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   VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1255   

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VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1255 (https://dejure.org/2020,5698)
VG München, Entscheidung vom 24.03.2020 - M 26 S 20.1255 (https://dejure.org/2020,5698)
VG München, Entscheidung vom 24. März 2020 - M 26 S 20.1255 (https://dejure.org/2020,5698)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • BAYERN | RECHT

    IfSG § 16 Abs. 8, § 28 Abs. 1 S. 1; BayVwVfG Art. 35 S. 2; VwGO § 47, § 80 Abs. 5 S. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3, § 113 Abs. 1 S. 1; GG Art. 2 Abs. 2; AGVwGO Art. 5 S. 1; VwVfG Art. 35 S. 2 Var. 1
    Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie

  • rewis.io

    Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen in zwei Einzelfällen vorläufig außer Kraft gesetzt - Gültigkeit der Ausgangsbeschränkungen bleibt im Übrigen unberührt

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen in zwei Einzelfällen vorläufig außer Kraft gesetzt

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Ausgangsbeschränkungen in Bayern auf dem Prüfstand

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bayern muss Regelung zu Ausgangsbeschränkungen nachbessern

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Corona-Pandemie - Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen in zwei Einzelfällen vorläufig außer Kraft gesetzt

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 651
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1255
    Dies bedeutet, dass ein Gesetz, das zur Einschränkung des Grundrechts ermächtigt, das Grundrecht ausdrücklich nennen muss, wobei ein Hinweis allein in der Gesetzesbegründung nicht genügt (BVerfGE 113, 348/367).

    Das Zitiergebot hat den Zweck "sicherzustellen, dass nur wirklich gewollte Eingriffe erfolgen" und "sich der Gesetzgeber über die Auswirkungen seiner Regelungen für die betroffenen Grundrechte Rechenschaft" gibt (BVerfGE 64, 72/79; 85, 386/403 f; 113, 348/366).

  • BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00

    Freizügigkeit von Spätaussiedlern

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1255
    Demgegenüber zielt Art. 11 Abs. 1 GG auf den Schutz personaler Lebensgestaltung, indem er die Möglichkeit gewährleistet, "an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen" (BVerfGE 80, 137/150; 43, 203/211; 110, 177/190 f).

    Nach der Grundrechtsdogmatik können auch mittelbare und faktische Einwirkungen nach Zielsetzung und Wirkung einem Eingriff gleichkommen und stellen dann eine Grundrechtsbeeinträchtigung dar (BVerfGE 110, 177/191), wenn sie einen gewichtigen Einfluss auf die Willensbildung ausüben.

  • BVerwG, 01.10.1963 - IV C 9.63

    Wasserschutzgebietsverordnung I - Abgrenzung Verwaltungsakt - Allgemeinverfügung

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1255
    Dies würde dem Bürger schon insoweit zum Nachteil gereichen, als gegen diese in das Gewand eines Verwaltungsaktes gekleidete, beinahe verkleidete Rechtsnorm mit der hiergegen gegebenen Anfechtungsklage keine im Vergleich zur Normenkontrolle gleich effektiven Möglichkeiten des gerichtlichen Rechtsschutzes bestehen (BVerwG, U.v. 1.10.1963 - BVerwG IV C 9/63 - NJW 1964, 1151).

    Vielmehr ist ein solcher Verwaltungsakt, dessen Regelung nur im Wege des Erlasses einer Rechtsnorm getroffen werden kann, fehlerhaft und verletzt jeden von ihm Betroffenen in seinen Rechten, so dass er aufzuheben ist (BVerwG, U.v. 1.10.1963, a.a.O.).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1255
    Das Grundrecht der Freiheit der Person umfasst die körperliche Bewegungsfreiheit, also das Recht, "einen Ort oder Raum aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der an sich (tatsächlich oder rechtlich) zugänglich ist", und den derzeitigen Aufenthaltsort jederzeit verlassen zu können (BVerfGE 94, 166/198; 96, 10/21; 105, 239/248).
  • BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1548/02
    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1255
    Unter Aufenthalt in diesem Sinne ist das Verweilen an einem bestimmten Ort von gewisser Dauer (je nach den Umständen wohl mindestens ein bis zwei Tage) zu verstehen, da die Aufenthaltsnahme angesichts des engen Schrankenvorbehalts in Art. 11 Abs. 2 und in Abgrenzung zu der durch Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 geschützten körperlichen Fortbewegungsfreiheit eine über die "körperliche Bewegungsfreiheit hinausgehende Bedeutung" aufweisen muss (BVerfG-K, B.v. 25.3.2008 - 1 BvR 1548/02 - juris Rn. 25).
  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1255
    Das Zitiergebot hat den Zweck "sicherzustellen, dass nur wirklich gewollte Eingriffe erfolgen" und "sich der Gesetzgeber über die Auswirkungen seiner Regelungen für die betroffenen Grundrechte Rechenschaft" gibt (BVerfGE 64, 72/79; 85, 386/403 f; 113, 348/366).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1255
    Demgegenüber zielt Art. 11 Abs. 1 GG auf den Schutz personaler Lebensgestaltung, indem er die Möglichkeit gewährleistet, "an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen" (BVerfGE 80, 137/150; 43, 203/211; 110, 177/190 f).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1255
    Das Zitiergebot hat den Zweck "sicherzustellen, dass nur wirklich gewollte Eingriffe erfolgen" und "sich der Gesetzgeber über die Auswirkungen seiner Regelungen für die betroffenen Grundrechte Rechenschaft" gibt (BVerfGE 64, 72/79; 85, 386/403 f; 113, 348/366).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1255
    Das Grundrecht der Freiheit der Person umfasst die körperliche Bewegungsfreiheit, also das Recht, "einen Ort oder Raum aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der an sich (tatsächlich oder rechtlich) zugänglich ist", und den derzeitigen Aufenthaltsort jederzeit verlassen zu können (BVerfGE 94, 166/198; 96, 10/21; 105, 239/248).
  • BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 210/74

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des deutsch-tschechoslowakische Vertrags

    Auszug aus VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1255
    Demgegenüber zielt Art. 11 Abs. 1 GG auf den Schutz personaler Lebensgestaltung, indem er die Möglichkeit gewährleistet, "an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen" (BVerfGE 80, 137/150; 43, 203/211; 110, 177/190 f).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92

    Räumliche Aufenthaltsbeschränkung

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

  • VG Freiburg, 25.03.2020 - 4 K 1246/20

    Gemeindliches Betretungsverbot öffentlicher Orte wegen Gefahr der Verbreitung des

    Das Gleiche gilt für vorliegende Bedenken, ob eine solche umfassende Regelung wie ein allgemeines Betretungsverbot noch in der Rechtsform einer Allgemeinverfügung im Sinne des § 35 Satz 2 LVwVfG erlassen werden kann (vgl. zur Einführung der Vorgängervorschrift des § 32 IfSG im BSeuchG, BT-Drs. 8/2468, S. 21 und 29; zweifelnd VG München, Beschl. v. 24.03.2020 - M 26 S 20.1252, M 26 S 20.1255 -, Pressemitteilung; zur Abgrenzung allgemein etwa, Stelkens, in: ders./Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 280 ff.; Windoffer, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 35 Rn. 110; jeweils m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 30.03.2020 - 6 L 340/20

    Seuchenrecht: Zur Rechtmäßigkeit einer Allgemeinverfügung zum Vollzug des

    Verneinend etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.03.2020, OVG 11 S 12/20, bejahend offensichtlich VG München, u.a. Beschluss vom 24.03.2020, M 26 S 20.1255,.
  • VG Leipzig, 30.03.2020 - 3 L 177/20

    Eilantrag gegen sächsische Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie erfolglos

    Der Antragsteller hatte sich zur Begründung ausschließlich auf formale Gründe, hier die Verletzung des Zitiergebots nach Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG und die Beschlüsse des VG München vom 24.03.2020 - M 26 S 20.1252 und M 26 S 20.1255 - berufen.
  • OLG Schleswig, 17.05.2021 - I OLG 86/21
    Zwar führt das Amtsgericht zutreffend an, dass das Verwaltungsgericht München in einem Beschluss vom 24. März 2020 ­ BeckRS 2020, 4632 ­ die Auffassung vertreten habe, eine ähnliche Kontaktbeschränkung könne nicht in Gestalt einer Allgemeinverfügung erlassen werden.

    Im Übergangsbereich zwischen abstraktgenereller und konkretindividueller Regelung steht es grundsätzlich dem Hoheitsträger frei, entweder in Gestalt der Normsetzung oder im Rahmen einer Einzelfallentscheidung tätig zu werden, wenn der Erlass einer Rechtsverordnung nicht zwingend vorgeschrieben ist (vgl. VG München, Beschluss vom 24.03.2020 ­ M 26 S 20.1255 ­, juris Rn. 22).

  • VG Bremen, 09.04.2021 - 5 V 652/21

    Corona-Maßnahmen - Ausgangssperre

    Im Übergangsbereich zwischen abstrakt-genereller und konkret-individueller Regelung steht es grundsätzlich dem Hoheitsträger frei, entweder in Gestalt der Normsetzung oder im Rahmen einer Einzelfallentscheidung tätig zu werden, wenn der Erlass einer Rechtsverordnung nicht zwingend vorgeschrieben ist (vgl. VG München, Beschl. v. 24.03.2020 - M 26 S 20.1255 -, juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2023 - 14 LC 32/22

    Allgemeinverfügung; Corona-Pandemie; Fitnessstudio; Schließung;

    Angesichts fließender Übergänge zwischen abstrakt-genereller und konkret-individueller Regelung steht es dem Hoheitsträger grundsätzlich frei, im Übergangsbereich entweder die Form der Normsetzung oder der Einzelfallentscheidung zu wählen, wenn - wie hier - der Erlass einer Rechtsverordnung nicht zwingend vorgeschrieben (allerdings nach § 32 IfSG möglich) ist (vgl. VG München, Beschl. v. 24.3.2020 - M 26 S 20.1255 -, juris Rn. 22).
  • VG Gera, 23.04.2021 - 3 E 409/21

    Maskenpflicht in der Schule

    Diese Anordnungen dienen nicht der Abwehr einer abstrakten Gefahr, wie dies etwa für den Erlass abstrakt-genereller Regelungen in Form einer Rechtsverordnung kennzeichnend ist, sondern betrifft eine konkrete Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 und stellt damit eine anlassbezogene Regelung dar (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 CS 20.611 - juris Rn. 4, 6 zur Anordnung von Geschäftsschließungen durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie für Familie, Arbeit und Soziales; a.A. VG München, Beschluss vom 24. März 2020 - M 26 S 20.1255 - juris Rn. 23 im Zusammenhang mit der landesweiten Regelung der Einhaltung eines Mindestabstandes von 1, 5 m).
  • VG Gera, 16.04.2020 - 3 E 545/20

    Eilantrag gegen Mundschutz-Pflicht in Jena erfolglos

    kerung durch das neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 (vergleiche VG des Saarlandes, Beschluss vom 30. März 2020 - 6 L 340/20 - zitiert nach Juris, Rn. 7 ff. m.w.N.; a. A. VG München, Beschluss vom 24. März 2020 - M 26 S 20.1255 - zitiert nach Juris, Rn. 23).
  • VG Würzburg, 22.01.2021 - W 8 K 20.519

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Allgemeinverfügung der Stadt, Würzburg,

    Es wurde jedoch nicht dargelegt, inwieweit die Allgemeinverfügung der Klägerin ein Handeln, Tun oder Unterlassen geboten hat und die Klägerin konkret und mehr als nur reflexhaft und potentiell (vgl. VG München, B.v. 24.3.2020 - M 26 S 20.1255 - juris) betroffen ist bzw. war.
  • VG Gera, 10.06.2021 - 3 K 1012/20

    Schließung von Fitnessstudios in Thüringen mittels Allgemeinverfügung im März

    ist das Ergebnis einer typisierten Betrachtung der mit dem Betrieb verbundenen Risiken in dieser Situation der Ausbreitung des damals weitgehend unerforschten Corona-Virus SARS-CoV-2 (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 16. April 2020 - 3 E 545/20 - juris Rn. 34; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. August 2020 - 7 L 1564/20 - juris Rn. 13; VG Hamburg, Beschluss vom 27. März 2020 - 14 E 1428/20 - juris Rn. 52 ff; VG des Saarlandes, Beschluss vom 30. März 2020 - 6 L 340/20 - juris, Rn. 7 ff. m.w.N.; VG Dresden, Beschluss vom 30. März 2020 - 6 L 212/20 - beck-online Rn. 20; HessVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 8 B 2597/20 - juris Rn. 29 zur Maskenpflicht in Schulen; BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 CS 20.611 - juris Rn. 7 zu Geschäftsschließungen; a. A. VG München, Beschluss vom 24. März 2020 - M 26 S 20.1255 - juris Rn. 23 im Zusammenhang mit einer landesweiten Regelung der Einhaltung eines Mindestabstandes von 1, 5 m).
  • VG Köln, 09.09.2020 - 1 K 3530/19
  • VG Karlsruhe, 23.10.2020 - 1 K 4324/20

    Schließung von Spielhallen ab 23 Uhr durch infektionsschutzrechtliche

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