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   BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14   

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https://dejure.org/2018,38509
BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 (https://dejure.org/2018,38509)
BVerfG, Entscheidung vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 (https://dejure.org/2018,38509)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 (https://dejure.org/2018,38509)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der Fachwissenschaft

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Verfassungsbeschwerde gegen naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative

  • Wolters Kluwer

    Reichweite des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz; Grenzen des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes naturschutzfachlicher Wissenschaft und Praxis bei der gerichtlichen Kontrolle; Gesetzgeberische Pflicht zur untergesetzlichen Maßstabsbildung bei fachwissenschaftlichem ...

  • doev.de PDF

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der Fachwissenschaft

  • rewis.io

    Zur Reichweite des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG), wenn und soweit die gerichtliche Kontrolle an Grenzen des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes stößt - sowie zur gesetzgeberischen Pflicht zur zumindest untergesetzlichen Maßstabsbildung bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; BNatSchG § 44 Abs. 1 Nr. 1
    Plausible Einschätzung der Behörde zu der fachlichen Frage als Grundlage für die Entscheidung des Gerichts bei Grenzen des Erkenntnisstandes naturschutzfachlicher Wissenschaft und Praxis; Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windenergieanlagen ...

  • rechtsportal.de

    Reichweite des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz; Grenzen des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes naturschutzfachlicher Wissenschaft und Praxis bei der gerichtlichen Kontrolle; Gesetzgeberische Pflicht zur untergesetzlichen Maßstabsbildung bei fachwissenschaftlichem ...

  • datenbank.nwb.de

    Zur Reichweite des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG), wenn und soweit die gerichtliche Kontrolle an Grenzen des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes stößt - sowie zur gesetzgeberischen Pflicht zur zumindest untergesetzlichen Maßstabsbildung bei ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Genehmigungsbehörde hat naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der Fachwissenschaft

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der Fachwissenschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtliche Kontrolle - und die Grenzen der Wissenschaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Grenzen gerichtlicher Kontrolle: Wenn die Wissenschaft nicht weiter weiß

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Plausible Einschätzung der Behörde zu der fachlichen Frage als Grundlage für die Entscheidung des Gerichts bei Grenzen des Erkenntnisstandes naturschutzfachlicher Wissenschaft und Praxis; Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windenergieanlagen ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der Fachwissenschaft

  • versr.de (Kurzinformation)

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der Fachwissenschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der Fachwissenschaft

  • Jurion (Kurzinformation)

    Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der Fachwissenschaft

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 90 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Gerichtliche Kontrolle an Grenzen des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht zu Grenzen gerichtlicher Aufklärung

  • recht-energisch.de (Kurzinformation)

    Entscheidungen im "Erkenntnisvakuum"? Zu Windanlagen und Rotmilanen

Besprechungen u.ä. (4)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wenn die Justiz auch einfach mal keine Ahnung hat

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 19, Art. 93 GG; § 90 BVerfGG; § 44 Abs. 1 BNatSchG
    Begrenzung gerichtlicher Kontrolle bei Erkenntnisvakuum

  • jurop.org (Entscheidungsbesprechung)

    Spannungsverhältnis Klimaziele und Artenschutz - Kann die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur naturschutzrechtlichen Einschätzungsprärogative zur Entspannung des Artenschutzrechts beitragen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Genehmigungsbehörde hat naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative! (IBR 2019, 1116)

Sonstiges (3)

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Es gibt Grenzen der Aufklärung - Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13, 595/14" von Dr. Johannes Buchheim, LL.M., original erschienen in: JZ 2019, 88 - 96.

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der Fachwissenschaft - Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 , 1 BvR 595/14" von RA/FAVerwR Dr. Sebastian Helmes, original erschienen in: NVwZ 2019, 52 - 57.

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Die Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen Klimaschutz und Artenschutz durch eine TA Artenschutz/Wind?" von Prof. Dr. Martin Maslaton, NVwZ 2019, 1081 - 1085

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 149, 407
  • NJW 2019, 141
  • NVwZ 2019, 52
  • DVBl 2019, 42
 
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Wird zitiert von ... (202)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13
    (1) Im Ausgangspunkt folgt aus der Garantie effektiven Rechtsschutzes grundsätzlich die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Verwaltungsakte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen (vgl. BVerfGE 129, 1 m.w.N.).

    Dafür bedarf es nicht eigens der gesetzlichen Ermächtigung, wie sie für die Einräumung admini-strativer Letztentscheidungsrechte bei der Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe erforderlich ist (dazu BVerfGE 129, 1 ).

    Diese obliegt grundsätzlich den Verwaltungsgerichten (vgl. Kahl/Burs, DVBl 2016, S. 1222 ; grundlegend BVerfGE 129, 1 m.w.N.).

    Insoweit bedürfen der Verwaltung überlassene Beurteilungsspielräume eines hinreichend deutlichen gesetzlichen Anknüpfungspunkts (vgl. BVerfGE 129, 1 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13
    (3) Existiert keine allgemein anerkannte fachliche Meinung, kann und muss das Gericht kontrollieren, ob die von der Behörde verwendeten fachlichen Maßstäbe und Methoden vertretbar sind und die Behörde insofern im Ergebnis zu einer plausiblen Einschätzung der fachlichen Tatbestandsmerkmale einer Norm gelangt ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 -, juris, Rn. 128; zum Naturschutzrecht grundlegend BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 65; stRspr).

    Sofern im gerichtlichen Verfahren sachhaltige Einwände gegen die von der Behörde verwendete Methode geltend gemacht werden, muss das Gericht prüfen, ob diese Einwände die Methodik, Grundannahmen und Schlussfolgerungen der Behörde substantiell in Frage stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 2016 - 4 C 1.15 -, juris, Rn. 23; siehe auch BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 71 ff.; Urteil vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 -, juris, Rn. 97 ff.; Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 -, juris, Rn. 132 ff.).

    Erfüllt ist der Tatbestand erst dann, wenn das Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren unter Berücksichtigung artspezifischer Verhaltensweisen, häufiger Frequentierung des Einwirkungsbereichs der Anlage und der Wirksamkeit vorgesehener Schutzmaßnahmen einen Risikobereich übersteigt, der mit einem Vorhaben der zur Genehmigung stehenden Art im Naturraum immer und an jedem Ort verbunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 -, juris, Rn. 141 m.w.N.; Beschluss vom 8. März 2018 - 9 B 25.17 -, juris, Rn. 11).

  • BVerwG, 07.04.2016 - 4 C 1.15

    Bauverbot; Bauwerk; Störung; Flugsicherungseinrichtung; Entscheidung;

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13
    Gerichte sind nicht in der Lage, fachwissenschaftliche Erkenntnislücken selbständig zu schließen, und auch nicht verpflichtet, über Ermittlungen im Rahmen des Stands der Wissenschaft hinaus Forschungsaufträge zu erteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 2016 - 4 C 1.15 -, juris, Rn. 24; Urteil vom 22. September 2016 - 4 C 6.15 -, juris, Rn. 28; siehe auch schon BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 -, juris, Rn. 66).

    Ob dem so ist, unterliegt vollständiger gerichtlicher Überprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 2013 - 7 C 40.11 -, juris, Rn. 19; Urteil vom 7. April 2016 - 4 C 1.15 -, juris, Rn. 25).

    Sofern im gerichtlichen Verfahren sachhaltige Einwände gegen die von der Behörde verwendete Methode geltend gemacht werden, muss das Gericht prüfen, ob diese Einwände die Methodik, Grundannahmen und Schlussfolgerungen der Behörde substantiell in Frage stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. April 2016 - 4 C 1.15 -, juris, Rn. 23; siehe auch BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 71 ff.; Urteil vom 6. November 2012 - 9 A 17.11 -, juris, Rn. 97 ff.; Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 -, juris, Rn. 132 ff.).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13
    Das Tötungsverbot steht der Genehmigung entgegen, wenn sich durch das Vorhaben das Tötungsrisiko für die geschützten Tiere signifikant erhöht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris, Rn. 219; siehe jetzt auch § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG).

    aa) Naturschutzfachliche Einschätzungen sind insofern erforderlich, als das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nach ständiger Rechtsprechung der Fachgerichte erst eingreift, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die geschützten Tiere signifikant erhöht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris, Rn. 219; siehe jetzt auch § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2012 - 2 L 124/09

    Aktivlegitimation einer GdbR im Windkraftanlagenstreit; Artenschutz

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13
    In den Berufungsentscheidungen hat das Oberverwaltungsgericht unter Verweis auf die Entscheidung des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zur Nordumfahrung Bad Oeynhausen (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 65 ff.) ausgeführt, der zuständigen Behörde müsse eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zuerkannt werden, weil zur fachgerechten Beurteilung der Frage der signifikanten Risikoerhöhung ornithologische Kriterien maßgeblich seien, die zu treffende Entscheidung prognostische Elemente enthalte und naturschutzfachlich allgemein anerkannte standardisierte Maßstäbe und rechenhaft handhabbare Verfahren fehlten (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 2 L 6/09 -, juris, Rn. 60; Urteil vom 19. Januar 2012 - 2 L 124/09 -, juris, Rn. 46).

    bb) Sofern hingegen, wie das Oberverwaltungsgericht hier annimmt, die Feststellung, ob im konkreten Fall ein Tötungs- oder Verletzungsrisiko signifikant erhöht ist, auch Elemente wertender, nicht der naturschutzfachlichen Einschätzung unterliegender Betrachtung enthält, die sich daher nicht beweisen lassen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Januar 2012 - 2 L 124/09 -, juris, Rn. 46), wäre dies eine Frage der weiteren, auf bestimmte Risikoerhöhungen bezogenen normativen Konkretisierung des unbestimmten Kriteriums der Signifikanz der Risikoerhöhung.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Widerspruch gegen

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13
    das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 26. Oktober 2011 - 2 L 6/09 -.

    In den Berufungsentscheidungen hat das Oberverwaltungsgericht unter Verweis auf die Entscheidung des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zur Nordumfahrung Bad Oeynhausen (BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 65 ff.) ausgeführt, der zuständigen Behörde müsse eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zuerkannt werden, weil zur fachgerechten Beurteilung der Frage der signifikanten Risikoerhöhung ornithologische Kriterien maßgeblich seien, die zu treffende Entscheidung prognostische Elemente enthalte und naturschutzfachlich allgemein anerkannte standardisierte Maßstäbe und rechenhaft handhabbare Verfahren fehlten (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 2 L 6/09 -, juris, Rn. 60; Urteil vom 19. Januar 2012 - 2 L 124/09 -, juris, Rn. 46).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13
    das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2013 - BVerwG 4 C 1.12 -.

    Seien verschiedene Methoden wissenschaftlich vertretbar, bleibe die Wahl der Methode der Behörde überlassen (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 -, juris, Rn. 15).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13
    (4) Nach allgemeinen Grundsätzen bleibt aber auch dann noch verwaltungsgerichtlicher Kontrolle unterworfen, ob der Behörde bei der Ermittlung und der Anwendung der von ihr aus dem Spektrum des Vertretbaren gewählten fachlichen Methode Verfahrensfehler unterlaufen, ob sie anzuwendendes Recht verkennt, von einem im Übrigen unrichtigen oder nicht hinreichend tiefgehend aufgeklärten Sachverhalt ausgeht, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzt oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lässt (vgl. nur BVerfGE 84, 34 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2009 - 1 BvR 3151/07 -, www.bverfg.de, Rn. 59; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2011 - 1 BvR 1932/08 -, www.bverfg.de, Rn. 40; vgl. zum Naturschutzrecht etwa BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 65 ff.).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13
    Wenngleich das eingeschränkte Kontrollmaß demnach mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG in Einklang steht, so kann doch das Gesetz, welches solche auf ungeklärte naturschutzfachliche Zusammenhänge verweisende Tatbestandsmerkmale verwendet, mit Blick auf die materiellen Grundrechte und den aus Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Wesentlichkeitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 137, 350 ) verfassungsrechtliche Zweifel aufwerfen.
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13
    b) Die Frage nach der Existenz anerkannter fachwissenschaftlicher Maßstäbe und Methoden ist eine von der jeweiligen Fachwissenschaft zu beantwortende Tatsachenfrage, die dem Sachverständigenbeweis zugänglich ist (vgl. BVerfGE 88, 40 ; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 38.92 -, juris, Rn. 18).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

  • BVerfG, 10.12.2009 - 1 BvR 3151/07

    Recht auf effektiven Rechtsschutz nicht generell, sondern nur durch konkrete

  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1932/08

    Zur gerichtlichen Kontrolle der TK-Marktregulierung der BNetzA

  • BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11

    Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos

  • BVerwG, 22.09.2016 - 4 C 6.15

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Privilegierung; Radaranlagen; Deutscher

  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 25.17

    Artenschutz; Ausnahme; Beurteilungsspielraum; Einschätzungsprärogative;

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 41/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Die volle gerichtliche Überprüfung des Angemessenheitswerts und des Verfahrens zu seiner Ermittlung schließt nicht aus, dass bei dieser Kontrolle der Verwaltung deren in der Methodenvielfalt zum Ausdruck kommenden Eigenverantwortung Rechnung getragen und die gerichtliche Kontrolle als eine nachvollziehende Kontrolle ausgestaltet wird (BVerfG vom 31.5.2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1, juris-RdNr 70; vgl zu den Grenzen gerichtlicher Kontrolle zudem: BVerfG vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14; vgl ferner Luik in Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl 2017, § 22 RdNr 91, 104: "Verfahrenskontrolle") .
  • BVerfG, 14.07.2022 - 2 BvR 900/22

    Eilantrag wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens teilweise erfolgreich -

    Der in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, dass Beschwerdeführer alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen müssen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung schon im fachgerichtlichen Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 134, 106 ; 149, 407 ; stRspr), kommt hier nicht zum Tragen.
  • BSG, 30.01.2019 - B 14 AS 24/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Die volle gerichtliche Überprüfung des Angemessenheitswerts und des Verfahrens zu seiner Ermittlung schließt nicht aus, dass bei dieser Kontrolle der Verwaltung deren in der Methodenvielfalt zum Ausdruck kommenden Eigenverantwortung Rechnung getragen und die gerichtliche Kontrolle als eine nachvollziehende Kontrolle ausgestaltet wird (BVerfG vom 31.5.2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1, juris-RdNr 70; vgl zu den Grenzen gerichtlicher Kontrolle zudem: BVerfG vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14; vgl ferner Luik in Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl 2017, § 22 RdNr 91, 104: "Verfahrenskontrolle") .
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