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   BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 682/12   

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https://dejure.org/2018,22277
BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 682/12 (https://dejure.org/2018,22277)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.2018 - 1 BvR 682/12 (https://dejure.org/2018,22277)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 2018 - 1 BvR 682/12 (https://dejure.org/2018,22277)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung für den künftigen Flughafen Berlin Brandenburg

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG
    Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör der beschwerdeführenden Gemeinden im Planergänzungsverfahren bzgl der Nachtflugregelung für den Flughafen Berlin Brandenburg

  • Wolters Kluwer

    Klagen von Anliegergemeinden gegen den Planergänzungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld; Eingeschränkte gerichtliche Kontrolldichte von Verkehrsprognosen; Bstimmung der Wachstumsraten für das Intraplan-Nachtfluggutachten

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör der beschwerdeführenden Gemeinden im Planergänzungsverfahren bzgl der Nachtflugregelung für den Flughafen Berlin Brandenburg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagen von Anliegergemeinden gegen den Planergänzungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld; Eingeschränkte gerichtliche Kontrolldichte von Verkehrsprognosen; Bstimmung der Wachstumsraten für das Intraplan-Nachtfluggutachten

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör der beschwerdeführenden Gemeinden im Planergänzungsverfahren bzgl der Nachtflugregelung für den Flughafen Berlin Brandenburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung für den künftigen Flughafen Berlin Brandenburg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gemeinden - und die Grenzen ihres Grundrechteschutzes

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung für den künftigen Flughafen Berlin Brandenburg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1561
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 682/12
    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 70, 215 ; 72, 119 ; 79, 51 ; 83, 24 ; 96, 205 ).

    Die Gerichte sind auch nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfGE 5, 22 ; 96, 205 ; 134, 106 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 70, 288 ; 96, 205 ).

  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 682/12
    a) Alleine der Umstand, dass Planungsentscheidungen nur einer eingeschränkten Nachprüfung durch die Fachgerichte wie auch durch das Bundesverfassungsgericht unterliegen, führt nicht dazu, dass Rechtsschutz dabei regelmäßig ineffektiv wäre (vgl. BVerfGE 76, 107 ; 95, 1 ; 129, 1 ; 134, 242 ; BVerfGK 13, 294 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - zur verfassungsrechtlichen Würdigung der eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle von Planungsentscheidungen vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Dezember 2015 - 1 BvR 685/12 -, Rn. 19 ff.).

    Planung hat mithin finalen und keinen konditionalen Charakter (vgl. BVerfGE 95, 1 ).

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus BVerfG, 02.07.2018 - 1 BvR 682/12
    a) Alleine der Umstand, dass Planungsentscheidungen nur einer eingeschränkten Nachprüfung durch die Fachgerichte wie auch durch das Bundesverfassungsgericht unterliegen, führt nicht dazu, dass Rechtsschutz dabei regelmäßig ineffektiv wäre (vgl. BVerfGE 76, 107 ; 95, 1 ; 129, 1 ; 134, 242 ; BVerfGK 13, 294 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - zur verfassungsrechtlichen Würdigung der eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle von Planungsentscheidungen vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Dezember 2015 - 1 BvR 685/12 -, Rn. 19 ff.).
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 682/12 -, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 2019 - 2 BvR 1457/18 -, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2019 - 2 BvR 2579/17 -, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juni 2019 - 1 BvQ 51/19 -, Rn. 14; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2019 - 2 BvR 453/19 -, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18 -, Rn. 14; stRspr).

    Es ist jedoch verpflichtet, die wesentlichen Rechts- und Tatsachenausführungen in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (vgl. BVerfGK 18, 83 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14 -, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 682/12 -, Rn. 19).

  • BVerwG, 07.07.2022 - 9 A 1.21

    Vorerst kein Bau der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg

    Darüber hinaus beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen auf die wesentlichen tatsächlichen Umstände und rechtlichen Erwägungen, welche der Senat seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2018 - 1 BvR 682/12 - NVwZ 2018, 1561 Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 5. Februar 1999 - 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2024 - 13 S 196/23

    Zulassung der Berufung gegen ein Prozessurteil und bei teilbarem

    Es müssen nur die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.07.2018 - 1 BvR 682/12 - juris Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 30.06.2021 - 9 B 46.20 - juris Rn. 22).
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