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   BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13   

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https://dejure.org/2016,33840
BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13 (https://dejure.org/2016,33840)
BVerfG, Entscheidung vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13 (https://dejure.org/2016,33840)
BVerfG, Entscheidung vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 (https://dejure.org/2016,33840)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, Art 14 Abs 3 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 97 BBergG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bei drohender Schaffung vollendeter Tatsachen - hier: Verletzung des Art 19 Abs 4 S 1 GG im verwaltungsprozessualen Eilverfahren (§§ 80 Abs 5, 80a VwGO) ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel gegen die sofortige Vollziehung einer vorzeitigen Besitzeinweisung

  • Anwaltsblatt

    Art 19 GG
    Effektiver Grundrechtsschutz auch im Eilverfahren

  • Anwaltsblatt

    Art 19 GG
    Effektiver Grundrechtsschutz auch im Eilverfahren

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bei drohender Schaffung vollendeter Tatsachen - hier: Verletzung des Art 19 Abs 4 S 1 GG im verwaltungsprozessualen Eilverfahren (§§ 80 Abs 5, 80a VwGO) ...

  • wertermittlerportal
  • ra.de
  • kanzleibeier.eu

    Das Gericht kann auch im Eilverfahren verpflichtet sein, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel gegen die sofortige Vollziehung einer vorzeitigen Besitzeinweisung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; VwGO § 80 Abs. 5 S. 4
    Rechtsmittel gegen die sofortige Vollziehung einer vorzeitigen Besitzeinweisung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung einer Besitzeinweisung erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sofortige Vollziehung einer Besitzeinweisung - und die Versagung von Eilrechtsschutz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Grundstücksenteignung: Vollständige Prüfung schon im Eilverfahren erforderlich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung einer Besitzeinweisung erfolgreich

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 112 (Kurzinformation)

    Prüfdichte bei Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Prüfungsumfang im einstweiligen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 149
  • NZS 2017, 75
  • WM 2016, 2238
  • DVBl 2017, 244
  • AnwBl 2016, 935
  • AnwBl Online 2016, 689
  • DÖV 2017, 76
 
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Wird zitiert von ... (184)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13
    Der Eigentumseingriff durch die vorzeitige Besitzeinweisung dauert an (vgl. BVerfGE 134, 242 ).

    Speziell für Enteignungen hat das Bundesverfassungsgericht, gestützt auf Art. 14 Abs. 1 GG, für den Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren das Gebot effektiven Rechtsschutzes betont und dabei vor allem rechtzeitigen Rechtsschutz eingefordert, der jedenfalls auch eine Gesamtabwägung der für und gegen das Vorhaben sprechenden Belange erfasst (BVerfGE 134, 242 und ).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13
    Grundsätzlich ist bei der Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes eine summarische Prüfung verfassungsrechtlich unbedenklich; die notwendige Prüfungsintensität steigt jedoch mit der drohenden Rechtsverletzung, die bis dahin reichen kann, dass die Gerichte unter besonderen Umständen - wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen - dazu verpflichtet sein können, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (vgl. BVerfGE 79, 69 ).

    Droht einem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2013 - 11 S 12.13

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Fortführung des Tagebaus Cottbus-Nord auch in

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13
    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. März 2013 - OVG 11 S 12.13 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 GG.
  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13
    19 Abs. 4 Satz 1 GG kommt auch die Aufgabe zu, irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer hoheitlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich auszuschließen (vgl. BVerfGE 35, 263 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13
    Ausschließlich auf eine sorgfältige und hinreichend substantiierte Folgenabwägung kommt es nur an, soweit eine - nach vorstehenden Maßstäben durchzuführende - Rechtmäßigkeitsprüfung nicht möglich ist (so BVerfGE 110, 77, für das Versammlungsrecht).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13
    Der Bürger hat einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 129, 1 ).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13
    Überwiegende öffentliche Belange können es rechtfertigen, den Rechtsschutzanspruch des Grundrechtsträgers einstweilen zurückzustellen, um unaufschiebbare Maßnahmen im Interesse des allgemeinen Wohls rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfGE 35, 382 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13
    Droht einem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 94, 166 ).
  • BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13
    Dies kann zur Folge haben, dass im Ergebnis sämtliche geltend gemachten Verfassungsrechtsverletzungen beseitigt werden (vgl. BVerfGK 11, 13 ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - VGH B 19/19

    Geschwindigkeitsmessung im "standardisierten Messverfahren":

    Denn im Hinblick auf das Gebot materieller Subsidiarität ist dem Oberlandesgericht durch die Zurückverweisung zunächst Gelegenheit zu geben, erneut über den Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu befinden (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 2. März 2006 - 2 BvR 767/02 -, BVerfGK 7, 350 [357]; vom 21. September 2006 - 1 BvR 308/03 -, juris Rn. 23; vom 4. April 2007 - 1 BvR 66/07 -, BVerfGK 11, 13 [20]; vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, BVerfGK 15, 37 [53]; vom 23. Oktober 2014 - 2 BvR 2566/10 -, juris Rn. 19; vom 14. September 2016 - 1 BvR 1335/13 -, juris Rn. 27; und vom 20. September 2019 - 2 BvR 880/19 -, juris Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2019 - 10 S 1891/19

    Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz bei lebensmittelrechtlichen

    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet nicht die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen schlechthin, vielmehr kann der Gesetzgeber im öffentlichen Interesse die gesetzliche Suspensionsautomatik (§ 80 Abs. 1 VwGO) durchbrechen (BVerfG-K, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13 - NVwZ 2017, 149 Tz. 19).
  • LSG Bayern, 20.04.2020 - L 16 AS 170/20

    Vermutung, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, setzt Eigenerklärung der

    Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.02.2013, 1 BvR 2366/12, Rn. 3; Beschluss vom 14.09.2016, 1 BvR 1335/13, Rn. 20; Beschluss vom 26.06.2018, 1 BvR 733/18, Rn. 4).
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