Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 29.05.1987

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   VGH Hessen, 24.11.1986 - 11 UE 1177/84   

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VGH Hessen, 24.11.1986 - 11 UE 1177/84 (https://dejure.org/1986,1425)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.11.1986 - 11 UE 1177/84 (https://dejure.org/1986,1425)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. November 1986 - 11 UE 1177/84 (https://dejure.org/1986,1425)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HessSOG §§ 26, 28; PrPVG § 44 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HessSOG §§ 26, 28; PrPVG § 44 Abs. 1 S. 2

Papierfundstellen

  • ESVGH 37, 81
  • NJW 1987, 3277 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 904
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95

    Erstattung von Abschleppkosten für ein vor einer abgelaufenen Parkuhr stehendes

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 24. November 1986 (- 11 UE 1177/84 -, NJW 1987, 904) ausdrücklich festgestellt, dass nur in den Fällen, in denen keine Grundverfügung vorliege, insbesondere weil ein Verkehrsverstoß unmittelbar auf Vorschriften der Straßenverkehrsordnung beruhe, eine "unmittelbare Ausführung einer polizeilichen Maßnahme" erforderlich sei, die aber in dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht geregelt sei.

    Eine Abschleppmaßnahme ist grundsätzlich verhältnismäßig, wenn sie im Hinblick auf den angestrebten Erfolg der Erfüllung der von dem Pflichtigen vorzunehmenden vertretbaren Handlung, das Entfernen des Kraftfahrzeugs, geeignet, als einzig wirksames Mittel erforderlich und auch unter Abwägung mit dem für den Pflichtigen eintretenden Nachteil angemessen ist (vgl. dazu grundsätzlich die ständige Rechtsprechung des Senats, Hess. VGH, U. v. 24.11.1986 - 11 UE 1177/84 -, ESVGH 37, 81 = NVwZ 87, 904; Hess. VGH, U. v. 27.06.1995 - 11 UE 1354/92 -).

  • BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87

    nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Das Berufungsgericht vertritt in Anwendung irrevisiblen Landesrechts die Ansicht, daß das hessische Polizeirecht das Rechtsinstitut der "unmittelbaren Ausführung" einer polizeilichen Maßnahme nicht kennt und deshalb das Zwangsmittel des Abschleppens eines verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugs nur als Ersatzvornahme rechtlich zugelassen ist (zu dieser Rechtsprechung vgl. Hess. VGH, NVwZ 1987, 904 und 910).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2005 - 3 L 114/03

    Bevollmächtigte von Behörden, Abschleppen aus Fußgängerzone

    Beim Abschleppen verbotswidrig geparkter Kraftfahrzeuge besteht der polizeiliche Zweck jedoch lediglich darin, das Fahrzeug zu entfernen; im übrigen ist es gleichgültig, wo sich das Fahrzeug befindet (VGH Kassel, U. v. 24.11.1986 - 11 UE 1177/84 -, NVwZ 1987, 904, 909; Knemeyer, a.a.O.; OVG Hamburg, U. v. 19.08.1993 - Bf VII 3/93 - DAR 1994, 290, zit. nach juris; Schieferdecker: Die Entfernung von Kraftfahrzeugen als Maßnahme staatlicher Gefahrenabwehr, 1998, S. 89 ff.).
  • VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1667/12

    Abschleppkosten (Taxenstand)

    " ... Eine Abschleppmaßnahme ist grundsätzlich verhältnismäßig, wenn sie im Hinblick auf den angestrebten Erfolg der Erfüllung der von dem Pflichtigen vorzunehmenden vertretbaren Handlung, das Entfernen des Kraftfahrzeugs, geeignet, als einzig wirksames Mittel erforderlich und auch unter Abwägung mit dem für den Pflichtigen eintretenden Nachteil angemessen ist (vgl. dazu grundsätzlich die ständige Rechtsprechung des Senats, Hess. VGH, U. v. 24.11.1986 - 11 UE 1177/84 -, ESVGH 37, 81 = NVwZ 87, 904; Hess. VGH, U. v. 27.06.1995 - 11 UE 1354/92 -).
  • VGH Hessen, 17.03.1998 - 11 UE 2393/96

    Abschleppen eines Fahrzeugs - Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art"

    Der Beklagte war für den Erlass des Kostenbescheides gemäß §§ 1 Abs. 2 Satz 1, 44 Abs. 1 HSOG a.F. in Verbindung mit § 5 der Verordnung über die Organisation und Zuständigkeit der Hessischen Vollzugspolizei -- PolOrgVO -- vom 31. Januar 1974, nach der zu den Aufgaben der Schutzpolizei insbesondere die Überwachung und Sicherung des Straßenverkehrs gemäß § 44 Abs. 2 StVO gehört, sofern nicht Rechtsvorschriften die Zuständigkeit anderer Behörden begründen, jedenfalls auch zuständig (zur Zuständigkeit der Schutzpolizei auf Grund dieser Vorschrift neben der Zuständigkeit der allgemeinen Verkehrsbehörde nach dem HSOG a.F. vgl.: Hess.VGH, U. v. 24.11.1986 -- 11 OE 1177/84 --, NVwZ 1987, 904; Hess.VGH, U. v. 28.07.1987 -- 11 UE 2736/86 --).

    Eine Abschleppmaßnahme ist grundsätzlich verhältnismäßig, wenn sie im Hinblick auf den angestrebten Erfolg der Erfüllung der von dem Pflichtigen vorzunehmenden vertretbaren Handlung, das Entfernen des Kraftfahrzeugs, geeignet, als einzig wirksames Mittel erforderlich und auch unter Abwägung mit dem für den Pflichtigen eintretenden Nachteil angemessen ist (vgl. dazu grundsätzlich die ständige Rechtsprechung des Senats, Hess.VGH U. v. 24.11.1986 -- 11 UE 1177/84 --, ESVGH 37, 81 = NvWZ 1987, 904; Hess.VGH, U. v. 27.06.1995 -- 11 UE 1354/92 --).

  • OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 6214/92

    Kostenerstattungsanspruch; Abschleppen; Verkehrsordnungswidrig abgestelltes

    Eine Sicherstellung nach dieser Vorschrift liegt vor, wenn es der Polizei vom Zweck der Maßnahme hier darauf ankommt, die Sache gemäß § 25 Nds. SOG in Verwahrung zu nehmen und andere von der Besitzmöglichkeit auszuschließen (vgl. Urt. des Senats vom 23.7.1992 - 12 L 247/90 -, vgl. auch OVG Münster, Urt. vom 21.1.1991 - 7 A 246/88 -, DVBl. 1991, 1373, VGH Kassel, Urt. vom 24.11.1986 - 11 UE 1177/84 -, NVwZ 1987, 904, 909; VGH München, Beschl. v. 23.5.1984 - Nr. 21 B 83 A.2.525 -, NJW 1984, 2962, 2964).

    Eine solche Koordinierung behördlichen Tätigwerdens ist insbesondere in den Fällen der Gefahrenabwehr geeignet, die Effektivität des verwaltungsbehördlichen Einschreitens zu fördern (vgl. in diesem Sinne auch VGH Kassel, Urt. v. 24.11.1986, a.a.O., 904, 905).

  • VGH Hessen, 30.05.1994 - 11 UE 1684/92

    ABSCHLEPPKOSTEN; ERSATZVORNAHME; HALTVERBOT; UNMITTELBARE AUSFÜHRUNG

    Diese Erlaßregelung trägt der Änderung der Gesetzeslage Rechnung, die sich aufgrund des Urteils des erkennenden Senats vom 24. November 1986 - 11 UE 1177/84 - (NVwZ 1987, 904) durch die Einfügung des früheren § 14 a HSOG mit Änderungsgesetz vom 11. Mai 1988 (GVBl. I S. 191) und die Übernahme der dort getroffenen Regelung in § 8 HSOG n.F. ergeben hat (vgl. Meixner, HSOG, 5. Aufl., Rdnr. 1 zu § 8).
  • VGH Hessen, 25.08.1987 - 11 UE 904/86

    Kostenersatz für Abschleppen eines auf Fußgängerüberweg abgestellten

    Er verteidigt die Ausführungen in dem angegriffenen Gerichtsbescheid und macht darüber hinaus u. a. geltend, die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Kostenbescheides sei auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des erkennenden Senats im Urteil vom 24. November 1986 - 11 UE 1177/84 - nicht in Zweifel zu ziehen.

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil v. 24. November 1986 - 11 UE 1177/84 -) gibt es im hessischen Polizeirecht eine sich rechtlich als Ersatzvornahme darstellende "unmittelbare Ausführung", die ohne den Erlaß einer entsprechenden polizeilichen Grundverfügung oder lediglich mit einer Fiktion in derselben auskommt und einen Kostenersatzanspruch gegenüber dem Polizeipflichtigen gemäß § 28 Abs. 1 HSOG auszulösen vermöchte, wegen Fehlens einer dem § 44 Abs. 1 des Preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes entsprechenden oder diesem vergleichbaren Regelung im HSOG nicht, und es kann diese Lücke in der gesetzlichen Regelung auch nicht (mehr) im Wege lückenausfüllender Gesetzesinterpretation geschlossen werden.

  • VGH Hessen, 22.11.1994 - 11 UE 1924/93

    Streunen eines Hundes als Gefahr: Abgrenzung von Selbstvornahme - Ersatzvornahme

    Im übrigen hält der Senat auch an seiner bisherigen Auffassung fest, daß die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag zur Begründung von Kostenerstattungsansprüchen der geltend gemachten Art von vornherein nicht in Betracht kommen, weil die öffentlich-rechtlichen Kostenvorschriften die Materie abschließend regeln (Hess. VGH, Urteil vom 24. November 1986 - 11 UE 1177/84 -, NVwZ 1987, 904 (910)).
  • VGH Hessen, 27.11.1990 - 11 UE 2350/90

    Abschleppmaßnahme - Geltendmachung von Standkosten und Verwahrkosten mittels

    Sie nahm zur Begründung im wesentlichen auf die angefochtenen Bescheide sowie auf das Urteil des erkennenden Senats vom 24. November 1986 - 11 UE 1177/84 - Bezug.
  • AG Frankfurt/Main, 05.01.1990 - 31 C 4029/89

    Vereitelung einer gewillkürten Nutzungsmöglichkeit als Eigentumsverletzung; Zweck

  • VGH Hessen, 28.07.1987 - 11 UE 2736/86

    Leerfahrtkosten als erstattungsfähige Abschleppkosten

  • VGH Hessen, 18.03.1988 - 7 UE 273/85

    Kostentragung bei Vollziehung der Abschiebung eines Ausländers

  • VG Gießen, 26.09.2000 - 10 G 2608/00

    SICHERSTELLUNGSANORDNUNG BEI HUNDEN

  • VG Weimar, 21.11.2005 - 2 K 5965/04
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 29.05.1987 - 7 B 40/87   

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OVG Rheinland-Pfalz, 29.05.1987 - 7 B 40/87 (https://dejure.org/1987,4888)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.05.1987 - 7 B 40/87 (https://dejure.org/1987,4888)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Mai 1987 - 7 B 40/87 (https://dejure.org/1987,4888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ; Anforderungen an die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch eine Versammlung; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2250
  • NVwZ 1987, 904 (Ls.)
 
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