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BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15 |
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Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
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Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 28 Abs 2 GG, Art 51 Abs 2 GG
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß - Wolters Kluwer
Normenkontrollanträge gegen Vorschriften zur Vorbereitung und Durchführung der zum Stand vom 9. Mai 2011 erhobenen Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2011); Vornahme einer maßgeblich auf vorhandene Registerdaten gestützten Erhebung
- Wolters Kluwer
Dienen des Zensus (Volkszählung) der Ermittlung von Basisdaten zu Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation als Grundlage der amtlichen Statistik; Anlegen eines engen Maßstabs für die Genauigkeit der Erhebung aus der besonderen Bedeutung der Einwohnerzahl der ...
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Zensus; Prognose-, Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers bei der Regelung des Erhebungsverfahrens
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Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
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Normenkontrollanträge gegen Vorschriften zur Vorbereitung und Durchführung der zum Stand vom 9. Mai 2011 erhobenen Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2011); Vornahme einer maßgeblich auf vorhandene Registerdaten gestützten Erhebung
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Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
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Volkszählung 2011
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Zensus 2011: Deutschland hat sich nicht verzählt
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Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
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Vorschriften über den Zensus (Volkszählung) 2011 verfassungsgemäß
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Vorschriften über den Zensus (Volkszählung) 2011 verfassungsgemäß
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Bundesverfassungsgericht erklärt Zensus 2011 für verfassungsgemäß
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Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
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Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß - Gesetzgebers steht bei Regelung des Erhebungsverfahrens Prognose-, Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum zu
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Mündliche Verhandlung in Sachen Zensus 2011 am Dienstag, 24. Oktober 2017, 10.00 Uhr
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Verhandlungsgliederung in Sachen Zensus 2011
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Bundesregierung verteidigt Zensus 2011
- sueddeutsche.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.10.2017)
Stadtstaaten wehren sich gegen Zensus-Einbußen
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGE 150, 1
- NVwZ 2018, 1703
Wird zitiert von ... (259) Neu Zitiert selbst (178)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Da es zum Wesen der Statistik gehört, dass die Daten nach einer statistischen Aufbereitung für die verschiedensten, nicht von vornherein bestimmbaren Aufgaben verwendet werden, gelten für Volkszählungen Ausnahmen von den Erfordernissen einer konkreten Zweckumschreibung, vom Verbot, personenbezogene Daten auf Vorrat zu sammeln, sowie von den Anforderungen für Weitergabe und Verwertung (vgl. BVerfGE 65, 1 ).Vor allem letztere war politisch umstritten und Gegenstand des Urteils des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1 ff. - Volkszählungsurteil 1983).
Damit wollte der Gesetzgeber den Anforderungen des Volkszählungsurteils von 1983 (BVerfGE 65, 1 ) Rechnung tragen, wonach die zur Identifizierung der Auskunftspflichtigen oder sonstiger Betroffener dienenden Daten zu löschen sind, wenn ihre Kenntnis für die Erfüllung der Aufgaben auf dem Gebiet der Statistik für Bundeszwecke nicht mehr erforderlich ist.
Eine Statistik erfolgt dann "für Bundeszwecke", wenn sie objektiv der Erfüllung einer Bundesaufgabe dient (vgl. BVerfGE 8, 104 ; 65, 1 ).
Eine staatliche Volkszählung durch Auswertung vorhandener Register und ergänzende Individualbefragungen unterfällt dem vorgenannten Statistikbegriff (vgl. BVerfGE 65, 1 ) und dient auch Zwecken des Bundes.
In Programmen für Bundesstatistiken kann auch statistischen Bedürfnissen der Länder Rechnung getragen werden, da sich Gesetzes-, Verwaltungs- und Planungszuständigkeiten von Bund und Ländern vielfältig überschneiden (vgl. BVerfGE 65, 1 ) und eine Trennung der objektiven Statistikzwecke insoweit nicht praktikabel ist (…vgl. Heintzen, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 2, 7. Aufl. 2018, Art. 73 Rn. 123).
Im Regelfall genügt der Gesetzgeber den damit verbundenen Anforderungen, wenn er die ihm zugänglichen Erkenntnisquellen ausschöpft, um die voraussichtlichen Auswirkungen seiner Regelung so zuverlässig wie möglich abschätzen zu können und einen Verstoß gegen Verfassungsrecht zu vermeiden (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 57, 139 ; 65, 1 ).
Auch nach dem Erlass einer Regelung muss der Gesetzgeber die weitere Entwicklung beobachten, erlassene Normen überprüfen und gegebenenfalls revidieren, falls sich herausstellt, dass die ihnen zugrunde liegenden Annahmen fehlerhaft waren oder nicht mehr zutreffen (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 65, 1 ; 88, 203 ; 95, 267 ; 107, 266 ; 111, 333 ; 132, 334 ; 143, 216 ; stRspr).
219 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umfasst das aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht auch die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 65, 1 ; 128, 1 ).
Vor diesem Hintergrund gewährleistet Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG als Recht auf informationelle Selbstbestimmung die Befugnis jedes Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 128, 1 ; 130, 1 ; 130, 151 ; 142, 234 ; stRspr).
Der Schutz dieses Rechts erstreckt sich auf alle Informationen, die etwas über die Bezugsperson aussagen können, und damit auch auf Basisdaten wie Namen und Anschrift (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 128, 1 ; 130, 151 ).
Jenseits des unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung (vgl. hierzu BVerfGE 27, 344 ; 120, 274 ; 130, 1 ; 141, 220 ) kann es auf der Grundlage eines Gesetzes beschränkt werden, sofern dies im überwiegenden Allgemeininteresse liegt, sich Voraussetzungen und Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar aus dem Gesetz ergeben und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 141, 220 ).
221 c) Mit Blick auf die besonderen Gefährdungen, die sich durch die Nutzung der automatisierten Datenverarbeitung ergeben, hat der Gesetzgeber darüber hinaus organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, die einer Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung entgegenwirken (vgl. BVerfGE 53, 30 ; 65, 1 ; 141, 220 ).
Wie weit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und im Zusammenhang damit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit den Gesetzgeber zu derartigen Regelungen zwingen, hängt - wie die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage und deren Bestimmtheit (vgl. BVerfGE 120, 378 ; 133, 277 ) - vom Gewicht des Eingriffs ab, das heißt von Art, Umfang und denkbaren Verwendungen der erhobenen Daten, dem Anlass und den Umständen ihrer Erhebung, dem betroffenen Personenkreis sowie der Gefahr des Missbrauchs (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 141, 220 ).
Dabei ist zu unterscheiden zwischen personenbezogenen Daten, die in individualisierter, nicht anonymisierter Form erhoben und verarbeitet werden, und solchen, die für statistische Zwecke bestimmt sind und anonym ausgewertet werden (vgl. BVerfGE 27, 1 ; 65, 1 ; 120, 378 ).
Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die Erhebung, Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten in der Regel verschiedene, wenn auch aufeinander aufbauende Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 130, 151 ;… 141, 220 <261 Rn. 80, 323 Rn. 274, 327 Rn. 285>).
Auch ist ein organisatorischer oder verfahrensrechtlicher Schutz gegen Zweckentfremdung durch Weitergabe- und Verwertungsverbote erforderlich (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 84, 239 ).
Als weitere Schutzvorkehrungen sind Aufklärungs-, Auskunfts- und Löschungspflichten wesentlich (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 100, 313 ; 120, 351 ; 141, 220 ).
Da es zum - vom Verfassungsgeber vorausgesetzten - Wesen der Statistik gehört, dass die Daten nach einer statistischen Aufbereitung für die verschiedensten, nicht von vornherein bestimmbaren Aufgaben verwendet werden, gelten für Volkszählungen Ausnahmen von den Erfordernissen einer konkreten Zweckumschreibung, vom Verbot, personenbezogene Daten auf Vorrat zu sammeln, sowie von den Anforderungen für Weitergabe und Verwertung (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
Zu den verfahrensrechtlichen Vorkehrungen zum Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gehört es, dass die der Identifizierung der befragten Personen dienenden Daten zum frühestmöglichen Zeitpunkt gelöscht und bis zu diesem Zeitpunkt Namen und Anschrift von den übrigen Angaben getrennt und unter besonderem Verschluss gehalten werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 140, 99 ).
Schon während der Erhebung ist eine strikte Geheimhaltung der zu statistischen Zwecken erhobenen Einzelangaben geboten, solange noch ein Personenbezug besteht oder herstellbar ist (Statistikgeheimnis); das gleiche gilt für das Gebot einer möglichst frühzeitigen (faktischen) Anonymisierung, verbunden mit Vorkehrungen gegen eine Deanonymisierung (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
Für deren Funktionsfähigkeit ist ein möglichst hoher Grad an Genauigkeit und Wahrheit der erhobenen Daten erforderlich, der nur erreicht werden kann, wenn bei den Auskunftspflichtigen das notwendige Vertrauen in die Abschottung der für statistische Zwecke erhobenen Daten besteht (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
Im Volkszählungsurteil hat das Bundesverfassungsgericht die Erhebung von Daten zu ausschließlich statistischen Zwecken für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten, wenn sie nach ihrer Anonymisierung oder statistischen Aufbereitung von den statistischen Ämtern anderen staatlichen Organen oder sonstigen Stellen zur Verfügung gestellt werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
Eine Übermittlung weder anonymisierter noch statistisch aufbereiteter, also noch personenbezogener Daten zum Zwecke des Verwaltungsvollzugs stellt sich dagegen als unzulässiger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
Der im Volkszählungsgesetz 1983 vorgesehene Melderegisterabgleich war daher unzulässig (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
Veränderte Umstände können den Gesetzgeber zur Nachbesserung ursprünglich verfassungsgemäßer Regelungen verpflichten (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 65, 1 ; allgemein dazu jüngst BVerfGE 143, 216 ).
Es hat dem Gesetzgeber jedoch aufgegeben, sich vor künftigen Entscheidungen über die Durchführung einer Volkszählung mit dem dann erreichten Stand der Methodendiskussion auseinanderzusetzen und festzustellen, ob eine Totalerhebung noch verhältnismäßig ist (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
Vor künftigen Entscheidungen für eine Erhebung der Bevölkerungszahl muss er sich mit dem erreichten Stand der Diskussion über Methoden der Informationserhebung und -verarbeitung auseinandersetzen, die sich stetig weiterentwickelnden Methoden der amtlichen Statistik und Sozialforschung berücksichtigen und die ihm zugänglichen Erkenntnisquellen ausschöpfen, um die ungewissen Auswirkungen eines Gesetzes so zuverlässig wie möglich abschätzen zu können (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
Auch muss er die zukünftige Methodenentwicklung daraufhin beobachten, ob sie grundrechtsschonendere Verfahren ermöglicht (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass für die Aussagekraft der amtlichen Statistik ein möglichst hoher Grad an Genauigkeit der erhobenen Daten erforderlich ist (vgl. BVerfGE 65, 1 ).
- BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvF 2/98
Finanzausgleich III
Auszug aus BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Die Antragsteller sind angesichts des objektiven Charakters des Verfahrens der abstrakten Normenkontrolle (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 13 Nr. 6, § 76 Abs. 1 BVerfGG) in Bezug auf Bundesrecht unabhängig davon antragsberechtigt, ob sie der zur Prüfung gestellten Norm im Bundesrat zugestimmt haben (vgl. BVerfGE 101, 158 ; 122, 1 ; 127, 165 ).Denn dieses hat bislang noch keine verfassungsrechtliche Klarstellung herbeiführen können (vgl. BVerfGE 101, 158 ).
155 (1) Zwar ist für die horizontale Verteilung der der Ländergesamtheit gemäß Art. 106 GG zugewiesenen Finanzmasse gemäß Art. 107 Abs. 1 Satz 1 GG grundsätzlich das "örtliche Aufkommen" zugrunde zu legen (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 101, 158 ; 116, 327 ).
Damit soll durch typisierende Anknüpfung an einen Durchschnittskonsum (…vgl. Siekmann, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 107 Rn. 14 f.) dem Grundsatz des "örtlichen Aufkommens" Rechnung getragen und gleichzeitig ein Bedarfselement in die Verteilung eingeführt werden (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 101, 158 ; 116, 327 ).
Dieser Rückgriff liegt nahe und ist in der Rechtsprechung des Senats wiederholt gebilligt worden (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 86, 148 ; 101, 158 ), weil dadurch ein Finanzkraftvergleich zwischen den Ländern möglich wird, der - ausgehend von der typisierenden, allerdings nicht zwingenden Annahme, dass in ganz Deutschland mit derselben Summe auch ein einheitliches Niveau öffentlicher Leistungen finanziert werden kann (…vgl. Korioth, Der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, 1997, S. 579) - von ländereigenen Prioritäts- oder Dringlichkeitsentscheidungen unabhängig ist und eine allen Ländern gleichermaßen vorgegebene Bezugsgröße für die ihnen zugewiesenen Aufgaben enthält (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 86, 148 ; 101, 158 ).
Die Zugrundelegung der Finanzkraft pro Einwohner entspricht auch dem Gebot der föderativen Gleichbehandlung (vgl. BVerfGE 86, 148 ; 101, 158 ).
Dieses Kriterium war dem Verfassungsgeber von 1948/49 ebenso geläufig wie dem verfassungsändernden Gesetzgeber seitdem (vgl. etwa BTDrucks II/480, Tz. 130 ff., 146) und liegt auch den aktuellen Regelungen des Art. 107 Abs. 2 GG zugrunde (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 86, 148 ; 101, 158 ;… vgl. Korioth, Der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, 1997, S. 578 f.;… Heun/Thiele, in: Dreier, GG, Bd. 3, 3. Aufl. 2018, Art. 107 Rn. 36).
161 (4) Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG a.F. beziehungsweise Art. 107 Abs. 2 Sätze 5 und 6 GG n.F. ermöglicht schließlich Ergänzungszuweisungen des Bundes für leistungsschwache Länder (vgl. BVerfGE 101, 158 ), wofür es ebenfalls auf das Verhältnis von Finanzkraft und Aufgabenlast ankommt (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 101, 158 ; 116, 327 ).
Während die Stimmverteilung im Bundesrat nach Art. 51 Abs. 2 Satz 2 GG jedenfalls eine grobe, an das Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 1 und 2 GG angelehnte Gewichtung der Länder bei ihrer Mitwirkung an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union (Art. 50 GG) sicherstellen will, dient die Einwohnerzahl der Länder im Rahmen des Bund-Länder-Finanzausgleichs als zentraler Maßstab für die Verteilung des Steueraufkommens, die Ermittlung der Finanzkraft und des Finanzbedarfs und damit für die verfassungsrechtlich gebotene aufgabenadäquate Finanzausstattung von Ländern und Kommunen (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 86, 148 ; 101, 158 ;… Hidien, Die horizontale Steuerverteilung gem. Art. 107 Absatz 1 des Grundgesetzes, 1997, S. 207 ff., 220 ff., 231 ff.;… Korioth, Der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, 1997, S. 528 f., 579).
Dementsprechend hat der Senat in seiner jüngeren Rechtsprechung zur sogenannten Einwohnerveredelung bei Stadtstaaten und dünn besiedelten Flächenländern den Gesetzgeber verpflichtet, sich auf empirisch ermittelbare und sachlich nachvollziehbare objektive Gesichtspunkte zu stützen (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 86, 148 ; 101, 158 ).
183 (1) Zwar hat der verfassungsändernde Gesetzgeber des Jahres 1997 durch die Einfügung von Art. 28 Abs. 2 Satz 3 1. Halbsatz GG klargestellt, dass die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung auch die finanzielle Eigenverantwortung der Kommunen umfasst (vgl. BTDrucks 12/6000, S. 46, 48 sowie BVerfGE 101, 158 ; 120, 1 ; 125, 141 ;… Martini, Der Zensus 2011 als Problem interkommunaler Gleichbehandlung, 2011, S. 30).
210 3. Das Bundesstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) und die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot (Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) verpflichten den Gesetzgeber grundsätzlich zu einer Gleichbehandlung nachgeordneter Hoheitsträger (vgl. BVerfGE 23, 353 ; 86, 148 ; 101, 158 ).
Allerdings kann der Gesetzgeber verpflichtet sein, eine Ungleichbehandlung zu begründen und damit (gerichtlich) kontrollierbar zu machen (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 101, 158 ; 116, 327 ; 122, 1 ).
- BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88
Finanzausgleich II
Auszug aus BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Dies gilt unabhängig davon, dass Länder und Kommunen, die staatsorganisationsrechtlich Teil der Länder sind (vgl. BVerfGE 86, 148 ), für ihre Zwecke und ihre Aufgabenbereiche nicht an die in einer "Statistik für Bundeszwecke" erhobenen Daten gebunden sind - im Rahmen ihrer Kompetenzen - durchaus eigene, themengleiche Statistiken erstellen und verwenden können.Damit sollen die Ergebnisse der primären Steuerertragsverteilung zwischen den Ländern korrigiert werden, soweit sie unangemessen erscheinen (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 86, 148 , 101, 158 ; 116, 327 ).
Dieser Rückgriff liegt nahe und ist in der Rechtsprechung des Senats wiederholt gebilligt worden (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 86, 148 ; 101, 158 ), weil dadurch ein Finanzkraftvergleich zwischen den Ländern möglich wird, der - ausgehend von der typisierenden, allerdings nicht zwingenden Annahme, dass in ganz Deutschland mit derselben Summe auch ein einheitliches Niveau öffentlicher Leistungen finanziert werden kann (…vgl. Korioth, Der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, 1997, S. 579) - von ländereigenen Prioritäts- oder Dringlichkeitsentscheidungen unabhängig ist und eine allen Ländern gleichermaßen vorgegebene Bezugsgröße für die ihnen zugewiesenen Aufgaben enthält (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 86, 148 ; 101, 158 ).
Die Zugrundelegung der Finanzkraft pro Einwohner entspricht auch dem Gebot der föderativen Gleichbehandlung (vgl. BVerfGE 86, 148 ; 101, 158 ).
Dieses Kriterium war dem Verfassungsgeber von 1948/49 ebenso geläufig wie dem verfassungsändernden Gesetzgeber seitdem (vgl. etwa BTDrucks II/480, Tz. 130 ff., 146) und liegt auch den aktuellen Regelungen des Art. 107 Abs. 2 GG zugrunde (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 86, 148 ; 101, 158 ;… vgl. Korioth, Der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, 1997, S. 578 f.;… Heun/Thiele, in: Dreier, GG, Bd. 3, 3. Aufl. 2018, Art. 107 Rn. 36).
In diesem Sinne hat der Senat für Zwecke des Bund-Länder-Finanzausgleichs etwa ein Abstellen auf die "tatsächliche" Einwohnerzahl als Regelfall und Abweichungen hiervon als rechtfertigungsbedürftig angesehen (vgl. BVerfGE 86, 148 ).
Während die Stimmverteilung im Bundesrat nach Art. 51 Abs. 2 Satz 2 GG jedenfalls eine grobe, an das Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 1 und 2 GG angelehnte Gewichtung der Länder bei ihrer Mitwirkung an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union (Art. 50 GG) sicherstellen will, dient die Einwohnerzahl der Länder im Rahmen des Bund-Länder-Finanzausgleichs als zentraler Maßstab für die Verteilung des Steueraufkommens, die Ermittlung der Finanzkraft und des Finanzbedarfs und damit für die verfassungsrechtlich gebotene aufgabenadäquate Finanzausstattung von Ländern und Kommunen (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 86, 148 ; 101, 158 ;… Hidien, Die horizontale Steuerverteilung gem. Art. 107 Absatz 1 des Grundgesetzes, 1997, S. 207 ff., 220 ff., 231 ff.;… Korioth, Der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, 1997, S. 528 f., 579).
Dementsprechend hat der Senat in seiner jüngeren Rechtsprechung zur sogenannten Einwohnerveredelung bei Stadtstaaten und dünn besiedelten Flächenländern den Gesetzgeber verpflichtet, sich auf empirisch ermittelbare und sachlich nachvollziehbare objektive Gesichtspunkte zu stützen (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 86, 148 ; 101, 158 ).
Auch die Durchführung des kommunalen Finanzausgleichs ist Sache der Länder (vgl. Art. 106 Abs. 7 und 9 GG; BVerfGE 86, 148 ) und wird vom Landesverfassungsrecht in der Regel detailliert ausgestaltet (Art. 73 LV BW; Art. 119 Abs. 2 SVerf; Art. 87 SächsVerf; Art. 93 ThürVerf; Art. 58 NdsVerf; Art. 49 Abs. 6 RP LV; ThürVerfGH…, Urteil vom 21. Juni 2005 - 28/03 -, juris, Rn. 137).
210 3. Das Bundesstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) und die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot (Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG) verpflichten den Gesetzgeber grundsätzlich zu einer Gleichbehandlung nachgeordneter Hoheitsträger (vgl. BVerfGE 23, 353 ; 86, 148 ; 101, 158 ).
Das Gebot föderativer Gleichbehandlung lässt eine unterschiedliche Behandlung einzelner Länder nur zu, wenn sie durch Sachgründe gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 39, 96 ; 86, 148 ).
Das entspricht der Sache nach einem Willkürverbot (vgl. BVerfGE 23, 353 ; 86, 148 ;… Grzeszick, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 20 Teil 4 Rn. 117 ;… Isensee, in: Isensee/Kirchhof, HStR VI, 3. Aufl. 2008, § 126 Rn. 140).
- BVerfG, 24.06.1986 - 2 BvF 1/83
Finanzausgleich I
Auszug aus BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
155 (1) Zwar ist für die horizontale Verteilung der der Ländergesamtheit gemäß Art. 106 GG zugewiesenen Finanzmasse gemäß Art. 107 Abs. 1 Satz 1 GG grundsätzlich das "örtliche Aufkommen" zugrunde zu legen (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 101, 158 ; 116, 327 ).Damit soll durch typisierende Anknüpfung an einen Durchschnittskonsum (…vgl. Siekmann, in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 107 Rn. 14 f.) dem Grundsatz des "örtlichen Aufkommens" Rechnung getragen und gleichzeitig ein Bedarfselement in die Verteilung eingeführt werden (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 101, 158 ; 116, 327 ).
Damit sollen die Ergebnisse der primären Steuerertragsverteilung zwischen den Ländern korrigiert werden, soweit sie unangemessen erscheinen (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 86, 148 , 101, 158 ; 116, 327 ).
Dieser Rückgriff liegt nahe und ist in der Rechtsprechung des Senats wiederholt gebilligt worden (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 86, 148 ; 101, 158 ), weil dadurch ein Finanzkraftvergleich zwischen den Ländern möglich wird, der - ausgehend von der typisierenden, allerdings nicht zwingenden Annahme, dass in ganz Deutschland mit derselben Summe auch ein einheitliches Niveau öffentlicher Leistungen finanziert werden kann (…vgl. Korioth, Der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, 1997, S. 579) - von ländereigenen Prioritäts- oder Dringlichkeitsentscheidungen unabhängig ist und eine allen Ländern gleichermaßen vorgegebene Bezugsgröße für die ihnen zugewiesenen Aufgaben enthält (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 86, 148 ; 101, 158 ).
Dieses Kriterium war dem Verfassungsgeber von 1948/49 ebenso geläufig wie dem verfassungsändernden Gesetzgeber seitdem (vgl. etwa BTDrucks II/480, Tz. 130 ff., 146) und liegt auch den aktuellen Regelungen des Art. 107 Abs. 2 GG zugrunde (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 86, 148 ; 101, 158 ;… vgl. Korioth, Der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, 1997, S. 578 f.;… Heun/Thiele, in: Dreier, GG, Bd. 3, 3. Aufl. 2018, Art. 107 Rn. 36).
161 (4) Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG a.F. beziehungsweise Art. 107 Abs. 2 Sätze 5 und 6 GG n.F. ermöglicht schließlich Ergänzungszuweisungen des Bundes für leistungsschwache Länder (vgl. BVerfGE 101, 158 ), wofür es ebenfalls auf das Verhältnis von Finanzkraft und Aufgabenlast ankommt (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 101, 158 ; 116, 327 ).
Während die Stimmverteilung im Bundesrat nach Art. 51 Abs. 2 Satz 2 GG jedenfalls eine grobe, an das Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 1 und 2 GG angelehnte Gewichtung der Länder bei ihrer Mitwirkung an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union (Art. 50 GG) sicherstellen will, dient die Einwohnerzahl der Länder im Rahmen des Bund-Länder-Finanzausgleichs als zentraler Maßstab für die Verteilung des Steueraufkommens, die Ermittlung der Finanzkraft und des Finanzbedarfs und damit für die verfassungsrechtlich gebotene aufgabenadäquate Finanzausstattung von Ländern und Kommunen (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 86, 148 ; 101, 158 ;… Hidien, Die horizontale Steuerverteilung gem. Art. 107 Absatz 1 des Grundgesetzes, 1997, S. 207 ff., 220 ff., 231 ff.;… Korioth, Der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, 1997, S. 528 f., 579).
Dementsprechend hat der Senat in seiner jüngeren Rechtsprechung zur sogenannten Einwohnerveredelung bei Stadtstaaten und dünn besiedelten Flächenländern den Gesetzgeber verpflichtet, sich auf empirisch ermittelbare und sachlich nachvollziehbare objektive Gesichtspunkte zu stützen (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 86, 148 ; 101, 158 ).
Soweit die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie auch der Landesverfassungsgerichte im Bereich des Finanzausgleichs (vgl. BVerfGE 72, 330 ; StGH BW…, Urteil vom 10. Mai 1999 - 2/97 -, DVBl 1999, S. 1351 ;… BayVerfGH, Entscheidung vom 28. November 2007 - Vf. 15-VII-05 -, BayVBl 2008, S. 172 ; BrbVerfG…, Urteil vom 18. Dezember 1997 - VfGBbg 47/96 -, LKV 1998, S. 195 ; HessStGH…, Urteil vom 21. Mai 2013 - P.St. 2361 -, NVwZ 2013, S. 1151 ; NdsStGH…, Beschluss vom 15. August 1995 - StGH 2/93 u.a. -, NVwZ 1996, S. 585 ; NdsStGH…, Urteil vom 25. November 1997 - StGH 14/95 u.a. -, NVwZ-RR 1998, S. 529 ; VerfGH NRW…, Urteil vom 10. Mai 2016 - VerfGH 24/13 -, juris, Rn. 44 ff.; RhPfVerfGH…, Urteil vom 14. Februar 2012 - VGH N 3/11 -, NVwZ 2012, S. 1034 ; LVerfG SH…, Urteil vom 27. Januar 2017 - LVerfG 4/15 -, juris, Rn. 94 ff.; ThürVerfGH…, Urteil vom 21. Juni 2005 - 28/03 -, NVwZ-RR 2005, S. 665 ), von Neugliederungsmaßnahmen (vgl. BVerfGE 86, 90 ; RhPfVerfGH…, Urteil vom 18. März 2016 - VGH N 9/14 -, juris, Rn. 109; SächsVerfGH…, Urteil vom 25. November 2005 - Vf. 119-VIII-04 -, LKV 2006, S. 169 ; ThürVerfGH…, Urteil vom 18. Dezember 1996 - 2/95 -, NVwZ-RR 1997, S. 639 ), Vorhabengesetzen (vgl. BVerfGE 95, 1 ) und bei der Bezifferung grundrechtlich gewährleisteter Leistungsansprüche (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 137, 34 ; vgl. StGH BW…, Urteil vom 6. Juli 2015 - 1 VB 130/13 -, juris, Rn. 130 f.) oder in Besoldungsfragen (vgl. BVerfGE 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 145, 1 ; 145, 304 ) besondere Anforderungen an die Begründungslast im Gesetzgebungsverfahren gestellt hat, betraf dies typischerweise die gesetzliche Ausgestaltung in der Verfassung selbst angelegter (Leistungs-)Rechte, die ohne entsprechende Anforderungen an Ermittlung und Begründung der Regelungsgrundlagen leerzulaufen drohen.
211 a) Das Gebot föderativer Gleichbehandlung ist in der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes anerkannt (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 119, 394 ; 122, 1 ).
Allerdings kann der Gesetzgeber verpflichtet sein, eine Ungleichbehandlung zu begründen und damit (gerichtlich) kontrollierbar zu machen (vgl. BVerfGE 72, 330 ; 101, 158 ; 116, 327 ; 122, 1 ).
- BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12
Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in …
Auszug aus BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
192 aa) Die Entscheidung wesentlicher Fragen ist vor diesem Hintergrund dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten (vgl. BVerfGE 45, 400 ; 47, 46 ; 48, 210 ; 49, 89 ; 58, 257 ; 61, 260 ; 83, 130 ; 101, 1 ; 108, 282 ; 136, 69 ; 139, 19 ).Geboten ist ein Verfahren, das sich durch Transparenz auszeichnet und das die Beteiligung der parlamentarischen Opposition gewährleistet (vgl. BVerfGE 139, 19 ).
Verfassungsrechtliche Anhaltspunkte sind dabei die tragenden Prinzipien des Grundgesetzes, insbesondere Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG und die Grundrechte (vgl. BVerfGE 40, 237 ; 49, 89 ; 95, 267 ; 98, 218 ; 136, 69 ; 139, 19 ).
"Wesentlich" bedeutet danach zum einen "wesentlich für die Verwirklichung der Grundrechte" (vgl. BVerfGE 47, 46 ; 98, 218 ; 139, 19 ).
Hier ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Schranken der widerstreitenden Freiheitsgarantien jedenfalls so weit selbst zu bestimmen, wie sie für die Ausübung dieser Freiheitsrechte erforderlich sind (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 20, 150 ; 80, 137 ; 83, 130 ; 108, 282 ; 139, 19 ).
Die Tatsache, dass eine Frage politisch umstritten ist, führt für sich genommen allerdings noch nicht dazu, dass die entsprechende Regelung auch als "wesentlich" verstanden werden müsste (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 98, 218 ; 139, 19 ).
Die Wesentlichkeitsdoktrin enthält insoweit auch Vorgaben für die Frage, in welchem Umfang (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 49, 89 ; 83, 130 ; 101, 1 ; 139, 19 ) und in welcher Bestimmtheit der Gesetzgeber selbst tätig werden muss (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 101, 1 ; 123, 39 ).
197 cc) Das Grundgesetz kennt allerdings keinen Gewaltenmonismus in Form eines umfassenden Parlamentsvorbehalts (vgl. BVerfGE 68, 1 ; 98, 218 ; 139, 19 ).
199 aa) Die Anforderungen der Wesentlichkeitsdoktrin werden durch Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG näher konkretisiert (vgl. BVerfGE 7, 282 ; 40, 237 ; 49, 89 ; 58, 257 ; 80, 1 ; 139, 19 ).
Wenn das Parlament die Exekutive zum Verordnungserlass ermächtigt, soll es die Grenzen der übertragenen Kompetenzen bedenken und diese nach Tendenz und Programm so genau umreißen, dass schon aus der Ermächtigung selbst erkennbar und vorhersehbar ist, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 23, 62 ; 34, 52 ; 41, 251 ; 55, 207 ; 58, 257 ; 78, 249 ; 113, 167 ; 139, 19 ; 143, 38 ).
Schließlich soll bereits aufgrund der Ermächtigung vorhersehbar sein, in welchen Fällen und mit welcher Tendenz von ihr Gebrauch gemacht werden wird und welchen Inhalt die aufgrund der Ermächtigung erlassenen Verordnungen haben können, so dass sich die Normunterworfenen mit ihrem Verhalten darauf einstellen können (sog. Vorhersehbarkeitsgebot, vgl. BVerfGE 1, 14 ; 2, 307 ; 139, 19 ; stRspr).
- BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90
Hennenhaltungsverordnung
Auszug aus BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
138 2. Ein objektives Klarstellungsinteresse im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG und § 76 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 6, 104 ; 52, 63 ; 88, 203 ; 96, 133 ; 100, 249 ; 101, 1 ; 103, 111 ; 106, 244 ; 108, 169 ; 110, 33 ; 113, 167 ; 119, 394 ; 127, 293 ; 128, 1 ; stRspr) ist ebenfalls zu bejahen.192 aa) Die Entscheidung wesentlicher Fragen ist vor diesem Hintergrund dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten (vgl. BVerfGE 45, 400 ; 47, 46 ; 48, 210 ; 49, 89 ; 58, 257 ; 61, 260 ; 83, 130 ; 101, 1 ; 108, 282 ; 136, 69 ; 139, 19 ).
Die Wesentlichkeitsdoktrin enthält insoweit auch Vorgaben für die Frage, in welchem Umfang (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 49, 89 ; 83, 130 ; 101, 1 ; 139, 19 ) und in welcher Bestimmtheit der Gesetzgeber selbst tätig werden muss (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 101, 1 ; 123, 39 ).
Eine wesentliche Entscheidung setzt eine hinreichende Regelungsdichte und in der Regel eine nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmte Ermächtigung voraus, so dass sich die Anforderungen von Wesentlichkeitsdoktrin und Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG insoweit decken dürften (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 83, 130 ; 91, 148 ; 101, 1 ; 123, 39 ).
Das Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit gesetzlicher Ermächtigungen verwehrt es dem Gesetzgeber daher nicht, in der Ermächtigungsnorm Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe zu verwenden (vgl. BVerfGE 101, 1 ; 106, 1 ).
Ist dies nicht der Fall, so kann es geboten sein, die nähere Ausgestaltung des zu regelnden Sachbereichs dem Verordnungsgeber zu überlassen, der die Regelungen rascher und einfacher auf dem neuesten Stand zu halten vermag als der Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 101, 1 ; 143, 38 ).
209 bb) Zwar stellt Art. 80 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG Anforderungen unmittelbar nur an das ermächtigende Gesetz (vgl. BVerfGE 101, 1 ).
235 (2) Die Durchführung eines registergestützten Zensus erfordert eine Bewertung mathematisch-statistischer Verfahren, wobei Aussagen zu Vor- und Nachteilen von Alternativen vor der tatsächlichen Durchführung wegen des ungesicherten Erkenntnisstandes nur vorläufig möglich sind (vgl. BVerfGE 101, 1 ).
- BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09
Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …
Auszug aus BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Bestimmtheit und Klarheit der Norm erlauben es ferner, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sich auf mögliche belastende Maßnahmen einstellen können (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 113, 348 ; 120, 378 ; 133, 277 ; 141, 220 ; 145, 20 ).Jenseits des unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung (vgl. hierzu BVerfGE 27, 344 ; 120, 274 ; 130, 1 ; 141, 220 ) kann es auf der Grundlage eines Gesetzes beschränkt werden, sofern dies im überwiegenden Allgemeininteresse liegt, sich Voraussetzungen und Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar aus dem Gesetz ergeben und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 141, 220 ).
221 c) Mit Blick auf die besonderen Gefährdungen, die sich durch die Nutzung der automatisierten Datenverarbeitung ergeben, hat der Gesetzgeber darüber hinaus organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen zu treffen, die einer Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung entgegenwirken (vgl. BVerfGE 53, 30 ; 65, 1 ; 141, 220 ).
Wie weit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und im Zusammenhang damit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit den Gesetzgeber zu derartigen Regelungen zwingen, hängt - wie die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage und deren Bestimmtheit (vgl. BVerfGE 120, 378 ; 133, 277 ) - vom Gewicht des Eingriffs ab, das heißt von Art, Umfang und denkbaren Verwendungen der erhobenen Daten, dem Anlass und den Umständen ihrer Erhebung, dem betroffenen Personenkreis sowie der Gefahr des Missbrauchs (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 141, 220 ).
Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die Erhebung, Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten in der Regel verschiedene, wenn auch aufeinander aufbauende Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 130, 151 ; 141, 220 <261 Rn. 80, 323 Rn. 274, 327 Rn. 285>).
Eine angemessene Verfahrensgestaltung erfordert unter anderem, dass bei der Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten Transparenz, aufsichtliche Kontrolle und ein effektiver Rechtsschutz sichergestellt werden (vgl. BVerfGE 133, 277 ; 141, 220 ).
Als weitere Schutzvorkehrungen sind Aufklärungs-, Auskunfts- und Löschungspflichten wesentlich (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 113, 29 ; 100, 313 ; 120, 351 ; 141, 220 ).
Die erhobenen Daten sind zu löschen, sobald sie für die festgelegten Zwecke oder den gerichtlichen Rechtsschutz der Betroffenen nicht mehr benötigt werden (vgl. BVerfGE 100, 313 ; 113, 29 ; 120, 378 ; 125, 260 ; 141, 220 ).
- BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Kalkar I
Auszug aus BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
In ständiger Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht daher aus grundrechtlichen Gesetzesvorbehalten und dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) einerseits sowie dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG) andererseits die Verpflichtung des Gesetzgebers abgeleitet, in allen grundlegenden normativen Bereichen die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 77, 170 ; 98, 218 ; 136, 69 ).192 aa) Die Entscheidung wesentlicher Fragen ist vor diesem Hintergrund dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten (vgl. BVerfGE 45, 400 ; 47, 46 ; 48, 210 ; 49, 89 ; 58, 257 ; 61, 260 ; 83, 130 ; 101, 1 ; 108, 282 ; 136, 69 ; 139, 19 ).
Verfassungsrechtliche Anhaltspunkte sind dabei die tragenden Prinzipien des Grundgesetzes, insbesondere Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG und die Grundrechte (vgl. BVerfGE 40, 237 ; 49, 89 ; 95, 267 ; 98, 218 ; 136, 69 ; 139, 19 ).
Die Tatsache, dass eine Frage politisch umstritten ist, führt für sich genommen allerdings noch nicht dazu, dass die entsprechende Regelung auch als "wesentlich" verstanden werden müsste (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 98, 218 ; 139, 19 ).
Die Wesentlichkeitsdoktrin enthält insoweit auch Vorgaben für die Frage, in welchem Umfang (vgl. BVerfGE 34, 165 ; 49, 89 ; 83, 130 ; 101, 1 ; 139, 19 ) und in welcher Bestimmtheit der Gesetzgeber selbst tätig werden muss (vgl. BVerfGE 83, 130 ; 101, 1 ; 123, 39 ).
Keinesfalls reicht der an Regelungsumfang und Detailgrad anzulegende Maßstab so weit, dass der rechtstaatliche Zweck des Bestimmtheitsgebots, die Vorhersehbarkeit der Rechtsordnung zu stärken, in sein Gegenteil verkehrt würde (vgl. auch BVerfGE 49, 89 ).
199 aa) Die Anforderungen der Wesentlichkeitsdoktrin werden durch Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG näher konkretisiert (vgl. BVerfGE 7, 282 ; 40, 237 ; 49, 89 ; 58, 257 ; 80, 1 ; 139, 19 ).
- BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15
Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Damit werden ergänzende Regelungen durch Rechtsverordnung zwar nicht völlig ausgeschlossen; die wesentlichen Entscheidungen müssen jedoch in einem formellen Gesetz enthalten sein (vgl. BVerfGE 136, 69 ; sowie insbesondere für den Anwendungsbereich von Art. 103 Abs. 2 GG vgl. BVerfGE 143, 38 ).Der Grad der verfassungsrechtlich gebotenen Bestimmtheit hängt dabei von den Besonderheiten des in Rede stehenden Sachbereichs und von den Umständen ab, die zu der gesetzlichen Regelung geführt haben (vgl. BVerfGE 28, 175 ; 131, 268 ; 134, 33 ; 143, 38 ).
Wenn das Parlament die Exekutive zum Verordnungserlass ermächtigt, soll es die Grenzen der übertragenen Kompetenzen bedenken und diese nach Tendenz und Programm so genau umreißen, dass schon aus der Ermächtigung selbst erkennbar und vorhersehbar ist, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 23, 62 ; 34, 52 ; 41, 251 ; 55, 207 ; 58, 257 ; 78, 249 ; 113, 167 ; 139, 19 ; 143, 38 ).
Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung müssen auch nicht ausdrücklich im Gesetzestext bestimmt sein; sie müssen jedoch durch Auslegung des ermächtigenden Gesetzes zu ermitteln sein (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 143, 38 ; stRspr).
Vielmehr genügt es, dass sich die gesetzlichen Vorgaben mit Hilfe allgemeiner Auslegungsregeln erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte des (gesamten) Gesetzes (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 143, 38 ; stRspr).
Inhalt, Zweck und Ausmaß einer gesetzlichen Ermächtigung können daher auch anhand von Rechtsakten außerhalb der eigentlichen Verordnungsermächtigung, insbesondere mit Hilfe von Verweisungen oder Bezugnahmen bestimmt werden (vgl. BVerfGE 29, 198 ; 143, 38 ).
Ist dies nicht der Fall, so kann es geboten sein, die nähere Ausgestaltung des zu regelnden Sachbereichs dem Verordnungsgeber zu überlassen, der die Regelungen rascher und einfacher auf dem neuesten Stand zu halten vermag als der Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 101, 1 ; 143, 38 ).
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01
Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
138 2. Ein objektives Klarstellungsinteresse im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG und § 76 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 6, 104 ; 52, 63 ; 88, 203 ; 96, 133 ; 100, 249 ; 101, 1 ; 103, 111 ; 106, 244 ; 108, 169 ; 110, 33 ; 113, 167 ; 119, 394 ; 127, 293 ; 128, 1 ; stRspr) ist ebenfalls zu bejahen.Das objektive Klarstellungsinteresse entfällt lediglich dann, wenn von der zur Prüfung gestellten Norm unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr Rechtswirkungen ausgehen können (vgl. BVerfGE 97, 198 ; 100, 249 ; 110, 33 ; 113, 167 ; 119, 394 ; 127, 293 ; stRspr).
Der Gesetzgeber darf gerade in komplexen Sachgebieten auch neue Konzepte praktisch erproben und Erfahrungen sammeln (vgl. BVerfGE 78, 249 ; 85, 80 ; 89, 365 ; 113, 167 ).
Kehrseite des Prognosespielraums ist eine mögliche Nachbesserungspflicht (vgl. BVerfGE 57, 139 ; 89, 365 ; 113, 167 ).
Wenn das Parlament die Exekutive zum Verordnungserlass ermächtigt, soll es die Grenzen der übertragenen Kompetenzen bedenken und diese nach Tendenz und Programm so genau umreißen, dass schon aus der Ermächtigung selbst erkennbar und vorhersehbar ist, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 23, 62 ; 34, 52 ; 41, 251 ; 55, 207 ; 58, 257 ; 78, 249 ; 113, 167 ; 139, 19 ; 143, 38 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verlagerung auf den Vollzug auch für Statistiken, die den Inhalt gesetzlicher Regelungen beeinflussen können, daher mehrfach implizit akzeptiert (vgl. BVerfGE 113, 167 - § 267 Abs. 3, § 268 SGB V; 125, 175 - SGB II; 137, 34 - § 28 Abs. 3 Satz 4 SGB XII).
- BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12
Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern" …
- BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
- BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
- BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvF 3/03
Berliner Haushalt
- BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvF 4/05
Kein Anspruch Berlins auf Neuregelung der Rückübertragung von Grundstücken …
- BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
"Antiterrordatei"
- BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11
Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
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- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05
Automatisierte Kennzeichenerfassung
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig
- BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05
Gentechnikgesetz
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07
Legehennenhaltung
- BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
- BVerfG, 02.03.1999 - 2 BvF 1/94
Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
- BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76
Öffentlicher Dienst
- BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 2/61
Breitenborn-Gelnhausen
- BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05
Zuordnung dynamischer IP-Adressen
- BVerfG, 19.11.2014 - 2 BvL 2/13
Selbstverwaltungsgarantie erfordert Mitentscheidungsrecht der kreisangehörigen …
- BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15
Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
- BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
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- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
- BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12
Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß
- BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14
Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund …
- BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73
Justizverwaltungsakt
- BVerfG, 24.06.1997 - 2 BvF 1/93
Verwerfung des Normenkontrollantrags betreffend "Hamburger Beihilfeverordnung"
- BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
Fluglärm
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
- BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
Sexualkundeunterricht
- BVerfG, 11.10.1994 - 1 BvR 337/92
Umlaufverfahren
- BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvF 3/58
Volksbefragung
- BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
Lagerung chemischer Waffen
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
- BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69
Hessisches Richtergesetz
- BVerfG, 04.03.1975 - 2 BvF 1/72
Städtebauförderungsgesetz
- BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78
2. Parteispenden-Urteil
- BVerfG, 28.01.1998 - 2 BvF 3/92
Bundesgrenzschutz
- BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvF 3/99
Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen II
- BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85
Fehlbelegungsabgabe
- BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02
Kopftuch Ludin
- BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
Wahlprüfung Hessen
- BVerfG, 27.06.2002 - 2 BvF 4/98
Oberfinanzdirektionen
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95
Überhangmandate II
- BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
Schwerbehindertenabgabe
- BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73
Speyer-Kolleg
- BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74
Zweckentfremdung von Wohnraum
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
- VGH Hessen, 19.09.1991 - 6 UE 2588/89
Volkszählung - zur Feststellung der Einwohnerzahl durch Verwaltungsakt
- BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
Wahlcomputer
- BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens …
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85
Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
- BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08
Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und …
- RG, 31.03.1903 - 28/03
Zur Bestimmung des Begriffs "Standesherr" in § 7 des zum …
- VG Bremen, 06.11.2014 - 4 K 841/13
Zensusklage Bremerhaven - Einfacher relativer Standardfehler; Einwohnerzahl; …
- VG Regensburg, 06.08.2015 - RO 5 K 13.2149
Zensus-Klage der Stadt Amberg bleibt ohne Erfolg
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
Fangschaltungen
- BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11
"Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvE 4/11
Anträge im Organstreit "ESM/Euro-Plus-Pakt" erfolgreich
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
- BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen …
- BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14
Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische …
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 1/10
Die Wartefrist im Besoldungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz ist mit dem …
- BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83
Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61
Sammlungsgesetz
- BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68
Ehescheidungsakten
- BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
Südumfahrung Stendal
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
- BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53
Gerichtsbezirke
- BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63
Sozialversicherungsträger
- BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
- BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64
Sorsum
- BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56
lex Salamander
- BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01
Altenpflege
- BVerfG, 24.06.1997 - 2 BvP 1/94
Volksbegehren Franken
- BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89
Ausländerwahlrecht I
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
- BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
- BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63
Grundstücksverkehrsgesetz
- EuGH, 07.01.2004 - C-201/02
Wells
- BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvF 6/98
Zuständigkeitsregelung des § 50 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz verfassungswidrig
- BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97
Verwaltungsgemeinschaften
- BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84
Krankenhausumlage
- BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
Papenburg
- BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
4. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76
Oberstufenreform
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
- BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69
Porst-Fall
- BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63
Mikrozensus
- BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62
Verkehrsfinanzgesetz
- BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62
Wahlkreise
- BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56
Kommunalwahl-Sperrklausel I
- BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00
Brandenburgisches Hochschulgesetz
- BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04
Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03
Abruf von Kontostammdaten
- BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
- BVerfG, 26.08.1961 - 2 BvR 322/61
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der auf einen Wahlkreisabgeordneten …
- StGH Baden-Württemberg, 10.05.1999 - GR 2/97
Kommunaler Finanzausgleich durch Regelung der FinAusglG BW 1978 §§ 1, 2 u 21 …
- StGH Niedersachsen, 25.11.1997 - StGH 14/95
Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich vom …
- StGH Niedersachsen, 15.08.1995 - StGH 2/93
Kommunaler Finanzausgleich; Statthaftigkeit von Kommunalverfassungsbeschwerden; …
- VerfG Brandenburg, 18.12.1997 - VfGBbg 47/96
Überprüfung der Kostenerstattungsregelung des GemFinG BB 1996 im Zusammenhang mit …
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04
Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie
- VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 119-VIII-04
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gesetz zur Inanspruchnahme der …
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.1987 - Z 10 S 482/87
Zeitpunkt für die Vernichtung der Volkszählungserhebungsunterlagen
- BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03
Grenzen des Anspruchs auf Auskunft über eine behördliche Datensammlung
- BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
- BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75
Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957
- BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG
- VerfGH Thüringen, 21.06.2005 - VerfGH 28/03
Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG)
- VerfGH Bayern, 28.11.2007 - 15-VII-05
Kommunaler Finanzausgleich
- BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86
Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur …
- VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95
Eingemeindung von Umlandgemeinden durch Gesetz
- BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53
Apothekenerrichtung
- BVerfG, 10.06.1969 - 2 BvR 480/61
Bundesrechtliche Schmälerung der Gewerbesteuerbasis ist zulässig
- BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68
Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den …
- BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
- BVerwG, 17.10.1991 - 3 C 45.90
Rechtsverordnung - Umlaufverfahren - Exportbeschränkung - Störung auswärtiger …
- LG Landau/Pfalz, 22.01.1996 - 2 O 44/95
- BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 33.91
Volkszählung - Einwohnerzahl einer Gemeinde - NATO Streitkräfte
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform …
- BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64
Mühlengesetz
- EuGH, 03.09.2009 - C-2/08
Fallimento Olimpiclub - Mehrwertsteuer - Vorrang des Gemeinschaftsrechts - …
- BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer …
- BVerwG, 17.03.1992 - 7 B 24.92
Verwaltungsprozeßrecht, Kommunalrecht, Volkszählungsrecht
- BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80
Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des …
- BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
- BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04
Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer
- VGH Bayern, 21.12.1994 - 4 B 93.244
- BVerfG, 07.09.2010 - 2 BvF 1/09
Regelung der Informationsbeschaffung des Bundes bei der Gewährung von …
- BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06
Fraport
- BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09
Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug
- BVerfG, 19.08.2011 - 2 BvG 1/10
Legislativstreit Schuldenbremse
- BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
"W-Besoldung der Professoren"
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.02.2012 - VGH N 3/11
Kommunaler Finanzausgleich muss bis 1. Januar 2014 neu geregelt werden - Hohe …
- BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 3/11
Einteilung der Wahlkreise auf der Grundlage der deutschen Wohnbevölkerung …
- BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11
Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das …
- BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11
Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …
- BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11
Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum …
- BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE …
- StGH Hessen, 21.05.2013 - P.St. 2361
1. Die Gemeinden haben einen aus dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht …
- BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11
Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem …
- BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09
R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig
- VG Potsdam, 21.04.2015 - 12 L 450/15
Zensusverfahren
- StGH Baden-Württemberg, 06.07.2015 - 1 VB 130/13
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die einfachgesetzliche …
- VG Hamburg, 30.04.2015 - 10 E 2183/15
Ablehnung eines Eilantrags auf weitere Speicherung von Daten entgegen der …
- BVerfG, 17.11.2015 - 2 BvL 19/09
Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 …
- BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13
Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.03.2016 - VGH N 9/14
Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der verbandsfreien Stadt Herdorf in die …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.05.2016 - VerfGH 24/13
Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 verfassungskonform
- BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637/09
Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum …
- BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung …
- VerfG Schleswig-Holstein, 27.01.2017 - LVerfG 4/15
Abstrakte Normenkontrolle - Gesetz zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs …
- BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16
Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur …
- BVerfG, 07.06.1977 - 1 BvR 108/73
Stadtwerke Hameln
- BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
DDR-Rechtsanwälte
- BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89
Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für …
- AG Weimar, 11.01.2021 - 6 OWi 523 Js 202518/20
Corona-Kontaktverbot verfassungswidrig - Freispruch im OWi-Verfahren
Das Bundesverfassungsgericht sieht dabei die Anforderungen von Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG und der Wesentlichkeitslehre als deckungsgleich an (BVerfGE 150, 1 (100)).Ist im Hinblick auf bestimmte Normen einer Rechtsverordnung den Anforderungen der Wesentlichkeitslehre durch das ermächtigende Gesetz nicht Genüge getan, führt dies zur Verfassungswidrigkeit der Normen der Verordnung (BVerfGE 150, 1 (209) BVerfGE 136, 69 (92)).
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
Je höher sich die Komplexität einer Materie dabei ausnimmt, desto größer kann der Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers grundsätzlich sein (vgl. BVerfGE 150, 1 m.w.N.).Die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung ist daher zunächst nur aus einer ex-ante-Perspektive im Hinblick auf die verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 150, 1 ).
Zwar ist grundsätzlich aus einer ex-ante-Perspektive im Hinblick auf die verfügbaren Informationen und Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen, ob einer gesetzgeberischen Entscheidung eine gültige Einschätzung und Bewertung zugrunde liegt (vgl. BVerfGE 25, 1 ; 150, 1 ).
Eine zunächst verfassungskonforme Regelung kann danach verfassungswidrig werden, sofern der Gesetzgeber dem nicht durch Nachbesserung entgegenwirkt (vgl. BVerfGE 132, 334 ; 143, 216 ; 150, 1 ; vgl. dazu schon BVerfGE 68, 287 ).
Bestimmt er einen starren Zinssatz, steht es ihm frei, Überprüfungszeiträume gesetzlich festzulegen oder sich auf seine Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht zu beschränken, die sich jedenfalls bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte aktualisiert (vgl. dazu BVerfGE 150, 1 ).
- BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Dessen Umfang hängt von Faktoren verschiedener Art ab, im Besonderen von der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich - zumal über künftige Entwicklungen wie die Auswirkungen einer Norm - ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 76, 1 ; 77, 170 ; 88, 203 ; 150, 1 ).Je nach Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, der Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter und den Möglichkeiten des Gesetzgebers, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, kann die verfassungsgerichtliche Kontrolle dabei von einer bloßen Evidenzkontrolle über eine Vertretbarkeitskontrolle bis hin zu einer intensivierten inhaltlichen Kontrolle reichen (vgl. BVerfGE 50, 290 m.w.N.; 123, 186 ; 150, 1 ).
- BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich
Dieses Verfahren bietet der Öffentlichkeit auch durch die Berichterstattung seitens der Medien Gelegenheit, eigene Auffassungen auszubilden und zu vertreten (vgl. BVerfGE 143, 246 m.w.N.; 150, 1 m.w.N.).Insoweit berührt sich das Bestimmtheitsgebot mit dem Verfassungsgrundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, der fordert, dass der Gesetzgeber die entscheidenden Grundlagen des zu regelnden Rechtsbereichs, die den Freiheits- und Gleichheitsbereich des Bürgers wesentlich betreffen, selbst festlegt und dies nicht dem Handeln der Verwaltung überlässt (BVerfGE 56, 1 ;vgl. BVerfGE 141, 143 ; 147, 253 ; 150, 1 m.w.N.).
Geboten ist ein Verfahren, das sich durch Transparenz auszeichnet und das die Beteiligung der parlamentarischen Opposition gewährleistet (BVerfGE 150, 1 m.w.N.).
Vor diesem Hintergrund kann auch die Komplexität der zu regelnden Sachverhalte den Umfang der Regelungspflicht des Gesetzgebers begrenzen (BVerfGE 150, 1 m.w.N.).
- BVerfG, 09.02.2022 - 2 BvL 1/20
Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB) mit dem …
aa) Die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze, dass der Gesetzgeber im Bereich der Grundrechtsausübung alle wesentlichen Entscheidungen selbst treffen (vgl. BVerfGE 101, 1 ; 126, 170 ; 150, 1 ) und Rechtsvorschriften so genau fassen muss, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (Grundsatz der Normenklarheit; vgl. BVerfGE 93, 213 ; 126, 170 ), gelten für den grundrechtssensiblen Bereich des materiellen Strafrechts besonders strikt. - BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
Die insoweit geltenden Anforderungen an Gesetze, die Grundrechtseingriffe vornehmen oder gestatten (vgl. dazu BVerfGE 128, 282 ; 134, 141 ; 150, 1 m.w.N.), gehen jedenfalls nicht über die aus Art. 103 Abs. 2 GG für Straf- und Bußgeldtatbestände folgenden Erfordernisse der Bestimmtheit hinaus.Umgekehrt reicht er umso weiter, je höher die Komplexität der zu regelnden Materie ist (vgl. BVerfGE 122, 1 ; 150, 1 m.w.N.).
- BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
Der Gesetzgeber ist zum anderen zur Regelung der Fragen verpflichtet, die für Staat und Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 139, 19 ; 150, 1 ).Die Anforderungen des Wesentlichkeitsgrundsatzes werden durch Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG näher konkretisiert (vgl. BVerfGE 150, 1 ), der die mit einer Delegation auf den Verordnungsgeber verbundenen Bestimmtheitsanforderungen ausdrücklich normiert.
Insoweit berührt sich das Bestimmtheitsgebot mit dem Verfassungsgrundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, der fordert, dass der Gesetzgeber die entscheidenden Grundlagen des zu regelnden Rechtsbereichs, die den Freiheits- und Gleichheitsbereich wesentlich betreffen, selbst festlegt und dies nicht dem Handeln der Verwaltung überlässt (vgl. BVerfGE 56, 1 ; 141, 143 ; 147, 253 ; 150, 1 ).
Vor diesem Hintergrund kann auch die Komplexität der zu regelnden Sachverhalte den Umfang der Regelungspflicht des Gesetzgebers begrenzen (BVerfGE 150, 1 ; 157, 30 ).
(c) Durch die Verordnungsermächtigung hat der Gesetzgeber aber auch der Komplexität des in Rede stehenden Sachbereichs Rechnung getragen, weshalb seine eigene Regelungspflicht insoweit von vornherein begrenzt ist (vgl. dazu BVerfGE 150, 1 ).
aa) Die Grundsätze der Bestimmtheit und Normenklarheit dienen der Vorhersehbarkeit von Eingriffen für die Bürgerinnen und Bürger, einer wirksamen Begrenzung der Befugnisse gegenüber der Verwaltung sowie der Ermöglichung einer effektiven Kontrolle durch die Gerichte (vgl. BVerfGE 156, 11 ) und stellen - auch als Ausprägung des Wesentlichkeitsgrundsatzes - zugleich sicher, dass Regierung und Verwaltung im Gesetz steuernde und begrenzende Maßstäbe vorfinden (vgl. BVerfGE 145, 20 ; 150, 1 ; 156, 11 ).
Dabei sind die Bedeutung des Regelungsgegenstandes und die Intensität der durch die Regelung oder aufgrund der Regelung erfolgenden Grundrechtseingriffe ebenso zu berücksichtigen wie der Kreis der Anwender und Betroffenen der Norm sowie deren konkretes Bedürfnis, sich auf die Normanwendung einstellen zu können (BVerfGE 150, 1 <98 Rn. 196; stRspr).
Umgekehrt reicht er umso weiter, je höher die Komplexität der zu regelnden Materie ist (vgl. BVerfGE 122, 1 ; 150, 1 m.w.N.).
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 166/16
Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in …
aa) Das Bundesverfassungsgericht hat aus grundrechtlichen Gesetzesvorbehalten und dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) einerseits sowie dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG) andererseits die Verpflichtung des Gesetzgebers abgeleitet, in allen grundlegenden normativen Bereichen die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 77, 170 ; 98, 218 ; 136, 69 ; 150, 1 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. Februar 2023 - 2 BvE 3/19 -, Rn. 182 - Finanzierung Desiderius-Erasmus-Stiftung; stRspr).Geboten ist ein Verfahren, das sich durch Transparenz auszeichnet und die Beteiligung der parlamentarischen Opposition gewährleistet (vgl. BVerfGE 139, 19 ; BVerfGE 150, 1 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. Februar 2023 - 2 BvE 3/19 -, Rn. 182).
Verfassungsrechtliche Anhaltspunkte sind dabei die tragenden Prinzipien des Grundgesetzes, insbesondere Art. 20 Abs. 1 bis 3 GG und die Grundrechte (vgl. BVerfGE 40, 237 ; 49, 89 ; 95, 267 ; 98, 218 ; 136, 69 ; 139, 19 ; 150, 1 ).
Zum anderen ist der Gesetzgeber selbst zur Regelung der Fragen verpflichtet, die für Staat und Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sind, ohne dass die Tatsache, dass einzelne Fragen politisch umstritten sind, für sich genommen bereits dazu führt, dass die entsprechende Regelung auch als "wesentlich" verstanden werden müsste (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 98, 218 ; 139, 19 ; 150, 1 ).
Damit werden ergänzende Regelungen durch Rechtsverordnung nicht ausgeschlossen; die wesentlichen Entscheidungen müssen jedoch in einem formellen Gesetz enthalten sein (vgl. BVerfGE 150, 1 ).
bb) Die Aufgabe, die erforderliche Abwägung der vielfältigen aufgeführten Belange vorzunehmen (vgl. BVerfGE 95, 1 ) und Zielkonflikte zu lösen (vgl. BVerfGE 150, 1 ), fällt dem Gesetzgeber zu, wobei ihm ein weiter Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum (…vgl. Rn. 164) eingeräumt ist.
Je höher sich die Komplexität einer Materie dabei ausnimmt, desto größer ist einerseits der gesetzgeberische Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 122, 1 ; BVerfGE 150, 1 ).
Bei der Ausgestaltung des Konzepts hat dieser - wie bereits ausgeführt (…s.o. Rn. 193) - vielfältige Zielkonflikte zu lösen (vgl. auch BVerfGE 116, 69 ; 150, 1 <88 Rn. 171).
Dies spricht dafür, dass die Ausfüllung des Einschätzungs- und Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers vom Bundesverfassungsgericht nur in begrenztem Umfang überprüft werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 88, 203 ; 90, 145 ; 150, 1 ).
bb) Der Gesetzgeber darf Konzepte erproben, muss ein Gesetz aber bei Fehlprognosen (vgl. BVerfGE 57, 139 ; 89, 365 ; 113, 167 ; 150, 1 ) oder dann nachbessern, wenn die Änderung einer zunächst verfassungskonform getroffenen Regelung erforderlich ist, um diese unter veränderten tatsächlichen Bedingungen oder angesichts einer veränderten Erkenntnislage mit der Verfassung im Einklang zu halten.
Eine zunächst verfassungskonforme Regelung kann unter veränderten Umständen verfassungswidrig werden, sofern der Gesetzgeber dem nicht durch Nachbesserung entgegenwirkt (vgl. BVerfGE 116, 69 ; 132, 334 ; 143, 216 ; 150, 1 ).
Im Zuge der Umsetzung nachträglich erkennbar gewordene Zweifel an der Eignung des Resozialisierungskonzepts können für die Zukunft etwa Vorkehrungen in Gestalt einer wissenschaftlichen Begleitung oder von Evaluationen des Gesetzesvollzugs erforderlich machen (vgl. BVerfGE 116, 69 ; 150, 1 ).
Soweit die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Beispiel bei Besoldungsfragen (vgl. BVerfGE 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 145, 1 ; 145, 304 ; 149, 382 ; 155, 1 ) oder bei der Parteienfinanzierung (…vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 24. Januar 2023 - 2 BvF 2/18 -, Rn. 129 f. - Parteienfinanzierung - Absolute Obergrenze) besondere Anforderungen an die Begründungslast im Gesetzgebungsverfahren gestellt hat, betraf dies typischerweise die gesetzliche Ausgestaltung in der Verfassung selbst angelegter (Leistungs-)Rechte, die ohne entsprechende Anforderungen an die Ermittlung und Begründung der Regelungsgrundlagen leerzulaufen drohen (vgl. BVerfGE 150, 1 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 24. Januar 2023 - 2 BvF 2/18 -, Rn. 131).
Solche Regelungen, die das Resozialisierungskonzept des Landesgesetzgebers ausgestalten sowie für die monetäre Vergütung der Gefangenenarbeit und deren Verwendung von erheblicher Bedeutung und damit grundrechtsrelevant sind, muss der Gesetzgeber im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens, das auch der (Fach-)Öffentlichkeit Gelegenheit bieten soll, ihre Auffassungen auszubilden und zu vertreten (vgl. BVerfGE 116, 69 ; 139, 19 ; 150, 1 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. Februar 2023 - 2 BvE 3/19 -, Rn. 182), selbst treffen.
Regelungen, wie die Beteiligung der Gefangenen an medizinischen Leistungen, die das Resozialisierungskonzept des Landesgesetzgebers ausgestalten, für die Verwendung der Vergütung bedeutsam und damit für die Gefangenen grundrechtsrelevant sind, muss dieser, wie bereits ausgeführt (…s.o. Rn. 158), in einem dem Grundsatz der parlamentarischen Öffentlichkeit genügenden Verfahren (vgl. BVerfGE 116, 69 ; 139, 19 ; 150, 1 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. Februar 2023 - 2 BvE 3/19 -, Rn. 182) selbst vornehmen.
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17
Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger …
Dabei ist die Effektivität sowohl der Kontrolle in der Praxis als auch der gesetzlichen Regelungen in regelmäßigen Abständen zu evaluieren (zu Evaluierungspflichten vgl. auch BVerfGE 150, 1 ). - BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") …
Damit ist das für eine abstrakte Normenkontrolle notwendige objektive Klarstellungsinteresse an der Gültigkeit der Norm (vgl. BVerfGE 6, 104 ; 52, 63 ; 73, 118 ; 88, 203 ; 96, 133 ; 100, 249 ; 119, 394 ; 127, 293 ; 128, 1 ; 133, 241 ; 150, 1 ; 151, 152 ; stRspr) zu bejahen.Ein solches Klarstellungsinteresse ist indiziert, wenn ein auf das Grundgesetz in besonderer Weise verpflichtetes Organ oder ein Organteil von der Unvereinbarkeit der Norm mit höherrangigem Bundesrecht überzeugt ist und eine diesbezügliche Feststellung beim Bundesverfassungsgericht beantragt (vgl. BVerfGE 6, 104 ; 39, 96 ; 52, 63 ; 96, 133 ; 103, 111 ; 119, 394 ; 127, 293 ; 150, 1 ).
Es entfällt lediglich, wenn von der zur Prüfung gestellten Norm unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr Rechtswirkungen ausgehen können (vgl. BVerfGE 97, 198 ; 100, 249 ; 110, 33 ; 133, 241 ; 150, 1 ; 151, 152 ; stRspr).
Die Länder sind insoweit lediglich Delegatare einer Regelung, die der Bund ausweislich Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG nach Inhalt, Zweck und Ausmaß weitgehend determiniert hat (vgl. insoweit BVerfGE 150, 1 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - 13 B 398/20
Eilantrag gegen die Schließung von Einzelhandelsgeschäften erfolglos
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21
Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und …
- BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17
Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im …
- BVerfG, 15.11.2023 - 2 BvF 1/22
Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 - abstrakte Normenkontrolle
- VerfGH Thüringen, 28.02.2024 - VerfGH 110/20
Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bezüglich einzelner Regelungen …
- VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20
Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer …
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20
Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der …
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20
Betriebsuntersagung für Gaststätten während des ersten Lockdowns der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2023 - 3 L 96/22
Klage gegen die Feststellung der Einwohnerzahl nach dem Zensus 2011
- VG Berlin, 18.02.2022 - 14 L 15.22
Corona-Impfung mit Johnson & Johnson: 1x reicht
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1079/20
Betriebsuntersagung für Parfümerien während der Corona-Pandemie; Anhörung der …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - VerfGH 37/14
Festsetzung der Einwohnerzahl im Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 …
- AG Wuppertal, 05.07.2021 - 82 OWi 12/21
Vorlage an das BVerfG zur Vereinbarkeit des Infektionsschutzgesetz a.F. mit dem …
- VerfGH Thüringen, 19.05.2021 - VerfGH 110/20
Divergenzvorlage an das Bundesverfassungsgericht im Verfahren der abstrakten …
- BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17
Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch …
- OVG Sachsen, 19.03.2021 - 3 B 81/21
Zutrittsverbot; Testpflicht; Schulgelände; Corona
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2020 - 13 B 440/20
Fitnessstudios bleiben in Nordrhein-Westfalen weiterhin geschlossen
- BVerwG, 13.06.2023 - 9 CN 2.22
Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau unwirksam
- OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 83/21
Testpflicht; Unternehmen; körperliche Unversehrtheit; falsch-positiv; …
- VerfGH Berlin, 16.11.2022 - VerfGH 154/21
Ungültigerklärung der Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den …
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21
Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt
- BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19
Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der …
- OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2021 - 3 MR 7/21
Corona - Videoaufsicht bei elektronischer Hochschulprüfung zulässig
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.12.2019 - VerfGH 35/19
Normenkontrolle zur Abschaffung der Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung
- BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20
Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot
- AG Weimar, 11.10.2021 - 6 OWi 340 Js 201252/21
Corona-Demo - Teilnahme ohne Mund-Nasen-Bedeckung
- BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 1.21
Corona-Verordnungen: Sächsische Kontaktbeschränkungen waren verhältnismäßig
- BVerwG, 26.09.2019 - 2 C 32.18
Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte in Brandenburg verfassungsgemäß
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - 16 A 857/21
Standardmäßige Erhebung der Postanschrift des Antragstellers bei IFG-Antrag über …
- BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
- VG Hamburg, 14.02.2022 - 14 E 414/22
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Verkürzung der Gültigkeitsdauer des …
- LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 3 TaBV 65/19
Keine Einsicht des Betriebsrats in die elektronische Personalakte ohne Zustimmung …
- VerfGH Sachsen, 25.01.2024 - 91-II-19
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelner Vorschriften aus dem Sächsischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2021 - 15 B 1529/21
Rats- und Ausschusssitzungen nur mit 3G-Nachweis
- VG Berlin, 16.02.2022 - 14 L 24.22
Corona: genesen für 6 Monate
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist …
- BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 5.22
Schließung von Gastronomiebetrieben Ende Oktober 2020 auf der Grundlage der …
- BFH, 23.01.2024 - IX R 36/21
Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte
- BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19
Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …
- VerfGH Thüringen, 16.12.2020 - VerfGH 14/18
Abstrakte Normenkontrolle der AfD-Fraktion gegen die Thüringer Verordnung über …
- BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 4.22
Schließung von Gastronomiebetrieben Ende Oktober 2020 auf der Grundlage der …
- BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvR 206/14
Verfassungsbeschwerde gegen eine im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung …
- BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 12/17
Betriebsvereinbarung - allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer
- VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 12 S 4089/20
Einwendungen von ehemaligen Bewohner einer Landesaufnahmeeinrichtung gegen deren …
- BVerwG, 26.09.2019 - 2 C 33.18
Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte in Brandenburg verfassungsgemäß
- OLG Celle, 02.08.2021 - 2 Ws 230/21
Sitzungspolizeiliche Verfügung zum Nachweis eines Corona-Schnelltests vor Zutritt …
- BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 6.22
Schließung von Einrichtungen des Freizeitsports mit zugelassener Ausnahme durch …
- OLG Oldenburg, 11.01.2021 - 2 Ss OWi 3/21
Verstoß gegen Corona-Kontaktbeschränkungen; Geldbuße für Schülerin; …
- VGH Bayern, 14.11.2018 - 3 BV 16.2072
Tätowierung eines Polizeibeamten im sichtbaren Bereich unzulässig
- VG Regensburg, 01.12.2022 - RN 5 S 22.2413
Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO, Sofortvollzug kraft gesetzlicher …
- BVerfG, 22.02.2019 - 2 BvR 2203/18
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit eines …
- VG Halle, 16.02.2022 - 1 B 41/22
Vor dem 15.01.2022 ausgestellte Genesenennachweise mit einer Gültigkeitsdauer von …
- VG Frankfurt/Main, 22.02.2022 - 5 L 363/22
Verkürzung der Gültigkeitsdauer des COVID-19-Genesenenzertifikats
- OVG Niedersachsen, 06.11.2020 - 13 MN 411/20
Corona; Gastronomie; Normenkontrolleilantrag; Schließung
- BVerfG, 15.11.2023 - 2 BvG 1/19
Unzulässige Anträge Sachsens und Thüringens im Bund-Länder-Streit wegen …
- LSG Baden-Württemberg, 18.04.2023 - L 9 U 619/22
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung - Unternehmer des Baugewerbes - …
- VG Minden, 08.09.2021 - 2 L 595/21
Betrifft die 3G-Regel auch Ratssitzungen; Art. 38 Abs.1 GG ?
- VerfG Brandenburg, 17.02.2023 - VfGBbg 10/21
Abstrakte Normenkontrolle, begründet; Begründungsanforderungen; Bestimmtheit; …
- BVerwG, 15.12.2023 - 6 B 9.23
Bewilligung eines weitergehenden Betriebskostenzuschusses an Ersatzschulträger
- OVG Niedersachsen, 06.11.2020 - 13 MN 433/20
Corona; Fitnessstudio; Normenkontrolleilantrag
- OVG Niedersachsen, 23.12.2020 - 13 MN 506/20
Auslegung, verfassungskonforme; Beschränkung; Corona-Virus; Feiern; Hausstand; …
- OVG Sachsen, 11.11.2020 - 3 B 357/20
Corona; Covid 19; Kontaktdaten; Datenschutz; Maskenpflicht; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2020 - 13 B 1787/20
Keine Hundeschule in Corona-Zeiten
- VGH Bayern, 13.05.2019 - 4 B 18.1515
Teilerfolg der Klage auf Auskunft über den Münchener Mietspiegel
- VG Karlsruhe, 28.03.2023 - 8 K 3182/22
Fortbildungspflicht für Kindertagespflegepersonen; Ungeeignetheit der …
- BayObLG, 18.08.2022 - 102 VA 68/22
Akteneinsicht von Dritten im Zivilverfahren
- VG Ansbach, 26.02.2021 - AN 14 E 21.00061
Eilantrag auf Gestattung der Laserentfernung von Tätowierungen ohne Durchführung …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.12.2020 - VGH N 12/19
Angemessenheit der Gewährleistung der Finanzausstattung der Kommunen i.R.d. …
- BSG, 31.03.2022 - B 5 R 35/21 R
Verjährung des Erstattungsanspruchs des Rentenversicherungsträgers gegen den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2021 - 13 B 1899/20
Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebot gelten weiterhin
- VG Gera, 25.02.2022 - 3 E 129/22
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Verkürzung des Genesenenstatus durch § 2 Nr. 5 …
- VG Hamburg, 29.04.2021 - 2 E 1710/21
Teilweise erfolgreicher Eilantrag eines Grundschülers gegen die Pflicht, vor …
- BGH, 08.10.2019 - EnVR 58/18
Absehen von einer Anwendung der Regelungen in u.a. § 7 Abs. 1 StromNEV …
- BVerfG, 21.12.2021 - 2 BvR 1844/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung des Bayerischen …
- OVG Sachsen, 21.04.2021 - 3 C 8/20
Bestimmtheitsgrundsatz; Parlamentsvorbehalt; Wesentlichkeitsgrundsatz; Vorrang …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - 13 B 1731/20
Antrag des Betreibers eines Fitnessstudios auf vorläufige Außervollzugsetzung der …
- OVG Niedersachsen, 06.06.2023 - 10 LC 151/21
Anbaudiversifizierung; Cross-Compliance-Verstoß; Dauergrünland; …
- BVerfG, 26.10.2022 - 2 BvE 3/15
Bundesregierung hätte den Bundestag frühzeitig über das Krisenmanagementkonzept …
- OVG Sachsen, 16.12.2021 - 3 C 20/20
Corona; Versammlung; Mindestabstand; Genehmigung
- OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2020 - 3 MR 59/20
Weitere Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown - Fitnessstudios
- VG Göttingen, 19.02.2020 - 1 A 85/14
Amtsermittlungsgrundsatz; Erheblichkeit einer Rechtsverletzung; Klagebefugnis; …
- OVG Hamburg, 18.11.2020 - 5 Bs 209/20
Coronabedingte Schließung von Fitnessstudios voraussichtlich rechtmäßig
- OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 519/20
Corona; Maskenpflicht; Normenkontrolleilantrag; Schulunterricht
- VG Schleswig, 19.12.2019 - 12 A 48/16
Klage gegen die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl einer Kommune im Rahmen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2019 - L 8 AY 49/18
Leistungen nach dem AsylbLG; Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis einer Behörde für …
- VG Hannover, 22.02.2022 - 15 B 615/22
Corona; Genesenennachweis; Genesenenstatus
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2022 - 13 B 1929/21
Antrag einer Inhaberin von Textileinzelhandelsfilialen auf vorläufige …
- BVerfG, 14.09.2023 - 2 BvR 107/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Thüringer AfD-Landtagsfraktion gegen Urteil …
- OLG Stuttgart, 21.04.2021 - 4 Rb 24 Ss 7/21
Schutzmaßnahmen gegen Coronavirus in Baden-Württemberg: Verfassungsmäßigkeit der …
- OVG Sachsen, 07.01.2021 - 3 B 446/20
Corona; Covid-19; Ladenschließung; Bestimmtheit; Gleichbehandlung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2020 - 13 B 452/20
Spielhallen dürfen in Nordrhein-Westfalen weiterhin nicht öffnen
- OVG Niedersachsen, 18.11.2020 - 13 MN 448/20
Corona; Kontaktbeschränkung; Kontaktnachverfolgung; Mund-Nasen-Bedeckung; …
- OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 13 MN 145/21
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine infektionsschutzrechtliche Verordnung (MS, VO …
- BVerwG, 26.02.2021 - 5 C 15.19
Keine Entschädigung für Kommunen und kommunale Zweckverbände wegen überlanger …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2020 - 3 MR 76/20
Korona-Pandemie -Schließung von Wellness-Studios Schleswig-Holstein
- OVG Sachsen, 23.03.2021 - 3 B 78/21
Corona; Einzelhandel; Textileinzelhandel; Termin; click and meet
- BSG, 06.06.2023 - B 4 AS 5/22 R
Berechnung von Leistungen gemäß dem SGB II ; Zuschuss zur privaten …
- OVG Niedersachsen, 11.11.2020 - 13 MN 436/20
Beherbergung; Corona; Folgenabwägung; Normenkontrolleilantrag; touristische …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2020 - 13 B 1983/20
Coronapandemie: Golfplätze in Nordrhein-Westfalen bleiben geschlossen
- OVG Sachsen, 22.12.2020 - 3 B 438/20
Corona; Einzelhandel; Schließung; Entschädigung
- OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 13 MN 487/20
Folgenabwägung; gebietsbezogen; Infektionsgeschehen; Mund-Nasen-Bedeckung; …
- VG Darmstadt, 23.02.2022 - 4 L 210/22
Unwirksamkeit der Verweisung auf das Paul-Ehrlich-Institut zur Inhaltsbestimmung …
- OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 65/21
Corona; Elektrofachmarkt; Terminbuchung; Mischbetrieb
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 55/20
Normenkontrolle; Schließung von Einzelhandelsgeschäften mit einer Verkaufsfläche …
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2022 - 3 K 72/20
Normenkontrolle; Schließung von Gaststätten im April 2020 wegen der …
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.2021 - 12 S 921/21
Rechtsnatur einer Hausordnung in einer Erstaufnahmeeinrichtung; grundrechtlich …
- OVG Niedersachsen, 11.11.2020 - 13 MN 485/20
Corona; Normenkontrolleilantrag; Prostitutionsstätten
- OVG Niedersachsen, 25.11.2021 - 13 KN 132/20
Corona; Mund-Nasen-Bedeckung; Normenkontrolle
- OVG Bremen, 23.03.2022 - 1 D 349/20
Normenkontrolle 19. Coronaverordnung - Betriebsschließung; Coronaverordnung; …
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2022 - 5 S 947/21
Räum- und Streupflicht; grundstücksbezogene Härte bei individuellen …
- OVG Sachsen, 22.04.2021 - 3 B 172/21
Grundversorgung; Inzidenzwert; Schuhgeschäft; Gleichbehandlung
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2020 - 1 C 10840/19
Abgrenzung; Abstand; Abwasser; Adressat; Allgemeinheit; Amtsermittlung; Anbau; …
- BFH, 30.04.2019 - VII R 14/18
Stromsteuerentlastung für Abwasserunternehmen; im Wesentlichen durch …
- OVG Niedersachsen, 25.11.2021 - 13 KN 62/20
Autowaschanlage; Corona; Normenkontrolle
- VG Düsseldorf, 11.03.2021 - 7 L 2665/20
Keine Laser-Tattooentfernung durch Heilpraktiker
- OVG Niedersachsen, 09.11.2020 - 13 MN 472/20
Corona; Normenkontrolleilantrag; Schließung; Spielbanken; Spielhallen; …
- OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 144/20
Großflächiger Einzelhandel, Einkaufszentrum
- BVerfG, 06.02.2019 - 1 BvQ 4/19
Erfolgloser Eilantrag gegen die testweise Datenübermittlung für den Zensus 2021
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 20 A 499/16
Zulassung der Verfüllung der Polder 4 und 5 als die durch die Abgrabung von Kies …
- OVG Niedersachsen, 25.11.2021 - 13 KN 389/20
Corona; Fitnessstudio; Maskenpflicht; Normenkontrolle
- OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 13 MN 552/20
800 Quadratmeter; Bestimmtheitsgrundsatz; Corona; Einkaufszentrum; Einzelhandel; …
- OVG Niedersachsen, 10.11.2020 - 13 MN 479/20
Corona; Normenkontrolleilantrag; Tattoo-Studio
- OVG Hamburg, 12.03.2021 - 5 Bs 33/21
Eilantrag gegen flächendeckendes Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum in …
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 3 M 87/23
Zur Rechtmäßigkeit von (Werbe-)Nebenbestimmungen in einer glücksspielrechtlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 D 29/20
Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown …
- OVG Thüringen, 28.01.2021 - 3 EN 22/21
Untersagung körpernaher Dienstleistungen in Friseurstudios während der 2. Welle …
- VGH Bayern, 30.11.2023 - 14 NE 23.1503
Zulassung der Tötung von Fischottern im Verordnungswege
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2020 - 13 B 1707/20
Betriebsverbot für gastronomische Einrichtungen und Beherbergungsverbot zu …
- VGH Baden-Württemberg, 02.07.2019 - 9 S 2679/18
Normenkontrollverfahren; Anspruch auf Freistellung von den Kosten der …
- VGH Bayern, 30.11.2023 - 14 NE 23.1658
BayVGH setzt Verordnungen über die Tötung von Fischottern vorläufig außer Vollzug
- OVG Niedersachsen, 16.02.2023 - 14 KN 41/22
Corona; Feststellungsinteresse; Laienselbsttest; Schule; Schüler; Selbsttest; …
- VG Frankfurt/Main, 09.11.2020 - 5 L 2944/20
Maskenpflicht für Fußgänger im Stadtgebiet
- VG Berlin, 13.01.2023 - 14 K 58.20
- OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 104/20
Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² im April 2020 - 800 m²; Einzelhandel; …
- OVG Sachsen, 09.08.2021 - 3 B 254/21
Abstands- u. Maskenpflicht für Versammlungen bei Sieben-Tage-Inzidenz über 10; …
- BVerfG, 05.07.2023 - 2 BvL 9/23
Weitere Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot unzulässig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - 13 B 363/21
Erfolgloser Normenkontrollantrag einer Speiselokalbetreiberin auf Erlass einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2021 - 15 A 3142/19
Anreizfunktion; Amtshilfe; Aufnahme; Aufnahmeeinrichtung; Drittwirkung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 16 A 1009/14
Bundesamt für Verfassungsschutz muss über Auskunftsbegehren von Bodo Ramelow und …
- OVG Sachsen, 11.11.2020 - 3 B 349/20
Corona-Pandemie; Tattoo- und Piercing-Studio; Parlamentsvorbehalt; …
- OVG Sachsen, 04.08.2022 - 3 C 24/20
Untersagung Gastronomie; Corona-Pandemie; Eingriff Berufsausübungsfreiheit; …
- OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 138/20
SARS-CoV-2; Corona-Schutz-Verordnung; Gastronomiebetriebe; …
- OVG Niedersachsen, 10.11.2020 - 13 MN 412/20
Corona-Pandemie; Kosmetikstudio; Normenkontrolleilantrag
- OVG Sachsen, 30.06.2022 - 3 C 54/20
Betriebsuntersagungen; Hotel; Gastronomie; Fitnessstudio; Pandemie
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - 13 B 346/21
Dienen des Beherbergungsverbots schon durch die Verhinderung bzw. Reduzierung von …
- VGH Hessen, 14.11.2022 - 8 B 806/21
Beschränkung der gewerblichen Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-Up …
- BFH, 20.05.2022 - IV B 50/21
Antrag der Gemeinde auf Aussetzung (Aufhebung) der Vollziehung des …
- BayObLG, 02.09.2021 - 101 VA 100/21
Akteinsichtsrecht eines nicht am Insolvenzverfahren beteiligten Dritten in die …
- OVG Sachsen, 26.03.2021 - 3 B 82/21
Maske; Schüler
- OVG Thüringen, 02.02.2021 - 3 EN 21/21
Corona-Krise; Schließung von Fahrschulen; Thüringen; CoronaVSonderV TH 3 i.d.F. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2020 - 13 B 1847/20
Verbot des Freizeit- und Amateursportbetriebs in Fitnessstudios
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2021 - 3 R 2/21
Kommunale Verordnung zur Einschränkung des Bewegungsradius aufgrund hoher …
- OVG Sachsen, 17.11.2020 - 3 B 369/20
Kontaktbeschränkung; Patchworkfamilie; Gaststätte; Kantine; Fitnessstudio; …
- OVG Sachsen, 17.11.2020 - 3 B 351/20
Corona-Pandemie; Mund-Nasenbedeckung; Aussagefähigkeit von PCR-Tests; kein …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2020 - 14 A 3784/19
- OVG Sachsen, 17.05.2022 - 3 C 16/20
Untersagung; Öffnung; Einkaufszentrum; großflächiger Einzelhandel; …
- OVG Sachsen, 17.11.2020 - 3 B 350/20
Corona, Schließung von Anlagen, Einrichtungen; Kontaktbeschränkung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2020 - 13 B 471/20
Spielhallen dürfen in Nordrhein-Westfalen weiterhin nicht öffnen
- OVG Sachsen, 10.10.2022 - 3 C 29/21
Corona; Zugangsverbot; Testobliegenheit; Arbeitgeber; Testpflicht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2020 - 13 B 1855/20
Verbot des Freizeit- und Amateursportbetriebs in Fitnessstudios
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2020 - 14 A 2838/19
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2021 - 13 B 235/21
Rechtmäßigkeit der Betriebsuntersagung eines EMS-Studios durch die …
- OVG Sachsen, 20.05.2021 - 3 B 141/21
Corona-Pandemie; Beherbergungsverbot für touristische Zwecke; Existenzgefährdung …
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 5 S 2617/19
Pflicht des Jagdausübungsberechtigten zur Beseitigung einer Kirrung in seinem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2021 - 15 A 3143/19
Kostenerstattungsanspruch einer Kommune gegen das Land für Aufnahme und …
- VGH Bayern, 13.08.2021 - 22 CE 21.796
Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Makeup mit Strahlung
- VG Köln, 19.07.2021 - 7 L 394/21
- VG Braunschweig, 04.09.2019 - 9 A 11/19
Anwendungsbestimmungen; Biodiversität; Pflanzenschutzmittel
- AG Coburg, 10.06.2021 - 5 OWi 109 Js 280/21
Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf öffentlichen Plätzen in …
- OVG Sachsen, 17.03.2021 - 3 B 53/21
Corona; Sonnenstudio
- SG Marburg, 21.08.2020 - S 12 KA 1/18
Vertragsarztrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 13 D 38/20
Untersagung des Betriebs von Handelseinrichtungen mit einer Verkaufsfläche von …
- OVG Sachsen, 23.11.2021 - 3 C 44/21
COVID-19; Corona; Test; Schulen; Zugangsbeschränkung
- VG Koblenz, 28.10.2021 - 4 K 407/21
Corona-Testpflicht an Schulen (u. a. mit "Lollytests") war rechtmäßig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2021 - 13 B 1766/20
- OVG Niedersachsen, 18.11.2020 - 2 NB 247/20
Anordnungsanspruch; Gesetzesvorbehalt; Ranglistenplatz; Studienplatzvergabe; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2023 - 13 D 293/20
Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verbots einer Yoga-Schule …
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2023 - 3 M 14/23
Nebenbestimmungen zu einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 D 33/20
Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown …
- OVG Sachsen, 09.04.2021 - 3 B 115/21
Corona-Pandemie; zweimalige wöchentliche Testpflicht für Arbeitgeber
- OVG Sachsen, 20.11.2020 - 3 B 356/20
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung: Auch die Verbote für touristische …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 D 49/20
Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2021 - 16 A 1676/16
Auskunftsantrag betreffend die vom Bundesamt für Verfassungsschutz elektronisch …
- BVerfG, 21.05.2021 - 2 BvQ 43/21
Erfolgloser Eilantrag einer Gemeinde gegen infektionsschutzbedingtes Verbot von …
- OVG Hamburg, 07.05.2021 - 1 Bs 73/21
Corona: Kein Anspruch auf Präsenzunterricht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2023 - 13 D 283/20
Feststellung der Unwirksamkeit der aus den Regelungen zur Bekämpfung der …
- OVG Niedersachsen, 11.03.2022 - 10 LC 46/21
Dauergrünland; Dauergrünlandfläche; Dauergrünlandstatus; Pflugregelung
- OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2020 - 3 MR 66/20
Beherbergungsverbot während der Corona-Pandemie (Schleswig-Holstein)
- OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 10 LC 95/21
Ausschlussfrist; Dauergrünlandstatus; Feststellungsklage; Genehmigung; Umbruch; …
- VG Hamburg, 21.12.2022 - 2 K 1670/20
- OVG Sachsen, 05.09.2022 - 3 C 29/20
Hinreichende Bestimmtheit einer Norm; Regelbeispiele; "für die Grundversorgung …
- OVG Sachsen, 10.08.2022 - 3 C 62/20
Corona; körpernahe Leistung; Nagelstudio
- OVG Niedersachsen, 23.09.2021 - 10 LC 43/21
Ausschlussfrist; begünstigende Regelung; Beschränkung; Beweismittel; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2020 - 3 R 254/20
Fortgesetzte Schließung von Fitnessstudios im Rahmen des verlängerten …
- VG Hamburg, 11.05.2020 - 9 E 1919/20
Erfolgloser Eilantrag gegen die die aus der Corona-Verordnung folgende …
- VG Bayreuth, 10.11.2022 - B 9 S 22.955
Aufforderung zur Erteilung von Auskünften im Rahmen des Zensus 2022, Gebäudeund …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 D 74/20
Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown …
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.03.2022 - 2 B 10062/22
Anspruch des zum Juniorprofessor mit Tenure-Track-Option ernannten Bewerbers auf …
- VG Köln, 20.12.2023 - 18 L 2127/23
- BayObLG, 28.04.2023 - 101 VA 162/22
Akteneinsicht eines Genossenschaftsmitglieds in die Insolvenztabelle der …
- OVG Sachsen, 14.04.2021 - 3 B 21/21
Ferienwohnung; Corona; Beherbergungsverbot; Test
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2020 - 3 R 259/20
Corona-Pandemie: Verlängerung des "Teil-Lockdown", Verbot der Beherbung zu …
- OVG Sachsen, 26.11.2020 - 3 B 386/20
Mund-Nasen-Bedeckung; Corona
- OVG Sachsen, 17.11.2020 - 3 B 363/20
Fitnessstudio; milderes Mittel; Kontaktnachverfolgung; Gleichbehandlung; …
- VG Düsseldorf, 05.07.2019 - 1 K 9288/17
Klagen der Städte Lennestadt und Xanten gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf …
- OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 147/20
Normenkontrollverfahren; vorläufiger Rechtsschutz; großflächiger Einzelhandel; …
- OVG Sachsen, 26.11.2020 - 3 B 374/20
Nagelstudio
- OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 11 LA 103/20
Begründung; Datenlöschung; effektiver Rechtsschutz; Einwohnerzahl; ernstliche …
- OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2020 - 3 MR 62/20
Corona-Krise; Schließung von Spielhallen in Schleswig-Holstein; CoronaVV SH 12 v. …
- OVG Sachsen, 17.11.2020 - 3 B 362/20
Fitnessstudio
- VG Hamburg, 16.04.2020 - 2 E 1671/20
Erfolgloser Eilantrag eines Warenhausbetreibers gegen die aus der …
- VerfGH Berlin, 14.12.2022 - VerfGH 99 A/22
Die Entscheidung des Senats, die Abstimmung für den Volksentscheid nicht auf den …
- OVG Sachsen, 22.04.2021 - 3 B 183/21
Corona; Testpflicht; Schüler; Auflage PCR-Test; Verhältnismäßigkeit; …
- OVG Sachsen, 15.04.2021 - 3 B 119/21
Wechselmodell; Präsenzbeschulung; Rechtsschutzbedürfnis; Corona
- VG Berlin, 18.02.2021 - 14 L 45.21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz
- SG Marburg, 25.09.2020 - S 12 KA 290/19
Vertragsarztrecht
- OVG Sachsen, 30.04.2020 - 3 B 148/20
Versammlung; Corona; Genehmigung; Mindestabstand
- VG Düsseldorf, 05.07.2019 - 1 K 15351/16
Klagen der Städte Lennestadt und Xanten gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf …
- OVG Sachsen, 19.11.2021 - 3 B 303/21
Corona; Großveranstaltung; Fußball; Dauereintrittskarte; Zugangsbeschränkung; …
- VG Schleswig, 28.12.2020 - 1 B 169/20
Corona: Erfolgloser Eilantrag gegen Untersagung des Betriebs von Angelteichen
- VG Braunschweig, 04.09.2019 - 9 A 18/19
Anwendungsbestimmungen; Biodiversität; Pflanzenschutzmittel
- VGH Bayern, 08.04.2021 - 20 NE 21.478
Normenkontrolleilantrag gegen coronabedingte Schließung von Fitnessstudios
- VG München, 30.09.2020 - M 26b E 20.4390
Separierung von Schülern in Pausen bei fehlendem Tragen einer …
- VerfGH Sachsen, 24.11.2021 - 104-II-21
- OVG Sachsen, 22.03.2021 - 3 B 56/21
Gastronomiebetrieb; Corona; Kantine; Übernachtungsangebot
- OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 155/20
Buchhandel; Corona; Einkaufszentren; Grundversorgung
- VerfGH Bayern, 23.11.2020 - 69-VII-20
Erfolglose Popularklage gegen einen Bebauungsplan
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2020 - 7 A 10270/20
Auslegung des "berechtigten Interesses" an der Haltung eines gefährlichen Hundes
- VGH Bayern, 06.11.2019 - 5 B 17.1997
Aufforderung zum Erteilen von Auskünften nach dem Finanz- und …
- OVG Niedersachsen, 02.03.2022 - 10 LC 81/21
Verlust der Eigenschaft als Dauergrünlandfläche - Pflugregelung
- OVG Sachsen, 20.11.2020 - 3 B 378/20
Corona; Nagelstudio
- VG Hamburg, 13.04.2022 - 2 E 1542/22
Erfolgloser Eilantrag gegen die Maskenpflicht in Tanzschulen ("Hotspot"-Regelung)
- VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 85-II-21
Erfolgloser Eilantrag gegen Zutrittsbeschränkung in Schulen - Corona-Virus
- VGH Bayern, 29.06.2016 - 5 BV 16.85
Aussetzung des Verfahrens wegen Normenkontrolle - Zensus 2011
- VG Hamburg, 08.02.2022 - 7 E 334/22
Erfolgloser Eilantrag der Betreiberin einer Schankwirtschaft gegen die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2018 - 1 A 180/16
Gewährung des Auslandsverwendungszuschlags bei Einstufung der Mission eines …
- VG Hamburg, 21.04.2020 - 11 E 1705/20
Erfolgloser Eilantrag eines Betreibers von Restaurants in Warenhäusern gegen die …
- OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 11 LA 351/19
Begründung; Datenlöschung; effektiver Rechtsschutz; Einwohnerzahl; Gemeinde; …
- VGH Bayern, 25.02.2021 - 20 NE 21.519
Kein Eilrechtsschutz gegen die Untersagung des Individualsports und die …
- VG Aachen, 19.01.2021 - 10 L 702/20
Humanmedizin; Studienanfänger; innerkapazitär; außerkapazitär; Vergabeverfahren; …
- VG Hamburg, 11.11.2020 - 3 E 4605/20
Erfolgloser Antrag der Betreiberin von Sonnenstudios gegen das aus der …
- VG München, 18.03.2019 - M 30 S 19.657
Rechtmäßige Aufforderung zur Erteilung von Auskünften - Mikrozensus 2018
- VG Frankfurt/Main, 13.10.2022 - 5 K 1454/19
EEG-Umlagenbegrenzung: Durchschnittsstrompreis-Verordnung (DSPV) ist rechtmäßig
- VG Hamburg, 10.06.2022 - 5 E 2299/22
Erfolgloser Eilantrag einer Fahrschulbetreiberin auf Einräumung der Möglichkeit, …
- VG Aachen, 26.01.2021 - 10 L 704/20
Zahnmedizin; Studienanfänger; innerkapazitär; außerkapazitär; Vergabeverfahren
- VG Berlin, 28.06.2022 - 12 K 572.19
- VG Regensburg, 08.05.2023 - RO 5 S 23.525
Zur Auskunftspflicht nach dem Mikrozensusgesetz vom 7.12.2016 und deren …
- VG Frankfurt/Main, 03.11.2022 - 5 K 75/19
Wesentlicher Inhalt der nach § 64 Abs. 3 Nr. 1 Buchstab. c EEG 2014 vorzulegenden …
- SG Düsseldorf, 15.07.2019 - S 22 AY 23/19
Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, …
Rechtsprechung
EuGH, 10.04.2018 - C-320/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Uber France
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehrsdienstleistungen - Richtlinie 2006/123/EG - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Richtlinie 98/34/EG - Dienste der Informationsgesellschaft - Vorschrift betreffend Dienste der Informationsgesellschaft - Begriff - Vermittlungsdienst, ...
- ra.de
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehrsdienstleistungen - Richtlinie 2006/123/EG - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Richtlinie 98/34/EG - Dienste der Informationsgesellschaft - Vorschrift betreffend Dienste der Informationsgesellschaft - Begriff - Vermittlungsdienst, ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht/Strafrecht: Uber France/Nabil Bensalem
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Rechtsangleichung - Die Mitgliedstaaten können die rechtswidrige Ausübung von Beförderungstätigkeiten im Rahmen des Dienstes UberPop verbieten und strafrechtlich ahnden, ohne der Kommission den Gesetzentwurf, mit dem dies unter Strafe gestellt wird, vorab mitzuteilen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
EU-Staaten dürfen rechtswidrige Beförderungsleistungen über Smartphone-App Uber Pop verbieten und unter Strafe stellen
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Uber France
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehrsdienstleistungen - Richtlinie 2006/123/EG - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Richtlinie 98/34/EG - Dienste der Informationsgesellschaft - Vorschrift betreffend Dienste der Informationsgesellschaft - Begriff - Vermittlungsdienst, ...
- heise.de (Pressebericht, 10.04.2018)
EU-Staaten dürfen Uber-Dienste verbieten
- lto.de (Kurzinformation)
Verbot von UberPop bestätigt: Weiter keine Privat-Chauffeure auf Frankreichs Straßen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
EU-Mitgliedstaaten können gesetzliches Verbot und strafrechtliche Verfolgung des Dienstes UberPop ohne Einbeziehung der Kommission anordnen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rechtswidrige Ausübung von Beförderungstätigkeiten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Mitgliedsstaaten können Beförderungsdienste wie UberPop verbieten und unter Strafe stellen
- juraforum.de (Kurzinformation)
EU-Länder können Vermittlung privater Mitfahrgelegenheiten verbieten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
EU-Mitgliedsstaaten dürfen UberPop-App ohne Vorlage eines Gesetzesentwurfs an die EU-Kommission strafrechtlich ahnden - Frankreich darf rechtswidrige Ausübung von Beförderungstätigkeiten im Rahmen des Dienstes UberPop verbieten
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Uber France
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2017 - C-320/16
- EuGH, 10.04.2018 - C-320/16
Papierfundstellen
- NVwZ 2018, 1703
- GRUR 2018, 739
- GRUR Int. 2018, 1065
- EuZW 2018, 378
- MMR 2019, 99
- K&R 2018, 319
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 20.12.2017 - C-434/15
Asociación Profesional Elite Taxi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV …
Auszug aus EuGH, 10.04.2018 - C-320/16
Der Gerichtshof hat im Wege der Vorabentscheidung, um die er im Rahmen eines Zivilrechtsstreits ersucht wurde, in seinem Urteil vom 20. Dezember 2017, Asociación Profesional Elite Taxi (C-434/15, EU:C:2017:981), die unionsrechtliche Einordnung eines solchen Dienstes vorgenommen.Dabei führte der Gerichtshof zunächst aus, dass ein Vermittlungsdienst, der es mittels einer Smartphone-Applikation ermöglicht, Informationen über die Buchung der Verkehrsdienstleistung zwischen dem Passagier und dem nicht berufsmäßigen Fahrer, der die Beförderung mit seinem eigenen Fahrzeug durchführt, zu übermitteln, grundsätzlich die Kriterien erfüllt, die es ermöglichen, ihn als "Dienstleistung der Informationsgesellschaft" im Sinne von Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 98/34 einzustufen (Urteil vom 20. Dezember 2017, Asociación Profesional Elite Taxi, C-434/15, EU:C:2017:981, Rn. 35).
Der Gerichtshof stellte jedoch fest, dass der Vermittlungsdienst, um den es in der Rechtssache ging, in der dieses Urteil ergangen ist, nicht nur ein Vermittlungsdienst war, der darin bestand, mittels einer Smartphone-Applikation eine Verbindung zwischen nicht berufsmäßigen Fahrern, die ihr eigenes Fahrzeug benutzen, und Personen herzustellen, die eine Fahrt im innerstädtischen Bereich unternehmen möchten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Asociación Profesional Elite Taxi, C-434/15, EU:C:2017:981, Rn. 37).
Insoweit führte der Gerichtshof aus, dass der von der betreffenden Gesellschaft erbrachte Vermittlungsdienst untrennbar mit den von ihr angebotenen Diensten der innerstädtischen Individualbeförderung verbunden war, unter Berücksichtigung erstens der Tatsache, dass diese Gesellschaft eine Applikation stellte, ohne die diese Fahrer keine Verkehrsdienstleistungen erbringen würden und Personen, die eine Fahrt im innerstädtischen Bereich unternehmen möchten, die Dienste dieser Fahrer nicht in Anspruch nehmen würden, und zweitens der Tatsache, dass diese Gesellschaft entscheidenden Einfluss auf die Bedingungen der Leistungserbringung durch die Fahrer ausübte, indem sie u. a. den Höchstpreis für die Fahrt festsetzte, den Preis beim Kunden erhob und danach einen Teil davon an den nicht berufsmäßigen Fahrer des Fahrzeugs überwies und eine gewisse Kontrolle über die Qualität der Fahrzeuge und der Fahrer sowie über deren Verhalten ausübte, die gegebenenfalls zu ihrem Ausschluss führen konnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Asociación Profesional Elite Taxi, C-434/15, EU:C:2017:981, Rn. 38 und 39).
Der Gerichtshof kam auf der Grundlage dieser Gesichtspunkte zu dem Ergebnis, dass der in dieser Rechtssache in Rede stehende Vermittlungsdienst als integraler Bestandteil einer Gesamtdienstleistung anzusehen war, die hauptsächlich aus einer Verkehrsdienstleistung bestand, so dass er nicht als "Dienst der Informationsgesellschaft" im Sinne von Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 98/34 einzustufen war, sondern als "Verkehrsdienstleistung" im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2006/123 (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Asociación Profesional Elite Taxi, C-434/15, EU:C:2017:981, Rn. 40).
Der Gerichtshof folgerte daraus insbesondere, dass dieser Vermittlungsdienst nicht der Richtlinie 2006/123 unterlag, weil Verkehrsdienstleistungen nach dem Wortlaut ihres Art. 2 Abs. 2 Buchst. d zu den Dienstleistungen gehören, die ausdrücklich von ihrem Anwendungsbereich ausgenommen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Asociación Profesional Elite Taxi, C-434/15, EU:C:2017:981, Rn. 43).
- BGH, 13.12.2018 - I ZR 3/16
Mietwagen-App "UBER Black" unzulässig
Entgegen der Ansicht der Revision ergibt sich Abweichendes nicht aus der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache Uber France SAS vom 10. April 2018 (C-320/16, GRUR 2018, 739 = WRP 2018, 544).Soweit der Gerichtshof der Europäischen Union in Randnummer 21 des Urteils Uber France SAS (GRUR 2018, 739) die konkrete Gestaltung der vermittelten Beförderungsleistung in Form der Leistungserbringung durch nicht berufsmäßige Fahrer in deren eigenem Fahrzeug erwähnt, die ohne die Applikation der Beklagten keine Verkehrsdienstleistungen erbringen würden, nimmt er damit lediglich Bezug auf die im vorangegangenen Vorabentscheidungsverfahren Elite Taxi (GRUR 2018, 308) vom Gerichtshof berücksichtigten Tatsachen des Einzelfalls.
Eine Einschränkung des in Randnummer 40 des Urteils Elite Taxi entwickelten Grundsatzes, wonach ein Vermittlerdienst als Verkehrsdienstleistung einzustufen ist, wenn er integraler Bestandteil einer Gesamtdienstleistung ist, die hauptsächlich aus einer Verkehrsdienstleistung besteht, ist dem Urteil Uber France SAS (GRUR 2018, 739) nicht zu entnehmen.
- EuGH, 19.12.2019 - C-390/18
Frankreich darf von Airbnb nicht verlangen, dass sie über einen Gewerbeausweis …
Entgegen dem Vorbringen der AHTOP und der französischen Regierung kann die Funktionsweise eines Vermittlungsdiensts wie des von Airbnb Ireland erbrachten auch nicht mit dem Vermittlungsdienst gleichgesetzt werden, zu dem die Urteile vom 20. Dezember 2017, Asociación Profesional Elite Taxi (…C-434/15, EU:C:2017:981, Rn. 39), und vom 10. April 2018, Uber France (C-320/16, EU:C:2018:221, Rn. 21), ergangen sind.So hat der Gerichtshof darin ausgeführt, dass Uber einen entscheidenden Einfluss auf die Bedingungen für die Transportleistung der nicht berufsmäßigen Fahrer ausübte, die die ihnen von diesem Unternehmen zur Verfügung gestellte Applikation nutzen (…Urteile vom 20. Dezember 2017, Asociación Profesional Elite Taxi, C-434/15, EU:C:2017:981, Rn. 39, und vom 10. April 2018, Uber France, C-320/16, EU:C:2018:221, Rn. 21).
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2019 - C-390/18
Der in dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) …
3 Urteil vom 10. April 2018 (C-320/16, EU:C:2018:221, Rn. 27).10 Urteil vom 10. April 2018 (C-320/16, EU:C:2018:221).
26 Urteil vom 10. April 2018 (C-320/16, EU:C:2018:221).
28 Urteil vom 10. April 2018 (C-320/16, EU:C:2018:221).
33 Urteil vom 10. April 2018 (C-320/16, EU:C:2018:221).
34 Vgl. Urteile vom 20. Dezember 2017, Asociación Profesional Elite Taxi (…C-434/15, EU:C:2017:981, Rn. 39), und vom 10. April 2018, Uber France (C-320/16, EU:C:2018:221, Rn. 21).
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2018 - C-299/17
Generalanwalt Hogan schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass die …
22 Vgl. die Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Uber France (C-320/16, EU:C:2017:511, Nrn. 23 und 24).25 Vgl. entsprechend Urteile vom 20. Dezember 2017, Asociación Profesional Elite Taxi (…C-434/15, EU:C:2017:981, Rn. 40), und vom 10. April 2018, Uber France (C-320/16, EU:C:2018:221, Rn. 22), in denen der Gerichtshof festgestellt hat, dass der "hauptsächliche Bestandteil" einer Dienstleistung, die einen "Dienst der Informationsgesellschaft" mit einer Verkehrsdienstleistung verbindet, in letzterer besteht.
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-724/18
Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek ist die Dienstleistungsrichtlinie auf die …
2 Vgl. insbesondere Urteil vom 19. Dezember 2019, Airbnb Ireland (C-390/18, EU:C:2019:1112), zu Airbnb, sowie Urteile vom 20. Dezember 2017, Asociación Profesional Elite Taxi (C-434/15, EU:C:2017:981), und vom 10. April 2018, Uber France (C-320/16, EU:C:2018:221), zu Uber. - Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-148/21
Online-Verkauf nachgeahmter Louboutin-Pumps: Die die Funktionsweise von Amazon …
51 Urteil vom 10. April 2018 (C-320/16, EU:C:2018:221).
Rechtsprechung
EuGH, 25.07.2018 - C-164/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Grace und Sweetman
Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 92/43/EG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Art. 6 Abs. 3 und 4 - Prüfung der Verträglichkeit eines Plans oder Projekts mit einem geschützten Gebiet - Pläne oder ...
- ponte-press.de (Volltext/Auszüge)
Vorabentscheidungsersuchen zu Art. 6 Abs. 3, 4 FFHRichtlinie (Kornweihe und Windenergie)
- Wolters Kluwer
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 25. Juli 2018. Edel Grace und Peter Sweetman gegen An Bord Pleanala. Vorabentscheidungsersuchen dsr Supreme Court (Irland). Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 92/43/EG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume ...
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Grace und Sweetman
Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 92/43/EG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Art. 6 Abs. 3 und 4 - Prüfung der Verträglichkeit eines Plans oder Projekts mit einem geschützten Gebiet - Pläne oder ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Grace und Sweetman
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 92/43/EG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Art. 6 Abs. 3 und 4 - Prüfung der Verträglichkeit eines Plans oder Projekts mit einem geschützten Gebiet - Pläne oder ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2018 - C-164/17
- EuGH, 25.07.2018 - C-164/17
Papierfundstellen
- NVwZ 2018, 1703
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 21.07.2016 - C-387/15
Orleans u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - …
Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-164/17
Sodann ist im Hinblick auf den Wortlaut der vorgelegten Frage hinzuzufügen, dass in Art. 6 dieser Richtlinie nicht von einer "Maßnahme zur Schadensbegrenzung" die Rede ist (Urteile vom 21. Juli 2016, 0rleans u. a., C-387/15 und C-388/15, EU:C:2016:583, Rn. 57, …sowie vom 12. April 2018, People Over Wind und Sweetman, C-323/17, EU:C:2018:244, Rn. 25).Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass die praktische Wirksamkeit der in Art. 6 der Habitatrichtlinie vorgesehenen Schutzmaßnahmen verhindern soll, dass die zuständige nationale Behörde durch sogenannte "abmildernde" Maßnahmen, die in Wirklichkeit Ausgleichsmaßnahmen entsprechen, die in dieser Vorschrift festgelegten spezifischen Verfahren umgeht, indem sie nach Art. 6 Abs. 3 Projekte genehmigt, die das betreffende Gebiet als solches beeinträchtigen (Urteil vom 21. Juli 2016, 0rleans u. a., C-387/15 und C-388/15, EU:C:2016:583, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Erstens muss ein Gebiet, damit es nicht im Sinne von Art. 6 Abs. 3 Satz 2 der Habitatrichtlinie als solches beeinträchtigt wird, in einem günstigen Erhaltungszustand verbleiben, was voraussetzt, dass seine grundlegenden Eigenschaften, die mit dem Vorkommen eines natürlichen Lebensraumtyps zusammenhängen, zu dessen Erhaltung das Gebiet in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne dieser Richtlinie aufgenommen wurde, dauerhaft erhalten werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2016, 0rleans u. a., C-387/15 und C-388/15, EU:C:2016:583, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 17. April 2018, Kommission/Polen [Wald von Bia?‚owie?¼a], C-441/17, EU:C:2018:255, Rn. 116).
Die Beurteilung einer solchen Gefahr ist namentlich im Licht der besonderen Merkmale und Umweltbedingungen des von diesen Plänen oder Projekten betroffenen Gebiets vorzunehmen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 2014, Briels u. a., C-521/12, EU:C:2014:330, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 21. Juli 2016, 0rleans u. a., C-387/15 und C-388/15, EU:C:2016:583, Rn. 45).
Das vorlegende Gericht weist auf einen Umstand hin, der seiner Ansicht nach für die Beantwortung seiner Frage insofern entscheidend sein kann, als er den Sachverhalt der vorliegenden Rechtssache von dem der Rechtssachen unterscheidet, in denen die Urteile vom 15. Mai 2014, Briels u. a. (C-521/12, EU:C:2014:330), und vom 21. Juli 2016, 0rleans u. a. (C-387/15 und C-388/15, EU:C:2016:583), ergangen sind.
Hierzu ergibt sich, wie der Generalanwalt in Nr. 58 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, aus Art. 6 Abs. 3 und 4 der Habitatrichtlinie sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass zwischen in das Projekt aufgenommenen Schutzmaßnahmen, mit denen die etwaigen durch dieses Projekt unmittelbar verursachten schädlichen Auswirkungen verhindert oder verringert werden sollen, um dafür zu sorgen, dass das Projekt das Gebiet als solches nicht beeinträchtigt, die unter Abs. 3 dieses Artikels fallen, und Maßnahmen im Sinne von Abs. 4 dieses Artikels, mit denen die schädlichen Auswirkungen auf ein geschütztes Gebiet ausgeglichen werden sollen, die im Rahmen der Prüfung der Verträglichkeit dieses Projekts nicht berücksichtigt werden dürfen, zu unterscheiden ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 2014, Briels u. a., C-521/12, EU:C:2014:330, Rn. 28 und 29, vom 21. Juli 2016, 0rleans u. a., C-387/15 und C-388/15, EU:C:2016:583, Rn. 48, …und vom 26. April 2017, Kommission/Deutschland, C-142/16, EU:C:2017:301, Rn. 34 und 71).
Unter diesen Umständen ähneln sich, wie der Generalanwalt in den Nrn. 71 ff. seiner Schlussanträge ausgeführt hat, der Sachverhalt des Ausgangsverfahrens und derjenige, der den Urteilen vom 15. Mai 2014, Briels u. a. (C-521/12, EU:C:2014:330), und vom 21. Juli 2016, 0rleans u. a. (C-387/15 und C-388/15, EU:C:2016:583), zugrunde lag, trotz ihrer Unterschiede darin, dass zum Zeitpunkt der Prüfung der Verträglichkeit des Plans oder Projekts mit dem betreffenden Gebiet von der gleichen Annahme ausgegangen wird, dass die künftigen Vorteile die Auswirkungen des Windparks auf dieses Gebiet beseitigen werden, obwohl diese Vorteile ungewiss sind.
In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass in einem Projekt vorgesehene Maßnahmen, mit denen dessen schädliche Auswirkungen ausgeglichen werden sollen, im Rahmen der Prüfung der Verträglichkeit des Projekts nach Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie nicht berücksichtigt werden dürfen (…Urteile vom 15. Mai 2014, Briels u. a., C-521/12, EU:C:2014:330, Rn. 29, und vom 21. Juli 2016, 0rleans u. a., C-387/15 und C-388/15, EU:C:2016:583, Rn. 48).
Die etwaigen positiven Auswirkungen der künftigen Schaffung eines neuen Lebensraums, der den Verlust an Fläche und Qualität desselben Lebensraumtyps in einem Schutzgebiet ausgleichen soll, lassen sich indessen im Allgemeinen nur schwer vorhersehen oder werden erst später erkennbar sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juli 2016, 0rleans u. a., C-387/15 und C-388/15, EU:C:2016:583, Rn. 52 und 56 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Daher können die zuständigen nationalen Behörden in diesem Kontext nach Art. 6 Abs. 4 der Habitatrichtlinie eine Genehmigung nur erteilen, wenn die dort festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind (Urteil vom 21. Juli 2016, 0rleans u. a., C-387/15 und C-388/15, EU:C:2016:583, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 15.05.2014 - C-521/12
Briels u.a. - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 3 und 4 - Erhaltung der …
Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-164/17
Die Beurteilung einer solchen Gefahr ist namentlich im Licht der besonderen Merkmale und Umweltbedingungen des von diesen Plänen oder Projekten betroffenen Gebiets vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 2014, Briels u. a., C-521/12, EU:C:2014:330, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 21. Juli 2016, 0rleans u. a., C-387/15 und C-388/15, EU:C:2016:583, Rn. 45).Das vorlegende Gericht weist auf einen Umstand hin, der seiner Ansicht nach für die Beantwortung seiner Frage insofern entscheidend sein kann, als er den Sachverhalt der vorliegenden Rechtssache von dem der Rechtssachen unterscheidet, in denen die Urteile vom 15. Mai 2014, Briels u. a. (C-521/12, EU:C:2014:330), und vom 21. Juli 2016, 0rleans u. a. (C-387/15 und C-388/15, EU:C:2016:583), ergangen sind.
Hierzu ergibt sich, wie der Generalanwalt in Nr. 58 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, aus Art. 6 Abs. 3 und 4 der Habitatrichtlinie sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass zwischen in das Projekt aufgenommenen Schutzmaßnahmen, mit denen die etwaigen durch dieses Projekt unmittelbar verursachten schädlichen Auswirkungen verhindert oder verringert werden sollen, um dafür zu sorgen, dass das Projekt das Gebiet als solches nicht beeinträchtigt, die unter Abs. 3 dieses Artikels fallen, und Maßnahmen im Sinne von Abs. 4 dieses Artikels, mit denen die schädlichen Auswirkungen auf ein geschütztes Gebiet ausgeglichen werden sollen, die im Rahmen der Prüfung der Verträglichkeit dieses Projekts nicht berücksichtigt werden dürfen, zu unterscheiden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 2014, Briels u. a., C-521/12, EU:C:2014:330, Rn. 28 und 29…, vom 21. Juli 2016, 0rleans u. a., C-387/15 und C-388/15, EU:C:2016:583, Rn. 48, …und vom 26. April 2017, Kommission/Deutschland, C-142/16, EU:C:2017:301, Rn. 34 und 71).
Unter diesen Umständen ähneln sich, wie der Generalanwalt in den Nrn. 71 ff. seiner Schlussanträge ausgeführt hat, der Sachverhalt des Ausgangsverfahrens und derjenige, der den Urteilen vom 15. Mai 2014, Briels u. a. (C-521/12, EU:C:2014:330), und vom 21. Juli 2016, 0rleans u. a. (C-387/15 und C-388/15, EU:C:2016:583), zugrunde lag, trotz ihrer Unterschiede darin, dass zum Zeitpunkt der Prüfung der Verträglichkeit des Plans oder Projekts mit dem betreffenden Gebiet von der gleichen Annahme ausgegangen wird, dass die künftigen Vorteile die Auswirkungen des Windparks auf dieses Gebiet beseitigen werden, obwohl diese Vorteile ungewiss sind.
In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass in einem Projekt vorgesehene Maßnahmen, mit denen dessen schädliche Auswirkungen ausgeglichen werden sollen, im Rahmen der Prüfung der Verträglichkeit des Projekts nach Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie nicht berücksichtigt werden dürfen (Urteile vom 15. Mai 2014, Briels u. a., C-521/12, EU:C:2014:330, Rn. 29, …und vom 21. Juli 2016, 0rleans u. a., C-387/15 und C-388/15, EU:C:2016:583, Rn. 48).
Diese Erwägungen werden durch den Umstand bestätigt, dass Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie den Vorsorgegrundsatz einschließt und es erlaubt, durch Pläne oder Projekte entstehende Beeinträchtigungen der Schutzgebiete als solche wirksam zu verhüten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 2014, Briels u. a., C-521/12, EU:C:2014:330, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 17.04.2018 - C-441/17
Kommission / Polen: Bialowieza-Urwald
Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-164/17
Schließlich treten bei nach der Anwendung der Habitatrichtlinie zu BSG erklärten Gebieten die Verpflichtungen aus Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie nach deren Art. 7 ab dem Datum, zu dem das betreffende Gebiet zum besonderen Schutzgebiet erklärt wird, an die Stelle der Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der Vogelschutzrichtlinie (Urteil vom 17. April 2018, Kommission/Polen [Wald von Bia?‚owie?¼a], C-441/17, EU:C:2018:255, Rn. 109 und die dort angeführte Rechtsprechung).6 der Habitatrichtlinie sieht eine ganze Reihe besonderer Verpflichtungen und Verfahren vor, die, wie sich aus ihrem Art. 2 Abs. 2 ergibt, darauf abzielen, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von Interesse für die Union zu bewahren oder gegebenenfalls wiederherzustellen, um das allgemeinere Ziel der Richtlinie, ein hohes Niveau des Umweltschutzes für die gemäß der Richtlinie geschützten Gebiete zu gewährleisten, zu verwirklichen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2016, Lesoochranárske zoskupenie VLK, C-243/15, EU:C:2016:838, Rn. 43, und vom 17. April 2018, Kommission/Polen [Wald von Bia?‚owie?¼a], C-441/17, EU:C:2018:255, Rn. 106).
Erstens muss ein Gebiet, damit es nicht im Sinne von Art. 6 Abs. 3 Satz 2 der Habitatrichtlinie als solches beeinträchtigt wird, in einem günstigen Erhaltungszustand verbleiben, was voraussetzt, dass seine grundlegenden Eigenschaften, die mit dem Vorkommen eines natürlichen Lebensraumtyps zusammenhängen, zu dessen Erhaltung das Gebiet in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne dieser Richtlinie aufgenommen wurde, dauerhaft erhalten werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2016, 0rleans u. a., C-387/15 und C-388/15, EU:C:2016:583, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 17. April 2018, Kommission/Polen [Wald von Bia?‚owie?¼a], C-441/17, EU:C:2018:255, Rn. 116).
6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie sieht ein Prüfverfahren vor, das durch eine vorherige Prüfung gewährleisten soll, dass Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des betreffenden Gebiets in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, dieses jedoch erheblich beeinträchtigen könnten, nur genehmigt werden, soweit sie das Gebiet als solches nicht beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. April 2018, Kommission/Polen [Wald von Bia?‚owie?¼a], C-441/17, EU:C:2018:255, Rn. 108 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Bei der nach dieser Bestimmung durchzuführenden Prüfung eines Plans oder Projekts auf Verträglichkeit mit dem betreffenden Gebiet sind unter Berücksichtigung der besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse sämtliche Gesichtspunkte des Plans oder Projekts zu ermitteln, die für sich oder in Verbindung mit anderen Plänen oder Projekten die für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungsziele beeinträchtigen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. April 2018, Kommission/Polen [Wald von Bia?‚owie?¼a], C-441/17, EU:C:2018:255, Rn. 113 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung, mit der das Projekt genehmigt wird, darf aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel daran bestehen, dass es sich nicht nachteilig auf das betreffende Gebiet als solches auswirkt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. April 2018, Kommission/Polen [Wald von Bia?‚owie?¼a], C-441/17, EU:C:2018:255, Rn. 120 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 12.04.2018 - C-323/17
People Over Wind und Sweetman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …
Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-164/17
Sodann ist im Hinblick auf den Wortlaut der vorgelegten Frage hinzuzufügen, dass in Art. 6 dieser Richtlinie nicht von einer "Maßnahme zur Schadensbegrenzung" die Rede ist (…Urteile vom 21. Juli 2016, 0rleans u. a., C-387/15 und C-388/15, EU:C:2016:583, Rn. 57, sowie vom 12. April 2018, People Over Wind und Sweetman, C-323/17, EU:C:2018:244, Rn. 25).Die Abs. 2 und 3 dieses Artikels sollen nämlich das gleiche Schutzniveau für natürliche Lebensräume und Habitate von Arten gewährleisten, während Abs. 4 dieses Artikels nur eine Ausnahme von Abs. 3 Satz 2 darstellt (Urteil vom 12. April 2018, People Over Wind und Sweetman, C-323/17, EU:C:2018:244, Rn. 24 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Dieser Erwägungsgrund findet seine Ausprägung in Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie, wonach u. a. Pläne oder Projekte, die das betreffende Gebiet erheblich beeinträchtigen könnten, nur dann genehmigt werden können, wenn ihre Verträglichkeit mit diesem Gebiet vorher geprüft worden ist (Urteil vom 12. April 2018, People Over Wind und Sweetman, C-323/17, EU:C:2018:244, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
In der in Satz 2 dieser Bestimmung umschriebenen zweiten Phase, die sich an die genannte Verträglichkeitsprüfung anschließt, wird die Zustimmung zu einem solchen Plan oder Projekt vorbehaltlich der Bestimmungen des Art. 6 Abs. 4 der Habitatrichtlinie nur erteilt, wenn das betreffende Gebiet als solches nicht beeinträchtigt wird (Urteil vom 12. April 2018, People Over Wind und Sweetman, C-323/17, EU:C:2018:244, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Die Prüfung nach dieser Bestimmung darf nicht lückenhaft sein und muss vollständige, präzise und endgültige Feststellungen enthalten, die geeignet sind, jeden vernünftigen wissenschaftlichen Zweifel hinsichtlich der Auswirkungen der in dem betreffenden Schutzgebiet geplanten Arbeiten auszuräumen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. April 2018, People Over Wind und Sweetman, C-323/17, EU:C:2018:244, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 26.04.2017 - C-142/16
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - …
Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-164/17
Hierzu ergibt sich, wie der Generalanwalt in Nr. 58 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, aus Art. 6 Abs. 3 und 4 der Habitatrichtlinie sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass zwischen in das Projekt aufgenommenen Schutzmaßnahmen, mit denen die etwaigen durch dieses Projekt unmittelbar verursachten schädlichen Auswirkungen verhindert oder verringert werden sollen, um dafür zu sorgen, dass das Projekt das Gebiet als solches nicht beeinträchtigt, die unter Abs. 3 dieses Artikels fallen, und Maßnahmen im Sinne von Abs. 4 dieses Artikels, mit denen die schädlichen Auswirkungen auf ein geschütztes Gebiet ausgeglichen werden sollen, die im Rahmen der Prüfung der Verträglichkeit dieses Projekts nicht berücksichtigt werden dürfen, zu unterscheiden ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Mai 2014, Briels u. a., C-521/12, EU:C:2014:330, Rn. 28 und 29…, vom 21. Juli 2016, 0rleans u. a., C-387/15 und C-388/15, EU:C:2016:583, Rn. 48, und vom 26. April 2017, Kommission/Deutschland, C-142/16, EU:C:2017:301, Rn. 34 und 71).Nur wenn ausreichende Gewissheit besteht, dass eine Maßnahme wirksam dazu beitragen wird, eine Beeinträchtigung zu vermeiden, und gewährleistet, dass kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass das Gebiet als solches durch das Projekt nicht beeinträchtigt wird, kann eine solche Maßnahme bei der Verträglichkeitsprüfung berücksichtigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. April 2017, Kommission/Deutschland, C-142/16, EU:C:2017:301, Rn. 38).
- EuGH, 08.11.2016 - C-243/15
Lesoochranárske zoskupenie VLK
Auszug aus EuGH, 25.07.2018 - C-164/17
6 der Habitatrichtlinie sieht eine ganze Reihe besonderer Verpflichtungen und Verfahren vor, die, wie sich aus ihrem Art. 2 Abs. 2 ergibt, darauf abzielen, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von Interesse für die Union zu bewahren oder gegebenenfalls wiederherzustellen, um das allgemeinere Ziel der Richtlinie, ein hohes Niveau des Umweltschutzes für die gemäß der Richtlinie geschützten Gebiete zu gewährleisten, zu verwirklichen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. November 2016, Lesoochranárske zoskupenie VLK, C-243/15, EU:C:2016:838, Rn. 43, …und vom 17. April 2018, Kommission/Polen [Wald von Bia?‚owie?¼a], C-441/17, EU:C:2018:255, Rn. 106).
- EuGH, 07.11.2018 - C-293/17
Coöperatie Mobilisation for the Environment und Vereniging Leefmilieu
Bei der Prüfung eines Plans oder Projekts auf Verträglichkeit mit dem betreffenden Gebiet sind sämtliche Gesichtspunkte des Plans oder Projekts zu ermitteln, die für sich oder in Verbindung mit anderen Plänen oder Projekten die für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungsziele beeinträchtigen können (Urteil vom 25. Juli 2018, Grace und Sweetman, C-164/17, EU:C:2018:593, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).Die Prüfung nach Art. 6 Abs. 3 Satz 1 der Habitatrichtlinie darf nämlich nicht lückenhaft sein und muss vollständige, präzise und endgültige Feststellungen enthalten, die geeignet sind, jeden vernünftigen wissenschaftlichen Zweifel hinsichtlich der Auswirkungen der in dem betreffenden Schutzgebiet beabsichtigten Pläne oder Projekte auszuräumen (Urteil vom 25. Juli 2018, Grace und Sweetman, C-164/17, EU:C:2018:593, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung zu Art. 6 der Habitatrichtlinie, wie aus den Urteilen vom 15. Mai 2014, Briels u. a. (C-521/12, EU:C:2014:330), und vom 21. Juli 2016, 0rleans u. a. (C-387/15 und C-388/15, EU:C:2016:583), hervorgeht, dass zwischen den unter Abs. 3 dieses Artikels fallenden Schutzmaßnahmen, die in den fraglichen Plan oder das fragliche Projekt aufgenommen werden und mit denen die etwaigen durch den Plan oder das Projekt unmittelbar verursachten schädlichen Auswirkungen verhindert oder verringert werden sollen, um dafür zu sorgen, dass der Plan oder das Projekt die betreffenden Gebiete als solche nicht beeinträchtigt, und Maßnahmen im Sinne von Abs. 4 dieses Artikels zu unterscheiden ist, mit denen die negativen Auswirkungen des Plans oder Projekts auf das Gebiet ausgeglichen werden sollen, die im Rahmen der Prüfung der Verträglichkeit des Plans oder Projekts nicht berücksichtigt werden dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, Grace und Sweetman, C-164/17, EU:C:2018:593, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Darüber hinaus kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs nur dann, wenn ausreichende Gewissheit besteht, dass eine Maßnahme wirksam dazu beitragen wird, eine Beeinträchtigung des betreffenden Gebiets als solches zu vermeiden, und gewährleistet, dass kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass das Gebiet als solches durch den fraglichen Plan oder das fragliche Projekt nicht beeinträchtigt wird, eine solche Maßnahme bei der "Prüfung" im Sinne von Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie berücksichtigt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. April 2017, Kommission/Deutschland, C-142/16, EU:C:2017:301, Rn. 38, und vom 25. Juli 2018, Grace und Sweetman, C-164/17, EU:C:2018:593, Rn. 51).
Außerdem müssen in die angemessene Prüfung im Sinne von Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie nicht nur die erwarteten positiven Auswirkungen der "Maßnahmen" aufgenommen werden, sondern auch die gewissen oder möglichen negativen Auswirkungen, die sich aus ihnen ergeben können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, Grace und Sweetman, C-164/17, EU:C:2018:593, Rn. 53).
- EuGH, 29.07.2019 - C-411/17
Inter-Environnement Wallonie und Bond Beter Leefmilieu Vlaanderen - Vorlage zur …
6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie sieht ein Prüfverfahren vor, das durch eine vorherige Kontrolle gewährleisten soll, dass Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des betreffenden Gebiets in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, dieses jedoch erheblich beeinträchtigen könnten, nur genehmigt werden, soweit sie das Gebiet als solches nicht beeinträchtigen (…Urteile vom 17. April 2018, Kommission/Polen [Wald von Bia?‚owie?¼a], C-441/17, EU:C:2018:255, Rn. 108 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 25. Juli 2018, Grace und Sweetman, C-164/17, EU:C:2018:593, Rn. 38).In der zweiten, in Satz 2 dieser Bestimmung vorgesehenen Phase, die sich an die Verträglichkeitsprüfung anschließt, wird die Zustimmung zu einem solchen Plan oder Projekt vorbehaltlich der Bestimmungen des Art. 6 Abs. 4 der Habitatrichtlinie nur erteilt, wenn dieser das betreffende Gebiet als solches nicht beeinträchtigt (Urteil vom 25. Juli 2018, Grace und Sweetman, C-164/17, EU:C:2018:593, Rn. 32).
Zudem treten bei nach dem Beginn der Anwendung der Habitatrichtlinie zu besonderen Schutzgebieten erklärten Gebieten die Verpflichtungen aus Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie nach deren Art. 7 ab dem Datum, zu dem das betreffende Gebiet zum besonderen Schutzgebiet erklärt wird, an die Stelle der Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der Vogelschutzrichtlinie (…Urteile vom 17. April 2018, Kommission/Polen [Wald von Bia?‚owie?¼a], C-441/17, EU:C:2018:255, Rn. 109 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 25. Juli 2018, Grace und Sweetman, C-164/17, EU:C:2018:593, Rn. 27).
Damit dies der Fall ist, müssen insbesondere - wie in Rn. 120 des vorliegenden Urteils ausgeführt - sämtliche Gesichtspunkte des betreffenden Plans oder Projekts, die für sich oder in Verbindung mit anderen Plänen oder Projekten die für die geschützten Gebiete festgelegten Erhaltungsziele beeinträchtigen können, unter Berücksichtigung der besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse ermittelt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. April 2018, Kommission/Polen [Wald von Bia?‚owie?¼a], C-441/17, EU:C:2018:255, Rn. 113 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 25. Juli 2018, Grace und Sweetman, C-164/17, EU:C:2018:593, Rn. 40).
- EuGH, 07.11.2018 - C-461/17
Holohan u.a.
Die Prüfung nach dieser Bestimmung darf nicht lückenhaft sein und muss vollständige, präzise und endgültige Feststellungen enthalten, die geeignet sind, jeden vernünftigen wissenschaftlichen Zweifel hinsichtlich der Auswirkungen der in dem betreffenden Schutzgebiet geplanten Arbeiten auszuräumen (Urteil vom 25. Juli 2018, Grace und Sweetman, C-164/17, EU:C:2018:593, Rn. 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- BVerwG, 12.06.2019 - 9 A 2.18
Westumfahrung Halle: Bundesverwaltungsgericht weist Klage ab
Als Schadensbegrenzungsmaßnahmen sind nur solche Maßnahmen anzusehen, die in den fraglichen Plan oder das fragliche Projekt aufgenommen werden und die etwaigen durch den Plan oder das Projekt unmittelbar verursachten schädlichen Auswirkungen verhindern oder verringern sollen, um dafür zu sorgen, dass der Plan oder das Projekt die betreffenden Gebiete als solche nicht beeinträchtigt (…vgl. EuGH, Urteile vom 15. Mai 2014 - C-521/12 [ECLI:EU:C:2014:330], Briels u.a. - Rn. 28 f.;… vom 21. Juli 2016 - C-387/15 u.a. [ECLI:EU:C:2016:583], Orleans u.a. - Rn. 48, 54; vom 25. Juli 2018 - C-164/17 [ECLI:EU:C:2018:593], Grace und Sweetmann - Rn. 47, 50 …und vom 7. November 2018 - C-293/17 u.a. [ECLI:EU:C:2018:882], Coöperatie Mobilisation for the Environment UA - Rn. 125;… allgemein zur Abgrenzung auch Europäische Kommission, Auslegungsleitfaden zu Art. 6 Abs. 4 der "Habitat-Richtlinie" 92/43/EWG, Januar 2007, S. 11, und Vermerk der Kommission "Natura 2000-Gebietsmanagement, Die Vorgaben des Art. 6 der Habitat-Richtlinie 92/43/EWG, 21. November 2018" - C (2018) 7621 final - S. 59 f. und 69 f.). - EuGH, 21.09.2023 - C-116/22
Kommission/ Deutschland (Protection des zones spéciales de conservation) - …
Außerdem ist das Fehlen eines solchen verbindlichen Charakters kein Hindernis dafür, dass diese Ziele mittelbar verbindliche Wirkungen gegenüber Dritten entfalten können, insbesondere soweit sie als Kriterium bei der Prüfung der möglichen Auswirkungen eines Plans oder eines Projekts auf ein geschütztes Gebiet nach Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie dienen, denn eine solche Prüfung kann zum Verbot der Durchführung des betreffenden Plans oder Projekts führen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, Grace und Sweetman, C-164/17, EU:C:2018:593, Rn. 32). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - 2 D 378/21
Ausschluss der Anwendung des beschleunigten Verfahrens durch die Möglichkeit …
"Außerdem ergibt sich aus der Rechtsprechung zu Art. 6 der Habitatrichtlinie, wie aus den Urteilen vom 15. Mai 2014, Briels u. a. (C- 521/12, EU:C:2014:330), und vom 21. Juli 2016, 0rleans u. a. (C- 387/15 und C- 388/15, EU:C:2016:583), hervorgeht, dass zwischen den unter Abs. 3 dieses Artikels fallenden Schutzmaßnahmen, die in den fraglichen Plan oder das fragliche Projekt aufgenommen werden und mit denen die etwaigen durch den Plan oder das Projekt unmittelbar verursachten schädlichen Auswirkungen verhindert oder verringert werden sollen, um dafür zu sorgen, dass der Plan oder das Projekt die betreffenden Gebiete als solche nicht beeinträchtigt, und Maßnahmen im Sinne von Abs. 4 dieses Artikels zu unterscheiden ist, mit denen die negativen Auswirkungen des Plans oder Projekts auf das Gebiet ausgeglichen werden sollen, die im Rahmen der Prüfung der Verträglichkeit des Plans oder Projekts nicht berücksichtigt werden dürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 2018, Grace und Sweetman, C- 164/17, EU:C:2018:593, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung)." (…Rn. 125). - OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2020 - 8 C 11400/18
Bebauungsplan "Silbersee - Teilbereich Scharrau/Badestrand" der Gemeinde …
Hingegen dürfen Schutzmaßnahmen, mit denen schädlichen Auswirkungen des Projekts auf ein Natura-2000-Gebiet (an anderem Standort) ausgeglichen werden sollen, im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung des Projekts nicht berücksichtigt werden (vgl. EuGH…, Urteil vom 14. Mai 2014, a.a.O., Rn. 29 und Urteil vom 25. Juli 2018 - C-164/17 -, "Sweetman", juris, Rn. 47). - EuGH, 22.06.2022 - C-661/20
Schutz des Auerhuhns (Tetrao urogallus) und der Natura-2000-Gebiete mit …
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 4 Abs. 1 der Vogelschutzrichtlinie die Ausweisung eines Gebiets als besonderes Schutzgebiet zur Erhaltung einer Art voraussetzt, dass die grundlegenden Eigenschaften des Lebensraums dieses Gebiets dauerhaft erhalten bleiben, dessen Ziel, das die Ausweisung des Gebiets als Schutzgebiet rechtfertigt, das Überleben der betreffenden Art und ihre Vermehrung ist (Urteil vom 25. Juli 2018, Grace und Sweetman, C-164/17, EU:C:2018:593, Rn. 35). - EuGH, 15.06.2023 - C-721/21
Eco Advocacy
Nach der Rechtsprechung darf diese Prüfung nicht lückenhaft sein und muss vollständige, präzise und endgültige Feststellungen enthalten, die geeignet sind, jeden vernünftigen wissenschaftlichen Zweifel hinsichtlich der Auswirkungen der in dem betreffenden Gebiet geplanten Arbeiten auszuräumen (Urteile vom 25. Juli 2018, Grace und Sweetman, C-164/17, EU:C:2018:593, Rn. 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 7. November 2018, Holohan u. a., C-461/17, EU:C:2018:883, Rn. 49). - Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-116/22
Kommission/ Deutschland (Protection des zones spéciales de conservation) - …
40 Deutschland bezieht sich insoweit auf das Urteil vom 25. Juli 2018, Grace und Sweetman (C-164/17, EU:C:2018:593, Rn. 36), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass "das Erhaltungsziel des BSG darin besteht, den günstigen Erhaltungszustand der Kornweihe zu erhalten oder wiederherzustellen. - Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-444/21
Kommission/ Irland (Protection des zones spéciales de conservation) - …