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   BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11   

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https://dejure.org/2015,35895
BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 (https://dejure.org/2015,35895)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 (https://dejure.org/2015,35895)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 1493/11 (https://dejure.org/2015,35895)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 107 AEUV, Art 108 AEUV
    Stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzgarantie gebietet ggf Umdeutung einer verwaltungsgerichtlichen Klage bei Divergenz zwischen Klageart und Rechtsschutzziel (hier: inzidente VA-Anfechtung bei Leistungsklage auf Rückerstattung von Beihilfen) - unhaltbare Annahme ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die öffentliche Finanzierung eines kommunalen Zweckverbands; Erbringung von Dienstleistungen auf dem Markt der Tierkörperbeseitigung; Erschwerung des Rechtswegs des Beschwerdeführers in unzumutbarer Weise

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzgarantie gebietet ggf Umdeutung einer verwaltungsgerichtlichen Klage bei Divergenz zwischen Klageart und Rechtsschutzziel (hier: inzidente VA-Anfechtung bei Leistungsklage auf Rückerstattung von Beihilfen) - unhaltbare Annahme ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde betreffend die öffentliche Finanzierung eines kommunalen Zweckverbands; Erbringung von Dienstleistungen auf dem Markt der Tierkörperbeseitigung; Erschwerung des Rechtswegs des Beschwerdeführers in unzumutbarer Weise

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und die Entscheidungsgründe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Garantie effektiven Rechtsschutzes - und übertriebene gerichtliche Zugangsbeschränkungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1011
  • NVwZ 2016, 238
 
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Wird zitiert von ... (218)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 26.09.2012 - 2 BvR 938/12

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG bei Nichtberücksichtigung von Parteivortrag bzgl

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11
    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfGK 20, 53 ).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings erst verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 47, 182 ; BVerfGK 20, 53 ).

    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung der Entscheidung ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfGK 20, 53 ).

    Deshalb müssen, wenn das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 47, 182 ; BVerfGK 20, 53 ).

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in der Begründung der Entscheidung nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (vgl. BVerfGE 86, 133 ; BVerfGK 6, 334 ; 10, 41 ; 20, 53 ).

    Daraus ergibt sich eine Pflicht der Gerichte, die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (vgl. BVerfGE 47, 182 ; BVerfGK 10, 41 ; 20, 53 ).

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11
    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfGK 20, 53 ).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist allerdings erst verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 47, 182 ; BVerfGK 20, 53 ).

    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung der Entscheidung ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfGK 20, 53 ).

    Deshalb müssen, wenn das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 27, 248 ; 47, 182 ; BVerfGK 20, 53 ).

    Daraus ergibt sich eine Pflicht der Gerichte, die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (vgl. BVerfGE 47, 182 ; BVerfGK 10, 41 ; 20, 53 ).

  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in der Begründung der Entscheidung nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (vgl. BVerfGE 86, 133 ; BVerfGK 6, 334 ; 10, 41 ; 20, 53 ).

    Daraus ergibt sich eine Pflicht der Gerichte, die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (vgl. BVerfGE 47, 182 ; BVerfGK 10, 41 ; 20, 53 ).

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11
    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfGK 20, 53 ).

    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung der Entscheidung ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfGK 20, 53 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11
    a) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantiert einen umfassenden gerichtlichen Schutz gegen die Verletzung rechtlich geschützter Interessen des Einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 25, 352 ; 51, 176 ; 54, 39 ; 67, 43 ; 96, 27 ).

    Vor diesem Hintergrund haben die Gerichte etwa das Verfahrensrecht so anzuwenden, dass den erkennbaren Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 96, 27 ).

  • BVerwG, 21.01.1999 - 8 B 116.98
    Auszug aus BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11
    Diese Anfechtungsfrist leitet das Bundesverwaltungsgericht aus einem besonderen nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis ab und hat ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtsprechung auf Fälle, in denen es an einem solchen besonderen Gemeinschaftsverhältnis fehlt, nicht übertragen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1999 - 8 B 116/98 -, juris, Rn. 8).

    Das gilt insbesondere mit Blick auf vermögensrechtliche Streitigkeiten (vgl. BVerwGE 115, 302 ; BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1999, a.a.O., Rn. 8).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 3 C 44.09

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung; Zweckverbandsumlage; Umlage; tierische

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 3 C 44.09 - verletzt die Beschwerdeführerinnen in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes und in ihrem Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2011 - BVerwG 3 C 14.11 (3 C 44.09) - verletzt die Beschwerdeführerinnen in ihrem Recht aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in der Begründung der Entscheidung nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (vgl. BVerfGE 86, 133 ; BVerfGK 6, 334 ; 10, 41 ; 20, 53 ).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11
    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in der Begründung der Entscheidung ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 13, 132 ; 42, 364 ; 47, 182 ; BVerfGK 20, 53 ).
  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

    Auszug aus BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in der Begründung der Entscheidung nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (vgl. BVerfGE 86, 133 ; BVerfGK 6, 334 ; 10, 41 ; 20, 53 ).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

  • BVerfG, 23.04.1969 - 2 BvR 552/63

    Gnadengesuch

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage -

  • EuGH, 12.03.2015 - C-447/14

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung / Kommission - Streichung

  • EuG, 16.07.2014 - T-309/12

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung / Kommission - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerwG, 09.06.2011 - 3 C 14.11

    Anhörungsrüge; Zweckverband Tierkörperbeseitigung; Zweckverbandsumlage;

  • BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15

    Klagebegehren; Auslegung des Rechtsschutzziels; Feststellungsklage bei Streit

    Der gestellte Antrag ist danach so auszulegen bzw. umzudeuten, dass er den zu erkennenden Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung trägt (BVerfG, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238).
  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 19/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - vollzeitige Beschäftigung oder sonstige nicht

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (§§ 62, 128 Abs. 2 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG) liegt insbesondere dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachkommt (stRspr des BVerfG: BVerfGE 25, 137, 140; BVerfGE 86, 133, 144 f; vgl zuletzt BVerfG Beschluss vom 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - Juris RdNr 45 mwN) .

    Mit Vorbringen, auf das es unter Zugrundelegung seiner Rechtsauffassung ersichtlich nicht ankommt, muss sich das Gericht nicht im Einzelnen auseinandersetzen (vgl BSG Beschluss vom 29.1.1997 - 6 BKa 22/95 - Juris RdNr 7; BVerfGE 86, 133, 145 f; BVerfGK 20, 53, 57 f; zuletzt BVerfG Beschluss vom 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - Juris RdNr 45).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2021 - 10 S 1956/20

    Windenergieanlage; Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG; Erfordernis des

    Soweit hingegen keine vergleichbar gewichtigen Gründe die Annahme einer gesetzlich nicht vorgesehenen Frist rechtfertigen können, steht auch Art. 19 Abs. 4 GG der Annahme einer solchen entgegen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - NVwZ 2016, 238 = juris Rn. 39 f.).
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