    Die drohende Sanktion mit dem endgültigen Vergütungsausschluss soll Missbrauch verhindern und Anlagenbetreiber deshalb nicht nur dazu veranlassen, tatsächlich nur qualifiziertes Material einzusetzen, sondern auch, diese Verwendung so zu dokumentieren, dass eine Kontrolle ex post zumindest auf Plausibilität mit Aussicht auf Erfolg vorgenommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 194/12 Rn 27; BT-DrS 15/2327 S. 30; 15/2864 S. 40; 16/8148 S. 81).

    Um der dadurch bestehenden Gefahr eines Missbrauchs gerade in Ansehung des erheblichen Volumens der durch den Bonus für nachwachsende Rohstoffe zu erzielenden zusätzlichen Vergütung vorzubeugen, hat sich der Gesetzgeber für eine einschneidende Regelung entschieden und die Einhaltung der Voraussetzungen für die Gewährung der Zusatzvergütung dadurch abgesichert, dass der Anspruch auf die erhöhte Vergütung endgültig entfällt, wenn die Voraussetzungen des Bonus nicht mehr erfüllt sind (BGH, Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 194/12 Rn 27).

  • OLG Brandenburg, 05.01.2021 - 6 U 129/19
    In der Rechtsprechung ist daher die Feststellung von auf die Zukunft bezogenen Vergütungsansprüchen anerkannt (OLG Schleswig, Urteil vom 22.03.2012 - 16 U 107/11, juris Rn. 13; OLG Naumburg, Urteil vom 11.07.2013 - 2 U 3/13, juris Rn. 24; vgl. auch BGH, Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 194/12, juris Rn. 3 f.).

    Es hat im Einklang damit auch der Bundesgerichtshof einen Antrag auf Feststellung, "dass die Beklagte verpflichtet ist, den von den Klägerin (...) regenerativ produzierten Strom über den 15.07.2010 hinaus nach den gesetzlichen Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes abzunehmen und zu vergüten", nicht beanstandet (BGH, Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 194/12, juris Rn. 3 f.).

  • OLG Brandenburg, 06.12.2023 - 4 U 64/23

    Vornahme einer Zinsänderung in einem Prämiensparvertrag; Auslegung von Verträgen

  • OLG Brandenburg, 02.08.2016 - 6 U 15/14

    Erneuerbare Energien: Grundvergütungsanspruch für die Erzeugung von Strom mittels

  • OLG Brandenburg, 01.06.2021 - 6 U 101/19

    Voraussetzungen des Anspruchs des Nachwachsende-Rohstoffe- und den Güllebonus für

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2022 - U (Kart) 4/21
  • OLG Koblenz, 21.01.2021 - 6 U 1094/20

    Schadensersatz nach dem Untergang einer Motoryacht Verwendung ungeeigneter

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