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   BVerwG, 12.08.1981 - 7 B 195.80   

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https://dejure.org/1981,920
BVerwG, 12.08.1981 - 7 B 195.80 (https://dejure.org/1981,920)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.1981 - 7 B 195.80 (https://dejure.org/1981,920)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 1981 - 7 B 195.80 (https://dejure.org/1981,920)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Universitätsgremium - Kosistorium - Feststellung der Unwirksamkeit einer Wahl - Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Beiladung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 243
  • DVBl 1981, 1150
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 19/19

    Anfechtung der Wahl zum Vorstand in der Kammerversammlung wegen unzulässiger

    Zwar sind sie nicht nur notwendige Beigeladene (§ 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 65 Abs. 2 VwGO; vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2008 - AnwZ (B) 16/08, NJW-RR 2008, 1159; BVerwG, NVwZ 1982, 243; OVG Münster, NVwZ-RR 1991, 420, 421), sondern stehen mit der Beklagten auch in notwendiger Streitgenossenschaft, da das streitige Rechtsverhältnis ihnen gegenüber nur einheitlich festgestellt werden kann (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 2002, 39), und sind daher bei Säumnis als durch die nicht säumige Beklagte vertreten anzusehen (§ 112e Satz 2 BRAO, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 64 VwGO i.V.m. § 62 Abs. 1 Fall 1 ZPO).
  • BVerwG, 18.06.2013 - 6 C 21.12

    Bescheidungsurteil; Feststellung des Sachverhalts durch einen Dritten;

    a) Die Beiladung ist notwendig, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49; Beschluss vom 9. Januar 1999 - BVerwG 11 C 8.97 - NVwZ 1999, 296), oder anders gewendet, wenn die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann (Beschluss vom 12. August 1981 - BVerwG 7 B 195.80 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 60).
  • BVerwG, 19.03.2021 - 6 C 8.20

    Keine notwendige Beiladung der Frequenzzuteilungsinhaber bei Verpflichtungsklage

    Die Beiladung ist notwendig, wenn die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1984 - 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49 S. 12; Beschluss vom 9. Januar 1999 - 11 C 8.97 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 131 S. 1), oder anders gewendet, wenn die Entscheidung unmittelbar Rechte oder Rechtsbeziehungen Dritter gestalten soll, sie aber ohne deren Beteiligung am Verfahren nicht wirksam gestalten kann (BVerwG, Beschluss vom 12. August 1981 - 7 B 195.80 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 60 S. 1 f.).
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