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   BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17   

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https://dejure.org/2020,33444
BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17 (https://dejure.org/2020,33444)
BVerfG, Entscheidung vom 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17 (https://dejure.org/2020,33444)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - 2 BvR 2426/17 (https://dejure.org/2020,33444)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch Verneinung des Berufungszulassungsgrundes unter Beantwortung einer bislang ungeklärten Frage von grundsätzlicher Bedeutung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 28 Abs 3 S 1 AufenthG 2004, § 31 AufenthG 2004, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens gem § 124 VwGO darf nicht erstmals über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung entschieden werden - hier: Verletzung des Art 19 Abs 4 GG durch Verneinung des Berufungszulassungsgrundes des § ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens gem § 124 VwGO darf nicht erstmals über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung entschieden werden - hier: Verletzung des Art 19 Abs 4 GG durch Verneinung des Berufungszulassungsgrundes des § ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 19 Abs. 4 S. 1, AufenthG § 28 Abs. 1 Nr. 3, AufenthG § 28 Abs. 3 S. 1, AufenthG § 31
    Deutsches Kind, eigenständiges Aufenthaltsrecht, Berufungszulassungsantrag, Berufungszulassung, rechtliches Gehör, effektiver Rechtsschutz, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Rechtsfolgenverweisung, Rechtsgrundverweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens gem § 124 VwGO darf nicht erstmals über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung entschieden werden; hier: Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch Verneinung des Berufungszulassungsgrundes des § ...

  • rechtsportal.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens gem § 124 VwGO darf nicht erstmals über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung entschieden werden; hier: Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch Verneinung des Berufungszulassungsgrundes des § ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens gem § 124 VwGO darf nicht erstmals über Fragen von grundsätzlicher Bedeutung entschieden werden - hier: Verletzung des Art 19 Abs 4 GG durch Verneinung des Berufungszulassungsgrundes des § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die bislang ungeklärte Grundsatzfrage - und die versagte Berufungszulassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1874
  • NVwZ 2021, 325
 
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Wird zitiert von ... (229)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17
    a) Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 96, 27 ; stRspr).

    Die Vorschrift erfordert zwar keinen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 49, 329 ; 83, 24 ; 87, 48 ; 92, 365 ; 96, 27 ; stRspr).

    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG in diesem Rahmen die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 65, 76 ; 96, 27 ; stRspr).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 151, 173 ).

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17
    Sehen die prozessrechtlichen Vorschriften - wie §§ 124, 124a VwGO - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, die die Beschreitung des eröffneten Rechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 125, 104 ).

    An die Darlegung eines Zulassungsgrundes dürfen daher keine überspannten Anforderungen gestellt werden (BVerfGE 125, 104 ; 151, 173 ).

    Die Voraussetzungen des Berufungszulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind immer schon dann erfüllt, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfGE 125, 104 ; 151, 173 ).

    Die Sache muss mithin eine bisher ungeklärte Frage aufwerfen, deren Beantwortung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. BVerfGE 125, 104 ; 151, 173 ).

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17
    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Prozessordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. BVerfGE 78, 88 ; 96, 27 ; 104, 220 ; 151, 173 ).

    An die Darlegung eines Zulassungsgrundes dürfen daher keine überspannten Anforderungen gestellt werden (BVerfGE 125, 104 ; 151, 173 ).

    Die Voraussetzungen des Berufungszulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sind immer schon dann erfüllt, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfGE 125, 104 ; 151, 173 ).

    Die Sache muss mithin eine bisher ungeklärte Frage aufwerfen, deren Beantwortung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. BVerfGE 125, 104 ; 151, 173 ).

  • BGH, 22.02.2024 - III ZR 13/23

    Amtshaftung Börse, Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils

    Ein auf ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des die Klage als unbegründet abweisenden Urteils des Verwaltungsgerichts gestützter Berufungszulassungsantrag (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist auch dann abzulehnen, wenn, wie hier, der Verwaltungsgerichtshof - nach strikter rechtlicher Prüfung (siehe hierzu BVerfG, NVwZ 2021, 325 Rn. 34, 36 f; Eyermann/Happ, VwGO, 16. Aufl., § 124 Rn. 12a, 16) - zum Ergebnis kommt, die Klage sei bereits unzulässig, da sich in diesem Fall am Ergebnis der erstinstanzlichen Entscheidung nichts ändert (zB: VGH Hessen, Beschluss vom 17. Februar 2017 - 6 A 490/16.Z mwN; VGH Bayern, NVwZ 2004, 629; WuM 2003, 416; BeckOK VwGO, Posser/Wolff/Decker, 67. Edition, Stand: 1. Juli 2023, § 124 Rn. 25; Eyermann/Happ aaO Rn. 12; Kopp/Schenke/W.-R. Schenke, VwGO, 29. Aufl., § 124 Rn. 7a; vgl. auch BVerwG NVwZ-RR 2004, 542, 543; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. Januar 2012 - 7 LA 138/11, BeckRS 2012, 45747).
  • VG Köln, 13.11.2020 - 9 K 573/18

    Regelung zur Identitätsüberprüfung bei Prepaid-SIM-Karten teilweise rechtswidrig

    vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 7. Oktober 2020 - 2 BvR 2426/17 -, juris Rn. 37; BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2020 - 7 B 5.20 -, Rn. 4 - 5, 0VG NRW, Beschluss vom 2. März 2017 - 4 A 1808/16 -, juris Rn. 20.
  • VGH Bayern, 09.04.2024 - 14 ZB 23.1969

    Naturschutzrechtliche Anordnung, Untersagung von Eingriffen in Feldgehölze und

    Wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist die Berufung zuzulassen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 139 f.) und sich das angegriffene verwaltungsgerichtliche Urteil nicht aus anderen Gründen als im Ergebnis offensichtlich richtig erweist (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542/543; vgl. BVerfG, B.v. 7.10.2020 - 2 BvR 2426/17 - juris Rn. 30 m.w.N.).
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