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   BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83   

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BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83 (https://dejure.org/1983,58)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.1983 - 4 N 1.83 (https://dejure.org/1983,58)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 1983 - 4 N 1.83 (https://dejure.org/1983,58)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Veränderungssperre - Anhängigkeit eines Antrags - Feststellung der Ungültigkeit - Antragsteller

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer Kraft getretenen Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 12
  • NJW 1984, 881
  • MDR 1984, 519
  • NVwZ 1984, 303 (Ls.)
  • VBlBW 1984, 207
  • DVBl 1984, 145
  • DÖV 1984, 297
  • BauR 1984, 156
  • ZfBR 1983, 288
 
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Wird zitiert von ... (221)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83
    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 N 1.78 - BVerwGE 56, 172) hat die Zulässigkeit der Nonnenkontrolle über eine aufgehobene Rechtsvorschrift ebenfalls dann in Betracht gezogen, wenn diese noch Rechtswirkungen zu äußern vermag, weil in der Vergangenheit liegende Sachverhalte noch nach ihr zu entscheiden sind.

    Deshalb hat das Bundesverwaltungsgericht (Beschluß vom 14. Juli 1978, a.a.O.) für eine bereits außer Kraft getretene Rechtsvorschrift entschieden, daß eine nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO anerkennenswerte Beschwer nur dann in Betracht kommt, wenn die aufgehobene Rechtsvorschrift noch Rechtswirkungen zu äußern vermag, weil in der Vergangenheit liegende Sachverhalte noch nach dieser Vorschrift zu entscheiden sind.

    Sie verhindert, daß zum Beispiel im Hinblick auf das Vollstreckungshindernis aus §§ 47 Abs. 6 Satz 2, 183 Satz 2 VwGO Adressaten eines unanfechtbar gewordenen Verwaltungsakts "noch jahrelang nach Eintritt der Bestandskraft ... und nach Aufhebung der ... zugrundeliegenden Rechtsvorschrift ein Verfahren nach § 47 VwGO einleiten" (BVerwG, Beschluß vom 14. Juli 1978 a.a.O. [S. 179]).

    Im Gegenteil: Zweck des § 47 VwGO ist es gerade, den Rechtsschutz des Bürgers dadurch zu verbessern und zu beschleunigen, daß er nicht gezwungen ist, eine Entscheidung über die Gültigkeit der Rechtsnorm inzidenter in einem Klageverfahren gegen eine auf die Norm gestützte konkrete Verwaltungsentscheidung herbeizuführen (BVerwG, Beschluß vom 14. Juli 1978 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.1972 - IV 956/71
    Auszug aus BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83
    Es sieht sich daran durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. Januar 1972 (NJW 1972, 887) gehindert.

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluß vom 18. Januar 1972, NJW 1972, 887) hat die Frage, ob eine Norm nach ihrem Außerkrafttreten überhaupt noch Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 VwGO sein kann, für solche aufgehobenen Rechtsvorschriften bejaht, die wegen ihres Geltungswillens noch Rechtswirkungen äußern.

  • BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/77

    Rechtswirkungen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83
    Die Entscheidung bindet aber die Beteiligten - bei unveränderter Rechts- und Sachlage - nicht nur in einem etwaigen neuen Normenkontrollverfahren, sondern auch in einem anderen von denselben Beteiligten betriebenen Verfahren, in dem die Gültigkeit der Norm eine entscheidungserhebliche Vorfrage bildet (so auch BGH, Urteil vom 8. Mai 1980 - III ZR 27/77 - BGHZ 77, 338).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83
    Es ist insbesondere nicht Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts, dabei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden, wie die, ob nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 - (BVerfGE 58, 300) noch Raum für eine Entschädigung wegen enteignungsgleichen Eingriffs, insbesondere nach den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen für die Entschädigung wegen rechtswidriger Bausperre, ist.
  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 N 1.80

    Umfang der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83
    Die Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverwaltungsgericht ist unter den Voraussetzungen des § 47 Abs. 5 Nr. 1 und 2 VwGO auch dann zulässig und geboten, wenn die Klärung der Grundsatzfrage oder der Divergenz im Interesse einer einheitlichen und prozessual ordnungsgemäßen Handhabung des Normenkontrollverfahrens geboten ist (Beschluß vom 12. März 1982 - BVerwG 4 N 1.80 - BVerwGE 65, 131).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 53.81

    Drittschutzwirkung des § 15 Abs. 1 BauNVO in Ausnahmefällen

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83
    Gerade bei Bebauungsplänen und Veränderungssperren (§ 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) steht die Rechtsschutzfunktion des Normenkontrollverfahrens angesichts des im allgemeinen "konkret-individuellen" Regelungsgehalts dieser Normen (vgl. Urteile des Senats vom 5. August 1983 - BVerwG 4 C 96.79 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt] und - BVerwG 4 C 53.81 - jeweils mit weiteren Nachweisen) im Vordergrund.
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83
    Gerade bei Bebauungsplänen und Veränderungssperren (§ 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) steht die Rechtsschutzfunktion des Normenkontrollverfahrens angesichts des im allgemeinen "konkret-individuellen" Regelungsgehalts dieser Normen (vgl. Urteile des Senats vom 5. August 1983 - BVerwG 4 C 96.79 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt] und - BVerwG 4 C 53.81 - jeweils mit weiteren Nachweisen) im Vordergrund.
  • VGH Bayern, 04.10.2021 - 20 N 20.767

    Hauptsacheentscheidung: Corona-Ausgangssperre war unverhältnismäßig

    Das Außerkrafttreten der Norm allein lässt den zulässig gestellten Normenkontrollantrag nicht ohne weiteres zu einem unzulässigen Antrag werden, wenn die Voraussetzung der Zulässigkeit nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO fortbesteht, nämlich, dass der Antragsteller durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung einen Nachteil erlitten hat (BVerwG, U.v. 29.6.2001 - 6 CN 1.01 - juris Rn. 10; B.v. 2.9.1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 9).

    Der Antragsteller muss nach Außerkrafttreten der angegriffenen Norm allerdings ein berechtigtes Interesse an der nachträglichen Feststellung ihrer Ungültigkeit haben (vgl. BVerwG, B.v. 14.6.2018 - 3 BN 1.17 - juris Rn. 19; B.v. 2.9.1983 - 4 N 1.83 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 08.09.2016 - 10 CN 1.15

    Anschluss- und Benutzungszwang; CO2-Ausstoß; Erneuerbare Energien;

    Der Fortführung des Rechtsstreits steht nicht entgegen, dass die streitgegenständliche Satzung mittlerweile außer Kraft getreten ist (BVerwG, Beschluss vom 2. September 1983 - 4 N 1.83 - BVerwGE 68, 12 ).
  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Das Verfahren der Normenkontrolle nach § 47 VwGO dient nicht nur dem subjektiven Rechtsschutz; es stellt zugleich ein Verfahren der objektiven Rechtskontrolle dar (Beschlüsse vom 2. September 1983 - BVerwG 4 N 1.83 - BVerwGE 68, 12 , vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 , vom 18. Juli 1989 a.a.O. S. 232, vom 6. Dezember 2000 - BVerwG 4 BN 59.00 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 144 = BRS 63 Nr. 47 und Urteil vom 17. Februar 2005 a.a.O.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81   

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https://dejure.org/1983,267
BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81 (https://dejure.org/1983,267)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1983 - 4 C 17.81 (https://dejure.org/1983,267)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1983 - 4 C 17.81 (https://dejure.org/1983,267)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung - Gesetzgebungskompetenz des Landesgesetzgebers hinsichtlich der bebauungsrechtlichen Zulässigkeit von Abgrabungen größeren Umfangs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann Landesrecht Zulässigkeit von Ausgrabungen regeln?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 303
  • DVBl 1983, 893
  • ZfBR 1983, 199
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.05.1976 - IV C 43.74

    Begriff des "ortsgebundenen" Betriebs, "Dienen" eines Außenbereichsvorhabens

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81
    Eine Abgrabung zur Gewinnung von Gestein dient einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BBauG, wenn ein vernünftiger Betriebsinhaber unter Beachtung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs das Abgrabungsvorhaben am selben Standort und mit etwa gleichem Umfang durchführen würde (im Anschluß an Urteil vom 7. Mai 1976 - BVerwG 4 C 43.74 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 126).

    Daß der Abbau von Gestein die Merkmale der "Ortsgebundenheit" erfüllt, nämlich "unmittelbar nach seinem Gegenstand und seinem Wesen ... hier und so nur an der fraglichen Stelle betrieben werden kann, weil ein Betrieb dieser Art, wenn er nicht seinen Zweck verfehlen soll, auf die ... geologische Eigenart dieser Stelle angewiesen ist" (Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 76.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112), bedarf, ebenso wie der Senat dies für den Kiesabbau gesagt hat (Urteil vom 7. Mai 1976 - BVerwG 4 C 43.74 Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 126), keiner weiteren Darlegung.

    Er setzt eine Wertung voraus, ob ein vernünftiger Betriebsinhaber unter Beachtung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs das Abgrabungsvorhaben an diesem Standort und mit etwa gleichem Umfang durchführen würde (vgl. Urteil vom 7. Mai 1976 - BVerwG 4 C 43.74 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 126).

  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77

    Teilung eines Grundstücks im Außenbereich; Privilegierte Zulässigkeit von der

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81
    Dies alles entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteil vom 24. August 1979 - BVerwG 4 C 3.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 158).
  • BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 12.76

    Sperrwirkung der §§ 30 ff. BBauG 1960/1976 hinsichtlich landesrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81
    Im übrigen sei bemerkt, daß das Abgrabungsgesetz damit wie auch mit dem Gebot des Beachtens der Ziele der Raumordnung und Landesplanung Zulässigkeitsvoraussetzungen für Abgrabungen weder weiter noch enger ziehen kann als das Bundesbaugesetz (vgl. Urteil vom 24. Februar 1978 - BVerwG 4 C 12.76 - BVerwGE 55, 272 [BVerwG 24.02.1978 - 4 C 12/76]).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Begriff der Ortsgebundenheit

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81
    Daß der Abbau von Gestein die Merkmale der "Ortsgebundenheit" erfüllt, nämlich "unmittelbar nach seinem Gegenstand und seinem Wesen ... hier und so nur an der fraglichen Stelle betrieben werden kann, weil ein Betrieb dieser Art, wenn er nicht seinen Zweck verfehlen soll, auf die ... geologische Eigenart dieser Stelle angewiesen ist" (Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG 4 C 76.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 112), bedarf, ebenso wie der Senat dies für den Kiesabbau gesagt hat (Urteil vom 7. Mai 1976 - BVerwG 4 C 43.74 Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 126), keiner weiteren Darlegung.
  • BVerwG, 26.05.1972 - IV B 36.72

    Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft bei Außenbereichsvorhaben

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 17.81
    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zum Beschluß des Senats vom 26. Mai 1972 - BVerwG 4 B 36.72 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 99).
  • BVerwG, 17.02.2011 - 4 C 9.10

    Begünstigte Vorhaben; Beeinträchtigung öffentlicher Belange; Entgegenstehen

    Unter Betrieb ist die organisatorische Zusammenfassung von Betriebsanlagen und Betriebsmitteln auf einer bestimmten Betriebsfläche zu verstehen (Urteil vom 16. Dezember 1993 - BVerwG 4 C 19.92 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 290 S. 94 f. unter Bezugnahme auf das Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 17.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 199).
  • BGH, 26.01.1984 - III ZR 216/82

    Anwendbarkeit von § 254 BGB auf Enteignung

    Eine abschließende Entscheidung dieser Frage ist dem Senat aber nicht möglich, weil das Berufungsgericht den von ihm festgestellten Sachverhalt nicht unter diesem Gesichtspunkt gewürdigt hat (vgl. dazu auch BVerwG DVBl 1983, 893, 895).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Zutreffend hat das Berufungsgericht die Zulässigkeit der Abgrabung am Maßstab des § 35 Abs. 1 BBauG und, soweit es die Belange der Bauleitplanung betrifft, nicht am Maßstab des Landesrechts gemessen (vgl. Urteil des Senats vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 17.81 - ).
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