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   VGH Bayern, 04.02.2015 - 6 CE 14.2477   

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https://dejure.org/2015,1368
VGH Bayern, 04.02.2015 - 6 CE 14.2477 (https://dejure.org/2015,1368)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.02.2015 - 6 CE 14.2477 (https://dejure.org/2015,1368)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - 6 CE 14.2477 (https://dejure.org/2015,1368)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung des Grundsatzes der Bestenauswahl bei der Besetzung eines öffentlich-rechtlichen Dienstpostens

  • rewis.io

    Besetzung eines Dienstpostens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Einhaltung des Grundsatzes der Bestenauswahl bei der Besetzung eines öffentlich-rechtlichen Dienstpostens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 604
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2015 - 6 CE 14.2477
    Diese Vorwirkung begründet in Fällen der Übertragung eines Beförderungsdienstpostens an einen Mitbewerber für den Unterlegenen einen Anordnungsgrund und führt dazu, dass das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in diesen Fällen grundsätzlich die Funktion des Hauptsacheverfahrens übernimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG" B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 14 ff.; B.v. 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 10 ff.).

    Anderes gilt nur dann" wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt (BVerwG" B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 20 ff.; B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 18 ff.).

    Diese Voraussetzungen hat der Dienstherr darzulegen" sie unterliegen voller gerichtlicher Kontrolle (BVerwG" B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 26; B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 31).

    Fehler im Anforderungsprofil führen grundsätzlich zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens" weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden" nicht am Grundsatz der Bestenauslese orientierten Gesichtspunkten beruhen (BVerfG, B.v. 8.10.2007 - 2 BvR 1846/07 u.a. - NVwZ 2008, 628 Rn. 18; BVerwG" B.v. 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 27).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2015 - 6 CE 14.2477
    Diese Vorwirkung begründet in Fällen der Übertragung eines Beförderungsdienstpostens an einen Mitbewerber für den Unterlegenen einen Anordnungsgrund und führt dazu, dass das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in diesen Fällen grundsätzlich die Funktion des Hauptsacheverfahrens übernimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG" B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 14 ff.; B.v. 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 10 ff.).

    Anderes gilt nur dann" wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt (BVerwG" B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 20 ff.; B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 18 ff.).

    Diese Voraussetzungen hat der Dienstherr darzulegen" sie unterliegen voller gerichtlicher Kontrolle (BVerwG" B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 26; B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 31).

  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2015 - 6 CE 14.2477
    Fehler im Anforderungsprofil führen grundsätzlich zur Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens" weil die Auswahlerwägungen dann auf sachfremden" nicht am Grundsatz der Bestenauslese orientierten Gesichtspunkten beruhen (BVerfG, B.v. 8.10.2007 - 2 BvR 1846/07 u.a. - NVwZ 2008, 628 Rn. 18; BVerwG" B.v. 20.06.2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 27).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2014 - 1 M 51/14

    Anforderung an die Begründung eines Anforderungsprofils bei einer

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2015 - 6 CE 14.2477
    Das Anforderungsprofil muss dabei zwingend vor Beginn der Auswahlentscheidung festgelegt und dokumentiert werden" damit die Gründe für diese Entscheidung transparent sind und die Entscheidung nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG überprüft werden kann (OVG LSA" B.v. 16.6.2014 - 1 M 51/14 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.04.2013 - 6 C 13.284

    Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren, das auf

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2015 - 6 CE 14.2477
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1" § 53 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 und 2 GKG (BayVGH" B.v. 16.4.2013 - 6 C 13.284 - juris).
  • VG Ansbach, 09.10.2015 - AN 1 E 15.01143

    Rechtmäßiger Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

    Insbesondere im Hinblick auf die aktuellen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des BayVGH im Beschluss vom 4. Februar 2015 - 6 CE 14.2477 könne die streitgegenständliche Stellenbesetzungsentscheidung nicht aufrechterhalten werden.

    In der Beschlussvorlage wird u.a. ausgeführt, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe mit Beschluss vom 4. Februar 2015 - 6 CE 14.2477 eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 23. Oktober 2014 - AN 11 E 14.1530 aufgehoben und festgestellt, dass das in der Ausschreibung festgelegte - umfangreiche - Anforderungsprofil der Auswahlentscheidung nicht zugrunde gelegt werden dürfe und den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers verletzt habe.

    In der Begründung des Beschlusses ist u.a. ausgeführt, die Antragsgegnerin habe während des anhängigen Verfahrens wohl im Hinblick auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 4. Februar 2015 - 6 CE 14.2477 zu den rechtlichen Anforderungen an ein Anforderungsprofil und wohl auch im Hinblick auf die im gerichtlichen Schreiben vom 30. April 2015 geäußerten Bedenken die Auswahlentscheidung aufgehoben.

    Die Antragsgegnerin habe bei einer vertiefenden Überprüfung dieses Gesichtspunkts festgestellt, dass die damalige Stellenausschreibung im Hinblick auf aktuelle Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts nicht aufrechterhalten werden könne (BayVGH, B.v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477).

    Ausnahmen hiervon - etwa in Form der Regelung konstitutiver Anforderungen - sind hiernach nur zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13, BVerwGE 147, 20; ebenso: BayVGH, Beschluss vom 4.2.2015 - 6 CE 14.2477).

  • BVerwG, 27.04.2016 - 2 B 104.15

    Beamter; Wechseldienstposten; militärischer Dienstposten; Auswahlentscheidung;

    Soweit sich der Kläger auf Rechtssätze in einem Beschluss vom 4. Februar 2015 mit dem Aktenzeichen 6 CE 14.2477 bezieht, genügt er auch insoweit nicht den Darlegungsanforderungen.
  • VGH Bayern, 09.01.2017 - 6 CE 16.2310

    Gestuftes Auswahlverfahren bei konstitutivem Anforderungsprofil rechtmäßig

    Der Senat ist bei solchen Fallgestaltungen bislang in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass diese Vorwirkung im Fall der Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs Anlass gibt, zugunsten des unterlegenen Bewerbers im Wege der einstweiligen Anordnung bereits die Vergabe des Dienstpostens - und nicht erst die spätere Beförderung in das höherwertige Statusamt - zu untersagen (vgl. etwa BayVGH, B. v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - NVwZ 2015, 604 Rn. 11 m. w. N.).

    Anderes gilt nur dann" wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt (BVerwG" B. v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 20 ff.; B. v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 18 ff.; BayVGH, B. v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - NVwZ 2016, 604 Rn. 14).

    Das Anforderungsprofil muss dabei zwingend vor Beginn der Auswahlentscheidung festgelegt und dokumentiert werden" damit die Gründe für diese Entscheidung transparent sind und die Entscheidung nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG überprüft werden kann (BayVGH, B. v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - NVwZ 2016, 604 Rn. 16 m. w. N.).

  • VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 CE 15.2405

    Sachlicher Grund für den Abbruch eines Auswahlverfahrens

    Das Anforderungsprofil muss dabei zwingend vor Beginn der Auswahlentscheidung festgelegt und dokumentiert werden, damit die Gründe für diese Entscheidung transparent sind und die Entscheidung nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG überprüft werden kann (BVerwG, B. v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 20; BayVGH, B. v 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - juris Rn. 14).
  • VG Ansbach, 18.01.2016 - AN 1 E 15.02311

    Erlöschen des Bewerbungsverfahrensanspruchs erst bei Rechtsbeständigkeit des

    Insbesondere im Hinblick auf die aktuellen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des BayVGH im Beschluss vom 4. Februar 2015 - 6 CE 14.2477 könne die streitgegenständliche Stellenbesetzungsentscheidung nicht aufrechterhalten werden.

    In der Beschlussvorlage wird u. a. ausgeführt, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe mit Beschluss vom 4. Februar 2015 - 6 CE 14.2477 eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 23. Oktober 2014 - AN 11 E 14.1530 aufgehoben und festgestellt, dass das in der Ausschreibung festgelegte - umfangreiche - Anforderungsprofil der Auswahlentscheidung nicht zugrunde gelegt werden dürfe und den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers verletzt habe.

    In der Begründung des Beschlusses ist u. a. ausgeführt, die Antragsgegnerin habe während des anhängigen Verfahrens wohl im Hinblick auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 4. Februar 2015 - 6 CE 14.2477 zu den rechtlichen Anforderungen an ein Anforderungsprofil und wohl auch im Hinblick auf die im gerichtlichen Schreiben vom 30. April 2015 geäußerten rechtlichen Bedenken die Auswahlentscheidung aufgehoben.

  • VG Würzburg, 15.12.2015 - W 1 K 14.1288

    Anspruch auf erneute Verbescheidung der Bewerbung eines Beamten

    Anderes gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie der überwiegenden Mehrheit der Oberverwaltungsgerichte nur dann, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (BVerwG, B. v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 18; B. v. 19.12.2014 - 2 VR 1/14 - juris Rn. 20; BayVGH, B. v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - juris Rn. 14 ff.; VGH BW, B. v. 12.12.2013 - 4 S 2153/13 - juris Rn. 3; HessVGH, B. v. 11.4.2014 - 1 B 1913/13 - juris Rn. 3; OVG Berlin Brandenburg, B. v. 23.10.2015 - OVG 7 S 34.15 - juris Rn. 9; ThürOVG, B. v. 19.3.2014 - 2 EO 252/13 - juris Rn. 5; OVG LSA, B. v. 16.6.2014 - 1 M 51/14 - juris Rn. 10; OVG Saarl, B. v. 5.9.2013 - 1 B 343/13 - juris Rn. 18; anderer Ansicht BVerfG, B. v. 24.7.2014 - 2 BvR 816/14 - juris Rn. 10 ff.; B. v. 7.3.2013 - 2 BvR 2582/12 - juris Rn. 16; BayVGH, B. v. 15.4.2014 - 3 ZB 12.765 - juris Rn. 7 ff.; B. v. 10.9.2013 - 3 CE 13.1592 - juris Rn. 31 ff.; SächsOVG, B. v. 27.3.2014 - 2 B 519/13 - juris Rn. 10).

    Ist ein Anforderungsprofil nach den vorgenannten Grundsätzen nicht wirksam aufgestellt, so führt dieser Fehler zur Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung und damit zu deren Aufhebung im gerichtlichen Verfahren, weil sie dann auf sachfremden, nicht durch den Grundsatz der Bestenauslese gedeckten Erwägungen beruht (st. Rspr., z. B. BayVGH, B. v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - juris Rn. 21 m. w. N.).

    1.4 Wegen der Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung hat der Kläger einen Anspruch auf erneute Verbescheidung seiner Bewerbung und Aufhebung der entgegenstehenden Behördenbescheide, weil seine Auswahl in einem erneuten Auswahlverfahren unter Leistungsgesichtspunkten zumindest möglich ist (vgl. BVerwG, B. v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 33; BayVGH, B. v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 05.08.2015 - 6 BV 14.2122

    Dienstpostenkonkurrenz, Soldat, Beamter, militärischer Dienstposten,

    Deshalb ist entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts nicht die Rechtsprechung zu den Anforderungen an ein sog. konstitutives Anforderungsprofil heranzuziehen (vgl. dazu BVerwG, B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 20 ff.; B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 18 ff.; BayVGH, B.v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - NVwZ 2015, 604 ff.).
  • VGH Bayern, 15.09.2016 - 6 ZB 15.2114

    Auswahlentscheidung an Hand eines konstitutiven Anforderungsprofils

    Das Verwaltungsgericht und die Klägerin gehen davon aus, dass die in Streit stehende Auswahlentscheidung in den Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG fällt und deshalb den aus dieser Vorschrift folgenden Bewerbungsverfahrensanspruch der Klägerin verletzen kann, weil sie die Vergabe eines Beförderungsdienstpostens mit Vorwirkung auf die Beförderung in ein höherwertiges Statusamt betrifft (dazu etwa BVerwG, U. v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - BVerwGE 153, 246 Rn. 19 ff; BayVGH, B. v. 4.2.1015 - 6 CE 14.2477 - NVwZ 2015, 604 Rn. 11).

    Anderes gilt aber dann" wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt" die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (BVerwG" B. v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 20 ff.; BayVGH, B. v. 4.2.1015 - 6 CE 14.2477 - NVwZ 2015, 604 Rn. 14 f.).

  • VG Bayreuth, 29.01.2021 - B 5 E 20.1419

    Konkurrenteneilverfahren, Förderlicher Dienstposten, Festlegung und Dokumentation

    Diese Vorwirkung begründet in Fällen der Übertragung eines Beförderungsdienstpostens an einen Mitbewerber für den Unterlegenen einen Anordnungsgrund und führt dazu, dass das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in diesen Fällen grundsätzlich die Funktion des Hauptsacheverfahrens übernimmt (BayVGH, B.v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - NVwZ 2015, 604 Rn. 11 m.w.N.).

    Das Anforderungsprofil muss dabei zwingend vor Beginn der Auswahlentscheidung festgelegt und dokumentiert werden" damit die Gründe für diese Entscheidung transparent sind und die Entscheidung nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG überprüft werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 22.11.2016 - 3 CE 16.1912 - juris Rn. 20 ff.; B.v. 15.2.2016 - 3 CE 15.2405 - juris Rn. 75; B.v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - juris Rn. 16).

  • VG München, 21.11.2019 - M 21a E 19.4739

    Verwendungsbreite als zwingende Anforderung rechtmäßig

    Mit dem Anforderungsmerkmal c) hat die Antragsgegnerin das Bewerberfeld aber nicht - unzulässigerweise (vgl. BVerwG, B.v. 19.12.2014 - 2 VR 1.14 - juris Rn. 24 ff.; B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1.13 - juris Rn. 28 ff.; BayVGH, B.v. 25.8.2017 - 6 CE 17.1550 - juris Rn. 14; B.v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - juris Rn. 14, 15) - aufgrund der Anforderungen des konkreten streitigen Dienstpostens eingeengt, weil es nicht speziell auf diesen Dienstposten bezogen ist, sondern im bundesweit zur Anwendung gebrachten Personalentwicklungskonzept der Antragsgegnerin fußt.

    Es besteht daher für jeden entsprechend qualifizierten Beamten des gehobenen Polizeivollzugsdienstes - auch für den Antragsteller - die Möglichkeit, die geforderte Verwendungsbreite zu erlangen (BayVGH, B.v. 25.8.2017 - 6 CE 17.1550 - juris Rn. 14; B.v. 4.2.2015 - 6 CE 14.2477 - juris Rn. 14, 15).

  • VGH Bayern, 29.10.2018 - 6 CE 18.1868

    Abstellen auf Anforderungen des konkreten Dienstpostens in einer dienstlichen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.10.2015 - 7 S 34.15

    Konkurrentenantrag; Auswahlentscheidung; Beförderungsdienstposten;

  • VG Bayreuth, 28.09.2021 - B 5 K 20.94

    Auswahlverfahren Bundespolizei, konstitutives Anforderungsmerkmal, keine

  • VGH Bayern, 02.09.2020 - 6 CE 20.1351

    Erfolgloser Eilantrag in einem Konkurrentenstreit (Vorsitzende Richterin am

  • VG Regensburg, 10.01.2022 - RO 1 E 21.1927

    Anspruch auf Fortsetzung eines abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens -

  • VGH Bayern, 22.11.2016 - 3 CE 16.1912

    Konstitutives Anforderungsprofil für eine Auswahlentscheidung für eine

  • VG Ansbach, 15.01.2019 - AN 1 E 18.01685

    Stellenbesetzungsverfahren - Nichtberücksichtigung eines Superkriteriums

  • VGH Bayern, 25.08.2017 - 6 CE 17.1550

    Kein Anordnungsgrund, wenn das rechtmäßige Anforderungsmerkmal einer gewissen

  • VGH Bayern, 05.09.2019 - 6 CE 19.1508

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

  • VG München, 02.02.2021 - M 5 E 20.5212

    Konstitutives Anforderungsprofil im Konkurrentenverfahren

  • VG Ansbach, 23.11.2020 - AN 1 E 20.01504

    Auswahlverfahren bei der Besetzung der Stelle eines Museumsleiters

  • VG Ansbach, 08.06.2020 - AN 1 E 19.01521

    Leistungsvergleich im Stellenbesetzungsverfahren

  • VG München, 25.11.2019 - M 5 E 19.4017

    Kein Anspruch auf Festsetzung eines bestimmten konstitutiven Anforderungsprofils

  • VGH Bayern, 15.10.2015 - 6 CE 15.1847

    Stellenbesetzungsverfahren, Dienstherr, Verwaltungsgerichte,

  • VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 1 E 19.01666

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Ministerialbeauftragten für

  • VGH Bayern, 05.10.2020 - 3 CE 20.1582

    Kein nachträglich geänderter Beurteilungsmaßstab für Zeiten vor einer Beförderung

  • VGH Bayern, 24.02.2016 - 6 ZB 15.2581

    Auswahlkriterium "zwei Verwendungen in der mittleren Führungsebene"

  • VG München, 30.11.2022 - M 5 E 22.3806

    Keine Auswahl in einem Stellenbesetzungsverfahren bei Nichterfüllung eines

  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 6 CE 21.1006

    Mindestens drei Verwendungen in unterschiedlichen Verwendungsbereichen als

  • VGH Bayern, 24.02.2016 - 6 ZB 15.2584

    Anforderungsprofil "zwei Verwendungen in der mittleren Führungsebene"

  • VG Ansbach, 14.09.2021 - AN 1 E 21.01049

    Erfolgreicher Konkurrenteneilantrag gegen Besetzung der Stelle eines Fachlehrers

  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 6 CE 21.1278

    Mindestens drei Verwendungen in unterschiedlichen Verwendungsbereichen als

  • VG Ansbach, 17.12.2020 - AN 1 E 20.02261

    Unzulässige Besserstellung schwerbehinderter Bewerber

  • VG Ansbach, 10.11.2020 - AN 1 E 20.01238

    Vergleich der Gesamturteile der periodischen dienstlichen Beurteilung

  • VG Ansbach, 27.03.2019 - AN 1 E 18.01289

    Konkurrentenstreitverfahren bei der Besetzung einer Schulleiterstelle A 16

  • VG Ansbach, 18.11.2019 - AN 1 E 19.01693

    Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren wegen Nichterfüllung des konstitutiven

  • VG Ansbach, 16.07.2019 - AN 16 E 19.00760

    Konkurrentenstreitigkeit

  • VG München, 15.02.2021 - M 5 E 20.5152

    Konstitutives Anforderungsprofil - erfolgloses Konkurrentenstreitverfahren

  • VG München, 06.10.2020 - M 5 E 20.2020

    Konkurrentenstreit im Stellenbesetzungsverfahren, hier: konstitutives

  • VG München, 24.04.2020 - M 5 E 19.5279

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Stellenbesetzung

  • VG Ansbach, 29.10.2019 - AN 1 K 19.00688

    Stellenbesetzungsverfahren

  • VG Ansbach, 17.07.2019 - AN 1 E 18.01632

    Konstitutives Anforderungsprofil in einer Stellenausschreibung - Erfolgreicher

  • VG Ansbach, 29.12.2022 - AN 16 E 21.01035

    Recht der Bundesbeamten: Konkurrentenstreit, teilweise erfolgreicher Antrag auf

  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 6 CE 21.1007

    Erfolgloser Eilantrag auf Freihaltung eines Beförderungsdienstpostens bei der

  • VG Regensburg, 27.04.2021 - RN 1 E 20.3187

    Konkurrentenstreit - konstitutives Anforderungsprofil als Filter

  • VG München, 08.10.2019 - M 5 E 19.2141

    Einstweiliger Rechtsschutz bezogen auf Stellenbesetzung

  • VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01447

    Aufhebung einer Auswahlentscheidung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • VG Ansbach, 06.04.2022 - AN 16 E 20.02470

    Recht der Bundesbeamten: Konkurrentenstreit, erfolgreicher Antrag auf Erlass

  • VG München, 31.05.2021 - M 5 E 21.911

    Erfolglose einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO zur Verhinderung einer

  • VG Ansbach, 08.05.2023 - AN 1 E 23.196

    Stellenbesetzungsverfahren (Akademische, Direktorin / Akademischer, Direktor, A

  • VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01397

    Fehlerhaftes Auswahlverfahren bei Dienstpostenbesetzung wegen fehlender

  • VG München, 14.02.2022 - M 5 E 21.4563

    Besetzung einer Referatsleiterstelle vor Entscheidung über eine Bewerbung einer

  • VG Schleswig, 17.02.2022 - 12 A 77/19
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.12.2014 - 9 B 75.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,42681
BVerwG, 04.12.2014 - 9 B 75.14 (https://dejure.org/2014,42681)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.2014 - 9 B 75.14 (https://dejure.org/2014,42681)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 9 B 75.14 (https://dejure.org/2014,42681)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    FlurbG § 44 Abs. 2, § 45 Abs. 1, § 139; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 Satz 1; LNRG RP § 44, § 46 Abs. 1
    Abfindung; Landabfindung; Nachbarrecht; Grenzabstand; Waldrandlage; Wildschäden; Sonderwert; Mobilfunkmast; Sendemast; Amtsaufklärungspflicht; Überzeugungsgrundsatz.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    FlurbG § 44 Abs. 2, § 45 Abs. 1, § 139
    Abfindung; Amtsaufklärungspflicht; Grenzabstand; Landabfindung; Mobilfunkmast; Nachbarrecht; Sendemast; Sonderwert; Waldrandlage; Wildschäden; Überzeugungsgrundsatz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 1 FlurbG, § 44 Abs 2 FlurbG, § 45 Abs 1 Nr 9 FlurbG, § 86 Abs 1 VwGO, § 108 Abs 1 S 1 VwGO
    Gleichwertigkeit einer Landabfindung; Sachkunde eines Flurbereinigungsgerichts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 44 Abs 1 FlurbG, § 44 Abs 2 FlurbG, § 45 Abs 1 Nr 9 FlurbG, § 86 Abs 1 VwGO, § 108 Abs 1 S 1 VwGO
    Gleichwertigkeit einer Landabfindung; Sachkunde eines Flurbereinigungsgerichts

  • ArgeLandentwicklung

    Abfindung; Grenzabstand; Mehrung von Waldrandlagen; Nachbarrecht; Wald; Waldrandlage; Wildschaden

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Einhaltung von nachbarrechtlich gebotenen Grenzabständen i.R.d. bei der Landabfindung zu würdigenden ertragsrelevanten Umstände; Berücksichtigung der Verbreitung von zu befürchtenden Wildschäden im gesamten Flurbereinigungsgebiet bzgl. Landabfindung

  • rewis.io

    Gleichwertigkeit einer Landabfindung; Sachkunde eines Flurbereinigungsgerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung der Einhaltung von nachbarrechtlich gebotenen Grenzabständen i.R.d. bei der Landabfindung zu würdigenden ertragsrelevanten Umstände; Berücksichtigung der Verbreitung von zu befürchtenden Wildschäden im gesamten Flurbereinigungsgebiet bzgl. Landabfindung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 604 (Ls.)
  • DÖV 2015, 346 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 9 B 75.14
    a) Für die ordnungsgemäße Begründung einer Rüge mangelhafter Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) muss u.a. dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände und mit welchen Mitteln ein zusätzlicher Aufklärungsbedarf bestanden hat, ferner, dass auf die unterbliebene Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr; vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 - BVerwG 6 C 19.06 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 Rn. 25 m.w.N.).

    Ein Verfahrensfehler ist aber u.a. dann gegeben, wenn das Gericht erhebliche Umstände übergeht, insbesondere gewichtigen Tatsachenvortrag, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt, in den Entscheidungsgründen unerwähnt lässt (stRspr; vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 28, Beschluss vom 18. Juli 2014 - BVerwG 9 B 39.14 - NVwZ-RR 2014, 877 Rn. 9, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 14.05.1985 - 5 C 38.82

    Flurbereinigungsrecht - Fischereirechte - Öffentlich-rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 9 B 75.14
    Davon abgesehen hat das Flurbereinigungsgericht (unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 14. Mai 1985 - BVerwG 5 C 38.82 - Buchholz 424.01 § 41 FlurbG Nr. 4) zusätzlich darauf abgestellt, dass § 45 FlurbG nur dem Schutz des Eigentümers der Anlage diene, während die hier umstrittene Sendeanlage nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks des Klägers sei und daher nicht in dessen Eigentum stehe.
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 9 B 75.14
    Der bloße Hinweis, die Rechtsfrage sei bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden, reicht für den Vortrag der Klärungsbedürftigkeit allein nicht aus (Beschluss vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 24.07.2008 - 9 B 41.07

    Zulassungsrüge; grundsätzliche Bedeutung; Amtsaufklärung; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 9 B 75.14
    In der Beschwerdebegründung muss nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt, d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; siehe Beschluss vom 24. Juli 2008 - BVerwG 9 B 41.07 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 58 Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 9 B 85.09

    Verfahrensmangel; Verfahrensrüge; Amtsermittlungspflicht; Sachaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 9 B 75.14
    Mit Blick auf die besondere Sachkunde des Flurbereinigungsgerichts kommt ein Verstoß gegen dessen Aufklärungspflicht hiernach nur dann in Betracht, wenn die Beurteilung der in Rede stehenden agrarwirtschaftlichen Fragen durch das Flurbereinigungsgericht gravierende Mängel aufweist, etwa wenn sie von unzutreffenden Tatsachen ausgeht, in sich widersprüchlich oder aktenwidrig ist oder ohne die notwendige Kenntnis der örtlichen Verhältnisse vorgenommen wurde, mithin wenn sie schlechterdings unvertretbar ist (Beschlüsse vom 4. November 2010 - BVerwG 9 B 85.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 376 Rn. 5, vom 20. Oktober 2011 - BVerwG 9 B 15.11 - juris Rn. 6 m.w.N. und vom 15. Mai 2014 - BVerwG 9 B 14.14 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 15.11

    Flurbereinigung; Abfindungsstreit; Gewährung rechtlichen Gehörs; Sachkunde des

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 9 B 75.14
    Mit Blick auf die besondere Sachkunde des Flurbereinigungsgerichts kommt ein Verstoß gegen dessen Aufklärungspflicht hiernach nur dann in Betracht, wenn die Beurteilung der in Rede stehenden agrarwirtschaftlichen Fragen durch das Flurbereinigungsgericht gravierende Mängel aufweist, etwa wenn sie von unzutreffenden Tatsachen ausgeht, in sich widersprüchlich oder aktenwidrig ist oder ohne die notwendige Kenntnis der örtlichen Verhältnisse vorgenommen wurde, mithin wenn sie schlechterdings unvertretbar ist (Beschlüsse vom 4. November 2010 - BVerwG 9 B 85.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 376 Rn. 5, vom 20. Oktober 2011 - BVerwG 9 B 15.11 - juris Rn. 6 m.w.N. und vom 15. Mai 2014 - BVerwG 9 B 14.14 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 14.14

    Gewährleistung einer sachverständigen Würdigung der i.R.d. Flurbereinigung zu

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 9 B 75.14
    Mit Blick auf die besondere Sachkunde des Flurbereinigungsgerichts kommt ein Verstoß gegen dessen Aufklärungspflicht hiernach nur dann in Betracht, wenn die Beurteilung der in Rede stehenden agrarwirtschaftlichen Fragen durch das Flurbereinigungsgericht gravierende Mängel aufweist, etwa wenn sie von unzutreffenden Tatsachen ausgeht, in sich widersprüchlich oder aktenwidrig ist oder ohne die notwendige Kenntnis der örtlichen Verhältnisse vorgenommen wurde, mithin wenn sie schlechterdings unvertretbar ist (Beschlüsse vom 4. November 2010 - BVerwG 9 B 85.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 376 Rn. 5, vom 20. Oktober 2011 - BVerwG 9 B 15.11 - juris Rn. 6 m.w.N. und vom 15. Mai 2014 - BVerwG 9 B 14.14 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 18.07.2014 - 9 B 39.14

    Flurbereinigung; Flurbereinigungsbeschluss; Flurbereinigungsplan; Gehölze;

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 9 B 75.14
    Ein Verfahrensfehler ist aber u.a. dann gegeben, wenn das Gericht erhebliche Umstände übergeht, insbesondere gewichtigen Tatsachenvortrag, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt, in den Entscheidungsgründen unerwähnt lässt (stRspr; vgl. Urteil vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 28, Beschluss vom 18. Juli 2014 - BVerwG 9 B 39.14 - NVwZ-RR 2014, 877 Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1993 - 9 C 11296/92
    Auszug aus BVerwG, 04.12.2014 - 9 B 75.14
    Das Flurbereinigungsgericht hat unter Hinweis auf entsprechende Rechtsprechung (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 8. Dezember 1993 - 9 C 11296/92.OVG - RzF - 96 - zu § 44 Abs. 2 FlurbG) angenommen, dass die südlich des Abfindungsflurstücks Flur ... Nr. ... anzupflanzenden Obstbäume kein ausgleichsbedürftiges Bewirtschaftungshindernis für den Kläger darstellen, weil sie die Grenzabstände nach dem Nachbarrechtsgesetz einhalten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2016 - 2 L 68/15

    Einfügen nach der überbaubaren Grundstücksfläche

    Gleiches gilt, wenn das Gericht sonstige erhebliche Umstände übergeht, insbesondere gewichtigen Tatsachenvortrag, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt, in den Entscheidungsgründen unerwähnt lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.12.2014 - BVerwG 9 B 75.14 -, Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 91, RdNr. 11 in juris).
  • BVerwG, 13.09.2018 - 9 B 34.17

    Frage nach der Verfassungswidrigkeit des § 133 Abs. 3 BauGB als Grund für die

    Zwar ist keine umfassende Aufbereitung des Meinungsstandes in Rechtsprechung und Literatur erforderlich; die Beschwerdebegründung muss sich aber jedenfalls ansatzweise mit den Gründen des angegriffenen Urteils auseinandersetzen (stRspr; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2014 - 9 B 75.14 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 91 Rn. 3 und vom 27. Mai 2015 - 9 B 68.14 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 36.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und

    Zwar ist keine umfassende Aufbereitung des Meinungsstandes in Rechtsprechung und Literatur erforderlich; die Beschwerdebegründung muss sich aber - abgesehen von den Fällen der Offenkundigkeit der Klärungsbedürftigkeit - jedenfalls ansatzweise mit den Gründen des angegriffenen Urteils konkret auseinandersetzen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2014 - 9 B 75.14 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 91 Rn. 3 und vom 27. Mai 2015 - 9 B 68.14 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 33.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und

    Zwar ist keine umfassende Aufbereitung des Meinungsstandes in Rechtsprechung und Literatur erforderlich; die Beschwerdebegründung muss sich aber - abgesehen von den Fällen der Offenkundigkeit der Klärungsbedürftigkeit - jedenfalls ansatzweise mit den Gründen des angegriffenen Urteils konkret auseinandersetzen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2014 - 9 B 75.14 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 91 Rn. 3 und vom 27. Mai 2015 - 9 B 68.14 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 35.17

    Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen gleichzeitig als Teil der Bundesstraße und

    Zwar ist keine umfassende Aufbereitung des Meinungsstandes in Rechtsprechung und Literatur erforderlich; die Beschwerdebegründung muss sich aber - abgesehen von den Fällen der Offenkundigkeit der Klärungsbedürftigkeit - jedenfalls ansatzweise mit den Gründen des angegriffenen Urteils konkret auseinandersetzen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2014 - 9 B 75.14 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 91 Rn. 3 und vom 27. Mai 2015 - 9 B 68.14 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.04.2020 - 9 BN 5.19

    Beschwerde der Antragsteller gegen die Nichtzulassung der Revision; Vorliegen des

    Zwar ist keine umfassende Aufbereitung des Meinungsstandes in Rechtsprechung und Literatur erforderlich; die Beschwerdebegründung muss sich aber - abgesehen von den Fällen der Offenkundigkeit der Klärungsbedürftigkeit - jedenfalls ansatzweise mit den Gründen des angegriffenen Urteils konkret auseinandersetzen (BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 9 B 75.14 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 07.05.2015 - 9 B 76.14

    Gewährleistung einer sachverständigen Würdigung der im Rahmen der Flurbereinigung

    Ein Verstoß gegen dessen Aufklärungspflicht kommt hiernach nur in Betracht, wenn die Beurteilung der in Rede stehenden agrarwirtschaftlichen Fragen durch das Flurbereinigungsgericht schlechthin unvertretbar ist (BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 9 B 75.14 - DÖV 2015, 346 = juris Rn. 8 m.w.N.).
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